Markus Reuter
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: Studie: Die biometrische Datenbank SIBIOS und die Menschenrechte in Argentinien
Insbesondere bei Demonstrationen ist die Nutzung biometrischer Erfassung ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. : Studie: Die biometrische Datenbank SIBIOS und die Menschenrechte in Argentinien Der Einsatz von Biometrie zur Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern ist global im Trend. In Argentinien wurde mit Hilfe französischer und kubanischer Firmen ein intransparentes und schwach reglementiertes System aufgebaut. Es widerspricht nicht nur der Verfassung des Landes, sondern auch internationalen Menschenrechtsstandards.
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: China plant allgegenwärtige Videoüberwachung mit Gesichtserkennung bis 2020
Auf Schritt und Tritt überwacht. China führt den orwellschen Überbietungswettbewerb derzeit international an. (Symbolbild) : China plant allgegenwärtige Videoüberwachung mit Gesichtserkennung bis 2020 In China werden Systeme zur Gesichtserkennung im großen Maßstab ausgebaut. Von der Schließtechnik in Wohnhäusern bis zur vernetzten Überwachungskamera nutzen die Systeme nun auch Gesichtsbiometrie und Mustererkennung.
Simon Denyer hat sich in der Washington Post die ambitionierten Überwachungspläne angesehen, für die staatliche Stellen Hand in Hand mit der Sicherheitsindustrie arbeiten:
Bis zum Jahr 2020 will Chinas Regierung laut offiziellen Dokumenten die Videoüberwachung „allgegenwärtig, vollständig vernetzt, immer funktionstüchtig und voll steuerbar“ machen und dabei Data Mining mit ausgefeilter Video- und Bildanalyse kombinieren.
Hinzu kommen die Pläne für ein Social Scoring System, in dem Menschen von der Kreditwürdigkeit bis hin zur „politischen Zuverlässigkeit“ bewertet werden. China ist derzeit Vorreiter im orwellschen Überbietungswettbewerb.
Doch auch in westlichen Demokratien werden diese tief in die Grundrechte eingegreifenden Technologien von Innenpolitikern vorangetrieben. Am Berliner Bahnhof Südkreuz testet das Innenministerium Gesichtserkennung, der amtierende Minister fordert den bundesweiten Einsatz der Technologie.
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: Wie der Iran das Internet kontrolliert
: Wie der Iran das Internet kontrolliert Erich Möchel hat bei FM4 nachgezeichnet, wie strikt die iranische Regierung mittlerweile das Internet kontrolliert. Bei den Protesten der letzten Tage und Wochen konnten so innerhalb kürzester Zeit die letzten Kommunikationskanäle gekappt werden.
Im Beitrag heißt es:
Anders als bei den Großdemonstrationen 2009 hatte die iranische Führung diesmal die Kommunikation fest im Griff. Facebook, Twitter und Co sind seit Jahren im Iran gesperrt, deshalb hatte sich fast das gesamte Netzpublikum auf die verbliebenen Sozialen Netzwerke Telegram und Instagram aufgeteilt. Mit dem Zugriff der iranischen Behörden wurden diese beiden verschlüsselten Kommunikationswege für mindestens 40 Millionen iranische Benutzer auf einen Schlag gesperrt.
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: NetzDG: Sieben Unternehmen haben Kontaktstellen benannt
Kritiker beklagen eine Löschorgie legaler Inhalte durch das NetzDG. (Symbolbild) : NetzDG: Sieben Unternehmen haben Kontaktstellen benannt Unternehmen müssen selbst feststellen, ob sie unter das NetzDG fallen. Nun wurde erstmals bekannt, welche sozialen Netzwerke sich auf das Gesetz eingestellt haben.
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: Diese und viele andere Vorträge auf dem 34C3 solltet ihr sehen
Es gibt nicht nur Vorträge auf dem Kongress: Lichtinstallation auf dem 33C3. : Diese und viele andere Vorträge auf dem 34C3 solltet ihr sehen Wir haben uns ein bisschen durch das Programm des 34. Chaos Communication Congress gewühlt und ein paar Vorschläge aus dem Bereich zusammengestellt, über den netzpolitik.org gewöhnlich berichtet. Viel Spaß in Leipzig!
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: Bürgerrechtsorganisationen wehren sich gegen schwarz-grünes Verfassungsschutzgesetz
Leider kein Spiel, wie hier im Bild. Trojaner sind auf vielfache Art schädlich. : Bürgerrechtsorganisationen wehren sich gegen schwarz-grünes Verfassungsschutzgesetz Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen will die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten und den Staatstrojaner einführen. Das Gesetz wird von der grünen Basis abgelehnt, die Fraktion treibt es trotzdem weiter voran. Jetzt fordert ein breites Bündnis den Landtag auf, gegen das Gesetz zu stimmen.
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: Hamburger Datenschutzbeauftragter sieht rechtswidriges Verhalten bei Entzug der G20-Akkreditierungen
32 Journalisten wurde beim G20 die Akkreditierung entzogen, zahlreiche weitere wurden Opfer von Polizeiübergriffen. : Hamburger Datenschutzbeauftragter sieht rechtswidriges Verhalten bei Entzug der G20-Akkreditierungen Während des G20-Gipfels wurde 32 Journalisten die Akkreditierung entzogen. Schuld daran waren auch zahlreiche Datensätze, die rechtswidrig gespeichert waren.
Den Umgang mit den Listen der gesperrten Journalisten kritisiert der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar gegenüber heise.de:
Wir gehen davon aus, dass die gesetzlich vorgeschriebenen organisatorischen Maßnahmen für den Umgang mit diesen personenbezogenen Daten nicht gegriffen haben. Insoweit hätte verhindert werden müssen, dass Unbefugte Einblick in die Sperrlisten nehmen konnten.
Weiter heißt es:
Die Hamburger Datenschutzbehörde untersucht nun, wie es zum Entzug der Akkreditierung der Journalisten kam. Außerdem geht sie der Übermittlung der personenbezogenen Daten vom Landesamt für Verfassungsschutz an das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie vom Landeskriminalamt (LKA) an das Bundeskriminalamt (BKA) nach. Dabei geht es darum, welche Daten übermittelt, wie diese gehalten wurden und ob die Daten überhaupt gespeichert werden durften.
Kritik am Vorgehen hat auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Sie sieht es als problematisch an, dass Prüffristen der Datensätze automatisch verlängert werden, sobald neue Einträge in die Datenbank kommen.
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: Twitter sperrt Account des ägyptischen Menschenrechtlers Wael Abbas
Der Blogger und Menschenrechtsaktivist Wael Abbas. (Archivbild) : Twitter sperrt Account des ägyptischen Menschenrechtlers Wael Abbas Twitter hat den Menschenrechtler und einen bekannten Chronisten der ägyptischen Revolution gesperrt – wegen Hate Speech. Was das Unternehmen dem Aktivisten genau vorwirft und ob das autoritäre ägyptische Regime Druck auf Twitter ausgeübt hat, ist nicht bekannt.
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: Facebook weitet Gesichtserkennung aus
Gesichtserkennung dringt in immer mehr Lebensbereiche vor. (Symbolbild) : Facebook weitet Gesichtserkennung aus Seit Dienstag lässt Facebook alle hochgeladenen Bilder von einer Gesichtserkennungssoftware durchleuchten. Wird eine Person erkannt und zugeordnet, so benachrichtigt Facebook diese über den Upload. Nutzer aus Europa und Kanada sind von der Überwachungsfunktion vorerst ausgeklammert, weil es in diesen Ländern Datenschutzbedenken gibt.
Facebook verkauft die Funktion als Verbesserung der Privatsphäre, weil die Nutzer so mehr Kontrolle über ihre Fotos bekämen. Das Feature würde die Nutzer ermächtigen, auch Bilder zu finden, von denen sie sonst nichts wüssten, sagt Facebooks Head of Privacy gegenüber Wired. Auf der anderen Seite sind Benachrichtigungen für das Geschäft von Facebook gut, weil sie Aktivität herstellen und so für mehr Klicks und Interaktionen sorgen.
Jennifer Lynch von der Electronic Frontier Foundation kritisiert, dass die Funktion erst einmal für alle User angeschaltet sei. Sie fordert statt einem Opt-Out eine Opt-In-Funktion, damit Nutzer tatsächlich die freie Wahl haben, und nicht erst danach suchen müssen, wie sie die automatisierte Erkennung ausschalten können. Weil die Funktionalität standardmäßig an sei, könnte Facebook die Gesichtserkennung auf einen Schlag für mehr als eine Milliarde Nutzer ausrollen.
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: Das Monster Facebook endlich bändigen
: Das Monster Facebook endlich bändigen Facebook ist marktbeherrschend und weite Teile seiner Datensammlung unrechtmäßig. Das Bundeskartellamt will dem Unternehmen jetzt klare Grenzen aufzeigen. Doch das Verfahren kann erst der Auftakt des Unterfangens sein, die Macht des Konzerns zum Wohle der Gesellschaft zu brechen. Ein Kommentar.
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: Bundeskartellamt: Facebooks Datensammelei aus Drittquellen ist missbräuchlich
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg. (Archivbild) : Bundeskartellamt: Facebooks Datensammelei aus Drittquellen ist missbräuchlich Facebook ist marktbeherrschend und sammelt missbräuchlich Daten auf Millionen von Webseiten. Die vorläufige Einschätzung des Kartellamts hat es in sich. Eine abschließende Entscheidung kündigt das Amt für den Frühsommer 2018 an.
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: WhatsApp darf in Frankreich keine Daten mehr mit Facebook teilen
WhatsApp gehört zu dem Mutterkonzern Facebook. (Symbolbild) : WhatsApp darf in Frankreich keine Daten mehr mit Facebook teilen Nach Deutschland hat nun auch Frankreich der Facebook-Tochter WhatsApp verboten, Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern zu teilen. Das hat die französische Datenschutzbehörde CNIL verkündet und dem Konzern einen Monat Zeit gegeben, die neue Regel einzuhalten.
Vor gut einem Jahr hatte WhatsApp die Geschäftsbedingungen geändert und so ermöglicht, dass WhatsApp-Nutzerdaten für Werbung und andere Zwecke von Facebook genutzt werden dürfen.
WhatsApp ist der Messenger mit den meisten Nutzern weltweit. Es gibt neben den auch von uns vorgestellten Diensten Threema und Signal viele kleinere Alternativen zu WhatsApp – eine umfassende Bewertung der technischen, organisatorischen und juristischen Faktoren ist jedoch nicht einfach.
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: Gesetzeswidrig und stigmatisierend: Kritik an der G20-Öffentlichkeitsfahndung
Die Polizei präsentierte die Fotos mutmaßlicher Straftäter auf einer Pressekonferenz. : Gesetzeswidrig und stigmatisierend: Kritik an der G20-Öffentlichkeitsfahndung Heribert Prantl kritisiert auf SZ.de die sogenannte Öffentlichkeitsfahndung anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg als gesetzeswidrig. Die Hamburger Polizei hat mehr als 100 Fotos von Personen veröffentlicht und die Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen. Es handelt sich um die größte Öffentlichkeitsfahndung seit Jahren.
In seinem Kommentar schreibt Prantl:
Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung. [..] Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag völlig ungeklärt ist.
Diese Art von Fahndung geht über das, was der Paragraf 131b Strafprozessordnung erlaubt, weit hinaus. Die Ermittler dehnen den Paragrafen bis zur Unkenntlichkeit aus. Sie unterscheiden nicht zwischen Beschuldigten und Nichtbeschuldigten, sie machen alle abgebildeten Personen zu Beschuldigten.
Prantl steht mit seiner Kritik nicht alleine. Der freie Journalist Sebastian Weiermann hält Teile der veröffentlichten Videos nicht für fahndungsrelevant, sie dienten der Emotionalisierung, was nicht die Aufgabe der Polizei sei. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke) sagt, dass eine solche Massenfahndung weniger zur Aufklärung von Straftaten als zur Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas beitrage. Die Hamburger Linken-Abgeordnete Christiane Schneider spricht gegenüber der Tagesschau von einer „Menschenjagd“. Sie schreibt in einer Pressemitteilung: „Stehen die Bilder erst einmal im Internet, auf Facebook und Twitter, kann die Polizei ihre Verbreitung und den Umgang damit nicht mehr annähernd kontrollieren.“
Welche Nebeneffekte eine öffentliche Fahndung haben kann, bewies auch gleich ein CDU-Mitglied auf Twitter:
Von den 115 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte hat übrigens noch keines zu einer Anklage geführt. Das kritisiert auch Amnesty International. Der Polizeieinsatz zum G20 war wegen zahlreicher Fälle von Polizeigewalt gegen Demonstranten und Journalisten in die Kritik geraten.
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: Netzneutralität: Bundesnetzagentur untersagt Teile von StreamOn
Der Kampf der Telekom für die Kunden (Symbolbild) : Netzneutralität: Bundesnetzagentur untersagt Teile von StreamOn Die Bundesnetzagentur fordert von der Telekom, dass die Option StreamOn europaweit nutzbar ist und dass sie auf die Drosselung von Videoinhalten verzichtet. Das Unternehmen hat bis Ende März Zeit nachzubessern.
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: Der Nutzer als Jurist: Twitter rollt Meldesystem für das NetzDG aus
In Twitters Meldesystem müssen Nutzerinnen und Nutzer die Beschwerden jetzt selbst juristisch einordnen. (Symbolbild / Originaltitel: Deutsche Gesetze) : Der Nutzer als Jurist: Twitter rollt Meldesystem für das NetzDG aus Als erstes soziales Netzwerk hat Twitter ein speziell für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz angepasstes Beschwerdesystem ausgerollt. Das System des Kurznachrichtendienstes verlangt eine juristische Einordnung der gemeldeten Inhalte durch die Nutzer.
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: Das Programm für den CCC-Kongress ist online
: Das Programm für den CCC-Kongress ist online Seit heute Nacht ist der vorläufige Fahrplan der 34. Ausgabe des CCC-Kongresses (#34C3) online. Der Kongress findet vom 27.–30.12. zum ersten Mal in der Leipziger Messe statt. Er bietet ein Programm rund um IT-Sicherheit, Wissenschaft, Kultur, Netzpolitik, Politik & Gesellschaft, Hardware & Making sowie Protest.
Der 34C3 steht unter dem Motto „tuwat“ und ist schon seit Wochen ausverkauft, mehr als 13.000 Teilnehmer werden erwartet. Für alle, die kein Ticket ergattern konnten, gibt es die Vorträge als Livestream. Mehr Informationen rund um die Veranstaltung bietet das Blog events.ccc.de. In den kommenden Tagen wird netzpolitik.org noch Veranstaltungstipps veröffentlichen. Aus der Redaktion sind Arne Semsrott, Constanze Kurz, Ingo Dachwitz und Markus Beckedahl mit eigenen Beiträgen vertreten.
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: Buzzfeed knackt die 100er-Marke beim Listicle
"Neuer Traumjob: Zollstocklektor" : Buzzfeed knackt die 100er-Marke beim Listicle Karsten Schmehl hat bei Buzzfeed einen Rückblick mit den witzigsten 100 Tweets des Jahres gemacht. Schön!
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: Privatfirmen forschten für RWE und Porsche politische Aktivisten in Großbritannien aus
(Symbolbild) : Privatfirmen forschten für RWE und Porsche politische Aktivisten in Großbritannien aus British Airways, die Royal Bank of Scotland, RWE, Caterpillar und Porsche haben private Sicherheitsfirmen beauftragt, um politische Gruppen in Großbritannien zu überwachen. Diese Erkenntnisse beruhen auf hunderten Seiten geleakter Unterlagen solcher Firmen aus den Jahren 2003–2011, welche der Guardian und das Bureau for Investigative Journalism ausgewertet haben.
Die Überwachung beruhte nicht nur auf der Auswertung öffentlich verfügbarer Informationen, sondern schloss auch den Einsatz falscher Aktivisten mit ein, welche die Gruppen infiltrierten. Dabei halfen die privaten Spitzel bei Kampagnen, gingen zu Demonstrationen und beschafften sich interne Dokumente und Kommunikation. Bei den privaten Geheimdiensten handelte es sich um die Firmen Inkerman und C2i. Letztere warb gegenüber potenziellen Kunden damit, sie verfüge über Echtzeit-Quellen bei Greenpeace, Friends of the Earth, bei lokalen Umweltgruppen in Oxford sowie bei Fluggegnern. C2i versuchte seine Dienste auch an Donald Trump zu verkaufen als dieser seinen Golfplatz in Schottland baute.
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: Verletzung der Netzneutralität: Stiftung Warentest testet völlig unkritisch StreamOn und Vodafone Pass
Unverständlich, wie eine renommierte Testorganisation die Rechte der Verbraucher völlig aus dem Blick verlieren kann. (Symbolbild) : Verletzung der Netzneutralität: Stiftung Warentest testet völlig unkritisch StreamOn und Vodafone Pass Die Stiftung Warentest hat Mobilfunktarife positiv getestet, die die Netzneutralität verletzen. Mit keinem Wort wurde erwähnt, dass dies für Verbraucher negative Auswirkungen haben könnte. Das ist enttäuschend für eine Organisation, die eigentlich Verbraucheraufklärung und Verbraucherschutz betreibt.
