Die EU-Kommission verweigert die Herausgabe von Dokumenten, welche das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bewerten. Die WirtschaftsWoche hatte diese angefragt – schließlich ist die EU-Kommission seit 2001 zur Herausgabe von internen Dokumenten verpflichtet, wenn diese nicht die öffentliche Sicherheit gefährden. Dieses Mal gab es jedoch eine andere Begründung für die Weigerung, die verlangten Dokumente nicht freizugeben. In der WirtschaftsWoche […]