Creative-Commons-Abmahnungen nicht mehr lukrativ

Seit Jahren werden Nutzerinnen und Nutzer von Creative-Commons-Bildern für kleinste Lizenzfehler mit Forderungen und Abmahnungen überschüttet. Doch dieses Geschäftsmodell könnte bald zu Ende sein, wenn sich mehr Betroffene wehren. Denn immer mehr Gerichte haben die Masche durchschaut und urteilen mitunter auch gegen die Abmahner.

Der Cider ist wohl bald ausgetrunken. Gerichtsentscheidungen machen Creative-Commons-Abmahnmodelle wie das der Cider-Connection immer weniger lukrativ. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jenni Peterson

Die Masche ist so einfach wie perfide: Irgendwelche Personen laden Fotos auf Flickr oder andere Portale hoch und stellen diese unter eine Creative-Commons-Lizenz. Oftmals handelt es sich dabei um beliebte Motive und sogenannte Symbolbilder, die dann gut verschlagwortet in den Suchergebnissen von Leuten landen, die nach kostenlosen Bildern für ihre Webseiten suchen.

Wird nun ein Bild genutzt, überprüfen die Urheber der Bilder, ob die Creative-Commons-Lizenzangabe richtig gemacht wurde. Ist dies nicht der Fall, verschicken sie überhöhte Forderungen oder gar Abmahnungen an die Lizenzverletzer. Über das Geschäftsmodell hatte netzpolitik.org 2016 in einer großen Recherche über die „Cider-Connection“ rund um den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet berichtet.

Doch die Masche ist nicht auf diesen „Verband“ beschränkt, auch andere Personen haben dieses Geschäftsmodell entdeckt. Der Anwalt Markus Kompa hat gegen Forderungen von Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph Scholz, Christian Fischer, Dirk Vorderstraße, Dennis Skley und den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) negative Feststellungsklagen eingereicht:

Ich habe inzwischen knapp 50 sogenannte negative Feststellungsklagen gegen solche Fotografen geführt, bei denen festgestellt werden sollte, dass die suggerierten Ansprüche nicht bestehen.

In keinem einzigen Fall konnte ein verklagter Fotograf plausibel machen, dass er professioneller Fotograf sei, der mit den abgemahnten Werken tatsächlich nennenswert Geld verdient hätte. Einige Gerichte haben „aufgrund richterlicher Schätzung“ aus Prinzip einen Bruchteil der Forderungen zugestanden, meistens 100,- €, aber auch das passiert immer seltener.

In einigen Fällen haben Gerichte die Forderungen zum Beispiel auf Null Euro heruntergesetzt.

Das Amtsgericht Würzburg hat nun in einem Urteil gegen den Fotografen Thomas Wolf klar festgestellt, „dass hinsichtlich des Vorgehens des Beklagten eine systematische Masche steckt, wonach er versucht, Geld zu verdienen, indem er Personen sucht, die seine Bilder unberechtigt verwenden, um an diese überhöhte Forderungen in Form von Schadensersatzansprüchen zu stellen“.  (Urteil vom 18.12.2018, 18 C 611-18, noch nicht rechtskräftig).

Für den Abmahner kam es aber noch härter, wie irights.info berichtet:

Das Würzburger Gericht wies nicht nur die finanziellen Schadensensersatzforderungen des klagenden Fotografen als unverhältnismäßig hoch zurück. Vielmehr erlegte es ihm einen Schadensersatz zugunsten des Abmahnopfers auf, weil diesem Anwaltskosten entstanden seien. Diese Kosten seien für den Abgemahnten unumgänglich gewesen. Er habe angesichts der hohen Forderung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen dürfen.

Auch der Anwalt Jan Schallaböck hatte in einem Interview auf netzpolitik.org die Möglichkeit negativer Feststellungsklagen genauer erklärt.

So lassen sich die CC-Abmahnungen vermeiden

Mit der Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen sind Nutzungsfreiheiten verbunden, welche beispielsweise die Wikipedia erst möglich gemacht machen. Es gibt aber auch Pflichten für die Nutzer:innen. Wer Abmahnungen und Lizenzforderungen vermeiden will, sollte sich bei der Nutzung von Creative-Commons-Bildern unbedingt und strikt an die Bedingungen der CC-Lizenzen halten. Diese sind in der Regel:

  • Nennung des Urhebers,
  • Nennung des Titels, wenn vorhanden,
  • Nennung der Lizenz und Verlinkung auf diese.

Auch ein Screenshot des Bildes und der jeweiligen Lizenz auf der Seite, auf der das Bild heruntergeladen wird, kann helfen, wenn später jemand seinen Account beispielsweise auf Flickr.com löscht und dann unberechtigte Forderungen stellt. Hilfreich bei der Nutzung von Wikipedia-Bildern ist der Lizenzhinweisgenerator.

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10 Ergänzungen

  1. Statt „In der einigen Fällen“ muss es heißen „In einigen Fällen“.

    „Wer Abmahnungen und Lizenzforderungen vermeiden will, sollte sich bei der Nutzung von Creative-Commons-Bildern unbedingt an die Bedingungen der CC-Lizenzen halten. Diese sind: (…)“
    Das ist unzutreffend. Es kommt ja gerade auf die jeweilige CC-Lizenz an. CC0 z.B. Bedarf gar keiner Nennung. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons#Die_aktuellen_Lizenzen

  2. Ganz erheblich interessant und relevant ist die Information, ob nun alle von der creative commons abzocke betroffenen, die sich einen anwalt genommen haben, nun wie beim im Text genannten Beispiel die Kosten für den Anwalt einklagen können.?

    Und ob diejenigen, die sich nicht zur Wehr gesetzt und die Wucherforderungen beglichen haben, das Geld (ggf. + Aufwandsentschädigung o.ä.) zurück fordern können. Markus Kompa könnte hierzu sicher kompetent Auskunft geben.

    Danke an netzpolitik.org für die Berichterstattung zum Thema. Ich bin auch betroffen.

  3. Ich habe heute auch so eine Mail erhalten und finde aber im Netz nichts, was Aussagekräftig genug sei.
    Mich würde interessieren, wie ich nun vorgehen soll, da ich da noch keinerlei Erfahrung habe und nun 14 Tage Zeit habe, mich zu informieren und zu handeln.
    Über ne Antwort würd ich mich sehr freuen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.