Bundesrat lehnt Massenüberwachung von Autofahrern ab

Die Länderkammer stellt sich gegen das Vorhaben, eine Überwachungsinfrastruktur zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten aufzubauen. Gegen den Gesetzentwurf bestünden erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.

Auf den Bildern der Kennzeichenscanner sollten Nummernschild, Fahrer:in und weitere Fahrzeugmerkmale erfasst und weitergeleitet werden. Das Bild zeigt einen Auszug aus einem KfZ-Erfassungsprogramm.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ abgelehnt. Gegen den Gesetzentwurf bestünden erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Begründet wird der Beschluss (PDF) damit, dass die automatisierte Kennzeichenerfassung in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung eingreife. Der Gesetzentwurf geht jetzt mit diesem Votum an den Bundestag, wo er abgestimmt wird. Damit ist das geplante Gesetz aus dem Verkehrsministerium noch nicht vom Tisch.

Nach dem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen auf Straßen mit Diesel-Fahrverboten Kameras Bilder von allen Fahrzeugen erstellen, ganz gleich ob mit Diesel betrieben oder nicht. Auf den Bildern sind Nummernschild, Fahrer:in und weitere Fahrzeugmerkmale zu sehen. Die erfassten Daten werden dann automatisch mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgeglichen. Aus dort gespeicherten Informationen ist erkennbar, wie viel der giftigen Stickstoffoxide ein Fahrzeug ausstößt. Wenn kein Verstoß vorliegt, müssen die Daten sofort gelöscht werden.

Liegt ein Verstoß vor, werden die Daten an die zuständige Behörde übermittelt. Diese hat sechs Monate Zeit, um die Daten zu überprüfen und ein Bußgeld zu verhängen. Danach greift eine Höchstspeicherfrist, die eine Löschung aller Daten vorschreibt. Die Behörden könnten also bis zu einem halben Jahr lang über Daten vieler Autofahrer:innen eines Straßenabschnitts verfügen – ein Datenschatz, für den sich sicherlich bald auch die Sicherheitsbehörden interessieren dürften.

Ausweitung der Nutzung schon vor Abstimmung gefordert

Hinzu kommt, dass eine einmal installierte Überwachungsstruktur sehr schnell Begehrlichkeiten weckt. Ein Blick in die Chronik der Überwachungsgesetze zeigt: Ist eine Überwachungsinfrastruktur erst einmal eingeführt, wird sie früher oder später ausgeweitet und für andere Behörden geöffnet. Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, warnte zuletzt vor solch einer gefährlichen Entwicklung. Er hält eine Ausweitung für so „sicher wie das Amen in der Kirche“, sagte der Jurist der Stuttgarter Zeitung. Das hätten etwa die Debatten um die Daten aus der LKW-Maut gezeigt. Brink warnt: „Wir haben anlassbezogen angefangen und enden in einer anlasslosen Totalüberwachung.“

Den Beweis für die These erbrachte zuletzt der Innenminister von NRW: „Ich finde auch die Frage sehr berechtigt, wenn man Kennzeichenermittlung macht, um Dieselfahrverbote zu kontrollieren, warum dann eigentlich nicht, um Kriminelle zu finden“, sagte CDU-Politiker Herbert Reul dem Deutschlandfunk.

4 Ergänzungen

  1. Ich wusste es!

    Der Bundesrat der Bundesrepublik ist durchsetzt mit Gefärdern!

    (Gefährder = Abgeordnete die keinen Kadavergehorsam der Führung des Bundestages entgegen bringen)

    Der Bundesrat muss wieder auf Linie gebracht werden, es kann nicht sein (weil es nicht darf), das die Abgeordneten mit individuellen Entscheidungen, dem Schutzbedürfnis (vor dem Unbill https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unbill der Bevölkerung) der Parteiführungen entgegenwirken!

    Hier zeigt sich doch mal wieder, es muss mit aller Härte (gesetzlich, dienstlich oder Personell) diesem Zuwiderhandeln entgegengewirkt werden!

    Ihr Erisch

    —–
    Terror = „Das Monster unter dem Bett“ (politische Terroristen und deren politische Organisationen) https://netzpolitik.org/2018/hessen-staatstrojaner-so-gut-wie-beschlossen/#comment-2428606

    1. Die Führung des Bundestags liegt bei dessem Präsidenten. Du meinst sicher die Regierung, die aber als Exekutive erst einmal recht wenig mit dem Parlament als Legislative zu tun hat.

      1. Oberflächlich Ja!

        Allerdings wählen wir Wähler lediglich die Parteien, die unsere Interessen vertreten sollen bzw. sollten!
        Diese Parteien bestimmen, nach einer internen Hackordnung (parteiinterne Machtelite) die Zusammensetzung in den jeweiligen Gremien, wie z.B. Bundestag bzw. Bundesrat!

        Allerdings ist der Bundesrat (wegen der „Bürgernähe“) noch nicht so mit Panik bzw. Paranoia vor dem Bürger durchsetzt, wie der Bundestag.
        Außerdem haben die Lokalpolitiker des Bundesrates nicht solche gefestigten Karrieren wie die Abgeordneten des Bundestages, so das die Lokalpolitiker befürchten müssen, von der gegnerischen Partei (natürlich nur zum Wohle des gegnerischen Abgeordneten) observiert zu werden!

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