Constanze

Constanze

Foto: Darja Preuss

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

  • : Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Kanzleramt weiß nichts von Terminen im Kanzleramt
    Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Kanzleramt weiß nichts von Terminen im Kanzleramt

    Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX, hatte im NSA-BND-Untersuchungsausschuss von zwei Terminen im Kanzleramt im Jahr 2009 und 2013 berichtet, aus seiner Sicht eine „sehr ungewöhnliche Vorgehensweise“, die „Druck aufgebaut“ hätte.

    Thematisch soll es darum gegangen sein, wie der Bundesnachrichtendienst (BND) seit 2008 den Internet-Knoten DE-CIX mit einer Art Generalzugriff abschnorchelt. Nach Angaben von Landefeld hatte das Bundeskanzleramt mehrfach eingegriffen und die G‑10-Kommission und die Bundesnetzagentur daran gehindert, die Abhörmaßnahme zu untersuchen. Es seien Einladungen ins Bundeskanzleramt erfolgt.

    Konkret sind folgende Aussagen im NSA-BND-Ausschuss gefallen, die im Live-Blog protokolliert sind:

    Landefeld: Das führte zu Termin mit Kanzleramt, die uns sagten, dass wir uns mit G‑10-Kommission noch nicht mal unterhalten dürften, weil die Maßnahme noch nicht angeordnet war. […] Wenn ich dann ins Kanzleramt geladen werde, ist das nicht Rechtsstaatlichkeit, sondern Power-Play.
    […]
    Landefeld: Dann ins Bundeskanzleramt zitiert und uns ganz klar erklärt, dass wir mit niemandem reden dürfen, eh es keine Anordnung gibt, auch nicht G‑10-Kommission oder Parlamentarischem Kontrollgremium.

    Landefeld wurde noch konkreter, als Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele zu den Treffen im Kanzleramt nachfragten:

    von Notz: Wer war beim Treffen im Bundeskanzleramt 2008 dabei? Was wurde besprochen?

    Sensburg: Anderes Jahr?

    Landefeld: Januar 2009.
    […]
    von Notz: Wann war das Treffen im Bundeskanzleramt?

    Landefeld: 27. Februar 2009.

    Ströbele: Und der zweite Termin im Kanzleramt?

    Landefeld: 9. August 2013.

    Das haben wir per IFG genauer wissen wollen und alle vorhandenen Informationen zu den zwei Treffen im Bundeskanzleramt angefordert, inklusive der Liste der Teilnehmer, der Redevorlagen und der Ergebnisseprotokolle.

    Die Antwort des Kanzleramts (pdf) auf die Anfrage vom 26. März wurde uns am 12. Mai zugestellt und ist eine gebühren- und auslagenfreie Ablehnung mit einer bemerkenswerten Begründung, die aus einem Satz besteht:

    In den Akten des Bundeskanzleramtes konnten keine einschlägigen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden.

    Das bedeutet, dass es entweder keine Akten zu den beiden Treffen gibt, was wegen der Archivierungspflicht unwahrscheinlich ist. Denn die Informationen, Daten und überhaupt sämtliches Material, das im Zuge der Regierungsarbeit und bei Verwaltungsvorgängen entsteht, muss aufbewahrt werden. Oder aber das Bundeskanzleramt gibt nur vor, nichts zu wissen, und verschweigt Informationen über die Treffen.

    Dass Klaus Landefeld die Unwahrheit gesagt hat, ist hingegen wenig wahrscheinlich, da er konkrete Daten der Treffen und auch den Anlass genau bezeichnete.

    13. Mai 2015 9
  • : Keine Antworten der Festplatten-Hersteller auf NSA-Infiltration
    Keine Antworten der Festplatten-Hersteller auf NSA-Infiltration

    Einige werden sich erinnern: Dieses Jahr wurde im Februar über eine Analyse der IT-Firma Kaspersky Lab berichtet, in der Details nachzulesen waren, wie die Firmware von Festplatten großer Hersteller gezielt infiltriert worden war. Das US-Spionageprogramm lief unter dem Namen The Equation Group.

    Wir haben bei den Festplatten-Herstellern nachgefragt, ob und wie sie auf die Veröffentlichungen reagieren, was sie zu tun gedenken und ob sie beispielsweise über signierte Firmware nachdenken. Folgende Fragen wurden am 11. März allen betroffenen Herstellern (teilweise in englischer Übersetzung) geschickt:

    • Welche Reaktion sind seitdem seitens Ihres Unternehmens eingeleitet und welche Schritte im Nachgang der Berichterstattung unternommen worden?
    • Bietet Ihr Unternehmen Detektionswerkzeuge an, um Betroffenen zu erlauben, ihre Festplatten zu checken?
    • Werden Sie in Zukunft Produkte mit signierter Firmware anbieten?
    • Planen Sie die Einführung eines mit der Hardware verbundenen Verifikationsverfahrens, das verhindert, dass Firmware, die nicht von Ihnen kommt, auf Ihren Festplatten landet?
    • Wenn ja, wird es dafür Audits geben?
    • Haben Sie Ihre Sicherheitsmechanismen bei der Entwicklung verändert, um ein Pre-exploiting ab Werk zu verhindern?

    Außerdem haben wir uns mit weiteren Fragen auch an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewandet. Die zusätzlichen Fragen lauteten:

    • Hat sich das BSI einen Überblick verschafft, ob und welche informationstechnischen Systeme in Behörden betroffen waren oder sind?
    • Was empfiehlt das BSI Betroffenen?

    Letztlich geht es um Antworten auf die Fragen, was angesichts der Veröffentlichung eigentlich die Optionen der normalen Nutzer sind. Und wie lässt sich die Benutzung einer infiltrierten Festplatte verhindern?

    festplatte

    Festplatte. Quelle: Gatis Gribusts CC BY-NC 2.0

    Angefragt worden waren neben dem BSI die Unternehmen Micron, Western Digital, Seagate, Toshiba und Hitachi, die allesamt in dem Kaspersky-Bericht namentlich erwähnt worden waren. Wir haben in einigen Fällen nach einem Monat (am 13. April) ein zweites Mal gefragt, ob wir noch Antworten auf unsere Fragen erhalten werden.

    Antworten der Festplatten-Hersteller

    Micron, Hitachi und Western Digital haben auch auf mehrmalige Nachfrage keinerlei Antworten gesendet, auch keine kopierten Standardsätze. Nicht mal den Mailerhalt mochten die Unternehmen bestätigen.

    Seagate antwortet unmittelbar mit einem kurzen, eher generischen Statement:

    Seagate has no specific knowledge of any allegations regarding third-parties accessing our drives. Seagate is absolutely committed to ensuring the highest levels of security of the data belonging to our users. For over seven years Seagate has been shipping drives offering industry-leading levels of self encryption, while putting in place secure measures to prevent tampering or reverse engineering of its firmware and other technologies.

    Sie wissen von nichts und sind auf keinen Aspekt der Fragen eingegangen.

    Toshiba gab sich da etwas mehr Mühe und versprach immerhin, die Fragen weiterzuleiten. Deren Hauptquartier in Japan mochte jedoch kein offizielles Statement abgeben und meldete sich am 26. März mit dem Hinweis zurück, nicht detailliert auf unsere Fragen eingehen zu wollen. Man übermittelte nur folgende Antwort:

    Toshiba has no knowledge of such spyware, and does not know if the report is accurate. Toshiba has not provided our HDD or SSD source code to government agencies in support of any cyber-espionage efforts. Toshiba is continuing to investigate this matter. We continue to operate under the principles of integrity and compliance and are committed to supply safe, reliable and high quality products.

    Man weiß also auch von nichts, wird aber in dieser Sache nachforschen. Das Ergebnis dieser Nachforschungen haben wir einige Wochen später erfahren wollen, woraufhin wir am 8. Mai folgendermaßen beschieden wurden:

    Toshiba has no additional comment on this.

    Sämtliche Hersteller sehen also offenbar keine Veranlassung, auch nur teilweise auf die Fragen einzugehen.

    Antworten des BSI

    Das BSI ließ sich Zeit für die Antworten, schickte auf weitere Nachfrage am 16. April dann aber folgende Antwort, die im Unterschied zu allen Festplatten-Herstellern Hand und Fuß hat und tatsächlich auf die inhaltlichen Fragen einging. Auf die Frage, ob das BSI einen Überblick hätte, ob und welche informationstechnischen Systeme in Behörden betroffen waren oder sind und was es (potentiell) Betroffenen empfiehlt, erklärt das Bundesamt:

    Eine Untersuchung auf den sogenannten Root-Cause (also die infizierte Firmware) ist in großen Netzwerken von Unternehmen und Behörden nicht praktikabel. Stattdessen wertet das BSI Anomalien im Verkehr der Regierungsnetze aus, um etwaige Datenabflüsse oder Steuerungskommandos an oder von infizierten Systemen zu identifizieren. Bisher gab es keinerlei Hinweise auf betroffene Systeme in den Regierungsnetzen. In einem konkreten und begründeten Verdachtsfall können sich Behörden an das BSI wenden, um gegebenenfalls in Zusammenarbeit eine individuelle Untersuchung einzuleiten.

    Ob das BSI nun Änderungen bei der Prüfung von Computer-Komponenten in Reaktion der von Kaspersky beschriebenen Angriffe vornimmt oder ob es Warnungen ausspricht, und wenn ja, welcher Art, wollten wir ebenfalls wissen. Man antwortet leicht ausweichend und verweist auf die BSI-typische Arbeitsweise:

    Im BSI werden Computer-Komponenten im Rahmen eines Zertifizierungs- oder Zulassungsverfahrens bei entsprechender Beantragung untersucht. Darüber hinaus können Untersuchungen in konkreten, individuellen Verdachtsfällen im Bereich Sabotage/Spionage initiiert werden. Es findet allerdings keine flächendeckende proaktive Überprüfung von Standard-Computer-Komponenten statt. Der von Kaspersky beschriebene Angriff muss nicht auf Festplatten beschränkt sein. Die Abwehr derart komplexer Angriffsmuster erfordert grundlegende Änderungen in den Sicherheitskonzepten in vielen Bereichen. Ob dies praktikabel ist, muss sich noch zeigen. Die von Kaspersky Labs veröffentlichten Signaturen wurden in die Sicherheitskomponenten der Regierungsnetze eingepflegt.

    Wie das BSI die Gefahr des Pre-exploiting ab Werk sieht und welche Sicherheitsmechanismen bei der Entwicklung es empfiehlt, um ein Pre-exploiting ab Werk zu verhindern, haben wir auch gefragt. Das BSI stellt hier das erhebliche Entdeckungsrisiko in den Vordergrund:

    Das Pre-exploiting ab Werk ist das Szenario, das am wenigsten wahrscheinlich ist, da es letztlich mit einem ungewollt hohen Entdeckungsrisiko verbunden ist. Sollte es dem Angreifer gelingen, dem Hersteller eine mit gültiger Signatur versehene, modifizierte Firmware unterzuschieben, ist eine Detektion extrem schwer: Alle Firmwarevarianten aus vermeintlich sauberen Quellen wären ebenfalls verseucht, so dass die Manipulation durch Vergleich aus verschiedenen Quellen nicht mehr entdeckt werden könnte. In einem solchen Fall bliebe nur noch die Analyse der Firmware, die ohne nähere Anhaltspunkte eine extrem große Herausforderung darstellt. Nach aktuellem Erkenntnisstand wahrscheinlicher ist ein nachträgliches Einbringen der Schadfunktionen. Dieses Risiko kann durch sichere Lieferketten deutlich reduziert werden.

    Wie dieses Risiko durch sichere Lieferketten deutlich reduziert werden kann, bleibt aber das Geheimnis des BSI.

    Ein Geheimnis für das BSI selbst ist es, ob und welche Reaktionen seitdem seitens der namentlich genannten Festplatten-Hersteller eingeleitet und welche Schritte im Nachgang der Berichterstattung unternommen wurden. Ob Detektionswerkzeuge angeboten werden, um den Kunden zu erlauben, ihre Festplatten zu checken, bleibt unklar. Zu beidem erklärt das BSI:

    Hierzu ist dem BSI nichts bekannt.

    Gegen Festplatten-Produkte mit signierter Firmware hat das BSI indessen nichts:

    Das BSI befürwortet den Einsatz signierter Firmware, da auf diese Weise die nachträgliche Manipulation extrem erschwert wird. Zudem wird der Einkauf von IT-Komponenten deutscher Hersteller favorisiert.

    Das Bevorzugen deutscher Hersteller dürfte dank der Promiskuität des BND leider keinen Mehrwert liefern.

    13. Mai 2015 13
  • : Kein Hauch von einer Zusage: Die Lügen um das „No-Spy-Abkommen“
    Kein Hauch von einer Zusage: Die Lügen um das „No-Spy-Abkommen“

    Am Wochenende hat das Rechercheteam von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung eine dreiste Lügengeschichte im Zusammenhang mit den Geheimdienstskandalen aufgedeckt: Das angebliche No-Spy-Abkommen war nie in Sicht.

    Wir erinnern uns: Im Herbst 2013 gab es eine rege Reisetätigkeit von allerhand Unterhändlern nach Washington, um über das angebliche „No-Spy-Abkommen“ zu sprechen. Man wollte eine Einigung mit den US-Amerikanern finden, die darauf hinauslaufen sollte, dass deren Geheimdienste nicht mehr gegen deutsche Ziele spionieren. Der Geheimdienstskandal entfaltete sich damals grade erst, vor allem sollte schnell eine Simulation einer Problemlösung her, um das Thema zu beerdigen. Dass tatsächlich inhaltliche Gespräche über die zukünftige Einhaltung deutscher Gesetze stattfanden, war schon damals umstritten, weil ein Spionageverzicht vielen unwahrscheinlich erschien und die Vorschläge zur Ausgestaltung eines „No-Spy-Abkommens“ nie präzisiert wurden.

    Laut den veröffentlichten Recherchen und den darin enthaltenden Briefwechseln gab es bis Januar 2014 zwar einen gewissen E‑Mail-Ideenaustausch, jedoch keine Art von konkretem Angebot oder auch nur ein Hauch von Zusage der US-Amerikaner, sich auf ein „No-Spy-Abkommen“ einzulassen.

    In der Öffentlichkeit wurde aber wahrheitswidrig immer so getan, als stünde der Abschluss des Spionageverzichtsabkommens bald bevor. Involviert in das Lügenkomplott war der Kanzleramtsminister und der Koordinator der Geheimdienste. Damals war der Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, der vor die Presse trat und eine vorformulierte Erklärung ablas. Darin behauptete er, der BND und die NSA hätten sich bereits auf ein „No-Spy-Abkommen“ geeinigt. Auch der damalige christsoziale Innenminister, Hans-Peter Friedrich, verbreitete folgende Lüge:

    Wir haben die Zusage, dass ein solches Abkommen bald geschlossen werden kann.

    dementi der bundesregierung

    Dementi der Bundesregierung vom 13. Januar 2014 (bei tagesschau.de, URL ist heute 404.)

    Als im Januar 2014 gemutmaßt wurde, das Abkommen stünde vor dem Aus, wurde sogar offiziell dementiert.

    Kanzlerin Angela Merkel hatte Unterstützer für ein solches Abkommen gefunden. Jean-Claude Juncker forderte, dass die

    europäischen und amerikanischen Geheimdienste sich auf einen Kodex verständigen müssen

    und das gegenseitige Spionieren unterlassen sollen. Er bestand sogar darauf, dass es

    keine einzige operative Maßnahme geheimdienstlicher Natur gegen Verbündete

    mehr geben solle. Lauter vollmundige Forderungen, aber in Wahrheit nur eine Täuschung der Öffentlichkeit.

    11. Mai 2015 14
  • : Nicht mehr „geheim“: Bundesregierung bestätigt nun auch offiziell Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung
    Nicht mehr „geheim“: Bundesregierung bestätigt nun auch offiziell Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung

    Anlässlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist ein bizarres sprachliches Hick-Hack darum entstanden, ob es nun eine „geheime“, „nicht-öffentliche“ oder sonst eine Nebenabrede gegeben hat, die den angeblichen „strikten Richtervorbehalt“ bei der Nutzung der Vorratsdaten unterläuft.

    Fakt ist: Die Nebenabrede ist nicht mehr abzustreiten und ihr Inhalt muss Teil der Diskussion über den Umgang mit Vorratsdaten werden und sollte gleichzeitig generell zum Nachdenken Anlass geben, wie die Bundesregierung es mit der Wahrheit hält.

    Heute erhielten wir noch eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Jan Korte, MdB und stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion, zu den von uns geleakten Nebenabreden der Vorratsdatenspeicherungs-Leitlinien. Folgende Frage hatte er gestellt:

    Kann die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), vom 22. April 2015 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigen, wonach es keinerlei Nebenabreden in den Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung gegeben habe oder geben würde?

    In der Frage wurde konkret auf unsere Berichterstattung über die Nebenabrede verwiesen. Ob denn unsere Version der Leitlinien dann „eine Fälschung“ sei, wollte er daher wissen.

    Nach „geheimen“ Nebenabreden hatte Jan Korte übrigens nicht gefragt, sondern nach Nebenabreden in jeglicher Form.

    christian lange

    Christian Lange (links) mit Frank-Walter Steinmeier (beide SPD), Bild: Dirk Baranek. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

    Dazu erklärt besagter Christian Lange in seiner Antwort im Namen der Regierung:

    Die Bundesregierung kann bestätigen, dass keine geheimen Nebenabreden zu den Leitlinien […] getroffen wurden.

    Nebenabreden in schwedisch übrigens wohl auch nicht, aber danach war ja auch nicht gefragt.

    Letztlich räumt die Regierung dann aber doch ein:

    Im Rahmen der Verhandlungen zu den Leitlinien wurde zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern besprochen, dass die erst in der vergangenen Legislaturperiode neu gefassten Befugnisse zur Bestandsdatenauskunft im Wesentlichen unverändert bleiben sollen.

    Und das ist bekanntlich der Inhalt der Nebenabrede, womit die Tür zur mittelbaren Nutzung der Vorratsdaten weit offen stünde.

    Jan Korte kommentiert nun folgendermaßen:

    Die linguistische Haarspalterei der Bundesregierung wird von Mal zu Mal lächerlicher. Wer sich nur noch auf so einem Niveau zu helfen weiß, muss ganz schön fertig sein. Dieser irre Glaube an die eigene Unfehlbarkeit und die Unfähigkeit, sich kritisch zu hinterfragen, schadet aber leider auch dem Vertrauen in die Demokratie.

    Klar ist nun jedenfalls: Mit den von der Regierung behaupteten ‚hohen Eingriffsvoraussetzungen‘ ist es nicht weit her.

    30. April 2015 15
  • : Keine Stellungnahme der Bundesrepublik beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zur Massenüberwachung des GCHQ
    Keine Stellungnahme der Bundesrepublik beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zur Massenüberwachung des GCHQ

    Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) läuft seit 2013 eine Beschwerde gegen das britische GCHQ wegen den Systemen zur Massenüberwachung, der fehlenden politischen Rechenschaftspflicht und der mangelnden gerichtlichen Nachprüfbarkeit.

    Dazu erging von Halina Wawzyniak, MdB in der Linksfraktion, am 21. April 2015 folgende schriftliche Frage an die Bundesregierung:

    Welchen Inhalts ist die im Februar 2014 eingeforderte Stellungnahme der Bundesregierung in dem Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Big Brother Watch, der Open Rights Group, der englischen Schriftstellervereinigung PEN und der Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, gegen den britischen Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) wegen des möglichen illegalen Eingriffs in die Privatsphäre von Millionen britischer und europäischer Bürger (Aktenzeichen 58170/13), und wenn keine Stellungnahme abgegeben wurde, warum nicht?

    Der Gerichtshof hatte die Beschwerde, die unter dem Motto „Privacy not Prism“ bekannt ist, zunächst priorisiert, trotz der Priorisierung zwischenzeitlich aber das Verfahren ausgesetzt („adjourned“). Bereits im Februar 2014 war die deutsche Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, die bis zum 28. April 2014 erfolgen sollte, da ich als deutsche Staatsbürgerin eine der Beschwerdeführerinnen bin.

    EGMR

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Bild: CherryX. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0

    Ob die Bundesregierung sich dazu schriftlich geäußert hat, war bisher nicht klar. Jetzt hat Christian Lange, parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, wie folgt geantwortet (pdf):

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Bundesregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2014 die in der Frage genannte Individualbeschwerde zur Kenntnis gebracht und ihr gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Europäischen Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Nach ständiger Praxis, die derjenigen anderer Mitgliedsstaaten der EMRK entspricht, nimmt die Bundesregierung bei Beschwerden deutscher Staatsbürger gegen andere Mitgliedsstaaten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen Stellung. Einen solchen Ausnahmefall hat die Bundesregierung nicht gesehen und deshalb von einer Stellungnahme abgesehen.

    Es gibt beim GCHQ nichts zu sehen, gehen Sie weiter.

    30. April 2015 2
  • : Bundesregierung: Geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht geheim, nur „nicht-öffentlich“
    Bundesregierung: Geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht geheim, nur „nicht-öffentlich“

    Wir hatten am Dienstag die geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung öffentlich gemacht und zum Selberlesen bereitgestellt. Die Bundesregierung muss nun zugeben, dass es diese Nebenabrede gibt, und zieht als Ausrede ein „überspezifisches Dementi“ aus dem Ärmel.

    Denn in der Bundespressekonferenz wurde das so hingedreht, dass diese geheime Nebenabrede zwar existiert, aber es gar keine geheime Nebenabrede sei, sondern eine nicht-öffentliche Nebenabrede.

    Tilo Jung befragte in der BPK zuerst das Bundesjustizministerium zu der Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz in der vergangenen Woche und auch am Montag durch die mutmaßliche Autorin ebenjener Nebenabrede, Anne Zimmermann, bestritten wurde. Sie müsste das allerdings gewusst haben, sofern sie nicht unterbewusst am Rechner tippert. Vom Justizministerium hieß es erst nur:

    Das kann ich Ihnen nicht bestätigen.

    Nicht-öffentlich ist ja nicht gleich geheim

    Aber es sprang Herr Dimroth vom Innenministerium in die Bresche:

    Ich darf ergänzen: Sie hatten in den vergangenen Sitzung sowie heute nach geheimen Nebenabreden gefragt. Es gibt keine geheimen Nebenabreden. Das ist damals genauso richtig gewesen wie heute. Der wesentliche Teil Ihrer Frage, der die Antwort damals genauso richtig macht wie heute, ist der Teil geheim. Es gibt keine geheime Nebenabrede.

    „Geheim“ ist im Innenministerium offenbar recht eng definiert, denn auf nochmalige Nachfrage erklärt Dimroth:

    Entschuldigung, nicht-öffentlich ist nicht gleich geheim. Ich würde jetzt doch gerne ins Klein-Klein gehen. Nicht-öffentlich ist ja nicht gleich geheim. Es gibt natürlich eine Reihe von Abreden zwischen jedermann, die deswegen noch lange nicht geheim sind. Das ist offensichtlich.

    Offensichtlich ist doch vielmehr, dass der Inhalt der Verabredung, die hintenrum getroffen wurde, nicht zugegeben oder diskutiert werden sollte, um den Anschein nicht zu zerstören, der mantraartig betonte „Richtervorbehalt“ würde schon verhindern, dass die Verkehrsdaten in großem Umfang benutzt werden.

    Durch eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird absehbar die reale Nutzbarkeit der bereits heute leicht zugreifbaren Bestandsdaten ganz erheblich erhöht und ohne richterliche Anordnung zur umfänglichen Nutzung freigegeben. Es können auch zusätzliche Auskünfte gegeben werden, die erst wegen der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung möglich werden, sonst aber scheitern würden.

    Nochmals nach der Existenz einer „nicht-öffentliche Nebenabrede“ gefragt, räumt Dimroth dann doch ein:

    Es gibt die Verabredung, dass für die Bestandsdatenauskunft das gilt, was schon immer gilt.

    In der Sache bestätigt die Bundesregierung unsere Darstellung

    Dimroth versucht aber auch, den Sachverhalt zu erklären, es sei nämlich etwas anderes, ob man auf die Vorratsdaten direkt zugreift oder nur von einem „mittelbaren Zugriff auf Vorratsdaten durch die Unternehmen“ spricht. Denn:

    Die Verkehrsdaten werden bei diesem Vorgang nicht verbeauskunftet, sondern die Verkehrsdaten werden dafür genutzt, dass der jeweilige Telekommunikationsunternehmer aufgrund der Zuordnung der dynamischen IP-Adresse in die Vergangenheit in der Lage ist, den hinter dieser dynamischen IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt stehenden Nutzer zu identifizieren und zu beauskunften.

    Man gibt die Verkehrsdaten der Kommunikation also nicht heraus, sondern nutzt sie nur, um die zugehörigen Bestandsdaten zu finden. In der Sache bestätigt Dimroth unsere Darstellung: Die Bundesregierung plant, die Vorratsdaten zur „Beauskunftung“ von Bestandsdatenabfragen nutzen lassen – ohne Richtervorbehalt.

    Er bezieht sich zur Begründung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und empfiehlt „das mal nachzulesen“. Was Dimroth dabei unterschlägt und ihm selbst zur Lektüre empfohlen werden kann, ist eine spätere Entscheidung aus Karlsruhe (Leitsatz 1, Rn. 110 sowie im Detail Rn. 116), in der klargestellt wird, dass eine mittelbare Nutzung von Vorratsdaten sehr wohl ein Eingriff in Artikel 10 GG darstellt.

    Den Überwachungsapologeten, die immer so gern auf das Urteil aus Karlsruhe verweisen, sei nochmal die Passage ins Gedächtnis gerufen, in der die Richter daran erinnern, „dass nicht jede Maßnahme, die für die Strafverfolgung nützlich und im Einzelfall auch erforderlich sein kann, verfassungsrechtlich zulässig ist“. Oder von Vorteil für eine Gesellschaft, deren Miteinander in digitalisierter Form abgebildet ist.

    Hier ist der Ausschnitt. Danke an Tilo Jung!

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    30. April 2015 71
  • : Antworten der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung
    Antworten der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung

    Die Bundesregierung hat sich zu ein paar Antworten (pdf) bequemt, die auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag zurückgehen. Es ging um die „Pläne zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung“ (BT-Drucksache 18/4518, pdf). Eigentlich wären die Antworten bis zum Montag, den 13. April 2015, fällig gewesen, doch die Regierung erbat sich einen Aufschub bis 24. April.

    Im Nachhinein ist diese Bitte um Fristverlängerung leicht zu erklären, am 15. April fanden ja die beiden Pressekonferenzen von Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière mit der Veröffentlichung der Leitlinien mitsamt geheimer Nebenabrede statt. Man wollte der Überraschung mit dem neuen Vorpreschen zur gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung wohl nicht vorgreifen.

    Jan Korte, MdB mit Schwerpunkt Innenpolitik und Datenschutz und einer der Fragesteller, bemängelt daher das Übergehen des Parlaments:

    Die Bundesregierung hat der eigenen PR ganz offensichtlich einen höheren Stellenwert eingeräumt als dem Fragerecht des Parlaments.

    Aus den Antworten der Regierung geht hervor, dass sie davon ausgeht, dass die in den Leitlinien skizzierten Regelungen zur Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten sowohl den Vorgaben aus Karlsruhe als auch dem Urteil des EuGH gerecht werden. Sie stehe auch in Europa einer Einführung „offen gegenüber“, wenn eine Regelung ebenfalls diesen Vorgaben entsprechen würde. Konkrete Vorschläge aus Europa seien der Regierung aber nicht bekannt.

    Die Linksfraktion möchte gern wissen, ob denn der Regierung neue Erkenntnisse vorlägen, die einen „schlüssigen Nachweis für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung führen“ könnten, und welche das seien. Darauf antwortet die Bundesregierung erst gar nicht, sondern verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010:

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber eine Speicherung von Telekommunikationsdaten als erforderlich beurteilen kann.

    Gefragt war allerdings nach neuen Erkenntnisse, die offenbar nicht vorliegen.

    Welche Regelungen denn die Bundesregierung für geeignet ansehe, um den Zugriff auf die Vorratsdaten nicht zu einem alltäglichen Standardermittlungsinstrument verkommen zu lassen, wie ein Gutachten des Max-Planck-Instituts nahelegt. Sie bleibt auch hier eine konkrete Antwort schuldig und verweist nur auf die Abrufregelungen:

    Nur wenn die engen Voraussetzungen für einen Abruf im konkreten Einzelfall vorliegen, ist der Abruf zulässig.

    Wie eng diese Voraussetzungen tatsächlich ausfallen, wird erst der Gesetzentwurf und in der Folge die Abrufpraxis zeigen. Und als „Türöffner“ für längere Speicherfristen sieht die Bundesregierung die momentan vorgeschlagenen zehn Wochen natürlich nicht, betont sie.

    28. April 2015 2
  • : „Neue Erkenntnisse“ der Bundesregierung über den BND
    „Neue Erkenntnisse“ der Bundesregierung über den BND

    Ohne vorher viel verraten zu wollen: Die Bundesregierung hat gradezu bahnbrechende neue Erkenntnisse über den BND gewonnen. Eines davon wollen wir schon verraten, den Rest müsst ihr Euch selber anschauen. Es gab beim BND

    organisatorische Defizite in irgendeiner Form.

    Wer hätte das geahnt?

    Wie der Unterabteilungsleiter des BND (namens W. K.) im Herbst 2014 im BND-NSA-Ausschuss erklärte, werden neben den aktuell in Rede stehenden 40.000 Selektoren ja auch noch um die 500 Millionen Metadaten monatlich vom BND an die NSA geschickt. Was da konkret die „organisatorischen Defizite in irgendeiner Form“ sind, geht die Millionen Betroffenen schlicht etwas an.

    Aber seht selbst, wie auskunftsfreudig die Bundesregierung bei der Bundespressekonferenz ist. Dank an Tilo Jung für das Video!

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    28. April 2015 17
  • : Ärger am Flughafen: Interview mit Chris Roberts
    Ärger am Flughafen: Interview mit Chris Roberts
    Screenshot

    Screenshot eines Interviews mit Chris Roberts auf CNBC am 21. April.

    Einige werden es letzte Woche gelesen haben: Dem Hacker und IT-Sicherheitsberater Chris Roberts wurden bei einem inneramerikanischen Flug all seine Rechner und Datenträger beschlagnahmt, da er sich weigerte, die Passwörter für die Verschlüsselung rauszurücken.

    Das Pikante an der Geschichte ist zum einen, dass sich Roberts schon länger mit der IT-Sicherheit an Bord von Flugzeugen beschäftigt und daher in den Medien dazu als Experte mehrfach interviewt wurde, zum anderen, dass ein unmittelbar vor dem Abflug von ihm abgesetzter Tweet möglicherweise die Ursache für den stundenlangen Ärger und die Beschlagnahme waren.

    Doch war tatsächlich der als Scherz gemeinte Tweet der Auslöser? Wir haben Chris Roberts um ein Interview gebeten, um ihn zu dem Vorfall zu befragen. Trotz einer verständlicherweise stressigen Woche hat er sich die Zeit genommen, auf unsere Fragen zu antworten.

    (This interview is also available in English, thanks to Kathrin for the translation!)

    netzpolitik.org: Hast Du Deine Hardware zurückbekommen? Falls nicht, hast Du eine Ahnung, wann Du sie zurückbekommen wirst?

    Chris Robert: Nein, keine Ahnung. Ich weiß nur, dass das FBI-Büro in Denver die Hardware von den Leuten aus Syracuse angefordert hat. Ich habe keine Ahnung, was als nächstes passiert.

    netzpolitik.org: Hattest Du vor dem Zwischenfall am 16. April irgendwelche Probleme an Grenzen oder Flughäfen?

    Chris Robert: Nichts Nennenswertes. Ich habe den Status „Global Entry“, durch den ich viele Problembereiche umgehen kann.

    netzpolitik.org: Hast Du bereits andere Vorfälle nach dem Motto „Tötet den Boten“ erlebt?

    Chris Robert: Ja, mehrmals, mit der Automobilindustrie, die aber irgendwann eingelenkt und seitdem mit uns zusammengearbeitet haben. Wenn es um SCADA geht, geben sie sich noch störrisch, und beim Gesundheitswesen ist es noch immer ein völliges Schlamassel.

    netzpolitik.org: Wirst Du rechtliche Schritte unternehmen und falls ja, wird Dich die EFF dabei unterstützen?

    Chris Robert: Die EFF hat den Fall übernommen, sie helfen mir. Sie beraten sich darüber, was die nächsten Schritte sein werden.

    netzpolitik.org: Glaubst Du an einen Zusammenhang zwischen dem Tweet, den Du vor dem Einsteigen gesendet hast, und dem Vorfall oder an eine Verbindung zu Deinen Interviews zur Flugsicherheit bei „Fox News“ im März und April?

    Chris Robert: Ja, der Tweet war die direkte Ursache für den Vorfall. Es sieht so aus, als ob United Airlines einen Blick darauf hatte und das FBI darüber informiert hat, dass ich eine Bedrohung darstelle.

    netzpolitik.org: Haben sie Dir direkt gesagt, was den Vorfall ausgelöst hat?

    Chris Robert: Nein, das habe ich mir aus den Dokumenten, die ich bisher gesehen habe, zusammengereimt.

    netzpolitik.org: Stimmt es, dass auf keine Deiner Festplatteninhalte zugegriffen werden konnte, weil Du alle Deine Daten verschlüsselt hast?

    Chris Robert: Ja, die Systeme UND die Platten sind alle verschlüsselt, manche haben getrennte (zusätzliche) Schutzebenen eingebaut, also über die in den Systemen verwendete Standardverschlüsselung hinaus.

    netzpolitik.org: Gibt es bei Computern, auf denen sensible Kundendaten gespeichert sind, ein Standardprozedere hinsichtlich Verschlüsselung und Back-ups, das Du routinemäßig vor Flugreisen durchführst?

    Chris Robert: JA, die ganze Firma arbeitet mit verschlüsselten Systemen, alle Computer und tragbaren Datenräger müssen das haben. Wir haben eine Null-Toleranz-Politik bei unverschlüsselten Geräten.

    netzpolitik.org: Bist Du aus Deiner Sicht korrekt behandelt worden?

    Chris Robert: Alle waren höflich und gesittet, aber ich fand die ganze Reaktion nicht gerechtfertigt, ganz zu schweigen von der anschließenden Reaktion von United Airlines.

    netzpolitik.org: Wurde irgendwas in Deinem Gepäck gefunden, das gegen Dich verwendet werden wird?

    Chris Robert: Ne, das Gepäck war sauber.

    netzpolitik.org: Wirst Du in Zukunft irgendwie gebrandmarkt sein, wenn Du wieder fliegen willst?

    Chris Robert: Gute Frage, wer weiß das schon. Man sollte wohl logischerweise davon ausgehen, dass ich unter verstärkter „Beobachtung“ stehe.

    netzpolitik.org: Bezüglich der Angriffsmöglichkeiten, die Du in den Interviews bei „Fox News“ beschrieben hast: Welche Reaktionen gab es von Anbietern oder den Verantwortlichen für die Flugsicherheit?

    Chris Robert: Auf Probleme sind sie nicht eingegangen, da ist nichts auf fruchtbaren Boden gefallen, seit wir um das Jahr 2010 herum darauf aufmerksam gemacht haben.

    netzpolitik.org: 2014 hatte Ruben Santamarta einen Angriff beschrieben, der das bordeigene Unterhaltungssystem ausnutzt. Gibt es heute andere Reaktionen zu Deinen Interviews als vor einem Jahr?

    Chris Robert: Ne, das ist ziemlich ähnlich: „Oh, das ist super/schlecht“, und dann läuft alles so wie vorher. 

    netzpolitik.org: Möchtest Du noch etwas hinzufügen?

    Chris Robert: Ne, ich denke, es wurde alles angesprochen. Verzeihung, dass die Antworten so kurz geraten sind. Es war eine lange Woche! :)

    Kurz nach dem Interview hat Roberts folgendes in einem Tweet berichtet:

    United have cancelled ALL my trips… and my daughters
    (United Airlines haben ALLE meine Flüge gestrichen… und die meiner Tochter)

    Es gibt bei uns den Ausdruck „Sippenhaft“ dafür.

    tweet chris roberts

    27. April 2015 14
  • : Hassle at the airport: Interview with Chris Roberts
    Hassle at the airport: Interview with Chris Roberts
    Screenshot

    Screenshot of an interview with Chris Roberts on CNBC on April, 21st.

    As some of you might have noticed last week: Hacker and IT Security Consultant Chris Roberts has been seized of all of his computers and hard drives while going through security routines at a domestic US flight. Since he refused to give out passwords to the authorities they simply decided to keep his hardware.

    Interestingly, Chris Roberts is an expert on IT security (not only) of aircraft vehicles and has been interviewed various times on national television in the US. And he tweeted just before boarding the plane which might have led to his following delay for several hours and the seizure.

    We were wondering if one single tweet could be the trigger and asked Chris for an interview. Although he’s been having a rough week due to all the hassle at the airport, he took the time to answer a couple of questions for us. Here we go.

    (This interview is also available in German, thanks to Kathrin for the translation!)

    Für eine deutsche Übersetzung bitte hier entlang.

    netzpolitik.org: First of all, did you get your hardware back already? If you didn’t, do you have any idea when they will return it?

    Chris Robert: Nope, no sign of it, last I knew the Denver FBI office has requested it from the Syracuse bunch… no clue on next steps.

    netzpolitik.org: Did you encounter any hassle on borders or airports before that incident on April, 16th?

    Chris Robert: Not that’s worth writing about… I have „Global Entry“ which lets me bypass a lot of the hassle areas…

    netzpolitik.org: Did you encounter any kind of „shooting the messenger“-incidents before?

    Chris Robert: Yep, several times, automotive industry but they eventually came round and we’ve been working with them, SCADA’s still stubborn, Healthcare’s still a freaking mess.

    netzpolitik.org: Will you take legal steps and if so, will you be supported by the EFF?

    Chris Robert: EFF’s got the case and they are helping… I’m letting them work out next steps.

    netzpolitik.org: Do you believe or have you been told that your tweet before boarding prompted the incident or do you see or know of a connection to your interviews about airplane security on „Fox News“ in March and April?

    Chris Robert: Yep, the tweet was the direct reason for the incident, looks as if United were monitoring and informed the FBI that I was a threat.

    netzpolitik.org: Did they tell you directly what caused the incident?

    Chris Robert: Nope, worked it out from the documentation that I’ve seen so far.

    netzpolitik.org: It is true that none of the contents of your harddrives could be accessed because you protected all your data using encryption?

    Chris Robert: Yep, the systems AND the drives are all encrypted, some have separate (additional) layers of protection built ontop of the baseline encryption.

    netzpolitik.org: With computers holding sensitive data from costumers, are there standard procedures regarding encrypting and back-ups you usually do because of boarding a flight?

    Chris Robert: YES, as a rule the entire company has their systems encrypted, all computers and portable media has to be…we have a ZERO tolerance for any non-encrypted devices.

    netzpolitik.org: In general, do you think you were treated properly?

    Chris Robert: Everyone was polite and civilized but the overall response I do not think was warranted, let alone United subsequent response.

    netzpolitik.org: While searching, did they find anything in your luggage which will be used against you?

    Chris Robert: Nope, luggage clean.

    netzpolitik.org: Will you be marked or selected in any way, when you attempt to fly in the future?

    Chris Robert: Good question, who knows….logic has to assume that I’m under increased „review“.

    netzpolitik.org: Regarding the attack vectors you described in the interviews on „Fox News“, what was the reaction of vendors and officials who are responsible for flight safety?

    Chris Robert: They blew the issues off, we have had no traction since bringing this to light back in 2010 or thereabouts.

    netzpolitik.org: In 2014, Ruben Santamarta described an attack using the board-entertainment-system. Are the reactions to your interviews this year different from reactions back then?

    Chris Robert: Nope, it’s pretty much similar “oh that’s nice/bad” and then they go back to doing the same stuff.

    netzpolitik.org: Would you like to add something?

    Chris Robert: Nope, think you’ve covered it all..sorry if the answers are short…it’s been a long week! :)

    Sadly, after he gave the interview, he reported in a tweet:

    United have cancelled ALL my trips… and my daughters

    In Germany, we have the expression „Sippenhaft“, which means something like clan or family liability.

    tweet chris roberts

    27. April 2015
  • : Bundesregierung zum NSA-BND-Skandal: „Nichts hinzuzufügen“
    Bundesregierung zum NSA-BND-Skandal: „Nichts hinzuzufügen“

    Seit nicht mehr zu leugnen ist, dass die NSA mit Hilfe der BND-Handlanger mit tausenden Selektoren, die inhaltlich Industriespionage und das Ausspähen politischer und behördlicher Daten nahelegen, deutsche und europäische Datenströme durchforstete, warten alle gespannt auf die Konsequenzen. Denn da es auch um die Spionage etwa gegen EADS und andere Rüstungsfirmen sowie europäische staatliche Ämter und Behörden geht, erwartet die Öffentlichkeit Antworten und Aufklärung über die absichtliche Täuschung des Parlaments durch den BND.

    ueberwachungspalme beim bnd

    Mag auch ihr Telefon jahrelang abgeschnorchelt worden sein, Kanzlerin Angela Merkel hat zu ihrem eigenmächtigen Auslandsgeheimdienst BND und der befreundeten NSA mal wieder nichts zu sagen und ist abgetaucht. Ersatzweise wurden die Sprecher der Bundesregierung und der Ministerien heute in der Bundespressekonferenz eingehend zum aktuellen NSA-BND-Skandal befragt und hatten alle Mühe, möglichst nichts Inhaltliches in ihren Antworten zu verlautbaren. Alles sei geheim, man könnte über die dürre Presseerklärung hinaus nichts sagen.

    Auch ob BND-Chef Gerhard Schindler noch tragbar ist und im Amt bleibt, wurde nicht weiter kommentiert, man hätte ihn aber „angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären“.

    Im „Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht“ stände das Bundeskanzleramt „seit mehreren Wochen“ in Kontakt mit dem BND und hätte „Defizite identifiziert“, die Seibert aber auf keinen Fall über das Ablesen der Presseerklärung hinaus irgendwie spezifizieren mochte. Überhaupt wollte er auch zum „Wahrheitsgehalt“ der Presseberichte nichts sagen.

    Auf die Frage, ob die Bundesregierung strafrechtliche Konsequenzen sieht oder ob das auch „geheim“ sei, verweist Seibert wieder auf die Presseerklärung, der er „nichts hinzuzufügen“ habe. Auf die nachfragende Bemerkung hin, dass doch aber darin die strafrechtlichen Konsequenzen gar nicht erwähnt werden, antwortet Seibert mit der eigentlich die ganze Viertelstunde der BPK gut zusammenfassenden Antwort:

    Dann wird das seinen Sinn haben.

    Zu der neu aufgeflammten Überwachungsdiskussion und den strafrechtlichen Folgen ist die Bundesregierung samt Sprecher des Auswärtigen Amtes und Innenministerium wortkarg und hat nichts beizutragen, was auch die in der BPK anwesenden Journalisten leicht angenervt registrieren: Ob denn nicht die Aufgabe der Regierung genau sei, die herausgegebene Pressemitteilung zu erklären und nicht die Journalisten für dumm zu verkaufen, weil alles, was wie eine inhaltlich wirkende Antwort klingen könnte, „geheim“ sei?

    Auf die Preisfrage, ob man denn bei 40.000 Selektoren nun von Massenüberwachung sprechen müssen, gibt es wieder: keinen Kommentar.

    Tilo Jung hat dankenswerterweise nicht nur einige Fragen gestellt, sondern die Fragen aller anderen Journalisten mit aufgezeichnet:

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    Bild-Lizenz der Überwachungspalme am neuen Berliner BND-Gebäudekomplex: CC BY 2.0 via flickr
    Jean-Pierre Dalbéra

    24. April 2015 59
  • : BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
    Europasaal vor der Sitzung.
    BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen

    martina rennerDie Mitglieder des NSA-BND-Ausschusses wollen sich heute noch gegenüber der Presse zu den neuen Vorwürfen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) erklären.

    Wenn das nicht mindestens den Kopf von Gerhard Schindler kostet und ihn zum Rücktritt zwingt, dann könnte er auch jeden anderen Skandal aussitzen: Der BND-Chef ist verantwortlich für einen weiteren handfesten Skandal, nachdem schon bei der Weitergabe von Telefon-Rohdaten die Kooperation zwischen NSA und BND übermäßig eng war und erst nach Jahren eingestellt wurde und er auch noch eine Klage des Betreibers des Internetknotens DE-CIX am Hals hat. Denn seine Beamten hatten jetzt nicht einmal mehr versucht, das Spionieren seitens der NSA gegen offensichtlich inländische und europäische Ziele zu stoppen, da man fürchtete, von dem US-amerikanischen Geheimdienst sowieso nur Ausflüchte zu bekommen.

    Wenn es wieder nur um 40.000 bedauerliche Einzelfälle handeln soll, ansonsten aber zur Tagesordnung übergegangen wird, wäre ein neues Level der politischen Entmachtung des Parlaments in seiner Funktion als Kontrolleur der Geheimdienste erreicht. Wir brauchen keine Parlamentarier, die sich vom BND wieder und wieder am Nasenring rumführen lassen, sondern endlich eine wirksame Kontrolle der Geheimdienste, eben weil das geheimdienstliche Abhören im Verborgenen bleibt, darüber auch nicht im Nachhinein informiert wird und also keine gerichtliche Kontrolle stattfindet. 40.000 Selektoren kann man sich nicht mehr schönreden, das ist ganz klar Massenüberwachung.

    Mit Deutschland betreffenden Selektoren dürfte der Auslandsnachrichtendienst, für den das Inland Tabu sein sollte, überhaupt nicht an den Leitungen schnorcheln. Er darf eigentlich auch keine Beihilfe leisten für Spionage im Inland oder überhaupt strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit.

    Offenbar gelten in der Geheimdienst-Büros übrigens immer noch die Grenzen des Kalten Krieges, wenn bei den 40.000 Selektoren betont wird, sie hätten sich gegen „westeuropäische und deutsche Interessen“ gerichtet. Das Spionieren in „Osteuropa“ scheint dagegen akzeptabel zu sein.

    Was macht eigentlich der Generalbundesanwalt? Und wer ist denn eigentlich für Spionageabwehr zuständig?

    23. April 2015 21
  • : Bundesregierung über Todesstrafe und Drohnenmorde
    CC-BY 2.0 via flickr/ektogamat
    Bundesregierung über Todesstrafe und Drohnenmorde

    Im Zuge der neuerlichen Berichte über die militärische US-Basis in Ramstein und die Steuerung von Killerdrohnen von deutschem Boden aus, wurden gestern in der Bundespressekonferenz dazu einige Fragen erörtert. Denn wenn die todbringenden Waffen nicht nur von Nevada, sondern auch von Ramstein aus dirigiert würden, hätte das rechtliche Konsequenzen. Die Bundesregierung hat immerhin Fragen wegen Ramstein an die US-Regierung gestellt, ob und wie deutsche US-Militärbasen an Drohneneinsätzen beteiligt sind.

    Tilo Jung hat von Herrn Martin Schäfer, Sprecher des Auswärtigen Amtes, eine bemerkenswerte Antwort auf seine Frage erhalten, ob sich die deutsche Regierung genauso gegen Drohnenmorde einsetzen würde, wie sich die Bundesregierung gegen die Todesstrafe wendet. Schäfer belehrte Jung zunächst, dass man die Frage so nicht stellen dürfe.

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    Drohnen terrorisieren die hilflose Zivilbevölkerung. Quelle: Stephen D. Melkisethian, CC BY-NC-ND 2.0

    Es gäbe schließlich unter Völkerrechtlern, aber auch zwischen den USA und anderen Staaten „unterschiedliche Vorstellungen über die völkerrechtliche Begründung der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit des Einsatzes von Drohnen, so wie ihn die Amerikaner durchführen“. Während Letzteres wohl unbestritten sein dürfte, gibt es in der „Völkerrechtswissenschaft“ (Schäfer) allerdings auch wenig Zweifel über die Bewertung von Drohnenmorden (siehe auch bei der Kampagne Stop Killer Robots oder bei Human Rights Watch). Selbst im aktuellen Koalitionsvertrag spricht man sich ja verhalten gegen den Einsatz „bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge“ aus und möchte „in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten“.

    Schäfer führt dann aus:

    Die Entscheidung darüber, etwa aus unserer Sicht, ob etwas völkerrechtswidrig oder völkerrechtsgemäß ist, hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab: Gegen wen richten sich diese Drohnenangriffe, wo werden diese Drohnen eingesetzt, was sind die konkreten Tatumstände, ist Verhältnismäßigkeit gewahrt?

    Als wüsste die Bundesregierung mehr über die Umstände und Entscheidungsgründe der Hellfire-Abschüsse als die immergleichen Meldungen nach jedem Drohneneinsatz, beispielsweise „al Qaeda top cleric killed in drone strike“, „Drone strike kills six Pakistani militants“ oder wie die üblichen Wendungen lauten, die weitgehend kritiklos und ungeprüft aus den Nachrichtentickern übernommen werden.

    Welchen Unterschied macht es denn, gegen wen sich ein Drohnenangriff richtet und wo er stattfindet, wenn doch keinem der betroffenen Länder, in denen die Operationen durchgeführt werden, je ein Krieg erklärt wurde? Will Schäfer andeuten, dass die Drohnenopfer in Jemen oder Pakistan eben was anderes sind als wenn eine Hellfire – sagen wir – auf europäischem Boden explodieren würde?

    Aber Schäfer ist noch nicht ganz fertig mit dem Erklären der Haltung der Bundesregierung, er adressiert noch den Vergleich mit der Todesstrafe aus der Frage von Tilo Jung:

    Eine pauschale Qualifikation nach dem Motto „Drohnenangriffe gleich Todesstrafe“ kann man sicherlich vornehmen, aber das ist jedenfalls nicht die Haltung der Bundesregierung. Und das scheint mir auch der komplizierten Sachlage nicht wirklich gerecht zu werden. Man muss da vielmehr jeden einzelnen Fall auf seine Völkerrechtsgemäßheit intensiv prüfen.

    Da hätte die Bundesregierung allerdings alle Hände voll zu tun, wollte sie jeden einzelnen Fall „intensiv prüfen“. Schäfer weist letztlich den Vergleich zwischen Todesstrafe und Drohnenmorden zurück. Hier hat er wohl zweifelsfrei recht, denn selbst in nicht demokratischen Ländern, erst recht aber in den Vereinigten Staaten, geht einer Todesstrafe ein Gerichtsverfahren voraus, der Angeklagte kann sich verteidigen, Beweise müssen vorgelegt werden usw. Den Drohnenmorden geht nur ein geheimer Prozess voraus, der weder rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt noch überprüfbar ist.

    Hier das Video, die Fragen zu den Drohnen beginnen ab Minute 15.45.

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    21. April 2015 53
  • : Vorratsdatenspeicherung soll zügig zum Gesetz werden
    Vorratsdatenspeicherung soll zügig zum Gesetz werden

    Seit in der letzten Woche Justizminister Heiko Maas (SPD) in Sachen Vorratsdatenspeicherung umgefallen war und das Vorhaben nun doch kommen soll, legt die Regierung Tempo vor: Der Zeitrahmen zur gesetzgeberischen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung soll knapp ausfallen. Bei einseitiger Klientelpolitik zugunsten von Polizei und Geheimdiensten kann es im Bundestag auch mal schneller gehen.

    Neben den Kommunikationsmetadaten sollen zukünftig auch die Funkzellen, in denen sich das Mobiltelefon befindet, sowie die Zeitpunkte des Aufenthalts in diesen Funkzellen vier Wochen lang festgehalten werden.

    Nun heißt es, „noch vor der Sommerpause“ soll der Gesetzentwurf vorliegen und damit noch vor dem SPD-Parteikonvent am 20. Juni. Das kündigte Thomas Strobl, Fraktionsvize der Christenunion im Bundestag, am Wochenende an. Dass man damit „Über den Kopf der Partei hinweg“ handelt und die Sozialdemokraten düpiert, stört Strobl nicht:

    Wir sind nicht von Parteibeschlüssen abhängig, bei uns läuft es nicht wie in der Sowjetunion, wo erst die KPdSU entschieden hat und dann der Staat handeln konnte.

    Wie praktisch, dass SPD und CDU und CSU zusammen eine KPdSU-Mehrheit im Bundestag haben.

    20. April 2015 26
  • : Vorratsdatenspeicherung: Nachfragen und Reaktionen auf „Höchstspeicherfrist“
    Vorratsdatenspeicherung: Nachfragen und Reaktionen auf „Höchstspeicherfrist“

    Nachdem heute der rote Justizminister und der schwarze Innenminister einträchtig erklärt haben, wie die Umstände aussehen sollen, unter denen das vollständige Aufzeichnen der Telekommunikationsmetadaten und Standortdaten vollzogen werden soll, sind die Nachfragen und Reaktionen schnell erfolgt. Hier ein Überblick:

    Regierung

    Welche Sicherheitsverbesserungen sich die Bundesregierung eigentlich von der neuen „Höchstspeicherfrist“ verspricht, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert auf Nachfrage von Tilo Jung in der Bundespressekonferenz so:

    Es sei immer die Haltung der Bundesregierung gewesen, dass eine eng begrenzte Speicherungspflicht für Telekommunkationsdaten nötig ist,

    um die Aufklärung schwerer Straftaten zu unterstützen und um akute Gefahren abzuwehren.

    hoffnung stirbt zuletzt

    Regierungssprecher Steffen Seibert. Bild: Gregor Fischer. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

    Die Urteile der beiden hohen Gerichte ließen das auch zu, versicherte Seibert. Es sei „sehr zu begrüßen“, dass sich die beiden Minister geeinigt hätten. Das sei nicht nur gut für „die Sicherheit der Menschen“, sondern auch „gut für den Grundrechtsschutz“, und zwar wegen der eng definierten Voraussetzungen und des „strengen Richtervorbehalts“. Auch in den heute präsentierten Leitlinien zur VDS findet sich häufiger die neue Wendung „strenger Richtervorbehalt“, der offenbar irgendwie besser als ein gewöhnlicher Richtervorbehalt ist. Variiert wird zuweilen auch mit „strikter Richtervorbehalt“ oder „umfassender Richtervorbehalt“.

    Tilo Jung fragte auch gleich noch nach, ob es denn nun „schwere“ oder „schwerste“ Straftaten seien, bei denen ein Zugriff auf die Daten erlaubt sei. Die Leitlinien waren da inkonsistent. Die Sprecherin des Justizministeriums erklärt dazu, man habe ja eine Liste der Straftaten im Rahmen eines Katalogs veröffentlicht, deswegen würde sie es Tilo Jung überlassen, einzuschätzen, was das nun für Straftaten seien. Auf weitere Nachfragen hin wollte sie sich nicht festlegen, ob das nun „schwere“ oder „schwerste“ Straftaten, räumte aber ein, dass Drogendelikte darunterfielen. Seibert reagierte noch mit der Bemerkung, er hätte nicht von „Terror“ gesprochen, sondern von „schweren Straftaten“.

    Zur Frage von Tilo Jung, wie sich das mit den Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen verhalte, gab die Sprecherin des Justizministeriums an, es „dürfen keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden“. Auf die Nachfrage, ob sie einen Widerspruch darin sehe, die Daten für Bewegungsprofile dennoch vorzuhalten, sagte sie:

    Man kann ja vieles, aber nicht alles, was man kann, darf man.

    Sie verwies aber mehrfach darauf, dass man hier eben Leitlinien vorliegen habe und die Ausgestaltung erst im Gesetzentwurf nachzulesen sei. Der solle nun „so schnell wie möglich“ vorgelegt werden.

    Hier die Fragen und Antworten:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Opposition (mit APO)

    Die grüne Bundestagsfraktion kritisierte das weitere Festhalten an der Idee der VDS:

    Ganz offenkundig sind Union und SPD weder fähig noch willens, aus den grundrechtlichen Realitäten die gebotenen rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen. Wir haben das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht und behalten uns auch diesmal eine genaue gerichtliche Überprüfung vor.

    Man behält sich also eine Verfassungsbeschwerde vor. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird außerdem bezweifelt. Für die Grünen erklärte die Fraktionsvorsitzende, Katrin Göring-Eckardt:

    Die Vorratsdatenspeicherung greift tief in unsere Rechte ein, ohne terroristische Anschläge zu verhindern.

    Für die Linksfraktion im Deutschen Bundestag wertet Fraktionsvize Jan Korte das Vorhaben des Justizministers so:

    Er arbeitet mit Vorsatz an einem grundrechtswidrigen Gesetz, das alle unter Generalverdacht stellt.

    hoffnung stirbt zuletzt

    …man hofft auf das Bundesverfassungsgericht.

    Die FDP hat angekündigt, gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen. FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki kommentiert:

    Wer glaubt, es gäbe schlüssige und vernünftige Gründe, in die Privatsphäre von 82 Millionen unbescholtenen Bundesbürgern einzugreifen, der stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung rücksichtslos aus.

    Gestern, also vor Bekanntwerden des neuen VDS-Vorhabens, hatte sich der FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner unmissverständlich gegen die VDS positioniert. Heute nennt Kubicki die Pläne der Regierung „Verfassungsbruch der übelsten Sorte“.

    15. April 2015 23
  • : Die FDP auf der Suche nach dem „Digitalen Deutschland“
    Die FDP auf der Suche nach dem „Digitalen Deutschland“
    Lindner bei Microsoft

    Christian Lindner gestern in Berlin.

    Die Microsoft Deutschland GmbH bietet in Berlin Veranstaltungsreihen an, bei denen illustre Politiker zu Gesprächen eingeladen werden. Alexander Dobrindt und Christoph Keese gaben sich schon die Ehre, Karl-Theodor zu Guttenberg sprach letztes Jahr gar über „Big Data“, also Datenmengen, die mehr als achtzig Disketten umfassen. Gestern war nun der FDP-Chef Christian Lindner zu Gast und sollte zum Thema Digitales Deutschland: Freiheitsentfaltung im digitalen Raum – eine Herausforderung? befragt werden.

    Lindner und seiner „Partei der Eigenverantwortung“, die derzeit 56.000 Mitglieder hat, wurden nach den Wahlen in Hamburg und einer Wutrede im NRW-Landtag Chancen auf ein Comeback nachgesagt. Eine gute Gelegenheit also, die politischen Positionen der Freien Demokraten zu den aktuell diskutierten netzpolitischen und technischen Fragen herauszufinden – dachte ich zumindest.

    Was bieten denn die Freidemokraten an zum Thema „Digitales Deutschland“? Diese Frage stellte der Interviewpartner Wolfram Weimer dem FDP-Chef gleich mehrfach im Laufe des Abends. Am überaus konzilianten Weimer, der eine „Trümmerlandschaft des deutschen Liberalismus“ ausmachte, lag es jedenfalls nicht, dass über alles Mögliche gesprochen wurde, nur auffallend wenig über netzpolitische Themen. Lindner blieb weitgehend vage, kündigte aber an, seine Partei politisch „konsequenter liberal“ führen zu wollen, und erwähnte eine Art „Manifest“ der FDP, das in Kürze veröffentlicht werden solle, dessen Inhalt aber nicht besprochen wurde. Es sei übrigens „vollkommen falsch“, dass die FDP nach links gerückt sei, im Gegenteil, der Grundsatz laute: „Pro Market“.

    Lindner Wahlkamp

    Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner. Bild: Dirk Vorderstraße. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

    Damit war das Motto des Abends gesetzt, denn das „Digitale Deutschland“ im freidemokratischen Parteiumfeld, dessen Sympathisanten die große Mehrheit der Besucher waren, besteht aus Marktteilnehmern und deren Bedürfnissen sowie aus wettbewerbsrechtlichen Fragen. Die inadäquate Gründungskultur in Deutschland wurde mehrfach angesprochen.

    Um die Themen des Gesprächs, das weitgehend ohne kritische Nachfragen auskam, zu umreißen, hier eine Auswahl der politischen Streitfelder, über die Lindner in anderthalb Stunden sprach: Außenpolitik, Rente, Frauenquote, Solidaritätszuschlag, Energie- und Klimapolitik, Steuern, FDP-Regionalpolitiker, Fernbuswesen, Wahl- und Politiklethargie, die AfD sowie der Berlin-Brandenburg-Zusammenschluss. Man sagt ja in den letzten Jahren immer öfter, dass sich in kaum einem Politikbereich keine netzpolitischen Fragen mehr aufdrängen würden, aber dass man beim „Digitalen Deutschland“ so weite Kreise ziehen würde, kam doch überraschend.

    Die wenigen netzpolitisch diskutierten Fragen, die Lindner überhaupt kurz ansprach, waren zum einen die Vorratsdatenspeicherung (VDS), von der er sich ganz klar distanziert und äußerte, dass „kein Fahnder sie seit dem Urteil vermisst“ hätte. Er beklagte das dauernde Rufen nach der VDS bei jeder Gelegenheit. Zum anderen erwähnte er die elektronische Gesundheitskarte und die elektronische Patientenakte, die er als enorm zukunftsträchtig charakterisierte und deren Chancen man nutzen müsse. Den Patienten sei aber die „Datensouveränität“ zu erhalten. Es gehe dabei vor allem um eine „Eigentumsfrage“, nämlich das Eigentum an den eigenen Gesundheitsdaten.

    Die EU-Datenschutzgrundverordnung, die derzeit in Brüssel ein heißes Eisen ist, kam auch nur am Rande zur Sprache. Nach Ansicht Lindners würde das Inkrafttreten eine „gewisse Waffengleichheit“ herstellen, gemeint war vermutlich die zwischen Nutzern und den Datenkonzernen. Man hätte sich die eine oder andere Nachfrage als Zuhörer gewünscht, Wohlfühl-Interviewer Weimer schien das anders zu sehen. Der FDP-Chef bezeichnete es noch als „Skandal, dass die Datenschutzgrundverordnung noch nicht beschlossen ist“, ging aber auf keinerlei inhaltliche Aspekte der Verordnung ein.

    Was die Bildung im „Digitalen Deutschland“ angeht, können sich die Studenten übrigens auf einiges gefasst machen, falls die FDP in Zukunft die Wissenschaftspolitik wieder mitbestimmen würde. Denn Hochschulen sind nach Lindners Auffassung zukünftig so aufzustellen, dass ihr „Innovationsstatus“ verbessert und sie für Unternehmenszwecke optimiert werden sollen. Man brauche vor allem „Gründergeist“ wie im Silicon Valley, über den an diesem Abend viel geredet wurde. Aber dass Hochschulen zu Kaderschmieden der Industrie degradiert wurden, daran stören sich nur noch wenige.

    Ganz am Schluss kurz von einem Mitglied der JuLis zu Online-Beteiligungsverfahren befragt, positionierte sich Lindner deutlich:

    Beteiligung darf Führung nicht ersetzen.

    Vielleicht könne sie aber ergänzt werden, man wolle aber nicht zu „piratisch“ werden.

    Die einzig konkrete technische Frage, die in der Fragerunde am Ende von Rüdiger Weis gestellt wurde, war nach politischen Ideen, um Trusted Computing entgegenzuwirken. Leider schien Lindner die Frage wirklich nicht verstanden zu haben, sondern antwortete nur allgemein, dass er sich für offene Schnittstellen und Open Source einsetzen wolle, allerdings nicht „als Religion“, sondern in „verhältnismäßigem“ Umfang.

    Nach der Fragerunde und den Gesprächen nach dem Lindner-Interview zu urteilen, war dem FDP-nahen Publikum das Fehlen netzpolitischer Inhalte und der freidemokratischen Positionen dazu kaum aufgefallen. Die meisten waren begeistert. Aber bis zur nächsten Bundestagswahl ist ja noch Zeit, politische Ideen zum „Digitalen Deutschland“ zu entwickeln und dem Wahlvolk zu erklären.

    14. April 2015 3
  • : Geheimdienstskandal: Amnesty zieht vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
    Geheimdienstskandal: Amnesty zieht vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof

    Nachdem sich Amnesty bereits seit 2013 für Chelsea Manning einsetzt und den unsinnigen Vorwurf „Aiding the enemy“ kritisiert hatte, wird nun die Massenüberwachung der Geheimdienste von der Menschenrechtsorganisation vor Gericht gebracht.

    Der britische Nachrichtendienst Government Communications Headquarters (GCHQ) ist insbesondere mit dem Programm „Tempora“ ein wichtiger Teil der „Five Eyes“. Nach britischem Recht darf der Geheimdienst mit Hilfe von sog. „general warrants“ nach Section 5(1) RIPA massenhaft Kommunikationsdaten abgreifen. Amnesty ruft nun den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg an, um überprüfen zu lassen, ob die britischen Gesetze und die Praktiken des GCHQ mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform sind.

    An der Beschwerde beteiligen sich weitere schlagkräftige internationale NGOs, neben Liberty und Privacy International auch die American Civil Liberties Union, Bytes for All, Canadian Civil Liberties Association, Egyptian Initiative for Personal Rights, Hungarian Civil Liberties Union, Irish Council for Civil Liberties und Legal Resources Centre.

    Es ist nicht der erste Versuch, den GCHQ wegen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu bringen.

    Seit 2013 läuft bereits ein juristisches Verfahren (Application No. 58170/13) gegen die massenhafte Überwachung durch das GCHQ, das drei britische NGOs und ich selbst angestrengt haben.

    11. April 2015 23
  • : Kampagne „Stop Trade Secrets“ für Whistleblower-Rechte
    Kampagne „Stop Trade Secrets“ für Whistleblower-Rechte

    Die Kampagne Stop Trade Secrets, die von zahlreichen NGOs unterstützt wird, ist heute gestartet. Sie möchte auf Probleme aufmerksam machen, die durch den Vorschlag des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für eine Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen entstehen. Darüber soll im Mai im Parlament abgestimmt werden.

    Der Schutz von Informanten, aber auch Aktivisten, Journalisten und Verlegern sei in Gefahr:

    But with this proposed directive whistleblowers, journalists, publishers and activists working for the public’s right to know will risk prosecution.

    The right to freedom of expression and information could be seriously harmed. The proposal contains no general exception for investigative journalists nor for NGO researchers and whistleblowers, although their work is essential for any modern democratic society.

    Wer sich noch ein wenig für das Thema Whistleblower-Schutz sensibilisieren lassen will, dem sei die sehenswerte Dokumentation „War on Whistleblowers“ empfohlen. Sie geht den US-amerikanischen Whistleblowing-Fällen der letzten Jahre nach. Darin äußert sich übrigens auch Seymour Hersh, Journalist, Pulitzer-Preisträger und NSA-Kritiker, der schon in den 1970er Jahren für die New York Times Enthüllungsgeschichten über Einbrüche, Abhörpraktiken und Brieföffnungen der Geheimdienste bei politischen Gegnern und Journalisten schrieb und sich für die faire Behandlung von Informanten, die auf Missstände hinweisen, einsetzt. Er hat heute seinen 78. Geburtstag hat. Herzlichen Glückwunsch! :}

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    8. April 2015 2
  • : Mit Vorratsdatenspeicherung wär’ das nicht passiert (Update)
    Mit Vorratsdatenspeicherung wär’ das nicht passiert (Update)

    Manchen Aussagen kann man offenbar nur noch mit Humor begegnen. Nach Sigmar Gabriels verbaler Entgleisung über die Vorratsdatenspeicherung und den NSU schwappt eine Humorwelle unter dem Motto „Mit Vorratsdatenspeicherung wär’ das nicht passiert“ durchs Netz. extra3 hat die besten Einsendungen zu Gabriels Vorratsdaten zusammengestellt, auch Kattascha hat schon einige der Motive gesammelt.

    Die Süddeutsche nennt Sigmar Gabriels Argumentation ein „billiges Ablenkungsmanöver“ und kommentiert zur der These des SPD-Chefs, dass man mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung die mutmaßliche NSU-Täter hätte fangen können:

    Bereits die klassische Telefonüberwachung einzelner Verdächtiger hätte gute Hinweise geliefert, wiederum ohne Vorratsdaten. Doch etliche Spuren blieben unbeachtet, wurden nicht rechtzeitig oder nicht energisch genug verfolgt. Die Liste der Fehler und Fehlleistungen ist lang.

    Update: Das Bild verbreitet Extra3 auf Facebook.

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    8. April 2015 19
  • : Online-Wahlen: Shoot the messenger!
    Online-Wahlen: Shoot the messenger!

    Mitte März hatten Alex Halderman und Vanessa Teague öffentlich über eine Schwachstelle in dem australischen Online-Wahlsystem iVote (sic) berichtet, das sie den zuständigen Stellen in Australien auch zur Kenntnis gegeben hatten. Die von der Firma Scytl angebotene Software wurde erstmalig für die australischen Wahlen 2015 eingesetzt. Für etwa eine Woche war das System bereits in Benutzung, als Haldermans und Teagues Analyse öffentlich wurde, weswegen in diesem Zeitraum mehrere zehntausend Stimmen manipulierbar gewesen wären. Es geht dabei konkret um 66.000 abgegebene Stimmen.

    Halderman forscht mit wechselnden Teams seit mehr als fünf Jahren über Wahlcomputer und Online-Wahlsysteme und hatte verschiedene technische Unzulänglichkeiten und schwerwiegende Sicherheitsmängel aufgedeckt, etwa in Indien und Estland. Da Wahlen aber ein Markt sind, geht das Hase-und-Igel-Spiel zwischen Anbietern und Sicherheitsforschern sicher noch ein paar Jahre weiter.

    Wie so oft, erfolgte die Reaktion der Verantwortlichen nach demselben Muster, das beim Hinweis auf Schwachstellen viel zu oft zu beobachten ist: Man prügelt auf diejenigen ein, die das System analysieren und die Sicherheitslücken aufdecken. Überhaupt brauche man sich vor Online-Wahlen nicht zu fürchten, das Ganze sei nur eine Art Anti-Online-Wahlen-Kampagne und die Bedenken seien „overblown“. Die zuständige Kommission (Electoral Commission) musste zwar einräumen, dass das Online-Wahlsystem manipulierbar gewesen sei, man hätte aber durch einen Patch nun die Sicherheit wiederhergestellt.

    Die EFF kommentiert in ihrer kurzen Stellungnahme mit dem Titel „New South Wales Attacks Researchers Who Found Internet Voting Vulnerabilities“ treffend:

    Sadly, NSW [New South Wales] officials seemed more interested in protecting their reputations than the integrity of elections. They sharply criticized Halderman and Teague, rather than commending them, for their discovery of the FREAK attack vulnerability.

    Vielleicht sollte man doch langsam dazu übergehen, Schwachstellen nicht mehr zu melden, sondern für die Manipulation der Wahl auszunutzen. Aber das verstieße sicher nicht nur gegen die Hackerethik. :}

    8. April 2015 5