Constanze

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Foto: Darja Preuss

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

  • : Roboteroper „My Square Lady“ oder: It ain’t over till the small robot sings
    Roboteroper „My Square Lady“ oder: It ain’t over till the small robot sings

    Das frischgegründete dreiköpfige Feuilleton von netzpolitik.org, bestehend aus Andre, Constanze und Elisabeth, hat sich gestern in die heiligen Hallen der Hochkultur gewagt und sich die Oper „My Square Lady“ zu Gemüte geführt. Die Vorstellung trug den verheißungsvollen Untertitel „Von Menschen und Maschinen – Eine Opernerkundung“.

    Die Quote der Nerds war in der Berliner Komischen Oper nicht unbeträchtlich, denn im Mittelpunkt der Opernpremiere stand ein Roboter. Das ist im durchaus wörtlichen Sinne zu verstehen, denn er stand tatsächlich im Grunde die gesamte Zeit irgendwo auf der Bühne herum, nur unterbrochen davon, dass ihn Helfer manchmal hin- und hertrugen. Die Furcht vor der baldigen Übernahme der Weltherrschaft oder zumindest des Operngeschäfts durch mechanische Overlords hielt sich daher beim Publikum in Grenzen.

    Der Roboter mit dem Namen „Myon“ ist ein intelligentes System, dessen Verhalten und Motorik mit dezentral verteilten neuronalen Netzen gesteuert wird. Diese neuronalen Netze sind in ihrer Wirkungsweise – grob gesprochen – biologischen Gehirnen nachempfunden. Der Roboter soll sich selbständig seiner Umwelt anpassen, aus seiner Umgebung lernen und auf sie reagieren. Dabei versteht sich Intelligenz natürlich nicht wie im umgangssprachlichen Sinne, sondern als „künstliche Intelligenz“ im Sinne der Informatik.

    Die zentrale Frage der eher als Liederabend denn als Oper gehaltenen Veranstaltung lautete gemäß des Programmheftes: Was macht einen Menschen zum Menschen? Wie lässt sich ein Gegenstand […] zu einem solchen formen? Da Myon bereits über (wenn auch künstliche) Intelligenz verfügte, sollte er im Lauf des Abends Emotionen erfahren und erlernen können und damit Einblicke in zutiefst menschliche Eigenschaften erhalten. Und so saß Myon geduldig inmitten einer als biblisches Abendmahl inszenierten Szene im Kreise seiner zwölf Jünger, die über sich selbst, mit ihm und gelegentlich auch über ihn sprachen. Für eine Oper wurde erstaunlich viel gesprochen.

    Der illustre Gesprächskreis setzte sich aus Sängern der Komischen Oper, Vertretern des Performance-Kollektivs „Gob Squad“ und Vertretern des Forschungslabors Neurorobotik der Beuth-Hochschule Berlin zusammen. Das Roboter-Projekt wird technisch bereits seit 2009 von Manfred Hild entwickelt, dem Kopf einer Forschergruppe der Hochschule.

    Anekdotisch wurden im Laufe des Abends emotional aufgeladene Konzepte wie Heimat, Erinnerung, Emotionen und Liebe, Angst und Sterblichkeit angerissen – teils in Gesprächen, teils in Form einer musikalischen Darbietung. Myon sollte dem Geplänkel lauschen, es verstehen und durch die Verbindung mit der Musik selbst Gefühle entwickeln. Seine eigenen Gemütsregungen hielt der kleine Roboter jedoch sehr gut im Zaum und beschränkte seine Interaktion mit den Darstellern auf ein absolutes Minimum. Die ersten Gehversuche verweigerte er, und seine Kommunikation beschränkte sich auf die nüchternen Aussagen „Sitzen, aktiv“ und „Stehen, stabil“.

    Mit seiner Kamera verfolgte Myon lieber die überdimensionierte Winkekatze, die über die Bühne geschoben wurde, als die Schauspieler. Der erste (und einzige) Höhepunkt vor der Pause war der Moment, als Dirigent Arno Waschk Myon bei der Hand nahm und ihm das Taktgeben beibrachte. Danach hob Myon brav die Hände und winkte das Orchester durch das folgende Stück. Ob die Winkekatze das so viel schlechter gemacht hätte, sei dahingestellt. Dirigieren ist jedoch definitiv etwas anderes.

    Das Publikum blieb also völlig im Unklaren darüber, was und vor allem wie Myon lernen kann oder was er tatsächlich während der Vorführung mitbekommen hat. Welche seiner Handlungen er sich selbst angeeignet und freiwillig ausgeführt hat, war nicht nachvollziehbar. Dass zusätzlich einmal der gesamte Roboter gegen ein Körperdouble ausgetauscht und ein weiteres Mal der Kopf ersetzt wurde, ließ Zweifel daran aufkommen, wie selbständig-lernend (und damit einzigartig) Myon tatsächlich ist.

    Und so war die abschließende Szene, auf die alle hinfieberten, sehr unzufriedenstellend: Myon hob am Mikrofon stehend an zu singen und stimmte blechern die erste Zeile von Fames „I Sing The Body Electric“ an. Die Stimme klang verdächtig nach Abspielgerät.

    In der Pressemitteilung hatte man ein wenig vollmundig die Frage gestellt:

    Kann ein Roboter Opernstar werden?

    Die Antwort ist ein klares Nein.

    Die Deutsche Welle und der Bayerische Rundfunk haben jeweils kurze Videos online gestellt, die eine Vorstellung von der Oper vermitteln. Von Brahms bis Robbie Williams (sic!) war musikalisch einiges dabei, manches aber nur schwer zu ertragen.

    Der singende Roboter, etwa in der Größe eines Schulkindes, hat schon vor der Premiere einiges an Presseanteilnahme erfahren, allerdings sind die Kritiken nach der ersten Vorstellung nicht durchgängig begeistert:

    Aber Myon tanzt halt nicht.

    Ganz genau. Und Professoren der Informatik sollten das auch nicht auf einer professionellen Bühne tun. Dass neben den wunderbaren Opernsängern dann aber Informatiker auch noch singen müssen, war eine Qual für die Ohren des Publikums.

    22. Juni 2015
  • : Die vermeintlichen Argumente der SPD zur Vorratsdatenspeicherung
    Die vermeintlichen Argumente der SPD zur Vorratsdatenspeicherung

    Am Wochenende hat die SPD auf ihrem Parteikonvent mehrheitlich beschlossen, sich für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten auszusprechen. Man betont nun, das sei keine Vorratsdatenspeicherung „in der bisherigen Form“, sondern eben nur eine „Mindestspeicherung“.

    Warum die Sozialdemokraten der Meinung sind, dass die Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt werden, legen sie in einer langen Pressemitteilung dar und erläutern den Beschluss: Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten.

    Warum will die SPD also teure und technisch aufwendige Überwachungssysteme mit einem fragwürdigen Nutzen installieren lassen, deren Anforderungen bei der Datensicherheit in der Post-Snowden-Zeit ganz erheblich sein müssten?

    Man verweist zunächst auf den SPD-Parteitagsbeschluss 2011, der „die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen“ fordere, sich aber in Wahrheit auf die Umsetzung der damals noch bestehenden, aber mittlerweile für rechtswidrig erklärten EU-Richtlinie bezog.

    In der Mitteilung sind einige Behauptungen enthalten, die dem Inhalt des Gesetzentwurfs widersprechen. So schreiben die Sozialdemokraten:

    Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger sind von der Speicherpflicht ausgenommen Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht abgerufen werden.

    Niemand ist von vorneherein bei der geplanten generellen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen, entsprechend besteht die Speicherpflicht auch für Berufsgeheimnisträger. Die Telekommunikationsinformationen dieser Geheimnisträger werden in Wahrheit also sehr wohl gespeichert. Die rechtlichen Schutzvorkehrungen können also erst beim Datenzugriff greifen. Die Vorgabe des EuGH, der ganz klar die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger schon beim Speichern ihrer Daten fordert, werden dabei missachtet.

    „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ scheint weiter das Motto zu sein, wenn es um den politischen Streit um die VDS geht. Denn mit der Wahrheit nehmen es die Sozialdemokraten auch sonst nicht allzu genau. In der Mitteilung heißt es:

    Nur ein Gericht darf den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Kundendaten bei den Unternehmen erlauben.

    Der VDS-Gesetzentwurf enthält aber keinen Richtervorbehalt bei der Bestandsdatenabfrage, so dass Polizeibeamte und Geheimdienstler ohne Umstände und in großem Umfang weiterhin Bestandsdaten abfragen können, die gleichsam hintenrum zum Zugriff auf die Vorratsdaten führen.

    Erwähnenswert findet die SPD übrigens auch, dass man eine „Löschverpflichtung“ einführe. Außerdem würde man „mit massiven Geldbußandrohungen“ eine Nicht-Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen pönalisieren. Da man vorher die Telekommunikationsanbieter zwingt, die Daten zu speichern, ist beides aber doch wohl das Mindeste, was man als Betroffener erwarten darf.

    Die SPD betont, man würde mit der VDS keine heimliche Überwachungsmaßnahme vornehmen, da „die Betroffenen nachträglich benachrichtigt“ würden. Wie die vorgesehene Benachrichtigungspflicht allerdings in der Praxis gestaltet wird, ist angesichts der absehbar vielfachen Nutzung noch offen.

    Ob der Gesetzentwurf zur VDS aber nun tatsächlich im Einklang „mit Datenschutz und Grundrechten“ und auch mit den betonten „Grundwerten der Sozialdemokratie“ ist, wie die SPD uns zu überzeugen versucht hat, scheint ohnehin nicht jedem Sozialdemokraten besonders wichtig zu sein. Um es mit den Worten von Reinhold Gall (SPD) zu sagen:

    22. Juni 2015 22
  • : BDK beklagt „hysterisch geführte Diskussion“ und fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung
    BDK beklagt „hysterisch geführte Diskussion“ und fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fiel schon in der Vergangenheit durch besonders wahnwitzige Argumentationen auf, wenn es um die Überwachung und Kontrolle der Netze geht. Die Gefahren dort könnten sich nämlich „ähnlich verheerend auswirken wie atomare Angriffe“, meinte der BDK, daher wäre ein „Notausschalter fürs Internet“ eine sinnvolle Maßnahme gegen diese ganzen Webangebote mit suspektem Inhalt.

    Soweit ist es bekanntlich noch nicht, daher fordert der BDK hilfsweise eine massive Ausweitung der noch gar nicht vom Parlament beschlossenen Vorratsdatenspeicherung. Der Verband scheint die öffentlichen Diskussionen nur noch eingeschränkt wahrzunehmen und bunkert sich in einer Wahrnehmung der Welt ein, in der es nur hundsgemeine Kriminelle gibt und sich daher die Gesetzgebung ausschließlich darauf auszurichten hat, alles nur Erdenkliche zu tun, diese zu überwachen.

    In einer Stellungnahme (pdf) an den Rechts- und Innenausschuss des Bundestags identifiziert André Schulz als Bundesvorsitzender des Polizistenverbandes zahlreiche „Defizite des Gesetzesentwurfes“ und listet „auszugsweise zum Nachlesen“ einzelne Strafverfahren auf, die als Begründung für eine anlasslose Aufzeichnung der Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung dienen sollen. Der Versuch misslingt nicht nur, weil Einzelfälle keine Begründung für eine so umfassende Aufzeichnung der Verkehrsdaten sein können, sondern auch deshalb, weil in einigen der kurz dargelegten Fälle Ermittlungen beschrieben werden, die ohne Vorratsdaten erfolgreich waren.

    Der BDK stört sich besonders daran, dass „kein einziger Korruptions- oder Betrugstatbestand“ in dem geplanten Straftatenkatalog enthalten und generell eine Beschränkung auf besonders schwere Straftaten und Bandendelikte vorgesehen ist. Der Katalog sei daher stark auszuweiten.

    In der Stellungnahme wird fast jede der absurden falschen Behauptungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt. Auch das Fazit des BDK bleibt gewohnt einfältig und beschimpft gleich noch diejenigen, die sich gegen die vollständige Aufzeichnung ihres Telekommunikationsverhaltens wehren, als hysterisch:

    Wir müssen in Deutschland endlich die teilweise hysterisch geführte Diskussion beenden, im 21. Jahrhundert ankommen und dürfen uns nicht hinter Ideologien und kolportierten Halbwahrheiten sogenannter Netzaktivisten verstecken.

    Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sind übrigens mitnichten nur Netzaktivisten, sondern die Mehrheit der Bevölkerung.

    20. Juni 2015 20
  • : Zur Ethik in der Informationstechnologie
    Zur Ethik in der Informationstechnologie

    Dieser Beitrag „On ethics in information technology“ von RAPHAËL VINOT erschien zunächst auf boingboing. Wir veröffentlichen ihn in deutscher Übersetzung (von Adrian, Daniel und Constanze) mit freundlicher Genehmigung.RAPHAËL VINOT

    Zur Ethik in der Informationstechnologie

    Unser Forschungsfeld benötigt einen ethischen Rahmen, den wir akzeptieren, anstatt Regeln, die zwar technisch ungebrochen sein mögen, aber deren Sinn von uns Hackern mit bemerkenswertem Einfallsreichtum unterlaufen wird.

    Während ich diesen Text schreibe, befinde ich mich inmitten des Mission District, dem Alternativen Viertel von San Francisco. Draußen versammeln sich meine Kollegen an den Ecken und Bushaltestellen. Sie sind meine Tech-Community, manche arbeiten wie ich in der IT-Sicherheit. Alle paar Minuten fahren spezielle Busse vor und bringen sie in ihre Büros, was den Kontakt mit der Außenwelt drastisch reduziert. Das ist ein Problem.

    Nehmen wir einen dieser Profis als Beispiel: Es läuft nicht gut im Internet, und alles ist im Internet. Sehr wenige Menschen haben einen vollständiges Bild der Problemlage, und die wenigen, die das verstehen, gehören zu einer von drei Gruppen. Die einen wollen aus dem Desaster Geld machen und scheren sich nicht um die Ursachen, die anderen sind von Regierungen und Institutionen, die sich das Problem für ihre Machtpositionen zu Nutze machen wollen, die dritte ist die – hoffentlich – größte, aber am wenigsten mächtige Gruppe: die Techies, die die Infrastruktur reparieren und die Öffentlichkeit informieren wollen.

    Das ganze Netzwerk ist in einem grauenhaften Zustand. Gestohlene Identitäten schwirren zu Millionen umher. Die Privatinformationen auf Deinem Telefon und Deinem Computer sind über das ganze Internet verstreut, gespeichert auf unglaublich schlecht gesicherten Servern – die nennen wir übrigens Cloud. Das Internet der Dinge und die Infrastruktur sind oft zugreifbar aus öffentlichen Netzwerken. Nur sehr wenige Leute interessiert es, daran etwas zu ändern. All dieser Kram ist genauso langweilig wie der Zustand der Infrastruktur in den USA: Niemand will Geld darin investieren.

    Einen Vorteil daraus ziehen statt sich zu kümmern

    Ernsthaft, Ihr, die nicht technisch interessierten Menschen, habt gute Gründe, Angst zu haben, weil die Dinge furchterregend sind. Seit den Snowden-Enthüllungen habt Ihr gesehen, was außer Kontrolle geratene Techies mit unbegrenzten finanziellen Mitteln und ohne moralische Grundsätze Eurer Privatsphäre und allgemein der Demokratie antun können.

    Die Regierungen der Welt hatten keine Angst vor den Möglichkeiten des Überwachungsapparats, der durch Edward Snowden aufgedeckt wurde. Sie verstanden, welche Möglichkeiten sie selbst haben, das Internet für ihre Zwecke zu nutzen. Die NSA-Dokumente lesen sich eher wie ein Wunschzettel von Regierungen und Strafverfolgungsbehörden. Heutzutage kann man in der ganzen Welt beobachten, dass Regierungen neue Überwachungsmaßnahmen erlassen und ihre Techies beauftragen, diese umzusetzen. Sehr wenige Regierungen zeigten sich empört im Hinblick auf die Maßnahmen der NSA. Sie arbeiten alle mit Höchstgeschwindigkeit daran, ihre eigenen Überwachungsapparate aufzubauen, nachdem ihnen aufgefallen ist, dass sie der USA hinterherhinken. Sie geben Erklärungen ab, dass sie unbedingt mehr Überwachung und Zensur brauchen. Das gilt insbesondere, nachdem in der Presse Artikel erschienen sind, die erklären, dass diese oder jene Institutionen und wichtige Unternehmen, die mit dem Betrieb von kritischer Infrastruktur beschäftigt sind, kompromittiert wurden oder kompromittierbar sind. Das Problem ist, dass all diese tollen neuen Institutionen mit neuen ausgefuchsten „Cyber“-Namen das gleiche Ziel wie die NSA verfolgen: mehr Überwachung, mehr Kontrolle der Netzwerke, weniger Privatsphäre für Bürger und wenig bis gar kein Interesse an echter Sicherheit.

    Führende Persönlichkeiten und Bürokraten verfolgen oft zwei Ziele: nachweisbare, zählbare Ergebnisse bekommen, dabei weniger anstrengende Menschen einbeziehen. Das ist der Grund, warum sich unsere Entscheidungsträger auf ausgefeilte automatisierte Systeme konzentrieren, wie etwa Videokameras auf den Straßen, ungefilterte Roh-Daten aus dem Internet, Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung usw. Das alles landet in riesigen Datenbanken, die veraltete, private, illegal eingepflegte und/oder falsche Informationen über Dich enthalten und von privaten oder öffentlichen Institutionen verwaltet werden.

    Wir wissen aus dem täglichen Leben, dass alles zu überwachen, nur weil wir es können, falsch ist. Wenn wir das mit Fremden anstellen, erfüllt das den Tatbestand des Stalkings. Wenn wir das online machen, mit einem Computer zwischen uns und dem „Ziel“, und wir für eine große Organisation arbeiten, erscheint das aber auf einmal in Ordnung.

    Nichts davon bedeutet aber echte Sicherheit, welche immer weiter zurückgeht. Alle Daten werden geleakt, und alle Computer werden unsicherer. Anstatt daran zu arbeiten, die Infrastruktur (auch bekannt als das Internet) zu reparieren, investieren unsere Entscheidungsträger in mehr offensive Ressourcen, weil wir alle daran glauben, dass Angriff die beste Verteidigung ist. Das ist ungefähr so, als ob man ein Kernkraftwerk an einem Vulkanhang baut und es dann absichert, in dem man die Nachbarschaft wegbombt.

    Jedermanns Fehler

    Unsere Entscheidungsträger können ihre erschreckend schlechten Ideen nur voranbringen, weil die meisten Menschen die Technologie dahinter nicht verstehen. Das schließt nicht nur normale Leute ein, sondern auch Politiker, Rechtsanwälte und Journalisten. Diese Menschen, die eigentlich die Gemeinschaft schützen sollten, haben nicht genug Fachwissen, um Argumente zu liefern, die beim Kampf gegen die Umsetzung der schlechten Ideen helfen können, bevor sie zu Gesetzen werden.

    Diese Situation führt zu einem gewaltigen Missverständnis zwischen technikaffinen Personen und dem Rest der Welt. Im Ergebnis bedeutet das mehr Feindseligkeit, Misstrauen und den Willen, mehr Dinge zu illegalisieren in der Hoffnung, so all diese komplexen Sachverhalte verschwinden zu lassen. Diese Reaktion ist nachvollziehbar, da wir, um etwas Neues und etwas Angsteinflößendes zu verstehen, gern auf altbekannte Mittel zurückgreifen – selbst dann, wenn diese Mittel dafür nicht geeignet sind. Selten sind alte Gesetze und Metaphern der richtige Weg, um zu erklären, wie das Internet funktioniert und wie es reguliert wird.

    Das Problem ist teilweise der Fehler der Techies selbst, weil wir es nicht mögen, andere Leute in unseren Techie-Club hineinzulassen. Aber es ist eben nicht unser alleiniger Fehler, zu verstehen, was wir da tun, denn dazu bedarf es einiger Hausaufgaben. Jemand fängt nicht auf demselben Stand an, ein Musikinstrument zu spielen, wie ein professioneller Musiker. Es gibt Konzepte, die Anfängern auseinandergesetzt werden müssen, um das Netzwerk zu verstehen, auf dem unsere Welt basiert, aber sie sind weitestgehend auf sich gestellt, um herauszufinden, wie das funktioniert – zumindest momentan. Nur ein paar Leute wissen eigentlich, wo man damit anfangen soll.

    Forschung zur IT-Sicherheit ist kein Verbrechen (oder sollte zumindest keines sein)

    Ohne dass der Rest der Gesellschaft eine Ahnung davon hat, wie das Internet funktioniert, kann niemand für den Bereich der IT-Sicherheit die richtigen Entscheidungen treffen. Etwas faktisch Sinnvolles wie das Überprüfen von Quellcode, um Schwachstellen zu finden (und auszumerzen), wird großteils vernachlässigt, selbst wenn es sich um Code handelt, auf den sich die ganze Welt verlässt. Wenn wir Forscher selbst den Code ansehen, werden wir bestenfalls in den „Common Vulnerabilities and Exposures“ (CVE) landen. Wir hoffen dann, dass dadurch jeder informiert wird und so die Möglichkeiten hat, Fehler im Code zu beheben, bevor die Schwachstelle sich zu weit ausbreitet. Wenn wir Glück haben und einen Namen dafür erfinden, der im Gedächntnis bleibt, können wir mit Pressebeachtung rechnen und damit, das der Fehler behoben, sogar schnell behoben wird. Das nennen wir „responsible disclosure“: Der Forscher kontaktiert die Menschen mit dem angreifbaren Code und hilft ihnen, bevor die Schwachstelle publik wird.

    Wenn wir weniger Glück haben, werden wir mehr oder weniger freundlich von einer Armee von Anwälten gebeten, das Maul zu halten, und der Fehler wird nicht behoben. Das ist relativ gängig, denn „responsible disclosure“ hat kein Äquivalent wie „responsible response“. Egal wie, es passiert nicht viel, in ein paar Monaten haben es wieder alle vergessen, nur das Leben eines Forschers wurde oder wurde eben nicht zerstört. Und all das, weil einen Computer sicher zu machen, einfach nicht sexy ist. Ein Job wie meiner versucht sicherzustellen, dass niemals irgendwas passiert, und wenn wir es können, die Scheiße zu stoppen, bevor sie in den Ventilator fliegt. Und wenn es dann doch passiert, sind wir schuld, besonders wenn wir die grauenvolle Idee hatten, zu viele Fragen zu stellen.

    Es gibt zwei wesentliche Konsequenzen, die uns, die Sicherheitsforscher, in eine Position drängen, in der wir nicht mehr forschen können, ohne zu riskieren, dass wir rechtlich dafür belangt werden können: Die erste ist das Wachsen des dunkelgrauen Marktes, wo Menschen mit kaum akzeptablen moralischen Grundprinzipien ihre Sicherheitslücken ein- und verkaufen können. Die zweite ist: Wenn ein Forscher nicht riskieren möchte, dass seine Entdeckungen in den falschen Händen landen und die Sicherheitslücken damit nie ausgemerzt wird, kann er anonym alles zu veröffentlichen, und zwar so, dass es jeder sehen kann. Und dann schauen wir allen anderen dabei zu, wie sie ausrasten.

    Das ist eine furchtbare Situation. Es führt dazu, dass sich Menschen machtlos fühlen, weil es den Anschein hat, dass die ganze Macht der großen Unternehmen und Regierungen gegen uns gerichtet ist. Regierungen haben sichergestellt, dass sie am längeren Hebel sitzen, während sie das tun, was sie immer tun, um ihre Bevölkerung bei Laune zu halten: Reden schwingen und einen Haufen neuer Gesetze erlassen, die Grenzfälle thematisieren oder auf diejenigen zielen, die nicht zu ihrem Sinne denken.

    0‑Day-Exploits zu finden ist schlecht, es sein denn, Du verkaufst sie an Regierungen (besonders an Deine eigene). Schadsoftware entwickeln ist schlecht, sobald man sie aber der Polizei verkauft, ist es in Ordnung.

    Verantwortung als Kultur

    Warum ziehen wir diese Institutionen und Regierungen nicht zur Rechenschaft? Weil wir keinen Zugriff auf sie haben. Wenn wir über die Polizei reden, sollten wir eigentlich von Polizeimitarbeitern reden. Wenn wir über Regierungen reden, sollten wir eigentlich von Politikern reden. Wenn wir über Geheimdienste reden, sollten wir eigentlich über … naja, die da eben arbeiten reden. Wir haben nicht mal einen passenden Namen, mit dem wir sie benennen könnten. Die Mitglieder dieser Institutionen sind von außerhalb ihrer Institution unidentifizierbare menschliche Wesen, und immer mehr scheint es so, als ob wir das auch sind, zumindest von deren Standpunkt aus betrachtet: Wir sind aus ihrer Sicht einfach eine laute Masse Leute, die sammelbare Daten produziert.

    Was wir jetzt brauchen, ist ein sozialer Umschwung. Es wird schwer werden, Zeit brauchen und eine Menge Überzeugungsarbeit. Die Fähigkeit, auf alles Wertvolle und/oder Private Zugriff zu haben, ist nicht an sich böse und bedeutet schon gar nicht, dass Personen mit Zugriff darauf immer etwas Böses tun werden, nur weil sie es können.

    Ich spreche hier nicht über die Grenzen der Legalität, da eine Regierung, die eine legale Datenbank haben will, auch eine bekommen wird, ganz egal, ob das jetzt richtig oder falsch ist. Wir müssen akzeptieren, dass es Menschen gibt, die diese Datenbanken nutzen. Aber ein Angestellter kann entscheiden, ob die Organisation, für die er arbeitet, unethisch handelt, selbst wenn er von ihrem Gehalt seine Rechnungen bezahlt. Das ist genauso bei Soldaten, die Befehle verweigern, wenn ihr eigenes Land Kriegsverbrechen begeht. Der Soldat kann dafür bestraft oder sogar erschossen werden, wenn man ihn erwischt, dennoch wird er für sein Handeln vielleicht später rehabilitiert werden. Ein IT-Forscher aber wird nur am Ende des Monats sein Gehalt verlieren – was jetzt nicht ganz so übel ist.

    Ich glaube nicht, dass irgendeine Regierung oder eine andere zentrale Organisation oder Institution dieses Problem lösen kann, das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und das müssen wir zusammen lösen. Teil der Lösung ist, dass diejenigen, die hinter den Computern sitzen und in den Leben anderer schnüffeln, sich bewusster werden, was sie da tun. Ein Beispiel: Wenn ich eine forensische Untersuchung bei einer Schadsoftware beginne, habe ich einen kleinen Einblick in Speicher und Festplatten. Nehmen wir an, es ist Dein Computer, und nehmen wir an, alles darauf wäre am Laufen gewesen, private und geschäftliche Dokumente, E‑Mails, Browser-Tabs mit sozialen Netzwerken, einfach Dein ganzes Leben.

    An diesem Punkt habe ich die technische Fähigkeit, alle Passwörter der Accounts von sozialen Medien, Mailboxen und alle privaten Nachrichten zu lesen, und niemand wird jemals erfahren, dass ich das getan habe. Sagen wir, der Computer war infiziert mit drei verschiedenen Malwares (was nicht ungewöhnlich wäre). Jeder dieser Angreifer könnte seine Malware dazu genutzt haben, von einem Tor Exit Note aus über Monate das Opfer auszuspionieren. Werde ich diesen Zugang missbrauchen? Nope. Kann ich beweisen, dass der Missbrauch nicht von mir ausging? Nope. Sollte die Untersuchung der Malware deswegen verboten sein? Ich denke nicht. Hätte ich einen von meinem und Deinem Anwalt geprüften und zwischendurch noch zehnmal umformulierten Vertrag unterzeichnet, der mir verbietet, über meine Forschung zu sprechen, also ein Non Disclosure Agreement (NDA)? Naja, das ist Dein Problem, Du bist der derjenige, dessen Rechner kommpromittiert wurde, ich kann warten.

    NDAs in der IT-Sicherheit sind Bullshit. Immer. Wenn ich Dir schaden wollte, könnte ich das einfach tun. Ich habe Deine Daten schon, weil ein Angreifer auf Deinen Computer Zugriff hatte. Wenn diese Daten im Internet landen, kann ich das ganz einfach auf diesen Angreifer schieben.

    Oder Du kannst einfach darauf vertrauen, dass ich ethisch arbeite, und lässt mich sofort anfangen. Nun kommt der verzwickte Teil: Du wirst nie wissen, wer ehrliche Arbeit macht und wer nicht, weil wir immer noch Menschen sind, und als Krönung dessen kannst Du nicht einmal sicher sein, dass ich etwas finde, das Dir helfen wird.

    Diese Fähigkeit zu haben, etwas Schadhaftes zu tun, heißt nicht, dass jeder das auch tun wird. Zertifizierung und Monitoring sind jedenfalls nicht die Antwort darauf. Eine Person, die eigenverantwortlich arbeiten kann, ohne dafür von irgendjemand in einer Institution haftbar gemacht werden zu können, ist eines der Grundprinzipien von Forschung und Wissenschaft. Wir werden keinen Schritt zurück machen und uns eine spezielle Authorisation einholen, nur um nmap oder metasploit nutzen zu können, genauso wie Wissenschaftler es nicht wollen, ihre neuesten Erkenntnisse zum Klimawandel vom US-Kongress überprüfen zu lassen.

    Heutzutage beauftragen Regierungen und die Zivilgemeinschaft manchmal unabhängige Forscher, weil wir nicht wirklich haftbar sind. Das stimmt zwar, aber wir haben noch nicht einmal einen Rahmen der Haftbarkeit. Manche machen Schlechtes, aber die meisten machen Gutes, und wir müssen Letztere unterstützen, während wir mit Ersteren reden müssen.

    Erwachsen werden

    Ethisch korrektes Handeln ist schwer. Man kann es nicht messen, es zu lernen, braucht Zeit, und du weißt vielleicht nie, wenn jemand Mist baut. Aber, Mensch-sein ist auch schwer, so wie das Leben überhaupt, und wenn Du Sachen erledigt haben willst, wird es Dir längerfristig nicht den Arsch retten, alles auf Papierkram zu reduzieren.

    Jetzt ist die Zeit gekommen, in der wir in der IT über eine Art Verhaltenskodex nachdenken müssen. Wir brauchen unbedingt etwas, auf das wir verweisen können, wenn wir uns nicht sicher sind, was passieren sollte, wie wir auf bestimmte Ereignisse in der Welt reagieren sollten. Damit das aber funktioniert, müssen wir auch akzeptieren, dass wir eine mächtige politische Gruppe sind und nicht nur ein Haufen Kinder, der mit Bytes spielt.

    Ich argumentiere nicht für gesetzlich festgeschriebene Regeln, und ich will auch die Diskussion nicht in diese Richtung gelenkt sehen. Wir sind keine Rechtsanwälte, wir sind Hacker und wir wissen, dass jede Regel umgangen werden kann und umgangen werden wird. Das ist unsere Aufgabe.

    Zu sagen: „Vertraut uns, wir sind nur ein Haufen lauter Eigenbrödler mit komischen Hobbies, die auf Schwachstellen in Deiner Infrastruktur schauen. Die meisten von uns sind nett, aber manche von uns werden diese Schwachstellen an jeden x‑Beliebigen verkaufen“, führt offensichtlich nicht dazu, dass sich irgendjemand wohler fühlt.

    Was wir jetzt brauchen ist, dass die IT-Sicherheit ein Berufsfeld wird. Selbst wenn wir es lieben zu glauben, dass wir die Einzigen sind, die in einer so gearteten Situation eine Menge sehr entscheidendes Wissen in einem ganz bestimmten Feld haben, wir sind es nicht. Rechtsanwälte, Mediziner, Geistliche und Journalisten zum Beispiel haben ähnliche Voraussetzungen. Da aber diese Berufe älter sind als unsere, hatten die Profis in diesen Gebieten mehr Zeit, über dieses Problem nachzudenken.

    Auf der anderen Seite, wenn man sich Journalisten ansieht, die haben etwas, dass sie „Munich Charter“ nennen, als Beispiel für einen Ethik-Kodex. Es ist eine Sammlung aus fünfzehn Sätzen, die keine Gesetzeskraft haben. Die Durchsetzung wird von der Gemeinschaft forciert, und wenn Du richtigen Mist baust, bist Du danach kein Journalist mehr. Es hat eine viel größere Flexibilität oder Schlupflöcher – wenn man so will –, aber es enthält auch Grundprinzipien.

    Der hippokratische Eid

    Anstelle eines Gesetzes, bei dem wir Hacker versuchen herauszufinden, wie wir schnellstens das Prinzip dieses Gesetzes missachten können, ohne das Gesetz brechen zu müssen, würde ich mich sehr freuen, etwas ähnliches wie bei den Medizinern oder Journalisten in der IT-Sicherheit zu erleben: Unser Arbeitsfeld muss ein echter Berufsstand werden, mit Grundregeln, Linien im Sand, von denen wir alle wissen, dass man sie nicht übertreten sollte.

    Das ist der Grund, warum ich etwas möchte, auf dass sich die Menschen in der Community einigen können, etwas, das sich schnell genug entwickeln kann, damit wir die rauswerfen können, die sich inakzeptabel verhalten, ohne auf ein passendes Gesetz zu warten, dass jedesmal die Fesseln anlegt, sobald jemand ein Arsch ist, oder 0‑Day-Exploits an korrupte Regierungen verkauft.

    Aber um diesen Plan in die Tat umzusetzen, brauchen wir eine echte Community von Leuten, die sich für die Welt und ihre Entwicklung interessieren. Wir müssen von einer hauptsächlich technisch orientierten Gruppe mehr zu einer sozialeren werden. Ich glaube, langsam aber sicher, kommen wir dorthin. Wir sind alle ziemlich faul, und wir wollen auch wissen, was woanders passiert. Denn das Langweiligste, was man tun kann, ist das nochmal zu tun, was jemand schon einmal vor einem getan hat. Deshalb gibt es so viele Konferenzen überall. Selbst wenn wir nicht die sozialkompetentesten Menschen sind – wir lieben es zu reden, wir lieben es, Ideen mit unseren Peers auszutauschen. Es wird ein Punkt kommen, an dem wir, als Community, uns entscheiden sollten, mit wem wir in Verbindung gebracht werden wollen und mit wem nicht. Wenn ein Mitglied oder eine Gruppe von Mitgliedern sich nicht als verantwortungsbewusster Teil verhält, müssen wir das ansprechen und wenn möglich den Ausreißer wieder auf Kurs bringen, oder wenn nicht möglich aus der Gemeinschaft ausschließen.

    Letztlich müssen wir das Bewusstsein unserer Freunde und Peers wecken. Lasst uns schmutzige Wörter benutzen: Wir müssen politischer sein, verantwortlicher, und wir müssen unsere Macht für das Gute einsetzen.

    Es gibt viele Kräfte, Unternehmen und Regierungen, die nicht wollen, dass wir lernen, wie man eine richtige Community wird. Sie wollen uns gefangenhalten in unserer Welt und lassen uns ihre Drecksarbeit erledigen. Wir sind als Gesellschaft in derselben Blase der Isolation gefangen wie IT-Spezialsten durch ihre Busfahrten isoliert werden. Wir müssen raus aus dieser Blase und müssen uns der Welt stellen, so wie sie ist: dreckig, komplex und voller Menschen.

    16. Juni 2015 1
  • : BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht: Anhörung am 7. Juli
    BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht: Anhörung am 7. Juli

    Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntgegeben, dass es eine mündliche Anhörung zum BKA-Gesetz durchführen wird:

    Am Dienstag, 7. Juli 2015, 10.00 Uhr.

    BVerfGEs geht um zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) gegen das BKA-Gesetz, das aus der Zeit der großen Koalition 2008 stammt.

    Kritisiert wurde bereits vor dem Inkrafttreten, dass das Bundeskriminalamt präventive Befugnisse bekommt, die geheimdienstliche Methoden wie Staatstrojaner, Rasterfahndung oder Lauschangriffe in den Polizeialltag bringen. Letztlich wurde damit eine Polizei neuer Art aus der Taufe gehoben.

    Es wird auch um die sog. „Online-Durchsuchung“ gehen, das Behördensprech für den Staatstrojaner, denn die Bestimmungen dazu im BKA-Gesetz werden in den Schriftsätzen kritisiert. Einer der Beschwerdeführer, Michael Naumann, schrieb in der „Zeit“ anlässlich der Einreichung seiner Beschwerde bereits 2009:

    Nicht gedeckt vom Grundgesetz ist jedoch die heimliche, vom BKA-Gesetz nicht ausgeschlossene „Invasion“ einer Wohnung, um einen Computer mit einem Programm zu „infiltrieren“ oder die Festplatte zu manipulieren.

    Bild-Lizenz: CC BY-SA 2.0 via flickr
    Mehr Demokratie

    15. Juni 2015
  • : Wirtschaftsausschuss bemängelt Vorratsdaten-Gesetz
    http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
    Wirtschaftsausschuss bemängelt Vorratsdaten-Gesetz

    Während der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten dem Bundesrat empfehlen, gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung keine Einwendungen zu erheben, kommt der Wirtschaftsausschuss zu einem anderen Ergebnis.

    Das Gesetz sollte erst noch vor dem Sommer im Bundestag beschlossen werden und die erste Lesung wird tatsächlich am Freitag stattfinden, aber erst im Herbst wird es im Bundestag abschließend diskutiert. Auch der Bundesrat beschäftigt sich diesen Freitag mit dem Gesetzentwurf.

    Der Abbau unserer Grundrechte ist für den Wirtschaftsausschuss kein so furchtbar dringendes Anliegen. Für die Sitzung des Bundesrates am 12. Juni moniert der Ausschuss (pdf) nur einige Fragen der anfallenden Kosten für die zur Speicherung verpflichteten Unternehmen. Bei kleineren oder mittleren Telekommunikationsanbietern geht der Ausschuss von „mindestens 100.000 Euro“ je betroffenem Unternehmen aus, die zu berappen wären, wenn die Vorratsdatenspeicherung käme. Der Ausschuss verlangt daher eine großzügigere Entschädigungsregelung, die nicht erst bei „unbilliger Härte“ greifen soll.

    Natürlich wird es bei den größten zwanzig Telekommunikationsanbietern deutlich teurer werden, in Österreich kamen immerhin in knapp 7,5 Millionen Euro zusammen, als die Vorratsdatenspeicherung zwei Jahre in Kraft war.

    Der Ausschuss schlägt außerdem vor, den vorgesehenen Zeitplan zu verlängern, in dem die Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung technisch umzusetzen haben. Die bisher vorgesehene Zeitspanne von achtzehn Monaten sei zu knapp, da die Bundesnetzagentur für den zu erstellenden Anforderungskatalog eine Weile brauchen könnte, was die praktische Umsetzungszeit auf sechs Monate reduzieren würde. Man solle sie daher um „sechs Monate auf insgesamt 24 Monate“ verlängern.

    Der Wirtschaftsausschuss möchte außerdem präzisiert wissen, was man unter einer „ähnlichen Nachricht“ versteht, die im Gesetzentwurf in § 113b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 erwähnt wird. Man könne es schlecht der Interpretation der Unternehmen überlassen, ob eine bestimmte Nachrichtenform abgespeichert werde oder nicht:

    Auch die Begründung des Gesetzentwurfes lässt offen, welche zur Kurz- oder Multimedianachricht „ähnlichen Nachrichten“ von der Vorschrift erfasst sein könnten.

    Wir würden auch gern wissen, was mit „ähnlichen Nachrichten“ gemeint ist.

    10. Juni 2015 1
  • : Überwachungsgesamtrechnung: Vorratsdatenspeicherung ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt
    Überwachungsgesamtrechnung: Vorratsdatenspeicherung ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt

    ueberwachungsgesamtrechnungWir blicken auf ein Jahrzehnt zurück, das von Gesetzesverschärfungen gekennzeichnet ist, die technisierte Überwachung zum alltäglichen Standard hat werden lassen. Der eigentlich eher im geheimdienstlichen Bereich beliebte „Full take“ entwickelt sich langsam zum modus operandi, wie nicht nur die Neu-Einführung der Vorratsdatenspeicherung zeigt, bei der gesetzlich vorgeschrieben werden soll, die Metadaten der Kommunikation der gesamten Bevölkerung ohne jeden Anlass abzuspeichern.

    Was macht das mit einer Gesellschaft, deren Menschen verpflichtet werden, biometrische Gesichtsbilder bei den Behörden abzugeben, deren Flugverbindungen abgespeichert werden und die wissen, dass hunderttausende Telefonate jedes Jahr abgehört werden und jede Kommunikationsregung in Datenbanken landet?

    Ob sich solche Grundrechtseingriffe kumulieren, wird in der Rechtswissenschaft schon mehrere Jahre diskutiert. Man versucht, mit einer ganzheitlichen Sicht auf die technischen Überwachungstendenzen zu blicken.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gedanken vor einigen Jahren angeregt, dass man eine Art Überwachungsgesamtrechnung aufmachen müsse. Als es im Jahr 2005 über den Einsatz des Global Positioning Systems (GPS) als Observationsmethode entschied, legte es erstmals Regeln für den zeitgleichen Einsatz von verschiedenen technischen Überwachungswerkzeugen gegen einen Verdächtigen fest und benannte Risiken einer viele Ebenen des menschlichen Umfeldes erfassenden Überwachung (BVerfGE 112, 304 (316–321)). Man müsse solche „additiven Grundrechtseingriffe“ mitbedenken und nicht nur die einzelne Maßnahme, um eine „Rundumüberwachung“ zu verhindern.

    Bei der Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung ist es also höchste Zeit, eine „Überwachungsgesamtrechnung“ aufzumachen, die nicht nur die einzelne gesetzliche Regelung zu betrachten, sondern die Fülle an Überwachungsregelungen und Befugniserweiterungen einzubeziehen. Professor Alexander Roßnagel von der Universität Kassel kommt zu dem Schluss, dass dies im Sinne der Grundrechte getan werden müsse:

    Die Notwendigkeit, alle staatlichen Überwachungsmöglichkeiten auf ein Maß zu beschränken, bei dem die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert wird, zählt sogar zur europarechtsfesten „verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland“. (Rossnagel, NJW 2010, Heft 18, pdf)

    Ein sich an den Grundwerten der Verfassung orientierender Gesetzgeber müsste also korrigierend eingreifen, wenn sich verschiedene Überwachungsgesetze zu einem Gesamtbild fügen, das kaum noch überwachungsfreie Räume zulässt.
    nsa-telefon
    Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, sollte man sich nicht nur aus Gründen der Gesamtschau der Überwachungsproblematik besinnen, sondern auch, weil Geheimdienste das Datenreservoir anzapfen werden. Außerdem öffnet sich mit der Vorratsdatenspeicherung eine Tür zu weiteren anlasslosen Datensammlungen. Die Humanistische Union hatte es anlässlich des Streits um den sog. Großen Lauschangriff gefordert, man solle

    nicht wegen eines vermeintlichen Sachzwanges grundlegende Prinzipien unserer Verfassung preisgeben. Sicherheitspolitik, die fundamentale Freiheitsrechte beseitigt, verändert den demokratischen Verfassungsstaat.

    Wenn Justizminister Heiko Maas im Rahmen seiner hilflosen Begründungsversuche zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung von der „Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffsintensität“ spricht, dann unterschlägt er den Effekt „additiver Grundrechtseingriffe“, die nämlich auch insgesamt verhältnismäßig sein müssen.

    Dass der Staat Schutzpflichten hat, wenn es um die Wahrung der Grundrechte geht, wird in der derzeitigen Diskussion schnell unter den Tisch gekehrt. Es reicht nicht nur ein Reinigungseid. Der Gesetzgeber muss ordentlich begründen, warum er Überwachungsmaßnahmen plant und eben gleichzeitig einkalkulieren, ob sich diese Maßnahmen kumulieren.

    Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte im letzten Jahr sogar vorgeschlagen, dass in Zukunft „Unterlassungen von Schutzpflichten einklagbar sein“ können sollen.

    Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ohnehin nicht verhältnismäßig, aber sie einführen zu wollen, ohne wenigstens mal über das Gesamtbild der anderen anlasslosen Datensammlungen und der anderen technischen Überwachungspotentiale in ihrer Gesamtheit nachzudenken, zeugt schon von einer bemerkenswerten Ignoranz.

    Lizenzen der Bilder: CC BY-SA 2.0 via flickr
    Marcus Sümnick

    9. Juni 2015 15
  • : Wie man Robotern ethisches Verhalten beibringt
    Wie man Robotern ethisches Verhalten beibringt

    nasa robotsWer ein wenig Zeit hat, dem sei ein lesenswerter Artikel empfohlen, der sich mit den Fragen der Roboterethik beschäftigt. Was passiert, wenn ein Roboter oder ein Algorithmus Gesetze bricht, wer trägt dafür die Verantwortung? Wie gehen wir in naher Zukunft mit Robotern um, die eine Intelligenz haben, die der menschlichen nahekommt, und wie geben wir ihnen eine gewisse Ethik mit: The Good, The Bad and The Robot.

    Wie man moralisches Handeln in mitdenkende und Entscheidungen treffende Roboter und Algorithmen einpflanzt, wird nicht erst diskutiert, seit der Random Botnet Shopper beinahe festgenommen werden sollte, weil er im Rahmen einer Kunstausstellung in der Schweiz im Netz jede Woche für einhundert Dollar in bitcoin einkaufen gegangen war und unter den dort erworbenen Schnäppchen eine Tüte Ecstasy war. Roboter sind insgesamt auf dem Vormarsch, ersetzen menschliche Arbeiter und werden intelligenter.

    Die Diskussion geschieht bisher meist in akademischen Kreisen. Einige, wie etwa Stuart Russell, Informatik-Professor aus Berkeley, fürchten um die Existenz der Menschheit, wenn wir den Maschinen keine Wertmaßstäbe programmieren:

    The survival of our species may depend on installing values in AI.

    nasa-roboterRussell schlägt aber auch Methoden vor, wie man mit dem Dilemma umgehen könnte, etwa bestimmte Lernstrategien, die über die Beobachtung und das Nachmachen hinausgehen:

    A robot observes the behavior of some other entity (such as a human or even another robot), and rather than simply emulating the actions, it tries to figure out what the underlying objective is.

    Wer sich für den Stand der wissenschaftlichen Diskussion interessiert, dem kann der Artikel einen guten Überblick geben.

    Bild-Lizenz der Roboter: CC BY-NC 2.0 via flickr
    NASA HQ PHotos

    8. Juni 2015 6
  • : Zwei Jahre Snowden: Meinungen und Forderungen
    Zwei Jahre Snowden: Meinungen und Forderungen

    Um das Datum des zweijährigen Jubiläums des Beginns der Snowden-Veröffentlichungen herum sind eine ganze Reihe lesenwerter Artikel, Berichte, Kommentare und Forderungen erschienen, von denen wir einige dem geneigten Leser gern zur Lektüre am Wochenende darreichen wollen. Aber möglichst im Hinterkopf haben:

    „As you read this online, the United States government makes a note.“

    Daran erinnert Edward Snowden unter dem Titel The World Says No to Surveillance in einem Namensartikel in der New York Times. Er hebt darin die Wichtigkeit der Verschlüsselungstechniken hervor und damit auf die technologische Gegenwehr:

    „Technologists have worked tirelessly to re-engineer the security of the devices that surround us, along with the language of the Internet itself. Secret flaws in critical infrastructure that had been exploited by governments to facilitate mass surveillance have been detected and corrected. Basic technical safeguards such as encryption – once considered esoteric and unnecessary – are now enabled by default in the products of pioneering companies like Apple, ensuring that even if your phone is stolen, your private life remains private.“

    aclu-tweet

    Die ACLU fordert strafrechtliche Immunität für Edward Snowden.

    Die American Civil Liberties Union (ACLU) setzt sich zum Jahrestag für eine Begnadigung von Edward Snowden ein und ruft den US-Präsidenten Barack Obama mit einer Petition dazu auf, ihm strafrechtliche Immunität zu gewähren.

    Die Schweizer Digitale Gesellschaft weist anlässlich des Jubiläums auf ihren Bericht zur Massenüberwachung durch die Geheimdienste vom Frühjahr 2015 hin und fordert erneut die überfällige Einsetzung der Expertenkommission, die der Schweizer Bundesrat versprochen hatte. Da die Novellierung des Schweizer Nachrichtendienstgesetzes und auch die Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Totalrevision des Überwachungsgesetzes BÜPF unmittelbar bevorstehen, fordert die Schweizer Digitale Gesellschaft: „Beide Maßnahmen könnten ersatzlos gestrichen werden.“

    Der Chaos Computer Club und verbündete NGOs haben ihre Strafanzeige aus dem Jahr 2014 zum Snowden-Jahrestag erweitert und fordern die Bundesanwaltschaft nochmal nachdrücklich auf, Ermittlungen gegen die Chefs der Geheimdienste und gegen die möglicherweise Beihilfe leistende Bundesregierung aufzunehmen.

    Two years after Snowden

    „Two years after Snowden“.

    Privacy International und Amnesty haben zum Jubiläum einen lesenswerten Bericht „Two years after Snowden“ (pdf) zusammengestellt.

    „Snowden has revealed that their capabilities and programmes end up being employed in contexts that go far beyond what is necessary to protect national security. As well as intercepting the communications
    of hundreds of millions of ordinary people, the NSA and GCHQ have put specific groups and individuals on their spying ‘watchlists’.“

    Dass die Opfer der Überwachung klar benannt werden und das Gerede um „nationale Sicherheit“ als Chimäre enttarnt wird, macht diesen Bericht bemerkenswert. Privacy International stellt darin außerdem einen Sieben-Punkte-Plan auf, der Forderungen für eine an den Menschenrechten orientierte digitale Zukunft formuliert:

  • National laws should be reformed to ensure that they comply with international human rights law and standards, including by not allowing for indiscriminate mass surveillance. Key principles that must be upheld include:
  • Ensuring that surveillance of communications only happens when it is targeted, based on sufficient evidence of wrongdoing, and authorised by a strictly independent authority, such as a judge,
  • Ensuring there is transparent and independent parliamentary and judicial oversight of surveillance powers,
  • Making rules and policies about surveillance publicly available, including how governments are sharing information with other states,
  • Ensuring equal privacy protections apply for nationals and non-nationals, those within the territory of the
    state, and those outside it,
  • Intelligence sharing should be strictly regulated and conducted in a manner compliant with states’ human rights obligations.
  • Governments should not make encryption and anonymization technologies, or their use, illegal.
  • Whistleblowers, including those working on national security issues, should be afforded
    strong legal protection from any form of retaliation, including by way of prosecution, for having disclosed public interest information such as on human rights violations.
  • discredit leak

    Folie aus den Snowden-Leaks über Diskreditierungskampagnen der Geheimdienste.

    Wollen wir hoffen, dass zum dreijährigen Jubiläum im nächsten Jahr die Umsetzung dieser Forderungen wenigstens begonnen hat und Diskreditierungsoperationen unterbleiben. Den Bundesnachrichtendienst noch auszubauen und den Verfassungsschutz nun als „Big-Data-Behörde“ auszurichten, wie es die Bundesregierung derzeit plant, wäre jedenfalls der falsche Weg.

    Wir verschenken anlässlich des Jubiläums übrigens das Buch „Überwachtes Netz“ mit Beiträgen von fünfzig Autoren und bitten um Spenden, um unsere Arbeit fortsetzen zu können.

  • : Ministerpräsidentin Malu Dreyer fordert „transparente Aufklärung“ der Geheimdienstskandale
    Ministerpräsidentin Malu Dreyer fordert „transparente Aufklärung“ der Geheimdienstskandale

    Am Mittwoch wurde in Mainz Edgar Wagner verabschiedet, der acht Jahre lang der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Rheinland-Pfalz und in den letzten drei Jahren auch für die Informationsfreiheit zuständig war. Wagners Engagement für die Informationsfreiheit half, in Rheinland-Pfalz als erstem Flächenland ein Transparenzgesetz, inklusive Partizipationsverfahren, auf dem Weg zu bringen.

    Anlässlich der Verabschiedung im Landtag fand Ministerpräsidentin Malu Dreyer klare Worte zu den Geheimdienstskandalen und zur Vertrauenskrise in der IT-Sicherheit. Sie sprach explizit von „Industriespionage“ und hielt zur Serie an NSA-BND-Enthüllungen nur trocken fest:

    „Das Vertrauen in den Staat ist erschüttert.“

    Sie betonte nochmals, man müsse jetzt für „transparente Aufklärung“ sorgen.

    landtag mainz

    Der Landtag in Mainz. Bild: Anneke_B. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.

    Nach acht Jahren im Amt nahm Edgar Wagner seine Verabschiedung zum Anlass, eine kurze, aber die Datenschutz-Gesamtsituation über das Land Rheinland-Pfalz hinaus umreißende und grundsätzliche Rede zu halten, die wir hier mit seiner Genehmigung in Teilen wiedergeben.

    Ansprache von Edgar Wagner im Rahmen der Feierstunde im Landtag Rheinland-Pfalz

    Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren verschaffte uns Edward Snowden tiefe Einblicke in die globale Überwachung unserer Internet-Kommunikation durch diverse Geheimdienste, Einblicke, die auch auf eine Zusammenarbeit der Geheimdienste mit Google, Facebook und Co. hindeuten und Rückschlüsse auf systematisch betriebene Wirtschaftsspionage zulassen.

    Es ist deshalb höchste Zeit, meine Damen und Herren, nicht nur darüber zu streiten, ob jemals ernsthaft über ein No-Spy-Abkommen verhandelt wurde, sondern alles daranzusetzen, unser digitales Selbstbestimmungsrecht besser zu schützen als dies derzeit geschieht, besser zu schützen vor dem Staat, der auch anlasslos Daten speichern lässt, und besser zu schützen vor der Wirtschaft, die – wie Martin Schulz es formulierte – einen exzessiven Datenkapitalismus betreibt und in diesen Schutz viel stärker als bisher auch die Kinder einzubeziehen, die in ihrer großen Mehrheit längst auch im Internet unterwegs sind.

    Ein solcher Schutz ist auch deshalb so notwendig, weil die digitalen Mega-Trends unserer Zeit vom Internet der Dinge bis zur Industrie 4.0, von Big Data bis Smart World Fakten schaffen, die nicht mehr reversibel sind. Sie führen dazu, dass alle, wirklich alle unsere Lebensäußerungen und Verhaltensweisen lückenlos erfasst, kontrolliert und damit auch manipuliert werden können.

    Genau das, meine Damen und Herren, ist die Kehrseite der digitalen Annehmlichkeiten und Bequemlichkeiten, die unser Leben erleichtern, ist der Preis für die Fortschritte und Wachstumssprünge, die von der Digitalisierung unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft erwartet werden.

    Dieser Preis besteht, ich will es noch einmal betonen, in der Durchschaubarkeit der Bürgerinnen und Bürger, deren Vergangenheit immer präsent sein wird und deren Zukunft immer genauer vorhergesehen und vorausberechnet werden kann, mit all den fatalen Folgen, die dies für die Betroffenen haben wird.

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    Hans-Jürgen Papier. Bild: Michael Panse. Lizenz: Creative Commons BY-ND 2.0.

    Dies ist ein Alptraum, meine Damen und Herren, und es ist der „Super-Gau des Datenschutzes“, den der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bereits 2008 anlässlich des 25. Jahrestages der Volkszählungsentscheidung vorhergesagt hatte.

    Vorschläge, wie man diesen Daten- und Informationskapitalismus zähmen und den technologischen Totalitarismus, von dem Frank Schirrmacher sprach, beherrschen könnte, liegen auf dem Tisch. Aber man tut sich schwer, diskutiert immer noch über die Vorschläge der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, die der Bundestag 2010 eingesetzt hatte, bringt Rote-Linien-Gesetze ins Gespräch, verweist auf die Notwendigkeit internationaler Regelungen, führt in Brüssel eine Schlacht mit den versammelten Lobbyisten dieser Welt, will das erhoffte digitale Wirtschaftswunder nicht gefährden, prüft die Monopolstellung von Google, ohne darüber zu entscheiden, schiebt eben immer noch vieles auf die lange Bank, hübsch verpackt in digitale Agenden, denen jede Verbindlichkeit fehlt.

    Ich konnte und kann Frank Schirrmacher verstehen, der kurz vor seinem Tod über dieses kraft- und weitgehend konzeptlose Verhalten Beschwerde führte.

    „Längst tobt die digitale Revolution“, schrieb er. „Doch unsere Repräsentanten kämpfen nicht für Freiheit und Autonomie, sondern feiern noch die bedenklichsten Gadgets der Datenhändler. Höchste Zeit, sich dem Versuch einer Programmierung der Gesellschaft und des Denkens zu widersetzen.“

    Es ist auch deshalb höchste Zeit, meine Damen und Herren, weil mit der digitalen Revolution neue Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Ordnung einhergehen. Die Demokratie – so tönt es aus dem Silicon Valley – ist eine veraltete Technologie. Wir werden sie durch eine neue ersetzen. Und wir werden erfolgreich sein, weil wir über alle Daten verfügen, um die Probleme der Zeit auf unsere Weise zu lösen, sagte Peter Thiel, ein digitaler Großinvestor und digitaler Vordenker aus den USA.

    Was für eine Hybris, meine Damen und Herren, was für eine Provokation. Und wieder empört sich kaum jemand, weder im Staat noch in der Gesellschaft. Als gäbe es einen Grund, die digitalen Großfürsten unserer Zeit nicht ernst zu nehmen. Als ginge es bei der Digitalisierung um Gesetzmäßigkeiten, die zwangsläufig ablaufen würden und auch unsere kulturellen Errungenschaften in Frage stellen dürften.

    Aber so ist es nicht. Wir müssen uns wehren und wir können uns widersetzen:

    • mit Datenschutznormen, die in erster Linie das digitale Selbstbestimmungsrecht und erst dann den freien Datenverkehr im Blick haben,
    • mit kartellrechtlichen Maßnahmen und steuerpolitischen Entscheidungen,
    • mit Programmen zur Förderung von Verschlüsselungstechnologien und europäischen Cloudlösungen,
    • mit technischen Datenschutzlösungen bereits bei der Entwicklung digitaler Produkte und Systeme, dem sog. Privacy by Design,
    • mit mehr Transparenz bei den digitalen Großunternehmen und ihren lebenssteuernden Algorithmen und
    • mit mehr, viel mehr digitaler Aufklärung und digitaler Bildung, in den Schulen, aber auch in der außerschulischen Bildung.

    Am Ende muss auch nach neuen Wegen gesucht werden, wie den Menschen die dunklen Seiten der Digitalisierung begreifbar gemacht werden können. Wenn die Cyberwars in USB-Sticks stattfinden, wird sie niemand für real halten. Und wenn sich die Datenschutzerklärungen in einem Schwall unlesbarer Zumutungen erschöpfen, werden sie von niemandem zur Kenntnis genommen. Deshalb müssen auch die Gefahren der Digitalisierung visualisiert, sinnlich wahrnehmbar und im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar gemacht werden. Nur wenn uns das gelingt, werden wir auch mit unseren Bemühungen um mehr Selbstdatenschutz erfolgreicher sein als wir es bisher sind.

    Denn davon, von mehr Achtsamkeit und einem wacheren, das heißt auch kritischeren Bewusstsein der Menschen wird es in erster Linie abhängen, ob auch die digitale Gesellschaft eine freiheitliche Gesellschaft bleiben wird, in der Autonomie und Selbstbestimmung einen gesicherten Platz haben.

  • : Zwei Jahre Snowden: Dem Recht auf Privatsphäre wieder Geltung verschaffen
    Zwei Jahre Snowden: Dem Recht auf Privatsphäre wieder Geltung verschaffen

    Was müssen wir konstatieren, wenn wir einen Blick zurück auf zwei Jahren Snowden-Veröffentlichungen werfen? Nirgendwo außerhalb der Vereinigten Staaten ist die NSA mit ihren Partnern so aktiv wie in Europa, seit mehr als zehn Jahren lauschen die elektronischen Ohren und Augen. Die Kooperation mit deutschen und anderen europäischen Geheimdiensten ist in diesen Jahren beständig gewachsen. Die Informationen über bislang unbekannte Dimensionen der technologischen Überwachung, samt offensiver Hacking-Operationen, entfalten sich weiterhin durch die anhaltenden Berichte.

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    Bild: greensefa. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

    Wir werden deshalb nicht mehr umhin kommen, endlich darüber zu sprechen, wie wir Staaten untereinander dazu bewegen, dem Recht auf Privatsphäre wieder Geltung zu verschaffen, ganz unabhängig davon, wo jemand wohnt, wo er geboren wurde oder wo er sich gerade aufhält. Denn die systematische Überwachung und Kartierung der Kommunikations- und Transaktionsdaten in Nahezu-Echtzeit von allem, was irgendwie international abschnorchelbar ist, wird mit der offen vertretenen „Heuhaufen“-Ideologie und dem Betonen angeblicher technologischer Omnipotenz nicht einmal mehr hinter dem Berg gehalten.

    Nicht nur die Geheimdienste der Vereinigten Staaten und Großbritanniens missachten für Personen jenseits ihrer Grenzen das Menschenrecht auf Privatsphäre mit arroganter Selbstgerechtigkeit, auch der Bundesnachrichtendienst (BND) betrachtet sich als weltweit zuständig und bedingt abhörbereit. Der Geheimdienst unterminiert dabei die Grundrechte des Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses, besonders im Ausland und für ausländische Menschen, obwohl sie sehr wohl gleichermaßen für In- und Ausländer gelten. Drei der angesehensten Staatsrechtler haben das im NSA-BND-Untersuchungsausschuss überzeugend vorgetragen.

    Doch es waren zuviele taube Ohren unter den Zuhörern. Denn den BND jetzt mit noch weiteren rechtlichen und technischen Spionagekompetenzen auszustatten und noch mehr öffentliche Mittel für das Geheimdienst-Wettrüsten auszugeben, ist der verzweifelte Versuch der Transatlantiker, in der Champions League der Abhörnationen mitspielen zu dürfen. Und er findet derzeit eine Mehrheit im Bundestag.

    Stattdessen sollten wir eine Kehrtwende in Angriff nehmen, die nicht nur unsere eigenen Geheimdienste zurückschneidet, sondern uns auch auf internationaler Ebene dafür stark machen, dem teuren und weitgehend sinnfreien Treiben ein Ende zu setzen. Denn die Wünsche oder Drohungen der sicherheitshysterischen US-Administration sind kein höheres Gut als Menschenrechte und Grundrechte. Die Bundesregierung sollte – statt weitere Briefe mit Fragen und Bitten an die US-Regierung zu schicken – endlich damit anfangen, gemeinsam mit anderen europäischen Ländern Forderungen zu formulieren.

    Und wenn es die Bundesregierung nicht tut, dann sollten wir es tun. Wir sind schließlich die Wähler, der Souverän mit den Grundrechten.

    „It’s really disingenuous for the government to invoke and sort of scandalize our memories to sort of exploit the national trauma that we all suffered together and worked so hard to come through to justify programs that have never been shown to keep us safe, but cost us liberties and freedoms.“
    (Edward Snowden)

  • : Wikileaks veröffentlicht TISA-Papiere
    Wikileaks veröffentlicht TISA-Papiere

    WikiLeaks hat gestern siebzehn bisher geheime Dokumente und Verhandlungspapiere veröffentlicht, die den Verhandlungsstand von TISA (Trade in Services Agreement) betreffen. Bei TISA handelt es sich um ein seit 2013 verhandeltes internationales Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und der Europäischen Union mit verschiedenen weiteren Staaten wie Israel, Taiwan oder der Türkei. Ein Kapitel von TISA hatten wir bereits im Dezember vergangenen Jahres geleakt: Leak zeigt: Handelsabkommen TiSA könnte nationale Datenschutzbestimmungen aushebeln.

    Es betrifft also insgesamt über fünfzig Länder der Welt. Die Vereinbarungen sollen milliardenschwere Märkte umfassen, etwa in den Bereichen Dienstleistungen, Informationstechnik, Verkehr, Gesundheit und Bildung. Die veröffentlichten Dokumente sind aus dem Zeitraum von Februar 2013 bis Februar 2015.

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    TISA-Leak: siebzehn geheime Dokumente

    „Today’s release is the largest on secret TISA documents and covers numerous previously undisclosed areas. It contains drafts and annexes on issues such as air traffic, maritime, professional services, e‑commerce, delivery services, transparency, domestic regulation, as well as several document on the positions of negotiating parties. WikiLeaks has also published detailed expert analysis of the topics covered in today’s release.“

  • : Rechtsbruch durch den Verfassungsschutz
    Rechtsbruch durch den Verfassungsschutz

    Das ZDF und der „Stern“ berichten heute, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz der Strafvereitelung schuldig gemacht hätte, wie ein „Ex-V-Mann“ offengelegt hat. Die Behörde solle eine Straftat vertuscht und einen Terror-Unterstützer mit hohen Geldsummen gepäppelt haben.

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    Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Bild: Fraktion Die Linke im Bundestag. Lizenz: CC BY-NC 2.0.

    Irfan Peci soll im Netz ein wichtiger Organisator für Terror-Propaganda einer „Globalen Islamischen Medienfront“ gewesen und später als V‑Mann und Spitzel erfolgreich angeworben worden sein. Nun beschreibt er in einem Buch seine Erlebnisse und wirft dem Bundesamt für Verfassungsschutz Rechtsbruch vor. Das ZDF beschreibt in einigen Details, wie

    ein V‑Mann offenbar trotz staatlicher Führung weiter terroristische Aktivitäten entfalten

    konnte. Zusätzlich gibt es ein kurzes Video zu den Recherchen beim ZDF.

  • : Supernerds. Ein Überwachungsabend am 28. Mai
    Supernerds. Ein Überwachungsabend am 28. Mai

    In zwei Tagen startet im WDR, in Kooperation mit dem Schauspiel Köln und mit der Moderatorin Bettina Böttinger und „Studiogästen“, ein interaktiver Live-Überwachungsabend: Supernerds.

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    Supernerds. Ein Überwachungsabend.

    Die Ankündigung für das Theaterstück, das parallel als Premiere aufgeführt wird, verspricht:

    Am 28. Mai um 20:15 Uhr erlebst du, wie leicht es ist, in die Privatsphäre anderer Menschen einzudringen. Und: Du kannst von zu Hause aus den Verlauf des Abends beeinflussen.

    Auch im Radio wird ab 20.05 Uhr auf WDR 3 live übertragen, moderiert hier von Max von Malotki.

  • : Günther Oettinger fordert Aufklärung über Geheimdienst-Spionage gegen die EU-Kommission
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    Günther Oettinger fordert Aufklärung über Geheimdienst-Spionage gegen die EU-Kommission

    Am Pfingstsonntag vertraute der EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft und CDU-Präsidiumsmitglied Günther Oettinger einer Zeitung an, dass er Angst habe, wirklich Vertrauliches am Mobiltelefon zu besprechen. Man teste daher nun sog. Krypto-Handys, also Mobiltelefone mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Er sagte der „BILD am Sonntag“ wörtlich:

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    Günther Oettinger. Bild: Piotr Drabik. Lizenz: CC BY 2.0.

    Oettinger: Am Telefon spreche ich wirklich Vertrauliches nicht aus. In der Kommission testen wir gerade Krypto-Handys, die es den Abhörern schwer machen.

    Die Frage, ob Oettinger tatsächlich eine zusätzliche „Kryptierung“ für seine Gespräche braucht, kann man allerdings angesichts der natürlichen Verschlüsselung seiner Sprache zur Diskussion stellen.

    Der EU-Kommissar stellt sich zugleich in die Reihe der NSA-BND-Kritiker und fordert Aufklärung über die Geheimdienstpraktiken gegen die EU-Kommission. Er hatte sich zur BND-Affäre zuvor schon kritisch geäußert und für die EU-Kommission eine Unterrichtung aus Berlin gefordert, ob Informationen aus Brüsseler Behörden ausspioniert worden seien. Nun betonte der CDU-Mann erneut:

    Oettinger: Wir haben ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, ob Spionage-Maßnahmen gegen die Kommission ergriffen wurden.

    Oettinger kündigte in der „BILD am Sonntag“ außerdem an, die Roaming-Kosten EU-weit langfristig senken zu wollen. Das berichtet auch die „Welt“, ohne jedoch Oettingers Aussagen zur Geheimdienstspionage zu erwähnen.

  • : Gerichtsverfahren nach Snowden
    Gerichtsverfahren nach Snowden

    Seit am 6. Juni 2013 durch die erste Veröffentlichung von „Top Secret“-Dokumenten durch den damaligen Guardian-Kolumnisten Glenn Greenwald bis dato nur unvollständig bekannte Informationen zu den Überwachungspraktiken der US-Geheimdienste bekanntwurden, haben Juristen und Aktivisten in den folgenden Monaten aufmerksam die Informationen geprüft. Es sind jetzt fast zwei Jahre vergangen, also lohnt sich ein Blick auf die juristischen Folgen der Snowden-Veröffentlichungen.

    Schon beginnend mit „Prism“, dem elektronischen Massenüberwachungs- und Data-Mining-Programm der National Security Agency (NSA), ist von verschiedenen Seiten versucht worden, Gerichte anzurufen und so die Sachverhalte aus den Geheimdienstskandalen juristisch aufzuarbeiten. Um den Überblick zu behalten, sind hier die bisher laufenden Verfahren zusammengefasst:

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    Bild: John Linwood. Lizenz: Creative Commons BY-ND 2.0

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    Der erste Beschwerdefall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der in Sachen GCHQ zu einem Urteil führen könnte, ist bereits aus dem Jahr 2013: „Privacy not Prism“ (Aktenzeichen: 58170/13). Die Beschwerde richtet sich vor allem gegen die Programme zur Massenüberwachung, die fehlende politische Rechenschaftspflicht der Geheimdienste und die mangelnde gerichtliche und parlamentarische Nachprüfbarkeit ihres Handelns. Sie wurde überhaupt erst möglich, weil Großbritannien seit dem Jahr 1951 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat. Auf diesen völkerrechtlichen Vertrag beruft sich die Beschwerde, konkret auf Artikel 8:

    Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

    Das Programm „Tempora“, das dem GCHQ den Zugriff auf die Daten der Unterseekabel gibt, haben drei britischen NGOs, nämlich Big Brother Watch, die Open Rights Group und die Schriftstellervereinigung PEN, und ich selbst ins Zentrum der Beschwerde gegen die britische Regierung und den britischen Geheimdienst gestellt. Erfreulicherweise wird der Fall vom Gericht priorisiert eingestuft. Mehr als zwei Dutzend NGOs und weitere Sachverständige gaben schriftlich sog. Interventionen ab, um die Beschwerde zu stützen. Im Februar 2014 ist auch die deutsche Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert worden, die bis zum 28. April 2014 erfolgen sollte, da ich als deutsche Staatsbürgerin eine der Beschwerdeführerinnen bin. Die Bundesregierung hat allerdings von einer schriftlichen Stellungnahme abgesehen.

    Der Gerichtshof hat allerdings trotz der Priorisierung zwischenzeitlich das Verfahren am 11. April 2014 ausgesetzt („adjourned“), um Urteile des Investigatory Powers Tribunal abzuwarten, über deren Fortgang sich das Gericht auch schriftlich informieren ließ. Die britische Regierung hatte den Gerichtshof unterdessen um Rückweisung der Beschwerde gebeten, dem folgte das Gericht aber nicht.

    Investigatory Powers Tribunal

    Das Investigatory Powers Tribunal (IPT), ein geheimes Gericht, das Fälle untersucht und verhandelt, die gegen die britischen Geheimdienste gerichtet sind, hat in Dezember 2014 ein erstes Urteil gefällt. Angegriffen worden war das Gesetz „Regulation of Investigatory Powers Act“ (RIPA, insbesondere Section 8(4)) und damit die Massenüberwachungspraktiken des GCHQ. Ein Reihe von NGOs, darunter Liberty, Amnesty International und die American Civil Liberties Union (ACLU), wollen sich dagegen zur Wehr setzen, dass ihre Kommunikation im Rahmen des „Tempora“-Programms erfasst wird und auch Daten aus Programmen der NSA durch den GCHQ genutzt werden.

    Drei wesentliche Ergebnisse sind aus dem Urteil zu lesen:

    • Der britische Zugriff auf geheimdienstliche Daten der NSA ist rechtmäßig, da anderthalb Seiten Regularien im Oktober 2014 bekanntgemacht wurden, die Vorgaben für die Nutzung dieser Daten machen.
    • Massenüberwachung ist grundsätzlich nach RIPA 8(4) rechtmäßig.
    • Ob dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt blieb, ließ das Gericht offen.

    Das innerbritische Geheimgericht IPT hat in einem weiteren Urteil im Februar 2015 festgestellt, dass der Zugriff auf die Millionen „Prism“- und „Upstream“-Daten der NSA, also den Informationen von den Internetkonzernen und den Glasfaser-Abhör-Operationen nicht rechtmäßig war und bis Dezember 2014 nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Als Begründung wurde angegeben, dass es vor diesem Zeitpunkt keine Regularien für den Zugriff gegeben hätte. Dem half die britische Regierung wieder dadurch ab, dass sie solche Vorgaben veröffentlichte, und zwar noch während das Gerichtsverfahren im Gange war. Seit Dezember 2014 ist daher die Nutzung der transatlantischen Abhördaten legal. Möglicherweise müssen die vor Dezember 2014 erlangten Daten aber gelöscht werden.

    Das IPT hat also zwei Urteile gesprochen, die sich teilweise gegenseitig widersprechen: Während im Dezember 2014 noch kein Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre durch die Massenüberwachung des GCHQ gesehen wurde, entschied dasselbe Gericht im Februar 2015, dass der gesetzliche Rahmen, innerhalb dessen das GCHQ mit Hilfe der NSA private Kommunikationsdaten massenhaft abgreift, sehr wohl gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention widerspricht. Die britische Regierung versichert übrigens, man würde nur Terroristen jagen und hätte gar keine Zeit, die privaten E‑Mail der ganzen Leute zu lesen.

    Der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist jedenfalls nach den beiden Entscheidungen des IPT nun möglich.

    Privacy International betreibt einen dritten Beschwerdefall vor dem IPT, bei dem es um die Hacking-Aktivitäten des GCHQ und der NSA geht. Auch der Chaos Computer Club beteiligt sich an dieser Beschwerde. Dass Schadsoftware in großem Umfang seitens der Geheimdienste verbreitet wird, soll nicht weiter fortgesetzt werden, so die Beschwerdeführer. Auch bei dieser Beschwerde griff die britische Regierung zu ihrer Methode, die Gesetzgebung, die angegriffen wird, einfach während des Gerichtsverfahrens neu zu schreiben. Es geht in diesem Fall um den britischen Computer Misuse Act, der unmittelbar vor der Anhörung am 3. März 2015 umgeschrieben wurde.

    Gerichtsverfahren in den Vereinigten Staaten

    Bereits am 27. Februar 2013, also wenige Monate vor Beginn der Snowden-Publikationen, hatte der Oberste Gerichtshof eine Klage gegen den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) abgewiesen. Geklagt hatten Amnesty International, Human Rights Watch und die Schriftstellervereinigung PEN sowie weitere NGOs, da sie sich dagegen zur Wehr setzen wollten, dass FISA den US-Behörden, inklusive der National Security Agency (NSA), ausgesprochen umfangreiche Abhörbefugnisse gibt. Erst nach Beginn der Snowden-Veröffentlichungen sind allerdings die FISA-Geheimgerichte stärker kritisiert und Reformen angemahnt worden. Gefordert werden nun eigentlich selbstverständliche Standards, etwa dass die Interessen der von der Überwachung Betroffenen in den FISA-Gerichtsverfahren auch vertreten werden, dass generell mehr Transparenz zugelassen wird oder dass Betroffene vor normalen Gerichten gegen die geheimen Entscheidungen vorgehen können.

    Nach Beginn der Veröffentlichungen aus den Snowden-Papieren erregte ein Urteil Aufsehen, da es Bezug zu den NSA-Skandalen hat: Ein New Yorker Bundesgericht entschied im April 2014, dass die US-amerikanischen Internet-Konzerne gespeicherte Informationen und Nachrichten von ihren Kunden auch dann den einheimischen Behörden zugänglich machen müssen, wenn die Daten außerhalb der USA gehalten werden. Darunter fallen etwa Cloud- oder E‑Mail-Daten, bei denen nun seitens der Behörden darauf verzichtet werden kann, internationale Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man die Herausgabe fordert.

    In einem Interview mit „The Nation“ im Oktober 2014 betont Edward Snowden, dass die anhaltenden Veröffentlichungen und die Kritik an den Gerichten zu einem Umdenken führen könnten und setzt sogar einige Hoffnung in die Gerichte:

    snwoden-asyl

    Bild: Tony Webster. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

    Now, over the last year, we have seen – in almost every single court that has had this sort of national-security case – that they have become markedly more skeptical. People at civil-liberties organizations say it’s a sea change, and that it’s very clear judges have begun to question more critically assertions made by the executive.

    Das massenhafte Überwachen der Telefonleitungen durch die NSA nach Section 215 des US Patriot Acts ist im Mai 2015 tatsächlich erstmalig von einem Bundesgericht für rechtswidrig erklärt worden. Snowden sollte also vorerst Recht behalten: In der Tat hätten die auf ihn zurückgehenden Veröffentlichungen Einfluss auf das Urteil gehabt, bis hin zu der Aussage, die Snowden-Leaks „led to this litigation“.

    Die Richter stoppen das Datenhorten aber nicht sofort, da die Neuregelung ohnehin bevorsteht. In Washington, DC, und in Kalifornien stehen allerdings noch weitere Entscheidungen von Bundesgerichten aus, bei denen vor dem Auslaufen von Section 215 am 1. Juni 2015 aber nicht mehr mit Urteilen zu rechnen ist. Am 23. Mai 2015 kurz vor Mitternacht scheiterte die unveränderte Verlängerung von Section 215 mit einem sehr knappen Votum 45 gegen 54, obwohl die Panikmache davor erheblich war.

    snwoden-asyl

    Bild: Christine und Hagen Graf. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

    Juristisches Vorgehen gegen den BND

    Niko Härting versuchte schon im Februar 2013 den Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Er wollte dagegen vorgehen, dass beim anlassunabhängigen Durchforsten von 37 Millionen E‑Mails nach Schlüsselwörtern nur lachhafte zwölf Nachrichten „nachrichtendienstlich relevant“ gewesen waren.

    Härting betrachtete diese Massenüberwachung als unverhältnismäßig und illegal, sein eigener vertraulicher anwaltlicher E‑Mail-Verkehr sei möglicherweise betroffen. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage allerdings aus formalen Gründen ab, die bloße Möglichkeit, dass der Anwalt und seine Kommunikation von der Massenrasterung des BND getroffen sein könnte, reiche nicht aus.

    Sonstige gerichtliche Streitigkeiten

    bundestag

    Bild: martingerz2. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0

    Im Deutschen Bundestag versuchte die Opposition, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um zu erzwingen, dass Edward Snowden vor dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss als Zeuge gehört wird. Der Zweite Senat sah sich als nicht zuständig an und lehnte die Beschwerde daher als unzulässig ab.

    Die Philosophische Fakultät hatte den Plan, die Ehrendoktorwürde an der Universität Rostock an Edward Snowden zu verleihen, also einen Dr. h. c. (für honoris causa, „ehrenhalber“). Der Rektor der Uni, Wolfgang Schareck, hatte das Verfahren allerdings gestoppt. Der Fakultätsrat hat beim Schweriner Verwaltungsgericht daraufhin Klage eingereicht.

  • : Österreich: Vertrag mit BND-Dienstleister Deutsche Telekom zur Datenausleitung bei Eikonal veröffentlicht
    Österreich: Vertrag mit BND-Dienstleister Deutsche Telekom zur Datenausleitung bei Eikonal veröffentlicht

    Letzten Freitag hatte der Abgeordnete im österreichischen Nationalrat Peter Pilz bereits durch Veröffentlichen einer E‑Mail bewiesen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Hilfe der Deutschen Telekom (DTAG) an den Telefon- und Internetleitungen im Nachbarland lauscht. Die österreichische Zeitung Krone beschreibt nun in einem Artikel die Geheimvereinbarung zwischen dem deutschen BND und der DTAG unter dem Titel: So wurden wir von den Deutschen ausspioniert.

    Den Geschäftsbesorgungsvertrag „Transit“ zwischen dem BND und DTAG (pdf) vom 1. März 2004 (Mirror auf unserem Server, aus dem PDF befreit) veröffentlicht sie ebenfalls. Die Herausgabe des Eikonal-Vertrags zwischen BND und DTAG hatte das Bundeskanzleramt nach unserer IFG-Anfrage verweigert. Er regelt, dass „kabelgestützte leitungs- und paketvermittelte Fernmeldeverkehre, die ihren Ursprung nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben“, an den BND ausgeleitet werden.

    DTAG

    Ein wenig Aufwand musste sich die DTAG laut dem Vertrag machen, da offenbar Umbauten nötig wurden, sie verpflichtete sich zur:

    Durchführung erforderlicher baulicher und technischer Maßnahmen, die für die Aufklärung notwendig sind. Die Auftragnehmerin führt diese Umbaumaßnahmen […] in eigener Zuständigkeit aus.

    Im Jahr 2001 war das G‑10-Gesetz neugefasst und damit das Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis stark aufgeweicht worden. Seitdem hat der BND die Erlaubnis, auch internationale Telekommunikationsverbindungen von Deutschland ins Ausland oder umgekehrt abzufangen.

    Bild-Lizenz: CC BY-NC 2.0 via flickr Herr Olsen


    Deutsche Telekom AG, T‑Com Zentrale

    Geschäftsbesorgungsvertrag „Transit“

    zwischen

    dem Bundesnachrichtendienst
    [geschwärzt]

    -Auftraggeber

    und

    Deutsche Telekom AG, T‑Com
    [geschwärzt]

    -Auftragnehmerin

    Inhaltsverzeichnis

    1. § 1 Vertragsgegenstand
    2. § 2 Leistungen der Auftragnehmerin
    3. § 3 Verpflichtungen des Auftraggebers
    4. § 4 Vergütungen
    5. § 5 Zeit und Ort der Leistungserbringung; Berichterstattung
    6. § 6 Mängelansprüche/Haftung
    7. § 7 Schweigepflicht
    8. § 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
    9. § 9 Inkrafttreten und Dauer
    10. § 10 Schlussbestimmungen

    § 1 Vertragsgegenstand

    1. Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen seiner Aufgabenstellung nach §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst vom 20.12.1990 kabelgestützte leitungs- und paketvermittelte Fernmeldeverkehre, die ihren Ursprung und ihr Ziel nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben („Transit“), aufzuklären.

    2. Hierzu sollen die dem Auftraggeber in der Auslandsvermittlungsstelle der Auftragnehmerin in [geschwärzt] überlassenen Räumlichkeiten verwendet werden.

    3. Die Vertragspartner verpflichten sich im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu umfassender gegenseitiger Information über alle für ihre Zusammenarbeit relevanten Fragen. Es werden auf beiden Seiten zuständige Ansprechpartner für die Durchführung der Zusammenarbeit benannt.

    § 2 Leistungen der Auftragnehmerin

    Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird die Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen erbringen:

    1. Beschaffung von Informationen über die Durchführung oben genannter Fernmeldeverkehre aus allgemein zugänglichen sowie internen Informationsquellen der Auftragnehmerin, aus letzteren Quellen allerdings nur, soweit die Auftragnehmerin hierdurch nicht in einen Konflikt mit ihren Untemehmensinteressen oder Interessen einer anderen Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom gerät.

    2. Planungsmässige Umsetzung von auftragsrelevanten Intentionen in technisch realisierbare Anwendungen unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG, T‑Com und Beachtung der allgemeinen Wirtschaftlichkeit.

    3. Durchführung erforderlicher baulicher und technischer Massnahmen, die für die Aufklärung notwendig sind. Die Auftragnehmerin führt diese Umbaumaßnahmen nach Beauftragung durch den Auftraggeber in eigener Zuständigkeit aus.

    4. Beratung und Fortbildung in Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand.

    § 3 Verpflichtungen des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Informationen rechtzeitig erteilt und erforderliche Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Informationen, die erst wahrend der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.

    2. Auf Verlangen der Auftragnehmerin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm mit Blick auf diesen Vertrag vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

    3. Gegebenfalls erforderliche Erweiterungen einer vorhandenen oder Installation einer zusätzlichen Raumsicherung führt der Auftraggeber durch eigenes Personal und auf eigene Kosten durch.

    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages aus der Durchführung des Vertragsverhältnisses erworbenes Wissen nicht einem zur Auftragsnehmerin in Konkurrenz stehenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

    § 4 Vergütungen

    1. Die Abgeltung der personellen Aufwendungen der Auftragnehmerin erfolgt mittels einer Monatspauschale, deren Höhe auf 6.500 € pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer festgelegt wird. Die vereinbarte Pauschale enthält Auslagen, wie bspw. die für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte, Schreibauslagen, sowie anfallende Reisekosten.

    2. Nach Ablauf eines jeden Jahres (Stichtag erstmalig 1.2.2005) können die Parteien eine Anpassung des Monatspauschbetrages einvernehmlich vereinbaren.

    3. Das Entgelt für die zwecks Erreichung des Vertragsziefs gegebenenfalls von der Auftragnehmerin zu beschaffende Femmeldetechnik richtet sich nach den jeweils einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin.

    4. Anfallende Kosten der Auftragnehmerin, die diese für erforderlich werdende bauliche Erweiterungen an Dritte zu entrichten hat, werden ihr vom Auftraggeber ersetzt. Darüber hinaus kann die Auftragnehmerin für damit in Zusammenhang stehende Beratungsleistungen einzelfallabhängig oder pauschal nach beiderseitiger Abstimmung eine angemessene Vergütung festsetzen.

    5. Der Ersatz sonstiger Aufwendungen der Auftragsnehmerin bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

    6. Zahlungen sind auf das Konto der Auftragnehmerin

    [geschwärzt]

    kostenfrei gutzuschreiben.

    § 5 Zeit und Ort der Leistungserbringung; Berichterstattung

    1. Die Auftragnehmerin bestimmt ihren Arbeitsort, ihre Arbeitszeit und das zur Erledigung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzusetzende Personal eigenverantwortlich.

    2. Die Auftragnehmerin erstattet dem Auftraggeber auf Anforderung Berichte über ihre laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

    3. Die Auftragnehmerin gewährt Mitarbeitern des Auftraggebers zu üblichen Geschäftszeiten ein Zutrittsrecht zu den vom Auftraggeber angemieteten Räumlichkeiten.

    § 6 Mängelansprüche/Haftung

    Die Deutsche Telekom AG, T‑Com gewährleistet eine unverzügliche Bearbeitung und wird hierbei die gleiche Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheit walten lassen.

    2. Soweit Bearbeitungszeiten vereinbart werden, sind diese einzuhalten. Können die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber unter Angabe der Gründe hierüber unverzüglich unterrichten. Unter Berücksichtigung des Hintergrundes, vor dem dieser Vertrag geschlossen wird, sowie des Verzögerungsgrundes kann ein neuer Termin vereinbart oder die Vergütung angemessen gemindert werden.

    3. Für Vorsatz haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt. Im Fall der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung der Auftragnehmerin auf das Dreifache der Jahresvergütung für personelle Aufwendungen beschränkt.

    4. Die Beschäftigten der Vertragsparteien haften der anderen Vertragspartei außer bei Vorsatz persönlich nicht.

    5. Die Regelung ist abschließend. Weitergehende Haftungsansprüche bestehen nicht.

    § 7 Schweigepflicht

    1. Die Parteien verpflichten sich, über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten. die Ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Angelegenheit ausdrücklich nach den staatlichen Geheimhaltungsvorschriften als vertraulich gekennzeichnet worden ist oder nicht.

    2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt mindestens 10 Jahre über das Ende der Laufzeit der Vereinbarung hinaus fort.

    § 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle diesen Vertrag betreffenden Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können. Sofern ihr für die Durchführung des Vertrages Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind diese während der Durchführung des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrags dem Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben.

    § 9 Inkrafttreten und Dauer

    1. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Februar 2004 in Kraft.

    2. Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geschlossen. Sofern die Parteien keine abweichenden Regelungen treffen oder eine Partei einer Fortführung widerspricht, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 6 Monate und kann anschließend schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

    3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

    § 10 Schlussbestimmungen

    1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

    2. Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

    3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, so dass der mit dem Vertrag verfolgte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Für den Fall einer von den Parteien nicht gewollten Regelungslücke gilt das Vorstehende entsprechend.

    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    5. Diese Vereinbarung wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar. Dieser Vertrag darf grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.

    [geschwärzt]

    [geschwärzt]

  • : Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung in der Bundespressekonferenz
    Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung in der Bundespressekonferenz

    Nachdem der erste Vorschlag für die gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nun vorliegt, wurden heute in der Bundespressekonferenz einige Fragen zu diesem Referentenentwurf gestellt. Seit letzten Freitag ist der Gesetzesentwurf in den Ressorts in der Abstimmung und stößt bereits auf breite Ablehnung. Tilo Jung und Falk Steiner haben vor allem beim Bundesjustizministerium nachgebohrt.

    Falk Steiner warf die interessante Frage auf, wie die Bundesregierung damit umgehen wolle, wenn etwa ein Unternehmen wie die britische Vodafone, die in Deutschland Telekommunikationsleistungen erbringt, die verpflichtend gespeicherten Daten der Vorratsdatenspeicherung nutzen würde und etwa nach britischem Recht gezwungen sei, die Daten an dritte Bedarfsträger, etwa den GCHQ, herauszugeben.

    Die befragten Sprecher der Ministerien machen dazu keinerlei inhaltliche Angaben und verweigern den Kommentar oder weitergehende Auskünfte. Es sei schließlich

    gute Übung, über Gesetzentwürfe, die in der Ressortabstimmung sind, nicht im Detail Stellung zu nehmen.

    Ob also beispielsweise ein Unternehmen wie Vodafone die Datenbanken auch dritten Interessierten öffnen wird oder nach Maßgabe anderer Jurisdiktionen sogar muss, bleibt offen. Man will sich offenbar gar nicht erst darauf einlassen, die Problematik der Geheimdienstzugriffe zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung zu diskutieren. Denn auch für den Zugriff auf die Vorratsdaten durch den BND stellen sich Fragen.

    Folgende Problembereiche wurden außerdem angesprochen

    • Einhaltung der Grundrechte,
    • der Straftatbestand der Datenhehlerei und die Kriminalisierung journalistischer Tätigkeiten,
    • die Eilbedürftigkeit bei der Gesetzgebung.

    Was die Frage der Datenhehlerei angeht, liest die Bundesregierung offenbar hier mit. Man weist die „Gerüchte, die im Netz kursieren“ zurück. Man schließe nur eine „Strafbarkeitslücke“.

    Was die Grundrechte angeht, versicherte die Bundesregierung: Man arbeite die aus den Urteilen vorgegebenen Grenzen „haarklein ab“. Massenüberwachung sei das nicht. Man speichere insgesamt „weitaus weniger Daten“ mit „weitaus kürzeren Speicherfristen“, verglichen mit früheren Regelungen. Das ist natürlich kein Kunststück, schließlich waren sowohl das deutsche Gesetz als auch die europäische Richtlinie rechtswidrig.

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  • : BND-NSA-Koalitionsstreit: Kauder macht den Pofalla und sieht „keinen Skandal“
    BND-NSA-Koalitionsstreit: Kauder macht den Pofalla und sieht „keinen Skandal“

    Volker Kauder, Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, hat der „Welt“ ein Interview gegeben. Er kommentiert darin den NSA-BND-Skandal und beklagt das Verhalten des Koalitionspartners: „Die Verlautbarungen der SPD sind unfair“.

    Kauder findet die aktuelle Diskussion um die Geheimdienste „wirklich schlimm“, insbesondere weil niemand die Untersuchungsergebnisse abwarte und dauernd geheime Fakten und Dokumente öffentlich würden. Er gibt sich aber jetzt schon sicher, der „Vorwurf einer massiven Ausforschung von deutschen Unternehmen“ würde sich „nicht erhärten“, obwohl er ansonsten mehrfach betont, dass die Aufklärung ja erst anlaufe.

    Damit zielt er vor allem auf den Koalitionspartner SPD, der die Bundeskanzlerin kritisiert hatte und in Sachen technisierter Überwachung dazu neigt, nur die eigenen Geheimdienste mitlauschen zu lassen, nicht aber „fremde“. Eine Einschränkung der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA strebt Kauder indes explizit nicht an, gegen eine „bessere Ausstattung des BND“ hätte er natürlich nichts einzuwenden.

    Er wiederholt die Mär vom „ganz zentralen Beitrag zum Schutz der Menschen vor dem internationalen Terrorismus“ (wieder inklusive der Sauerland-Gruppe), die er den Geheimdiensten zuschreibt. Ohnehin spionierten sie doch nur „in Krisen- und Kriegsgebieten, nicht in Europa“. Entsprechend versteht er auch die ganze Aufregung um die Selektoren nicht, die ja entweder absichtlich und willfährig oder mangels Kompetenz und damit fahrlässig im Auftrag der NSA benutzt wurden:

    Ich sehe nach den derzeitigen Erkenntnissen keinen Skandal, auch wenn es Versäumnisse gegeben haben könnte, weil nicht alle unzulässigen Anfragen entfernt wurden.

    Ob man diese Selektoren der NSA den zuständigen parlamentarischen Kontrolleuren aushändigen sollte, beantwortet Kauder mit der Bemerkung, dass dies nicht in der Hand der Bundesregierung läge:

    Wenn die Amerikaner nicht dazu bereit sind, wird die Bundesregierung es schwer haben, die Anfrage positiv zu beantworten.

    Um die Antwort auf die Frage, wer denn die Verantwortung dafür habe, wenn der BND der NSA unter die Arme greift beim Ausspionieren deutscher, französischer und europäischer Firmen und Behörden, drückt sich Kauder allerdings und verweist wieder darauf, dass die Aufklärung erst laufe. Die ganze Misere der Geheimdienstkontrolle bringt er aber (vermutlich ungewollt) auf den Punkt:

    Die Nachrichtendienste [stehen] selbstverständlich unter der Aufsicht des Kanzleramtsministers oder eines entsprechend beauftragten Beamten. Außerdem haben wir das Parlamentarische Kontrollgremium. All diese sind aber darauf angewiesen, dass die Dienste besondere Vorkommnisse melden.

    Genau, und wenn es nicht gerade in der Zeitung steht oder im NSA-BND-Ausschuss herauskommt, dann erfahren die Verantwortlichen auch nichts von „Vorkommnissen“. Der Vorwurf an die Bundesregierung allerdings, sie habe den Bundestag absichtlich über die ihr mindestens teilweise bekannten „Vorkommnisse“ getäuscht, wird gar nicht angesprochen.

    Befragt nach dem „No-Spy-Abkommen“ und den offenbar wahrheitswidrigen Aussagen von Ronald Pofalla, stellt sich Kauder demonstrativ hinter seinen Parteigenossen:

    Ich habe keinen Anlass, an Ronald Pofallas damaliger Aussage zu zweifeln.

    Aber vielleicht versteht man Kauder, bekennender Christ und der evangelikalen Bewegung nahestehend, auch nur falsch. Denn in Bezug auf Macht, Politik und Glauben postulierte er im „Spiegel“ (25/2014, S. 50):

    Wir sind hier nur für die vorletzten Dinge zuständig. Die letzten Dinge liegen in der Hand Gottes.

    Die Kontrolle der Geheimdienste wohl auch, vielleicht hilft ja Beten.

  • : „Instant Articles“: Facebook als journalistischer Inhalteanbieter
    „Instant Articles“: Facebook als journalistischer Inhalteanbieter

    Wegen der gestern bekannt gewordenen „Instant Articles“ ist der Datenkonzern Facebook gerade in aller Munde, denn er wird nun verstärkt journalistischer Nachrichten- und Inhalteanbieter. Im Kern sollen durch „Instant Articles“ die schriftlichen und interaktiven Inhalte der kooperierenden Verlage auf mobilen Geräten direkt und vor allem schnell im Stream der Facebook-Nutzer landen (mitsamt Feature in der iPhone-App). Im Gegenzug bekommen die Verlage ein Stück vom Werbekuchen: Die New York Times, National Geographic, BuzzFeed, NBC, The Atlantic, der Guardian, BBC News, der Spiegel und die „Bild“-Zeitung sind in der ersten Runde mit dabei.

    Ein schönes Geschenk für seinen heutigen Geburtstag hat sich der Chef des Unternehmens aus Palo Alto, Mark Zuckerberg, da gemacht, der an Platz 14 der reichsten Männer der Welt wohl sonst nur wenig unerfüllbare Wünsche haben dürfte. Denn die Nutzer sollen dadurch an der kurzen App-Leine gehalten werden.

    Facebook hat bereits für viele den Status „unentbehrlich“ erreicht und nun noch ausgebaut, den Nutzern gilt der Werbekonzern als selbstverständlicher Teil des digitalen Lebens. Mag sein, dass mancher sich ein kommerzfreies soziales Netzlebens auch gut vorstellen könnte, in der ihm die eigene Vorhersagbarkeit nicht permanent unter die Nase gerieben wird, doch wenige finden den Absprung. Daran, dass pro halbem Jahr über 20.000 Nutzerkonten allein an die Behörden der Vereinigten Staaten rausgegeben werden und man sowieso immer den NSA-Zweitaccount gratis dazubekommt, stört sich kaum mehr jemand. Selbst der BND will mitschnorcheln.

    Wenn sich nun Verlage in die Abhängigkeit der im Jahr 2004 gegründeten Plattform begeben, stellen sich Fragen zur von Zuckerberg gern betonten politischen Rede- und Meinungsfreiheit, die Facebook, wenn es um Länder wie Indien, Pakistan oder beispielsweise um Bilder des Propheten Mohammed in der Türkei geht, allzu oft ignoriert.

    Es wird in Zukunft wohl nicht nur um das absichtliche Blockieren oder um das Ausblenden politischer Inhalte gehen, sondern auch darum, welche journalistischen Inhalte Facebook-Nutzer wann zu sehen bekommen und welche eben nicht oder nur umständlich.

    Die Dominanz der Plattform wird jedenfalls durch die neuen Allianzen im Rahmen von „Instant Articles“ faktisch zunehmen. Jeffrey Rosen, Jurist an der George Washington University, drückte es schon vor einigen Jahren so aus:

    Facebook has more power in determining who can speak and who can be heard around the globe than any Supreme Court justice, any king or any president.