Constanze

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Foto: Darja Preuss

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

  • : Maßnahmenpapier: Maas und Gabriel wollen „Digitalagentur“ schaffen
    Maßnahmenpapier: Maas und Gabriel wollen „Digitalagentur“ schaffen

    Über die Pläne zur Schaffung einer „zentralen Behörde für Internet-Aufsicht“ und einen „Zehn-Punkte-Katalog“ berichtete RP Online heute Morgen. Das Wirtschafts- und das Verbraucherministerium hätten ein gemeinsames Maßnahmenpaket beschlossen, um Verbraucher im Netz besser zu schützen.

    Jetzt ist das Papier veröffentlicht worden: „Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft“ (pdf). Laut Pressemitteilung hätte man sich heute auf die Maßnahmen geeinigt:

    Die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Gerd Billen, haben heute in Berlin das gemeinsame Maßnahmenprogramm „Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft“ beschlossen.

    Man hat etwas Mühe, einen „Zehn-Punkte-Katalog“ aus dem Papier zu lesen, denn einiges ist bereits altbekannt, etwa beim Routerzwang, mit dem sich das Kabinett bereits befasst hat, bei der von der Bundesregierung schon beschlossenen Neuregelung für WLAN und Störerhaftung oder beim Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen für Verbraucherverbände, das nun durch eine Änderung des Gesetzes über Unterlassungsklagen erweitert werden soll.

    Neu: Die „Digitalagentur“

    Ein neuer Vorschlag ist allerdings die „Digitalagentur“, die aber nur eine recht vage Absichtserklärung ist:

    BMJV und BMWi werden noch in dieser Legislaturperiode prüfen, ob die derzeitig bestehenden Aufsichtstätigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt in einer Behörde gebündelt werden können. Eine neu geschaffene „Digitalagentur“ könnte Aufgaben zur Erhaltung und Förderung von funktionierenden Wettbewerbsstrukturen und der Marktregulierung zusammenfassen. Unabhängig davon, welche Behörde die genannten Aufsichtstätigkeiten ausübt, soll der Verbraucherschutz hierbei gleichrangiges Ziel werden.

    Die „Gleichrangigkeit“ dürfte sich darauf beziehen, sowohl Verbraucherrechte als auch Wirtschaftsinteressen zu berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur drängt sich da nicht unbedingt als erste Wahl auf.

    Geplante Transparenzpflichten

    Im Sinne der Verbraucher plant die Regierung, den Internet- und Telekommunkationsanbietern mehr Transparenzpflichten aufzuerlegen. Man erwarte von ihnen in Zukunft, dass ein „Produktinformationsblatt“ die Kunden vor Vertragsabschluss über alle Bedingungen informiert. Es sollen darin Datenübertragungsraten, Vertragslaufzeiten, Kündigungsregelungen und Entgelte übersichtlich dargestellt werden. Auf der monatlichen Rechnung sollen außerdem in Zukunft der Vertragsbeginn und das Ende der Mindestlaufzeit vermerkt werden. Dadurch werde der Verbraucher in die Lage versetzt, immer genau zu wissen, wann sein Telefon- oder Internetvertrag endet.

    Dafür soll eine Transparenzverordnung in Kraft gesetzt werden:

    Mit dem Ziel, den Verbrauchern transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Informationen bereitzustellen, wurde anlässlich der letzten Gesetzesnovelle eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer besonderen Transparenzverordnung in das TKG aufgenommen. Aktuell wird diese Ermächtigungsgrundlage im Zuge des Gesetzesvorhabens zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nochmals ausgebaut.

    Der Vergleich zwischen vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten und in Wirklichkeit übertragenen Raten soll künftig mit Hilfe von „Messplattformen“ überprüfbar werden. Zusätzlich sollen die Anbieter ihre Kunden über tatsächliche Übertragungsraten ihrerseits in Kenntnis setzen.

    Die Vorhaben zu Transparenzpflichten lassen allerdings Regelungen zur Netzneutralität vermissen, obwohl selbst die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bereits in ihren Handlungsempfehlungen zur Netzneutralität (pdf) mehrheitlich Transparenzpflichten gefordert hatte.

    Statt Warnhinweisen bei kastriertem Netz plant die Regierung lieber Vorschriften für Warnhinweise für bestimmte Mobilfunktarife, bei denen erhebliche Datenmengen bewegt werden können. Wenn Tarife nämlich keine beschränkten Datenvolumina mit Geschwindigkeitsreduzierung oder unbeschränkte Datenvolumina enthalten, sollen Kunden gewarnt werden:

    Darüber hinaus werden in bestimmten Fällen bei Mobilfunktarifen […] Warnhinweise bei übermäßigem Datenverkehr eingeführt. Dies schützt die Verbraucher vor unerwartet hohen Rechnungen.

    Etwas nebulös bleibt die Ankündigung in der Pressemitteilung zu neuen Regeln für verständliche Nutzungsbedingungen bei Apps:

    Gemeinsam mit der Wirtschaft und Verbraucherorganisationen wird ein Muster für eine verständliche Verbraucherinformation über Apps entwickelt.

    Viel präziser wird es auch im gemeinsamen Maßnahmenpapier der Ministerien der Sozialdemokraten Heiko Maas und Sigmar Gabriel selbst nicht:

    Im Dialog mit wichtigen Beteiligten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll ein Muster einer einfachen und verständlichen Verbraucherinformation erarbeitet werden, so z. B. für Suchmaschinen und Soziale Netzwerke. Diese Muster könnten als Best-Practice-Beispiel Vorbildfunktion entfalten. Dieser Prozess ist Teil einer umfassenden App-Strategie zur Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes bei Apps. Weitere Gespräche werden auf nationaler und europäischer Ebene stattfinden.

    Warum sich Anbieter an solch einem Vorbild-Muster orientieren sollten, bleibt rätselhaft. Wenn beispielsweise der App-Anbieter alle Daten zu verhökern plant, die er vom Mobiltelefon nur irgendwie kriegen kann, und gleichzeitig per Zugriff auf die Kontaktdaten allen Großeltern des Telefonbesitzers Gewinnspiele unterjubeln will, wird er wohl kaum genau das in die „verständliche Verbraucherinformation“ schreiben.

    Monopole und Wettbewerb

    Entstehende Monopole auf den Telekommunikationsmärkten sollen in Zukunft stärker beobachtet werden:

    Tendenzen zur Monopolisierung bestehen in der Datenökonomie von der Infrastrukturebene bis hin zu großen Internetdienstleistern. Ziel muss es sein, die dauerhafte Monopolbildung zu verhindern und die aus einer Vermachtung von Märkten resultierenden Gefahren durch das Wettbewerbs- und Regulierungsrecht effizient zu kontrollieren.

    Hoffentlich nimmt die Bundesregierung bei der Gelegenheit auch die gewünschte Umstellung auf Vectoring bei der Telekom in den Blick, die zu einer Re-Monopolisierung des Marktes führen könnte.

    Angekündigt wird außerdem ein umfänglicher Fachdialog „Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft“ des BMWi, der beginnend nach der Sommerpause „ökonomische sowie rechtliche und technische Implikationen der digitalen Wirtschaft“ untersuchen soll. Der frühere „Fachdialog Netzneutralität“ soll damit fortgeführt und „weiterentwickelt“ werden. Man will nun auch die „volkswirtschaftlichen Wachstumspotenziale der digitalen Wirtschaft“ einbeziehen und hat zahlreiche zur Untersuchung bestimmte Fragen zusammengestellt, die in Workshops und Studien besprochen werden sollen.

    7. Oktober 2015 8
  • Urteil gegen das BKA: Teilerfolg beim Staatstrojaner-Vertrag
    Wird durch Ignorieren der Rechtswidrigkeit auch nicht besser: Der Bundestrojaner.
    Urteil gegen das BKA Teilerfolg beim Staatstrojaner-Vertrag

    Wir gehen seit einiger Zeit gerichtlich gegen das Bundeskriminalamt (BKA) vor, um Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher zu erlangen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist nun bei uns eingegangen. Im Ergebnis ist es ein Teilsieg für uns. Wir behalten uns allerdings weitere Rechtsmittel vor.

    Kurzer Rückblick: Nachdem der Einsatz des Trojaners der Firma DigiTask nach der Veröffentlichung der Analyse des CCC unmöglich geworden war, wurde für den Einsatz im „Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung“ (CC ITÜ) im Herbst 2012 eine Jahreslizenz des Staatstrojaners FinFisher der Firma Gamma/Elaman für knapp 150.000 Euro gekauft. Damit wurde das heikle Softwareprojekt wiederum an eine kommerzielle Firma als externen Dienstleister übertragen, noch dazu an eine mit zweifelhaftem Ruf. Denn Gamma/Elaman war in den letzten Jahren in die Kritik geraten, da etwa Oppositionelle aus Bahrain von Geheimdiensten ausspioniert worden waren und dabei Trojaner ebenjener Firma zum Einsatz kamen, wie „Privacy International“ und citizenlab nachweisen konnten.

    Wir wollten also mehr über das kommerzielle Produkt für die „Ferndurchsuchungen“ von informationstechnischen Geräten wissen und den Schleier um das heimliche technische Fahndungswerkzeug ein wenig lüften. Daher verlangten wir Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Was wir aber bekamen, war an zahlreichen Stellen geschwärzt. Wir legten dann eine Verpflichtungsklage ein, um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Firma Elaman GmbH in ungeschwärzter Form zu bekommen.

    Das BKA wollte die Informationen weiterhin zurückhalten und wehrte sich. Es argumentierte vor Gericht, die „öffentliche Sicherheit“ sei gefährdet, man müsse „verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen“ in der Behörde schützen. Deswegen könne man Details zur Hard- und Software des Staatstrojaners nicht herausgeben, da die „Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden“ dann gestört sei. Das Amt argumentierte außerdem, Geschäftsgeheimnisse der Firma Elaman gemäß § 6 IFG stünden der Auskunft entgegen.

    Das Gericht und die BKA-Schwärzungen

    Das Gericht lässt das BKA in seinem Urteil mit seiner Verweigerungshaltung nur teilweise durchkommen, kritisiert mehrfach die „spärlichen Informationen durch das beklagte Bundeskriminalamt“ und vermisst bei den behördlichen Begründungen für Schwärzungen „substantiierte Tiefe“. Was Fragen des Vergabeverfahrens angeht, ließ das BKA gleich „jegliche Informationen vermissen“.

    Viele der Schwärzungen konnte die Behörde nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend begründen, das BKA hat es zuweilen nicht einmal versucht:

    Dezidierte Gründe, welche der Streichungen materiell die Einstufung als Verschlusssache rechtfertigen, wurden weder schriftsätzlich noch in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. (Urteil, Seite 10)

    Auch das pauschale Argument, es sei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wenn Details der Software, die heimlich in informationstechnische Systeme einbrechen soll, offengelegt würden, lässt das Gericht nicht für alle Schwärzungen gelten:

    Denn zu keinem der benannten Punkte hat das Bundeskriminalamt darlegen können, dass das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. (Urteil, Seite 10)

    Was die Geschäftsgeheimnisse von Elaman angeht, gab das Gericht dem BKA aber teilweise recht. Der vertragliche Leistungsumfang, Material- und Reisekosten, Preisangaben zu Schulungen oder Details der Funktionsprüfung des Trojaners darf das BKA weiterhin schwärzen. Anders sieht es bei der Vergütung aus, die Elaman bekommt. Schon weil es sich um einen „Pauschalfestpreis“ handelt, darf die Information nicht einfach zum Geschäftsgeheimnis erklärt werden.

    Geheimniskrämerei nur teilweise beendet

    Das Gericht will nicht ausschließen, dass es „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit“ haben könnte, wenn „der Einsatz der Software und damit eine Quellen-TKÜ verhindert werden könnte, weil Kenntnisse darüber im Vorfeld bekanntwerden“. Daher dürfen auch Passagen des Vertrages geschwärzt bleiben, die den Quellcode und dessen Übergabe an das BKA, die interne Hardware oder auch die Abnahme der Software betreffen.

    Das BKA muss im Ergebnis den Vertrag an den Stellen ohne die bisherigen Schwärzungen an uns herausgeben, an denen die Behörde keine Gründe vorbringen konnte, warum man die Informationen vorenthält. Für viele technische Details des Trojaners, mit dem vor allem die sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durchgeführt werden soll, wird die Geheimniskrämerei aber weitergehen – zumindest solange, bis der Rechtsstreit entweder in die nächste Runde geht oder aber doch irgendwann die Binaries auftauchen.

    Das Urteil ist natürlich auch in Gänze nachlesbar: Offiziell, PDF, Scan unserer Version.

    Update: Der freigeklagte Vertrag jetzt auch.

    Hier klicken, um den Inhalt von fragdenstaat.de anzuzeigen.

    6. Oktober 2015 6
  • : Interview: YouPorn-Aktivismus gegen neue Geheimdienste-Gesetze
    Interview: YouPorn-Aktivismus gegen neue Geheimdienste-Gesetze

    Politische Kampagnen auf YouPorn sind eher selten. Im Rahmen eines Protests gegen das neue Staatsschutzgesetz hatten die Piraten in Österreich Banner mit Bildern von Regierenden auf der Porno-Plattform geschaltet. Darunter war die amtierende Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, die das neue Staatsschutzgesetz und die Vorratsdatenspeicherung in Österreich vorantreibt.

    piraten-kampagne youporn

    Screenshot der YouPorn-Einblendungen

    Weil ja auch in Deutschland bald wieder Wahlkampf sein wird, haben wir die österreichischen Piraten um ein Interview zu der Kampagne gebeten. Wir sprachen mit Florian Lammer, Mitglied des Bundesvorstandes der Piratenpartei Österreich.

    [Jugendschutz-Hinweis] Bei YouPorn.com finden sich Porno-Varianten aller Art und für jeden Fetisch, die Kinder und Jugendliche nicht unkommentiert ansehen sollten. Es gibt aber auch eine YouPorn-eigene Forschungsabteilung sowie externe Forschung. [/Jugendschutz-Hinweis]

    Es ging in Österreich und auch in Deutschland durch die Presse, dass die Piraten Österreich eine eher ungewöhnliche Aktion bei YouPorn gestartet hatten. Was war das Ziel? War es ein Erfolg?

    Florian Lammer: Ich würde es auf jeden Fall als einen Erfolg bezeichnen, denn darüber wurde nicht nur in Österreich und Deutschland berichtet, sondern wir haben sogar die Sprachbarriere hinter uns gelassen. In Großbritannien ist auch darüber berichtet worden. Das Ziel der Aktion war natürlich, die Wahrnehmung zu ändern, dass Privatsphäre und Datenschutz für viele Menschen eher abstrakte Themen sind, ein Luxus. Man hört oft den Satz: Ich habe nichts zu verheimlichen oder zu verbergen. Darum wollten wir mit unserer Aktion an einer Stelle aufmerksam machen, wo sich die meisten Menschen wirklich bewusst sind, dass sie großen Wert auf ihre Privatsphäre legen. So haben wir gedacht, wir müssen sie über YouPorn erreichen. In Österreich soll ja das Staatsschutzgesetz in Kürze beschlossen werden.

    Was kritisiert ihr am Staatsschutzgesetz?

    Florian Lammer: In Österreich ist im neuen Staatsschutzgesetz vorgesehen, dass jedes der neun Bundesländer einen eigenen Geheimdienst erhalten soll und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, was zur Zeit noch eine Polizeibehörde ist, in Zukunft mit nachrichtendienstlichen Befugnissen ausgestattet wird. Es kommt also zu einer extremen Aufwertung und Ausweitung von Geheimdiensten in Österreich.

    Sind die Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten klar getrennt?

    Florian Lammer: Es ist eine Vermischung von Polizei- und geheimdienstlichen Aufgaben, was natürlich sehr fragwürdig ist.

    War das Staatsschutzgesetz der Anlass für eure Kampagne und der Grund, warum ihr die Innenministerin auf den Anzeigen abgebildet habt?

    Florian Lammer: Genau. Wir haben begonnen, die Innenministerin auf den Sujets abzubilden, und das dann erweitert auf unseren Bundeskanzler, Werner Faymann von der Sozialdemokratischen Partei, die mit der Volkspartei das Staatsschutzgesetz auf den Weg bringt. Wir machen das, um online gegen dieses Gesetz zu demonstrieren und darauf hinzuweisen. In dem Staatsschutzgesetz ist auch eine verdachtsunabhängige Überwachung der Zivilgesellschaft vorgesehen. Richterliche oder parlamentarische Kontrolle sind dagegen überhaupt nicht vorgesehen. Der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums ist der Einzige, der das noch kontrollieren darf. Allerdings dürfen die Geheimdienste ihm zu jeder Zeit die Akteneinsicht verwehren. Es handelt sich also um eine unkontrollierbare Entwicklung der Geheimdienste.

    Wird der Bock zum Gärtner gemacht, wenn das Parlament keine Rechte zur Kontrolle hat?

    Florian Lammer: Genau. Wenn das so weit kommt, sind die Geheimdienste entkoppelt vom demokratischen Staat.

    johanna bei youporn

    Die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in der YouPorn-Kampagne.

    Warum habt ihr euch für diesen Weg entschieden, das ist ja eine ziemlich beispiellose Kampagne?

    Florian Lammer: Wir sind eine kleine Partei und dazu eben die Piraten. Wir sind online-affin, und deswegen war das naheliegend. Wir wollten Privatsphäre anschaulich machen, und es ist halt auch unsere Domäne. Wir machen aber auch Offline-Aktionen, also zum Beispiel verteilen wir Flyer auf der Straße. Aber wir haben natürlich nur begrenzte Ressourcen.

    Wie hat das Innenministerium reagiert?

    Florian Lammer: Wir haben eine Rückmeldung vom Innenministerium bekommen, das uns gebeten hat, die Anzeige offline zu nehmen. Wir hatten das Innenministerium über unsere Aktion informiert, noch am selben Tag kam die Rückmeldung vom Pressesprecher, dass sie dem nicht zustimmen würden.

    faymann bei youporn

    Bundeskanzler Werner Faymann in der YouPorn-Kampagne.

    Ging es auch um die Benutzung des Bildes der Innenministerin?

    Florian Lammer: Ja, aber das ist unter Creative-Commons-Lizenz, und die Anzeige ist nicht anrüchig. Rechtlich kann uns also nichts passieren, deswegen haben wir das weiter online gelassen und sind der Bitte des Pressesprechers nicht nachgekommen. Wir haben auch eine Spendenaktion gestartet und innerhalb von zwei Tagen über vierhundert Euro gesammelt, so dass wir die Aktion weiterlaufen lassen, bis das Staatsschutzgesetz endgültig vom Tisch ist. Wir werden auch weitere, etwas drastischere Aktionen starten.

    Gibt es schon ein paar Hinweise für unsere Leser, worauf sie vielleicht auf welchen Porno-Plattformen achten sollen?

    Florian Lammer: Wir sind auf allen großen Porno-Plattformen vertreten, nicht nur auf YouPorn.

    Was kostet eigentlich eine solche Anzeige?

    Florian Lammer: Am ersten Tag haben wir etwa achtzehn Euro ausgegeben für die Anzeige, das ist ein Schnäppchen für das Feedback, was wir – besonders aus der Netzgemeinde – bekommen haben.

    Was habt ihr für Reaktionen bekommen über die eigene Community hinaus?

    Florian Lammer: Wir sind aus unserer Community weit rausgekommen, was die Reichweite anging. Wir haben das an den Seitenzugriffsstatistiken und in den Facebook-Statistiken gesehen. Natürlich war unsere Reichweite in die Höhe geschnellt, in die Hundertausende. Es ist ausschließlich positives Feedback gekommen, außer vom Innenministerium selbst. Wir haben verfolgt, ob wir negatives Feedback erhalten, aber es ist uns nichts dergleichen aufgefallen.

    Ein Problem, wenn man über Datenschutz und Überwachung spricht, ist doch, dass Überwachung abstrakt bleibt. Der Zusammenhang bei Porno-Plattformen zum Eingriff in die private Sphäre erscheint aber konkret. Hat das inhaltlich funktioniert?

    Florian Lammer: Ich glaube schon, wir haben auch eine Bürgerinitiative gestartet: „Die Piratenpartei gegen das Staatsschutzgesetz“. Dort ist unsere Unterstützerzahl massiv nach oben gegangen. Auf was wir bei dieser Aktion hingewiesen haben, ist www.staatsschutz.at. Die Website wird vom parteiunabhängigen AK Vorrat in Österreich betrieben. Dort sind auch die Unterstützerzahlen nach oben gegangen seit unserer Aktion. Gegen das Staatsschutzgesetz gibt es inzwischen schon über 15.000 Unterstützer und generell ist das Gesetz bekannter geworden. Die Protestbewegung dagegen hat durch die Aktion generell viel Unterstützung gewonnen.

    Ist der Inhalt des Gesetzes nun bekannter geworden?

    pirat florian lammert

    Florian Lammer

    Florian Lammer: Das Problem an dem Staatsschutzgesetz in Österreich ist: Es ist einfach wenig bekannt. Aber jeder, der von den konkreten Plänen darin hört, meint: „Was, das soll kommen? Neun Geheimdienste in Österreich?“ Aber das Gesetz ist in den Medien nicht wirklich präsent. Das wollten wir mit dieser Aktion erreichen, denn während die Flüchtlingskrise derzeit alles überschattet, werden in diesem Schatten Bürgerrechte abgebaut werden, wird das Staatsschutzgesetz im Nationalrat durchgepeitscht. Wir haben uns überlegt, wie wir darauf Aufmerksamkeit richten können, denn es ist auch einfach akut und soll in wenigen Wochen beschlossen werden. Konkret soll es um den 13. Oktober herum beschlossen werden. Darum haben wir uns gesagt: Wir müssen wirklich viel Aufmerksamkeit auf dieses Staatsschutzgesetz richten. Und das ist uns ganz gut damit gelungen.

    Die Piratenpartei Österreich hat keine Parlamentsitze im Bund. Gibt es denn Parteien im Bund, abgesehen von den regierenden Konservativen und Sozialdemokraten, die auf den Zug aufgesprungen sind und sich am Widerstand gegen das Staatsschutzgesetz beteiligen?

    Florian Lammer: Es gibt Parteien, die sich den Widerstand gegen das Staatsschutzgesetz auch auf die Fahnen schreiben, aber ich habe noch nicht bemerkt, dass von ihnen große Aktionen ausgehen, obwohl sie natürlich die Möglichkeiten hätten. Finanziell und auch in Sachen Aufmerksamkeit wird es ihnen bestimmt leichter fallen, die Kritik am Staatsschutzgesetz ins Licht zu rücken. Sie treten im Programm zwar dafür ein – also für Bürgerrechte – aber es passiert nichts dergleichen. Privatsphäre, Datenschutz und digitale Bürgerrechte werden in Österreich bei der Piratenpartei als einziger Partei mit Aktionismus vorangetrieben.

    Bewertet ihr die Aktion als vollen Erfolg?

    Florian Lammer: Absolut!

    Florian Lammer (24) ist seit Oktober 2014 im Bundesvorstand der Piratenpartei Österreich tätig. Er absolviert derzeit sein Masterstudium der Bauingenieurswissenschaften an der technischen Universität in Graz. Seine Kernthemen umfassen (digitale) Bürgerrechte und Netzpolitik.

    Transkript von Nikolai, Simon und Constanze.

    30. September 2015 4
  • : Stellungnahme zum BKA-Gesetz: Dem Anwalt bleibt keinerlei Geheimnis
    Stellungnahme zum BKA-Gesetz: Dem Anwalt bleibt keinerlei Geheimnis

    Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit zwei Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) gegen das BKA-Gesetz. Das Ende 2008 in Kraft getretene Gesetz erlaubt der Behörde zur Abwehr von Gefahren des „internationalen Terrorismus“ erhebliche Eingriffe in Grundrechte. Neben der Möglichkeit des Einsatzes von Staatstrojanern ist auch die Erlaubnis zur präventiven Wohnraumüberwachung erweitert worden. Im Nachgang der mündlichen Anhörung am 7. Juli hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre schriftliche Stellungnahme (pdf) veröffentlicht, in der sie das Gesetz kritisiert.

    Die BRAK lehnt besonders die Erweiterung der Möglichkeiten des BKA zur Überwachung von Berufsgeheimnisträgern ab. Sie kritisiert, dass dem BKA zwar bei Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten des Bundestages und der Landesparlamente ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot auferlegt wird, nicht jedoch bei normalen Rechtsanwälten, Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apothekern und Hebammen, obwohl auch ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht:

    Die in § 20u BKAG vorgenommene Differenzierung zwischen Verteidigern, die weder zielgerichtet […] noch en passant […] Objekt präventiver staatlicher Ausforschung werden dürfen, und Rechtsanwälten (sowie anderer Berufsgeheimnisträger), die eine ebensolche Ausforschung grundsätzlich hinnehmen müssen und nur nach Maßgabe einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ihre Berufsgeheimnisse geschützt sehen dürfen (§ 20u Abs. 2 BKAG), ist irreführend.

    Die BRAK weist darauf hin, dass diese Ungleichbehandlung von Strafverteidigern und anderen Rechtsanwälten wegen des präventiven Charakters der Überwachungsmaßnahmen auch unlogisch ist, und schreibt in ihrem Fazit:

    Nach der weiterhin gültigen Fassung des § 20u BKAG wird der absolute Schutz vor polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen […] nur Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten zuteil, während für die übrigen Berufsgeheimnisträger nur ein relativer Schutz gilt. Eine Differenzierung zwischen Verteidigern und (sonstigen) Rechtsanwälten macht jedoch bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr keinen Sinn, weil es im präventiven Bereich noch keine Straftat und dementsprechend in der Regel noch keinen Verteidiger gibt.

    Die durch das BKA-Gesetz mögliche Ausforschung belasse „dem Anwalt keinerlei Geheimnis und beraubt ihn jeglicher Vertrauensstellung“. Das hält die BRAK für unvereinbar mit dem Grundgesetz.

    21. September 2015 3
  • : Umfragen zur Vorratsdatenspeicherung: Klare Mehrheit gegen Wiedereinführung
    Umfragen zur Vorratsdatenspeicherung: Klare Mehrheit gegen Wiedereinführung

    Während im Bundestag ab 16 Uhr die Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung läuft und die Sachverständigen ihre Stellungnahmen mit den Abgeordneten diskutieren, hat die Bevölkerung ihr Votum zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bereits abgegeben. Eine weiter wachsende Mehrheit der Deutschen lehnt die anlasslose Speicherung ihrer Standort- und Metadaten ab.

    Repräsentive Umfrage unter 1.007 Erwachsenen zwischen dem 12. und 18. Mai 2015. Ergebnisse gewichtet.

    Repräsentive Umfrage unter 1.227 Erwachsenen zwischen dem 23. bis 26. Juni 2015. Ergebnisse gewichtet.

    In Deutschland stimmen nach einer weiteren Zunahme der Gegner der Vorratsdatenspeicherung nun eine Mehrheit von 54 Prozent der Aussage „Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung halte ich für falsch“ zu. Damit ist klar, dass die Wähler den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas mehrheitlich nicht für so „gut gelungen“ halten wie der Minister selbst. Auch bei den SPD-Wählern ist eine Mehrheit (53 Prozent) klarer Gegner der Vorratsdatenspeicherung. (Weitere Ergebnisse der YouGov-Umfrage vom Juni.)

    21. September 2015 15
  • : Samstag, 5. September: Demo „BND an die Kette“
    Samstag, 5. September: Demo „BND an die Kette“

    Um 12 Uhr diesen Samstag wäre doch ein guter Zeitpunkt, der BND-Zentrale in Berlin-Mitte einen Besuch abzustatten. Beginnend an der Südwestspitze des BND-Geländes (Habersaathstraße, Nähe U6 Schwartzkopffstraße) findet eine Demonstration unter dem Motto „BND an die Kette“ statt.

    Mitzubringen sind Schilder, Plakate und Banner oder Ferngläser und große Brillen. Der Plan ist außerdem, eine Menschenkette zu bilden, es bietet sich also die angenehme Gelegenheit, politischen Protest mit Fraternisierung zu verbinden:

    Mit einer mehrere hundert Meter langen Menschenkette setzen wir ein Zeichen für den Schutz der Privatsphäre und eine wirksame Kontrolle des BND. (Humanistische Union, BND an die Kette)

    Der Ablauf ist wie folgt geplant:

    • 12:00 Uhr: Start der Kundgebung an der Südwestspitze der BND-Zentrale, Habersaathstraße,
    • 12:30 Uhr: Demozug zur Chausseestraße und Formieren der Menschenkette,
    • 13:00 Uhr: Nach der Menschenkette: Demozug zurück zur Habersaathstraße, Reden und Musikprogramm,
    • ca. 14:00 Uhr: Ende der Aktion.

    Bitte gebt doch mal einen „educated guess“ in den Kommentaren ab, wieviele Menschen man wohl insgesamt bräuchte, um das gesamte BND-Gelände als Menschenkette zu umrunden.

    Ein Grund mehr, nach Berlin zu reisen, denn das verbindet sich perfekt mit der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz am 4. September, nebst Party!

    31. August 2015 6
  • : Sehenswerte Camp-Vorträge VI: Bugged Files
    Sehenswerte Camp-Vorträge VI: Bugged Files

    Das sechste Video vom Chaos Communication Camp, das angepriesen gehört, ist heute Bugged Files. Is Your Document Telling on You? vom Samstag. Man kann dabei einiges lernen über einfache Dateiformate und den damit zusammenhängenden Datenverkehr, der ungewollt oder heimlich den eigenen Rechner verlässt, wenn man die Dateien nutzt. Das kann Folgen für die Sicherheit oder für die Vertraulichkeit (oder beides) haben:

    Certain file formats, like Microsoft Word and PDF, are known to have features that allow for outbound requests to be made when the file opens. Other file formats allow for similar interactions but are not well-known for allowing such functionality. In this talk, we explore various file formats and their ability to make outbound requests, as well as what that means from a security and privacy perspective.

    Es geht nicht nur um die üblichen Verdächtigen der Office Suite von Microsoft, wie das .xlsx‑, .pptx- oder docx-Format, sondern auch um ein paar unerwartete Kandidaten, beispielweise das .rtf‑, .mp3- oder .wmv-Format – teilweise live im Vortrag vorgeführt. Ausführbare Dateiformate spielen in dem Vortrag allerdings keine Rolle, auch Exploits werden für die Beispiele nicht verwendet.

    Das Video kann man beim CCC-Kanal bei youtube oder aber bei media.ccc.de in mehreren Audio- und Video-Formaten klicken. Das Team aus Daniel Crowley und Damon Smith hat den Vortrag auch auf der DEFCON gehalten und dort die Folien (pdf) zur Verfügung gestellt.

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    31. August 2015 2
  • : Sehenswerte Camp-Vorträge V: Infrastructure Review
    Sehenswerte Camp-Vorträge V: Infrastructure Review

    Das Chaos Communication Camp war in Bezug auf den Aufbau und den möglichst reibungslosen Betrieb eines offenen und unzensierten Netzwerkes ein ziemlich einmaliges Unterfangen. Um es mit Patrick Beuth zu sagen:

    Für die 5.000 Hacker im Zeltlager des Chaos Computer Clubs ist ein 10-Gigabit-Internetzugang standesgemäß.

    Im Mittelpunkt des heutigen als ausgesprochen sehenswert angepriesenen Videos steht die Arbeit vom Network Operations Center (NOC), das für das Camp-weite Netz verantwortlich war und bereits Monate vorher mit den Planungen begonnen hatte. Vom gestandenen Netzwerkingenieur bis zum Junghacker wurde in diesem Team aus über dreißig Leuten zusammengearbeitet, und das wie immer freiwillig und ehrenamtlich.

    Bei den großen CCC-Veranstaltungen hat es sich eingebürgert, dass Vertreter des NOC vom Aufbau der nötigen Infrastruktur und von der Benutzung der Teilnehmer detailliert berichten, so auch beim Camp. Dazu kommt seit einigen Jahren auch der Bericht des Teams, das die Technik für das Streaming der Videos bereitstellt, am Laufen hält und auch die Nachbearbeitung der Aufnahmen übernimmt.

    Dieser Infrastructure Review fand natürlich am Montag statt, also kurz vor Ende des Camps. Beim CCC-Kanal bei youtube kann man sich den Vortrag ansehen, aber auch bei media.ccc.de in vielen weiteren Formaten runterladen.

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    27. August 2015 4
  • : Sehenswerte Camp-Vorträge IV: Hackerspace Design Patterns 2.0
    Sehenswerte Camp-Vorträge IV: Hackerspace Design Patterns 2.0

    Mitch Altman ist eine vielschichtige, faszinierende Person. Er hat nicht nur die „TV-B-Gone“ erfunden und zaubert mit Elektronik, er ist vor allem dafür bekannt, sein Wissen über Elektronik und Hardware seit vielen Jahren an Neugierige jeden Alters weiterzugeben. Mit „Noisebridge“ gründete er in San Francisco den ersten Hackerspace und begann danach, sich zu überlegen, wie man anderen dabei helfen kann, ihren eigenen gemeinsamen Platz zu gestalten:

    Mitch Altman has visited about 250 hackerspaces worldwide, where he has gained collective knowledge from people at these spaces.

    Was er auf seinen Reisen um die Welt rausgefunden hat, lässt sich mühelos auch jenseits der Hacker-Community anwenden. In der Reihe „Sehenswerte Camp-Vorträge“ sei daher sein halbstündiger Vortrag mit dem Titel „Hackerspace Design Patterns 2.0“ empfohlen.

    Natürlich kann der Vortrag bei media.ccc.de als Video- oder Audio-Datei in unterschiedlichen Formaten auch runtergeladen werden. Und wer dann Lust auf mehr Mitch Altmann hat, kann sich auch noch seinen TED-Vortrag ansehen, bei dem er sich konsequent neben den Kreis gestellt hat. :}

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    24. August 2015
  • : Sehenswerte Camp-Vorträge III: Singing Capacitors and Whining Inductors
    Sehenswerte Camp-Vorträge III: Singing Capacitors and Whining Inductors

    In der Reihe „Sehenswerte Camp-Vorträge“ folgt nun die dritte Empfehlung. Wie es sich für eine ordentliche Hacker-Zusammenkunft gehört, taucht man schon mal in technische Details. Dan Hagon widmet sich mit dem schönen Titel „Singing Capacitors and Whining Inductors“ den uns umgebenden Verschlüsselungsanwendungen und einigen Angriffen dagegen:

    In this talk we provide a practical introduction to Acoustic Cryptanalysis using tools and techniques that are easily grasped and cheaply available. The intention is not to present any new results, but instead the emphasis is on gaining a foundation in the theory of such attacks, so that you will be able to apply them more effectively in more challenging scenarios.

    Es geht also um Kryptoanalyse, die Hagon mit einigen Beispielen verständlich macht. Speziell widmet er sich sog. Seitenkanal-Angriffen (Side-channel attacks, auch: information leakage analysis). Das sind Methoden, um an einen geheimen Schlüssel zu gelangen, indem man bei Computern oder Mobiltelefonen Signale und Informationen auswertet, die beim Prozessieren kryptographischer Protokolle anfallen. Etwa durch das Erfassen und Analysieren des unterschiedlichen Stromverbrauchs oder von elektromagnetischen Emissionen beim Ausführen kryptographischer Algorithmen versucht man, auf den geheimen Schlüssel zu schließen.

    Hagon hat an der Cambridge University Informatik studiert. Wer schon immer mal verstehen wollte, wie man solche „side-channel attacks“ praktisch anwendet, ist bei ihm richtig. Da aber solche Angriffe schon mehrere Jahrzehnte angewendet werden, greift Hagon auch auf historische Beispiele der Kryptoanalyse zurück, etwa aus dem Jahr 1956, als das GCHQ eine mechanische sechswalzige Hagelin-Rotor-Verschlüsselungsmaschine in der ägyptischen Botschaft mit Hilfe von Mikrophonen knacken wollte. (Ob das erfolgreich war, wird aber nicht gespoilt.)

    Wie immer kann der Vortrag bei media.ccc.de als Video- oder Audio-Datei in mehreren Formaten runterladen werden. Oder man kann ihn hier angucken:

    Hier klicken, um den Inhalt von media.ccc.de anzuzeigen.

    22. August 2015 5
  • : Sehenswerte Camp-Vorträge II: IT-Sicherheit per Gesetz?
    Sehenswerte Camp-Vorträge II: IT-Sicherheit per Gesetz?

    Das tägliche Anpreisen von Vorträgen beim kürzlich zu Ende gegangenen Chaos Communication Camp geht in Runde zwei und widmet sich Fragen der IT-Sicherheit. Linus Neumann hat sich dazu in den letzten Monaten einige Gedanken gemacht und am Freitag in einem halbstündigen Vortrag den Versuch einer gesetzlich verordneten IT-Sicherheit und die Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommentiert: Politische Lösungen für technische Probleme? IT-Sicherheit per Gesetz:

    Seit Edward Snowden ist IT-Sicherheit nicht mehr nur ein Thema für Konzerne und Verschwörungstheoretiker. Sie ist in den Fokus des allgemeinen Interesses geraten. Nicht nur die Marketing-Armeen deutscher und europäischer Unternehmen, sondern auch Politik und Parteien wollen nun schnelles Kapital aus dem Thema schlagen.

    Linus hatte zur öffentlichen Anhörung im Bundestag am 20. April 2015 für den CCC bereits eine Stellungnahme zum IT-Sicherheitsgesetz abgegeben, in der er den Gesetzesentwurf kritisierte und Änderungen vorschlug. Beim Camp fasste er seine Kritik zusammen und warf er einen Blick auf strukturelle Probleme der IT-Sicherheit, zog dafür auch bekanntgewordene Bugs der letzten Jahre heran und drückte sein Bedauern über die verschiedenen Dilemmata aus, die Open-Source-Projekte mit sich bringen.

    Linus ist übrigens Amselfreund und Autor hier bei netzpolitik.org. Man kann ihn ohne Zögern einen Aktivisten nennen, was sich auch in seinem meist wöchentlich erscheinenden Podcast ausdrückt, der sich manchmal zynisch, manchmal humorvoll Technologie und Politik widmet.

    Seinen Vortrag kann man bei media.ccc.de als Video- oder Audio-Datei in vielen Formaten runterladen oder hier angucken:

    Hier klicken, um den Inhalt von media.ccc.de anzuzeigen.

    21. August 2015 1
  • : Sehenswerte Camp-Vorträge: Military-Grade Surveillance
    Sehenswerte Camp-Vorträge: Military-Grade Surveillance

    Das Chaos Communication Camp ist seit ein paar Tagen vorbei. Für diejenigen, die nicht vor Ort waren, den Stream verpeilt haben oder im Urlaub weilten, werden wir in den nächsten Tagen jeweils einen der Camp-Vorträge kurz vorstellen und zum zeitsouveränen Lernen anpreisen.

    Der erste Vortrag in unserer Reihe ist Mainstreet Policing Meets Military-Grade Surveillance vom Montag. Catherine Crump von der ACLU beschäftigt sich am Beispiel der Vereinigten Staaten damit, wie Biometrie- und Überwachungstechnologien aus militärischen Kontexten in den Polizeialltag einsickern:

    In the United States, people increasingly understand that local police departments often possess high-tech military grade weapons and equipment designed for the battlefield. But what people don’t realize is that the same police departments often also possess very sophisticated surveillance technology that can be used to monitor, track and record the population as we all go about our everyday activities. The talk will explore the kinds of surveillance technologies now in the possession of ordinary police departments far from any crime or terrorism hotspots.

    Das halbstündige Video gibt es beim CCC-Kanal bei youtube, aber auch bei media.ccc.de in vielen Formaten zum Download. Wer noch mehr aus dem Themenbereich wissen will, dem sei noch Catherines TED-Vortrag zur Kennzeichenüberwachung vom letzten Jahr empfohlen.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    19. August 2015 3
  • : Militärische „Cyberwar“-Einheiten und das Völkerrecht
    Militärische „Cyberwar“-Einheiten und das Völkerrecht

    Arne hat per Informationsfreiheitsanfrage vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags das Gutachten mit dem Titel „Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Computernetzwerkoperationen und digitale Kriegsführung (Cyber Warfare)“ (pdf) erhalten, das sich mit elektronischer Kriegsführung beschäftigt. Argumentiert wird darin aus rein rechtlicher Perspektive, wer sich eine Erörterung von ethischen oder technischen Fragen erwartet, wird hier kaum fündig.

    „Cyber warfare“ meint Methoden der technologieorientierten digitalen Kriegsführung, von der Ausspähung gegnerischer Institutionen und Personen bis hin zum offensiven Hacking in dessen Netzwerken. Nicht selten handelt es sich in der Praxis um gemeinschaftliche Operationen der technischen Geheimdienste mit den Militärs. Der militärische Gegner soll dadurch ausspioniert, geschwächt, sabotiert oder an der Nutzung seiner kritischen Systeme gehindert werden, zuweilen schicken Cyber-Warfare-Einheiten aber auch Millionen Tweets herum.

    Damit zusammenhängende rechtliche Fragen werden in den letzten Jahren häufiger diskutiert, insbesondere seit Fälle wie Stuxnet und Flame öffentlich wurden. Seitdem ist es als Fakt zu betrachten, dass Staaten digitale Waffen militärischer Herkunft gegeneinander anwenden – ob man nun den Begriff „Cyberwar“ dafür passend findet oder nicht.

    Entsprechend stellen sich vor allem völkerrechtliche Fragen, anknüpfend an die Zivilisten, die in den betroffenen Ländern zu potentiellen „Kollateralschäden“ der Angriffe werden können. Bisher bekanntgewordene Angriffe mit militärischem Hintergrund richteten sich im Regelfall direkt gegen zivile Infrastrukturen, sie können aber auch unbeabsichtigt in Mitleidenschaft gezogen werden.

    Die Frage der Anwendbarkeit des Völkerrechts auf militärische „Cyber-Angriffe“ wird in dem Gutachten erörtert, aber auch Kennzeichnungspflichten für technische Einrichtungen der Kriegsparteien sowie Fragen der Zurechenbarkeit von digitalen Angriffen. Es kommt im Ergebnis zu dem Schluss: Die Anwendung des Völkerrechts wirft bei der Unterscheidung von Kämpfern (Militärdeutsch: Kombattanten) und Zivilpersonen zwar einige Probleme auf, es ist aber auf digitale Operationen der Militärs insgesamt anwendbar:

    Die Anwendung der Regeln des Völkerrechts auf Computernetzwerkoperationen stellt weder prinzipiell noch methodisch ein unüberwindbares Hindernis dar. So können die hier erörterten Fragen der Kennzeichnungspflicht sowie die Unterscheidung zwischen Perfidie und Kriegslist im Cyberraum auch mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium zufriedenstellend gelöst werden.

    Militärische Angriffe über die Netze seien „trotz aller Besonderheiten grundsätzlich mit traditionellen Kampfhandlungen vergleichbar“. Die „Cyber-Angriffe“ der Militärs sind also nicht generell inkompatibel mit dem bestehenden Völkerrecht, selbst wenn bei diesen Angriffen zivile Schäden absichtlich angerichtet werden. Neue digitale Angriffsformen (Militärdeutsch: „Wirkmittel“) verbietet das Völkerrecht grundsätzlich nicht, ein Verbot bestimmter Waffen bedarf nämlich jeweils einer völkerrechtlichen Vereinbarung.

    „Erlaubte Kriegslisten“ in Netzwerken sind dem Gutachten nach folgende (Hervorhebungen im Original):

    • Aufbau eines „dummy“-Computernetzwerks, das nicht-existierende Streitkräfte simuliert 
und die gegnerische Aufklärung entsprechend irreführt,
    • Vorgetäuschte Cyber-Attacken,
    • Gebrauch von Signalen oder Passwörtern des Gegners,
    • Übermittlung falscher Nachrichten, die den Anschein erwecken, als stammten [sie] aus dem gegnerischen Hauptquartier. Allerdings dürfen diese Informationen den Gegner nicht dazu verleiten, zivile Ziele in der Annahme anzugreifen, es handele sich um militärische Ziele,
    • Führen eines Cyber-Angriffs über verschiedene Router, Server und Netzwerke in unterschiedlichen Staaten, um die Herkunft des Angriffs zu verschleiern,
    • Manipulation von Aufklärungs-Sensoren.

    Die Zivilgesellschaft sollte das Treiben der militärischen „Cyberwar“-Einheiten angesichts der strukturellen Probleme in der IT-Sicherheit und der Dynamik der Computertechnik gut im Auge behalten. Denn die aktuelle Verteidigungsministerin wartet ja bereits mit neuen Plänen für offensive Operationen der Bundeswehr auf.

    17. August 2015 11
  • : Jetzt auch schriftlich: Verfahren wegen Landesverrats eingestellt
    Jetzt auch schriftlich: Verfahren wegen Landesverrats eingestellt

    Gestern am späten Nachmittag trafen die papiernen Schreiben des Generalbundesanwalts zur Einstellung des Verfahrens wegen Landesverrats gegen die ehemals Beschuldigten aus unserer Redaktion bei ihren Anwälten ein.

    Geschrieben hat Gerhard Altvater höchstselbst, der amtierende Generalbundesanwalt. Es gibt ansonsten einen neuen Bearbeiter des Falles, „Dr. Neuhaus“, der frühere Bearbeiter wurde wohl abgelöst. Altvater bestätigt dem Anwalt schriftlich:

    [I]ch habe das gegen Ihren Mandanten wegen des Verdachts von Landesverrat geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

    Man hatte offensichtlich höchste Eile beim Verfassen, denn den Genitiv hat der neue Bearbeiter auf die Schnelle nicht richtig hinbekommen. Der „Verdacht von Landesverrat“ besteht jedenfalls nicht mehr.

    Wenn das geklärt wäre, kann die Suche nach einem Sündenbock ja jetzt weitergehen.

    12. August 2015 12
  • : Behauptungen der Bundesregierung zur NSA-Selektorenliste: „Absolute Mär“
    Heute mit großem Andrang: Ausschuss-Saal vor der Anhörung.
    Behauptungen der Bundesregierung zur NSA-Selektorenliste: „Absolute Mär“

    Die „Zeit“ meldet Neuigkeiten zur Selektorenliste und damit zur gemeinsamen Spionagetätigkeit von NSA und BND. Um die Offenlegung dieser Liste wurde und wird heftig gestritten.

    Brigadegeneral und BND-Mann Dieter Urmann hatte im BND-NSA-Ausschuss zugegeben, dass mit den Suchbegriffen der Selektorenliste auf europäische Rüstungsunternehmen („EADS“, „Eurocopter“) und weitere Branchen gezielt wurde.

    Ein sog. Sonderermittler sieht statt der Parlamentarier die Selektoren ein, da die Bundesregierung dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss die Liste dieser Selektoren mit dem Hinweis auf die US-Administration verweigert hatte. Diese hätte nämlich keine Zustimmung gegeben und gar mit dem Ende der langjährigen vertrauensvollen Kooperation gedroht.

    Dem widersprechen nun laut „Zeit“ Mitarbeiter von Barack Obama. Es sei außerdem

    eine ‚absolute Mär‘, dass die US-Regierung mit einer Einschränkung der Geheimdienstkooperation gedroht habe, sollte die Liste öffentlich werden.

    Es habe zwar seitens der US-Regierung Bedenken gegeben, aber es sei

    der Bundesregierung nicht untersagt worden, den Geheimdienstausschüssen des Bundestags die Liste zur Einsicht vorzulegen. Die letzte Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden.

    Das ist insofern brisant, weil das Verweigern von Informationen durch die Bundesregierung gegenüber dem NSA-BND-Ausschuss stets zu rechtfertigen ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2009 über den damaligen BND-Untersuchungsausschuss sind nämlich die Rechte der Parlamentarier gestärkt worden, so dass Akteneinsicht seitens der Bundesregierung nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann und im Einzelfall zu begründen ist. Die Ausrede, die US-Regierung hätte die Einsichtnahme nicht gestattet, fällt nun wohl als Begründung weg.

    Die Obama-Leute beklagten in der „Zeit“ außerdem, dass es mit der Geheimhaltung in Deutschland nicht weit her sei und „am nächsten Tag alles in der Zeitung“ stünde. Oder aber bei Wikileaks, denn man hatte dem NSA-BND-Ausschuss ja unterdessen angeboten, die Selektorenlisten ungeschwärzt zu übergeben. Wenn nun nicht mal mehr Gegenwehr aus der US-Regierung droht, könnte man auch die Annahme des Angebots erwägen.

    12. August 2015 45
  • : Interview Radio Dreyeckland: Das Internet und der Rundfunk
    Interview Radio Dreyeckland: Das Internet und der Rundfunk
    Screenshot RDL

    Einst Piratensender, heute auf UKW 102,3 MHZ: Radio Dreyeckland

    Radio Dreyeckland (RDL) ist das älteste freie Radio in Deutschland, dessen Sender in Vogtsburg/Totenkopf (Freiburg) steht. Die freien sind neben den öffentlich-rechtlichen und privaten Radiosendern eine weitgehend nicht-kommerzielle Alternative zur Meinungsbildung, deren Angebote selbstverständlich auch ins Netz gewandert sind.

    RDL hat seine Ursprünge in der Anti-AKW-Bewegung und ist wie andere freie Radios nicht immer konform mit der Obrigkeit und den typischen Medien-Narrativen. Es finanziert sich durch seine Hörer und durch ehrenamtliches Engagement, aber auch durch Zahlungen aufgrund des Rundfunkstaatsvertrags. Wir wollten wissen, was die Vernetzung verändert hat und reden über die Nutzung von Facebook, Youtube und anderen kommerziellen Plattformen.

    (Dank an Daniel und Eric für die Hilfe bei der Transkription!)

    netzpolitik.org: Als Radio Dreyeckland als freies Radio angefangen hat, da gab es noch kein Internet, und der Weg, wie Inhalte verbreitet wurden, war klar, irgendwann sogar mit „offiziellen“ Frequenzen. Wie sieht’s bei den freien Radios aus, wenn ihr die letzten zehn, fünfzehn Jahre betrachtet, wo sich das Netz als Verbreitungsweg dazugesellt hat?

    Andreas Reimann: Viele Radios haben aus meiner Sicht jahrelang zwar einen Internetauftritt gepflegt, aber das war oft nicht mehr als eine Vereinsseite, also ohne redaktionelle Inhalte. Wir waren, glaube ich, eine der Ersten, die Inhalte auf der eigenen Webseite brachten. Wir wollten sie eben nicht nur über Äther verbreiten, sondern auch über das Internet und haben zum Teil unsere Inhalte sowohl bei https://www.freie-radios.net/ verfügbar gemacht als auch auf unserer Homepage.

    netzpolitik.org: Ihr unterscheidet Euch ja auch bei den Lizenzen und Fragen des Urheberverwertungsrechts von anderen Radiokonzepten. Wie kam es zu der Entscheidung wie mit den Lizenzen?

    Johanna Wintermantel: Als freies Radio ist es geradezu normal, dass wir unsere eigenen Inhalte unter Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung stellen. Was sich geändert hat: Wir haben jetzt auch die Möglichkeit, durch einen bundesweit ausgehandelten GEMA-Vertrag bestimmte Inhalte sieben Tage lang anzubieten, so wie das die Öffentlich-Rechtlichen auch tun. Aber natürlich ist das etwas, was uns vorgegeben ist, dass wir ganze Sendungen mit Musik eben nur beschränkt hochladen dürfen. Unsere eigenen Beiträge stehen zur Allgemeinverfügung.

    freiburg

    Symbolbild System-Relevanz (Lizenz: CC BY-SA-NC 2.0, agfreiburg/flickr)

    netzpolitik.org: Wo Ihr selber entscheiden könnt, gab es keine Diskussion?

    Andreas Reimann: Weitergabe ist erwünscht, aber eben nur zur nicht-kommerziellen Weiternutzung. Was uns auch wichtig war: Wir wollen nicht über andere Dienste, etwa Youtube oder Soundcloud, unsere Inhalte zur Verfügung stellen.

    netzpolitik.org: Warum nicht?

    Andreas Reimann: Gerade wenn man sich die Nutzungsbedingungen bei Youtube anschaut, geht vieles letztendlich in die Nutzung von Youtube über. Wir wollen daher Inhalte von Radio Dreyeckland nicht bei Youtube zur Verfügung stellen. Wir können natürlich nicht verhindern, wenn das andere Leute machen.

    netzpolitik.org: Verhindert Ihr das aktiv?

    Johanna Wintermantel: Wir hatten schon Diskussionen darüber in der Vollversammlung, das ist aber Jahre her. Wir sind etwa einhundertfünfzig Leute, die hier rumspringen. Es gibt darunter Leute, die sind seit zwanzig Jahren hier ehrenamtlich tätig. Entsprechend gibt es nicht die Möglichkeit, das zu kontrollieren, was jeder mit seinen Beiträgen macht. Es wäre für uns aber ein Problem, wenn Inhalte im größeren Stil privatisiert werden und sich dann unserer Verwertung entziehen würden. Aber solange das nicht im größeren Stil vorkommt, ist das kein Problem.

    Andreas Reimann: Wir gehen dann dagegen vor, wenn irgendeine Redaktion unter ihrem Namen als Teil der Gesamtredaktion von Radio Dreyeckland Inhalte bei Youtube oder auch Facebook zur Verfügung stellt. Das widerspricht ja unserer Lizenz und der Weitergabe als nicht-kommerzielle Inhalte. Die Nutzungsbedingungen von Youtube oder Facebook stehen dem ja entgegen.

    netzpolitik.org: Ihr wollt die Geschäftsmodelle hinter diesen Plattformen nicht unterstützen, aber geht es auch um die Frage der Überwachung der Nutzer?

    Johanna Wintermantel: Ich glaube, da gibt es geteilte Meinungen, wir haben darüber intensiver diskutiert, was Facebook angeht. Die Lösung ist, dass wir faktisch ein Facebook-Profil haben, aber dieses nur nutzen, um auf unsere Webseite zu leiten und nicht umgekehrt. Man kann also Facebook nicht alternativ konsultieren, erst recht verweisen wir nicht von unserer Webseite auf Facebook. Es ist so gedacht, dass Leute, die nur auf Facebook unterwegs sind, auch dort auf unsere Webseite stoßen sollen. Es gibt einfach widersprüchliche Positionen in der Gesamtredaktion, die einen sagen, wir sollten Facebook überhaupt nicht unterstützen, die anderen sagen, wir dürfen nicht so dogmatisch sein.

    Andreas Reimann: Ich bin selbst etwas gespalten als Öffentlichkeitsarbeiter, weil mir natürlich klar ist, dass große Zielgruppen vor allen Dingen über Facebook ins Internet gehen. Ich sehe generell das Problem, dass das Internet vielleicht eine parallele Entwicklung durchgemacht hat wie der Rundfunk. Wenn man sich die 1920er Jahre anschaut, da gab es ja den Rundfunkspuk bzw. den Radiospuk, wo ganz viele Leute einfach gesendet haben. Ohne das jetzt allzu sehr vergleichen zu wollen, gab es aber eine ähnliche Entwicklung anfangs im Internet und eben jetzt wieder durch die Zentralisierung und die großen Netzkonzerne. Wir sind da nicht wirklich konsequent, denke ich, eigentlich müssten wir unsere eigenen Serverstrukturen betreiben. Wir sehen uns als freies Radio als Alternative zu den großen Radiostationen, entsprechend sollten wir im Internet nicht unsere Inhalte bei den großenen „Stationen“, also bei Youtube oder anderen Monopolisten posten und zur Verfügung stellen, sondern auch eine Alternative anbieten, wo wir sowohl bei den Formaten als auch bei den Servern eigenständig entscheiden können.

    tweet rdl

    Johanna Wintermantel: Wobei man sagen muss, dass wir beispielsweise Twitter nutzen.

    netzpolitik.org: Würdet Ihr sagen, dass sich für alternative Redaktionen, wie ihr eine repräsentiert, mit dem Netz eher etwas verbessert hat, oder glaubt ihr, dass es zu einer Marginalisierung beiträgt, also insgesamt weniger alternative Meinungen gehört und auch alternative Themen angeboten werden? Wie seht Ihr den Trend in den letzten zehn Jahren?

    Johanna Wintermantel: Eine Meldung, die sich über das Radio verbreitet, hat nicht mehr die gleiche Exklusivität, wenn sie sich auch über das Internet verbreiten kann. Ich habe den Eindruck, dass diese Rolle des Mediums, gerade auch als Medium für politische Bewegungen, um Positionen von politischen Initiativen zu verbreiten, ihnen eine Stimme zu geben, an Bedeutung verloren hat. Jeder kann sich ein Blog einrichten oder auf Indymedia posten.

    Andreas Reimann: Ich beobachte natürlich, dass Beiträge, die über Twitter retweetet werden und auch über andere Webseiten geteilt werden, höhere Nutzungszahlen haben. Da sehe ich den Vorteil, dass das Netz eine beschleunigende Funktion für Nachrichten mit Brisanz hat. In den 1990ern hatte das Radio einen exklusiveren Stellenwert, etwa wenn am Ende der Infostunde die Demoankündigungen liefen, was man heute natürlich auf jeder alternativen Webseite findet. Damals gab es eben nur Radio Dreyeckland, und die Polizei stand zwei Häuser weiter und hat mitgehört, um genau diese Information auch zu bekommen. Wir haben Ende der 1990er Jahre die Erfahrung gemacht, dass sich in der Szene ein Generationswechsel ereignet hat. Junge Leute sind in die Szene reingekommen, die ohne Radio aufgewachsen sind und dann direkt den Schritt ins Internet gemacht haben. Es hat seine Zeit gebraucht, bis sie verstanden haben, dass es auch das Radio gibt und dass es wieder zusammengewachsen ist und nicht mehr nebeneinander her lief.

    netzpolitik.org: Wie habt Ihr das Snowden-Thema aufgegriffen? Wie wichtig war Euch diese Thematik und generell die technisierte Überwachung?

    Johanna Wintermantel: Ich hab persönlich so gut wie nichts dazu gemacht, wir haben das aber umfänglich in der aktuellen Redaktion aufgegriffen, teilweise auch parlamentsbezogen, würde ich sagen.

    netzpolitik.org: Ich frage das deshalb, weil ihr aus einer Protestbewegung heraus entstanden seid. Letztendlich war die Anti-AKW-Bewegung eine erfolgreiche Bewegung, eine von unten, die bis oben in die Politikspitze eine Veränderung bewirkt hat. Nun könnte man sich wünschen, dass es in Fragen der technisierten Überwachung auch zu einer Bewegung kommt.

    Johanna Wintermantel: Es ist ein Thema, was wir ausführlich behandelt haben. Es ist aber auch ein Thema, bei dem eine gewisse Machtlosigkeit hervortritt.

    netzpolitik.org: Danke für Eure Zeit und das Gespräch!


    Radio Dreyeckland hat rund um das Thema Snowden mehr als 230 Beiträge veröffentlicht. Laufende Entwicklungen wurden jeweils mit Nachrichten abgedeckt, außerdem viele Interviews geführt. Wir haben das Gespräch zwar vor dem Entstehen der „Range-Landesverrat-Quantensingularität“ aufgezeichnet, aber das Thema Pressefreiheit in Deutschland und Europa ist für RDL natürlich auch kein neues. Auch über die Ermittlungen gegen uns ist berichtet worden (mp3).

    Johanna Wintermantel ist Soziologin und arbeitet als freie Journalistin u. a. zu den Themen Flüchtlingspolitik, Roma-Minderheiten, NS-Kriegsverbrechen, Basisdemokratie, soziale Bewegungen in Italien und Griechenland. Bei Radio Dreyeckland Freiburg koordiniert sie die Aktuelle Redaktion.

    Andreas Reimann, geb. 1968, stieg 1991 in die politische Inforedaktion bei Radio Dreyeckland ein, arbeitete seit Ende der 1990er Jahre auch bei der Aus- und Fortbildung in Workshops für Radiomachende mit. Seit 2007 ist sein Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit.

    11. August 2015 6
  • : Der Generalbundesanwalt und die Akteneinsicht
    Unsere IBAN wurde zum Trending Topic
    Der Generalbundesanwalt und die Akteneinsicht

    Es stellen sich einige juristische Fragen, die sich an die heute erfolgte Einstellung des Verfahren wegen Landesverrats anschließen. Sie betreffen die uns bisher verweigerte Akteneinsicht und die damit verbundene Rechtslage.

    Die Anwälte von Markus und Andre haben heute nochmals Akteneinsicht beantragt. Das Akteneinsichtsrecht soll die lückenlose Information über die Erkenntnisse ermöglichen, die im Ermittlungsverfahren angefallen sind. Der einschlägige Paragraph 147 Abs. 1 StPO lautet:

    Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

    Wir haben Nikolaos Gazeas, Strafrechtsexperte an der Universität zu Köln, der sich bereits zu den technischen Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Ermittlung geäußert hat, um seine Einschätzung gebeten. Er kommt zu dem klaren Ergebnis, dass der Generalbundesanwalt die Akteneinsicht nicht verwehren darf und erklärt die Gründe:

    Den nunmehr ehemals Beschuldigten kann eine Einsicht in die Ermittlungsakten über ihre Anwälte nicht mehr verwehrt werden. Das Akteneinsichtsrecht ist eines der zentralsten und wichtigsten Rechte eines Beschuldigten.

    Das gelte selbstverständlich auch im vorliegenden Fall, betont Gazeas. Er verweist auf den Paragraph 147 Abs. 1 der Strafprozessordnung, in dem es insoweit unzweideutig heißt,

    […] der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht […] im Falle einer Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie sämtliche amtlich verwahrte Beweisstücke einzusehen.

    Das Gutachten, das das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgearbeitet hat, mag zwar Verschlusssache sein, aber auch aus Gründen der Geheimhaltung darf die Akteneinsicht grundsätzlich nicht verwehrt werden, erklärt der Kölner Strafrechtsexperte:

    Die Beschuldigtenrechte gehen der Geheimhaltung vor.

    Wenn die Akteneinsicht mit dem Hinweis auf das in den Akten enthaltene Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das als Verschlusssache „vertraulich“ eingestuft sein soll, verweigert wird, sei dies unzulässig:

    Geheimhaltungsinteressen des Verfassungsschutzes und Vertraulichkeitsbitten sind strafprozessual unbeachtlich. Das ist einhellige Rechtsprechung. Wenn das Gutachten des Verfassungsschutzes aus der Akteneinsicht ausgenommen werden soll, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz als sein Verfasser eine so genannte Sperrerklärung nach Paragraph 96 der Strafprozessordnung erwirken. Zuständig für den Erlass einer solchen Erklärung wäre das Bundesinnenministerium als dem Verfassungsschutz vorgesetzte Behörde. Erst dann dürfte das Gutachten – aber auch nur dieses – aus der Akteneinsicht herausgenommen werden.

    Gegen diese Sperrerklärung könnten Markus und Andre allerdings gerichtlich vorgehen. Das Gesetz sieht in diesem Fall neben der immer möglichen Dienstaufsichtsbeschwerde eine Beschwerdemöglichkeit beim Gericht vor. Dies wäre hier der Bundesgerichtshof. Die Erfolgsaussichten werden natürlich mit unseren Anwälten beraten.

    Eine solche Sperrerklärung muss aber vor allem vorhanden sein, betont Strafrechtsexperte Gazeas:

    Es ist rechtlich unzulässig, zum jetzigen Zeitpunkt die Akteneinsicht unter bloßen Hinweis auf die Vertraulichkeit des Gutachtens insgesamt zu verweigern, wenn keine Sperrerklärung vorliegt.

    Die Frage wird also sein, wie lange die Akteneinsicht nun noch hinausgezögert werden kann.

    10. August 2015 38
  • : Strafanzeigen belegen, wie BfV-Präsident Maaßen das Verfahren wegen #Landesverrat inszenierte
    Hat uns angezeigt, aber will sich nicht im Bundestag rechtfertigen: Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen.
    Strafanzeigen belegen, wie BfV-Präsident Maaßen das Verfahren wegen #Landesverrat inszenierte

    Wir haben die beiden Strafanzeigen von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen erhalten und veröffentlichen sie an dieser Stelle wie gewohnt in Volltext. Wir haben die Dokumente seit Freitag, konnten sie aber wegen § 353d des Strafgesetzbuchs vor der Einstellung des Verfahrens gegen Markus Beckedahl und Andre Meister nicht vollständig veröffentlichen. Die Anzeigen lassen keine Zweifel, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unter seinem Präsidenten Hans-Georg Maaßen das Landesverrats-Verfahren gegen die beiden Journalisten von netzpolitik.org inszenierte.

    Nachdem Justizminister Heiko Maas den Generalbundesanwalt Harald Range letzte Woche in den Ruhestand schickte, ist das Verfahren gegen Markus und Andre heute eingestellt worden. Das teilte Gerhard Altvater für die Bundesanwaltschaft in einer sehr kurzen Pressemitteilung mit. Es handele sich nicht um Staatsgeheimnisse, damit liegt also kein Landesverrat mehr vor. Außerdem hätten Andre Meister und Markus Beckedahl nicht vorsätzlich gehandelt, wie wir bereits in einem Beitrag begründet hatten.

    Die Ermittlungen gegen unsere Informanten gehen allerdings weiter. Da es sich dabei „nur“ noch um den Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen handelt, ist aber nun nicht mehr die Bundesanwaltschaft tätig, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin.

    Nach dem Abgang Ranges wendet sich nun der kritische Blick der Öffentlichkeit zunehmend auf Hans-Georg Maaßen, der den Skandal maßgeblich verursacht hat: Er ist politisch verantwortlich für die abwegige Idee, dass es bei den beiden Veröffentlichungen auf netzpolitik.org um Landesverrat und Staatsgeheimnisse gehe, sowie für das unhaltbare „Rechtsgutachten“ des BfV für die Bundesanwaltschaft.

    Maaßen hat mit den beiden Strafanzeigen seines Hauses an das LKA Berlin nicht nur irgendwelche Ermittlungen initiiert. Die beiden Strafanzeigen enthalten vielmehr eine Vielzahl von Verweisen auf Geheimhaltungsstufen wie VS-VERTRAULICH. Für die bloße Verletzung von Dienstgeheimnissen (wovon die Journalisten nicht betroffen gewesen wären) wäre dies aber gar nicht erforderlich gewesen, denn auch nicht eingestufte Informationen können diesen Tatbestand erfüllen. Nur für den Vorwurf des Landesverrats und weiterer Staatsschutz-Delikte kam es auf das Vorliegen eines „Staatsgeheimnisses“ nach § 93 StGB an. Dass Maaßens Leute also in ihren Anzeigen genüsslich auf den VS-Stufen herumreiten, ist für Juristen ein völlig durchsichtiger Hinweis an das LKA Berlin, doch bitte nicht nur gegen die Informanten wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu ermitteln, sondern auch gegen die Journalisten von netzpolitik.org wegen Landesverrats.

    Weiter interessant: Verfassungsschutz und LKA Berlin telefonierten am Tag der zweiten Strafanzeige miteinander, die Anzeige enthält ausdrücklich einen Bezug auf das Telefonat – und der Rest des Schreibens enthält eher Standard-Formulierungen. Offenbar wollte man beim BfV sicherstellen, dass die Ermittlungen nicht etwa „nur“ wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen geführt werden (wo die Journalisten als Beschuldigte außen vor geblieben wären), sondern dass das LKA ganz großes Geschütz auffährt und die Sache wegen Landesverrats dem GBA vorlegt.

    Vor diesem Hintergrund mussten Maaßens Leute die politisch heikle Bewertung als Landesverrat gar nicht mehr ausdrücklich vornehmen – die Beamten vom LKA Berlin verstanden auch so, was von ihnen verlangt wurde.

    Und Maaßens Haus – das Bundesamt für Verfassungsschutz – hat die Ermittlungen mit dem unhaltbaren „Rechtsgutachten“ für den GBA, das die Informationen als Staatsgeheimnisse qualifiziert, auch in der Folgezeit maßgeblich weiter angeheizt.

    Beide Strafanzeigen Maaßens gingen an das Landeskriminalamt Berlin, Abteilung Polizeilicher Staatsschutz – zu Händen Herrn Jürgen Dressler. Unterschrieben wurden die Briefe von einer Frau Dr. Willems vom Bundesamt für Verfassungsschutz, der zweite Brief wurde jedoch von einem „Herrn Müller“ bearbeitet. Das „Rechtsgutachten“, in dem der Verfassungsschutz ein Staatsgeheimnis ausmachte und damit zwangsläufig Ermittlungen wegen Landesverrats weiter vorantrieb, wurde ebenfalls von einem „Herrn Müller“ verfasst. Reiner Zufall, dass Anzeigender und juristischer Gutachter den gleichen Namen tragen?

    Auffallend ist weiterhin, dass Markus’ Name in beiden Schreiben falsch geschrieben ist, zunächst „Marcus Beckendahl“, dann „Marcus Beckedahl“. Beides ist unrichtig, er heißt „Markus Beckedahl“.

    Ein Verfassungsschutz-Präsident, der so rücksichtslos gegen die Pressefreiheit intrigiert, schützt die Verfassung nicht, sondern versucht sie auszuhöhlen. Er sollte seinen Hut nehmen – und sei es nur, um seinem Haus einen Neuanfang zu ermöglichen. Vielleicht kümmern sich die Kölner Agenten dann in Zukunft doch intensiver um Nazis und NSA statt um die kritische Presse.


    
    2015-03-25_BfV-LKA-Strafanzeige-LandesverratKöln, 25.03.2015

    Betreff: Strafanzeige gegen unbekannt (BfV-Wirtschaftsplan 2013)

    Az: Z13 – 017–580001–0004–0004/15 S

    Sehr geehrter Herr Dressler,

    am 25. Februar 2015 veröffentlichte der Internetblog „netzpolitik.org“ einen Artikel unter der Überschrift „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massenauswertung von Internetinhalten“. Einleitend heißt es u.a. :

    „…Wir haben jetzt einen Teil dieses geheimen Haushaltsplans für den Verfassungsschutz für das Jahr 2013 erhalten (und veröffentlichen ihn). …“

    Die im Beitrag wiedergegebenen Zitate entstammen – überwiegend im Wortlaut, z.T. auch umgeschrieben – dem Vorwort zum BfV-Wirtschaftsplan 2013 (VS-Einstufung GEHEIM) und dem vom BfV im Nachgang zur Sitzung des Vertrauensgremiums (VG) am 06.05.2014 erstellten Bericht zum Konzept der „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ (EFI) an dieses Gremium (VS-Einstufung VERTRAULICH).

    Der Blog „netzpolitik.org“ wird von einer Person namens „Marcus Beckendahl“ betrieben.

    Herr Präsident Dr. Maaßen erstattet Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten. Sofern in diesem Zusammenhang in Betracht kommende Delikte nur auf Antrag verfolgt werden, werden die erforderlichen Strafanträge hiermit gestellt.

    Ich bitte Sie, mich über den Stand und den Ausgang des Verfahrens unterrichtet zu halten.

    Im Auftrag

    (Dr. Willems)


    2015-04-16_BfV-LKA-Strafanzeige-LandesverratKöln, 16.04.2015

    Betreff: Strafanzeige/Strafantrag gegen Unbekannt (Veröffentlichung vom Vertrauensgremium in der Sitzung vom 06.05.2014 erbetener Informationen des BfV)

    Bezug: Unser Telefonat vom 16.04.2015

    Az: Z13 – 017–580001–0005–0002/15 S

    Sehr geehrter Herr Dressler,

    am 15. April 2015 veröffentlichte der Internetblog „netzpolitik.org“ einen Artikel (s. Anlage) unter der Überschrift „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“. Einleitend heißt es u.a.:

    „Das Bundesamt für Verfassungsschutz errichtet für mehrere Millionen Euro eine neue Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung. Das geht aus dem geheimen Konzept zur ‚Erweiterten Fachunterstützung Internet’ hervor, das wir veröffentlichen. […] „.

    Die im Beitrag wiedergegebenen Zitate stimmen im Wortlaut ganz überwiegend mit dem vom BfV im Nachgang zur Sitzung des Vertrauensgremiums (VG) am 06.05.2014 erstellten Bericht zum Konzept der „Erweiterten Fachunterstützung Internet“ (EFI) an dieses Gremium einschließlich der Anlagen (VS-Einstufung VS-VERTRAULICH) und Teilen des Vorwortes zum BfV-Wirtschaftsplan 2015 (VS-Einstufung GEHEIM) überein. Der Bericht ist zudem dem veröffentlichten Beitrag im Volltext beigefügt.

    Der Beitrag nimmt erneut Bezug auf die Veröffentlichung von Teilen des BfV-Wirtschaftsplans 2013 (VS-Einstufung GEHEIM) auf den Seiten des Internetblogs „netzpolitik.org“ vom 25. Februar 2015. Hierzu ist bereits eine Strafanzeige unter dem 25.03.2015 erfolgt.

    Der Blog „netzpolitik.org“ wird von einer Person namens „Marcus Beckedahl“ betrieben. Der Artikel ist von einer Person namens „Andre Meister“ verfasst.

    Herr Präsident des BfV Dr. Maaßen erstattet Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten. Sofern in diesem Zusammenhang in Betracht kommende Delikte nur auf Antrag verfolgt werden, werden die erforderlichen Strafanträge hiermit gestellt.

    Ich bitte Sie, mich über den Stand und den Ausgang des Verfahrens unterrichtet zu halten.

    Im Auftrag

    (Dr. Willems)

    Hier noch mal alle Dokumente im Überblick:

    10. August 2015 101
  • : #Landesverrat: Stellungnahmen von Verbänden und NGOs
    Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen stellte sich dem Rechtsausschuss, sieht bei sich aber keine Schuld in der Landesverrats-Affäre.
    #Landesverrat: Stellungnahmen von Verbänden und NGOs

    In den letzten Tagen haben eine große Zahl von Verbänden und NGOs Stellungnahmen zu den Ermittlungen wegen Landesverrats und zu Fragen der freien Meinungsäußerung und Pressefreiheit abgegeben, die wir hier zusammentragen.

    Der Deutsche Journalistenverband Berlin (DJV) sieht die Ermittlungen als eine Blamage für Politik und Justiz und betont, dass die Mitglieder „alles in ihren Kräften stehende tun werde, die Journalisten des Blogs zu unterstützen“. Wörtlich schreibt der DJV:

    Journalisten sind schon seit Jahren wegen Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts, durch Redaktionsdurchsuchungen, die Vorratsdatenspeicherung und nicht zuletzt durch das Tarifeinheitsgesetz vom Handeln der Bundesregierung und der Justiz tief enttäuscht. Vor dem Hintergrund des Versagens der Geheimdienste im NSU-Skandal und der NSA-Abhöraffären erscheint das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org wie eine schlechte Posse.

    Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) fordert die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens und stellt in ihrer Stellungnahme den Schutz der Whistleblower in den Vordergrund:

    Die dju fordert nicht nur eine sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, sondern auch einen wirksameren gesetzlichen Schutz von Informanten. Sie müssen die Möglichkeit haben, ohne Angst vor Repression über gravierende Missstände in Unternehmen oder Behörden zu berichten, wenn diese Missstände auf anderen Wegen nicht abgestellt werden können. Die Bundesregierung ist zudem nachdrücklich aufgefordert, sich für einen wirksameren Schutz der Pressefreiheit in Deutschland einzusetzen.

    Die International Federation of Journalists (IFJ) und die European Federation of Journalists (EFJ) fordert klipp und klar: „Germany shall drop investigation against journalists over treason“. Sie wenden sich direkt an die deutsche Regierung:

    The International Federation of Journalists (IFJ) and its European organisation, the European Federation of Journalists (EFJ), have today called on the German government to immediately drop the investigation launched against two journalists, Andre Meister and Markus Beckedahl, over suspicion of treason.

    Reporter ohne Grenzen formuliert ihren Protest so:

    Reporter ohne Grenzen ist entsetzt, dass der Generalstaatsanwalt gegen die Kollegen des Online-Blogs netzpolitik.org ein Strafverfahren eingeleitet hat. Damit wird Journalisten in Deutschland zum ersten Mal seit Jahrzehnten Landesverrat vorgeworfen. Als Organisation, die sich weltweit für Pressefreiheit einsetzt, bedauern wir, dass die Bundesanwaltschaft durch ihr Vorgehen den Ruf unseres Landes beschädigt, ein sicherer Ort für Journalisten zu sein.

    In einem offenen Brief in mehreren Sprachen haben heute zudem zahlreiche internationale Journalisten (EFJ) die klare Forderung unterstützt, das Ermittlungsverfahren einzustellen:

    The investigation against Netzpolitik.org for treason and their unknown sources is an attack against the free press. Charges of treason against journalists performing their essential work is a violation of the fifth article of the German constitution. We demand an end to the investigation into Netzpolitik.org and their unknown sources.

    Auch die Bundespressekonferenz positioniert sich eindeutig:

    Der Vorstand der Bundepressekonferenz stellt sich hinter das BPK-Mitglied Markus Beckedahl. Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Landesverrates erschüttert die vom Bundesverfassungsgericht wiederholt verteidigte Rolle der Medien im demokratischen Rechtsstaat. Wir rufen die Beteiligten dazu auf, dringend zur üblichen und angemessenen Form der politischen Auseinandersetzung um die Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz zurückzukehren und die Drohung strafrechtlicher Einengungen der Pressefreiheit vom Tisch zu nehmen.

    Die OSZE hat sich brieflich an Außenminister Frank-Walter Steinmeier gewendet. Dunja Mijatović betont den Einschüchterungseffekt der Ermittlungen und erklärt für die Organisation:

    The threat of being charged with treason has a clear general chilling effect on journalists engaged in investigative reporting.

    La Quadrature du Net hatte sich schon mit uns solidarisiert, bevor die große Welle durch die Medien ging. Philippe Aigrain erklärte bereits am 15. Juli unter dem Titel: „We Must Support Netzpolitik Against the German Government Pressure!“

    La Quadrature du Net expresses its support and solidarity with the defenders of liberties of Netzpolitik and strongly condemns the intimidation and the legal threats they are being subjected to.

    Freedom House solidarisiert sich ebenfalls und richtet ihren Protest an die deutsche Regierung:

    As German authorities assess serious allegations against journalists for Netzpolitik.org, Freedom House urges the government to give priority to the media’s right to report freely and openly, especially on national security issues.

    Die Electronic Frontier Foundation (EFF) verteidigt die Pressefreiheit mit den Worten:

    Netzpolitik should not be punished for reporting on the German government’s plans to surveil – i.e., to spy on – its citizens.

    Die Digitale Gesellschaft positioniert sich ebenfalls und betitelt ihr Statement: „Ihr werdet Euch noch wünschen, wir wären unpolitisch“. Sie verweist auf die Diskrepanz zwischen dem Vorgehen gegen Journalisten und ihre Quellen und dem monatelangen Zögern und letztlich der Einstellung der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Geheimdienstskandale:

    Das Vorgehen, mit dem augenscheinlich kritische Journalisten sowie deren Informanten eingeschüchtert werden sollen, ist ein rechtsstaatlicher Offenbarungseid. Nachdem der Generalbundesanwalt weder wegen der geheimdienstlichen Massenüberwachung der Bevölkerung noch wegen des Ausspähens des Mobiltelefons der Kanzlerin strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen hat, leitet er nun ausgerechnet wegen der kritischen Berichterstattung über den Ausbau der Internetspionage ein Verfahren ein. Dadurch entsteht der Eindruck einer Kumpanei zwischen Geheimdiensten, Bundesanwaltschaft und Bundesregierung, die darauf angelegt ist, das tatsächliche Ausmaß der Überwachung vor der eigenen Bevölkerung zu verschleiern.

    Der CCC lobte eigens einen Preis für Verratsdatenspeicherung aus und schreibt:

    Der Chaos Computer Club (CCC) gratuliert der Redaktion zu dieser seltenen journalistischen Auszeichnung und sichert tatkräftige sowie finanzielle Unterstützung zu. Wir rufen dazu auf, Generalbundesanwalt Harald Range weitere Anlässe für Einschüchterungskampagnen gegen Journalisten zu liefern.

    D64 schreibt unter dem Motto Unterhaken! Solidarität mit netzpolitik.org!:

    Die Ermittlungen sind ein gezielter Angriff auf kritische Berichterstattung über die Rolle der Geheimdienste, über die Einschränkung von Bürgerrechten im digitalen Raum und der offensichtliche Versuch, Journalisten und Aktivisten zu diskreditieren. Diesen Versuch gilt es zu unterbinden. Deshalb stellt sich D64 solidarisch an die Seite von netzpolitik.org,

    Auch in Informatiker-Kreisen wurde das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org verurteilt. Verantwortliche sollten sich auf die Grundrechte besinnen, ebenso die Mitglieder der Vereine:

    Die Fachgruppe Informatik und Ethik der Gesellschaft für Informatik und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung rufen die politisch Verantwortlichen zur Raison sowie ihre Mitglieder zur erneuten Lektüre der höchstrichterlichen Grundsatzurteile auf.

    Und die Titanic zeigt ihr Mitgefühl auf ihre Weise: Aus Solidarität mit netzpolitik.org: TITANIC veröffentlicht neue interne Dokumente des Verfassungsschutzes. :}

    5. August 2015 15
  • : #Landesverrat: Range in den Ruhestand versetzt
    #Landesverrat: Range in den Ruhestand versetzt

    Die Stellungnahme im Bundesjustizministerium, die Minister Heiko Maas um 18.15 Uhr vor der versammelten Presse abgegeben hat, fiel knapp aus: Im Streit um die Ermittlungen gegen uns wegen Landesverrats warf Maas dem Generalbundesanwalt vor, in seinem Statement heute nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Das Vertrauen sei daher „nachhaltig gestört“. Er versetzte ihn kurzerhand in den Ruhestand.

    Nachfolger soll der Münchner Generalstaatsanwalt Peter Frank werden.

    Wir haben allerdings eine Reihe von Forderungen in Sachen Landesverrat. Mit Ranges Abgang ist es nicht getan.

    4. August 2015 42