Constanze

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Foto: Darja Preuss

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

  • : Justizminister Heiko Maas: Statement um 18.15 Uhr
    maas
    Justizminister Heiko Maas. Lizenz: CC BY-ND 2.0, via flickr/SPD Saar
    Justizminister Heiko Maas: Statement um 18.15 Uhr

    Die Pressestelle des Bundesjustizministeriums hat uns bestätigt, dass der Minister um 18.15 Uhr vor die Presse treten wird, um sich zu den Ermittlungen gegen uns wegen Landesverrats zu äußern. Wir hatten Papiere des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlicht, die zeigten, dass ein starker Ausbau der Internetüberwachung geplant ist. Daraufhin hatte des Chef des Inlandsgeheimdienstes eine Strafanzeige gestellt, die seitens des Generalbundesanwalts Harald Range zur Einleitung von Ermittlungen gegen zwei Journalisten unserer Redaktion führte.

    Der Sender Phoenix wird vor Ort sein, ob es einen Live-Stream geben wird, ist aber noch nicht klar.

    4. August 2015 4
  • : Der Landesverrat in der Bundespressekonferenz (Update)
    Der Landesverrat in der Bundespressekonferenz (Update)

    Einige heikle politische Fragen zum Vorwurf des Landesverrats kamen heute in der Bundespressekonferenz zur Sprache: Wer wusste was und wann? Eine Zusammenfassung und die Audio-Aufnahme der Aussagen veröffentlichen wir hiermit.

    Das Bundesinnenministerium lässt sich prinzipiell von Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, „regelmäßig Bericht erstatten“, alle Vorgänge von Gewicht würden dabei mitgeteilt.

    Vorgehen des Generalbundesanwalts

    Tilo Jung richtete die grundsätzliche Frage an das Justizministerium, wie denn das Weisungsverhältnis zwischen dem Ministerium und dem Generalbundesanwalt sei. Der Sprecher erklärte daraufhin, dass der Sachverhalt seitens der Bundesanwaltschaft zu prüfen und dann „eigenverantwortlich zu entscheiden“ sei. Das Ministerium erteile nur Weisungen, wenn Rechtsbrüche gegeben seien. Das hätte man aber „in keinem Ermittlungsverfahren“ je ausgeübt. Es blieb die Frage offen, ob das eigentlich auch für die Strafanzeigen wegen der NSA-BND-Massenüberwachung gilt.

    Markus war heute selbst in der Bundespressekonferenz und stellte die Frage, ob es denn normal sei, ein Gutachten zur Frage, ob ein Landesverrat vorläge, zu beauftragen? Als Antwort erhielt er die Auskunft, das sei zur Beweiserhebung möglich. Das zuerst involvierte LKA Berlin hätte bereits beim BfV nachgefragt, ob es hier um ein Staatsgeheimnis ginge. Dass die Bundesanwaltschaft eine „Ersteinschätzung des Strafanzeigenstellers“ zu den Rechtsfragen einhole, sei insgesamt „keine abwegige Verfahrensweise“.

    Markus erhielt übrigens auch die Auskunft, dass man technische Überwachungsmaßnahmen gegen unsere Redaktion nicht ausschließen könne.

    Nachdem offenbar am 13. Mai das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, hätte das Justizministerium am 27. Mai vom GBA die Information über Ermittlungsverfahren erhalten, und zwar auch darüber, dass gegen unsere beiden Redaktionsmitglieder und gegen „unbekannt“ ermittelt werde. Daraufhin hätte das Ministerium „Vorbehalte deutlich gemacht“ und nach diesem 27. Mai gegenüber dem GBA geäußert, dass man nicht die Absicht erkennen könne, die BRD zu benachteiligen. Inhaltlich hätten diese Vorbehalte sich nicht deutlich unterschieden von denen, die am Freitag auf der Website veröffentlicht wurden.

    Gudula Geuther vom Deutschlandradio hakte in dieser Frage mehrfach nach: Wenn es eine Expertise des Justizministeriums gäbe, die in der Frage des Landesverrats zu einem anderen Schluss kommt, könnte das dann eine Weisung an den GBA in Gang setzen? Und sind diese „Vorbehalte“ mehr als „Hinweise“ an den GBA zu verstehen? Wie scharf seien sie fomuliert worden? Die Antwort des Justizministerium war leider wenig aussagekräftig: Man werde dem GBA ein „eigene rechtliche Einschätzung“ übermitteln, er entscheide aber „frei“ über das Ermittlungsverfahren.

    Es kam die Frage nach dem „Quittungsbuch“ auf, das verzeichnet, wer wann Umgang hatte mit welchen Dokumenten. Dieses Quittungsbuch würde bisher zwar nicht vorliegen, allerdings sei ein „umfangreicheres Schriftstück“ übermittelt worden, aus dem hervorginge, wer in Besitz der Dokumente war.

    An BMI-Sprecher Tobias Plate richtete sich dann die Frage, ob es sich hier quasi um eine Art Selbstanzeige handele, wenn doch nur staatliche Stellen die Dokumente geleakt haben könnten. Das BMI bestätigte in der Antwort, dass Personen aus dem BfV und aus Ministerien die Dokumente in Besitz gehabt hätten. Insgesamt hätte ein dreistelliger Personenkreis Zugriff gehabt. Eine Liste dieser Personen gäbe es aber nicht. Das BfV hätte jedoch ein Schreiben zu dem Personenkreis übermittelt.

    Seitens des Kanzleramts wurde wenig Inhaltliches verlautbart, mehrfach wurde nur wiederholt, dass die „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei und der Artikel 5 eine „sensible Abwägung“ erfordere. Ob die Kanzlerin das Vorgehen Maaßens unterstütze, beantwortete Christiane Wirtz als stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung nicht direkt, man müsse jetzt alles erstmal sachlich aufklären. Konsequenzen personeller Natur wurden von Wirtz offengelassen.

    Auf die Frage, ob die Kanzlerin die Strafanzeige Maaßens klug fände, kam als Antwort nur die vieldeutige Bemerkung, dass die Regierungschefin die Reaktion ihres Justizministers Heiko Maas als klug erachte.

    Auf die Frage, ob es denn zutreffend sei, dass sich Kanzlerin Angela Merkel im Oktober 2014 persönlich gegen Strafanzeigen ausgesprochen hätte, kam nur wieder die generische Antwort von Wirtz, dass die „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei. In der Sache gab es aber keine Antwort.

    Wer bekommt den „Schwarzen Peter“?

    Warum hat die BMI-Staatsekretärin Emi­ly Haber das Wissen um Landesverratsermittlungen gegen Journalisten nicht an den Minister Thomas de Maizière weitergegeben, sei es ihr nicht bemerkenswert erschienen? Die Antwort blieb das BMI schuldig. Auch ob das Minister de Maizière denn öfter passiere, dass er eine wichtige Information in seinem Haus schlicht nicht erfährt, wurde nur insofern kommentiert, dass es nicht etwa einen „gesonderten Termin“ gegeben hätte, sondern Maaßen es nur am Rande mal erwähnt habe. Im BMI sei nicht klar gewesen, dass es um Ermittlungen gegen Journalisten ginge, man fände es aber insgesamt „gut und richtig“, dagegen vorzugehen, dass geheime Dokumente leaken.

    Aber wer hatte denn nun die Idee, ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats und eben nicht wegen anderer, geringerer Vorwürfe loszutreten? Wer also kriegt den Schwarzen Peter? Denn ohne den Vorwurf des Landesverrats wäre der GBA ja gar nicht zuständig.

    Zunächst wäre im Ministerium ja nur bekannt gewesen, dass Maaßen die Absicht zu einer Strafanzeige gehabt hätte. Man hätte erst später die Information gehabt, dass es um Staatsgeheimnisse ginge.

    Aber sind nun die von uns geleakten Dokumente also Staatsgeheimnisse? Die Antwort darauf verwies auf den GBA, der beim BfV einfach nachgefragt hätte, ob es hier um Landesverrat ging. Es wird wenig überraschen, dass der Inlandsgeheimdienst in einem Gutachten an den GBA zu genau dem Ergebnis kam. Auf die Fragen danach, warum Amtschef Maaßen einen derart starken Vorwurf macht, wurde inhaltlich nicht näher eingegangen, denn was ebenfalls nicht überrascht: Das Gutachten seines Hauses ist selbstverständlich vertraulich.

    Allerdings sind die Strafanzeigen selbst wohl nicht eingestuft. Man prüfe daher derzeit, ob man sie an die Öffentlichkeit herausgeben könne. Das Gutachten des BfV bleibt vorerst vertraulich, aber wohl nicht mehr lange: Einigen Journalisten liegt es offenbar schon vor. Gudula Geuther merkte dazu spitz an, ob nicht in rechtlichen Frage des Landesverrats ohnehin beim GBA selbst die kundigsten Juristen zu suchen seien.

    Das BMI bekundete seinerseits nach Angaben des Ministeriumssprechers Zweifel, dass es sich um Landesverrat handele.

    Auf die Frage, wie der „Streisand“-Effekt denn bewertet würde, also in Folge der Ermittlungsmaßnahme sehr viel mehr Menschen die geleakten Dokumente überhaupt erst zur Kenntnis nehmen, heißt es von den Sprechern der Ministerien nur: „Kein Kommentar“.

    Hier der knapp einstündige Audio-Mitschnitt, den wir an dieser Stelle ungekürzt veröffentlichen:

    BPK-2015–08–03-netzpolitik.org.mp3, 43.0 MB (43,006,530 bytes)

    SHA256: ef8ef4b4f9ab6c41297b14f6979745cba1c20767ff126ec0c530b32cbafe3ca7

    Update: Jung & Naiv hat die komplette BpK als Video online gestellt.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    3. August 2015 26
  • : Website gehackt: Der Wortlaut der Mitteilung des Generalbundesanwalts
    Website gehackt: Der Wortlaut der Mitteilung des Generalbundesanwalts

    Um die Äußerungen des Generalbundesanwalts Harald Range zu den Ermittlungen gegen uns ist ein politischer Streit entstanden. Grünen‑, Linken‑, FDP- sowie SPD-Politiker fordern mittlerweile seinen Rücktritt. Derzeit kann man die Meldung vom Wochenende allerdings nicht aufrufen, daher geben wir den vollständigen Inhalt hier wieder.

    Es wurde spekuliert, dass die Pressemitteilung vielleicht zurückgezogen oder anders formuliert werden sollte. Dominik Rzepka aus der ZDF-Hauptstadtredaktion hat aber bereits eine Bestätigung der Bundesanwaltschaft bekommen, dass die Website gehackt worden sind.

    Mitteilung des Generalbundesanwalts vom 2. August

    Pressemitteilung zum Verfahren aufgrund der Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz

    Die Bundesanwaltschaft hatte aufgrund der Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wegen der Veröffentlichung von als Verschlusssache eingestufter Dokumente auf dem Internet-Blog „Netzpolitik.org“ zunächst lediglich einen Prüfvorgang angelegt. Hintergrund hierfür war, dass eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft in Fällen von Geheimnisverrat nur gegeben ist, wenn ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB in Rede steht. Das BfV hat im weiteren Verlauf zu dieser Frage ein ausführliches Rechtsgutachten vorgelegt und darin das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bejaht. Daraufhin hat die Bundesanwaltschaft nach kritischer Prüfung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine möglicherweise strafbare öffentliche Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gesehen. Nach § 152 Abs. 2 StPO war sie daher gehalten, ein Ermittlungsverfahren auch gegen die bislang unbekannten, ihr Dienstgeheimnis verletzenden Geheimnisträger einzuleiten.

    Bereits bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens am 13. Mai 2015 hat Generalbundesanwalt Range angewiesen, dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV namentlich genannten Journalisten ergriffen werden. Vielmehr hat er entschieden, dass zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen ein externes Gutachten zur Beurteilung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses eingeholt werden soll. Ein solches Gutachten wurde am 19. Juni 2015 in Auftrag gegeben.

    Der weitere Gang des Verfahrens wird der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am vergangenen Freitag angekündigten Einschätzung zu den offenen Rechtsfragen vorbehalten bleiben.

    3. August 2015 16
  • : Internetwirtschaftsverband eco: Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig
    Internetwirtschaftsverband eco: Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig
    vds-protest

    Protest gegen die VDS.

    Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) positioniert sich anlässlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erneut deutlich gegen die anlasslose Datenhalde, die nach Einschätzung des Verbandes gegen europäische Grundrechte verstößt und EuGH-Vorgaben ignoriert.

    Nach Ansicht von eco ist die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar.

    Das geplante gesetzliche „Gebot der Inlandsdatenspeicherung“ konterkariere die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die derzeit verhandelt wird. eco fordert daher, dass die EU-Kommission die Vorratsdatenspeicherung stoppen soll und verweist auf das momentane Notifizierungsverfahren:

    Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen des Notifizierungsverfahrens, ob der deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar ist. Das Verfahren dauert drei Monate, solange gilt eine Stillhaltefrist, während der das Vorhaben nicht verabschiedet werden darf.

    Mit der kleinen Ausnahme des CDU-nahen cnetz haben sich damit wohl alle gesellschaftlichen Gruppen – meist mehrfach – von der VDS klar distanziert. Können wir die Idee jetzt mal zu den Akten legen, bitte?

    Bildlizenz: CC BY-ND 2.0 via flickr/wiseguy71

    29. Juli 2015 3
  • : Forderung nach Hintertüren: „Ein strategischer Fehler“
    Forderung nach Hintertüren: „Ein strategischer Fehler“

    Da in den Vereinigten Staaten, aber auch in Deutschland und Österreich die Diskussionen um verschlüsselte Kommunikation und um persistente Hintertüren in Software weiterhin heftig geführt werden, gab es beim Aspen Security Forum dazu letzte Woche einige Wortmeldungen. Wer glaubt, dass sich nur Aktivisten gegen solche Vorhaben wenden, dürften überrascht sein, wie die Diskussion verlief. Denn das in Aspen versammelte Etablishment stellte sich mitnichten sämtlich als Hintertüren-Befürworter heraus.

    Bemerkenswert ist vor allem das Statement von Michael Chertoff, dem ehemaligen Chef des Ministeriums für Homeland Security und früheren Staatsanwalt, der als notorischer Falke bekannt war und mit Forderungen wie der nach einer Art nuklearen Abschreckungslogik im „Cyberspace“ auffiel. Er wendet sich mit vier durchdachten Argumenten gegen die Logik derjenigen, die noch immer absichtlich verzögerte Fehlerbehebungen und verdeckte Hintertüren in IT-Produkten fordern.

    Ich glaube, dass es ein Fehler ist, von Unternehmen, die Hard- und Software produzieren, zu verlangen, einen Zweitschlüssel oder eine Hintertür einzubauen, selbst wenn man das mit der Regelung absichert, dass es eine richterliche Anordnung geben muss. […]

    Erstens: Wenn man zu einem Zweitschlüssel oder einer anderen Form von Hintertür verpflichtet, entsteht immer ein erhöhtes Risiko und eine erhöhte Verletzlichkeit. Damit kann man zu einem gewissen Grad zurechtkommen. Aber dies hindert einen daran, bestimmte Formen der Verschlüsselung zu nutzen. Im Grunde macht man also Verschlüsselung für die Durchschnittsperson unsicherer.

    Der zweite Punkt ist, dass die wirklich bösen Leute Apps und Tools finden werden, mit deren Hilfe es möglich sein wird, alles zu verschlüsseln ohne irgendeine Hintertür. Diese Apps vermehren sich permanent. Die Idee, dass wir das stoppen könnten, besonders im Hinblick auf die globalen Gegebenheiten, ist ein bloßer Traum. Das Resultat könnte aber sein, dass legitime Nutzer unsichere Kommunikationsformen nutzen und bei den bösen Jungs immer noch nicht entschlüsselt werden kann.

    Drittens: Was sollen wir anderen Ländern erzählen? Was ist, wenn andere Länder, etwa Russland oder China, sagen: Großartig, wir wollen auch einen Zweitschlüssel haben! Die Unternehmen haben keine ernsthafte Grundlage, um das abzulehnen. Das ist wird also ein strategisches Problem für uns sein.

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    Michael Chertoff. CC BY 2.0, via flickr/USCG Press

    Zuletzt habe ich noch ein paar grundsätzliche Gedanken. Zum einen haben wir historisch gesehen unsere Gesellschaft nie so organisiert, dass es für Strafverfolger maximal einfach ist, auch nicht mit richterlicher Anordnung, Informationen zu bekommen. Wir schließen oft Kompromisse, wir machen es schwieriger. Wenn wir das nicht machen würden, was sollte die Regierung dann daran hindern, einfach zu sagen, dass alle Telefone so konfiguriert zu sein haben, dass sie permanent alles aufnehmen, was wir sagen und tun. Wenn dann eine richterliche Anordnung kommt, wird alles offengelegt, und wir überführen uns schließlich selbst. Ich glaube nicht, dass wir das gemeinschaftlich so tun.

    Ich denke außerdem, dass die Erfahrung zeigt, dass es nicht ganz so finster aussieht wie wir befürchten. In den 1990ern, als Verschlüsselung ein großes Thema wurde, gab es eine große Debatte über den Clipper Chip, der in Kommunikationsgeräte eingebaut werden sollte, um das Abhören auf richterliche Anordnung hin möglich zu machen. Der US-Kongress und letztendlich der Präsident haben dem nicht zugestimmt. […]

    Meine Antwort ist etwas weitschweifend geraten. Aber ich denke, die Leute dazu zu verpflichten, eine Schwachstelle einzubauen, könnte ein strategischer Fehler sein.

    Wer Chertoff im Original hören möchte, kann seine Anmerkungen ab etwa Minute 16 in diesem Video ansehen:

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    Bei emptywheel findet sich neben dem vollständigen englischen Transkript von Chertoffs Aussagen auch eine Kommentierung. Hier das Original:

    I think that it’s a mistake to require companies that are making hardware and software to build a duplicate key or a back door even if you hedge it with the notion that there’s going to be a court order. And I say that for a number of reasons and I’ve given it quite a bit of thought and I’m working with some companies in this area too.

    First of all, […] when you do require a duplicate key or some other form of back door, there is an increased risk and increased vulnerability. You can manage that to some extent. But it does prevent you from certain kinds of encryption. So you’re basically making things less secure for ordinary people.

    The second thing is that the really bad people are going to find apps and tools that are going to allow them to encrypt everything without a back door. These apps are multiplying all the time. The idea that you’re going to be able to stop this, particularly given the global environment, I think is a pipe dream. So what would wind up happening is people who are legitimate actors will be taking somewhat less secure communications and the bad guys will still not be able to be decrypted.

    The third thing is that what are we going to tell other countries? When other countries say great, we want to have a duplicate key too, with Beijing or in Moscow or someplace else? The companies are not going to have a principled basis to refuse to do that. So that’s going to be a strategic problem for us.

    Finally, I guess I have a couple of overarching comments. One is we do not historically organize our society to make it maximally easy for law enforcement, even with court orders, to get information. We often make trade-offs and we make it more difficult. If that were not the case then why wouldn’t the government simply say all of these [takes out phone] have to be configured so they’re constantly recording everything that we say and do and then when you get a court order it gets turned over and we wind up convicting ourselves. So I don’t think socially we do that.

    And I also think that experience shows we’re not quite as dark, sometimes, as we fear we are. In the 90s there was a deb — when encryption first became a big deal — debate about a Clipper Chip that would be embedded in devices or whatever your communications equipment was to allow court ordered interception. Congress ultimately and the President did not agree to that. And, from talking to people in the community afterwards, you know what? We collected more than ever. We found ways to deal with that issue.

    So it’s a little bit of a long-winded answer. But I think on this one, strategically, we, requiring people to build a vulnerability may be a strategic mistake.

    Übersetzung von Constanze und Daniel.

    28. Juli 2015 18
  • : Generalbundesanwalt Range im Interview: „Marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft“
    Generalbundesanwalt Range im Interview: „Marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft“

    Der Generalbundesanwalt Harald Range hat sich im aktuellen „Spiegel“ in einem Interview zu den nicht stattfindenden oder wieder eingestellten Ermittlungen gegen Geheimdienste erklärt.

    Mit Bezug auf Wikileaks und die jüngst geleakten Telefonnummern, E‑Mail-Adressen und Zusammenfassungen von Gesprächen aus dem Kanzleramt und mehreren Ministerien, die von der NSA aufgezeichnet wurden, begründet Range, woran es hapert:

    „Als Strafverfolger brauche ich Fakten.“

    Dafür, dass er im selben Interview gleich zu Anfang einräumt, keine vertraulichen Vorgänge mehr am Telefon zu besprechen, reichen die Fakten aber wohl.

    Doch dass Papiere der Bundesregierung NSA-Spionage bis mindestens 2013 bestätigen, zählt offenbar nicht zu den Fakten. Man habe eben andere „Maßstäbe“ als Journalisten und brauche mehr, um Ermittlungen einzuleiten:

    „[…] mit Hypothesen kann ich nichts anfangen, wir brauchen konkrete Anhaltspunkte.“

    Man habe aber nun gegen „Cyberspionage“ immerhin ein „eigenes Referat“ gegründet und auch mal nachgefragt, ob die Presseberichte der Wahrheit entsprechen, nämlich laut Range beim „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und natürlich dem Bundeskriminalamt“. Natürlich.

    Die Bundesregierung soll ja mit den USA verhandelt haben, ob die Selektorenliste dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags vorgelegt werden können. Abgesehen davon, dass es auf der Bizarro-Skala recht weit oben ausschlägt, wenn man die US-Regierung darum bittet, Daten des technischen Geheimdienstes einsehen zu dürfen, der im Verdacht steht, die Bundesregierung auszuforschen, wurde an Range und seine Behörde dabei offenbar gar nicht gedacht. Denn die Selektorenliste der Bundesanwaltschaft zur Prüfung der Einleitung von Ermittlungen wegen Straftaten vorzulegen, wäre doch eigentlich die normale Reaktion in einem Rechtsstaat.

    Die „Spiegel“-Journalisten fragen Range auch nach dem Bundestagshack und wollen wissen, ob er die Meinung des Bundesamtes für Verfassungsschutz teilt, „dass ein russischer Geheimdienst dahintersteckt“, und ob es einen Unterschied macht, aus welchen Land Spione kämen. Range versichert:

    „Wenn wir das bestätigt bekämen, würden wir auch übernehmen. […] Wir haben alle im Blick.“

    Fragt sich nur, was er mit „auch“ meint. Er muss wohl die „Vorermittlungen“ meinen, die seine Behörde durchführte. Immerhin steht Range der technisierten Überwachung nicht völlig ignorant gegenüber und räumt die Existenz ein:

    „Aber dass so viel möglich ist, wie wir jetzt wissen – das ist mir erst 2013 bewusst geworden.“

    Ob die Überwachung aber gegen bestehende Gesetze verstößt, steht offenbar auf einem anderen Blatt. Range schiebt den Schwarzen Peter stattdessen einfach weiter in Richtung der politischen Entscheider und reduziert den Rechtsstaat zur bloßen Dekoration:

    „In unserer Rechtsordnung gibt das Strafrecht den Flankenschutz von der Seite – marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft.“

    Ich verstehe das als Aufforderung.

    27. Juli 2015 30
  • : Laura Poitras: „Ich möchte wissen, warum der Staat mich heimlich zum Ziel von Beobachtungen macht“
    Laura Poitras: „Ich möchte wissen, warum der Staat mich heimlich zum Ziel von Beobachtungen macht“

    Laura Poitras hat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein sehr lesenswertes Interview gegeben: Amerikas Politik schafft Terror und Chaos.

    Die Filmemacherin und Oscar-Preisträgerin (Citizenfour) Poitras verklagt die US-Regierung auf Zugang zu Informationen darüber, warum sie jahrelang bei insgesamt über neunzig Grenzübertritten immer wieder durchsucht und befragt wurde. Sie erklärt im Interview ihre Entscheidung, juristische Schritte einzuleiten:

    Ich habe vor mehr als einem Jahr zahlreiche Anfragen eingereicht, wie sie unser Gesetz zur informationellen Selbstbestimmung, der „Freedom of Information Act“, vorsieht. Die amerikanische Regierung hat meine Fragen, die zu beantworten sie gesetzlich verpflichtet ist, nicht beantwortet. Deshalb habe ich mich für den nächsten Schritt, die Klage vor Gericht, entschieden. […] Ich möchte wie sie wissen, warum der Staat mich heimlich zum Ziel von Beobachtungen macht.

    Poitras wird zu den Überwachungsprogrammen der Geheimdienste, zu Beobachtungslisten, Kontrollen an Grenzen und Menschenrechten befragt und spricht über ihre Erwartungen an einen Rechtsstaat mit garantierter Meinungsfreiheit. Über die höchstwahrscheinlich über sie existierende BND-Akte sagt sie, dass sie später auch gern mal darin Einblick nehmen würde.

    Befragt zu ihrer Einschätzung über die Richtung, die in den Vereinigten Staaten politisch eingeschlagen wurde, kommt die US-Amerikanerin Poitras zu einem insgesamt pessimistischen Ergebnis, betont aber die Wichtigkeit der Möglichkeit, Kritik frei äußern zu können:

    Trotz der ernsten Bedenken, die ich habe, wenn ich darüber nachdenke, in welche Richtung sich mein Land bewegt: Wir haben immer noch die Freiheit der Rede. Anders als viele andere Länder, in denen Journalisten um ihr Leben bangen müssen, wenn sie die Wahrheit öffentlich machen. Ich hätte diese Fragen nicht beantworten können, wenn ich nicht diese Freiheit hätte.

    Das sollten wir uns immer mal wieder vergegenwärtigen. Denn hinzuzufügen wäre vielleicht noch, dass man diese Freiheit der Rede auch ausüben muss. Rechte, die man nicht auslebt, gehen nach und nach ein wie eine Pflanze, die man zu wenig gießt.

    22. Juli 2015 12
  • : „Keinen Bock, auf den Link zu drücken“
    „Keinen Bock, auf den Link zu drücken“

    Bei AMY&PINK hat Marcel Winatschek heute ein kleines Sittenbild der real existierenden Internetgewohnheiten entworfen: „Wie Facebook den Rest des Internets langsam ausbluten lässt“.

    Er bezieht sich auf einen Artikel von ihm selbst, der sich mit dem Selbstbewusstsein von Mädchen und der Zeitschrift BRAVO auseinandersetzt. Winatschek beobachtet in diesem Zusammenhang ein paar schleichende, aber grundsätzliche Änderungen der Nutzungsgewohnheiten, die nicht nur Seiteneffekte von einerseits Clickbait und Buzzfeedisierung und andererseits der häufigen Volumenbegrenzung beim Mobil-Klicken sein dürften.

    Es geht ihm auch um Facebook, das „digitale Megagehirn“, das seine Nutzer immer mehr an der kurzen App-Leine hält, dessen sog. „Stickiness“ und um die Bequemlichkeit. Denn Winatschek sieht den Klick auf Facebook-externe Links als aussterbende Währung, vor allem bei jüngeren Netznutzern. Klicks würden als „eine Belastung, eine Zumutung, eine Zeitverschwendung“ gesehen.

    Andersrum wird übrigens auch ein Schuh draus. Viele bemerken gar nicht mehr, ob ein Facebook-Link von „außerhalb“ überhaupt klickbar ist, da die Vorstellung, jemand könnte nicht eingeloggt sein, offenbar schon jenseits der Facebook-Realität ist.

    Winatschek schreibt das nicht ohne eine Selbstkritik an den Medien, die sich in einen „Würgegriff“ begeben hätten, und formuliert, was zu tun wäre:

    Einen Ausweg aus dieser Misere sehe ich nur darin, soziale Netzwerke strikt nicht mehr dazu zu nutzen, Inhalte des eigenen Mediums zu teilen. […] Womöglich geraten wir dadurch aber auch schneller in die Vergessenheit als wir gucken können.
    – AMY&PINK

    Die Gleichsetzung sozialer Plattformen mit Facebook irritiert dabei ein wenig. Und Ihr werdet es ahnen: Dieses Risiko plant er nicht einzugehen, obwohl er durchaus konstatiert, dass das Internet immer „weniger bunt und dafür mehr überwacht“ wird.

    Er identifiziert drei Gründe dafür:

    Natürlich könnten wir jetzt damit beginnen, Facebook den Rücken zu kehren, unsere Inhalte wieder auf andere Arten an die Menschen bringen. Aber erstens müssten wir das geschlossen machen, zweitens würde das Einnahmebußen lebensbedrohender Ausmaße bedeuten und drittens würden wir uns früher oder später nur wieder in andere Abhängigkeiten begeben.
    – AMY&PINK

    Also wenn mich einer im „Würgegriff“ hätte, würde ich ja in die Hand beißen.

    21. Juli 2015 19
  • : Professionell viral werden: Sepp Blatter im Geldregen
    Professionell viral werden: Sepp Blatter im Geldregen

    Der Chef des Weltfußballverbandes Fifa, Sepp Blatter, wurde heute Opfer einer Medienguerilla-Aktion, die nahezu perfekt inszeniert war und wunderbare Bilder liefert, um die vielkritisierte Korruption im Kommerzfußball zu illustrieren. Natürlich wurde die Aktion, die bei der Fifa-Pressekonferenz durchgeführt wurde, umgehend viral. Es gibt auch ein kurzes Video von der Aktion.

    Laut den Kommentatoren im Video hätte Blatter danach gesagt:

    Das hat nichts mit Fußball zu tun.

    Als wenn Geld, Korruption und Fußball keinen Zusammenhang hätten.

    Nun könnte man sagen, das hätte auch nichts mit Netzpolitik zu tun. Stimmt natürlich, aber ein so schöner Medienstunt mit bleibenden Bildern, der so schnell viral wurde, ist uns durchaus eine Kurzmeldung wert. :}

    20. Juli 2015 4
  • : Sicherheitshysterie nach britischem Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: „Tausende Leben in Gefahr“
    Sicherheitshysterie nach britischem Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: „Tausende Leben in Gefahr“

    Nachdem die letztes Jahr in Kraft getretene nationale gesetzliche Grundlage für die zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung (Data Retention and Investigatory Powers Act, DRIPA) in Großbritannien gerichtlich gekippt wurde, fallen einige britische Medienberichte als Reaktion auf das Urteil drastisch aus. Das Gericht hielt die DRIPA-Überwachungsmaßnahmen für „inconsistent with EU laws“ und insgesamt unrechtmäßig, auch weil der Zugang zu den verpflichtend gespeicherten Daten ohne Richtervorbehalt oder Vergleichbares möglich war, damit also der Zugriff kaum beschränkt war.

    In einigen britischen Medien wird diese Entscheidung, die sowohl den Zugriff der Polizeien als auch der Geheimdienste betrifft, nun als eine Art Sicherheitsrisiko hingestellt. Die Notwendigkeit der technisierten Überwachung wird gar nicht mehr hinterfragt, die gerichtlichen Backpfeifen an die britische Regierung stattdessen in grotesker Weise kommentiert. So titelt beispielhaft der Telegraph in Anlehnung an eine Aussage der britischen Innenministerin Theresa May: Thousands of lives at risk after High Court rules snooping powers unlawful.

    Manche britische Medien gehen den Sicherheitshysterikern derart auf den Leim, dass sie ohne einen Anflug von Hinterfragen offensichtlichen Unsinn wiedergeben. So wird mit Kindern und sonst Schutzbedürftigen argumentiert, die nun nicht mehr gerettet werden könnten:

    But police chiefs and the Home Office warned that would mean officers would no longer be able to use the data to help trace vulnerable people such as those at suicide risk or missing children.

    Das fällt mal wieder in die Kategorie „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“, denn das Urteil gegen die anlasslose verpflichtende Speicherung aller Kommunikationsmetadaten hat ja mitnichten zur Folge, dass man bei Ermittlungen nicht mehr auf Kommunikationsdaten zugreifen könnte.

    John Hayes, der britische „Minister for Security“, hatte im Mirror die angeblichen Folgen des Urteils so beschrieben:

    The effect of this judgment would be that, in certain cases, communications data that could potentially save lives would only be available to the police and other law enforcement if a communications company had decided to retain it for commercial reasons. We believe that is wrong.

    Glauben ersetzt aber keine rechtmäßigen Gesetze. Hayes reagierte auf das Urteil zudem mit der Ankündigung, Berufung einlegen zu wollen:

    We disagree absolutely with this judgment and will seek an appeal.

    Premierminister David Cameron und die konservative Innenministerin Theresa May planen schon für den Herbst mit der „Snoopers’ Charter“ in Sachen technisierter Überwachung nochmal nachzulegen.

    20. Juli 2015 19
  • : Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Was BND, Kanzleramt und DE-CIX besprechen, bleibt geheim
    Saal vor der Sitzung.
    Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Was BND, Kanzleramt und DE-CIX besprechen, bleibt geheim

    Im März stellten wir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die sich auf Aussagen von Klaus Landefeld im NSA-BND-Untersuchungsausschuss bezog. Es ging um zwei Treffen im Bundeskanzleramt, in das Landefeld zitiert wurde.

    Nach der Ablehnung haben wir eine zweite IFG-Anfrage gestellt, die das Datum der Treffen nach den Angaben von Landefeld im Ausschuss präzisiert:

    Bitte übersenden Sie alle vorhandenen Informationen zu zwei Treffen im Bundeskanzleramt mit Vertretern der DE-CIX Management GmbH, die laut den Angaben von Klaus Landefeld (im öffentlichen Teil des NSA-BND-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag am 26. März 2015) am 27. Februar 2009 sowie am 9. August 2013 stattgefunden haben, insbesondere:

    1. die Liste der Teilnehmer,
    2. die Redevorlage(n),
    3. die Ergebnisseprotokolle.

    Bitte bestätigen Sie, dass beide Termine im Kanzleramt (oder andernorts auf Initiative des Kanzleramts) stattgefunden haben.

    Auf diese zweite Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom Mai haben wir eine Antwort bekommen: Es ist eine wieder gebührenfreie Ablehnung.

    Das Kanzleramt fand aber immerhin acht Dokumente im Sinne der Anfrage (Wortlaut und Interpunktion wie in der Antwort):

    1. 26.02.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 inklusive Anlage (1 Sprechzettel BND) hier: Umlauf Referat 623
    2. 26.02.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 inklusive Anlage (1 Sprechzettel BND) hier: Original Leitungsvorlage
    3. k.A.: Protokoll über die Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt
    4. 04.03.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt hier: Verfügung
    5. 04.03.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt hier: Original
    6. 28.04.2009: Schreiben BND an BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 hier: Original
    7. 28.04.2009: Schreiben BND an BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 hier: Kopie
    8. 02.03.2015: Schreiben BKAmt mit Anlagen zu Presseartikel Tagesspiegel vom 01.03.15

    Der Tagesspiegel-Artikel, der erwähnt wird, dürfte dieser hier sein, wo es um den NSA-BND-Untersuchungsausschuss, das massenhaften Aussponieren der Internetdaten durch den BND und um Brigadegeneral Breitfelder, den Leiter Abteilung Technische Aufklärung beim BND, geht.

    Wir veröffentlichen die Ablehnung (pdf) und die genannte Begründung. Der Versagungsgrund dafür, dass wir den Inhalt der Papiere nicht erfahren dürfen, ist § 3 Nr. 8 und 4 IFG, der Paragraph, hinter dem sich Geheimdienste regelmäßig verstecken. Ein Anspruch auf Informationszugang „zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ besteht nicht:

    Dies ist hier der Fall. Die betreffenden Dokumente sind als Verschlusssache gem. § 2 Abs. 1 Verschlusssachenanweisung (VSA) i. V. m. § 4 Abs. 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eingestuft.

    Die Einstufung erfolgte, weil es sich „um Schreiben, Vermerke und Vorlagen, die die Arbeitsweisen des BND betreffen“, handele. Denn wie wir hinlänglich wissen, dürfen die Praktiken des BND auf keinen Falls ans Licht kommen, sonst droht dem Geheimdienst Ungemach:

    Würden die Dokumente Unbefugten bekannt, so könnte dies negative Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des BND haben und damit für das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer effektiven Informationsgewinnung des BND schädlich sein.

    Das Bundeskanzleramt teilt noch mit, dass es sich um „Schriftstücke des Bundesnachrichtendienstes“ handele, die nur im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht vorlägen.

    Man hätte ansonsten – wie immer – geprüft, ob man die VS-Einstufung aufheben könne. Es handele sich aber um einen „laufenden und aktuellen Vorgang“. Deswegen bliebe die Klassifizierung erhalten.

    Ehrlich gesagt: Wir hatten uns schon gedacht, dass das Schnorcheln am DE-CIX ein „laufender und aktueller Vorgang“ ist. Denn dass in Frankfurt in der Regel die gesamte Leitung gespiegelt wird, wissen wir aus dem Untersuchungsausschuss. Um sich die Datenmenge vor Augen zu führen: Der zentrale deutsche Internet-Knotenpunkt in Frankfurt/Main setzt nach eigenen Angaben pro Sekunde über 3 Terabit an Daten durch, in den Zeiten mit dem höchsten Traffic (etwa 20 bis 23 Uhr) auch mal 4 Terabit pro Sekunde.

    15. Juli 2015 7
  • : TTIP-Lobbying: Einfluss der Konzerne
    TTIP-Lobbying: Einfluss der Konzerne
    ttip lobbying

    Ein von fünf Konzernen, der in Sachen TTIP Lobbyarbeit betreibt, steht nicht im Transparenzregister der EU. Quelle: Corporate Europe Observatory.

    Heute veröffentlichte das in Brüssel ansässige Corporate Europe Observatory (CEO, sic!) einen Bericht und einige Infographiken zum Lobbying anlässlich der TTIP-Verhandlungen: A corporate lobbying paradise. Die Informationen über Wirtschaftslobbyisten stammen direkt von der EU-Kommission und wurden durch Informationsfreiheitsanfragen befreit.

    Der Bericht sollte den Parlamentariern zu denken geben: Die EU-Abgeordneten hatten letzte Woche Mittwoch beschlossen, dass die TTIP-Verhandlungen fortgesetzt werden sollen und dazu Empfehlungen verabschiedet. Nachdem der Vizekanzler Sigmar Gabriel mittels TTIP ja einen Krieg mit Russland verhindern möchte (sic!), zeigt der Bericht, dass Konzern-Lobbyisten bei den Gesprächen über dieses Handelsabkommen zwischen der EU und den USA weit häufiger angehört wurden als etwa Gewerkschaftler oder Verbände, die öffentliche Interessen vertreten.

    14. Juli 2015 9
  • : Netzpolitik-Podcast: Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz
    Netzpolitik-Podcast: Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz

    Heute vor einer Woche verhandelte das Bundesverfassungsgericht über das BKA-Gesetz und den Staatstrojaner. Wir haben diese Anhörung zum Anlass genommen, einen Netzpolitik-Podcast mit Ulf, Constanze und Markus aufzunehmen, um darüber zu berichten.

    pferd

    Staatstrojaner in Karlsruhe gesichtet.

    Seit mehreren Jahren wird über technische und rechtliche Probleme beim Einsatz von Staatstrojanern in Bund und Ländern diskutiert. Vor der Veröffentlichung der Binaries des DigiTask-Staatstrojaners durch den CCC war diese heikle staatliche Spionagesoftware von ebenjener Kleinfirma DigiTask gekauft worden. Zwischendurch wurde dann FinFisher/FinSpy als eine Art „Übergangslösung“ erwogen. Jetzt soll es eine zumindest partielle staatliche Eigenentwicklung des BKA richten, wie in der Anhörung betont wurde.

    Wir unterhalten uns im Podcast über die verfassungsrechtlichen Fragen bei Spionagesoftware und das angegriffene BKA-Gesetz, über den sog. „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ und den Unterschied zwischen „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“, wir geben aber auch einen Einblick, wie eine Anhörung in Karlsruhe abläuft.

    Es gibt alternativ auch eine ogg-Version des Podcasts.

    14. Juli 2015 4
  • : Über Pressefreiheit und staatliche Ermittlungen: Das schreckt uns nicht ab.
    Über Pressefreiheit und staatliche Ermittlungen: Das schreckt uns nicht ab.

    Seit mit einem Beitrag im Deutschlandfunk ruchbar wurde, dass der Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen nicht nur eine Strafanzeige wegen Geheimnisverrats erstattet, sondern damit auch Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Informanten angestoßen hat, ist die Pressefreiheit wieder zum Thema geworden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war schon häufiger Ziel unserer Berichterstattung. Wir schrieben über den Personalplan und das Konzept für eine neue Einheit des Amtes, dessen Aufgabe eine erweiterte Telekommunikations- und Internet-Auswertung sein soll.

    pressefreiheit weltweit

    Pressefreiheit weltweit, Mai 2015, CC BY-NC-ND 2.0, via Freedom of the Press report (pdf)

    Wir haben auch Kritik dafür bekommen, dass wir Maaßens Aussagen zur Strafanzeige und zu Ermittlungen skandalisiert und als Versuch der Einschüchterung dargestellt haben und auch einen Angriff auf die Pressefreiheit und ‑vielfalt darin sehen. Uns drängten sich im Zusammenhang mit der Strafanzeige nämlich auch einige Fragen auf.

    Warum wir uns als Redaktion durch Maaßens Äußerungen und die Strafanzeigen direkt betroffen sehen, hat mit dem Ziel solcher Ermittlungen zu tun. Im Kern besteht das Ziel darin, herauszufinden, wer Journalisten über vertrauliche Vorgänge informiert. Damit geraten aber nicht nur diejenigen, die versuchen, Licht in schattige Bereiche zu bringen, selbst in Gefahr, zur Zielscheibe staatlicher Überwachungsmaßmahnen zu werden, sondern eben auch deren Kontakte in den Redaktionen.

    In diesem Zusammenhang werden nun häufiger die Verfassungsbeschwerden gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen von Cicero und das entsprechende Urteil des Bundesverfassunsgerichts vom 27. Februar 2007 genannt. Und ein Blick zurück auf die Cicero-Affäre und das Urteil erinnert an die Grundsätze der Pressefreiheit, die von den Richtern hervorgehoben wurden.

    Betroffen war damals insbesondere der Journalist Bruno Schirra, ein nicht unumstrittener, aber weithin beachteter und selbstbewusster Fachmann für Enthüllungen. Es ging um einen geheimen Bericht des BKA über Abu Musab Al-Zarqawi, der 2006 von der US-amerikanischen „Delta Force“ mit einer gezielten Bombardierung in der Nähe von Bagdad ermordet wurde, und um den mutmaßlichen Verrat von Dienstgeheimnissen. Wer sich für mehr Details der Falls interessiert und sich einen Eindruck von dem Journalisten machen möchte, dem sei das Küchenradio-Gespräch mit Schirra empfohlen.

    Die Gemeinsamkeit zu dem Cicero-Fall besteht natürlich nicht in der Durchsuchung der Redaktion, sondern in der Tatsache, dass Schirra in einem im Cicero veröffentlichten Artikel aus diesem BKA-Bericht zitiert und daraufhin Ziel von Ermittlungen wurde. Die Ermittlungen und Durchsuchungen dienten in erster Linie dem Zweck, Informanten aufzudecken. Zum Runterladen für den Leser gab es den BKA-Bericht allerdings nicht.

    Grundsätzlich gilt: Schirra und allen Journalisten in Deutschland steht das Recht zu, ihre Informanten, ihre Quellen und ihre Methoden im Regelfall nicht offenbaren zu müssen. Denn wenn der Druck auf kritische Medienvertreter steigt, wird langfristig der Selbstzensur Vorschub geleistet. Wurden in der Vergangenheit Durchsuchungen von Redaktionen angeordnet, war das stets ein sehr seltener Einzelfall. Immer wurden solche Versuche von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt und kritisiert. So auch in Schirras Fall. Selbst die damals oppositionelle CDU/CSU war empört und verurteilte das Vorgehen:

    Die komplette Durchsuchung der Redaktion der Zeitschrift „Cicero“ und der Privaträume eines Journalisten sind dabei ein völlig unverhältnismäßiges Mittel und müssen als ein ernst zu nehmender Eingriff in die Pressefreiheit verurteilt werden.

    Juristisch betrachtet war die Anordnung der Durchsuchung der Redaktion des Cicero sowie die Beschlagnahme der Unterlagen im Ergebnis ein „verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit“. Das Recht der Journalisten auf Informantenschutz war verletzt worden, stellte das Bundesverfassungsgericht später fest. Es führte aber auch aus:

    Die Pressefreiheit umfasst auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.

    Dieses Eindringen in die Vertrauenssphäre geschieht aber nicht erst mit der Durchsuchung einer Redaktion.

    Nur weil es sich mehr und mehr einbürgert, dass es als normal angesehen wird, dass das Handeln der Geheimdienste undurchschaubar ist und viel zu viele Aspekte von deren Arbeit „geheim“ gestempelt wird, heißt das für die Arbeit von Journalisten mit Informanten noch lange kein devotes Duckmäusertum, jedenfalls nicht bei uns. Dass wir Informationen oder uns möglicherweise anvertraute Dokumente über das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere intransparente Behörden auf netzpolitik.org bringen, wird auch in Zukunft so bleiben.

    Wir lassen uns natürlich nicht einschüchtern.

    13. Juli 2015 18
  • : EU-Urheberrecht: Reaktionen auf die Annahme des „Reda-Berichts“
    EU-Urheberrecht: Reaktionen auf die Annahme des „Reda-Berichts“

    Wie vorhin bereits berichtet, hat das Europäische Parlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit großer Mehrheit den „Reda-Bericht“ angenommen, nachdem er schon vor einigen Wochen im JURI-Ausschuss Anklang fand: EU parliament defends Freedom of Panorama & calls for copyright reform.

    Der „Reda-Bericht“ ist nach Julia Reda benannt, der Abgeordneten der Piraten im Europäischen Parlament. Ihr Vorschlag wendet sich gegen weitere Verschärfungen bei den Urheberverwertungsrechten und strebt insgesamt die Stärkung der Position der Urheber gegenüber den Verwertern an. Das Geoblocking soll gleichzeitig zurückgefahren und Wissenschaftlern und Bibliothekaren der Umgang mit elektronischen Werken erleichtert werden.

    Es gab im Vorfeld Befürchtungen, dass in der letzten Minute die Idee des Leistungsschutzgeldes für Presseverleger hineingeschmuggelt werden sollte. Der entsprechende Änderungsantrag wurde aber abgelehnt. Ebenso wurde der von dem Franzosen Jean-Marie Cavada eingebrachte Vorschlag, die Panoramafreiheit in Europa quasi abzuschaffen, wieder gestrichen.

    Die ersten Reaktionen auf die Abstimmung im EU-Parlament trudeln bereits ein. Hier ein Überblick:

    Die Computer & Communications Industry Association (CCIA) gratuliert Julia Reda mit folgenden Worten:

    We commend MEP Reda on her hard work on this report. Copyright has again proved to be a contentious issue making compromises difficult to achieve – MEP Reda deserves praise for her determination in steering this through the parliamentary process. The report is the beginning of an ongoing debate signalling to the European Commission which aspects of substantive copyright law merit reform.

    Marie-Anne Ferry-Fall, Präsidentin der französischen Verwertungsgesellschaft ADAGP (Societe des Auteurs dans les Arts graphiques et Plastiques), ist hingegen weniger begeistert und wird bei Zeit-online mit kritischen Bemerkungen in Richtung der Werbeplattformen und deren Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material zitiert:

    Wir sind überzeugt, dass große Internetfirmen wie Facebook, Twitter und Google, die Geld mit der Arbeit von Künstlern auf ihren Plattformen verdienen, dafür auch bezahlen sollten.

    Ganz anders die Digitale Gesellschaft, sie merkt unter dem Motto EU-Parlament empfiehlt Reförmchen statt Reform kritisch und mit Blick auf den Ende des Jahres erwarteten Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Urheberverwertungsrechte an:

    Trotz vereinzelter guter Ansätze bleibt das Parlament damit insgesamt viel zu verzagt. Anstatt weitreichende Empfehlungen zu machen, die das vollkommen veraltete EU-Urheberrecht an die Nutzungsgewohnheiten und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen, wurde der ursprüngliche Entwurf an vielen Stellen aufgeweicht und verwässert. Es bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten im eigentlichen Gesetzgebungsverfahren mehr Mut zu einer echten, zukunftsfähigen Reform des Urheberrechts aufbringen werden.

    Julia Reda selbst kommentiert ebenfalls in diese Richtung:

    I am hoping, when the reform from the Commission comes, it will be more bold.

    (Ich hoffe, dass die Reform der (EU)-Kommission mutiger ausfällt.)

    Das hoffen wir auch!

    9. Juli 2015 4
  • : Erneut steigende Zahl von Funkzellenabfragen
    Erneut steigende Zahl von Funkzellenabfragen

    Es gibt Neuigkeiten zur Nutzung von Daten aus der Funkzellenauswertung (FZA), also das Abfragen und Analysieren von Informationen über Mobiltelefone und ähnliche informationstechnische Geräte, die in einem bestimmten Zeitraum in einer Funkzelle angemeldet sind. Auch das Erstellen von Bewegungsprofilen wird dadurch ermöglicht. Die Mobilkommunikationsanbieter sehen sich nach richterlicher Verfügung zur Herausgabe der FZA-Daten verpflichtet.

    Wir tragen die Zahlen zur FZA seit Jahren zusammen, um die Größenordnung der Nutzung abschätzen zu können. FZA-Maßnahmen werden meistens auf Ebene der Bundesländer durchgeführt, aber solche Daten werden zunehmend auch von Bundesbehörden wie Bundespolizei, Zollverwaltung und Zollfahndungsdienst eingesammelt.

    Einer der Abgeordneten der Piraten im Landtag Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, hatte im April eine kleine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung zur Funkzellenabfrage (pdf) gestellt. Demnach sind seit 2013 insgesamt 1.010 Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein erfolgt. Ob diese massenhafte Erfassung der Mobilfunkdaten auch zu Verurteilungen führt, und wenn ja, zu wie vielen, wollte Breyer ebenfalls wissen. Das wird statistisch allerdings nicht erfasst, da das zu einem „erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften“ führen würde.

    Auch für NRW gibt es neue Angaben zur Anzahl der Funkzellenabfragen und der Gründe, warum die Überwachungsmaßnahmen zum Einsatz kamen. Von Anfang Dezember 2010 bis 20. März 2014 kamen in NRW insgesamt 11.474 Funkzellenabfragen zusammen. Die Graphik zeigt die Zuordnung zu den größeren Straftatengruppen, die auf Seite 8 des Dokuments noch genauer aufgelistet sind. Es wird deutlich, dass die FZA ein Ermittlungsinstrument geworden ist, dass mitnichten nur bei schweren Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung angewendet wird, sondern vor allem bei Raub, Betrug und Diebstahl.

    Von April 2014 bis April 2015 hat zudem die Kreispolizeibehörde Düsseldorf (pdf) im Stadtgebiet 144 Funkzellenabfragen durchgeführt. Im selben Zeitraum sind zusätzlich zwei weitere Funkzellenabfragen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz durch das Landeskriminalamt (pdf) in Düsseldorf durchgeführt worden. Die Piraten hakten auch für Dortmund nochmal nach (pdf). Demnach sind 58 Funkzellenabfragen von Anfang 2014 bis April 2015 im Dortmunder Stadtgebiet durchgeführt worden.

    Was die „Stillen SMS“ in NRW angeht, lassen sich aus der parlamentarischen Anfrage nur Daten bis zum Jahr 2010 entnehmen.

    Im Sommer sollte es übrigens den ersten von dann jährlichen Berichten zu Funkzellenabfragen in Berlin geben, der eine bessere statistische Erfassung von Daten für die parlamentarische Kontrolle ermöglichen soll und vom Berliner Parlament angeregt worden war, nachdem der Berliner Generalstaatsanwalt im Jahr 2013 die Rekordzahl von ca. fünfzig Millionen Mobiltelefon-Datensätzen hatte erfassen lassen. Es soll in dem Bericht zum einen statistisch erfasst werden, wie häufig die FZA genutzt wird, zum anderen aber auch, ob und wie häufig die Betroffenen benachrichtigt werden.

    Dem Berliner Abgeordnetenhaus sollte hierzu eigentlich bis zum 30. Juni 2015 (pdf) berichtet werden. Das Datum ist mittlerweile verstrichen, so dass seither die Frist des behördlichen Aussitzens läuft.

    Wir fordern es schon lange: Selbstverständlich sollte eine solche Benachrichtigung nicht nur in Berlin erfolgen, sondern in allen anderen Bundesländern auch, ebenso bei den FZA der Bundesbehörden. Auch fehlt eine Gesamtstatistik aller Funkzellenabfragen, die es erlauben würde, eine gute Übersicht über alle Behörden hinweg zu bekommen, um sich eine informierte Meinung zu dieser Überwachungsmaßnahme bilden zu können.

    8. Juli 2015 14
  • : Interview Roland Jahn: Geheimdienste dürfen kein Eigenleben entwickeln
    Interview Roland Jahn: Geheimdienste dürfen kein Eigenleben entwickeln

    Am 17. März wurde der 12. Tätigkeitsbericht der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) von Roland Jahn, dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, vorgestellt. Wir haben Ronald Jahn, der DDR-Bürgerrechtler und vor seinem Amtsantritt Journalist war, um ein Gespräch gebeten, das wir auch als Podcast (mp3, wahlweise als ogg) veröffentlichen. Wir sprechen über den Auftrag seiner Behörde, über Strukturen und Methoden von Geheimdiensten, aber auch über Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Angesicht der aktuellen Geheimdienst-Skandale.

    Hinweis: Dieses Transkript des netzpolitik.org-Podcasts ist eine leicht gekürzte Fassung des Gesprächs mit Roland Jahn. Transkribierung, Audio-Schnitt und Bearbeitung von Eric, Daniel und Constanze.

    Das Ziel, Menschenrechte zu schützen

    Constanze Kurz: Wir wollen heute zum einen über die Tätigkeit der Behörde, zum anderen auch über die Struktur von Geheimdiensten reden, über die man eine Menge lernen kann hier im Hauptsitz in Berlin in der Karl-Liebknecht-Straße. Wir wollen aber auch über die aktuelle Diskussion um Geheimdienste sprechen. Es wurde in der Bundesrepublik lange nicht mehr so intensiv über Geheimdienste gesprochen, und da das Motto, wie es auch draußen auf dem Gebäude steht, lautet: „Man muss die Diktatur begreifen, um die Demokratie zu gestalten“, wollen wir auch strukturell über Geheimdienste sprechen.

    Roland Jahn: „Müssen“ steht nicht da. Es ist eine Chance, die wir haben, wenn wir in die Vergangenheit schauen. Aber es gehört was dazu, das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man versucht, Diktatur zu begreifen, dass man gleich Demokratie besser gestalten kann. Das ist ja kein Automatismus. Die Menschen sind herausgefordert, etwas zu tun.

    CK: Durch die Untersuchung der einmaligen Arbeit dieser Behörde kann man eine ganze Menge lernen. Vielleicht wollen wir damit beginnen: Wo würden Sie die großen, wirklich deutlichen Unterschiede zwischen Geheimdiensten in der DDR und heutigen Geheimdiensten verorten, wenn man darüber diskutieren möchte?

    RJ: Es gibt erstmal den prinzipiellen Unterschied, ganz einfach formuliert, dass die Staatssicherheit die Geheimpolizei einer Dikatur war, wo es darum ging, die Macht einer Partei durchzusetzen. Die SED hat sich ja den Staat vereinnahmt, um ihre Macht zu sichern: die Justiz, die Polizei, die Grenztruppen, aber auch das Ministerium für Staatssicherheit. Es war Schild und Schwert der Partei, so haben sie es ja selber bezeichnet. Dort wurde mit menschenrechtswidrigen Methoden zielgerichtet diese Macht durchgesetzt. Es wurden Informationen über die Menschen in der DDR gesammelt, und nicht nur das, deswegen auch Geheimpolizei: Die Menschen wurden auch gleich von der Staatssicherheit eingesperrt.

    CK: Das heißt, die Repression war unmittelbar.

    RJ: Die Repression war unmittelbar aufgrund von den gesammelten Informationen. Der prinzipielle Unterschied liegt zunächst einmal in der Aufgabenstellung. In der Demokratie hat der Nachrichtendienst, der geheim arbeitet, die Aufgabe, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu schützen, und wie das organisiert ist, legt die Demokratie fest, legt das Parlament fest. Es gibt eine gesetzliche Grundlage, wie dieser Dienst arbeiten darf, und dabei ist natürlich ein wichtiges Kriterium, dass die Grundrechte der Menschen nicht verletzt werden.

    CK: Das würden Sie als den wesentlichen Unterschied sehen?

    RJ: Das ist der wesentliche Unterschied. Es ist immer die Herausforderung in der Demokratie, wie man die Handlungsmöglichkeiten so eines Dienstes festsetzt, was darf er, was darf er nicht und wie er kontrolliert wird. Denn wenn er im Geheimen arbeitet, gibt es natürlich immer die Gefahr, dass er nicht die Regeln beachtet. Wie können wir sicherstellen, dass die Regeln genau beachtet werden und wie weit ist gesetzlich geregelt, dass Grundrechte von Menschen eingeschränkt werden. Die Kernfrage ist: Wieviel Freiheit darf ich einschränken, um Freiheit zu schützen? Das ist eine ewige Diskussion in allen Belangen: Bei der Vorratsdatenspeicherung oder beim Staatstrojaner. Es geht darum, dass die Demokratie in der parlamentarischen Debatte ein Regelwerk findet, mit dem die Menschen in dieser Gesellschaft leben können. Wenn die Regierung das nicht richtig macht, muss sie abgewählt werden. Es wird ein ewiger Streit sein, aber das macht ja Demokratie aus.

    Frank Rieger: Wenn man sich den NSA-Untersuchungssausschuss ansieht, bekommt man das Gefühl, dass die Dienste aus der Kontrolle ausgebüchst sind. Ist sowas der SED mit der Stasi auch passiert? Hatte die SED mal das Gefühl, nicht mehr der Herr im Hause zu sein?

    RJ: In der Analyse kann man sagen, dass die SED ihren Machtanspruch deutlich durchgesetzt hat. Natürlich erforschen wir das immer noch im Detail, da gibt es immer noch zu wenig Forschung. Wir haben gerade ein neues Forschungsprojekt aufgelegt, wo es darum geht, das anhand der Dokumente und anhand von Zeitzeugen darzustellen. Mir ist es besonders wichtig, auch den Alltag in der Dikatur zu beschreiben: Das System der Angst, wie hat es sich in die Gesellschaft hinein ausgewirkt. Klar wissen wir, dass die Staatssicherheit Schild und Schwert der Partei war, dass die Staatssicherheit ein Ziel hatte: die Macht der SED zu sichern.

    CK: Sie würden also konstatieren, dass Geheimdienste ab und an ein Eigenleben entwickeln, die Stasi aber im Wesentlichen ein Werkzeug der Partei war?

    RJ: Das muss man so sagen. Der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, wie wichtig es ist, in der Gegenwart demokratische Kontrolle zu sichern, dass Geheimdienste kein Eigenleben entwickeln dürfen, dass sie verpflichtet sind, Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenrechte zu schützen, und dass Demokratie auf dem Prüfstand steht, wenn es darum geht zu bewerten, ob die Dienste regelgerecht arbeiten?

    FR: Wo ist für Sie die Grenze? bei den Snowden-Dokumenten gab es bei dem britischen Geheimdienst Berichte darüber, wie Aktivisten-Gruppen infiltriert wurden. Mir fällt sofort die Richtlinie 179 ein.

    RJ: Der Mann kennt sich aus!

    CK: Nicht nur infiltriert, sondern auch manipuliert, das waren ähnliche Mechanismen.

    FR Ja. Wo würden Sie die Grenze ziehen, gibt es ein Mittel, dass ein Geheimdienst nicht verwenden sollte?

    Dienste haben immer den Drang, sich der Kontrolle zu entziehen

    RJ: Klar, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das ist schon dem Volksmund klar. Ich denke, das ist zu beachten. Es ist klar und deutlich ein Regelwerk zu schaffen, mit dem sichergestellt wird, dass das Ziel, Menschenrechte zu schützen, nicht dadurch aufgehoben wird, indem Menschenrechte verletzt werden.

    FR Diese Diskussion haben wir aktuell mit dem Verfassungsschutz ja wieder. Was darf er, was darf er nicht?

    RJ: Das gilt aber nicht nur für staatlich organisierte Nachrichtendienste. Wir haben auch andere Nachrichtendienste. Wir haben die freie Presse, die ja auch Informationen sammelt, die teilweise auch im Verborgenen arbeitet und nicht gleich ihre Informationen offenlegt. Auch die müssen sich an die Regeln halten, dürfen nicht einfach versteckte Mikrofone anbringen und abhören. Abhören ist eine Strafttat. Wenn abgehört wird, muss sichergestellt werden, dass ein Regelwerk für Ausnahmen gilt. Der Staat und die Parlamente können jederzeit festlegen, wie weit die Methode des Abhörens möglich ist und wo sie nicht stattfinden kann. Man kann sich auch entscheiden, dass Abhören generell verboten ist. Das ist die Frage. Es gilt zu diskutieren, ob das angebracht ist, ob es Situationen gibt, wo die Methode des Abhörens legitim sein kann, um Freiheit von Menschen zu schützen.

    FR: Sie haben einen großen Fundus über die Aktivitäten der Stasi, welche Methoden sie eingesetzt hat. Hatten sie aus Ihrer Sicht Erfolg damit, abseits der Betrachtung der Menschenrechte? Und welche Folgen hatte das für die einzelnen Leute, die nun kommen und ihre Akten lesen und erkennen, dass sie über zehn Jahre abgehört worden sind? Arbeiten Sie auch wissenschaftlich daran, diese Folgen für den Einzelnen aufzubereiten?

    RJ: Auch das tun wir. Wir haben gerade ein außergewöhnliches Buch veröffentlicht, es heißt „Fasse dich kurz: Die Abhörpraxis der Staatssicherheit“, in dem besonders der Telefonverkehr zwischen Ost und West dokumentiert ist. Siebenhundert Seiten abgehörte Telefongespräche, veröffentlicht mit Einverständnis der Betroffenen. Dieses Einverständnis hat es möglich gemacht, dass unsere Wissenschaftler genau analysieren konnten, wie die Stasi diese Telefongespräche nutzte, um gegen diese Menschen vorzugehen, wie Repression organisiert worden ist, wie sie überhaupt systematisch diese Abhörpraxis organisiert hat. Das ist ein eindrucksvolles Werk, was auch unsere Sinne für die Gegenwart schärft und deutlich macht, wie aus scheinbar unwichtigen Telefonaten politisches Handeln oder das Handeln von Geheimdiensten bestimmt wird.

    CK: Sie erwähnen gerade diese aktuelle Publikation, das war ja erst der Beginn der Mobiltelefonie.

    RJ: Es gab damals noch gar keine Mobiltelefone.

    FR: Im Westen gab es sie schon.

    RJ: Im Westen hat es angefangen! Ich hatte noch keins, bin auch abgehört worden. 1989 waren in Ausnahmefällen Mobiltelefone im Einsatz.

    CK: Es war auch einfach noch sehr teuer.

    RJ: Sie waren auch sehr teuer. Die Stasi hat noch mit sehr herkömmlicher Technik abgehört. Die Telefonate zwischen Westberlin und Westdeutschland, sozusagen der deutsch-deutsche Telefonverkehr, wurde praktisch nicht nur Ost-West abgehört, sondern auch West-West. Die  Stasi hat sich in die Richtfunkstationen gehackt und somit immer auch über Telefonate Bescheid gewusst, in denen die Leute doch auch immer dachten, dass der Osten nicht mithören würde. Es war also auch viel Naivität im Spiel.

    CK: Im Prinzip ist das dieselbe Technik, die heute an den Richtfunkstrecken immer noch Verwendung findet.

    RJ: Oder auch auf der Nordsee, da haben wir Dokumente, wie die Stasi beispielsweise vor Borkum patroullierte und NATO-Seemanöver abgehört hat. Die Stasi war also auch auf den Meeren der Welt im Einsatz und hat bestimmte Richtfunkstrecken abgehört.

    CK: Im Prinzip überall, wo sie technisch konnte. Im Rahmen dieser zweijährigen Diskussion über die Geheimdienste, aber auch schon früher, wenn man beispielsweise an die früheren BND-Untersuchungsausschüsse des Parlaments denkt, hat man immer wieder über die technischen Möglichkeiten gesprochen. Unsere Kommunikation hat sich in den letzten zwanzig Jahren vollständig digitalisiert. Wenn der Anspruch auf vollständige Überwachung der Kommunikation oder zumindest der Verbindungsdaten besteht, die sogenannte „Heuhaufen“-Ideologie, also die Kommunikationsmuster aufzuzeichnen, was die Stasi ja auch als Ziel hatte: Wo liegen die Gefahren, wenn man den heutigen Geheimdiensten diese Art der technischen Überwachung auch gesetzlich mit gewissen Grenzen erlaubt? Wie hätte die Stasi unter diesen technischen Bedingungen operieren können? Wie glauben Sie, dass die Digitalisierung, die ja auch unmittelbar bevorstand, sich auf diese Arbeit der Stasi ausgewirkt hätte?

    Freie Informationen, die eine Diktatur ins Wackeln bringen können

    RJ: Das ist viel Spekulation. Die Stasi hat damals schon versucht, moderne Technik soweit es geht, soweit sie daran gekommen ist und soweit sich der Staat das hinsichtlich der Westdevisen leisten konnte, zu nutzen. Sie hat sich da natürlich schon aufgerüstet, sie hat den Sprung aber noch nicht geschafft. Sie hat immer noch mit den menschlichen Kapazitäten und dem Bleistift gearbeitet. Der Wunsch war aber natürlich da. Wobei ich aber klar sage, dass nicht nur die Stasi diese technische Entwicklung hätte nutzen können, sondern auch die Menschen und die Opposition hätten sie besser nutzen können. In dem Sinne wäre das ähnlich, wie wir es derzeit in China erleben oder es in den arabischen Ländern erlebt haben, dass es einen Wettlauf zwischen den Bürgerrechtlern und dem Staat gegeben hätte, der versucht hätte, mit modernster Technik jede Regung zu unterdrücken. Das wäre spannend gewesen.

    CK: Je nachdem, wie man es sieht, wir können auch schon froh sein, dass es nicht so kam.

    RJ: Naja, wir haben damals jede Technik genutzt, denken wir mal nur an die Videokameras. Die Stasi hat damals die gleichen Videokameras gehabt, wie ich sie von West-Berlin aus in die DDR habe schmuggeln lassen und meine Freunde ausgerüstet habe, die dann damit zum Beispiel Demonstrationen gefilmt haben. Wir konnten so mitteilen, was in dieser Republik abgeht. Das waren Bilder, die Mut gemacht haben.

    CK: Die Bilder waren sehr wichtig, ikonenhaft, kann man heute sagen.

    RJ: Das waren die Bilder, die den Menschen auch gezeigt haben: Es gibt andere, die die Angst überwunden haben. In der Hinsicht hat natürlich dann die moderne Technik beigetragen, dass sich eine Revolution entwickelt hat. Auch andere Technik wie Handys oder Internet wäre etwas gewesen, was die Menschen genutzt hätten, um aufzubegehren, um das Informationsmonopol des Staates zu brechen, um sich zu auszutauschen und ihre Gedanken kundzutun und zu verbreiten. In der Hinsicht kann ich nur sagen, sehe ich es mit Spannung, was in vielen Ländern der Welt an Entwicklung da ist. Ich glaube schon, dass freie Informationen etwas ist, was eine Diktatur ins Wackeln bringen kann. Das Informationsmonopol eines Staates ist eine Säule der Diktatur.

    FR: Das gibt es ja heute eigentlich nicht mehr, selbst in Nordkorea, eines der isoliertesten Länder überhaupt.

    RJ: Ja, Nordkorea und Kuba arbeiten noch sehr mit der eingeschränkten Information. Die Diktatoren wissen, dass freie Informationen an ihrer Macht rückeln. Deswegen versuchen sie, sie noch so viel wie möglich zu unterdrücken. Das ist nicht einfach für sie, aber gerade die technische Entwicklung ist etwas, was Diktaturen unterwandert. Deswegen bin ich optimistisch, dass es auch in diesen Ländern nicht mehr so lange dauert. Wir sehen schon in Hongkong, wo nochmal andere Voraussetzungen sind als in der gesamten Volksrepublik China, dass man mit den Menschen in Hongkong anders umgeht als in Peking. In der Hinsicht ist es eine Frage der Zeit, wann dort das Ganze in eine neue Qualität umbricht. In Kuba ist es ähnlich. Der Freiheitswille von Menschen lässt sich nicht auf Dauer unterdrücken.

    Es tut noch nicht weh

    CK: Das ist eine recht optimistische Sicht. Für mich selber, die ich als Jugendliche in der DDR gelebt habe, war das Gefühl des Überwachungsstaates sehr präsent. Schon als Schüler habe ich früh gelernt, dass man bestimmt Dinge nicht sagen soll, dass man unterscheiden muss, ob man West-Nachrichten oder Ost-Nachrichten guckt. Wenn wir heute über Überwachung und die technische Möglichkeiten, die man durch die Snowden-Veröffentlichungen kennen kann, sprechen, stellt sich das Gefühl nicht ein. Das hat natürlich auch mit der freien Presse zu tun und mit der freien Meinungsäußerung, wegen der man auch starke Kritik an den Geheimdiensten öffentlich äußern kann. Wo, glauben Sie, liegt – selbst wenn wir um die technisierte Überwachung wissen – der Unterschied ist zwischen dem Gefühl der Repression und Überwachung, wie es – für mich – in der DDR schon als Kind omnipräsent war, und der Tatsache, dass viele diese technisierte Überwachung überhaupt nicht interessiert bzw. sich an der Debatte überhaupt nicht beteiligen.

    RJ: Es tut noch nicht weh. Es ist ein wichtiger Punkt, dass die Emotionen nicht so hochgehen. Zweitens hat man schon noch Instrumente, mit denen man sich wehren kann. Alleine das wir heute offen darüber diskutieren könnne, dass es eine freie Presse gibt, die eine Auseinandersetzung um das Thema befördert, alleine dass es in den Parlamenten Untersuchungsausschüsse gibt, das sind alles Instrumente der Demokratie, die noch Hoffnung machen, dass wir noch eine Lösung hinkriegen. Ich glaube, dass die Instrumente der Demokratie ausreichen, um das Problem zu lösen. Natürlich ist die Demokratie auf dem Prüfstand. Aber ein Parlament kann auch einen Geheimdienst abschaffen.

    CK: Nicht nur ein Parlament, wie wir es in der Normannenstraße erlebt haben.

    RJ: Richtig. Es ist ein Instrument. Wie Sie richtig sagen, hat es uns gezeigt, dass Bürger das Wirken eines Geheimdienstes durch eine gesellschaftliche Kraft beenden können. Auch das macht Hoffnung. Aber dahin müssen Sie erstmal kommen, dass Sie wissen, wo Ihre Menschenrechte eingeschränkt sind. In der DDR hat man das gespürt. In der DDR war ein System der Angst, was konkrete Wirkung hatte. Man hat in vielen Dingen die Einschränkungen gespürt, man hat gemerkt: Wenn man seine Meinung an der Universität offen diskutiert hat, ist man rausgeflogen. Man hat gemerkt, dass Freunde verhaftet wurden. Man hat die Demonstrationen gesehen, wo Leute weggefangen und niedergeschlagen worden sind. All das war ja eine klare, konkrete und spürbare Repression. Deswegen war eine ganz andere emotionale Wahrnehmung da. Die Frage, die man immer hat: Wo spürt man, dass Grundrechte verletzt werden? Wo nimmt man das wahr und wann ist man bereit, dafür Energie zu entwickeln, um dagegen aufzutreten. Das ist etwas, wo jeder für sich selber entscheidet, und da kann man auch niemanden verdonnern und sagen: „Du musst jetzt zur Demonstration gehen, Deine Würde ist doch verletzt, wenn die NSA Informationen und Metadaten sammelt.“ Es ist ein Erkenntnisprozess, bei dem jeder selbst entscheiden muss, wo der Punkt ist, an dem er sagt, dass es so nicht weitergeht.

    CK: Ich würde gern zu dieser Struktur der Geheimdienste zurückkommen. Man kann ja in vielen Schriften, die seit der Wende veröffentlicht wurden, über die Struktur eine Menge lernen. Die Stasi-Unterlagenbehörde hat durch die Aufarbeitung dazu beigetragen, solche Strukturen besser zu verstehen.

    RJ: Das ist unser gesetzlicher Auftrag: ist Struktur, Methoden und Wirkungsweise der Staatssicherheit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie darüber zu unterrichten. In der Hinsicht ist da viel beigetragen worden über das Wirken von dieser Geheimpolizei Staatssicherheit. Gleichzeitig gibt es einen Erkenntnisgewinn über das Wirken von Geheimdiensten insgesamt. Deswegen habe ich auch viele Gäste, auch aus dem Ausland. Letztes Jahr kamen Gäste aus über vierzig Ländern, die sich über drei Dinge informieren wollen:

    • Wie hat dieser Geheimdienst gewirkt?
    • Wie haben wir es geschafft, diesen zu überwinden?
    • Wie klären wir auf? Wie nutzen wir die Akten, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Diktatur funktioniert?

    CK: Wenn Sie jetzt auf diese Struktur blicken: Wo sind jetzt eigentlich die Parallelen? Wenn Sie heute die vielen Zeitungsberichte wahrnehmen, wo hat sich die typische Struktur der Geheimdienste genau in den Snowden-Veröffentlichungen wiedergefunden? Was ist denn eigentlich gleich geblieben, wenn wir auf die deutschen, britischen oder amerikanischen Geheimdienst blicken? Was ist denn ähnlich?

    Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen

    RJ: Ich habe zu wenig Spezialwissen, um hier eine genaue Analyse vorzunehmen. Dafür sind andere zuständig. Was ich aber als Bürger, der Zeitung liest, natürlich wahrnehme, ist, dass die Dienste immer den Drang haben, sich der Kontrolle zu entziehen, dass sie, vielleicht mit guter Absicht, ihren Job machen, aber sich nicht reinreden lassen wollen.

    CK: Die Karten sollen zu bleiben.

    RJ: Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen. Das ist etwas, wo es halt gilt, klar und deutlich die Möglichkeiten sicherzustellen, dass eine Kontrolle stattfindet. Diese Tendenz gibt es nicht nur bei den staatlich organisierten Diensten. Denken Sie daran, was auch die freie Presse manchmal…

    CK: Na gut, da gibt es aber auch keine Repressionsmöglichkeiten.

    RJ: …an Methoden anwendet. Auch der Dienst hat keine Repressionsmöglichkeit. Er sammelt nur Informationen. Das macht den Unterschied zwischen Geheimdiensten und Geheimpolizei aus. Da gibt es neue Hürden, die zu überwinden sind, dass diese Informationen nicht in Repressionen umgesetzt werden. Genau das gilt es sicherzustellen. Was ich damit sagen wollte: Auch bei der freien Presse gibt es Dinge, wo Leute versteckte Mikros einsetzen, weil sie denken, sie sind die Guten und dass sie aufklären. Oder es werden Einbrüche begangen oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch da gilt es sicherzustellen, dass Grundrechte von Menschen nicht verletzt werden. Damit will ich nur sagen, dass viele mit dem Anspruch antreten, das Gute zu wollen, aber in den Methoden außer acht lassen, dass sie manchmal auch Grundrechte von Menschen verletzen. Und das ist auch die Herausforderung für unsere Gesellschaft insgesamt. Wenn wir das Gute wollen, sicherzustellen, dass man nicht dabei auf Dinge zurückgreifen, die Menschenrechte verletzen.

    FR: Wenn Sie so auf die Arbeit Ihrer Behörde blicken: Wie verteilt sich das Interesse am eigenen Schicksal und das Interesse an der Struktur, dem Verstehen des Gesamtkonstrukts?

    RJ: Beides ist in großem Umfang vorhanden.

    CK: Mehrere Millionen Anfragen haben Sie ja mittlerweile bearbeitet.

    RJ: Wir haben insgesamt über sieben Millionen Anträge zur Nutzung der Akten. Davon sind über drei Millionen Anträge zur persönlichen Akteneinsicht. Das ist natürlich der Ausgangspunkt für die Gründung dieser Behörde, für die Nutzung der Akten im Archiv gewesen. „Freiheit für meine Akte“ war die Losung, die gesprüht worden ist im Jahre 1990. Dieses Signal bedeutete: Ich will etwas zurückbekommen. Die Informationen, die der Staat über mich gesammelt hat, will ich mir wieder aneignen. Das ist ganz wichtig. Der zweite Punkt ist, wie diese Akten genutzt werden können, um aufzuklären. Das ist eine große Herausforderung, weil Fragen des Datenschutzes mit Beachtung finden müssen. Wir haben Anfang der 90er Jahre eine große Debatte gehabt, was mit diesen Akten geschehen soll, menschenrechtswidrig gesammelte Informationen, kann man die überhaupt aufbewahren? Wer soll Zugang dazu haben? Das war eine lange Debatte, die ja zwei Jahre gedauert hat, bis das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft getreten ist. Diese Herausforderung ist immer wieder von verschiedenen Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen begleitet gewesen. Aber ich denke, dass es hier ingesamt gelungen ist, einerseits Transparenz über das staatliche Handeln und das Wirken dieser Geheimpolizei, aber auch über den Staat DDR insgesamt, der Offenlegung von Namen, die Verantwortung getragen haben für vergangenes Unrecht, und auf der anderen Seite aber Datenschutz zu sichern, wenn es darum ging, die Menschen zu schützen, in deren Leben die Geheimpolizei eingegriffen hat. Dieser Spagat ist nicht einfach, aber ich denke, dass er im Großen und Ganzen gelungen und auch ein Vorbild für die Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes gewesen ist. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz war ja sozusagen eines der ersten Informationsfreiheitsgesetze, das in Deutschland auf den Weg gebracht worden ist.

    CK: Es gab ein bisschen Kritik daran. Der Spagat ist immer schwierig, das versteht jeder, der sich mit den Akten beschäftigt hat. Ich selber habe die Akten meines Vaters gelesen. Es gab Kritik an der Frage, inwieweit man diese Akten auch aktuellen in- und ausländischen Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden zugänglich macht. Sie haben in Ihrem Tätigkeitsberichten jeweils die Zahlen ausgewiesen. In Ihrem diesjährigen Tätigkeitsbericht ist die Zahl erneut gesunken, aber es gibt doch einige Anfragen in- und ausländischer Geheimdienste, die bestimmte Akten haben wollen, aber auch Strafverfolgungsbehörden, die in aktuellen Verdachtsfällen auf Ihre Akten zugreifen. Was würden Sie Ihren Kritiker da entgegnen? Warum macht die Behörde das?

    RJ: Kritik ist erstmal immer gut, damit man das eigenen Handeln gut hinterfragen kann, aber da muss man immer ganz konkret hinschauen.

    CK: Auf den Einzelfall?

    RJ: Auf den Einzelfall. Wir haben das Stasi-Unterlagen-Gesetz, was die Grundlage des Handelns ist. Es ist ganz klar im Stasi-Unterlagen-Gesetz festgestellt, dass Geheimdienste diese Akten nicht zur Verfügung bekommen, dass sie nicht für die aktuelle Arbeit der Geheimdienste benutzt werden dürfen.

    CK: … zumindest in Einzelfällen …

    RJ: Das ist ganz klar festgelegt. Was aber auch dort steht, ist, dass Originalmaterialien, die sich die Stasi in ihrer Tätigkeit besorgt hat aus den Diensten, dass diese Materialien zurückgegeben werden. Diese Fälle verhalten sich vollkommen anders. Der zentrale Satz, der im Gesetz steht, ist, dass die menschenrechtswidrig gesammelten Informationen über die Menschen nicht zu deren Nachteil benutzt werden dürfen. Das ist der entscheidende Satz. Auch in Fragen der Strafverfolgung geht es darum, dass die Akten nur dann herangezogen werden dürfen, wenn in diesen Akten Dinge dokumentiert sind, wo es darum geht sicherzustellen, dass beispielsweise bei einem begangenen Mord diese Akten dann auch zur Verfolgung dieses Mordes benutzt werden.

    CK: Können Sie das mal konkretisieren? Ich stelle mir mal ganz praktisch vor: Es kommt die NSA und stellt einen Antrag. Wie gehen Sie in der Behörde mit solchen Anträge um? Prüft man den Inhalt der Akte, die diese Anfrage betrifft?

    RJ: Man prüft natürlich den Antrag in Gänze. Man prüft, was das Anliegen ist und ob es dafür eine gesetzliche Voraussetzung gibt.

    CK: Also ist es mehr eine rechtliche als eine inhaltliche Prüfung? Oder beides?

    RJ: Das ist eine rechtliche Prüfung. Wenn das Akten sind, die aus den Originalbeständen der NSA sind, dann müssen die nach dem Gesetz herausgegeben werden. Das ist auch in den 1990er-Jahren erfolgt, das ist dokumentiert. Darüber haben wir der Presse auch Auskunft gegeben.

    CK: Ich würde gern über die Zukunft der Auswertung dieser Stasi-Unterlagen sprechen. Sie haben ja dieses aktuelle Projekt, wo Sie versuchen, elektronisch diese vorvernichteten Zettelchen zusammenzusetzen. Es gibt mittlerweile technische Mittel, um an Inhalte der ganzen Säcke mit zerrissenen Schnipseln zu kommen. Sie haben auch über die Jahre eine Menge Forschung betrieben, an die sich Leute an Universitäten aus aller Welt weiter ransetzen. Wo würden Sie in Zukunft die Hauptarbeit Ihrer Behörde sehen? Was könnten die derzeitigen Parlamentarier, die sich mit den Geheimdiensten rumstreiten, für die Zukunft daraus lernen?

    Akten nutzen, um Geschichte zu verstehen und die Sinne für die Gegenwart zu schärfen

    RJ: Ich denke, dass die Chance, die Akten einer Geheimpolizei zu nutzen, etwas ist, das man weiter nutzen sollte. Das hat der Deutsche Bundestag auch klar zum Ausdruck gebracht.

    CK: Ich glaube, dass eine deutliche Mehrheit in der Bevölkerung das auch so sieht.

    RJ: Richtig. Es ist ja schon – und das muss man immer wieder herausstellen – erstmalig in der Welt gewesen, dass eine Geheimpolizei besetzt worden ist und die Akten gesichert und der Gesellschaft zugänglich gemacht worden sind. Das ist etwas, was schon etwas Besonderes ist. Das weiter zu nutzen, ist für unsere Gesellschaft ein Vorteil.

    FR: Können Sie sagen, wieviel Prozent der Betroffenen ihre Akte beantragt haben?

    RJ: Das ist nicht zu beziffern. Wir haben auch keinen genauen Überblick, wie viel Personendaten genau erfasst sind. Es ist ein Heuhaufen, der da 111 Kilometer gesammelt worden ist. Und zu den 111 Kilometern kommen nochmal 15.000 Säcken mit Schnipseln, also Akten, die die Stasi schon teilvernichtet hat, die sie einfach zerrissen hat, als es auf das Ende zuging. In den Büros wurde aufgeräumt, teilweise auch Akten aus den Archiv geholt, und weil man nicht so schnell verbrennen konnte und Bündel nicht so gut brennen, hat man sie zerrissen, um sie dann endgültig zu vernichten. Das ist gestoppt worden. Es ist die große Herausforderung, auch diese Schnipsel zusammenzusetzen. Wir haben schon 1,6 Millionen Blatt mit interessanten Erkenntnissen zusammengesetzt. Die Herausforderung ist hier natürlich das größte Puzzle der Welt auch soweit zusammenzusetzen, dass wir das auch in einem vertretbaren Maße machen und auch in der entsprechenden Geschwindigkeit. Deswegen gibt es auch technische Unterstützung in der virtuellen Rekonstruktion. Ein Forschungsprojekt der Fraunhofer IPK hat eine Software entwickelt, die das möglich macht. Es gilt jetzt noch den Scanner soweit zu entwickeln, dass das dann auch im größeren Umfang geschehen kann. Es gilt auch immer zu prüfen, ob Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen. Aber was insgesamt die Nutzung der Akten betrifft, ist der Deutsche Bundestag und auch die Gesellschaft sich einig, dass die Akten offen bleiben, dass es keinen Schlussstrich gibt und dass es gilt, in Zukunft Strukturen zu entwickeln, wo langfristig sichergestellt wird, dass das in einer Art und Weisen geschieht, dass es ein modernes Archiv ist und auch die modernen Methoden der Digitalisierung nutzt und dass man die Voraussetzung schafft, dass die nächsten Generationen diese Akten nutzen können, sowohl, um Geschichte zu verstehen, aber auch die Sinne für die Gegenwart zu schärfen. Das sind die Fragen, die aktuell auch anstehen: Wie kann ich die Erkenntnis der Vergangenheit nutzen, um mich für hier und heute fit zu machen.

    FR: Sie sagen, wir sind einfach noch lange nicht fertig mit dem Aufbereiten von dem, was Sie da an Papierbergen haben?

    RJ: Jede Generation hat neue Fragen, jede gesellschaftliche Auseinandersetzung bringt neue Fragen. Man kann immer mal hineinschauen und fragen, wie das damals bei der Stasi war, das ist doch spannend. In dem Sinne wissen wir manche Fragen noch gar nicht, die die nächsten Generationen stellen werden.

    CK: Wenn die Parlamentarier sich jetzt heftig im sogenannten NSA-BND-Untersuchungsausschuss streiten und auch Vorschläge machen sollen, wie eine Kontrolle zukünftig demokratischer und besser sein soll. Wenn sie mal herkämen, einige waren sicher auch schon hier, was könnte man da lernen als Parlamentarier, gerade weil es ja sehr wenig Kontrolle gab und schon gar nicht demokratische Kontrolle über die Stasi? Wo würden Sie ansetzen, wenn sich die Parlamentarier mal fachkundig informieren wollten?

    RJ: Ich denke in allen Bereichen, wie die Stasi gearbeitet hat, bekommen wir Informationen, die uns helfen können. Wenn ich den Bereich nehme, wie die Stasi mit psychologischen Methoden gearbeitet hat, wie sie die Menschen analysiert und benutzt hat, wie sie Schwächen genutzt hat, wie sie Methoden entwickelt hat, dass auch Menschen, die sich gar nicht mit der Stasi einlassen wollten, sich mit ihr eingelassen haben. Alleine diese ganzen Psycho-Tricks sind ja Erkenntnisse, bei denen man auch hier und heute natürlich dafür sorgen sollte, dass nicht Methoden angewandt werden, die die Würde von Menschen verletzen. Und all das ist natürlich immer eine Gefahr, dass gerade Dienste, die im Geheimen arbeiten, sich das Leben so einfach wie möglich machen wollen, dass sie menschliche Schwächen nutzen wollen, um an Informationen zu kommen. Da kann ich nur sagen, dass es immer sicherzustellen ist, dass es halt nicht Methoden sind, die die Würde des Menschen verletzen.

    CK: Wir haben diese Debatte um den sogenannten Geheimdienstfolterbericht in den USA, den man ja auch in deutscher Übersetzung findet. Das ist wirklich eine furchtbare Lektüre. Wir hatten auch eine kurze, einige Jahre zurückliegende Debatte über eventuelle Folter der Stasi. Wenn Sie den Bericht heute lesen, die amerikanische Regierung hat das ja eingeräumt mit den Hinweis, dass sie es auf jeden Fall verhindern will, dass es zu Folterfällen kommt, empfinden Sie das als eine Art zivilsatorischen Rückschritt, dass wir heute wieder darüber diskutieren müssen? Wie empfinden Sie diese Debatte?

    RJ: Das ist alles grauenvoll, aber genau darum geht es. Es geht um ein Wertesystem, was wir uns in unserer Gesellschaft setzen und weiterentwickeln.

    CK: … und aufrechterhalten …

    RJ: … und aufrechterhalten. Ein Wertesystem, was es immer wieder gilt hochzuhalten, und darauf haben wir uns schon geeinigt. Menschenrechte sind eigentlich mindestens schon in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klar definiert. Die gilt es zu schützen. Dazu sind auch Dienste da; dafür, und nicht um sie zu verletzen. Deswegen ist die ganze Beschäftigung mit Vergangenheit etwas, wo es darum geht, Demokratiebewusstsein zu stärken, immer wieder die Werte hochzuhalten und voranzutragen und überall dort, wo diese Werte verletzt werden klar, und deutlich zu machen, dass das nicht geht, klare Stopzeichen zu setzen und die Instrumente der Demokratie zu nutzen, um diese Stopzeichen auch durchzusetzen. Hier ist Demokratie auf dem Prüfstand. Wenn wir es nicht schaffen, dann können wir nicht von Demokratie reden.

    CK: Vielen Dank, Herr Jahn, dass Sie uns für dieses Gespräch zur Verfügung standen.

    Roland Jahn hat sein Leben als Oppositioneller in seinem Buch „Wir Angepassten“ geschildert. Er war selbst Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit ausgesetzt und im Jahr 1983 von der DDR ausgebürgert worden.

    3. Juli 2015 9
  • : Anwaltspost von der Schufa: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab
    Anwaltspost von der Schufa: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab

    Wir haben diese Woche mal wieder Anwaltspost bekommen.

    Die Anwälte aus der Kanzlei Höcker, spezialisiert auf Marken- und Medienrecht, fordern uns im Namen der Schufa am 23. Juni auf, einen unserer Blogposts zu löschen: Schufa-Scoring: Regierung stellt Geschäftsinteressen über Datenschutz.

    Es geht darin um Selbstauskünfte potentieller Mieter, aber auch allgemein um Bonitätsauskünfte und Scoring sowie um eine Antwort der Bundesregierung zum Thema Kredit-Scoring, in der die Schufa namentlich genannt wird. Die Schufa ist eine Auskunftei, an die sich Banken, Telekommunikationsunternehmen, Krankenkassen oder Vermieter für Informationen über Kunden wenden. Seit vielen Jahren gibt es Kritik daran, dass die Daten über die Kreditwürdigkeit oft fehlerhaft sind und nicht offengelegt wird, nach welchen Kriterien diese Bewertungen von Verbrauchern im Detail zustandekommen.

    Es wird jetzt niemanden fürchterlich überraschen: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab. Unser Anwalt Thorsten Feldmann von JBB aus Berlin hat daher ein Abwehrschreiben verfasst, das heute an die Schufa-Anwälte ging. Es hält im Ergebnis fest, dass wir aus juristischen Gründen den Artikel nicht zu ändern gedenken.

    Was die Schufa bemängelt

    Die Schufa sieht sich und ihre Geschäftspraktiken falsch dargestellt. Überhaupt sei die aktuelle politische Diskussion in dem Blogpost zu Schufa-bezogen ausgefallen, findet die Auskunftei. Man diskutiere schließlich auch über andere Auskunfteien und auch ganz allgemein über das Kredit-Scoring, nicht ausschließlich über den Marktführer Schufa. Man möchte daher nicht allein am Pranger stehen.

    In dem Schreiben der Anwälte wird außerdem mehrfach betont, dass beim Leser der Eindruck entstehen könnte, bei einer Bonitätsauskunft an einen Vermieter werde auch der Score-Wert des angehenden Mieters seitens der Schufa rausgegeben. Dem sei aber nicht so:

    Bei einer Bonitätsauskunft übermittelt unsere Mandantin […] keinen Score an Dritte.

    Die Schufa möchte, dass wir „rechtsverletzende Äußerungen“ löschen, die diesen Eindruck erwecken. Wir hatten aber weder behauptet noch den Eindruck erweckt, dass dem so sei.

    Was wir der Schufa antworten

    In unserem Blogpost steht unzweifelhaft, dass manche Vermieter die Vorlage einer Selbstauskunft von einem potentiellen Mieter wünschen. Es wurde also gar nicht geschrieben, dass die Schufa selbst die Scoring-Werte an die Vermieter übermittelt:

    Ihrer Mandantin wird nicht unterstellt, dass sie Score-Werte an Vermieter herausgibt. Unsere Mandantin unterstellt – zu Recht – Vermietern, dass diese Informationen von potenziellen Mietern verlangen. Im Hinblick auf den Score-Wert gibt unsere Mandantin lediglich die Kritik an der mangelnden Transparenz der Ermittlung dieser Daten wieder.

    Was den Vorwurf angeht, wir würden unzulässigerweise und schon in der Überschrift nur die Schufa in den Vordergrund stellen, dabei gäbe es doch ganz viele andere Auskunfteien, über deren Praktiken man ebenfalls diskutieren müsse, fand unser Anwalt folgende Worte als Erwiderung:

    Wir halten Ihre Deutung der Überschrift des streitgegenständlichen Beitrags für fern liegend, um nicht zu sagen: an den Haaren herbei gezogen.

    So, und nun empfehlen wir nochmal wärmstens die Lektüre: Schufa-Scoring: Regierung stellt Geschäftsinteressen über Datenschutz.

    Wir finanzieren unsere Arbeit und mögliche Gerichtskosten über Spenden. Hier könnt Ihr uns unterstützen.

    26. Juni 2015 63
  • : Vorratsdatenspeicherung: Erpressung bei den Sozialdemokraten
    Vorratsdatenspeicherung: Erpressung bei den Sozialdemokraten

    Wir hatten gestern schon kurz berichtet, wie die Diskussion darum, ob man ohne einen konkreten Anlass große Mengen Daten anhäufen sollte, in der SPD vonstatten ging. Heute schrieb Luisa Boos, Juso-Linke aus Baden-Württemberg, einen weiteren Bericht dazu: Wie war es auf dem Parteikonvent?

    gabriel bei den jusos

    Sigmar Gabriel bei den Jusos Bild: jusos. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

    Nach der Einigung zwischen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD), die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich verpflichtend zu machen, geht die Aufarbeitung der innerparteilichen Meinungsbildung bei den Sozialdemokraten also weiter. Boos schreibt über den Parteikonvent und den Streit über die VDS, aber auch über den von ihr als „absoluten Tiefpunkt des Tages“ empfundenen Rede-Beitrag von Parteichef Sigmar Gabriel als Erwiderung auf Kritik an seiner Rhetorik zur Griechenland-Politik.

    Drastisch sind ihre Beobachtungen über die Mittel, die innerhalb der SPD angewendet werden, um abweichendes Verhalten zu unterbinden. Boos berichtet, „in mindestens einem Landesverband“ hätte die Höhe des Zuschusses der Bundes-SPD für anstehende Landtagswahlkämpfe zur Diskussion gestanden. Ein abweichendes Abstimmungsverhalten der Parteikonvent-Delegierten hätte mithin weniger Geld für den eigenen Landesverband bedeuten können.

    Sie sieht die Glaubwürdigkeit der Sozialdemokraten nach der Zustimmung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erschüttert und nimmt kein Blatt vor dem Mund, wenn es um die Methoden innerhalb der Partei geht, Mitglieder auf Linie zu bringen:

    In manchen Landesverbänden wurden Delegierte zu Einzelgesprächen mit prominenten Vertreter*innen der Parteiführung oder der jeweiligen Landes-SPD gebeten, in denen auch ihre persönliche Zukunft in der SPD diskutiert wurde. Mir sind einige begegnet, die explizit froh waren, dass sie die Freiheit genießen „nichts mehr werden zu wollen“. Es ist wichtig, dies mal zu diskutieren, denn wenn nur Menschen in dieser Partei was werden dürfen, die im Zweifelsfall eine sehr flexible Meinung haben, dann brauchen wir auch nie wieder darüber diskutieren, warum wir an Glaubwürdigkeit verlieren.

    24. Juni 2015 67
  • : Der Streit unter Sozialdemokraten um die Vorratsdatenspeicherung
    Der Streit unter Sozialdemokraten um die Vorratsdatenspeicherung

    Henning Tillmann, selbst aktiver Sozialdemokrat, hat seine persönliche Sicht auf den Streit in der SPD um die Vorratsdatenspeicherung nachgezeichnet. Der innerparteiliche Kampf endete am Wochenende vorerst damit, dass sich die Mehrheit der am Parteikonvent Teilnehmenden für das anlasslose Speichern der Telekommunikationsdaten der Bevölkerung aussprach: Vorratsdatenspeicherung: Wie alle in der SPD darüber sprachen.

    Tillmann konstatiert, dass mit einer verdachtslosen Totalerhebung dieser Daten „ein Wechsel stattfinden“ würde, ein Paradigmenwechsel, für den sich nicht nur die SPD-Länderinnenminister stark machten, sondern auch prominent und als Zugpferd Parteichef Sigmar Gabriel eingesetzt hatte.

    Die innerparteiliche Opposition versuchte im Frühsommer Druck zu machen. Sie formulierte einen Musterantrag gegen das in „Höchstspeicherfrist“ umbenannte Vorhaben, schaltete ein Kampagnenvideo gegen die Speicherung der Millionen Verbindungsdaten und bekam auch von vielen Seiten Unterstützung, scheiterte jedoch letztlich.

    druck von oben

    An der sozialdemokratischen Parteispitze hat sich seit 2013 wenig getan, politisch bleibt es das Ziel, Metadaten und Bewegungsprofile anlasslos zu speichern. Leider muss das politische Fazit daher unverändert ausfallen:

    Es bleibt also weiterhin dabei: Wer SPD wählt, wählt nicht nur ein Leistungsschutzrecht […], sondern auch die Vorratsdatenspeicherung.

    23. Juni 2015 19