Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) positioniert sich anlässlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erneut deutlich gegen die anlasslose Datenhalde, die nach Einschätzung des Verbandes gegen europäische Grundrechte verstößt und EuGH-Vorgaben ignoriert.
Nach Ansicht von eco ist die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar.
Das geplante gesetzliche „Gebot der Inlandsdatenspeicherung“ konterkariere die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die derzeit verhandelt wird. eco fordert daher, dass die EU-Kommission die Vorratsdatenspeicherung stoppen soll und verweist auf das momentane Notifizierungsverfahren:
Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen des Notifizierungsverfahrens, ob der deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar ist. Das Verfahren dauert drei Monate, solange gilt eine Stillhaltefrist, während der das Vorhaben nicht verabschiedet werden darf.
Mit der kleinen Ausnahme des CDU-nahen cnetz haben sich damit wohl alle gesellschaftlichen Gruppen – meist mehrfach – von der VDS klar distanziert. Können wir die Idee jetzt mal zu den Akten legen, bitte?
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