Constanze
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: Phishing-Test bei der Polizei
: Phishing-Test bei der Polizei Was passiert, wenn man in einer E‑Mail mit einem Corporate Design, das dem der Polizei sehr ähnelt, aufgefordert wird, sein Passwort zu hinterlegen? So ein Vorgehen hat eine beauftragte IT-Firma bei der Polizei Berlin selbst getestet und die Beamten um die Angabe ihre dienstlichen und privaten Passwörter gebeten. Sie sollten sie in einen „sicheren Passwortspeicher der Polizei Berlin (SPS)“ eingeben.
Es handelt sich um das sog. Phishing, also den Versuch, mit einer Kombination aus technischen und psychologischen Tricks über gefälschte Webseiten an die Log-in-Daten mit den Passwörtern der Opfer zu kommen. Praktisch dienen Phishing-Attacken meist dazu, mit den erlangten Passwörter Geld zu erbeuten. Bei dem Test der Polizeibeamten sollte es aber natürlich nicht um die spätere Nutzung der Passwörter gehen. Man hatte bei der Polizei zunächst „eine digitale Attacke“ angenommen, wie der Tagesspiegel berichtet:
Bereits vor zwei Wochen gab es eine digitale Attacke auf die Berliner Polizei – allerdings war sie, wie sich später herausstellte, selbst von der Polizei lanciert worden, um die eigenen Schutzvorkehrungen für Computersysteme zu testen und Mitarbeiter zu sensibilisieren.
Über die Ergebnisse des Tests mit 466 E‑Mails schreibt der Tagesspiegel:
Nach Tagesspiegel-Informationen ließen sich bei dem internen Test 252 Polizeibeamte dazu verleiten, eine gefälschte E‑Mail samt Internetlink zu öffnen. 35 Beamte benutzten das offerierte Programm und hinterlegten Benutzer- und Zugangskennungen.
Insofern unterscheiden sich Polizeibeamten wohl wenig von anderen Netznutzern. Seit Jahren leiden Millionen Bundesbürger unter verschiedenen Formen des Phishings.
Aber im Ernst: Was kann man sinnvoll gegen solche Versuche unternehmen? Da gibt es doch die Tipps der Polizei gegen Phishing!
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: Interview: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?
: Interview: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil? Wir haben heute bereits darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Urteil gelangt ist, das Netzsperren wegen Urheber- oder Leistungsschutzrechtsverletzungen erlaubt. Zwar ist bisher nur die Pressemitteilung des BGH und nicht das gesamte Urteil zu lesen, aber klar ist jetzt schon: Das Gericht hat Netzsperren grundsätzlich erlaubt. Es hat sie sogar mit dem Urteil überhaupt erst eingeführt.

Netzsperren können einer Zensur im Internet Vorschub leisten, im Prinzip sind sie daher ein Sargnagel für das freie Internet und bedrohen mittelbar auch die Netzneutralität. Wo die vom BGH ausgemachte „Rechtsschutzlücke“ ist, wie es mit Overblocking aussieht und was das heutige Urteil konkret bedeutet, haben wir in einem Interview besprochen. Die Antworten gibt der Jurist und Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng, der zum Thema „Zensur im Internet“ promoviert wurde.
netzpolitik.org: Herr Dr. Koreng, wie schätzen Sie die Entscheidung zu den Netzsperren ein, die heute die Urheberrechtskonzerne beim BGH erstritten haben?
Ansgar Koreng: Bisher ist ja nur die Pressemitteilung veröffentlicht, daher kennt man nur das Ergebnis. Das Ergebnis ist eine klassische „Ja, aber“-Entscheidung des BGH. Er lehnt Netzsperren nicht generell ab, sagt aber, dass Access Provider für Urheberrechtsverletzungen in die Verantwortung genommen werden können. Das Gericht sagt aber auch, dass die Hürden dafür sehr hoch sind: Vorher müssen erstmal zumutbare Maßnahmen ergriffen werden, um alle anderen Beteiligten – den Hostprovider oder den eigentlichen Verletzer – in Anspruch zu nehmen. Darum werden sich wahrscheinlich in Zukunft die Streitigkeiten drehen. Das Ergebnis kann uns natürlich nicht glücklich machen.
netzpolitik.org: Es gibt jetzt quasi drei Stufen: Man muss sich zunächst an den Anbieter wenden, wenn man dort nicht erfolgreich ist, wendet man sich danach an den Hostprovider. Zu guter Letzt kann man bei Misserfolg den Access Provider in Beschlag nehmen und ihn zu Netzsperren zwingen. Was die Frage der Störerhaftung angeht, wäre damit das Privileg der Access Provider unterminiert, dass sie nicht für Inhalte verantwortlich sind?
Ansgar Koreng: Ja. Wir haben ja eigentlich den Paragraphen § 8 Telemediengesetz, der besagt, dass Access Provider für die Durchleitung von Informationen überhaupt nicht haften, es sei denn, sie machen vorsätzlich bei Rechtsverletzungen mit. Insofern bin ich sehr gespannt, wie der BGH mit der Begründung des Urteils an dieser Norm vorbeigekommen ist.
netzpolitik.org: Nun spricht der BGH in der Pressemitteilung von einem „Gesamtverhältnis“, er sagt also, dass die rechtswidrigen Inhalte in deutlich höherem Maße auf den zu sperrenden Websites vorhanden sein müssen als die rechtmäßigen. Ist das überhaupt praktisch ermittelbar? Ist das ein Kriterium, welches Sie als Jurist sinnvoll finden?
Ansgar Koreng: Die erste Frage, die ich mir da stelle, ist natürlich: Welcher rechtliche Maßstab gilt da? Das Internet ist international, nach welcher Rechtsordnung messen wir jetzt, ob diese Inhalte im Einzelfall rechtmäßig sind oder rechtswidrig. Das ist die erste Frage, die erst einmal beantwortet werden muss. Die nächste Frage, die sich stellt, ist natürlich, wie hoch dieses Verhältnis von illegalem zu legalem Content sein muss. Die dritte Frage ist: Wie rechtfertigt man denn überhaupt die Sperrung von legalem Content? Man kann ja nicht einfach hingehen, gerade bei Plattformen, auf denen sowohl Legales als auch Illegales gehostet wird, und den legalen Content dort faktisch verbieten, obwohl der vielleicht gar kein Bezug zu dem illegalen Content hat, der da zufällig auch drauf ist. Wir müssen uns klarmachen, dass auch Social-Media-Angebote wie Facebook, Twitter usw. in großem Umfang illegale Inhalte beinhalten, ohne das Wissen der Anbieter. Da würden wir sicherlich auch nicht auf die Idee kommen, deswegen sperren zu wollen. Ich bin tatsächlich etwas konsterniert darüber. Wie soll das denn funktionieren? Anders ausgedrückt: Die Frage, die Sie mir gerade gestellt haben, stelle ich mir auch. Ich halte die bislang noch nicht für beantwortbar.
netzpolitik.org: Nun könnte man einwenden, dass es bei der Betrachtung des Gesamtverhältnisses rechtmäßiger zu rechtswidrigen Inhalten bei diesen großen kommerziellen Plattformen wie Facebook und Instagram eben nicht so ist, dass die überwiegenden Inhalte rechtswidrig sind. Wer soll denn dieses „Gesamtverhältnis“ ermitteln?
Ansgar Koreng: Das müsste natürlich in einem Prozess der Rechteinhaber machen, der die Sperrung will. Er müsste dezidiert aufstellen, wie viele Inhalte auf der Plattform vorhanden und wie viel davon rechtswidrig und wie viel rechtmäßig sind. Dann müsste er das in ein Verhältnis setzen und ein Gericht die Frage beantworten, ob das reicht, das Angebot insgesamt zu sperren. Ich halte das einfach nicht für praktikabel, denn diesen Aufwand wird sich kein Rechteinhaber machen können. Man wird nicht hingehen können und sich alles angucken, was auf so einer Plattform verfügbar ist, um dann zu sagen, wie das Verhältnis von legal und illegal ist. Zumal legal und illegal auch immer Wertungsfragen sind, die man teilweise nicht so einfach beurteilen kann. Wer weiß denn, ob nicht vielleicht derjenige, der einen Film, ein Musikstück, ein Bild irgendwo hochlädt, doch eine Lizenz vom Rechteinhaber hat, das tun zu dürfen. Das ist ja von außen den Sachen nicht anzusehen.
netzpolitik.org: Der BGH sagt nun in seiner Pressemitteilung deutlich, dass grundsätzlich der Access Provider als Störer in Anspruch genommen werden kann. Ist das ein Paradigmenwechsel?
Ansgar Koreng: Ein Paradigmenwechsel ist es wahrscheinlich deswegen nicht, weil die Frage bisher noch nicht gestellt und auch nicht beantwortet wurde. In der rechtswissenschaftlichen Literatur war die Meinung bisher – soweit ich das gelesen habe – überwiegend, dass Access Provider gar nicht haften. Da bin ich sehr auf die Urteilsgründe des BGH gespannt, denn zu erwägen ist ja auch, dass der Access Provider dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegt und sich eigentlich nicht dafür interessieren darf, was seine Nutzer über seine Infrastruktur so tun. Das ist eine Frage, die sich jetzt stellt: Wie soll man denn als Access Provider diese Pflichten erfüllen und dabei gleichzeitig das Telekommunikationsgeheimnis wahren? Ich halte das für eine Art Quadratur des Kreises, was da verlangt wird.

netzpolitik.org: In Deutschland haben wir im Zuge des „Zugangserschwerungsgesetzes“ schon einmal über Netzsperren diskutiert. Nun spricht der BGH wieder die sogenannten „zumutbaren Prüfungspflichten“ an. Aus juristischer Sicht: Was sind denn zumutbare Prüfungspflichten?
Ansgar Koreng: Das ist in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich zu beantworten. Diese Prüfungspflichten sind eine Rechtsfigur, die aus dem Rechtsinstitut der Störerhaftung kommen: Der Störer haftet für einen Tatbeitrag, den er leistet, aber nur, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat. Dann dreht sich der Streit immer um die Frage, was diese Prüfungspflichten eigentlich im Einzelnen sind. Der BGH hat das für verschiedene Rechtsgebiete unterschiedlich beantwortet. So hat er zum Beispiel gesagt, dass der Hostprovider beim Äußerungsrecht – bei der Blogspot-Entscheidung – Prüfungspflichten unterliegt, sobald er informiert wird darüber, dass da rechtswidrige Inhalte sind. Dann muss er dem nachgehen. Ähnliches haben wir vom ersten Senat des BGH, der auch das heutige Urteil gefällt hat, zum Thema Urheber- und Markenrecht gehört. Wir werden beobachten müssen, was genau in der schriftlichen Entscheidung steht. Es ist zu erwarten, dass die Funktionsweise ähnlich sein wird: Zuerst wird man informieren müssen, dass es da illegale Angebote gibt. Und wenn diese Information plausibel ist und er der Pflicht unterliegt, dem nachzugehen, muss er eben Maßnahmen ergreifen oder nicht.
netzpolitik.org: Aber sind wir dann nicht wieder beim Thema Telekommunikationsgeheimnis? Wenn ich einem Hostprovider Prüfungspflichten zumute, ist das doch etwas anderes, als wenn ich sie dem Access Provider zumute, weil der ja eigentlich nicht in die Inhalte hineinzuschauen hat.
Ansgar Koreng: Ja, der Hostprovider unterliegt dem Telekommunikationsgeheimnis eben nicht, sondern er kann sich ansehen, was bei ihm gehostet wird. Das ist genau der Unterschied zum Access Provider, der im Grunde eine vollkommen neutrale Dienstleistung erbringt. Er hat ja keinen Service, der dazu da ist, Bilder, Musik, Software oder sonst irgendetwas hochzuladen, sondern er stellt einfach eine Infrastruktur bereit. Der Gedanke ist dem deutschen Recht auch fremd, dass der Inhaber einer Infrastruktur für Rechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann, die über seine Infrastruktur stattfinden. Im Internet kommt sogar das Telekommunikationsgeheimnis noch hinzu, das so etwas meiner Meinung nach verbietet. Eine andere Frage ist, was hier mit Verschlüsselung passiert: Wie soll das technisch umgesetzt werden? Und welche Technologien soll eigentlich der Access Provider einsetzen, um zu blockieren? Wir wissen, dass es da unterschiedliche Möglichkeiten gibt und diese äußerst intensiv in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen können, wenn wir an so etwas wie Deep Packet Inspection denken. Ansonsten unterhält man sich vielleicht über einfache Methoden wie DNS-Sperren, aber das ist am Ende natürlich ein technischer Witz. Ich weiß nicht, wie das funktionieren soll. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob der BGH das weiß.
Die Meldungen des BGH sind hier zu finden: Az: I ZR 3/14 (pdf) und AZ: I ZR 174/14 (pdf).
Interview, Transkribierung und Bearbeitung von Simon, Nikolai und Constanze.
Full Disclosure: Ansgar Koreng arbeitet bei JBB Rechtsanwälte in Berlin und hat Markus als Rechtsanwalt beim Urteil gegen das BKA um den Staatstrojaner-Vertrag vertreten.
Bildlizenz oben: CC BY-SA 3.0 via wikipedia/ComQuat.
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: BGH-Entscheidung zu Netzsperren: Die nichtsnutzige digitale Sichtschutzpappe ist zurück
: BGH-Entscheidung zu Netzsperren: Die nichtsnutzige digitale Sichtschutzpappe ist zurück Der Bundesgerichtshof (BGH) schließt Netzsperren nicht mehr aus, sofern Urheberrechtsverwerter keine andere Möglichkeit finden, gegen die Websites des rechtsverletzenden Anbieters vorzugehen. Das entschied das höchste deutsche Zivilgericht heute.
Es ging um zwei Streitfälle: Der erste Fall betrifft goldesel.to. Die Konzerne Warner, Universal Music und Sony gingen hier gegen die deutsche Tochter von Telefónica aus Spanien vor. Im zweiten Fall verlangt die Gema von der Deutschen Telekom, die Website 3DL zu sperren.
Der BGH entschied nun, dass die Rechteinhaber von den Access Providern fordern dürfen, Websites-Sperren zu errichten, „wenn nach dem Gesamtverhältnis rechtmäßige gegenüber rechtswidrigen Inhalten [auf den Websites] nicht ins Gewicht fallen“. Die sogenannte Störerhaftung ist dadurch berührt:
Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber grundsätzlich als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. Als Störer haftet bei der Verletzung absoluter Rechte (etwa des Urheberrechts oder eines Leistungsschutzrechts) auf Unterlassung, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt, sofern er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Das deutsche Recht ist vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft richtlinienkonform auszulegen und muss deshalb eine Möglichkeit vorsehen, gegen Vermittler von Internetzugängen Sperranordnungen zu verhängen.
Die Entscheidung betrifft also das Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht und wird die Access Provider in die Pflicht nehmen, nichtsnutzige digitale Sichtschutzpappen aufzustellen. Die Access Provider könnten damit angehalten werden, Inhalte vorzufiltern und eine technische Zensurinfrastruktur aufzubauen. Das Overblocking oder sonstig irgendwelche technischen Details werden im BGH-Urteil gar nicht erst diskutiert.
Der im Urteil angegebene Artikel 8 Abs. 3 der referenzierten EU-Urheberrechts-Richtlinie lautet:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechtsinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden.
Der BGH ist hier mal wieder einäugig, denn er bezieht sich nur auf die EU-Urheberrechts-Richtlinie, blendet aber die andere einschlägige EU-Richtlinie aus, nämlich die E‑Commerce-Richtlinie. Sie garantiert den Access Providern Privilegien. Bei manchem Juristen wird das Erinnerungen an die BGH-Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ wecken.
Uns dürfte nun mit diesem Urteil eine neue Netzsperren-Diskussion ins Haus stehen. Die technisch und auch verfassungsrechtlich heftig umstrittenen Netzsperren sind zwar heute genau der technische Mumpitz, der sie schon zu Zeiten der Zensursula-Diskussionen waren. Denn Netzsperren sind einfach zu umgehen und damit ein untaugliches Mittel. Selbst der Deutsche Bundestag hatte das in der letzten Legislaturperiode nach monatelangem Zensursula-Streit erkannt und das leidige Netzsperren-Gesetz („Zugangserschwerungsgesetz“) beerdigt, bei dem vor allem das Anbieten von Bildern und Filmen, die den Missbrauchs von Kindern zeigen, als Begründung angegeben worden war. Nun sind die Netzsperren auf Druck der Musikkonzerne neuerlich auf der Agenda.
Manche Ideen erweisen sich als langlebiger als erhofft. :{
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: EU-Parlament: Mehr Geheimdienste und Fluggastdaten sollen gegen Terror helfen
Europa Parlament in Straßbourg by Ralf Roletschek via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:14-02-04-Parlement-europ%C3%A9en-Strasbourg-RalfR-027f.jpg?uselang=de">wikipedia</a> : EU-Parlament: Mehr Geheimdienste und Fluggastdaten sollen gegen Terror helfen Im EU-Parlament in Straßburg ging es heute um die Frage, wie die EU auf die Anschläge in Paris reagieren sollte. Neben den Solidaritätsbekundungen und den Diskussionen um militärische Antworten und um die Schengen-Grenzen kamen in den zahlreichen Wortmeldungen auch netzpolitische Fragen rund um Datensammlungen und Geheimdienste auf.
Teile der Parlamentsdebatte sind zum zeitsouveränen Ansehen bereits dokumentiert. Auch der Kommissionspräsident und Geheimdienstexperte* Jean-Claude Juncker und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz gaben sich die Ehre.
„Entgrenzte Geheimdienste“
Guy Verhofstadt aus Belgien erneuerte für die Fraktion ALDE die Forderung nach einer „European intelligence agency“, also einem europäischen Geheimdienst, mit der Begründung, dass sich Terroristen nicht an Grenzen halten würden:
The terrorists, dear colleagues, know no borders, but our police and intelligence still do […] If we have to choose between sovereignty and security, I choose the security of our fellow citizens. What we need is to have some type of obligatory exchange of information […] and a European intelligence agency.
Sowas wie „entgrenzte Geheimdienste“ scheinen die neue Hoffnung des Parlamentariers zu sein. Und dass wir Europäer zwischen Souveränität und Sicherheit zu wählen hätten, dürfte wohl auch ein neuer Ausschlag auf der nach oben offenen Skala an bizarren Begründungen für die Errichtung eines europäischen Geheimdienstes sein.
Das Gebaren der Geheimdienste bewerteten andere Parlamentarier dagegen mit harschen Worten. Der deutsche Abgeordnete Elmar Brok (CDU, EVP (Europäische Volkspartei)) redete sich gar in Rage ob des „Versagens der Schlapphüte“, die zwar alle Menschen abhören würden, aber in Sachen Sicherheit nichts auf Reihe bekämen. Dennoch sprach er sich für mehr Kooperation der Behörden aus, insbesondere Frontex und die Europäische Polizeibehörde Europol sollen mehr Daten erhalten. Die Brok’sche Logik erschließt sich nicht jedem unmittelbar.
Fluggastdaten
In dieser Sache war sich Brok einig mit dem ebenfalls deutschen Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der EVP, Manfred Weber (CSU), der aber gleich noch die Passagierdatensammlung drauflegte:
We need to tackle PNR, make progress on Europol, data protection directive, stamping out funding for terrorism and data storage legislation.
Er bezieht sich auf das unter der Abkürzung PNR (passenger name record) schon jahrelang diskutierte und bisher durch die Parlamentarier blockierte Vorhaben, alle EU-Fluglinien zu zwingen, Informationen über sämtliche Passagiere herauszugeben, um diese speichern und rastern zu können: beispielsweise Namen, Kontaktdaten, Kreditkartennummern. Seit der Europäische Gerichtshof im April letzten Jahres die massenhafte Telekommunikationsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt hatte, war eigentlich die Hoffnung aufgekommen, das Parlament könnte sich einer anlasslosen PNR dauerhaft verweigern.
Der Schrecken nach den Pariser Morden mag noch tief sitzen, aber warum plötzlich die Fluggastdaten wieder diskutiert werden müssen, wird sich der aufmerksame Beobachter schon fragen müssen. Doch die heutige Debatte im Parlament war nicht durchgehend geprägt von sinnvollen Argumenten und Forderungen, die einen Bezug zu den Pariser Anschlägen gehabt hätten. Die französische Abgeordnete Pervenche Beres von Parti socialiste (PS, Sozialistische Partei) sah die generelle Notwendigkeit, die „innere Sicherheit“ in der EU zu stärken und äußerte „sehr große Hoffnungen“ darin, dass man sich bei den Passagierdaten noch in diesem Jahr innerhalb der EU einigen könne. Inwieweit die anlasslose Speicherung aller Flugbewegungen der EU-Bürger und auch sonstiger EU-Reisender irgendwas zur Sicherheit beitragen oder wie überhaupt ein Zusammenhang zu den Paris-Anschlägen konstruiert werden könnte, erklärte sie allerdings nicht.
Nach den Paris-Anschlägen ist das Thema nun also wieder auf dem Tisch, und nicht nur im EU-Parlament. Auch der grade neu ernannte polnische Innenminister Mariusz Błaszczak (PiS, Prawo i Sprawiedliwość (Recht und Gerechtigkeit)) macht sich für die Fluggastdaten-Speicherung stark, obwohl er eigentlich bei den vier polnischen Geheimdiensten erstmal einiges aufzuräumen hätte.
Das Schluss-Statement der EU-Debatte hatte Dimitris Avramopoulos, der die EU-Bürger dazu aufrief:
Let us not give in into fear and panic.
Dennoch meinte er, die „resilience to terrorism“ müsse verbessert werden, unter anderem durch ein Vorankommen bei PNR. Wie seine Vorredner macht er sich nicht die Mühe, irgendeine Begründung für die anlasslose Flugpassagierdatensammlung anzugeben. Seine jüngst vorschlagene Idee eines gemeinsamen europäischen Geheimdienstes wiederholte Avramopoulos in seiner Rede allerdings nicht, gleichwohl betonte er, dass ab 1. Januar das gemeinsame europäische Terrorabwehrzentrum voll arbeitsfähig sein werde, an dem auch Geheimdienste mitwirken.
*Jean-Claude Juncker musste 2013 als Luxemburgs Ministerpräsident zurücktreten, weil ihm einem Misstrauensvotum aufgrund eines geheimdienstlichen Spionageskandals um jahrelanges Abhören drohte. Juncker hatte darum gewusst, dem parlamentarischen Kontrollgremium sein Wissen aber verschwiegen.
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: Interview zu autonomen Shuttle-Bussen: „Kein Lenkrad, kein Brems- und kein Gaspedal“
: Interview zu autonomen Shuttle-Bussen: „Kein Lenkrad, kein Brems- und kein Gaspedal“ Im Frühjahr wird erstmals in Europa ein autonomes Shuttle-Bus-System im Regelbetrieb fahren. Das rüttelt am bisher ehernen Grundsatz, dass ein Mensch am Steuer eines Fahrzeugs zu sitzen hat. Wir haben mit dem Hersteller Navya über das Pilotprojekt gesprochen. Wie es mit der Haftung und Versicherung aussieht, wenn die Roboter-Fahrzeuge einen Schaden verursachen sollten, wollten wir wissen, haben aber auch darüber gesprochen, wie man mit subversiven Fußgängern umgeht und ob in naher Zukunft viele solcher Systeme auf öffentlichen Straßen verkehren werden.
Google, Audi, Nissan, Tesla oder Mercedes Benz: Viele Hersteller haben bereits Testfahrten auf öffentlichen Straßen unternommen, teils seit mehreren Jahren. Die Navya-Prototypen mit Elektroantrieb wurden seit 2011 in den Niederlanden, in den Vereinigten Staaten, in der Schweiz, in Deutschland, in Frankreich, in England und zuletzt in Singapur in verschiedenen Pilotverfahren getestet.
Wir sprachen mit Viktoria Fontanel, Business Developer Europe bei Navya. Transkribierung und Bearbeitung von Fabian, Nikolai und Constanze.
netzpolitik.org: Soweit bekannt, handelt es sich bei diesen Bussen um das erste autonome Shuttle-System in Europa, das dauerhaft im öffentlichen Straßenraum operiert. Wie wird das Pilotverfahren in Sitten (Sion) durchgeführt?
Viktoria Fontanel: Wir warten noch auch auf eine spezielle Zulassung, die wir benötigen. Wir verhandeln im Moment mit den zuständigen Behörden. Von dort bekommen wir aber positive Rückmeldungen. Die Fahrzeuge werden voraussichtlich ab März oder April 2016 in der Innenstadt von Sitten fahren.
netzpolitik.org: Fahren die Kleinbusse vollständig autonom?
Viktoria Fontanel: Bereits für eine Messe in Bordeaux hatten wir eine spezielle Zulassung erhalten, weil wir dort auf öffentlicher Straße gefahren sind. Dabei hatten wir ein paar Auflagen einzuhalten. Beispielsweise musste immer eine Aufsichtsperson an Bord sein, die den Joystick in der Hand hält, um notfalls eingreifen zu können. Es durften auch nur neun Fahrgäste auf einmal mitfahren, die alle sitzen mussten, obwohl wir natürlich auch Stehplätze in den Fahrzeugen haben. Zusätzlich durften wir nicht schneller als 25 km/h fahren.
netzpolitik.org: In welchen Ländern und wie lange haben Sie bereits Testreihen durchgeführt?
Viktoria Fontanel: Wir haben vorher sehr viel mit einem Prototyp getestet. Das war ein offenes Modell, also ohne Dach. Damit wurde in der Forschung und Entwicklung ausführlich und lange experimentiert. Unter anderem haben wir in den USA getestet. Unser Ingenieurteam arbeitet inzwischen schon seit zehn Jahren an führerlosen Fahrzeugen. Der Betreiber Postbus hat für Sitten nun zwei Fahrzeuge gekauft, die dort in Betrieb gehen werden. Voraussichtlich können in der zweijährigen Pilotphase die Passagiere die Fahrzeuge umsonst ausprobieren.
netzpolitik.org: Wie häufig müssen die elektrischen Fahrzeuge aufgeladen werden?
Viktoria Fontanel: Die Fahrzeugakkus halten im Normalbetrieb etwa sechs bis acht Stunden, wenn die Strecke nicht sehr bergig ist.
netzpolitik.org: Wie steht es um die Haftungsfrage? Im offiziellen Werbevideo sieht man, dass die Busse selbständig anhalten, wenn Hindernisse auftauchen. Wie sieht es bei der Haftung aus, wenn es dennoch zu Problemen oder Unfällen käme?
Viktoria Fontanel: Einerseits versichern die Kunden ihre Fahrzeuge. Grundsätzlich hält aber das Fahrzeug erst einmal an, wenn es in einer Situation nicht genau weiß, was es machen soll. Sollte es aber trotzdem zu einem Unfall kommen und sich herausstellen, dass wir als Hersteller daran schuld sind, etwa durch technisches Versagen oder einen Programmierfehler, sind auch wir versichert. Natürlich zahlt immer die Versicherung des Schuldigen.
netzpolitik.org: Was passiert denn, wenn Fußgänger sich einen Spaß daraus machen, die Busse aus Jux anzuhalten? Wie geht man damit um, wenn Einwohner oder Touristen den Bussen absichtlich in den Weg laufen?
Viktoria Fontanel: Man muss natürlich die Leute sensibilisieren, um zu erklären, wie man mit den Fahrzeugen umgeht. Eine einzelne Person kann umfahren werden, aber wenn eine ganze Reihe von Menschen im Weg steht, geht es nicht mehr vorwärts.
netzpolitik.org: Was sind Ihre Pläne für die Zukunft?
Viktoria Fontanel: Verraten kann ich nicht viel. Wir haben Kontakte zu vielen Privatunternehmen, unser Ziel ist, auf öffentlichen Flächen zu fahren. Das ist heute noch nicht erlaubt. Deswegen werden wir zuerst auf privaten Flächen fahren, zum Beispiel auf Flughäfen oder einem Atomkraftwerk in Frankreich. Die Privatgelände sind ganz gut, so können wir unsere Technologie testen.
Das war nicht einfach, aber wir sind jetzt versichert
netzpolitik.org: Gehen Sie davon aus, dass in naher Zukunft – also in drei bis fünf Jahren – ein Großteil solcher Shuttles im öffentlichen Personennahverkehr fahrerlos unterwegs sein wird?
Viktoria Fontanel: Ich denke persönlich nicht, dass es ein Großteil sein wird, schon weil es heute auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt ist. Wir können zwar Pilotprojekte durchführen. Das heißt aber nicht, dass wir Tausende von Fahrzeugen auf der Straße sehen werden. Sicher wird es aber viele Pilotprojekte geben, schon weil es viele Transportunternehmen gibt, die Interesse daran haben. Doch es liegt auch an diesen Transportunternehmen, ob sie führerlose Fahrzeuge testen wollen und spezielle Zulassungen beantragen möchten.
netzpolitik.org: Dazu wird es auch rechtliche Regeln geben müssen. Setzen Sie sich dafür ein, dass die rechtlichen Möglichkeiten für solche autonomen Shuttles verbessert werden und dass man Regeln schafft, um auf öffentlichen Straßen fahren zu können?
Viktoria Fontanel: Vielleicht werden zunächst spezielle Regeln geschaffen: erst in Fußgängerzonen, anfangs mit ganz langsamer Geschwindigkeit, vielleicht nicht sofort mitten im normalen Straßenverkehr mit Fahrzeugen, die 70 km/h fahren können. Unsere Fahrzeuge können ja ca. 40 km/h fahren. Ich würde sagen: In ein paar Jahren werden Regeln kommen, die es vereinfachen, auf öffentlichen Straßen zu fahren.
netzpolitik.org: Hatten Sie Schwierigkeiten, einen Versicherer zu finden?
Viktoria Fontanel: Wir haben zwar eine Versicherung gefunden, sogar zwei, aber das war nicht einfach, weil man erst eine neue Kategorie schaffen musste. Heute kann man ein normales Fahrzeug versichern, aber wir haben kein Lenkrad, kein Brems- und kein Gaspedal. Deswegen gehören wir nicht zu Kategorien wie „Auto“, „Minibus“ oder „großer Bus“. Man musste eine neue Kategorie „autonomes Fahrzeug“ schaffen. Das war nicht einfach, aber wir sind jetzt versichert.
netzpolitik.org: Vielen Dank, Frau Fontanel, dass Sie uns für dieses Gespräch zur Verfügung standen.
Am 17. Dezember wird die erste Pressevorführung in Sitten stattfinden, wo das Gefährt demonstriert werden soll und das Ingenieurteam für Fragen zur Verfügung stehen wird.
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: Die EU-Überwachungswünsche und ein „europäischer Geheimdienst“
: Die EU-Überwachungswünsche und ein „europäischer Geheimdienst“
Am Freitag sind unter den 28 EU-Innen- und Justizministern in Brüssel einige Maßnahmen vereinbart worden, die im Nachgang der Pariser Attentate mal wieder weitergehende Zugriffsbefugnisse und Datensammlungen ermöglichen sollen, wie Spiegel-Online und Welt berichteten.Neben der Schusswaffenkontrolle und dem Streit um die Schengen-Außengrenzen wurde wie selbstverständlich auch die vollständige Überwachung des Reiseverkehrs (Fluggastdaten-Speicherung, PNR) sowie eine enge Kooperation von Polizeien und Geheimdiensten für erforderlich erachtet. Vor allem Frankreich drängte die anderen Staaten, PNR möglichst noch dieses Jahr zuzustimmen. Man brachte außerdem eine European intelligence agency, also eine Art europäischen Geheimdienst, wieder ins Spiel.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, verlautbarte dazu am Freitag:
I believe it is a moment to make one more step forward and put the basis for the creation of a European intelligence agency.
Das weckt Erinnerungen an das Projekt ALLIANCE, das Teil der geheimen Überwachungswunschliste des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist. Für neun Millionen Euro sollte ein „europäischer Geheimdienst“ errichtet werden, praktischerweise mit gemeinsamen Büros in Bad Aibling. Später ruderte EU-Kommissar Avramopoulos allerdings zurück und erklärte, er hätte nur eine „ideal idea“ ausgesprochen. Wie man solche weltfremden Einfälle als „ideal“ befinden kann, bleibt sein Geheimnis.
Foto von mw238 via flickr, CC-BY-SA 2.0
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: Rheinland-Pfalz beschließt Transparenzgesetz
Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/95213174@N08/">blu-news.org</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. : Rheinland-Pfalz beschließt Transparenzgesetz Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat sich heute für ein Transparenzgesetz ausgesprochen, meldet der SWR. Ab dem kommenden Jahr werden die Behörden des Landes damit zu mehr Offenheit gegenüber den Bürgern verpflichtet und müssen von sich aus Daten zur Verfügung stellen.
Das Transparenzgesetz (pdf) verfolgt ein hehres Ziel:
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.
Anders als bei den Informationsfreiheitsgesetzen dreht das Transparenzgesetz das Prinzip der Informationsfreiheit um: Der Bürger muss nicht mehr auf Antrag um Informationen ersuchen, sondern die Behörden stellen sie von sich aus zur Nutzung zur Verfügung. Das rot-grün regierte Rheinland-Pfalz ist nach Hamburg das zweite Bundesland mit einem Transparenzgesetz, das zudem mit Hilfe eines Partizipationsverfahrens diskutiert wurde.
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: Neuer Euphemismus: Statt Vorratsdatenspeicherung nun Verkehrsdatenspeicherung?
: Neuer Euphemismus: Statt Vorratsdatenspeicherung nun Verkehrsdatenspeicherung? Die Vorratsdatenspeicherung hat wieder einen neuen Namen, von Angela Merkel höchstselbst in Umlauf gebracht. Nach den Begriffen Mindestdatenspeicherung, Mindestspeicherdauer, Mindestspeicherfrist, Höchstspeicherfrist, Vorsorgespeicherung und digitale Spurensicherung wird im immer lesenswerten Neusprechblog die sprachliche Neuschöpfung Verkehrsdatenspeicherung erklärt:
Die V. ist wie all ihre Vorgänger ein Euphemismus, ein Wort, das verstecken soll, worum es geht. Gemeint sind Daten, die beim Kommunikationsverkehr anfallen […] Die sagen mindestens so viel über die Betroffenen aus, wie gesprochene Worte, sie für Wochen und Monate zu speichern und auszuwerten, ist Überwachung und nicht nur eine V.
Nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit mit dem Urteil aus Karlsruhe versuchte die Bundesregierung schon erfolglos, den Euphemismus „Mindestspeicherpflicht“ zu etablieren. Ob das neue Wort nun die seit Jahren in Umfragen (pdf) von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnte verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung besser verkaufen wird, sei mal dahingestellt. Die dauernde Umbenennung kommentiert das neusprechblog jedenfalls so:
Wer so hartnäckig verbirgt, worum es geht, beweist damit nur eines: Das Zeug ist gefährlich.
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: Netzsperren: rutracker.org droht „ewige Blockierung“
: Netzsperren: rutracker.org droht „ewige Blockierung“ Einen Konter der besonderen Art hat sich das vielgenutzte rutracker.org ausgedacht: Nachdem die BitTorrent-Seite von russischen Internet Service Providern (ISP) wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien quasi auf ewig gesperrt werden soll, wurden nun schlicht alle Tore geöffnet und die Registrierung der Nutzer ausgesetzt. Einen Account braucht man also nicht mehr. Jede Suchmaschine liefert nun mit „site:rutracker.org“ die Torrent-Ergebnisse aus.
Obwohl auf Verlangen von Urheberrechtsinhabern in der Vergangenheit Inhalte entfernt wurden, soll rutracker.org in Zukunft für Bürger der Russischen Föderation dauerhaft blockiert werden. Seit langem hatten vor allem die großen Hollywood-Urheberrechtsverwerter gefordert, tausende Torrents von der Seite zu entfernen, wie torrentfreak berichtet.
Im Mai dieses Jahres war aber in Russland ein „Anti-Piraterie-Gesetz“ in Kraft getreten, das die Blockierung des Zugang zu der BitTorrent-Seite nun ermöglicht. Nachdem im Oktober eine Klage des Verlages „Эксмо“ (Eksmo) gegen rutracker.org eingegangen war und die Verletzung der Rechte dreier Verlagsautoren beklagte, ordnete ein Moskauer Stadtgericht am gestrigen 9. November die „ewige Blockierung“ des Torrent-Trackers an. Nach dem Ablauf einer 30-Tage-Frist und der Prüfung der möglichen Berufung wird das Urteil rechtskräftig.
Die Seite hat Millionen Nutzer, juristische Gegenwehr ist von den Machern von rutracker.org aber nicht zu erwarten, es wurde nur folgende Stellungnahme abgegeben:
У нас нет ни юридических, ни физических возможностей судиться в России – мы же находимся совсем в другом уголке Земли.
(Wir haben wegen der Gesetzeslage in Russland weder eine rechtliche noch eine faktische Handhabe, uns juristisch zu wehren – wir leben in einer völlig anderen Ecke der Welt.)
Verbesserungen der Übersetzung sind gern gesehen. :}
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: Den Bus noch kriegen? Kein Problem!
: Den Bus noch kriegen? Kein Problem!
Wird nicht mehr gebraucht: Busfahrer. CC BY-NC-ND 2.0 von darkophoto.
Der rapide Fortschritt bei autonomen Fahrzeugen wird bald auch im öffentlichen Personennahverkehr zu beobachten sein. Während in Deutschland gerade die erste Teststrecke für selbstfahrende Autos eingerichtet wird und die Diskussion noch im Gange ist, ob man von einem Roboter gefahren werden möchte, plant die Schweiz bereits „autonome Shuttles“ in der Stadt Sion. Diese autonomen elektrischen Kleinbusse werden vom französischen Unternehmen Navya geliefert und können maximal fünfzehn und in der kleineren Version neun Fahrgäste aufnehmen.
For the first time in Switzerland, locals and visitors to the city of Sion, Valais, will experience for a two year period this new means of public transport: autonomous shuttles. (Pressemitteilung von Software-Lieferant BestMile)
Unter dem Markennamen „Navya Arma“ waren die knapp fünf Meter langen Gefährte im Oktober vorgestellt worden, nennenswerte technische Hürden für die autonomen Busse stehen der Nutzung auf öffentlichen Straßen nicht mehr entgegen. Beim ITS World Congress 2015 in Bordeaux wurden sie testweise bereits für fünf Tage im normalen Straßenverkehr eingesetzt. Was Schuld und Haftung angeht, sind allerdings noch einige Fragen offen.
Die Höchstgeschwindigkeit der Kleinbusse beträgt 45 km/h, für den geplanten Einsatz in der Fußgängerzone und in der Altstadt von Sion sollen zunächst 20 km/h nicht überschritten werden. Im Dezember 2015 ist eine Pressevorführung geplant, ab dem Frühling 2016 sollen die Busse dann auf der Straße zum Einsatz kommen.
Damit dürften jedenfalls die Zeiten langsam kommen, wenn man es als Fußgänger leichter hat, den Bus zum Anhalten zu bewegen. Im Navya-Werbevideo (ab 1.30 min) wird vorgeführt, wie einfach das funktioniert. Denn bei Hindernissen stoppt der Bus automatisch. Wie man allerdings dann die Türen aufbekommt zum Einsteigen, ist noch ein ungelöstes Problem.
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: Ranking digitaler Dienstleister: Lückenhafte Angaben zu Meinungsfreiheit und Privatsphäre
<a href="https://rankingdigitalrights.org/index2015/assets/static/download/RDRindex2015report.pdf">Ranking Digital Rights</a> / <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode">CC BY</a> : Ranking digitaler Dienstleister: Lückenhafte Angaben zu Meinungsfreiheit und Privatsphäre Bei unserer alltäglichen Nutzung digitaler Dienstleister gibt es einen Trend zu einer gewissen Unübersichtlichkeit. Die Non-Profit-Initiative Ranking Digital Rights aus Washington schafft etwas Abhilfe: Sie bewertet die weltgrößten Internet- und Kommunikationskonzerne hinsichtlich der jeweiligen Firmenpraktiken zu Fragen der Meinungsfreiheit und Privatsphäre der Kunden und erstellt regelmäßig Rankings.
Aktuell hat Ranking Digital Rights den Corporate Accountability Index mitsamt der dafür verwendeten Datenbasis veröffentlicht. Eingegangen sind dabei die Angaben der jeweiligen Firmen und – falls vorhanden – ihrer Mutter-Konzerne. Rebecca MacKinnon, Autorin des Buches Consent of the Networked und der Kopf hinter dem Projekt, wertet dafür beispielsweise Registrierungsbedingungen, Hilfe- und Support-Seiten, Lizenzvereinbarungen, aber auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Ethik-Kodizes der Unternehmen aus. Für die einzelnen Konzerne wurden dazu jeweils Dutzende, meist firmeneigene Quellen von deren Websites herangezogen. Auch wie die Firmen mit staatlichen Anfragen umgehen und inwieweit sie Daten rausrücken, ging in den Index ein.
Um es vorwegzunehmen: Die Unternehmen kamen insgesamt bei der Bewertung nicht allzu gut weg, die etablierten westlichen Konzerne stehen aber besser da als ihre Konkurrenten anderer Kontinente. Gerade bei Angeboten jenseits von Facebook und Google, wie etwa bei dem auch in Deutschland gern benutzten mail.ru aus Russland oder dem hier weniger bekannten Unternehmen Tencent aus China, bleibt die Gesamtbewertung sogar unter 20 Punkten. Die Kritik richtet sich jedoch an alle Anbieter:
We found that many of the world’s most powerful Internet and telecommunications companies fail to disclose key information about practices affecting users’ rights.
Natürlich kann und muss man ohnehin den Versuch, rechtliche Regeln und vor allem Menschenrechte zu quantifizieren, kritisch betrachten. Denn bei Meinungsfreiheit und Privatsphäre ist nicht jeder Aspekt messbar oder in Zahlen auszudrücken. Das Ranking erlaubt trotz lückenhafter Angaben der Unternehmen immerhin eine gewisse Vergleichbarkeit. Kaum jemand lügt sich noch in die Tasche und behauptet, er würde all die Policy-Angaben, AGBs und Transparenzberichte der Unternehmen lesen, bei denen er Kunde ist. Deswegen ist der veröffentlichte Index zumindest ein Indiz, wie die Konzerne es mit Meinungsfreiheit und Privatsphäre so halten.
Sowohl Gewinner Google als auch allen anderen bewerteten Unternehmen wird aber der generelle Mangel an Transparenz zum Vorwurf gemacht, weswegen keiner der Konzerne hohe Punktzahlen erreichen konnte. Insbesondere die Praktiken bei der Weitergabe von Daten an Dritte wird weitgehend verheimlicht.
Im Bereich der Offenheit der Konzerne über ihre Datenpraktiken ist die Kritik daher deutlich:
Disclosure about collection, use, sharing, and retention of user information is poor. Even companies that make efforts to publish such information still fail to communicate clearly with users about what is collected about them, with whom it is shared, under what circumstances, and how long the information is kept.
Ranking Digital Rights schließt an die Erkenntnisse auch Empfehlungen an, um die Unzulänglichkeiten abzustellen. Die wichtigste dürfte wohl folgende, an die Unternehmen gerichtete sein:
Communicate clearly with users about what happens to their information.
Denn erst der informierte Nutzer kann schließlich auch eine informierte Entscheidung treffen.
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: Interview zu Medienfreiheit und Whistleblowing: „Im Interesse der öffentlichen Diskussion“
: Interview zu Medienfreiheit und Whistleblowing: „Im Interesse der öffentlichen Diskussion“ Nicht erst seit dem Skandal um Ermittlungen gegen Journalisten unserer Redaktion wegen Landesverrats wird über die Pressefreiheit und den Umgang mit Geheimnissen gestritten – natürlich nicht nur in Deutschland. Der Schweizer Presserat hat sich kürzlich deutlich positioniert und seinen Journalistenkodex geändert: Journalisten sollen geheime Dokumente veröffentlichen dürfen, auch dann, wenn die Vorgehensweise zur Erlangung unlauter war.
Wir haben uns beim Schweizer Presserat erkundigt, wie es zu dieser Änderung kam. In unserem Interview sprechen wir außerdem über die derzeit vorgenommene Revision des Artikels 293 des Schweizer Strafgesetzbuches („Whistleblower-Artikel“), der bisher eine Publizierung vertraulicher Amtspapiere unter Strafe stellt. Er steht in der Kritik, weil er die Medienfreiheit einschränkt und in Widerspruch zu Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungsäußerungsfreiheit) steht. Strafbar für Journalisten soll zukünftig eine Veröffentlichung geheimer amtlicher Papiere nur noch sein, wenn das Interesse von Beamten, Politikern oder Behörden an der Vertraulichkeit der Dokumente größer ist als ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen.
Die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten (pdf) des Schweizer Presserats mit der Richtlinie a.1 über „Indiskretionen“ (zum Vergleich die vorherige Version) empfehlen wir gern zur Lektüre, ebenso die lesenswerten Stellungnahmen des Schweizer Presserats über traktandierte Fälle.
Wir sprachen mit Max Trossmann, dem Vizepräsidenten des Schweizer Presserats.
Sie haben im April eine Änderung Ihres Journalistenkodexes vorgenommen und einen Passus gestrichen, der sich mit unlauteren Methoden der Erlangung von Akten oder Dokumenten, die Journalisten übergeben werden, beschäftigt. Können Sie sagen, warum dieser Passus gestrichen wurde?
Max Trossmann: Die Änderung ist im April 2015 in Kraft getreten. Beschlossen haben wir das effektiv schon im Herbst 2014, aber in Kraft getreten ist es erst dieses Jahr. Und die Diskussion, sowohl im Präsidium zuvor und als auch im Plenum der 21 Mitglieder des Presserats, war vor allen Dingen befeuert von den Whistleblowern: angefangen von Wikileaks, aber auch von Schweizer Whistleblower-Fällen.
Das Recht der Öffentlichkeit auf Information und die Freiheit der Information halten wir als Presserat sehr hoch. Daten, die unlauter erworben und beispielsweise an einen Journalisten weitergegeben worden sind, soll man unter Umständen journalistisch verwenden dürfen.
Ist das auch eine Folge der langjährigen öffentlichen Diskussion, etwa um Wikileaks und andere Leaking-Plattformen?
Max Trossmann: Ja, aber es ist natürlich auch aus Schweizer Fällen heraus entstanden. Wir hatten diesen Fall unseres Nationalbankpräsidenten, der dann zurückgetreten ist. Da hat ein Angestellter einer Privatbank, wo der Präsident und seine Frau ein Konto hatten, Screenshots gemacht von Kontoauszügen des Nationalbankpräsidenten. Die gelangten zu einem Rechtsanwalt und von dem Rechtsanwalt zur „Weltwoche“.
Der Fall des Journalisten Urs Paul Engeler, die sogenannte „Hildebrand-Affäre“, benannt nach dem Nationalbankpräsidenten, Philipp Hildebrand?
Max Trossmann: Ja, die Hildebrand-Affäre. Der Angestellte, der die Screenshots aufgenommen hat, handelte widerrechtlich und hat eigentlich gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Die „Weltwoche“ hat das veröffentlicht und dann gesagt, der Hildebrand hätte Devisengeschäfte gemacht, obwohl er Präsident der Notenbank war und den Devisenkurs und die Devisenpolitik wesentlich bestimmen kann. Er musste dann zurücktreten. Das war ein Schweizer Fall, wo eigentlich ein unlauterer Erwerb einer Information – nicht durch den Journalisten selbst, aber indirekt – vorlag.
Auch dieser Fall hat uns dazu gebracht, den Passus zum „unlauteren Erwerb“ zu streichen. Denn da kam auch eine Beschwerde an den Presserat. Das war natürlich ein prominenter Fall, weil dem Notenbankpräsidenten am Ende nichts anderes übrig blieb, als zurückzutreten. Die „Weltwoche“ hat noch ein paar handwerkliche Schnitzer gemacht.
Sie haben schon eine Rüge ausgesprochen wegen dieser Schnitzer?
Max Trossmann: Ja, aber nicht, weil sie das veröffentlicht haben. Die Rüge hat sich auf Nebenpunkte bezogen, wo etwas nicht richtig deklariert wurde, beispielsweise eine Montage eines Kontoauszugs. Im Grundsatz haben wir gesagt, die „Weltwoche“ hat Recht daran getan, im Interesse der öffentlichen Diskussion und auch der Demokratie, dass sie das auf den Tisch gebracht hat, obwohl am Ursprung dieser Information eigentlich ein unlauterer Erwerb stand. Der Angestellte – ich glaube, er war Informatiker – hatte ja einen Screenshot gemacht und das dann weitergegeben.
In der Schweiz geht es ja auch um die Strafbarkeit, also den sogenannte Whistleblower-Artikel 293, etwa bei der Weitergabe amtlicher Geheimpapiere. Gibt es denn in jüngerer Zeit Fälle, in denen Journalisten nach diesem Artikel bestraft wurden?
Wortlaut des Artikel 293 StGB („Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen“)
Max Trossmann: Ich bin kein Jurist, aber da sind mir im Moment keine Fälle bekannt. Was ich dazu sagen kann: Der Whistleblower-Artikel ist in Revision. Bei so einer Gesetzesrevision wird in der Schweiz eine sogenannte Vernehmlassung gestartet. Da werden interessierte Verbände und Parteien von den Behörden oder der Regierung eingeladen, sich zu äußern. Auch der Presserat wurde eingeladen, sich zu dieser Revision des Artikel 293 zu äußern. Wir haben uns in unserer sogenannten Vernehmlassungsantwort ganz klar dafür ausgesprochen, diesen Passus einfach zu streichen.
Und Sie haben Ihren eigenen Pressekodex vorab geändert, also bevor gesetzlich eine Änderung zu Whistleblowern eintritt?
Max Trossmann: Ja, Medienethik ist nicht gleich Medienrecht. Wir stellen uns juristischen Vorgaben zum Teil auch entgegen. Es gibt ab und zu Entscheide des Presserats, wo wir im Interesse der Informationsfreiheit, Pressefreiheit und Medienfreiheit etwas billigen, das ein Gericht zum Beispiel nicht billigt.
Bei einer versteckten Kamera haben wir beispielsweise in einem Fall gesagt, dass das medienethisch in Ordnung ist, und haben keine Rüge ausgesprochen, dass die Redaktion das gemacht hat. Das ging dann bis vor das Schweizer Bundesgericht, das gesagt hat, dass es nicht in Ordnung gewesen ist. Da können die Meinungen manchmal auseinander gehen.
In Bezug auf das Publizieren von amtlichen, geheimen Verlautbarungen haben wir beispielsweise auch einen weiteren Präzedenzfall (beim Entscheid 1/2013). Da hat die Züricher Zeitung „Tages-Anzeiger“ einen Bericht einer parlamentarischen Untersuchungskommission veröffentlicht. Es ging da um einen Korruptionsskandal einer Beamtenversicherungskasse, eine jahrelange Affäre. Es gab dazu eine parlamentarische Untersuchung des Kantonsrats Zürich, dem Züricher Parlament. Sie haben damals eine Untersuchung gemacht, der Bericht lag bereits fertig in der redigierten Vorversion vor. Dem „Tages-Anzeiger“ wurde er zugespielt. Der Kantonsrat und die Untersuchungskommission wollten ihn erst in sechs oder acht Wochen veröffentlichen. Der „Tages-Anzeiger“ hatte aber diesen Bericht, hat daraus zitiert und die Kernpunkte schon veröffentlicht.
Auch in wörtlicher Rede?
Max Trossmann: Ja, zum Teil auch Passagen in wörtlicher Rede. Daran war das Spezielle, dass der Kantonsrat beim Presserat eine Beschwerde gegen den „Tages-Anzeiger“ erhoben hat. Sie sagten, da seien äußerst wichtige, schützenswerte Interessen tangiert, das dürfe nicht vorzeitig veröffentlicht werden. Aber wir haben dann im Interesse der Medienfreiheit gefunden, dass man zwar von der Redaktion erwarten könnte, ein paar wenige Tage zu warten, aber nicht, etwas sechs oder acht Wochen zu verschieben, obwohl man den Bericht und die Ergebnisse hat. Wir haben also dem „Tages-Anzeiger“ keine Rüge ausgesprochen.
Um die netzpolitik.org-Redaktion gab es ja in der Landesverratsaffäre neben dem politischen Streit auch die Solidarisierung vieler Journalisten. Meinen Sie, dass es insgesamt zunimmt, gerade investigativen Journalisten oder solchen, die bei Enthüllungsjournalismus auch Originaldokumente mitveröffentlichen, stärker zu Leibe zu rücken? Oder ist die deutsche Landesverratsaffäre ein Unikum und ein Ausreißer?
Max Trossmann: Von der Schweizer Medienszene aus gesehen wäre die deutsche Landesverratsaffäre ein Ausreißer. Bei uns in der Schweiz geht das eher in die Richtung, dass eingesehen wird, dass es um das Interesse der Öffentlichkeit und um die demokratische Diskussion geht, wenn Journalisten etwas mehr gestattet ist. Wenn bei Behörden, Amtsstellen, Bundesämtern oder Bundesräten ein Leak ist oder etwas herauskommt, lassen sie die Staatsanwälte auch in der Schweiz gegen Unbekannt ermitteln. Aber meistens findet man nicht heraus, wer die Sachen weitergegeben hat. Ich habe eher das Gefühl, hier wird diskutiert, wie wir diesen unsäglichen Artikel 293 fallenlassen oder zumindest relativieren können, weil er immer noch aus alten Zeiten da drin steht und Journalisten mit Gefängnis bedroht.
Max Trossmann ist Historiker und Publizist und leitet die dritte Kammer des Schweizer Presserats, die deutschsprachige Beschwerden behandelt. Er schrieb viele Jahre Kolumnen für message – Internationale Zeitschrift für Journalismus und arbeitete auch als Korrektor.
Transkript von Nikolai, Anna und Constanze.
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: Antworten der Bundesregierung zum abstrusen Vorwurf des Landesverrats: Maaßens Vorgehen wurde gebilligt
: Antworten der Bundesregierung zum abstrusen Vorwurf des Landesverrats: Maaßens Vorgehen wurde gebilligt Trotz mehrerer Gedächtnisausfälle und langer Verzögerung beantwortet die Bundesregierung nun einige offene Fragen zur Landesverratsaffäre (pdf) und zur Rolle der beteiligten Spitzenbeamten darin. Wer in der Bundesregierung wann was wusste über die Strafanzeigen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, wollte die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen einer neuerlichen parlamentarischen Anfrage („Strafrecht und Pressefreiheit II“) genauer wissen.
Die Anzeigen und die darauffolgenden Ermittlungen wegen unserer Veröffentlichungen zu den Plänen des Verfassungsschutzes, massenhaft Internet-Inhaltsdaten auszuwerten, hat nach Angaben der Bundesregierung weitere Ministerien-Kreise gezogen, als bisher bekannt: Neben dem Innenministerium war auch das Justizministerium sehr frühzeitig beteiligt, aber auch das Auswärtige Amt.
Wer die Strafanzeigen Maaßens abnickte
Maaßen plante, Anzeige wegen „Landesverrats“ nach Paragraph 94, Absatz 1, Strafgesetzbuch zu erstatten, nachdem der geheime Haushaltsplan für den Verfassungsschutz aus dem Jahr 2013 mitsamt der behördlichen Dokumente bei uns leakte. Der Verfassungsschutzchef muss eine gewisse Brisanz des Vorhabens erkannt haben und machte sie zur Berichtssache. Er informierte die BMI-Staatssekretärin Emily Haber unter vier Augen „im Rahmen eines persönlichen Gesprächs am 3. März 2015“ frühzeitig von seinen Plänen einer Strafanzeige, ebenso wie den Leiter der BMI-Abteilung „Öffentliche Sicherheit“, der am gleichen Tag in Kenntnis gesetzt wurde. Die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ führt im BMI die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz.
Details zum Inhalt der Strafanzeige seien gegenüber der Fachaufsicht zwar „nicht erörtert“ worden, man hätte jedoch auf unsere Veröffentlichungen zum Verfassungsschutz explizit hingewiesen. Dass Maaßens Vorgehen an irgendeiner Stelle nicht gebilligt oder wenigstens hinterfragt worden sei, ist nicht erkennbar. Das BMI erklärte sich „einverstanden“ (S. 4) mit der Strafanzeige, es ginge schließlich um „Verschlusssachenweitergabe“ und man hätte doch nicht ahnen können, dass Maaßen Journalisten im Visier hatte.
Der behördliche Buschfunk ohne Notizen
Als die erste Strafanzeige vom BfV bei Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin gestellt worden war, erfolgte die Weiterleitung vom LKA an den Generalbundesanwalt (GBA) am 1. April (sic). Noch am selben Tag, am „Nachmittag des 1. April 2015“, vermeldete der GBA dem BfV telefonisch, dass man an der Sache dran sei. Eine schriftliche Mitteilung über die Ermittlungen ging dann erst am 13. Mai raus und am 22. Mai beim BfV ein. Unterdessen kam Anfang Mai das geheime Insider-Gutachten der Verfassungsschützer zum Ergebnis, hier gehe es um Staatsgeheimnisse im Sinne des Paragraphen 93 StGB. Das Justizministerium war da bereits im Bilde: Die beamtete Staatssekretärin war schon am 21. April „mündlich“ durch einen GBA-Mitarbeiter informiert worden.
Am selben Tag, dem 21. April, kamen im Bundeskanzleramt einige Teilnehmer zu einer „Besprechung“ zusammen, wie schon aus einer früheren Antwort der Bundesregierung hervorging (Drucksache 18/5859, pdf). Ein Staatssekretär des Auswärtigen Amtes sei bei dieser „Besprechung im Bundeskanzleramt am 21. April 2015“ auch über die Aktivitäten des Präsidenten des BfV in Kenntnis gesetzt worden. Die Strafanzeigen wurden zwar dort besprochen, aber wer noch alles in der Runde dabei war, lässt sich angeblich nicht mehr klären:
Zur Frage der konkreten Teilnahme ist keine Auskunft möglich, da Teilnehmerlisten zu dieser Runde nicht geführt werden.
Vermutlich steht man im Kanzleramt einfach informell in den Gängen und tauscht sich ganz unverbindlich über vermeintliche Staatsgeheimnisse aus, ohne nach dem Namen des Gegenübers zu fragen. Wie aus einer Antwort auf eine aktuelle Informationsfreiheitsanfrage hervorgeht (pdf), gibt das Bundeskanzleramt an, gar nicht vor dem Bekanntwerden der Landesverrats-Ermittlungen am 30. Juli involviert gewesen zu sein. Jedenfalls hätte man vor dem 30. Juli nichts verschriftlicht, was nach IFG herausgegeben werden könnte. Das gibt wohl keinen Ausschlag auf der nach oben offenen Glaubwürdigkeitsskala.
Die Bundesregierung versichert aber: Nachstellungen von Geheimdiensten gegen die Redaktion hat es nach unseren Veröffentlichungen vom 25. Februar und vom 15. April 2015 nicht gegeben. Das BfV hätte zwar Strafanzeige gestellt, aber „nicht etwa nachrichtendienstliche Beobachtungen durchgeführt“ (S. 2). Das wäre für einen Geheimdienst ja auch kaum vorstellbar. Auch „Maßnahmen anderer Sicherheitsbehörden fanden nicht statt“ (S. 9), teilt die Bundesregierung mit, wenn man mal davon absieht, dass das BKA am 16. Juni „Erkenntnisanfragen“ an die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen stellte und das Handelsregister konsultierte. Auch wurden von der Ermittlungsbehörde „die BKA-internen Auskunftssysteme“ (S. 9) befragt, um Informationen zu den damaligen Beschuldigten Andre und Markus zu finden.
Reaktion der Fragesteller
Wir haben Konstantin von Notz (Grüne) um einen Kommentar zu den Antworten gebeten. Er zeigt sich nicht begeistert über die Auskunft der Bundesregierung:
Die uns mit wochenlanger Verspätung zugeleiteten Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigen erneut, wie bewusst man sich der Brisanz des Vorgehens gegen netzpolitik.org durchaus war. Statt dies endlich öffentlich einzugestehen und ihren Teil zur Aufklärung beizutragen, setzt die Bundesregierung ihren Kurs des Mauerns fort. Teile der Antworten sind nur als schlicht bizarr einzuordnen: So will man sich unter anderem nicht mehr erinnern, wer alles an einer entscheidenden Runde im Kanzleramt teilnahm. Das ist absolut unglaubwürdig und wird ganz gewiss nicht dazu beitragen, dass das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angesichts eines ohnehin rechtsstaatlich abstrusen Vorgangs wieder hergestellt wird. Das Eigentor war bereits vor der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage ein phänomenales. Durch ihr jetziges Antwortverhalten zeigt die Bundesregierung nur eins: Die Größe, einen phänomenalen Fehler einzugestehen, hat man noch immer nicht. Stattdessen setzt man ein unwürdiges Spiel der gegenseitigen Schuldzuweisungen fort und täuscht eklatante Gedächtnislücken vor. Die Aufklärung der Affäre ist damit für uns noch lange nicht abgeschlossen.
Für uns auch nicht.
Wer die letzten Monate offline, von Aliens entführt oder sonst verhindert war und nicht weiß, wovon hier die Rede ist, kann sich für einen Überblick zur Landesverrats-Affäre diesen Vortrag von Markus zu Gemüte führen. Lohnt sich. :}
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: TTIP-Doku: „Konzerne klagen – Wir zahlen“
: TTIP-Doku: „Konzerne klagen – Wir zahlen“ Welche Vorteile und Nachteile das sogenannte Freihandelsabkommen TTIP bringt, darüber wird noch immer leidenschaftlich gestritten. Da schadet es sicher nicht, sich dem Thema besser informiert zu nähern. In der Reihe „Die Story im Ersten“ brachte die ARD am Montag eine sehenswerte Dokumentation über TTIP „Konzerne klagen – Wir zahlen“.
Die Proteste gegen TTIP, dessen Verhandler am Freitag die elfte Runde beenden werden, richten sich auch gegen die darin vorgesehenen Schiedsgerichte, die in der ARD-Dokumentation beleuchtet werden. TTIP wird generell als allzu wirtschaftsfreundlich und vor allem intransparent in Bezug auf den Inhalt der Verhandlungen kritisiert, weswegen sich eine wachsende zivilgesellschaftliche Opposition europaweit und in den Vereinigten Staaten dagegen ausspricht. Die Verhandlungsvertreter sowohl der US-amerikanischen als auch der europäischen Seite haben sich daher in den letzten Monaten häufiger genötigt gesehen, mit der Öffentlichkeit über die TTIP-Verhandlungen zu kommunizieren. Das Office of the U.S. Trade Representative stellt sich diesen Freitag nach Ende der aktuellen Verhandlungsrunde auf einer Pressekonferenz den Fragen von Journalisten.
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: Open Access: Wissenschaftliches Publizieren im Wandel
: Open Access: Wissenschaftliches Publizieren im Wandel
Ab dieser Woche läuft die Internationale Open Access Week 2015, die sich dem freien Zugriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse widmet. Mit einer Veranstaltung beteiligt sich auch die Universität Kassel, die Open Access fördert. Die Universitätsbibliothek Kassel lädt am Donnerstag, den 5. November, ab 18 Uhr, zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Open Access: Wissenschaftliches Publizieren im Wandel.Programm
Es beginnt einleitend Dr. Ralf Schimmer von der Max Planck Digital Library in München mit einem Vortrag: „Viele Zusammenhänge, ein Ziel: Open Access und die Transformation der wissenschaftlichen Zeitschriften“.
Danach folgt eine Diskussion mit
- Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Institut für Wirtschaftsrecht, CIO der Universität Kassel,
- Prof. Dr. Christiane Koch, Institut für Physik,
- Prof. Dr. Jan Hemming, Institut für Musik, und
- Dr. Tobias Pohlmann, UB Kassel, Open-Access-Beauftragter.
Die Moderation wird Margo Bargheer von der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen übernehmen.
Ort ist der Senatssaal (Raum 2101) in der Mönchebergstraße 3 (Gebäude der Ingenieurwissenschaften II/Sophie-Henschel-Haus). Der Eintritt ist frei.
Bildlizenz: CC BY-NC 2.0 via flickr/zackksfuchs.
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: Live-Lesung: NSA-BND-Untersuchungsausschuss zum Nachhören
Zeuge Günter Heiß vor Beginn der Anhörung. : Live-Lesung: NSA-BND-Untersuchungsausschuss zum Nachhören Letzte Woche fand in Berlin eine Tagung über Drohnen statt, während zeitgleich im NSA-BND-Untersuchungsausschuss Brandon Bryant ausführlich zu seiner Tätigkeit als US-Drohnenpilot befragt wurde. Aus dieser Ausschuss-Befragung Bryants wurden Teile am Donnerstagabend im Rahmen der Tagung live verlesen. Wer bisher noch nicht die Zeit hatte, das Live-Protokoll zu lesen, dem bieten wir das mp3 dieser Live-Lesung zum Runterladen an.

Der Live-Lesung der Fragen der Parlamentarier und Aussagen von Brandon Bryant liegt eine gekürzter Teil des Live-Blogs der Sitzung zum Thema „Geheimer Krieg“ des NSA-BND-Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag zugrunde, den wir hier wiedergeben.
Die Antworten gibt der ehemalige Drohnenpilot der US Air Force, Brandon Bryant, 29, aus Montana. Bryant war als US-Drohnenpilot im Irak, New Mexico und Nevada im Einsatz, stieg 2011 aber aus Gewissensgründen aus. Seit seinem Ausstieg kritisiert er immer wieder öffentlich die Praktiken im Drohneneinsatz. Mit seiner Hilfe wollte der Untersuchungsausschuss mehr darüber erfahren, wie sehr Deutschland in die Drohnenschläge der USA involviert war und ist. Es steht im Raum, dass Informationen, insbesondere Koordinaten, die aus Deutschland geliefert wurden, bei gezielten Tötungen geholfen haben. Außerdem soll die US-Luftwaffen-Basis Ramstein in Deutschland dazu genutzt werden, Drohnenangriffe zu steuern. Eine Rolle bei der Zielauswahl spielt auch das in Stuttgart stationierte United States Africa Command (AFRICOM). Bryant sagte in einem Interview gegenüber der Süddeutschen Zeitung:
Es ist ganz einfach. Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich.
Im NSA-BND-Ausschuss folgt nach einigen kurzen Eingangsworten Bryants die Befragung:
Bryant: Ich möchte Ihnen allen danken für die Ehre Ihrer Aufmerksamkeit. Wir müssen uns der Bedeutung der Informationen bewusst sein, denn wir werden hier Geschichte schreiben. Vor einhundert Jahren waren die USA und Deutschland noch Feinde, heute sind sie wichtigste Verbündete. Deutschland hat einen Einfluss darauf, in welche Richtung mein Land geht. Deutsche Erkenntnisse aus Zweiten Weltkrieg sind eine bittere Erfahrung. Wir müssen unsere Handlungen und die Verantwortung dafür sehen. Wir alle müssen uns fragen, wem wir dienen wollen und warum. Drohnenopfer Abdulrahman al-Awlaki wurde getötet, und ich war Teil dieser Maschine. Er und andere haben den Preis bezahlt. In Zukunft müssen wir Ähnliches verhindern. Wir müssen auch auf andere schauen: Manning, Assange, Snowden. Unsere Entscheidungen heute werden zeigen, wohin wir in Zukunft gehen.
Sensburg: Wollten Sie immer zum Militär?
Bryant: Ich wollte Journalist werden, habe englische Pädagogik studiert.
Sensburg: Oh, sie sind breit aufgestellt. Wie kam es dazu, zu den Nachrichtendiensten zu gehen, Sie hatten einen guten Eingangstest, warum nicht im Pressestab?
Bryant: Dass ich zum Militär ging, war eher schicksalshaft. Meine Mutter hatte immer noch Schulden, und ich wollte, dass sie damit nicht Rest ihres Lebens verbringt. Ich hatte einen Freund beim Zentrum für US-Armee-Rekrutierung. Er hat von der Air Force erzählt, sie würden die Ausbildung bezahlen und man kommt in der Welt herum. Das klingt gut mit 19 Jahren.
Sensburg: Wie ist dort die Personalauswahl? Braucht man im Drohnenbereich unglaublich viele Leute? Wie ist das Personalmanagement? Nehmen die alle, die eine Tastatur halten können oder möglichst viele junge Leute? Finden Sie, das läuft ordentlich? Sie sind innerhalb nur eines Jahres als Drohnenpilot übernommen worden. Ich kann mir da keine Spezialausbildung vorstellen.
Bryant: Ein paar Details zu Ausbildung: Die war unvollständig. Die Grundausbildung war okay, Bilderanalyse usw. Die Mentalität war aber wie im Kalten Krieg. Das waren auch die alten Videos.
Die Rekrutierung war letztlich eine Verarschung. Die lügen Sie an, drehen an Zahlen und medizinische Probleme werden ignoriert. Das kennt man sonst von der Air Force nicht. Ich war einer der ersten bei der „großen Schwemme“. Viele meiner Kollegen waren unterdurchschnittlich qualifiziert.Sensburg: Haben Sie mal geäußert, was Sie lieber machen würden? Selber fliegen, im Außenbereich arbeiten? Oder war alles aufdiktiert?
Bryant: Nein, habe es nicht probiert. Ich wurde in Nevada ins „Theater“ gebracht, das war so groß wie der Kreis an Menschen hier. Da haben wir Videos mit Drohnen und Heavy Metal gesehen. Der Sergeant sagte dazu: „Euer Job ist es, Menschen zu töten.“
Ich habe gesagt: „Ich glaube nicht, dass ich das machen kann.“ Er wieder: „Du hast einen Eid geleistet, du wirst das machen.“
Habe das dann auch getan. Mein Großvater hat gesagt: Das einzige, was ein Mann an Wert hat, ist sein eigenes Wort. Am Ende habe ich dann doch den Eid verletzt.Sensburg: Mitgehangen, mitgefangen? Haben Sie gedacht, das ist was nicht nur mit friedlichen Dingen?
Bryant: Ich wusste um die Auswirkungen, habe aber geglaubt, meinem Land zu dienen. Wirklich den Abzug zu betätigen, das habe ich mir nicht vorgestellt. Ich habe an das Land geglaubt.
Sensburg: Haben Sie selbst eine Fluglizenz?
Bryant: In der Air Force muss man Offizier sein. Das ist das Prinzip des Drohnenprogramms: Ein richtiger Pilot ist auch immer da, da muss man nur übernehmen, wenn er die Kontrolle verliert. Ich hatte Notfallautorität.
Sensburg: Ist man mit dem Piloten in einem Raum?
Bryant: Ja.
Sensburg: Was war deren Qualifikation?
Bryant: Die kamen von Fluggeräten und hatten Jahre Flugerfahrung. Aber die wurden aus vorigen Programmen rausgeworfen: betrunken, unfähig, Befehle zu befolgen, unfähig am Gerät… Wenige Piloten wollten freiwillig zum Drohnenprogramm.
Sensburg: Ist noch eine dritte Person im „Container“?
Bryant: Legalistisch sollte es noch Beobachter geben, ein weiterer Pilot. Aber tatsächlich passiert das nur auf Zufallsbasis.
Sensburg: Nochmal zum Ablauf ab Einsatzbefehl: Ist eine Remote Split Operation (RSO) im Hintergrund?
Bryant: Lange nicht mehr gehört. RSO heißt, dass wir in anderen Ländern agieren und gleichzeitig Fahrzeuge aus eigenem Land bedienen. Alles über Satellit gesteuert, und Ramstein ist der Signalrelais-Stützpunkt für Nahost.
Sensburg: Für welche Daten?
Bryant: Alle Daten. Jedes einzelne bisschen an Dateninformation, das zwischen Flugzeug und Mannschaft übertragen wurde.
Sensburg: Für alle Gebiete ist Ramstein bedeutend oder noch andere Relais-Stützpunkte?
Bryant: Alles Ramstein, wir mussten sogar einen neuen Satelliten hochschicken, weil die Signale aus Jemen nicht abgedeckt wurden.
Sensburg: Wer war noch ab und zu im Container?
Bryant: Besucher… manchmal Befehlshaber, höherrangige Leute. Normalerweise ist man aber allein und isoliert.
Sensburg: Wie läuft das generell ab, kriegen Sie vorher Infos wie: Wir überwachen jetzt dieses Haus. Dann fliegen Sie über dem Haus rum. Also wie kriegen Sie Input, wenn eine konkrete Zielperson auftaucht? Wen fragen Sie da?
Bryant: Wir fragen gar nichts. Wir bekommen Befehle.
Sensburg: Von wem?
Bryant: Verwirrend. Wir nennen die den „Kunden“, der kontrolliert die Mission: „Folgt dem, passt auf den auf.“
Sensburg: Wie ist das Verhältnis Sensor-Operator vs. Screener?
Bryant: Der Sensor-Operator koordiniert die Kamera. Die Screener in der „Distributed Ground Systems“-Bodenstation beobachten das Videobild und sagen dem Kunden bescheid, wenn etwas Wichtiges passiert.
Wenn jemand Wichtiges auftaucht, würde uns das gesagt werden. Sie sagen nicht, warum, sie sagen nur, folgt dem, das ist die Koordinate.Sensburg: Der Kunde würde dann den Wunsch äußern, weiterzuverfahren. Würde er auch sagen: „Zum Abschuss freigegeben“?
Bryant: Mehr oder weniger. Die mussten dann zum Geschäftsbefehlshaber gehen und es dann erlaubt bekommen. Aber die sagen, dass wir schießen sollen oder nicht.
Sensburg: War das alles optisch, durch Kameraerfassung? Keine Signalerfassung?
Bryant: Korrekt.
Sensburg: Ist Ihnen bekannt, dass aufgrund von Funkzellendaten Drohneneinsätze geflogen wurden? Reine Koordinaten? Wenn ja, wie geht das?
Bryant: Mein zweiter Abschuss war über Metadaten. Die vorige Schicht hatte Gebäude beobachtet. Bei meiner Schicht hatten wir Signale vom Telefontracking, dann wurde beschlossen, zu schießen.
Sensburg: Laut Zeitungsbericht: „Sie sollten High-Value-Targets verfolgen.“ Haben Sie sich das nachher erschlossen oder wussten Sie das vorher? Konkreter Fall: Anwar al-Awlaki.
Bryant: Das war ein besonderer Fall, es wurde gesagt, er sei ein Verräter und verdient es zu sterben. Ich wusste nichts speziell über ihn, nur dass er Imam war.
Sensburg: Waren da Nachrichtendienst-Leute dabei?
Bryant: Nein.
Sensburg: Wie wurde der Auftrag durchgeführt?
Bryant: Wir sind ihm zehn Monate lang gefolgt. Oder eher: Wir haben ihn gesucht. Und dann haben wir im Februar 2011 angefangen, bewaffnete Missionen über Jemen zu fliegen. Ich hatte auch kein Problem damit, dass die Konsequenz seines Auffinden sein Tod sein würde, denn das sollten eigentlich Bodentruppen machen. Man hat uns dann gesagt, der Präsident sagt, wir sollen ihn abschießen.
Der Kommandeur war sehr aufgewühlt. Er hat gesagt, er verletzt seinen Eid, denn selbst ein Verräter hat das Recht auf ein Verfahren mit Jury. Genau da hatte ich das Gefühl, ich hätte meinen Eid verraten.Sensburg: Ich frage mich: Kann eine Drohne durch Metadaten auf ein Ziel geleitet werden, durch Koordinaten?
Bryant: Ja.
Sensburg: Müssen die vorher da sein, wird die Drohne durch Metadaten geleitet?
Bryant: Beides. Wir haben eine grundlegende Vorstellung vom Gebiet. Metadaten helfen bei der Zielerfassung.
Renner: Sie sagen, Handysignale sind zur Lokalisation geeignet: Wurde auch auf terrestrischer Basis agiert?
Bryant: Wenn die Drohne Teil des GILGAMESH-Projektes ist, fungiert die Drohne als Funkmast. Ein Telefon sucht immer das stärkste Signal. Wir sind dann eben so ein Funkmast und wissen, wer da ist. Wir zapfen die echten Funkmasten an und ziehen das Signal zu der Drohne hin ab, durch Triangulation können wir dann das Ziel lokalisieren. Mit Satellitentelefon würde das nicht funktionieren.
Der Begriff GILGAMESH bezieht sich auf die aktive Geo-Lokation durch Predator-Drohnen.
Renner: Wir haben auch diskutiert, ob lokale Handydaten von Partnerstaaten nutzbar sind. Ein Argument lautet ja: Die Daten von USA und Deutschland sind nicht für Derartiges nutzbar, weil der Signalweg zu lang ist.
Bryant: Doch, das ist möglich, weil Metadaten nicht zeitkritisch sind, also SIM-Kartennummern etc. Das ist ja das, was wir wollen. Dadurch bekommen wir die Verbindung von der SIM-Karte zur Person. Wenn Deutschland diese Daten weitergibt, kann man damit dann Leute exekutieren.
Renner: Sind solche Fälle bekannt?
Bryant: Ja, ein Fall, von dem ich weiß: Es ging um zwei neuseeländische Lehrer. Diese Zivilisten waren in Nahost. Deutschland hat Metadaten an die USA gegeben, die zum Tode geführt haben. Sie wurden durch einen Drohnenschlag getötet.
Renner: Wurden dafür auch Metadaten genutzt?
Bryant: Metadaten waren das, was weitergegeben wurde.
Flisek: Sehen Sie auch ein Problem, wenn es sich um Einsätze handelt, die vom Völkerrecht gedeckt wären?
Bryant: Hypothetisch, wenn das Völkerrecht eingehalten wird und Aktionen nicht zur Tötung führen. Wenn wir damit jemanden verhaften und nicht töten, dann würde ich sagen, das ist okay. Aber wann wird das schon genutzt? Drohnenpiloten sind Menschenjäger.
Flisek: Sind „Kollateralschäden“ Einzelfälle? Worüber unterhalten wir uns da, war das der Regelfall?
Bryant: Ziemlich. Wir unterscheiden drei Kennzeichen: Männer in militärischem Alter, dann „Raben und Krähen“, also Frauen und Kinder. Männer in militärischem Alter heißt über zwölf Jahre, die waren legitime Ziele. Ich würde aber sagen, das sind Kollateralschäden, weil das nicht entsprechend der UN-Terminologie ist.
Flisek: Per se werden Männer mit Aussehen über zwölf Jahren als militärische Ziele eingestuft – also zum Abschuss freigegeben?
Bryant: Ja.
Flisek: Woran hat man das Alter festgemacht?
Bryant: Wussten wir nicht. Man hat ein gutes Bild vom Körper über Infrarot bekommen. Man konnte gut sehen: ob Jugendlicher, Kind, Frau, Mann.
Es ist viel komplizierter, welche Algorithmen man benutzt. Ob Hellfire-Raketen eingesetzt werden, war keine Information, die ich bekam.Flisek: War die Bewertung automatisiert oder durch Menschen?
Bryant: Durch Menschen. Die Screener und der Kunde haben die Entscheidung getroffen, auf wen man schießen sollte und warum.
Flisek: Bei dem Kriterium „zwölf Jahre“, hatten Sie dort Zweifel?
Bryant: Ja, jedes Mal. Das war einer der Hauptpunkte, der mich beschäftigt hat. Ich hatte Zweifel. Da waren einige Menschen, die bei Kollateralschäden gesagt haben: „Man muss das Gras mähen, bevor es wächst. Macht nichts, wenn es Kinder sind, das werden dann eh Terroristen.“

Flisek: Haben Sie Informationen darüber, dass deutsche Stellen über die Funktionen von Ramstein Bescheid wissen?
Bryant: Uns wurde gesagt, dass wir mit der Regierung zusammenarbeiten, und die wusste, was dort passiert. Wir müssen also nichts verbergen. Einzelne Namen oder Einheiten weiß ich nicht. Es wurde nur gesagt, dass Vertreter der deutschen Regierung wussten, was vor sich geht.
von Notz: Ist es ein Problem, dass Sie hier so offen reden, also rechtlich?
Bryant: Das sollte eigentlich kein rechtlich problematisches Thema sein. Ich übernehme Verantwortung, auch mein Land sollte das mal tun.
von Notz: Eine Frage zu Kollateralschäden: Hat es statistische Auswertungen gegeben, wo gesagt wurde: Diesmal war es sehr erfolgreich oder nicht so gut. Gab es Evaluationen? Konnte man überhaupt evaluieren? Oder hat man einfach gesagt: Passt schon?
Bryant: Nach jeder Mission, nach jedem Schuss musste der Pilot einen Bericht verfassen und eine Schadenseinschätzung abgegeben. Meist so, dass die Mission das Abfeuern einer Hellfire verlangte und drei Personen getötet wurden und die Mission erfolgreich abgeschlossen wurde.
von Notz: Wenn Berichte gefertigt werden, neigt man dazu, Probleme nicht reinzuschreiben? Gab es da einen Check oder ging das einfach so in die Statistik ein?
Bryant: Normalerweise wurde einfach geschrieben. Es gab dann ein Debriefing: „Was war gut, was schlecht?“
Ich habe nie erlebt, dass jemand zurechtgewiesen wurde. Es gab auch keinerlei Kontrolle, da hat keiner draufgeguckt.Sensburg: War das alles optisch, durch Kameraerfassung? Keine Signalerfassung?
Ströbele: War die Grundlage für Briefings die schriftlichen Unterlagen?
Bryant: Powerpoint-Präsentationen.
Warken: Laut Interview in der SZ im Jahre 2014 sagten Sie: „Es ist egal, wo Drohnen im Einsatz sind, die Daten gehen immer über Ramstein.“ Zur Einordnung: Ist Ramstein immer im Spiel oder nur bei Nahost?
Bryant: Soweit ich das weiß: immer.
Warken: In welcher Form, als Relaisstation?
Bryant: Ja.
Wendt: Sie sagten, 98 Prozent der Flugstunden waren Beobachtung und nur zwei Prozent Kampf. Stand das vorher fest, wurde zwischendurch gewechselt?
Bryant: Mit den Predator-Drohnen war jede Mission Aufklärung, die auch Kampf werden konnte. Reapers hatten acht Hellfire-Raketen, die spezifisch für Angriffe geschaffen sind. Ich bin immer Aufklärung geflogen, mit der Möglichkeit auf Abschuss.
Hahn: Ist die Entscheidung über Drohnenstarts eine politische oder militärische Entscheidung? Können Drohnen ohne politische Zustimmung eingesetzt werden?
Bryant: Hoffe ich nicht und glaube es nicht. Die meisten Tötungsentscheidungen waren militärische Operationen. Ich hoffe, dass es eine Struktur gab, in der das stattfand. Je mehr ich weiß, desto mehr sehe ich, wie das fragmentiert wurde. Ich habe den Abzug gedrückt, wenn mir das gesagt wurde.
Flisek: Sie sind jemand, der uns hier sehr, sehr eindrucksvoll geschildert hat, wie solche militärischen Drohneneinsätze aussehen. Als politische Entscheider haben wir das unter vielen Punkten zu beurteilen. Was ist für Sie der qualitative Unterschied im Kriegsrecht von bewaffneter Drohne und bewaffneter F16?
Bryant: Ein F16-Pilot muss jahrelang ausgebildet sein, fit sein, geistig und körperlich. Viel mehr Geld wird investiert in den Menschen als in das Flugzeug. Kampfpiloten sollen von höchster Qualität sein. Drohnenschnittstellen sind dagegen junge Leute von der High School. In meinem Fall: Ein junger Mann ohne Lebenserfahrung wird in eine Kampfsituation gebracht, neben einem Piloten, der enttäuscht ist und der eigentlich Flugzeuge fliegen will. Wenn der die Drohne fliegt, nimmt man ihm das weg. Seine Lebensqualität sinkt.
Wir wurden nicht hoch angesehen. Wir sahen uns als Flieger, aber andere Flieger haben uns gehasst. Wie bei einem Computerspiel, nicht wie Call of Duty, mehr wie SIMS.
Eine F16 kann vier bis fünf Stunden fliegen, dann Debriefings. Jedes Mal geht es um was. Bei Drohnen sitzt jemand stundenlang, zwölf Stunden, sechs Tage die Woche in einer isolierten Box: Menschen zugucken, Frauen beim Wäsche waschen, Männer beim Bomben legen und dann ihre Kinder umarmend, und wie Menschen auf Dächern Sex haben. Das ist psychologisch sehr unschön.
Es wird gesagt: Das ist nicht so anstrengend, sie können ja nach Feierabend nach Hause gehen, Pizza essen. Aber man bekommt keine Unterstützung, man hat nicht die Qualitäten, die man für die Einsätze braucht. Die Leute werden misshandelt, ich habe viele Scheidungen gesehen. Wir können ja auch nicht darüber sprechen, wenn wir nach Hause kommen.
Soldaten möchten sich wichtig fühlen, ruhmreich, ehrenhaft sein. Wenn ein Land, dem Sie dienen wollen, sie so missbraucht, macht das alles kaputt. Was Sie da sehen, ist, dass mein Land die Operateure verantwortlich macht, obwohl andere verantwortlich sind.Unabhängig von einer Mittäterschaft beim US-Drohnenkrieg, plant die Bundesregierung bereits die Anschaffung einer bewaffneten „europäischen Drohne“.
In der nächsten öffentliche Sitzung des NSA-BND-Ausschusses am 5. November wird übrigens der „Selektoren-Beauftragte“ Kurt Graulich befragt werden. Wenn die geneigten netzpolitik.org-Leser Gefallen an diesem Live-Lesung-Podcast haben, dann würden wir uns eine Form der Fortsetzung überlegen.
Bildlizenzen: CC BY 2.0 via flickr/Mike Licht. Musiklizenz im Podcast: CC BY-NC-SA 3.0 via jamendo/Bad Bed Bugs
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: Creative Commons Street Art: VJ Suave
: Creative Commons Street Art: VJ Suave Die beiden Künstler und Filmemacher Ygor Marotta und Ceci Soloaga aus São Paulo (VJ Suave) bringen in wunderbarer Weise Technik und audiovisuelle Kunst zusammen und auf die Straße. Sie sind mit Projekten wie La Cena bekanntgeworden. Für ihr aktuelles Projekt haben sie nun einen Film veröffentlicht.
Das Duo fährt darin mit leuchtenden „Suaveciclos“ des Nachts durch Städte und projiziert interaktive Animationen auf Gebäude, auch in Europa. Auf die Fahrräder sind leistungsstarke Projektoren, natürlich Computer und Batterien sowie Lautsprecher montiert. Sie verbinden ihre Kunst mit Workshops und spielerischen Angeboten für Kinder.
They’re used so that the small narratives with characters and poetry can travel open spaces, lighting the walls on a large scale. The projections illuminate walls, trees, lakes, sidewalks and propose a playful interactivity with the public.
With the video manipulated in real time, Suaveciclos bring art to all audiences and create unique moments between the city and the viewer.Sehenswert! :}
Die Videos von VJ Suave sind CC-lizenziert und können auch runtergeladen (BY-NC-ND 3.0) werden.
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: Lügen für die Vorratsdatenspeicherung, diesmal: Die Edathy-Lüge
: Lügen für die Vorratsdatenspeicherung, diesmal: Die Edathy-Lüge Zu dem Durchwinken der Vorratsdatenspeicherung heute im Rechtsausschuss verweist Kai Biermann auf neues Futter für unsere beliebte Reihe „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“. Er bezieht sich auf ein uns gegenüber vom Unionsabgeordneten Alexander Hoffmann abgegebenes Statement zur Vorratsdatenspeicherung. Hoffmann gibt zu Protokoll:
Sebastian Edathy, CC BY-SA 2.0, metropolico.org
Es ist erschreckend, wenn sich Polizei und Staatsanwälte nicht mehr in der Lage sehen, den sexuellen Missbrauch von Kindern wirkungsvoll bekämpfen zu können. Wir dürfen angesichts der Datenflut und der Überlastung der ermittelnden Behörden nicht kapitulieren, im Gegenteil. Wir müssen ihnen alle Möglichkeiten geben, diese widerlichen Verbrechen auch bekämpfen zu können.
Die Einstellung des Verfahrens im Fall Edathy hat deutlich gezeigt, wie Fälle dieser Art aufgrund des hohen Ermittlungsaufwands und der schweren Beweislage oftmals in der Praxis enden. Es kann nicht sein, dass Ermittlungserfolge gerade im Bereich der Kinderpornographie davon abhängig sind, welcher Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten überhaupt und, wenn Ja, wie lange speichert.
Biermann kommentiert dazu in aller Deutlichkeit:
Wie bitte? Edathy musste laufen gelassen werden, weil die Ermittler nicht genug Daten hatten? Nein. Erstens wurde Edathy verurteilt. Zweitens war die Beweislage nicht schwer. Es war nicht klar […], ob Edathy wirklich Kinderpornografie gekauft hatte oder nicht vielleicht doch Jugendpornografie. Daher wurde das entsprechende Gesetz anschließend verschärft. Beweise für wie auch immer geartete Käufe via Internet gab es genug. Ermittlungserfolg und Daten hatten keinen Zusammenhang. Drittens war Edathy selbst immer Befürworter der #vds – was das Ganze ziemlich zynisch macht. WTF!
Hinzuzufügen wäre noch, dass es im Fall von Edathy und seinen Mitwissern um digitale Bilder ging und eine anlasslose bundesweite Metadatensammlung der Kommunikationsdaten natürlich den sexuellen Missbrauch von Kindern in keiner Weise bekämpft.
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: Spiros Simitis: „Man spielt nicht mehr mit dem Datenschutz!“
: Spiros Simitis: „Man spielt nicht mehr mit dem Datenschutz!“ Am heutigen Tag vor 45 Jahren, also am 13. Oktober 1970, trat das hessische Datenschutzgesetz als erstes Datenschutzgesetz der Welt in Kraft. Der intellektuelle Kopf hinter diesem Gesetz und der erste hessische Datenschutzbeauftragte mit einer Amtszeit von sechzehn Jahren war Spiros Simitis. Er ist bis heute einer der Vordenker in Sachen digitaler Privatsphäre, kluger Kommentator politischer Entwicklungen und äußert sich regelmäßig zu aktuellen Datenschutzfragen (pdf). Wir veröffentlichen anlässlich des Jubiläums ein (gekürztes) Transkript eines Gesprächs mit ihm, in dem er über die Entstehung der ersten Datenschutzgesetze und die damals und natürlich auch heute noch diskutierten Fragen in Hessen, Deutschland und Europa spricht.
Spiros Simitis studierte von 1952 bis 1956 Jura und hat sich 1962 in Frankfurt/Main habilitiert. Er war nicht nur hessischer Datenschutzbeauftrager, sondern ab 1988 auch ständiger Berater der Europäischen Kommission. Er war außerdem Mitglied im Nationalen Ethikrat, dessen Vorsitz er von 2001 bis 2005 innehatte. Auch im Rahmen des Ethikrates ist Big Data mittlerweile eine Thema.
Wie sind Sie zum Datenschutzthema gekommen? Ihre Doktor- und Habilitationsarbeiten waren ja nicht direkt zu diesem Bereich?
Spiros Simitis: Ende der 1950er und in die 1960er Jahre hinein gab es einen radikalen Wandel. Es ist die Zeit, in der die kybernetischen Maschinen auftauchen, es ist die Zeit Norbert Wieners. Es ist auch die Zeit, in der man meinte, endlich das Maß an Rationalität erreicht zu haben, das es ermöglichen würde, von nun an objektiv und nachprüfbar zu entscheiden. Ich habe dann in der ersten Hälfte der 1960er Jahre die erste Arbeit zu den kybernetischen Maschinen und ihren Konsequenzen publiziert. Danach war ich, wenn Sie so wollen, inmitten dieser Diskussionen, die unmittelbar praktische Folgen hatten. Zum Beispiel, dass Länder wie Baden-Württemberg und Hessen immer lauter darüber nachdachten, zentrale Datenbanken zu errichten, in denen möglichst alle Angaben der Bürger und Bürgerinnen enthalten sein würden, um besser planen zu können, korrektere Entscheidungen, zum Beispiel in der Sozialpolitik, treffen zu können. Und dann, etwa wenn jemandem ein schrecklicher Unfall auf der Autobahn passiert, dank seiner Daten sofort herausfinden zu können, wie man reagieren könnte. Die kybernetischen Maschinen standen im Vordergrund. Sie waren etwas, das auch in der Bundesrepublik in der Wissenschaft viel diskutiert wurden, aber zugleich und je intensiver man darüber sprach, auch Zweifel hervorrief, was denn der Staat alles mit diesen Daten machen könnte.
So wurde dann 1969 in der FAZ ein Leitartikel publiziert, von dem bedeutenden Journalisten Hanno Kühnert, den ich sehr gut kannte. Er richtete an die Landesregierungen die Frage, ob sie sich denn eigentlich überlegt hätten, was man denn alles machen könnte mit diesen Daten, wie man überhaupt Profile aufbauen und Einzelne dazu bringen könnte, sich Maßnahmen zu unterwerfen. Einige Stunden, nachdem der hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn den Artikel gelesen hatte, bestellte er den Herr Willi Birkelbach zu sich und erwartete von ihm den Entwurf einer Regelung, die diese Konsequenzen verhindern würde. Das war, wenn Sie so wollen, der Beginn des Datenschutzes.
Die Regelung wurde relativ schnell in der Staatskanzlei ausgearbeitet, leider starb Zinn, sein Nachfolger Albert Osswald hat sich aber auch dafür ausgesprochen. So kam es zu einer, wie ich fand, einmaligen Debatte im hessischen Landtag, weil alle Parteien sofort für diese Regelung waren. Was die Regierung erarbeitet hatte, ging ihnen nicht weit genug, sondern sie wollten viel mehr haben. Das hessische Datenschutzgesetz wurde dann verabschiedet. Es ist allerdings nicht nur das hessische Datenschutzgesetz Gegenstand der Debatte gewesen, weil die Opposition seinerzeit gesagt hat: Wenn die Hypothese stimmt, dass wir zum ersten Mal objektiv entscheiden können, rational vorgehen können und über die Grundlagen dafür verfügen, dann muss sich auch das Verhältnis zwischen Opposition und Regierung verändern. Dann muss die Opposition jederzeit die Möglichkeit haben, an die Daten zu kommen, um ihrerseits ihre Politik definieren zu können. Das war der Anfang des Informationsrechts der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der politischen Parteien gegenüber der Regierung.
Das spielte sich in Frankfurt ab, der Stadt von u. a. Habermas. Spielten die Sozialwissenschaften da eine Rolle?
Spiros Simitis: Nein, Sozialwissenschaftler spielten in diesem Zusammenhang keine besondere Rolle. Es sei denn, es waren Informatiker oder solche, die sich für diese Fragen interessierten.
1972 hat es ein Gutachten gegeben, von Wilhelm Steinmüller und anderen. Wann haben Sie davon erfahren? Das war ja in der Phase, als in Hessen das Datenschutzgesetz schon da war.
Spiros Simitis: Das habe ich sehr früh erfahren, weil Sie folgendes beachten müssen: Hessen war das erste Land, danach Schleswig-Holstein und Schweden. Das war sozusagen der Anfang des Datenschutzes. Parallel aber dazu gab es eine interparlamentarische Gruppe, die sich zum Ziel gesetzt hatte, ein Bundesdatenschutzgesetz zu machen. Die arbeitete an dem Projekt fast parallel zum hessischen Gesetz, daher hatte ich mit denen einen sehr engen Kontakt, weil sie sich immer wieder mit mir unterhalten haben. […] Schließlich war dann 2003 die erste öffentliche Anhörung zum Bundesdatenschutzgesetz, die ich eingeleitet habe.
Was waren da so die Themen?
Spiros Simitis: Es gab da zunächst eine relativ ungläubige Reaktion. In der Ministerialbürokratie war man unsicher, ob man das ernstnehmen soll oder ob es sich um eine Modeerscheinung handelt. Wenn Sie sich die einführenden Bemerkungen zu der Anhörung des Innenministers Hans-Dietrich Genscher durchlesen, werden sie diese Vorsicht sehen. Sie können die Unsicherheit des Ministeriums sehen. Das hat auch damit zutun, dass der damalige Bundeskanzler auch kein besonderer Anhänger des Bundesdatenschutzes war. In der Anhörung selbst wurde aber sofort eines sichtbar: Das hessische und rheinland-pfälzische Gesetz waren zwar unterschiedlich konstruiert, aber beide hatten einen gemeinsamen Gegenstand: den öffentlichen Bereich. Diejenigen, die sich an der öffentlichen Diskussion besonders beteiligten, zum Beispiel ich, haben von Anfang an gesagt, dass alle Daten des öffentlichen und privaten Bereiches betroffen sind. Die Sachverständigen waren zu einem großen Teil aus dem nicht-öffentlichen Bereich und skeptisch gegenüber der Einbeziehung des nicht-öffentlichen Bereiches. Man hat gesagt, dass alle Beispiele sich nur auf den öffentlichen Bereich beziehen würden, weil niemand im privaten Bereich die Mittel hätte, um solche Daten zu sammeln. Konsequenterweise würde es sich deshalb nicht lohnen, im Gesetz auf den privaten Bereich einzugehen.
Ein weiterer Punkt war die Frage der Kontrolle: Wie sie ausgeübt werden soll, von wem und unter welchen Modalitäten. Hessen hat sich für den Datenschutzbeauftragten entschieden, aber ihn erst später der parlamentarischen Kontrolle unterworfen und damit von der Regierung gelöst.
Gab es großen Gegenwind von Lobbyisten aus der Privatwirtschaft gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?
Spiros Simitis: Das ist eine generelle präventive Reaktion, die dafür sorgen soll, dass man besser die Hände davon lässt. Die gab es auch so. Dafür muss ich etwas zurückgehen. Der Anlass war die Verarbeitungstechnologie, welche sich durch ihren stetigen Wandel auszeichnet, besonders in den 1970er Jahren. Die Datenschutzgesetze waren Reaktionen auf diese Technologie, die gekennzeichnet waren durch einen hohen Mangel an Wissen über diese Technologien selbst. Man wollte also reagieren, wusste aber nicht genau, worauf man reagiert.
Deswegen die Generalklauseln?
Spiros Simitis: Man wählte entweder, wie in Deutschland, Generalklauseln in möglichst allgemeiner Sprache, weil man hoffte, über den Weg der Interpretation nachholen zu können, was man noch nicht während der Entscheidung machen konnte oder aber, wie in Frankreich 1976, keine inhaltlichen Aussagen zu machen, aber Verfahrensvorschriften: eine Kommission, deren Aufgabe es ist einzugreifen, Regeln und Vorgaben zu machen. Das stand hinter der Grundentscheidung des hessischen Gesetzes, die darin bestand, Datenschutz zu akzeptieren. Gleichzeitig wurde aber ein Höchstmaß an Öffentlichkeit angestrebt, weil man in der öffentlichen Diskussion das Korrektiv des Gesetzgebers sah.
Als wir damals unter uns Juristen über Nichteingriffsrechte diskutiert haben, war meine Position, dass es das nicht braucht. Der Grund war ein doppelter. Erstens die Rechtsprechung: Jeder, der sich mit Rechtsprechung auskennt, weiß, wenn etwas Neues auftaucht, versucht die Rechtsprechung es mit den alten Figuren aufzufangen. In dem Maße, indem sie das tut, verkürzt sie auch die Möglichkeit, sich mit dem Neuen auseinanderzusetzen, und fügt es in einen Rahmen, der vielleicht kontraproduktiv ist.
Deshalb haben andere und ich gesagt, dass das nicht in Ordnung ist. Wir wollten erstens einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten, zweitens einen Datenschutzbeauftragten, der jederzeit zu jedem Minister Kontakt hat und direkt mit ihm spricht, und drittens einen Datenschutzbeauftragten, der ständig die Öffentlichkeit mobilisiert und in seinem Tätigkeitsbericht die Grundlagen setzt für die weitere Entwicklung des Datenschutzes. […]
Wir haben also die Öffentlichkeit eingespannt und den Datenschutzbeauftragten immer als jemanden angesehen, der Entwicklungen beobachtet, kritisch analysiert und Vorschläge macht, wie man weiterkommt.
Im Privatbereich kann man Bußgelder verhängen, aber im öffentlichen Bereich kann man wohl, wenn überhaupt, nur tadeln. Wie haben Sie Druck ausgeübt?
Spiros Simitis: Ich bin öfters zum Fernsehen gegangen, und das hat immer geholfen. […] Ich habe der öffentlichen Diskussion immer sehr viel Wert beigemessen, gerade auch in Anlehnung an die Vereinigten Staaten, wo diese eine große Rolle spielt.
Warum hat der Datenschutz in Deutschland relativ schnell Form angenommen? In den USA und anderen Ländern sah das ja anders aus.
Spiros Simitis: In den USA war das Bewusstsein für die Technologieveränderungen sehr viel eher als bei uns da, so dass die Möglichkeiten auch schneller wahrgenommen wurden. In der Öffentlichkeit manifestierten sie sich allerdings sehr verschieden: Die ersten Reaktionen waren im Kreditbereich, weil sich der traditionell ausgebildete Konsumentenschutz gegen die Profilierung der Kunden, gegen die Benutzung ihrer Daten bei der Kreditaufnahme wehrte. Es gibt sehr gute Publikationen, welche versuchten, daraus allgemeinere Lehren zu ziehen. Das funktionierte aber nicht, weil die Reaktion der einzelnen Staaten sehr verschieden waren, und wenn überhaupt Folgen aus Berichten gezogen wurden, dies nur einzelne Bereiche wie den Gesundheitsbereich betrafen.
Inwiefern ist Datenschutz auf moderne Gesellschaften angewiesen? Was ist das Moderne an den Gesellschaften, das Datenschutz entstehen lässt? In den USA kristallisierte sich eher der privatrechtliche Konsumentenschutz heraus, während hier in Deutschland das öffentlich-rechtliche Modell genutzt wird. Unter welchen Bedingungen kann Datenschutz entstehen?
Spiros Simitis: Ich werde versuchen, etwas anders zu antworten. In der Volkszählungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ich nenne sie mal die „Bibel des Datenschutzes“, geht es in dem Absatz, der mit der Anerkennung der informationellen Selbstbestimmung beginnt, noch weiter. Das Gericht fügt noch einen Satz hinzu: Das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wer die Daten des Einzelnen wann, wofür verwendet, ist eine elementare Funktionsbedingung einer demokratischen Gesellschaft.
Genau das ist meiner Überzeugung nach die Grundlage des Datenschutzes. […] Hier wird gesagt, dass die Struktur unser Gesellschaft auf dem Spiel steht, und diese Struktur definiert unsere Aufgabe. Das ist für mich der entscheidende Ansatzpunkt, an dem wir messen müssen, was wir brauchen, wie es aussehen muss und was wir erwarten können.
Was ist denn die Struktur der Gesellschaft?
Spiros Simitis: Es sind nicht nur Daten, die nicht erhoben werden. Alles wird heute erhoben. Es ist so, dass diese Daten, die gesammelt werden, keineswegs nur in einer riesigen Datenbank verarbeitet werden, sondern es gibt ein Netzwerk. Die Technologie ist heute so, dass ich mit den Daten machen kann, was ich will, also auch manipulieren. Ich kann eine Politik entwickeln, die von vorneherein den Einzelnen als steuerbares Objekt ansieht und in diesem Sinne vorgeht. Daran können Sie den Unterschied sehen, zu den 1970er Jahren und den 1980er Jahren, wo wir wollten, dass klar ist, welche Daten erhoben werden, und wir meistens eingreifen, wenn dann etwas mit ihnen geschieht, was wir nicht wollen. Heute ist das anders. Heute ist das eigentliche Stichwort für Datenverarbeitung Prävention. […]
Erstes Beispiel: die britische Biobank, das ist die größte, die es gibt. Sie ist gegründet worden, weil man typische Krankheiten unserer Gesellschaft bekämpfen will, also zum Beispiel Alzheimer. Es werden also Daten von Leuten über vierzig einbezogen, aber nicht, indem ich nur irgendwelche medizinischen Daten abgreife, sondern auch, wo die Leute wohnen, was sie arbeiten, etc. Es entstehen also Profile, wie es sie sonst nirgendwo gibt. Da standen natürlich gleich die Versicherungsgesellschaften und die Sicherheitsbehörden vor der Tür, wobei nur letztere Zugriff erhalten haben.
Zweites Beispiel: In Frankreich werden Kinder von klein auf beobachtet, um herauszufinden, ob sie kriminell werden und wann eingegriffen werden muss.
Drittes Beispiel: Die Bemühungen in Deutschland sind noch nicht soweit, aber in der Krebsbekämpfung geht es auch um Prävention. Es wird früh mit Untersuchungen angefangen, und wenn da was ist, muss gehandelt werden, sonst verliert man die Versicherung. Genau das ist, was ich meine.
Die meisten Daten sind heutzutage bei den privaten Firmen vorzufinden. Es wird also beispielweise zur Telekom gegangen und die Vorratsdatenspeicherung vorgeschrieben. Nicht der Staat sammelt, sondern er nimmt aus den Unternehmen die Daten heraus, die er braucht.
In ihre sechzehnjährige Amtszeit als hessischer Datenschutzbeauftrager fiel auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung. Kann man sagen, dass sich ihre Tätigkeit durch dieses Urteil verändert hat? Machte es vieles einfacher, oder ging es weiter wie gehabt?
Spiros Simitis: Das war ein radikaler Wandel, denn bis zu dieser Entscheidung wurde der Datenschutz nicht wirklich ernstgenommen. Bis dahin hat man immer gemeint, dass der Datenschutz irgendwann aufhört. Von dem Augenblick an veränderte sich die Lage. Das kann man auch daran sehen, dass die erste Reaktion vieler Juristen darin bestand, darüber nachzudenken, was denn diese Entscheidung überhaupt für einen Anwendungsbereich hat. Das wäre vielleicht für öffentliche Stellen relevant, aber nicht für den privaten Bereich. Es wurden dann auch die Reformen hinausgezögert, nur Übergangslösungen geschaffen und ähnliches bis in die 1990er Jahre.
Es war eine Zäsur. Von dann an stand fest: Man spielt nicht mehr mit dem Datenschutz!
Es gibt auch eine Kritik an dem Urteil: Es hätte nur eine Verrechtlichung des Datenschutzes stattgefunden, aber materiell wurde für den Datenschutz nicht viel getan. Was sagen Sie zu dieser Kritik?
Spiros Simitis: Diese Kritik könnte besser sein, wenn sie präziser wäre. Es passierte doch folgendes: Denken Sie an die 1970er Jahre zurück, an unsere Feststellung, dass man in die Generalklauseln geflüchtet ist. An ihrem Ende wussten alle, dass diese Gesetze nichts bringen. Weil durch sie nur reagiert werden kann, wenn der Verwendungskontext bekannt ist. Nur wenn die spezifischen Bedingungen der Sammlung in einem ganz spezifischen Kontext bekannt sind, kann genau gesagt werden, wie vorgegangen werden muss. Deshalb waren sich alle einig, dass zusätzliche Gesetze notwendig sind. Mit jedem Gesetz, das geschaffen wurde, sind aber auch neue Umgehungsmöglichkeiten aufgetreten. Diese Gesetze sind allesamt nicht in einem kohärenten Gesetzeskonstrukt konzipiert, sondern bieten Ausweichmöglichkeiten. […] Es gibt keine Maßstäbe, die die Kohärenz sichern. In dem Maße, indem das fehlt, tritt das ein, was Sie gesagt haben: Die Verrechtlichung unterminiert den Datenschutz, aber nur weil sie sich nicht am Datenschutz entwickeln, sondern ihn immer mit einem Fragezeichen versieht.
Hat sich in den sechzehn Jahren, neben dieser Zäsur, an der praktischen Arbeit als Landesbeauftragter für den Datenschutz etwas geändert? Wurden etwa die Beanstandungen besser oder weniger?
Spiros Simitis: Es ist ein Dilemma aufgetreten. In dem Maße, in dem es Datenschutzbeauftragte gab, die ihre Aufgabe ernstnahmen und intervenierten, verbesserte sich die Lage im öffentlichen Bereich. Je deutlicher aber wurde, dass im öffentlichen Bereich auf diesem Wege etwas zu erreichen war, desto klarer wurde auch, in welchem Zustand sich der nicht-öffentliche Bereich befand. Und da es dort keine parallele Aufsichtsbehörde mit derselben Eingriffsfunktion gab, hatten wir ein immer größeres Ungleichgewicht. Das hat dazu geführt, dass sehr oft, in Hessen beispielsweise, der Datenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht auch zu Entwicklungen im nicht-öffentlichen Bereich Stellung nahm. Das zeigt Ihnen ein weiteres heutiges Dilemma. Es gibt diese Trennung nicht mehr. Die Anzahl der Beschwerden oder Anfragen hat zugenommen, allerdings immer in dem Maße, in dem der Datenschutzbeauftragte in der Öffentlichkeit präsent war.
Der Deutsche Herbst und die RAF fielen ja auch in Ihre Dienstzeit. Größtenteils waren das zwar Bundesangelegenheiten, aber gab es da auch Berührungspunkte zu Ihrer Arbeit?
Spiros Simitis: Welche Maßnahmen man auch immer traf, wie die Rasterfahndung, es waren Maßnahmen, die einen Datenschutzbeauftragten interessierten und ihn zur Diskussion herausforderten. Doch in dem Maße, in dem sich eine politische Situation zuspitzt und Gefahren auftauchen, in dem Maße pflegt man die Datenverarbeitung – jedenfalls im öffentlichen Bereich – anders zu sehen. Man sieht Informationsquellen, auf die man nicht verzichten kann, darum beginnt man im öffentlichen Bereich, die Zügel immer weiter zu lockern. Da spielt es eine große Rolle, wie das Parlament reagiert, und es spielt eine große Rolle, dass man den Datenschutz als Einheit sehen muss.
Lassen wir den Datenschutz mit 1970 beginnen, und sehen wir die Zeit bis heute an. Es gibt kein Jahrzehnt in der Geschichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in der so viele Entscheidungen zum Datenschutz gefällt worden sind, wie im jetzigen. Das ist kein Zufall, denn die Selbstkontrolle im öffentlichen Bereich funktioniert nicht. Es besteht eher die Überlegung, das Gericht entscheiden zu lassen.
In der Vergangenheit hatten Sie auch die Möglichkeit, Bundesbeauftragter für den Datenschutz zu werden. Warum haben Sie das abgelehnt?
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, CC BY-SA 20, Heinrich-Böll-Stiftung.
Spiros Simitis: Ich hatte bis dahin schon Einiges gelernt in Hessen. Ich wusste, wie wichtig es ist, als Datenschutzbeauftragter eine bestimmte Beziehung zum Parlament zu haben und eine genaue Kenntnis der Verwaltung und eine Regierung, die tatsächlich bereit ist, sich dafür einzusetzen. Beim Bund sah das nicht so aus. Die Reaktionen des Bundeskanzlers waren nicht die, die man hätte erwarten können, also dass er im Datenschutz etwas Zentrales sah. Es gab Staatssekretäre und spätere Minister, wie beispielsweise Gerhart Baum oder auch Werner Maihofer, die sich sehr für den Datenschutz einsetzten. Mein Gefühl war aber, dass es keine Bürokratie gab, mit der man etwas hätte anfangen können. Und es gab noch einen Grund, der vielleicht etwas merkwürdig vorkommen mag: Die Zeit damals war eine Zeit, die man als kompetitiven Föderalismus bezeichnen kann. Das heißt, das Land Hessen interessierte sich nicht dafür, was der Bund oder Bayern sagte, sondern sagte, was zu machen sei. Und ich war mir nicht im Klaren, auf welches Klima ich im Parlament stoßen würde. Also sah ich mich besser in Hessen, denn es gab auch Leute, die mir nicht so freundlich gesonnen waren.
Sie haben dann angefangen, einen Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz zu schreiben. Das ist zu einem Standardwerk geworden. Warum haben Sie damals damit begonnen?
Spiros Simitis: Ich überlegte mir: Wie könnte man publizistisch auf die Entwicklung des Datenschutzes reagieren? Also: Welche Art der Veröffentlichung muss man wählen, damit sie gelesen wird und Einfluss auf die Praxis bekommt? Nicht nur bei den Datenschutzbeauftragten, sondern auch Einfluss auf all jene, die im Umgang mit Daten zu tun haben. Das denkbar einflussreichste Mittel unter Juristen ist heute der Gesetzeskommentar. Deswegen habe ich mich dafür entschieden und auch die Mitarbeiter danach ausgewählt, ob sie etwas mit dem Datenschutz zu tun hatten. Die einzige Vorgabe, die heute strikt ist und durchweg beachtet werden muss, ist: In der Interpretation wird immer die datenschutzfreundlichste Auslegung gewählt.
Wo sehen Sie beim Arbeitnehmerdatenschutz das Kernproblem? Es nur auf die Politik zu schieben, dass hier nichts zustande kommt, ist vielleicht ein bisschen billig?
Spiros Simitis: Ja, das klingt so. Aber ich will Sie daran erinnern, dass ich den ersten Entwurf auf Bitten des damaligen Bundesarbeitsministeriums Anfang der 1980er Jahre geschrieben habe. In den 1980ern hat das Parlament mehrmals gefragt, wo das Gesetz bleibt. Die Regierung hat mehrmals geantwortet, dass es kommt. Aber bis heute ist nichts da! Deshalb kann man solche Vorwürfe machen.
[…] Ein Anknüpfungspunkt ist die radikale Feststellung fast aller Datenschutzgesetze: Darin heißt es, die Verarbeitung personenbezogener Daten muss die Ausnahme bleiben, es sei denn der Gesetzgeber billigt sie oder der Betroffene hat eingewilligt. Aber die Einwilligung war damals schon und ist heute noch immer eine Fiktion. Außerdem gibt es im Arbeitnehmerbereich Daten, die wir als besonders sensitiv bezeichnen, etwa Gendaten. Damals habe ich schon ein Gesetz dafür verlangt.Sie waren auch Berater der EG-Kommission im Bereich Datenschutzfragen. Es gab Mitte der 1990er Jahre auch eine Datenschutzrichtlinie, sind Sie damit glücklich im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz?
Spiros Simitis: Sie müssen bedenken, dass die Kommission in den 1980er Jahren strikt gegen jede Datennutzungsregelung war. Ein Scheingrund war, dass man sich auf die Konvention des Europarats berufen hat. Doch der echte Grund war, dass bei der Generaldirektion Binnenmarkt das Ganze aus einer anderen Perspektive gesehen wurde: aus Wettbewerbssicht. Doch dann sahen sie, dass in immer mehr Ländern Gesetze dazu entstanden sind. Darin sahen sie auch einen Grund, Konsequenzen für den Markt zu befürchten.
Eine Kritik der EU bei der Umsetzung der Richtlinie war, dass in Deutschland die Datenschutzbeauftragten nicht unabhängig genug wären. Wie kann eine solche Unabhängigkeit aussehen?
Spiros Simitis: Durch funktional verstandene Unabhängigkeit. Ich frage nicht, wo der Datenschutzbeauftragte drinsitzt, sondern ich frage, wie seine Kontrolle verläuft. Wenn sie unabhängig ist, können wir das dulden. Die Kommission hat damals zugestimmt. Aber kaum war der Rat vorbei, hat die Kommission eine Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht, in der genau das drinsteht, und es steht auch in der zweiten Klage drin. Ich bin jetzt der Meinung, das geht so nicht. Wir brauchen auch eine institutionelle Unabhängigkeit, auch für den privaten Bereich.
Logo der britischen Biobank.
Sie waren auch im Bereich des Nationalen Ethikrates tätig. Wie bringt sich Datenschutz und Ethik zusammen?
Spiros Simitis: Denken Sie an mein Beispiel mit den Biobanken. Die ethische Prämisse ist die Selbständigkeit des Einzelnen, sein Schutz vor Manipulations- und Steuerungsversuchen. Die Datenschutzkonsequenz ist ein neues Geheimnis, nämlich ein Forschungsgeheimnis. Eine Öffnung für solche Versuche kann stattfinden, wenn niemand sonst da ran darf. Auch die Polizei muss vor der Türe bleiben. Also es muss ethisch und datenschutzrechtlich doppelt abgesichert sein: ethisch wegen der Steuerbarkeit und datenschutzrechtlich wegen der Unzugänglichkeit.
Jetzt, wo Sie schon sechs Kommentarauflagen zum Bundesdatenschutzgesetz geschrieben haben, was würden Sie daran ändern, wenn Sie sich ein neues Gesetz wünschen dürften? Es gab zuletzt keine großen Änderungen, doch immer wieder gibt es Forderungen, die ein ganz neues Datenschutzrecht verlangen.
Spiros Simitis: Ich würde das Bundesdatenschutzgesetz abschaffen und an seiner Stelle ein Gesetz machen, in dem die generellen Prinzipien festgehalten werden, nach denen bei der Datenverarbeitung verfahren werden muss. Dann würde ich versuchen, die bereichsspezifischen Regelungen damit zu verbinden und zu integrieren und vor dem Hintergrund der Prinzipien zu präzisieren, und das Ganze befristen.
Stichwort Datenschutz durch Technik: Sehen Sie bei sogenannten Privacy Enhancing Technologies die Chance, dass sich solche Techniken durchsetzen, also einhergehend mit dem Wunsch, dass Firmen erkennen, dass sie besonders datenschutzfreundliche Techniken auch zu Marketingzwecken nutzen können, vielleicht durch Gütesiegel…?
Spiros Simitis: Nein, ich glaube nicht, dass sich das durchsetzt. Wo ist das denn entstanden? In den Vereinigten Staaten, weil man keine Datenschutzgesetze hat, ist man in die Technologie gegangen und hat damit die Hoffnung verbunden, das zu erreichen, was man vielleicht über das Gesetz erreicht hätte. Entscheidend ist, die Technologie ist nicht selbständig. Erst müssen wir uns darüber einigen, was wir wollen und wie weit wir gehen wollen. Dann können Sie anfangen, ihre Maschinen zu entwickeln. Die Maschine als solche reicht nicht, weil sie unter Prämissen entsteht, die nicht unbedingt die Prämissen des Datenschutzes sind.
Wenn man vergleicht, was Ende der 1970er in Deutschland los war, was die Leute beim Datenschutz bewegt hat: Man hatte Angst, vom Staat ausgehorcht zu werden, mit der Volkszählung oder ähnlichem. Nun entwickelt man sich bei den Jüngeren hin zu einer Gesellschaft, die davon geprägt ist, sich über Soziale Netzwerke auszutauschen und Spuren zu hinterlassen, um gefunden zu werden, also konträr zu dem, was Ende der 1970er Jahre da war. Das Datenschutzgesetz hat sich in dieser Zeit allerdings nicht groß geändert. Müsste man hier massiv etwas ändern, oder passt es noch? […] Bricht hier ein Generationskonflikt auf, der sich auch im Datenschutzrecht darstellt?
Spiros Simitis: Ich bin vorsichtig, da etwas zu ändern, weil ich immer noch nicht weiß, wie. Aber dass da etwas geändert werden muss, finde ich richtig. Sicher wird Öffentlichkeit verschieden wahrgenommen in diesem Fall. Was ich bedauere, aber für absolut notwendig halte, ist eine öffentliche Debatte in den Parlamenten über diese Entwicklung, über das Internet. Nicht um gleich zu sagen: Das verbiete ich, sondern erst einmal, um sich gegenseitig zu verstehen und das Phänomen zu analysieren. Diese Debatte ist für den Datenschutz essentiell, aber sie hat nicht stattgefunden und sie findet auch nicht statt. Wenn ich mich heute an ein neues Bundesdatenschutzgesetz machen würde, muss diese Reflektion auch darin eingebunden werden. Ich kann auf das Internet nicht mit meinen merkwürdigen Paragraphen reagieren, die ich im BDSG habe.
Wurden Sie von solchen Gesetzten wie der Vorratsdatenspeicherung überrascht?
Spiros Simitis: Nein, man kann ziemlich genau seit den 1980er oder 1990er Jahren verfolgen, dass es immer wieder solche Tendenzen gibt, und weil auch der Druck zu Prävention sehr groß ist. Wenn das mein Vorzeichen ist, dann gehe ich genau diesen Weg. Der Zweck wird allgemein formuliert und so, dass man möglichst viele und möglichst verschiedene Daten zusammenstellt, um sie vielleicht benutzen zu können, und ich greife steuernd in das Verhalten des Einzelnen ein. Was wir heute immer wieder sehen, ist, dass mit der Zweckbindung sehr merkwürdig umgegangen wird – um es freundlich zu formulieren –, solange man nicht alle Daten bekommt, die man gerne haben möchte.
Das Gespräch führte Martin Rost, der uns die freundliche Genehmigung zur Republikation erteilt hat. Es gibt eine mp3-Audio- sowie eine Video-Aufnahme des Gesprächs, das 2009 entstanden ist.
Transkription von Niko, Simon und Constanze.
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: „Verkörperung von Algorithmen: Drohnen“
: „Verkörperung von Algorithmen: Drohnen“ Am 15. und 16. Oktober findet im Senatssaal in der Humboldt-Uni in Berlin die Veranstaltung Verkörperung von Algorithmen: Drohnen statt, die sich dem Thema aus technischer, ethischer und historischer Perspektive widmen will.
Drohnen sind nicht nur eine Technologie für das gezielte Töten mit Hellfire-Raketen, wie bei den im Zusammenhang mit dem menschenrechtswidrigen Drohnenkrieg der Vereinigten Staaten vieldiskutierten Predator-Modellen. Sie können mit heutiger Technik problemlos als Hightech-Späher aus der Höhe auch viele Quadratkilometer überwachen. Selbst vollständige Autonomie der Flugroboter ist keine ferne Fiktion mehr. Parallel ist eine aufkeimende Drohnenabwehr-Industrie im Entstehen.
Die Veranstaltung versucht sich daher mit Beiträgen von Rafael Capurro, Benjamin Kees, Christoph Engemann, Daniel Scherer, Nina Franz, Verena Hafner, Hans-Jörg Kreowski den Drohnen-Technologien möglichst vielseitig zu nähern. Organisator ist die Fachgruppe »Informatik und Ethik« der Gesellschaft für Informatik (GI).
Der Besuch ist kostenlos, es wird aber wegen der Schnittchen um Anmeldung unter drohnen(at)turing-galaxis.de gebeten. Die Vorträge werden aufgezeichnet, ein Live-Stream ist aber nicht geplant.
Disclaimer: Ich bin Mitglied der Fachgruppe und werde auch vortragen.



