Constanze
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: Brandon Bryant: „Mein Land muss zur Verantwortung gezogen werden“
Reaper-Drohne mit Bewaffnung. : Brandon Bryant: „Mein Land muss zur Verantwortung gezogen werden“ Der ehemalige Drohnen-Operator Brandon Bryant ist derzeit in Deutschland und steht bei einigen öffentlichen Veranstaltungen Rede und Antwort. Am Mittwoch war er in Berlin und nahm an einer Podiumsdiskussion teil, organisiert von der Partei Die Linke.
Sahra Wagenknecht leitete den Abend ein und stellte die Position ihrer Partei bei Kampfdrohnen dar. Dass auch die Bundeswehr bewaffnete Drohnen bekommen soll, lehnen die Linken ab.
Bryant kann sehr plastisch und verständlich aus dem Alltag eines Drohnen-Operators berichten. Dafür, dass er an die Öffentlichkeit ging und über das Drohnenmorden spricht, wurde er insbesondere von Veteranen der US-Armee beschimpft, auch seine Mutter wurde bedroht.Wie kam es dazu, dass der Soldat zum Whistleblower wurde? Der Fall des mit einer Drohne ermordeten Awlaki, der mitsamt seinem minderjährigen Kind den Raketen zum Opfer fiel, hätte ihn aufgerüttelt, sagt Bryant. Aber auch die Tätigkeit an sich habe ihn sehr belastet. Denn durch die leichte zeitliche Verzögerung zwischen der Ausführung eines Befehls zum Abschuss der Hellfire-Raketen bis zum Einschlag sehen die Operatoren das Opfer bis zur Explosion in seinen letzten Sekunden:
It is horrific: The person you are watching, is going to die.
Zunehmende Gewissensbisse führten zu seinem Ausstieg beim US-Militär. Er wollte kein „Nintendo Warrior“ (Bryant) mehr sein, die völkerrechtlich höchst fragwürdigen militärischen Operationen in nie erklärten Kriegen nicht mehr aktiv unterstützen. Mit ihm sind mittlerweile sechs weitere ehemalige Drohnen-Operatoren ausgestiegen und informieren nun die Öffentlichkeit über die weitgehend geheimen Hinrichtungsprogramme.
Moderator John Goetz, der als investigativer Journalist über die illegalen geheimen Gefangenenflüge und Foltergefängnisse der CIA geschrieben hatte, gab zu bedenken, dass bei den Drohnen-Hinrichtungen – im Unterschied zu seinem früheren Recherchefeld – keine Gerichtsverfahren die Operationen stören würden, da die Opfer nach den Angriffen nicht mehr am Leben seien. Dabei ließ er allerdings die vergangenen und derzeitigen gerichtlichen Streitigkeiten von Hinterbliebenen in mehreren Staaten unerwähnt und auch die von den NGOs Reprieve und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützte Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen der deutschen Mitverantwortung für die Drohnenangriffe über die US-Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein.Der Podiumsteilnehmer, Linken-Politiker und Jurist Niema Movassat gab zum Beschreiten des Rechtswegs zu Protokoll: „Über den Rechtsweg werden wir das Morden nicht beenden.“ Er scheint sich nicht vorstellen zu können, dass man mit langem Atem Menschenrechte gerichtlich einfordern könnte. Stattdessen sprach er sich für Ramstein-Blockaden aus und hofft auf Proteste der Bevölkerung und politischen Druck.
„The guy to pull the trigger“
Aus dem Publikum kamen mehrere Nachfragen zu Vergleichen zwischen Videospielen und dem Operieren von Drohnen. Bryant erklärte, dass seine Tätigkeiten tatsächlich dem Gaming nicht so unähnlich gewesen seien. Optisch sei man auf die Bildschirme fixiert, habe parallele Chats laufen und mehrere Screens. Außerdem brauche man ähnliche Fertigkeiten wie beim Gaming, nutze vergleichbare Instinkte.
Entscheidungsgewalt darüber, wer getötet wird, habe der einzelne Soldat aber nicht:I was just the guy to point the laser for the guy to pull the trigger.
Wenn man aber den Menschen als Faktor entferne, reduziere das die ideellen Kosten und erleichtere die Rechtfertigung für Kriege.
Bryant nahm sich Zeit für viele Fragen aus dem Publikum, darunter einige zur US-Politik und zum derzeitigen Wahlkampf. Gefragt, ob sich einer der US-Präsidentschaftskandidaten gegen das Drohnenprogramm aussprechen würde, wies der ehemalige Soldat auf Jill Stein von den Grünen (Interview). Die anderen Kandidaten würden die extralegalen Tötungen fortführen wollen, auch der in Europa beliebte Bernie Sanders.
Erstmals offizielle Zahlen über die Drohnentoten
Dabei haben die Präsidentschaftskandidaten die große Mehrheit der US-Bürger auf ihrer Seite, denn zwei Drittel der Bevölkerung befürworten den Drohnenkrieg. Dass man Verbrecher auch festnehmen und einem Gericht übergeben kann, statt sie in einem geheimen Prozedere für verdächtig zu erklären und unmittelbar zu exekutieren, scheint in Vergessenheit geraten zu sein.
Jüngst hat das Weiße Haus allerdings immerhin angekündigt, erstmalig offizielle Zahlen über die Drohnentoten seit 2009 veröffentlichen zu wollen. Die Getöteten sollen nach Terror-Verdächtigen und zivilen Opfern aufgeschlüsselt werden, allerdings ohne Beweise für die Verdachtskriterien mitliefern zu müssen.
Hinter der Transparenzinitiative dürfte der Wunsch nach fortgesetzter Unterstützung durch Alliierte stehen. Lisa Monaco, die Sicherheitsberaterin von Barack Obama, will mit den Zahlen Legitimität simulieren:Not only is greater transparency the right thing to do, it is the best way to maintain the legitimacy of our counter-terrorism actions.
Vielleicht ist es auch eine Reaktion auf die wiederaufkeimende Diskussion über Drohnen nach dem offenen Brief an US-Präsident Barack Obama. Bryant und mehrere weitere ehemalige Drohnen-Operatoren betonten darin die kontraproduktiven Folgen der Hinrichtungen aus der Luft:
This administration und its predecessors have built a drone program that is one of the most devastating driving forces for terrorism and destabilization around the world.
Bryant sagte, er gehe davon aus, dass auch Michael Haydens Meinungsartikel in der New York Times eine mittelbare Antwort auf den offenen Brief gewesen sei. Hayden verteidigt die Drohneneinsätze darin:
Many such strikes killed high-value targets […] The United States viewed these attacks as legitimate acts of war against an armed enemy.
Freunde und Partner
Auch die Beihilfe Deutschlands zu den extralegalen Tötungen durch die parallel laufenden Drohnenprogramme der CIA und des Joint Special Operations Command (JSOC) der US-Armee kam mehrfach zur Sprache. Deutschland zieht sich bereits seit Jahren auf den Standpunkt zurück, an den Entscheidungen, wer mit einer Hellfire-Rakete exekutiert wird, nicht direkt beteiligt zu sein. Eine Notwendigkeit, sich völkerrechtswidrigen Tötungen der US-amerikanischen Partner entgegenzustellen oder sie auch nur öffentlich zu kritisieren, wird von der deutschen Regierung nicht gesehen. Bryant kommentierte diesen Umstand mit dem Hinweis, dass doch gerade Freunde und Partner dazu verpflichtet seien, bei Fehlverhalten nicht zu schweigen:
Friends should call their friends for their bullshit.
Auch der notorische Bundesnachrichtendienst (BND) ist involviert: Er dementiert die Weitergabe von Zielinformationen an US-Geheimdienste auch nicht. Allerdings gibt er an, dass die Informationen für konkrete Drohnen-Zieldaten nicht geeignet seien.
Bryant äußerte den Wunsch, den das Publikum mit Applaus bedachte, dass sich nicht nur die Partei die Linke gegen den Einsatz von unbemannten Killerdrohnen stellen, sondern die Drohnenmorde auch den Protest aus breiteren Schichten der Bevölkerung hervorrufen sollte. Er betonte, dass es keine Ausreden für Ignoranz gebe. Man könne die US-Drohnenmorde nicht mehr stillschweigend akzeptieren:My country needs to be held accountable.
Die Dokumentation „Drone“ gibt es seit Januar 2016 auch bei Netflix (US only). Der ehemalige US-Airforce-Soldat Brandon Bryant wirkt darin mit.
Bilder Podium: CC BY 2.0 via flickr/linksfraktion.
Bilder Reaper-Drohne und „Future Vehicle“: CC BY-NC 2.0 via flickr/Think Defence. -
: Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“
: Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“ Gestern fand in der Heinrich-Böll-Stiftung eine Buchvorstellung mit Diskussion zum Thema Zukunft der Partizipation statt. Anlass war die Veröffentlichung eines kleinen Bandes beim Wagenbach-Verlag mit dem Titel „Die Konsultative. Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung“ von Patrizia Nanz und Claus Leggewie. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte es morgens zusammen mit den Autoren im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Aber was ist diese „Konsultative“?
Der Kern der Idee konsultativer Partizipation fußt darauf, Gremien zu bilden, die sich in Kooperation mit bestehenden demokratischen Institutionen Gedanken über Zukunftsfragen machen und Lösungswege erarbeiten. Die Beteiligung soll möglichst von Anfang an, nicht erst am Ende einer politischen Entscheidung beginnen. Die Gewaltenteilung wird dabei nicht aufgehoben, sondern Legislative, Exekutive und Judikative vielmehr durch die Konsultative ergänzt werden.
Dazu schlagen die Autoren vor, „Zukunftsräte“ zu bilden, dessen Mitglieder in einem Tombola-Verfahren ausgelost werden. Um die zwanzig Personen, die auf diese Weise zufällig ausgewählt wurden, sollen so die Wahlbevölkerung repräsentieren. Der Zukunftsrat soll sich zwei Jahre lang treffen und Lösungen erarbeiten, die danach verbindlich umzusetzen sind. Niemand der zufällig Ausgewählten wäre natürlich zur Mitwirkung gezwungen, weswegen man mit Sicherheit mehr Anfragen verschicken als Zusagen bekommen wird.
Natürlich entsteht dadurch das altbekannte Problem, dass man wieder nur diejenigen zum Mitmachen bewegt, die Leggewie eine „demokratische Elite“ nennt, vergleichbar mit den Menschen, die sich in ihrer Freizeit engagieren oder in Ehrenämtern arbeiten. Dem soll zumindest teilweise dadurch entgegengewirkt werden, dass man einige Mitglieder gezielt besetzt, um die Repräsentativität zu erhöhen.
Es gibt bereits verschiedene Projekte regionaler Art, die nach ähnlichen Prinzipien arbeiten. Patrizia Nanz betonte aber, dass sich solche konsultativen Gremien auch den großen Zukunftsfragen widmen können und sollen, so dass sie auch politische Langfristziele mitbestimmen. Die Wahl der Themen für die Zukunftsräte dürften über den Erfolg mitbestimmen, wenn etwa in einer Großstadt ein konsultativer Versuch gestartet wird.
Nicht zu Unrecht sind viele Menschen, die verschiedene Testprojekte in den letzten Jahren ausprobiert haben, zu der Ansicht gekommen sind, dass Partizipationsverfahren zu einer Art „Particitainment“ (Klaus Selle) verkommen sind. Man könne ganz viel mitreden, aber tatsächliche Entscheidungen werden woanders getroffen. (Ich könnte davon ein ganzes Lied singen, das im Jahr 2010 beginnt.) Leggewie betonte, das sei aber kein Grund, Partizipation als Idee verloren zu geben.
Die Etablierung einer „vierten Gewalt“
Das Buch soll keine Blaupause oder Roadmap für den Königsweg demokratischer Partizipation sein, auch kein Theorie-Schinken. Nanz und Leggewie haben eher eine Handreichung geschrieben, die auf wenigen Seiten ziemlich anregenden Denkstoff liefert. Man kommt als Leser nicht umhin, über Wege zu einer „alternativen demokratischen Republik“ (Leggewie) nachzudenken.
Wir fordern in diesem Buch die Etablierung einer „vierten Gewalt“: die Konsultative. Dazu soll eine breite und tiefgehende Konsultation der Bürgerschaft dem Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren vorangestellt und nachgeordnet werden. Wir sind überzeugt, dass eine solche Einbettung positiv auf den oft überfordert wirkenden Politikbetrieb zurückwirkt. (S. 9)
Das diskussionsfreudige Publikum stellte auch Fragen nach der rechtlichen Ausformung, etwa wie der verbindliche Charakter solcher Zukunftsräte innerhalb der demokratischen Entscheidungsebenen festgeschrieben werden soll. Die beiden Autoren verwiesen auf verschiedene Modellprojekte im In- und Ausland, wo solche rechtlichen Fragen der Kooperation bereits praktisch angegangen worden sind. Es geht Nanz und Leggewie aber um das Ausprobieren neuer Verfahren, weniger um formale juristische Fragen.
Dass ein Beteiligungsmanko besteht, darin war sich das Podium mit dem Publikum erkennbar einig. Dass im politischen Diskurs immer weniger inhaltliche Argumente ausgetauscht werden, stattdessen mit Sachzwängen, vermeintlicher Alternativlosigkeit, Parteitaktik oder schlicht mit Hohlphrasen „argumentiert“ wird, ist Politikbeobachtern kein neues Phänomen. Die Hoffnung ist natürlich, dass diese und andere Defizite der repräsentativen Demokratie mit konsultativen Beteiligungsverfahren angegangen werden können.
Norbert Lammert mochte sich am Morgen mit dieser Idee übrigens nicht recht anfreunden und rabulierte sich folgende Argumentation zurecht: Die Konsultative sei entweder eine Konkurrenz zum Parlament und damit abzulehnen oder aber keine Konkurrenz zum Parlament und damit überflüssig. Dass er das Buch gelesen hat, ist zu bezweifeln, denn es wird gerade die Kooperation mit den bestehenden demokratischen Institutionen darin vielfach betont und an Beispielen erklärt.
Die beiden Autoren wissen natürlich, dass ihr Vorschlag „naiv im Kantschen Sinne“ ist, also idealistisch, und sagen das auch ganz offen. Aber das ist ja kein Grund, es nicht mal auszuprobieren.
Wie kommt aber nun die Digitalisierung ins Spiel? Leggewie erwähnte am Rande, dass seit dem Niedergang der Piraten zu wenig über politische Partizipation diskutiert wird. Diesen Gedanken dürften viele politische Beobachter wohl teilen. Er räumte auf Nachfrage allerdings ein, dass die Verbindung neuer partizipativer Ideen mit digitalen Werkzeugen noch eine „Blindstrecke“ im neuen Buch sei. Er kündigte aber an, die Fragen der Digitalisierung in einem zweiten Band aufnehmen zu wollen. Derzeit steht noch das Diskutieren von Angesicht zu Angesicht im Mittelpunkt und eine gewisse Entschleunigung. Man könnte aber zumindest im Nachgang mit digitalen Mitteln dokumentieren und den Online-Zugriff anbieten.
Hätte jemand Lust, den zweiten Band hier in den Kommentaren schon mal vorzubereiten? :}
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: Netzpolitik in Südafrika: Zensur-Infrastruktur, Geheimdienste und Überwachung auf dem Vormarsch
: Netzpolitik in Südafrika: Zensur-Infrastruktur, Geheimdienste und Überwachung auf dem Vormarsch Ein Blick über den Tellerrand hat bekanntlich noch nie geschadet. Die Auslandskorrespondenten des Afrika-Ressorts von netzpolitik.org haben sich in Südafrika umgesehen, die dortigen netzpolitischen Diskussionen verfolgt, etwas von der Netzkultur aufgesaugt und einen Blick auf einige aktuelle Gesetzesvorhaben geworfen.
Südafrika zählt zu den sogenannten BRICS-Staaten, also den wirtschaftlichen Mittelmächten, zusammen mit Brasilien, Russland, Indien und China. Das Land ist seit mehreren Jahrzehnten der mit Abstand reichste Staat Afrikas. Telekommunikationsinfrastruktur konzentriert sich in urbanen Gebieten, ihre Nutzung ist stark einkommensabhängig. Der Schlüssel zum Internet ist oft das Smartphone, das sich jedoch längst nicht jeder leisten kann. In den Städten ist ein Großteil der Bevölkerung online und über Social-Media-Plattformen vernetzt, doch viele Menschen haben gar keinen Zugang zum breitbandigen Internet, besitzen keine Hardware oder sind Analphabeten.
Nach Ende der Apartheid gab sich das Land zwar eine moderne, sehr liberale Verfassung. Es herrscht aber weiterhin ein großes Bildungsgefälle und eine Ungleichheit der Chancen. Von mehr als einer Million Kindern, die vor zwölf Jahren in Südafrika eingeschult wurden, erreichte nicht einmal die Hälfte einen Abschluss der Sekundarschule. Etwa die Hälfte der Bevölkerung ist zudem unterbeschäftigt oder arbeitslos.
Trotzdem ist es eines der afrikanischen Länder, in die vergleichsweise hohe ausländische Investitionen in Wirtschaftsbereiche fließen, die mit Netz und Infrastruktur sowie mit technischer Ausbildung zu tun haben. Ein Beispiel dafür ist die „African Skills Initiative“ des US-Konzerns IBM, der soeben auch das erste Cloud-Data-Center in Südafrika eröffnete.
Internet-Zensur
Es wird bereits seit Monaten darüber gestritten, wie eine Regulierung privater kommerzieller Plattformen gestaltet werden soll. Dabei ist man mit den politischen Vorschlägen nicht zimperlich: In Südafrika droht ein Internet-Zensur-Gesetz, das auf dem afrikanischen Kontinent seinesgleichen sucht.
Jeder Film, jedes Spiel, jede Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen soll vorab klassifiziert werden. Gleichzeitig sollen die Nutzer angehalten werden, sich als Inhalteanbieter zu registrieren. Das betrifft Blogger oder Social-Media-Nutzer, die Inhalte hochladen, unabhängig davon, ob es große wirtschaftliche Unternehmen oder Tagebuch-Schreiber mit Katzenfotos sind.
Zusätzlich soll ein Ausschuss („Film and Publication Board“, FPB) gebildet werden, der sich hochgeladenen Inhalten von nicht registrierten Personen widmet und deren Videos oder Audio-Dateien bewertet und einordnet:
Upon classification, the Board shall dispatch a copy of the classification decision and an invoice payable by the online distributor within 30 days […] In this case, an «online distributor» might be a South African ISP, despite the fact that they might have no connection with any «global digital media platform» who might be hosting the content. And no provision seems to be made for content uploaded via non-local services. In either case, the draft presumes that ISPs have both the capacity and the will to take down the original video, and to upload a new, classified, version containing the FPB’s logo.
Ein südafrikanischer Internet Service Provider (ISP) stünde damit vor der Notwendigkeit, eine Zensur-Infrastruktur einzurichten und darüber Inhalte durch klassifizierte Versionen zu ersetzen. Generell wird der Entwurf aber für die eklatanten Eingriffe in das Recht auf unzensierte freie Rede kritisiert.
Überwachung
Eine ansteigende Zahl von Überwachungsmaßnahmen gegen Journalisten, politische Aktivisten und Menschenrechtler verzeichnet ein im letzten Jahr veröffentlichter Bericht: Big Brother Exposed (auch als pdf). Insbesondere den diversen südafrikanischen Geheimdiensten wird darin vorgeworfen, gegen NGOs und Aktivisten gezielt vorzugehen.
Zudem ist die wichtige Position des „Inspector General of Intelligence“ seit vielen Monaten unbesetzt und damit die Kontrolle der Geheimdienste nicht mehr gewährleistet. Jüngst wurde aber immerhin angekündigt, dass die lange verzögerte Wahl des Geheimdienstkontrolleurs nun endlich stattfinden soll. Allerdings wird der derzeit vorgeschlagene Kandidat, Cecil Burgess, als nicht unabhängig und geheimdienstnah kritisiert. Südafrikanische Behörden nutzen außerdem IMSI-Catcher, die „Grabber“ genannt werden. Ob und in welchem Maße der Einsatz rechtmäßig ist, gilt als ungeklärt.
Gegen NGOs, die Machenschaften der Geheimdienste kritisieren, geht man mit harten Bandagen vor. Man fühlt sich an Meldungen im Zusammenhang mit Russland erinnert, wenn über eine zivilgesellschaftliche Initiative wie Right2Know gar im südafrikanischen Parlament behauptet wird…
…certain NGOs, specifically Right2Know, were known to be agents working for foreign governments.
Kritiker als von ausländischen Mächten gesteuerte Sockenpuppen zu diffamieren, beantwortet allerdings noch nicht die Fragen, die sich nach der Rechtmäßigkeit von gezielten Überwachungsmaßnahmen stellen.
Aber auch jenseits gezielter Überwachung sind die südafrikanischen Pläne zur Vorratsdatenspeicherung drastisch: Der Entwurf des Communication-Related Information Act (RICA) würde Telekommunikationsunternehmen verpflichten, in Zukunft alle Metadaten der Nutzer für bis zu fünf Jahre zu speichern.
Nachdem im Jahr 2008 das sogenannte „National Communications Centre“ von einer Expertenkommission („Matthews Commission“) untersucht worden war und die von dort technisch administrierte Überwachung für ungesetzlich und nicht der Verfassung entsprechend erklärt wurde, blieb die Institution allerdings bestehen. Auch in RICA findet sich keine Regulierung des Überwachungszentrums. Zudem wird noch immer das Inkrafttreten des ersten südafrikanischen Datenschutzgesetzes („Protection of Personal Information Act“) hinausgezögert.
Netzpolitik in der Nische
Es gibt einige Parallelen in der politischen Geschichte von Südafrika und Deutschland, das viele Jahre eine unrühmliche Rolle als Unterstützer des Apartheid-Regimes einnahm. Doch das Ende der Apartheid und der Fall der Mauer liegen zeitlich nah beieinander und waren einschneidende Veränderungen der jeweiligen Gesellschaften, die nun mehr als fünfundzwanzig Jahre zurückliegen.
Das Wahlvolk ist hier wie dort mit den politischen Entwicklungen seitdem nicht durchgehend zufrieden – und drückt das über Social-Media-Kanäle auch ungeschminkt aus. Aufgrund der Tatsache, dass (im Vergleich zu Deutschland) vor allem Twitter von deutlich mehr Politikern, Journalisten und Aktivisten genutzt wird, sind die politischen Diskussionen schnell, weitgreifend und ziemlich heftig – und dann oft landesweite Nachrichten.
Eine nationale Kontroverse um Intoleranz, Rassismus, Xenophobie und Hass entzündete sich im Januar an dem Beispiel eines rassistischen Facebook-Posts von Penny Sparrow, einer Immobilienmaklerin. Ihr Post, in dem sie Schwarze mit Affen verglich, wurde schnell viral und trendete tagelang. Die Debattenkultur, die sich danach entfaltete, ist in ihrer Vehemenz kaum vergleichbar mit deutschen Usancen im Netz.
Argumentativ ähnelte der Streit den Diskussionen über hate speech in anderen Ländern. Er drehte sich auch um rechtliche Fragen der Strafbarkeit von rassistischer, sexistischer oder homophober Sprache und darum, ob nicht die Gefahr bestünde, dass bei einem Verbot auch Wortmeldungen umfasst werden, die etwa Rassismus kritisieren oder exponieren sollen. Wie ein „rechtswidriger Inhalt“, der entfernt werden soll, definiert ist, muss natürlich im Einzelfall betrachtet werden. Aber wo genau die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten wird, bleibt eine der Kernfragen.
Netzpolitische Themen stehen allerdings inhaltlich nur selten im Fokus nationaler Diskussionen. Grund dafür könnte vor allem die nach dem Aufstieg von Jacob Zuma 2009 nun wieder instabiler werdende politische Lage in Südafrika sein. Derzeit scheinen sich die studentischen Proteste gegen Studiengebühren zu Unruhen auszuweiten.
Viele netzpolitische Fragestellungen, die in anderen Ländern seit Jahren kontrovers diskutiert werden, finden in einer breiteren Öffentlichkeit allerdings bisher kaum Beachtung, etwa die Fragen der Netzneutralität, aber auch die massenhafte Auswertung und Ökonomisierung menschlicher Alltagskommunikation. Eine Ausnahme bilden nur einige Aspekte des verstärkten Sicherheitsstrebens („securitisation“) im Bereich von Polizei und Geheimdiensten, das in vielen Ländern zu beobachten und auch in Südafrika ein Streitthema ist.
Das Fehlen von öffentlichen netzpolitischen Diskursen muss zumindest für einige Bereiche von Technologiepolitik nicht unbedingt ein Nachteil sein. William Bird, Geschäftsführer von Media Monitoring Africa (MMA), drückt das so aus:
The fact that we lag behind the rest of the world has provided us with the opportunity to learn from international best practice.
Wer Südafrika ein bisschen besser kennenlernen möchte, dem sei der Film „Tsotsi“ (Trailer) aus dem Jahr 2005 empfohlen. Es ist einer der erfolgreichsten südafrikanischen Filme, der 2005 den Academy Award als bester fremdsprachiger Film bekam. „Tsotsi“ bedeutet übersetzt soviel wie Rowdy oder Gangster und spielt in einem Township von Johannesburg.
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: IFG-Ablehnung des Tages: Fragen zum BSI gefährden die „innere Sicherheit“
: IFG-Ablehnung des Tages: Fragen zum BSI gefährden die „innere Sicherheit“ Nach der umstrittenen Personalentscheidung für die Spitze des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die seit 18. Februar mit Arne Schönbohm besetzt ist, wollten wir das Anforderungsprofil für die Amtsführung in Erfahrung bringen. Dafür haben wir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und wollten vom Bundesministerium des Innern (BMI) die Informationen dazu abfragen.
Welche Qualifikationen sind für den Chefposten des technischen Dienstleisters der Bundesregierung und der Bevölkerung also notwendig?
Arne Schönbohm ist Betriebswirt und arbeitete in der Vergangenheit bei Daimler-Chrysler Aerospace und beim Rüstungskonzern EADS. Viele assoziieren mit seinem Nachnamen in erster Linie den CDU-Politiker und ehemaligen Innenminister Brandenburgs, Jörg Schönbohm. Dass der Sohn einem Verein namens „Cyber-Sicherheitsrat“ vorsaß, war vor der Bekanntgabe der Personalentscheidung weithin unbekannt. In dieser Funktion lobbyierte er gegen das IT-Sicherheitsgesetz, das die Bundesregierung auf den Weg brachte. In seinem neuen Posten wird er diese Kritik wohl nicht mehr verlautbaren.
Wer mehr über die Qualifikationen von Arne Schönbohm erfahren möchte, kann sich das bereits aktualisierte Linkedin-Profil des hartnäckig als „Cyber-Clown“ Geschmähten ansehen.
Unsere genaue Formulierung war die Bitte an das BMI zur Herausgabe aller…
…in Ihrem Haus verfügbaren Informationen zum Besetzungsverfahren des neuen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm, dazu gehört auch sämtliche Korrespondenz mit ihm und innerhalb des Hauses zu dem Vorgang.
Anfang März erhielten wir nun die postalische Antwort, die hier vollständig verfügbar (pdf) ist. Der IFG-Antrag wird abgelehnt.
Der Chefposten des BSI ist eine Frage der „inneren Sicherheit“
Das BMI begründet die Ablehnung mit § 3 Nr. 1 c) IFG, da aus Sicht des Ministeriums…
…das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben kann. Der Vorgang enthält Überlegungen zu einem inhaltlichen Anforderungsprofil an den künftigen BSI-Präsidenten: Dieses Anforderungsprofil kann Rückschlüsse auf die Schwerpunktsetzung / politische Agenda des BSI für die nächsten Jahre zulassen und ist daher im öffentlichen Interesse vertraulich zu halten. Die Kenntnisnahme der zukünftigen Schwerpunktsetzung des BSI durch Unbefugte läuft Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zuwider […]
Neben der Tatsache, dass sich das BMI mal wieder phrasenhaft auf die „innere Sicherheit“ beruft, wenn den Ministerialen sonst kein Grund einfällt, wie man verhindern kann, dass die geneigte Öffentlichkeit ihnen in die Karten guckt, lässt der Nachsatz zur Begründung tief blicken.
Offenbar ist das Motto des Ministeriums in Fragen des BSI: „zurück zu den Anfängen“. Das Amt war früher die „Zentralstelle für Chiffrierwesen“, eng verwoben mit der „Organisation Gehlen“, dem Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes (BND). Soll die Schwerpunktsetzung nun wieder in Richtung Geheimdienstunterstützer gehen, aber öffentlich besser nicht diskutiert werden? Welche Schwerpunkte des Amtes könnten potentiell überhaupt eine Frage sein, die relevant für die innere Sicherheit ist? Spielen offensive technische Angriffsmaßnahmen eine Rolle?
Wie ein Bekanntwerden der „politischen Agenda“ des Amtes die innere Sicherheit beeinträchtigen kann, bleibt ebenso rätselhaft. Immerhin räumt das Ministerium unverblümt ein, dem ihm unterstellten BSI eine politische Agenda gegeben zu haben.
Was die personenbezogenen Daten über Arne Schönbohm und Mitbewerber sowie Daten aus dem Personalauswahlverfahren angeht, ist die Ablehnung nachvollziehbar. Uns ging es natürlich nicht um persönliche Angaben, uns ging es um das Nachvollziehen der Entscheidung, die Kriterien des Anforderungsprofils und die gewünschten Qualifikationen für die Amtsspitze.
Selbstverständlich behalten wir uns vor, gegen den Bescheid des BMI Widerspruch einzulegen.
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: Bundeskanzlerin Angela Merkel erläutert „Cyberstrategie“
: Bundeskanzlerin Angela Merkel erläutert „Cyberstrategie“ Zu unserer Erbauung hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel Zeit für einen weiteren Video-Podcast genommen und erklärt uns die digitalen Herausforderungen beim Datenschutz und bei der IT-Sicherheit sowie Lösungsansätze für bestehende Probleme aus ihrer politischen Perspektive. Auch bei der Energiewende sieht Merkel digitales Potential.
Hacker mögen immer irgendwas hacken
Die Bundeskanzlerin hat ja schon eigene Erfahrungen mit „Cyberspionage“ sammeln müssen, etwa als ihr Telefon belauscht wurde oder als ein NSA-Trojaner auf dem Rechner einer Referatsleiterin im Bundeskanzleramt plaziert worden war und ein Ermittlungsverfahren wegen Spionage auslöste.
Was macht man also, wenn die Geheimdienste und ihre Partner die Spionagesoftware mit der Gießkanne über die Rechner der Welt verteilen und die grauen und schwarzen Märkte für Sicherheitslücken bedienen? Merkel schlägt vor, gegen die wuchernde „Cyberkriminalität“ Europol und Interpol in Stellung zu bringen:
„Wir werden als Regierung zwar unsere Cyberstrategie überarbeiten, aber wir müssen auch europäisch vernetzt sein. Deshalb gibt es bei Europol ein Cyberbekämpfungs-Zentrum – und auch bei Interpol ein solches Zentrum in Singapur. Die internationale Zusammenarbeit, auch der internationale Austausch, ist hier von allergrößter Bedeutung.“
„Cyberbekämpfung“ ist sicher nicht im Wortsinne zu verstehen. Aber wie dem auch sei: Bisher sind noch keine Fälle öffentlich geworden, in denen Europol oder Interpol gegen geheimdienstliche Schwarzmärkte für Exploits oder gegen deren Sabotage- und Spionagemaßnahmen tätig geworden wären.
Gefragt, wie man ansonsten noch für mehr Datensicherheit sorgen könne, stellt die Bundeskanzlerin folgende Abhilfe in Aussicht:
„Wir haben das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik, das BSI, das hier versucht, auch ein guter Partner für alle zu sein und die notwendigen Erneuerungen auch immer wieder auf die Tagesordnung zu bringen.“
Mit dem neuen Chef wird das Amt sicher ein verlässlicher Partner der Wirtschaft, so wie es in der Vergangenheit eine gute Hilfe beim Untergraben der IT-Sicherheit war, als es Beihilfe zur Entwicklung des Staatstrojaners leistete.
„Datenreichtum“
Merkel hat seit einigen Monaten ihre Rhetorik in Bezug auf Big-Data-Analysen verändert und preist auffallend die Chancen bei der Auswertung großer Datenmengen. Alles andere könnte nämlich die Wirtschaft schädigen.
Eine Unterscheidung zwischen personenbezogenen und anderen Daten nimmt sie nicht explizit vor, erwähnt aber „die Beziehung zwischen dem hergestellten Produkt und dem Kunden“ und die EU-Datenschutzgrundverordnung, so dass klar wird, dass sie auch die Auswertung von Daten über Menschen meint. Sie wünscht sich, dass…
„…der rechtliche Rahmen so geregelt wird, dass man das Big-Data-Management auch wirklich sehr gut machen kann.“
Auf dass sich der „Datenreichtum“ ohne lästige Fragen nach informationeller Selbstbestimmung mehre, Fragen nach dem Schutz der digitalen Privatsphäre bleiben außen vor. Merkel sieht folgerichtig unsere alltägliche Datenspur primär als „Rohstoff“:
„[D]as sind die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts: die Daten. Und in der Tat tut sich Deutschland an manchen Stellen noch schwerer als andere Länder, diese Daten auszuwerten. Aber sie werden in Zukunft natürlich von allergrößtem Interesse sein, weil sie auch – die großen Mengen an Daten – den Zugang zum Kunden bestimmen. Das heißt: Wer heute gute Maschinen, wer heute gute Autos herstellen kann, aber nicht in ausreichender Weise den Zugang zum Kunden bekommt, der wird morgen nicht mehr der Produzent oder der Hauptteil der Wertschöpfung sein. Und deshalb muss Deutschland hier aufholen.“
Mit „Zugang zum Kunden“ ist nur wenig verklausoliert die Auswertung personenbezogener Daten gemeint. Seine Produkte anders an den Mann zu bringen als durch Kundendurchleuchtung, ist offenbar kaum mehr denkbar.
Energiewende
Merkel war bekanntlich früher Umweltministerin und genehmigte in diesem Amt den Betrieb der Atom-Mülldeponie Asse. Nach dem Fukushima-Desaster hat sie den politischen Kurs Richtung Ausstieg aus der Atomenergie eingeleitet. Zweifelsohne ist sie eine Expertin in diesem Gebiet. Gefragt nach den Chancen der fortschreitenden Digitalisierung im Bereich der erneuerbaren Energien, gibt uns die Bundeskanzlerin mit, dass wir zur Energiewende folgendermaßen beitragen sollen:
„Und da ist natürlich auch das Thema „Smart Meter“, also intelligente Zähler, […] damit können private Nutzer auch einen großen Beitrag dazu leisten, dass die Energiewende gut gelingt.“
Nur wer diesen „Datenreichtum“ zu welchen Zwecken gebrauchen wird, erwähnt sie nicht.
Hier ist die Video-Version des Gesprächs, alternativ natürlich die Cyber-Merkel-Version.
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: Kommentare unserer Leser als Video
: Kommentare unserer Leser als Video
Wir haben uns in der Redaktion den Spaß gemacht, die Freitextfeldkommentare aus unserer Leserbefragung vorzulesen. Einen Zusammenschnitt daraus haben die Studenten von Effi Beißt dankenswerterweise erstellt, das man hier als mp4 finden kann.Da wir unsere Leser nicht tracken, wollten wir auf dem Wege der Befragung mehr über sie erfahren. Wer über die Ergebnisse lesen will, kann sich natürlich gern unsere Auswertung in mehreren Teilen ansehen sowie die erhellenden Kommentare darunter.
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: „Cyberclown“: Weitere Kritik am designierten BSI-Präsidenten Arne Schönbohm
: „Cyberclown“: Weitere Kritik am designierten BSI-Präsidenten Arne Schönbohm Der unter Kompetenzmangel- und Lobbyismusverdacht stehende Personalvorschlag zur geplanten Neubesetzung des BSI-Präsidenten (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Arne Schönbohm, ruft weiter Kritik hervor. Durch eine Stellungnahme zur Diskussion um die Leitung des BSI (pdf), die heute veröffentlicht wurde, gerät der Wunschkandidat des Innenministeriums erneut unter Druck.
In der Welt wird heute ebenfalls Kritik laut. Statt „Cyberclown“ zieht man hier die Bezeichnung „Pundit“ für Schönbohm heran, der Spezialexperte im Fernsehen. Auch gegenüber der „Welt“ gibt sich der designierte Präsident zugeknöpft und möchte zu seinen wirtschaftlichen Kontakten, Interessen und möglichen Ermittlungen nichts sagen:
Zu seiner Zeit bei dem Unternehmen schweigt Schönbohm. Eine Anfrage der „Welt“, ob auch gegen ihn ermittelt wurde, ließ er unbeantwortet. Auch den übrigen Kritikpunkten wollte er vor seiner Ernennung öffentlich nicht entgegentreten.
Es gab bereits parlamentarische schriftliche Anfragen, nach welchen Kriterien die Auswahl eigentlich erfolgt sei und welche Gespräche im Vorfeld der Besetzung stattgefunden hätten. Die Antworten ergaben aber wenig Erhellendes. Auch ein Termin für die Befassung des Kabinetts fehlt noch immer, die aber erfolgen muss, denn das Bundeskabinett muss zustimmen. Eigentlich sollte der neue BSI-Präsident bereits am 2. Februar 2016 seine Tätigkeit beginnen.
Ob er dazu fachlich in der Lage ist, daran bestehen erhebliche Zweifel. In der heutigen Stellungnahme des Netzwerk Datenschutzexpertise wird aber nicht nur seine mangelnde Qualifikation, sondern auch seine Militär- und Rüstungsnähe kritisiert:
Mit Schönbohm soll erstmalig ein Betriebswirt an der Spitze des BSI stehen. Der Sohn des CDU-Innenpolitikers und Generalleutnants a. D. Jörg Schönbohm begann seine Karriere als Manager in der Verteidigungssparte zuerst von Daimler, danach bei EADS. Nach eigenen Angaben ist er weiterhin Mitglied im „Förderkreis Heer“, einem Lobbyverband der Rüstungswirtschaft, und in der „Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik“, in dem sich Rüstungsfirmen und Abgeordnete vernetzen.
In der Stellungnahme findet sich der treffende Satz:
Die Präsidenten des BSI waren bislang ein Abbild der politischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzung des BSI.
Möglicherweise ist es gar kein Zufall, dass ein als „Cyberclown“ verspotteter rüstungsnaher Betriebswirt den Chefposten bekommen soll.
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: Steuert das Computersystem oder der Fahrzeuginsasse?
: Steuert das Computersystem oder der Fahrzeuginsasse? Um es fahrerlosen Autos zu ermöglichen, auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, müssen sie nicht nur im unübersichtlichen Stadtverkehr klarkommen, sondern auch rechtlichen Regeln genügen. Das betrifft auch die autonomen Google-Autos. Die US-amerikanische National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) teilte nun der Firma Alphabet Inc. – wie Google sich jetzt nennt – am 4. Februar brieflich mit, dass sich auch Computersysteme als Fahrer im rechtlichen Sinne eignen.
Reuters meldet heute dazu: Exclusive: „In boost to self-driving cars, U.S. tells Google computers can qualify as drivers“.
Laut Reuters schreibt die Behörde, sie werde…
…interpret „driver“ in the context of Google’s described motor vehicle design as referring to the (self-driving system), and not to any of the vehicle occupants.
Es käme auf das steuernde Computersystem an, nicht auf den Fahrzeuginsassen. Wie man bisherige rechtliche Hindernisse, etwa die Notwendigkeit eines Fußpedals zum Bremsen, abbauen kann, soll neu geregelt werden: Die Anforderungen für verkehrstüchtige autonome Fahrzeuge sollen in den nächsten sechs Monaten entstehen, um sie in „großer Zahl“ zuzulassen.
Seit Google im Oktober 2010 verlautbart hatte, dass erstmals einige vom Konzern modifizierte Toyota Prius vollständig autonom gefahren seien, steht also bereits der nächste wichtige Schritt bevor, nämlich die fahrerlosen Autos in den normalen Verkehr zu integrieren. Es gibt einen gewissen Wettlauf der Hersteller für autonome oder teilautonome Fahrzeuge, in dem die rechtlichen Regeln beim Testen der Prototypen natürlich hinderlich sein können. Die Zeit drängt, denn Alphabet/Google plant den Verkauf der selbstfahrenden Gefährte in etwa zwei Jahren.
Alphabet/Google hat sich bisher nicht zum Brief der NHTSA geäußert, man „evaluiere“ noch den Inhalt. Man werde aber wahrscheinlich mit den traditionellen Autobauern kooperieren, um fahrerlose Autos auf die Straßen zu bringen.
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: Kurzfilme beim Foresight-Filmfestival: Call for Entries
: Kurzfilme beim Foresight-Filmfestival: Call for Entries Das zweite Foresight-Filmfestival „Game Changers“ wird am 30. Juni 2016 in Halle an der Saale stattfinden. Dazu rufen die Organisatoren zu Einreichungen von Kurzfilmen bis 15. Mai 2016 in den Kategorien „Maker-Szene“, „Digitale Kompetenz“ und „Future Labs“ auf. Leitfrage für Filmschaffende und Forscher ist dieses Jahr: „Wie wollen, wie werden wir leben?“
Das Festival steht unter dem Motto: Science meets Vision. Deswegen soll es nicht um Science-Fiction, sondern eben um Science-Vision im Sinne von Forschungstrends gehen. Das Filmfestival „Foresight“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und ist am Vorabend der „Langen Nacht der Wissenschaften“ in Halle geplant. Auf der Website des Filmfestivals wird es auch live übertragen werden.
Im Mai wird die Jury ihre Tätigkeit aufnehmen und jeweils die fünf besten Filme in jeder Kategorie auswählen. Die Gewinner werden dann zum Festival am 30. Juni natürlich eingeladen. Und das Publikum kann am Festivalabend live mitbestimmen.
Einreichungen
Die Kurzfilme zu wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen sollen eine Länge von minimal dreißig Sekunden und maximal vier Minuten haben. Sie sind auf eine Größe von 400 MB beschränkt, sollten jedenfalls nicht sehr viel darüber liegen. Als Formate sind .mov- und .mp4-Dateien vorgeschrieben. Details zum Format und alle weiteren Informationen finden sich hier auf einen Blick (pdf).
Es gibt natürlich Beispiele für Kurzfilme über die Zukunftsthemen aus dem letzten Jahr, die man bei youtube bestaunen kann. Hier der Gewinner in der damaligen Kategorie „Künstliche Intelligenz“: der Kurzfilm 080, eine 3D-Animation. Eine andere Kategorie war „Post Privacy“, gewonnen hatte der Kurzfilm Malu.
Full Disclosure: Ich werde mich in der Jury engagieren.
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: Auswertung unserer Leserbefragung: Was wünscht Ihr Euch für die Website?
: Auswertung unserer Leserbefragung: Was wünscht Ihr Euch für die Website? Heute bringen wir den dritten und vorerst letzten Bericht zur Auswertung unserer Leserbefragung, die wir im Dezember in der Redaktion zusammen mit der Projektgruppe „Effi Beißt“ entwickelt und durchgeführt hatten.
Da wir in der Umfrage ja viele Antworten in den Freitextfeldern bekommen haben, servieren wir zusätzlich einige der Antworten auf die Bitte, den typischen netzpolitik.org-Leser zu charakterisieren. Zu den Fragen über Gründe für vergangene oder zukünftige Spenden und auch dazu, warum man sich nicht an der Leserfinanzierung beteiligt, geben wir wenige, aber recht typische Antworten wieder. Die Auswertung der Umfrage ergab übrigens, dass Frauen nach eigenen Angaben höhere Summen als Männer spenden, dafür aber seltener und in längeren Abständen.
Gestaltung der Website
Wir baten um Antworten zur Gestaltung und zur optischen Orientierung auf unserer Website, außerdem zu deren Ästhetik. netzpolitik.org wird nach den Antworten der Leser insgesamt als übersichtlich und optisch ansprechend empfunden. Allerdings ist die Website nicht so gestaltet, dass sich die Mehrzahl der Leser gut zurechtfindet. Bei den Angaben dazu ist eine hohe statistische Standardabweichung gemessen worden, weswegen man vermuten kann, dass regelmäßige Besucher der Website zu einer ganz anderen Einschätzung kommen als nur gelegentliche Leser. Man gewöhnt sich ja bekanntlich an vieles. Mit über dreißig Prozent an Lesern, die angeben, sich nur sehr schlecht auf der Seite zurechtzufinden, wollen wir aber natürlich nicht dauerhaft leben.
Nebenstehende Graphik gibt die Antworten auf einer 5‑stufigen Zustimmungsskala mit folgenden Skalenpolen wieder:
- 1 = trifft gar nicht zu
- 2 = trifft wenig zu
- 3 = trifft teils teils zu
- 4 = trifft ziemlich zu
- 5 = trifft völlig zu
Die Auswahlmöglichkeiten sollten den Satz vervollständigen: „Ich finde die Website von netzpolitik.org…
…übersichtlich,
optisch ansprechend,
ästhetisch,
altmodisch.Außerdem wurde gefragt, wie gut man sich zurechtfindet.
Insgesamt lässt sich aus den Antworten entnehmen, dass netzpolitik.org auch ästhetisch nur zufriedenstellend ist. Damit wir Euch in Zukunft vielleicht optisch mehr vom Hocker reißen können, führt das natürlich zu der Frage: Was wünscht Ihr Euch für die Website? Wir wollen in Zukunft ohnehin flexibler für neue Formate werden, auch was die Darstellung bei netzpolitik.org angeht.
Themenbereiche und Interessen
Aus dem ersten Teil der Auswertung ging hervor, dass die Leser überwiegend abends von zuhause aus unsere Website ansteuern. Es gab dazu eine Reihe von erhellenden Kommentaren, die einige der Gründe dafür erklären. Wir wollten aber nicht nur wissen, wie netzpolitik.org gelesen wird, sondern auch, was inhaltlich besonders interessiert. Mit der Frage „Wie stark interessieren Sie sich für die folgenden Themen?“ versuchten wir herauszufinden, welche der von uns bearbeiteten Themen aus Lesersicht besonders wichtig sind.
In der Auswahl waren: Datenschutz, Netzkultur, Netzneutralität, Überwachung, Urheberrecht, Menschenrechte im Netz, Europäische Netzpolitik, Geheimdienste, Medienkritik, Open Source und Infrastruktur. Übrigens interessieren sich die eher männlichen Leser signifikant stärker für Netzneutralität und Infrastruktur. Bei allen anderen Themenbereichen waren keine signifikanten Unterschiede zwischen den angegebenen Geschlechtern messbar.
In der nebenstehenden Graphik ist der Mittelwert der möglichen Antworten angegeben. Man konnte von „nicht“ bis „sehr“ eine Wertung auswählen:
- 1 = nicht
- 2 = wenig
- 3 = mittelmäßig
- 4 = ziemlich
- 5 = sehr
Wir haben uns doch ein wenig am Kopf gekratzt wegen eines Details im Ergebnis, denn wir hatten eine Kontroll-Kategorie aufgenommen, deren hohe Interessenwerte uns überraschten. Langjährige Leser wissen, dass wir wenig zum Thema Medienkritik schreiben. Nun stellt sich die Frage: Sollten wir uns hier vielleicht erweitern? Man könnte es auch so interpretieren, dass Meldungen mit netzpolitischem Bezug in Hinsicht auf die Darstellung und Wiedergabe durch andere Medien eine Betrachtung wert sein könnten. Kommentare zur Interpretation der Ergebnisse sind hier gern gesehen, auch zur Erklärung, was Ihr unter Medienkritik fassen würdet.
Toter Baum?
Wir haben in der Umfrage gebeten, auf die Frage „Welche Medien nutzen Sie, um sich über die oben genannten Themen zu informieren?“ zu antworten. Im Ergebnis spielen für die meisten Leser Online-Magazine und Social-Media-Kanäle eine herausragende Rolle, wenn sie sich über netzpolitische Themen auf dem Laufenden halten wollen. Soweit überrascht das wohl niemanden.
Bei unseren Lesern erreichen als Informationsquelle die Blogs den ersten Platz. Wir würden uns freuen, wenn einige von Euch in den Kommentaren offenlegen würden, welche das hauptsächlich sind. Außerdem würde uns sehr interessieren, wie Ihr die Zahlen zu den Zeitungen interpretiert. Sie liegen nämlich vor den klassischen Medien wie Fernsehen oder Radio und auch noch vor den Online-Mediatheken. Ist die Bedeutung der Zeitungen für Euch tatsächlich so hoch, dass sie nur knapp unterhalb der Social-Media-Kanäle liegt? Was versteht Ihr unter „Zeitung“? Bedeutet „Zeitung“ für Euch „auf Papier“?
Wir würden uns außerdem über Kommentare dazu freuen, was für Informationswege Ihr unter „andere“ verbucht. Nicht, dass wir die Gründung eines eigenen Darknet-Kanals oder einer papiernen Ausgabe als Flugblatt unmittelbar planen, aber ein paar Anregungen können ja nicht schaden.
Der typische Leser
Wir kredenzen Euch zum Schluss noch den selbstverständlich subjektiven Überblick zu den Antworten auf unsere Bitte: „Charakterisieren Sie bitte kurz, wie Sie sich den typischen Leser von netzpolitik.org vorstellen.“
Wir bitten den Humor unserer Leser zu entschuldigen, er ist aber leider typisch. :}
Viele Antworten zum Prototypen des netzpolitik.org-Lesers fielen inhaltlich sehr ähnlich aus. Eine häufig gewählte Formulierung war beispielsweise:
„Computeraffin, politisch interessiert mit Hang zum Aktionismus.“
oder
„Hat einen IT-Hintergrund, ist ein Nerd, will Dinge verstehen, bevor er sich eine Meinung bildet, ist eher introvertiert, steht für eine offene Gesellschaft, ist politisch eher links orientiert (bis auf die Trolle in den Kommentaren, die suchen nur Gründe, um sich aufzuregen :-)“
Das kann man auch knapper fassen:
„Freiheitsbegeisterte IT-Nerds? :D“
Mehrfach wurde es auch einfach so ausgedrückt:
„Nerd.“
Insgesamt treffen die Annahmen über den typischen Leser die in der Umfrage als Selbstbeschreibung gegebenen Antworten ganz gut. Natürlich gab es mehrfach auch die Antwort:
„Es gibt keinen typischen Leser.“
Auch häufiger zu finden zur Einschätzung der netzpolitik.org-Leser:
„Wie ich.“
Natürlich prägen auch die Kommentatoren hier im Blog das Bild vom typischen Leser. Entsprechend finden sich auch solche Freitextfelder wie:
„Manche von den Kommentarschreibern machen mir Angst.“
Aber keine Sorge, uns manchmal auch. Das ist aber beim Zuhören von anderer Leute Straßenbahngesprächen oft nicht anders, jedenfalls bei mir.
Generell kommt in den Freitextfeldern häufiger die Annahme vor, dass netzpolitik.org-Leser einen gewissen Weltverbesserungsanspruch auch jenseits der Netzpolitik hätten. Typisch ist etwa diese Antwort:
„Jemand, der sich auch sonst Gedanken darüber macht, was für eine Welt wir haben wollen und unseren Enkeln hinterlassen möchten.“
Aber Vorsicht, denn ob der geneigte Leser dabei unbeobachtet ist, bezweifeln einige Freifeldkommentatoren:
„Hat Datenbankeintrag der Geheimdienste, versteht Technik“
In der Kategorie „Antworten, die wir uns nicht erklären können“ fanden wir noch vor:
„Wolperdinger?“
…?
„Auch wenn ich Atheist bin, stell ich mir den typischen Leser wie Thomas von den Aposteln vor.“
Öhm…
Die schönste Antwort war wohl diese hier:
„Jeder, der das Internet nutzt, sollte netzpolitik.org lesen.“
Aber das war gar nicht gefragt. :}
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: Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung: „Eingriff in die Privatsphäre von Millionen Menschen“
In diesem Jahr war der Kampf für digitale Bürgerrechte vom #Landesverrat geprägt. : Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung: „Eingriff in die Privatsphäre von Millionen Menschen“ Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben eine Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung abgegeben, deren Wortlaut wir veröffentlichen. Sie wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz, nach dem jedweder Telekommunikationsverkehr aufgezeichnet werden soll. Hirsch, Baum und Leutheusser-Schnarrenberger begründen in ihrer Erklärung ihren Gang nach Karlsruhe und machen deutlich, warum eine überbordende Datenspeicherung ohne konkreten Anlass abzulehnen ist.
Die drei liberalen Politiker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Burkhard Hirsch und Gerhart Baum treten seit vielen Jahren für den Schutz der Grundrechte und gegen eine Umwandlung der freien in eine Art Präventionsgesellschaft ein. Sie haben das Bundesverfassungsgericht mehrfach erfolgreich angerufen, etwa beim sogenannten Großen Lauschangriff und beim Staatstrojaner. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hatte sogar die Courage, ihre erste Amtszeit als Bundesjustizministerin vorzeitig zu beenden, weil sie als Verfassungsministerin kein verfassungswidriges Gesetz mittragen wollte.
Die Erklärung im Wortlaut:
Karlsruhe sollte auch die neue Vorratsdatenspeicherung verwerfen
Das vorhergehende Gesetz über eine Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 als verfassungswidrig verworfen. Trotz dieses Urteils drängte die CDU auf eine massive Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch eine Neuauflage der elektronischen Überwachung. Sie scheiterte lange an der FDP.
Nun setzte sie ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durch – wie zuvor das alte gemeinsam mit der SPD. Damals hatte sich der Gesetzgeber auf eine Europäische Richtlinie berufen können, die nicht nur in Deutschland, sondern auch einer Reihe anderer europäischer Staaten äußerst umstritten war. Der Europäische Gerichtshof hat sie dankenswerter Weise aufgehoben, weil die Speicherung „anlasslos“ erfolgen sollte, flächendeckend, ohne konkreten Anlass.
Genau daran aber soll nach Meinung der Koalition auch das neue Gesetz festhalten, das wir mit der Verfassungsbeschwerde angreifen. Es fängt schon damit an, dass es maskiert ist: Es trägt einen falschen Namen. Es führt keine „Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten“ ein, sondern eine „Mindestspeicherfrist“ der Telekommunikationsverbindungen aller Bundesbürger „auf Vorrat“, also ohne konkreten Anlass. Das ist keine technische Kleinigkeit, sondern ein Eingriff in die Privatsphäre von Millionen Menschen, die keinen irgendwie gearteten Anlass für ihre Überwachung gegeben haben.
Aus den gespeicherten Daten kann man schon durch ihre technische Auswertung, unabhängig davon, wer dabei was gesagt hat, tiefe Einblicke in private Beziehungen aller Art gewinnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eindringlich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen Eingriff in die Privatsphäre in einer Tiefe und einem Umfang handelt, die bisher im deutschen Recht nicht möglich waren.
Es geht uns bei der Verfassungsbeschwerde nicht nur um die technische Frage, ob das neue Gesetz die sehr differenzierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu der früheren Fassung korrekt umgesetzt hat. Schon diese Frage ist zu verneinen. Nicht umsonst hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer den Bundespräsidenten aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Es gefährdet elementar die Berufsgeheimnispflichten zum Nachteil von Anwälten und ihrer Mandanten, von Ärzten und ihrer Patienten und natürlich auch der recherchierenden Journalisten. Man kann auch andere kaum nachvollziehbare Details nicht unberührt lassen: dass über die Funkzellenabfrage Bewegungsprofile unbescholtener Bürger entstehen, dass bei SMS-Nachrichten nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch ihr kompletter Inhalt gespeichert werden muss.
Es geht auch darum, dass das deutsche Verfassungsrecht Europa nicht einfach übergehen kann. Die Europäische Grundrechte-Charta verlangt nach der neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass bei elektronischen Übermittlungen ein konkreter Anlass zu der Speicherung gegeben sein muss. Das gehört zu den fundamentalen Grundregeln des europäischen Schutzes der Privatsphäre. Und es geht schließlich auch darum, dass die gut gemeinte Klausel des neuen Gesetzes, die Speicherung der Daten müsse in Deutschland erfolgen, mit der Europäischen Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar ist. Die Kommission hat das bereits formell mitgeteilt.
Das Grundproblem aber liegt darin, dass sich heute niemand der Benutzung elektronischer Kommunikationstechniken entziehen kann, ohne ein kontaktloser Einsiedler zu werden. Sie ersetzen weitgehend das persönliche Gespräch in Gegenwart des Partners. Sie ersetzen „normale“ Briefe. Sie überwinden Zeit und Raum wie niemals zuvor. Der Einzelne muss sicher sein können, dass er sich auf die Vertraulichkeit und Integrität der benutzten Technologie verlassen kann, solange nicht tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut bestehen. Denn die Kontakte des Bürgers einer digitalen Gesellschaft hinterlassen elektronische Spuren, deren weiteres Schicksal er nicht übersehen kann.
Das klassische Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG darf kein museale Erinnerung an graue Vorzeiten werden, in denen man noch unbefangen Kontakte mit anderen Menschen haben konnte. Er muss seine Kraft gerade unter den technischen Bedingungen unserer heutigen Gesellschaft entfalten können. Es muss möglich bleiben, miteinander vertraulich zu kommunizieren, eine Privatsphäre zu besitzen, sich in ihr zu bewegen und dabei sicher zu sein, dass in sie nur aus einem konkreten individuellen Anlass staatlich eingedrungen wird. Deswegen hat auch die Forderung des EuGH nach dem konkreten Anlass der „Vorratsdatenspeicherung“ und die immer wieder gestellte Frage, ob sie sich bei der Bekämpfung schwer Kriminalität überhaupt bewährt hat, eine erhebliche Bedeutung bekommen, die nicht auf eine Aufzählung von Einzelfällen reduziert werden kann.
Es ist besonders zu bedauern, dass der Gesetzgeber die Aufforderung nicht berücksichtigt hat, eine Bilanz zu ziehen, welche Verhaltensweisen oder Tatbestände schon heute über jedermann elektronisch erfasst und verdatet werden. Die technische Fortsetzung wird schließlich zu einer elektronischen Gesamtkontrolle selbst derjenigen Bürger führen, die „nichts zu verbergen“ haben – als eben ihr Privatleben, das in einer freien Gesellschaft niemanden etwas angeht.
Darum ist es notwendig, „nach Karlsruhe zu gehen“. Und darum sind wir der Überzeugung, dass auch dieses Gesetz keinen Bestand haben wird, von Rechts wegen.
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: Theodor-Heuss-Medaille für Online-Uni für Flüchtlinge: Kiron University
: Theodor-Heuss-Medaille für Online-Uni für Flüchtlinge: Kiron University Die Theodor-Heuss-Stiftung hat heute die Preisträger der Theodor-Heuss-Medaille 2016 bekanntgegeben. Unter dem Motto „Flucht nach Europa – Deutschland auf dem Weg: Solidarität und Phantasie aus der Mitte der Zivilgesellschaft“ erhalten fünf Projekte die undotierte Auszeichnung, weil sie solidarisch und phantasievoll auf Flüchtlinge zugegangen sind und damit beispielgebend zu deren Integration beigetragen haben.
Das Stiftung möchte vorbildliches demokratisches Verhalten, Zivilcourage und beispielhaftes Engagement für das Gemeinwohl fördern. Nachdem Max Schrems im letzten Jahr ausgezeichnet wurde, ist unter den Preisträgern der Theodor-Heuss-Medaillen 2016 nun die Kiron University, eine Online-Uni für Flüchtlinge. Im Wege des Crowdfunding konnte das Projekt über eine halbe Million Euro von Unterstützern einsammeln. Die Kiron University bietet akademische Bildung kostenlos an. Mehr als zehntausend Menschen meldeten sich nach dem Projektstart bei der Kiron University, rund tausend starteten im letzten Semester, um die ersten vier Semester zu durchlaufen.
Weitere Preisträger sind das Grandhotel Cosmopolis e. V., das Exilanten, Künstler und Touristen unter einem Dach vereint, Clowns ohne Grenzen Deutschland e. V., die versuchen, Lebensmut für Menschen in Krisengebieten und für Flüchtlinge in Deutschland zu geben, und die Fußballmannschaft Welcome United 03 des SV Babelsberg, eine Flüchtlingsfußballmannschaft im regulären Spielbetrieb.
Die Theodor-Heuss-Stiftung hat sich für die 51. Preisverleihung seit 1965 außerdem entschieden, all den „stillen Helfer“ und damit an die Zivilgesellschaft selbst eine Theodor-Heuss-Medaille zu verleihen. Die Preisverleihung wird am Samstag, 30. April 2016, im Neuen Schloss in Stuttgart stattfinden.
Full Disclosure: Ich wurde im Jahr 2013 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet und bin heute Mitglied im Kuratorium der Theodor-Heuss-Stiftung. Die Stiftung ist überparteilich und in Erinnerung an die Persönlichkeit und das politische Lebenswerk von Theodor Heuss 1964 gegründet worden.
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: Auswertung unserer Leserbefragung: Alles parteiverdrossene Nerds?
Zahlen verdrehen mit Statistik. : Auswertung unserer Leserbefragung: Alles parteiverdrossene Nerds? Ende des letzten Jahres haben wir unsere Leser um Teilnahme an einer Befragung gebeten, die von sechs Studenten der Universität der Künste in Berlin in Zusammenarbeit mit uns erstellt wurde. Sie unterstützen uns, die Leserschaft und unsere Außenwahrnehmung besser einschätzen zu können, sowie bei der Entwicklung von zukünftigen Kampagnen für netzpolitische Themen. Eine erste Auswertung hatten wir bereits veröffentlicht.
Heute zeigen wir weitere Ergebnisse mit einigen der Schlussfolgerungen, die das studentische Team aus der Umfrage gezogen hat. Natürlich sind wir wieder an Euren Kommentaren dazu interessiert. Die Garnitur sind einige anonyme Kommentare aus den Freifeldantworten.
Politische Präferenzen
Wir wollten von unseren Lesern erfahren, wie sie die politischen Programme verschiedener Parteien bewerten. Dafür wurde eine Skala für die Zustimmung zu den Programmen von „gar nicht“ bis „völlig“ angeboten. Das Ergebnis ist insgesamt eher ein Armutszeugnis für alle Parteien, denn die Zustimmung zu deren Programmen ist insgesamt gering.
Die genaue Fragestellung lautete: „Wie stark können Sie sich mit den politischen Programmen der folgenden Parteien identifizieren?“ Die Ergebnisse auf diese Frage für die einzelnen Parteien gibt die nebenstehende Tabelle wieder.
Mit einem Mittelwert von 3,1 ist unter unseren Lesern die Partei Die Linke eine Art Gewinner, dicht gefolgt von den Piraten mit 3,03, die zumindest bei unseren Lesern vergleichsweise viel Zuspruch finden. Beide Parteien der regierenden übergroßen Koalition finden wenig Zustimmung, die SPD liegt aber vor den Unionschristen. Ohne mich zu weit rauszuhängen und eine piratische oder grüne Kommentarschlacht um deren linke oder weniger linke Ausrichtung zu triggern, ist wohl deutlich, dass das politische Spektrum unserer Leser eher links ist gegenüber dem Teil der Bevölkerung, der bei Wahlen sein Kreuz macht. Dass die Oppositionsparteien bei der Vorratsdatenspeicherung, bei der Netzneutralität und bei vielen anderen netzpolitischen Themen kritische Positionen vertreten, dürfte zu diesem Ergebnis beigetragen haben.
Es gibt eine kleine Gruppe von Teilnehmern der Umfrage, die netzpolitik.org bisher nicht kannten oder jedenfalls nicht regelmäßig lesen. Unter ihnen ist übrigens die Zufriedenheit mit den politischen Programmen der Parteien fast genauso gering wie unter unseren Lesern. Ein signifikanter Unterschied war aber der Umfrage zu entnehmen: Die „Nichtkenner“, also Befragungsteilnehmer, die uns nicht kannten, sympathisierten eher mit den Parteien der aktuellen Koalition. Allerdings waren nur knapp vier Prozent der Umfrageteilnehmer solche „Nichtkenner“, damit etwa einhundert Personen. Entsprechend ist die statistische Aussagekraft gering.
Die Gretchenfrage
Einer der fünfzig Kommentatoren in der ersten Auswertung der Umfrage-Ergebnisse nannte es die „Gretchenfrage: Aktivisten oder Journalisten?“, denn wir hatten um Meinungen zu der Ausrichtung von netzpolitik.org in Bezug auf das Verhältnis von Journalismus zu Aktivismus gebeten.
Nach der Auswertung der Befragung fasst das studentische „Effi Beißt“-Team das Ergebnis so zusammen:
Die kritische Haltung des Blogs sollte trotz einer klareren Positionierung als journalistisches Medium bewahrt werden.
Die Kommentare gingen im Grundsatz auch in diese Richtung. Das kann man wohl einen klaren Auftrag nennen. :}
Alles Nerds?
Wir wollten uns außerdem ein Bild machen, in welchen Bereichen unsere Leser arbeiten. Vor allem interessierten uns die Branchen, die nah an unserem Themenspektrum liegen oder die einen technischen Bezug haben.
Die Antworten lassen klar darauf schließen, dass wir es mit einer großen Zahl von Lesern (über vierzig Prozent) zu tun haben, die im weitesten Sinne „in der IT“ arbeiten, also nicht ganz unbeleckt in technischen Fragen sein dürften. Andererseits geben auch knapp unter vierzig Prozent der Teilnehmer der Umfrage an, weder mit IT noch Medien noch Politik beruflich was am Hut zu haben.
In recht vielen Freitextfeldern drücken übrigens die potentiellen Leser-Nerds ihre Freude darüber aus, dass sie bei uns nicht mit Werbung oder Tracking behelligt werden, und geben das auch als Grund an, für uns zu spenden.
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: Vizekanzler Sigmar Gabriel über die überwachten TTIP-Leseräume: „Überflüssig“
: Vizekanzler Sigmar Gabriel über die überwachten TTIP-Leseräume: „Überflüssig“ Nach monatelangen Diskussionen um die mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen zum Handelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa (TTIP, Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) wurde gestern bekannt, dass es für Volksvertreter in Zukunft mehr Einblick geben soll. Dazu werden sogenannte TTIP-Leseräume eingerichtet, in denen nun auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages in einige der Verhandlungspapiere Einsicht nehmen können.
Tilo Jung nutzte heute die Gelegenheit, den Bundeswirtschaftsminister, SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzler Sigmar Gabriel nach den Umständen dieser TTIP-Sichtungen zu befragen. Es ergab sich ein kleiner Dialog, den wir hier wiedergeben. Hier sind die Fragen und Antworten ab Minute 42.50 nachzuhören, jung & naiv wird auch das Video noch online stellen.
Es gab massenhaft Proteste gegen die Geheimniskrämerei bei TTIP. Auch die stärkere Einbindung der nationalen Parlamente wird seit Monaten gefordert. Die Parlamentarier sollen nun zwar endlich Zugang bekommen, in diese Leseräume allerdings nur vereinzelt eintreten dürfen. Sie werden außerdem beim Lesen der Dokumente permanent überwacht und dürfen nur ein paar Notizen, jedoch keine Abschriften aus dem Gelesenen fertigen.
Gelten die Auflagen im TTIP-Leseraum auch für den Minister?
Tilo Jung fragte, ob diese Auflagen im TTIP-Leseraum nur für die Bundestagsabgeordneten oder auch für den Minister selbst gelten würden. Sigmar Gabriel antwortete:
Antwort: Ja, ich nehme mal an, ja. Ich bin ja auch Abgeordneter des Bundestages.
Im nachfolgenden Dialog verteidigt Gabriel die von Misstrauen gegenüber den Parlamentariern geprägten Bedingungen:
Tilo Jung: Sie werden also auch überwacht, wie Sie da lesen?
Sigmar Gabriel: Ja, das ist so.
Tilo Jung: Finden Sie das befriedigend?
Sigmar Gabriel: Mehr ist mit der Europäischen Union und den USA nicht rauszuverhandeln gewesen. Ich finde, ehrlich gesagt: Es macht ja jetzt wenig Sinn, einen ersten großen Schritt nach vorne, nämlich dass die Abgeordneten des Bundestages und übrigens auch die Bundesratsmitglieder Zugang zu diesem Raum und zu den Texten bekommen, jetzt gleich wieder dadurch kleinzureden, indem man sagt: Ihr dürft aber nicht mitschreiben und unterliegt bestimmten Einschränkungen.
Aber für den Vizekanzler zählt der Fortschritt:
Dass das etwas ist, was ich überflüssig finde, ist so. Aber dass wir die Vereinigten Staaten wenigstens zu diesem Schritt bekommen haben, find ich jetzt erstmal keinen Rückschritt, sondern einen Fortschritt.
Und ich bin ja Sozialdemokrat, ich glaube ja an die schrittweise Reformierbarkeit von unglücklichen Umständen.
Da die Verhandlungen bis Ende 2016 zu einem fertigen Vertragsentwurf führen sollen, könnten nicht ganz so kleine Schritte nutzbringend sein, um diese „unglücklichen Umstände“ zu verändern.
Die Position der CDU
Der Fairness halber sollte man wohl sagen: Das Problem heißt nicht nur SPD und nicht nur TTIP. Jürgen Hardt, Koordinator der transatlantischen Beziehungen zwischen Deutschland und den USA und Bundestagsabgeordneter der CDU, erklärte im Herbst zu den mangelnden Einblicken in Verhandlungen auch anderer internationaler Abkommen (Hervorhebung von mir):
Das ist die gängige Praxis bei allen Handelsabkommen gewesen. Jetzt bedürfte es eines einvernehmlichen Beschlusses, von dieser bisherigen Praxis abzuweichen, und da gibt es Widerstände natürlich vielleicht auf amerikanischer Seite, weil man sagt, wieso sollen wir das jetzt anders machen, nur weil es um ein Abkommen mit Europa geht, wir haben es bei anderen Abkommen ja auch nicht gemacht, und es gibt vielleicht auch Widerstände bei dem einen oder anderen Mitgliedsstaat in der Europäischen Union. Es ist zumindest mein Eindruck, dass es nicht 28 Mitgliedsstaaten sind, die diese große, breite Transparenz von Brüssel in der Frage fordern, so wie wir Deutschen das tun.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich übrigens laut ihrem Positionspapiers vom 21. September (pdf) für …
… die umfassende Einbindung der demokratisch legitimierten Institutionen, aber auch von Verbänden und Zivilgesellschaft (z. B. durch Informationen, Stellungnahmen, Anhörungen etc.), sowie die Gewährleistung größtmöglicher Transparenz der Verhandlungen
ein.
Die landläufige Vorstellung von einer „umfassenden Einbindung“ und „größtmöglichen Transparenz“ hat mit den Umständen der nun geplanten überwachten Einsichtnahme wohl wenig zu tun. Zumal es bisher nur um die Volksvertreter geht, nicht jedoch um die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Nicht nur die mangelnde Transparenz ist an TTIP kritikwürdig (pdf), allerdings ist die Einsichtnahme schlicht die Bedingung, um über die Inhalte streiten zu können.
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: Landesverrat: Eine gescheiterte Attacke auf die Pressefreiheit?
Bezahlte Überholspuren im Internet könnten eine Sackgasse für Vielfalt darstellen. : Landesverrat: Eine gescheiterte Attacke auf die Pressefreiheit? Sie haben weder ein Staatsgeheimnis gelüftet noch die Bundesrepublik verraten: Die beiden des Landesverrats Beschuldigten aus unserer Redaktion, Andre Meister und Markus Beckedahl, sind über die Einstellung des Verfahrens nach nur kurzem politischen Gezänk während der parlamentarischen Sommerpause Mitte August unterrichtet worden. Ob Generalbundesanwalt Harald Range einen Durchsuchungsbefehl für die Redaktion beantragen wollte, bleibt ungewiss. Im Zuge der Diskussion verlor er zwar sein Amt. Die beteiligten Ressorts, das Justiz- und das Innenministerium, mussten sich allerdings mit einigem Recht vorhalten lassen, ein Bauernopfer gebracht zu haben.
Den folgenden Kommentar habe ich für die Ausgabe 37 der CLARA geschrieben. Die Zeitschrift ist das Magazin der Links-Fraktion im Bundestag, die sich für den Schutz, nicht die Bestrafung von Whistleblowern einsetzt, die Pressefreiheit verteidigt und die Strafanzeigen von Hans-Georg Maaßen kritisiert hat. Der Beitrag ist eine leicht gekürzte Fassung.
Ein Kommentar.
Der Initiator der Ermittlungen, Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen, sitzt weiterhin fest im Sattel. Für die bei netzpolitik.org in Gänze publizierten geheimen Überwachungskonzepte seines Geheimdienstes musste er nur wenige kritische Nachfragen erdulden. Zu sehr hat sich im politischen Bewusstsein das Denken festgesetzt, dass gegen die Überwachungspläne der Spione ohnehin nicht viel zu machen sei. Gleichzeitig hängt die Latte wieder ein Stückchen höher, die ein Verantwortlicher reißen muss, um bei einem politischen Skandal mit Aussitzen, Schweigen oder Beschwichtigen nicht mehr durchzukommen.
Der Warnschuss ging nach hinten los
Geheime Dokumente werden ihren digitalen Weg in die Öffentlichkeit weiterhin finden, gerade was Geheimdienste angeht. Abgesehen von den Betroffenen, die ihre Geheimnisse damit preisgeben müssen, ist das für die interessierte Öffentlichkeit eine gute Nachricht. Dass diese Erkenntnis auch dem Inlandsgeheimdienst-Chef schwant, beweist gerade die gescheiterte Attacke auf die Pressefreiheit durch seine Strafanzeigen und die erhoffte und auch erfolgte Einleitung von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen Landesverrats.
„Die Anzeigensteller haben genau das Gegenteil erreicht von dem, was sie wollten.“
… ließ Justizminister Heiko Maas auf Maaßen gemünzt im Nachhinein verlauten. Was er allerdings nicht aussprach: Was war es denn, was der Geheimdienstchef mit seinen Strafanzeigen erreichen wollte? Sollte jemand mundtot gemacht werden, und wenn ja, wer?
Wenn man das „Gegenteil“ dessen sucht, kann man zunächst die Folgen der Landesverratsaffäre betrachten: Das Bewusstsein für die Bedeutung einer kritischen Presse ist insgesamt gestärkt, und der Reflex, sie zu verteidigen, fiel unerwartet breit und solidarisch aus. Zudem fand eine nachgelagerte Diskussion über die technischen Überwachungswünsche des Inlandsgeheimdienstes statt, die angesichts der übergroßen Koalition der Geheimdienstversteher zwar ohne unmittelbare politische Folgen blieb, aber den Menschen den Rücken stärkt, die aufgrund von Gewissensbissen brisante Papiere an Journalisten und die Öffentlichkeit geben. Das Ansehen der Inlandsgeheimen und ihres Präsidenten hat unterdessen weiter gelitten: Die PR-Initiative der Geheimdienste, die noch vor wenigen Monaten mehr Transparenz versprach, ist nun nicht mehr die einzige Lachnummer.
Wenn man dem Justizminister argumentativ folgt und Maaßen genau das Gegenteil zu erreichen trachtete, dann wollte er eine Diskussion um den Ausbau der technisierten Überwachung vermeiden, die veröffentlichten Papiere über die geplanten Schnüffeleien aus dem Netz tilgen und die undichten Stellen abgedichtet sehen. Soweit wäre das nicht überraschend, wenn man sich in die Denkweise eines Geheimdienstchefs hineinversetzt.
Wenn Maaßen aber mit den Strafanzeigen zugleich auch die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt gegen kritische Journalisten in Stellung bringen wollte, um die lästige Presse dadurch zu schwächen, hat er sich weit entfernt vom Schutz der Verfassung. Denn sowohl Rechtsstaatlichkeit als auch Pressefreiheit sind darin bekanntlich festgeschrieben. Der Warnschuss gegen Journalisten und ihre Informanten ging nach hinten los, der Pistolero aber blieb unbehelligt.
Immerhin rang sich nun Minister Maas dazu durch, eine Änderung der Gesetzesnorm zu erwägen. Er könne sich vorstellen, ähnlich wie beim Geheimnisverrat auch die Beihilfe zum Landesverrat straffrei zu stellen und damit Journalisten in Zukunft solche Ermittlungen zu ersparen. An seine Äußerungen zur geplanten Gesetzesänderung sollte man ihn erinnern, bevor erneut gegen Berichterstatter vorgegangen wird. Schließlich zeigte sich die Redaktion von netzpolitik.org unbeirrt und publizierte schon die nächsten Dokumente zu neuen technischen Überwachungsphantasien – diesmal vom Bundesnachrichtendienst.
Aber demjenigen, der mit der Presse zusammenarbeiten will, um die Öffentlichkeit zu informieren, hilft das Ansinnen des Justizminister noch nicht. Da wir aber ohne solch mutige Menschen über Geheimdienste wenig zu diskutieren hätten, ist Minister Maas als Reaktion auf die Landesverratsaffäre noch deutlich zu kurz gesprungen. Immerhin hat er seinem Amtskollegen Thomas de Maizière aber voraus, dass er überhaupt Stellung bezieht. Denn ob und wann die Strafanzeigen von Verfassungsschutzchef Maaßen in de Maizières Haus diskutiert wurden oder gar erwünscht waren, blieb bisher ungeklärt. Wer die peinliche politische und juristische Fehleinschätzung also wirklich zu verantworten hat, ist noch offen.
Die Inhalte der fraglichen auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente sind politisch ohnehin vom Innenministerium zu verantworten. Und sie sind der eigentliche Skandal: Als wäre nichts gewesen, als gäbe es gar keine Diskussion um das massenhafte Abgreifen digitaler Daten durch Geheimdienste sollen die Inlandsspione nun technisch weiter aufgerüstet werden.
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: Facebook investiert in Europa: Datacenter wird errichtet
: Facebook investiert in Europa: Datacenter wird errichtet Facebook gab heute bekannt, dass der Konzern in Irland ein großes Datacenter errichten wird. Dort befindet sich auch das internationale Hauptquartier des Unternehmens. Die irische Stadt Clonee, im County Meath, ist für das Vorhaben auserkoren worden: County Meath to Host First Facebook Data Center in Ireland.
Wie hoch das Investment sein wird, legt Facebook nicht offen, aber solche Datacenter sind keineswegs billig, wie das Beispiel des Fort Worth Data Center zeigt. Der Kostenrahmen könnte durchaus die Höhe von einer Milliarde Euro erreichen, zumal man auch ökologische Ziele hat:
Our data center in Clonee will be powered by 100 percent renewable energy, thanks to Ireland’s robust wind resources. This will help us reach our goal of powering 50 percent of our infrastructure with clean and renewable energy by the end of 2018.
Das Unternehmen, dessen lukratives Geschäftsmodell auf Werbung beruht, dürfte es sich leisten können. In Europa konnte Facebook im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von über drei Milliarden US-Dollar verzeichnen. Damit fiel wohl die Entscheidung leichter, nach dem Bau eines Datacenters in Schweden nun erneut in Europa zu investieren. Ganz so abschreckend dürfte die europäische Datenschutzgrundverordnung angesichts der zu erwartenden zukünftigen Einnahmen also nicht sein.
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: James Bamford über den kommerziellen Spionage- und Überwachungsmarkt
: James Bamford über den kommerziellen Spionage- und Überwachungsmarkt James Bamford, Autor und NSA-Chronist, hat für „Foreign Policy“ ein lesenswertes Stück über den kommerziellen Markt für Spionagesoftware und den damit verwobenen „Sicherheitsapparat“ verfasst: The Espionage Economy. Er nennt darin die Unternehmen auch beim Namen, die Hard- und Software an jeden Käufer verticken, der dafür bezahlt, darunter üble Diktatoren, die mit den Werkzeugen die Netze ganzer Staaten abhören.
Die Werkzeuge dieser Unternehmen ermöglichen es Regierungen erst, ihre und die Bürger anderer Staaten technisch zu überwachen. Bamford kommt daher zu dem naheliegenden Schluss, dass dieser Spionage- und Überwachungsmarkt strikter kontrolliert und reguliert werden sollte:
Citizens used to have technology on their side. In the age of analog communications, mass surveillance was labor-intensive; there were too many people, too many wires, and too few listeners. Today, however, advanced digital technology is on the side of the oppressor. It is impossible to turn back the clock, but it is not too late to enact strict regulations on spyware.
Vielleicht würde es aber auch helfen, wenn man der NSA erstmal ihr Budget um – sagen wir – siebzig Prozent kürzt. Ein Markt floriert ja auch deswegen, weil es finanzstarke Teilnehmer gibt.
Bamford hat wie kaum ein anderer frühzeitig und umfänglich die Aktivitäten der NSA und ihrer kommerziellen Helfer aufgedeckt und im Details beschrieben, was ihm beinahe Ermittlungen aufgrund des „Espionage Act“ einbrachte. Besonders seine Bücher „Body of Secrets“ (deutscher Titel: „NSA. Die Anatomie des mächtigsten Geheimdienstes der Welt“) und „The Shadow Factory: The Ultra-Secret NSA from 9/11 to the Eavesdropping on America“ sollten in keiner Bibliothek von Interessierten fehlen.
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: Romantik gegen Überwachung: Lichtermeer-Demo in Wien
: Romantik gegen Überwachung: Lichtermeer-Demo in Wien Wolltet Ihr auch schon immer mal einen Geheimdienst mit Photonen besprenkeln? Da böte sich der neue Inlandsgeheimdienst von Österreich an: Zu einem Lichtermeer gegen Überwachung ruft der AK Vorrat Österreich für den 23. Januar 2016 in Wien auf. Der Protest richtet sich gegen das österreichische Polizeiliche Staatsschutzgesetz, eine Art „Blankoscheck“ für Überwachung mit nur rudimentärer parlamentarischer Kontrolle über den Staatsschutz.
Das Gesetz passierte jüngst den österreichischen Innenausschuss ohne Änderungen, obwohl neben dem AK Vorrat auch Organisationen wie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, die Richtervereinigung und der Österreichische Journalisten-Club zahlreiche Einwände vorgebracht hatten. Auch alle vier Oppositionsparteien lehnen das Gesetz ab und verlangen die Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle.
Mittlerweile unterzeichneten mehr als 27.500 Menschen bei „https://www.staatschutz.at“ die Petition gegen das Gesetz. Was sie sich nicht bieten lassen wollen:
„Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.“
Los geht es ab 18:30 Uhr auf der Landstraßer Hauptstraße, das Lichtermeer soll dann gegen 18:45 Uhr an der Kreuzung Landstraßer Hauptstraße zum Rennweg erstrahlen.
Auf nach Wien zum Photonisieren! Und bitte macht Bilder.
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: Vorratsdatenspeicherung ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Auch SPD-Verein legt Verfassungsbeschwerde ein
: Vorratsdatenspeicherung ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Auch SPD-Verein legt Verfassungsbeschwerde ein Justizminister Heiko Maas bekommt Gegenwind aus seiner eigenen Partei. Der SPD-Verein D64 (Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.) hält das maßgeblich von Maas und Parteichef Sigmar Gabriel verantwortete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für eine eklatante Fehlentwicklung und legt ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde ein. Der Verein spricht von einer evidenten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und beantragt die sofortige Außerkraftsetzung. Die VDS sei „exzessiv, willkürlich und wirkungslos“.
Die VDS sei auch nicht verhältnismäßig. Das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile aufzuzeichnen, sei mit den Grundrechten nicht vereinbar.
Der D64-Vorstand verlautbart:
„Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt.“
Die anlasslose Kommunikations- und Bewegungsdatenspeicherung ist in der SPD umstritten und führt zu parteiinternen Auseinandersetzungen. Nur sechzig Prozent der Teilnehmer hatten sich auf dem SPD-Parteikonvent für den Gesetzesentwurf ausgesprochen. Gegen „Abweichler“, also Parteigenossen mit einer anderen Haltung zur Vorratsdatenspeicherung, gingen SPD-Funktionäre mit Drohungen und Druck vor.
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: Auswertung der Leser-Antworten auf unsere Umfrage: Da bleiben Fragen offen
: Auswertung der Leser-Antworten auf unsere Umfrage: Da bleiben Fragen offen Im Dezember wollten wir mit Hilfe einer Umfrage mehr darüber erfahren, was sich unsere Leser wünschen, welche Themen sie besonders interessieren, wie sie unsere Inhalte wahrnehmen und wer sie eigentlich sind. Heute präsentieren wir eine erste, noch unvollständige Auswertung der Ergebnisse. Da wir die Privatsphäre unserer Leser und Spender achten, ist die Befragung für uns eine wichtige Informationsquelle.
Zunächst wollen wir uns aber bedanken, denn das Feedback war ausgesprochen positiv und konstruktiv. Das studentische Team des Kommunikationsprojekts „Effi Beißt“, mit dem wir bis Mai 2016 zusammenarbeiten, konnte 2.446 ausgefüllte Fragebögen auswerten.
Unsere Leserschaft ist hauptsächlich männlich und zwischen zwanzig und vierzig Jahren alt. Nach eigenen Angaben sind sie überdurchschnittlich gut gebildet, knapp die Hälfte von ihnen arbeitet in einer Branche mit netzpolitischem Themenbezug. Ausweislich der Antworten der Umfrage fühlen sich die Umfrage-Teilnehmer von uns in erster Linie gut informiert und zum Nachdenken angeregt. Langeweile und Überforderung sind dagegen selten.
netzpolitik.org gehört ja zu dem kleinen Segment des leserfinanzierten Non-Profit-Journalismus, der die Inhalte kostenlos zur Verfügung stellt. Bedanken wollen wir uns daher auch für die Spenden unserer Leser, deren Höhe nach eigenen Angaben zwischen einem und 2.018 Euro lagen und die überwiegend die Überweisung als Zahlungsmethode präferieren.
Ein Ergebnis der Befragung ist, dass ein Viertel (knapp 24 Prozent) unserer Leser Schüler und Studenten sind, die in der Regel wenig Einkommen haben und sich daher an dieser Finanzierung in nur geringem Umfang beteiligen können, die wir aber andererseits natürlich gern erreichen möchten. Wir haben über alternative Wege der Unterstützung und Probleme bei den Spenden durch die Leser und die Vermarktungsdilemmata immer wieder mit Euch diskutiert. Das wollen wir anhand der ersten Ergebnisse der Umfrage nun gern wieder tun.
Wir haben aus der Umfrage gelernt, dass bei Euch die Themen Datenschutz, Überwachung und Netzneutralität auf das größte Interesse stoßen. Außerdem sind knapp achtzig Prozent der Umfrage-Teilnehmer der Ansicht, dass die politischen Programme der Parteien nicht zufriedenstellend sind. Das ist insofern erfreulich, dass wir beides ganz ähnlich sehen. :}
Spannend ist aber Eure Haltung in Bezug auf die Frage nach dem Verhältnis von Aktivismus und Journalismus. Wir werden als eher aktivistisch wahrgenommen, auf dem angebotenen Schieberegler der Umfrage hat sich aber eine signifikante Mehrheit dafür ausgesprochen, dass wir uns mehr in Richtung Journalismus bewegen sollen. Angesichts der aktuellen „Lügenpresse“-Diskussionen war diese klare Aufforderung für uns überraschend, denn das Ergebnis lässt auf eine hohe Wertschätzung journalistischer Arbeit schließen. Wir freuen uns daher über Eure Sicht auf dieses Ergebnis in den Kommentaren.
Wir haben uns durch viele hundert großteils sehr humorvolle, manchmal nachdenkliche und immer sehr sachliche Freitext-Kommentare gewühlt, von denen wir in nächster Zeit hier auch einige zum Besten geben werden. Einige Ergebnisse haben uns dabei ziemlich überrascht.
Dazu gehört, dass netzpolitik.org ganz überwiegend abends von zuhause aus gelesen wird, dafür wird meist die Website direkt angesteuert. Zugleich ist die Website der wichtigste Weg, um auf neue Artikel zu stoßen. Da die Umfrage hauptsächlich die Leser von netzpolitik.org erreicht hat, gibt es natürlich eine gewisse Verzerrung der Statistik, dennoch überraschen uns diesen Angaben. Deswegen würden wir gern etwas zu den Gründen von Euch hören. Gehört Ihr einfach nicht zu den Straßenbahn- und Mittagspausen-Klickern? Sind die Inhalte vielleicht zu komplex für den Nachrichten-Quickie zwischendurch? Sind netzpolitische Inhalte nur auf großen Bildschirmen zu ertragen? Seid Ihr vielleicht bloß Mobilfunk-Drossel-Opfer?

