Constanze
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: Android Pay beginnt die Eroberung Europas
: Android Pay beginnt die Eroberung Europas Mobile Bezahlmethoden werden als attraktiver Markt der Zukunft gesehen, den die großen Tech-Konzerne gerade unter sich aufteilen. In Europa sind die britischen Kunden heftig umworben: Apple Pay ist in Großbritannien bereits gestartet, ebenso Samsung Pay. Heute nun ist Google mit Android Pay an den britischen Markt gegangen.
Die mobilen Bezahldienste sollen sichere Zahlungswege bei teilnehmenden Shops ermöglichen, also am sogenannten „Point of sale“. Wettbewerber Apple Pay und das bereits in die Kritik geratene „Samsung Pay“ wurden zuerst in den Vereinigten Staaten angeboten. Seit Apple Pay auch in Großbritannien vertreten ist, konnte es sich bei vielen großen Shopping-Ketten als alternative Bezahlmethode schon etablieren. Nun zieht Alphabet Inc. (der umbenannte Mutterkonzern von Google) nach und erobert das erste Land außerhalb der Vereinigten Staaten. Dort war Android Pay ebenfalls schon seit September 2015 verfügbar. Voraussetzung ist weiterhin ein Android-fähiges Gerät (ab KitKat 4.4), das mit kontaktloser NFC-Technologie (Near Field Communication) ausgestattet ist.Android dominiert den Mobilmarkt mit etwa achtzig Prozent weltweitem Marktanteil bei Smartphone-Betriebssystemen, in Teilen Europas sogar um die neunzig Prozent, in Großbritannien immerhin etwa sechzig Prozent. Zum Vergleich: Apples iPhone kann nur etwa zwölf Prozent britischen und knapp achtzehn Prozent weltweiten Marktanteil erreichen. Entsprechend gilt der heutige Start von Android Pay in Großbritannien als ein möglicher Wendepunkt im europäischen kontaktlosen Mobile-Payment-Markt.
Der Konzern verlautbart:„Android smartphones will become even more useful with the launch of Android Pay. We’re bringing together payment networks, banks and retailers to help you pay simply and securely.“
Alphabet kündigt außerdem die Kooperation einer ganzen Reihe beliebter Shopping- und Franchise-Ketten sowie vielgenutzter Dienstleister an, darunter Starbucks, Deliveroo oder das Londoner Netzwerk des öffentlichen Personennahverkehrs. Unter welchen vertraglichen Bedingungen und Datennutzungsparametern die Partner arbeiten, ist bisher allerdings nicht bekannt.
Für die Nicht-Briten und Nicht-Amis unter uns: Wer die Funktionsweise von Android Pay aus Nutzerperspektive kennenlernen will, kann sich dieses Werbe-Video ansehen.
Bilderlizenz: CC-BY-ND 2.0, via jfingas.
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: Abschluss des Projekts „Effi Beißt“
: Abschluss des Projekts „Effi Beißt“ Seit Herbst 2015 haben wir mit dem studentischen Projekt „Effi Beißt“ zusammengearbeitet, um Ideen für die Zukunft von netzpolitik.org zu diskutieren. Jetzt hat die Studentengruppe ihren Bachelor-Abschlussbericht vorgelegt, der auch online zu lesen ist.
Darin finden sich Berichte aus jeder Phase der Projektarbeit. Die Effis haben sich Gedanken über die Zukunft des Journalismus und seine Finanzierung gemacht, Kampagnenideen entworfen und beispielsweise auch Videos konzeptioniert und umgesetzt, die unter Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 stehen.
Zusammen mit den Effis haben wir in einer Leserbefragung versucht herauszufinden, wie netzpolitik.org gelesen wird und was die Leser inhaltlich besonders interessiert. Die Auswertung mitsamt Eurer Kommentare war für uns auch deswegen interessant, weil wir unsere Leser nicht tracken und daher wenig Informationen vorlagen.
Es war für uns eine Freude mit Salomon, Helene, Aljoša, Alexander, Katrin und Clemens zusammenzuarbeiten. Wir wünschen viel Erfolg bei der Abschlusspräsentation während der Projektwoche:
Die Präsentation seht ihr am 26. Mai um 10 Uhr im Georg-Neumann-Saal am Einsteinufer.
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: Kurt Graulich im Interview über NSA-Selektoren und den „kleinsten Auslandsnachrichtendienst der deutschen Geschichte“
: Kurt Graulich im Interview über NSA-Selektoren und den „kleinsten Auslandsnachrichtendienst der deutschen Geschichte“ Der Jurist Kurt Graulich hatte im November letzten Jahres seinen Bericht über die NSA-Selektoren abgegeben, der klarstellen sollte, ob und wie die NSA mit Hilfe des BND europäische Unternehmen, Institutionen und Politiker ausgeforscht hat. Der Zeitschrift „vorgänge“ gab er nun ein Interview, in dem er über seine Arbeit, den politischen Streit darum und die Ergebnisse des Berichts spricht.
Im Rahmen der geheimdienstlichen Kooperation wurden die NSA-Selektoren in einem automatisierten Verfahren in das technische System des BND in Bad Aibling eingespeist. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht hatte für seine Untersuchung Excel-Listen der Selektoren einsehen dürfen. Diese Ablehnungslisten mit rund 39.000 NSA-Suchbegriffen waren im Zeitraum von 2005 bis 2015 entstanden.
Seine Berichte an das Kanzleramt, an den Bundestag und in gekürzter Version an die Öffentlichkeit führten auch dazu, dass die Bundesregierung in einer Pressemitteilung „technische und organisatorische Defizite“ beim Bundesnachrichtendienst (BND) einräumen musste, die aber inhaltlich nicht spezifiziert wurden. Technische Mängel und auch Rechtsbrüche ließen sich jedenfalls nicht mehr gänzlich vom Tisch wischen.
Graulichs Einsetzung war von politischem Streit begleitet. Er sei „von der Regierung durchgesetzt“ worden, die Große Koalition hätte seine Einsetzung mit ihrer großen Mehrheit im NSA-BND-Ausschuss einfach beschlossen. Im Interview weist er diesen Vorwurf zurück und erklärt, warum er trotz des politischen Streits den Auftrag angenommen habe:
„Die Grundannahme der Frage ist unzutreffend: ‚von der Regierung durchgesetzt‘ stimmt nicht. Ich habe erläutert, dass Verfahren und Auswahl der Sachverständigen Vertrauensperson [Graulich] dem Willen der Ausschussmehrheit folgten; ohne dieses Votum hätte die Bundesregierung anders vorgehen müssen. Im Übrigen gab es keinen von der Opposition benannten Gegenkandidaten. Streit ist im politischen Prozess normal und sollte einen Demokraten nicht irritieren. Auch Gesetze sind zu befolgen, wenn sie nicht einstimmig, sondern nur von einer parlamentarischen Mehrheit beschlossen werden. Fehlende Einstimmigkeit kann deshalb auch für die Übernahme einer solchen Funktion kein beachtlicher Einwand sein. Eher wäre es umgekehrt schwer zu begründen gewesen, wenn dem Beschluss der überwältigenden Mehrheit der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss nicht gefolgt worden wäre.“
Im Ergebnis seines Berichts bleibt festzustellen, dass zahlreiche und systematische Verstöße gegen das Memorandum of Agreement (MoA) nun aktenkundig sind. Die NSA versuchte also entgegen dieser Vereinbarung den deutschen Geheimdienstlern Selektoren unterzuschieben. Graulich fasst sein Ergebnis nochmal zusammen, nämlich dass…
„…4.971 Internet-Selektoren deutscher Grundrechtsträger in Deutschland und 3.269 Internet-Selektoren deutscher Grundrechtsträger im außereuropäischen Ausland herausgenommen wurden. Diese durften von vornherein nicht eingesetzt werden. […] Ein wichtiger Teil der abgelehnten Selektoren war […] systematisch auf allgemeine Bereiche europäischer Politik und Verwaltung gerichtet, welche niemals die Ausnahmevoraussetzungen erfüllten. Das politische Problem dieses Vorgehens liegt darin, dass hier gleichsam aus der Deckung einer Kooperation Aufklärung in befreundetem Gebiet betrieben wird. Darin liegt ein schwerwiegender Verstoß. Aus diesem Grund sind 22.024 Internet-Selektoren herausgenommen worden, die gegen Regierungseinrichtungen und staatliche Stellen von EU-Staaten gerichtet waren.“
Aber noch andere Gründe sprechen laut Graulich für die Rechtswidrigkeit des Vorgehens bei den Selektoren:
„Der BND konnte die Begründungen für gelieferten Selektoren bei der größten Datenbank der NSA nicht lesen. Das war kein Problem der NSA, sondern der unzulänglichen deutschen Software. Unter diesen Umständen war keine Entscheidung über den rechtsförmigen Charakter dieser Selektoren möglich, ihr Einsatz hätte unterbleiben müssen.“
Befragt zum nachfolgenden politischen Streit über sein Gutachten und dessen Inhalte, verweist Graulich darauf, dass die Regierungsfraktionen seinen Bericht ja „begrüßt“ hätten. Kritik aus der Opposition und aus den Medien hätten nur „taktische Bedeutung“, sie hätten auch nur „analytisch geringe Tiefe“. Angesichts der Eikonal-Lücke sowie der Vorwürfe gegen Graulich, als Gutachter direkt vom Bundesnachrichtendienst abgeschrieben zu haben, sind Bemerkungen über analytische Tiefe wohl eher deplaziert.
Zuletzt wiederholt Graulich noch diese erstaunliche geschichtliche Anleihe, die einhergeht mit dem Kosten-Argument:
„Solche [geheimdienstlichen] Kooperationen bestehen aber auch aus finanziellen Gründen, weil sie Kosten sparen. Die Bundesrepublik hat den mit Abstand kleinsten Auslandsnachrichtendienst der deutschen Geschichte. Ohne Kooperationen müsste dafür viel mehr eigenes Geld und Personal aufgewendet werden.“
Noch billiger wäre es allerdings, wenn man auf den Ausbau technisierter Überwachung durch Geheimdienste verzichten würde.
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: Interview zu Störerhaftung und Abmahnungen: „Wir haben ein Problem mit der Anwendung des Gesetzes durch unsere Gerichte“
: Interview zu Störerhaftung und Abmahnungen: „Wir haben ein Problem mit der Anwendung des Gesetzes durch unsere Gerichte“ Alle reden wieder über die Störerhaftung, seit die Bundesregierung eine Gesetzesänderung angekündigt hat. Wir sprechen in einem Interview mit Rechtsanwältin Beata Hubrig über Freifunk-Initiativen und Störerhaftung, Abmahnungen und Gegenwehr und darüber, welche Fragen noch offen sind und ob wirklich weniger Abmahnungen zu erwarten sind, wenn die Gesetzesänderung kommt.
Freifunker und Unterlassungserklärungen
netzpolitik.org: Sie vertreten in Vor- und Gerichtsverfahren Freifunker, die Empfänger der berüchtigten Schreiben von einer Abmahn-Kanzlei sind. Von wie vielen Freifunkern wurden denn mittlerweile erfolgreich Forderungen der auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien im Verfahren oder Vorverfahren eingetrieben?
RAin Hubrig: Keiner meiner Freifunk-Mandanten hat einer solchen Forderung nachgegeben. Auch alle anderen meiner Mandanten, die abgemahnt wurden, zahlten die geforderten Summen nicht und unterschrieben schon gar nicht diese gefährlichen Unterlassungserklärungen – auch keine modifizierten.
netzpolitik.org: Was ist denn das Problem mit diesen Unterlassungserklärungen? Kann man nicht einfach sagen: „Okay, ich werde nie wieder dieses Werk filesharen“, wenn man das ohnehin nicht vorhat, aber danach wenigstens seine Ruhe hat?
RAin Hubrig: Gegenfrage: Warum unterschreiben Sie kein Dokument, dass Sie ab heute „keine Ziegen mehr begatten werden“? Ernsthaft: In der Vergangenheit haben Gerichte solche Erklärungen schon als implizites Schuldeingeständnis eingestuft. Mit der Unterlassungserklärung wird eine Urkunde erstellt, in welcher der Unterzeichner sich dazu verpflichtet, ein konkretes rechtswidriges Verhalten nicht zu wiederholen. Diese Wiederholungsgefahr setzt denklogisch eine rechtswidrige Tat voraus.
netzpolitik.org: Sowohl die Große Koalition, die Piratenpartei als auch die Kanzlerin behaupten stolz, es gäbe nun einen Durchbruch und sie hätten die Störerhaftung abgeschafft oder abschaffen lassen. Zuerst einmal: Was ist ein Störer, warum muss er haften und was hat das mit offenen WLANs zu tun?
RAin Hubrig: Die Störerhaftung ist ein klassisches zivilrechtliches Rechtskonstrukt, welches mit den jetzt diskutierten Ideen auch nicht abgeschafft wird. Die Störerhaftung ist und bleibt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dort ist ein Störer jemand, der eine Gefahrenquelle in seiner Sphäre beseitigen und für den daraus entstandenen Schaden haften muss. Ich halte eine Übertragung der Störerhaftung auf das reine Zugänglichmachen von Internet schon immer für mehr als unglücklich. Schließlich soll in dieser Lesart ein Internetanschluss eine Gefahrenquelle sein.
netzpolitik.org: Es gibt entsprechend einen Unterschied zwischen einem Täter und einem Störer, beispielsweise dem Filesharer und dem Anschlussinhaber, der das WLAN betreibt?
RAin Hubrig: Genau, der Unterschied ist wichtig. Der Filesharer ist der sogenannte Täter, der auch schadensersatzpflichtig bleibt. Um ihn geht es derzeit aber nicht, obwohl wir diese Problematik auch dringend diskutieren müssen. Die Aufregung um das Gesetzesvorhaben, also die Novellierung des Telemediengesetzes (TMG), befasst sich allein mit dem Anschlussinhaber, also dem Störer im rechtlichen Sinne.
Ein Mehr an Rechtssicherheit?
netzpolitik.org: Und was genau wurde nun abgeschafft? Oder wofür gibt es nun ein Mehr an Rechtssicherheit? Haben sich die Dinge wirklich verbessert?
RAin Hubrig: In der Vergangenheitsform können wir noch nicht sprechen. Das Vorhaben, das TMG zu verändern, auf welche Art auch immer, ist schon längere Zeit in der Mache. Was sich jetzt verändert hat, beruht auf einem Machtwort der Kanzlerin, welches aber auch nur deshalb geschah, weil wir eine für Betreiber offener Netze positive Stellungnahme des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben. Zusammengefasst lässt der EuGH-Generalanwalt deutlich erkennen, dass er erzwungene Sicherungsmaßnahmen bei WLAN für europarechtswidrig hält.
Die Bundeskanzlerin erkennt diese politische Windrichtung und versucht, ihre Partei dahingehend zu orientieren und die Gesetzesänderung des TMG nach der Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts auszurichten. Dahinter steckt, dass sich der EuGH in mehr als zwei Drittel der Fälle in seinen Urteilen nach der Stellungnahme der EuGH-Generanwaltes richtet.
Meine Rechtsmeinung dazu ist unverändert, dass das aktuelle Telemediengesetz schon genug Schutz für Menschen bietet, die ihr Internet teilen möchten. Sie werden privilegiert, ohne Ausnahme bezieht sich diese Privilegierung auch auf Unterlassen, so der Wortlaut. Wir haben einzig ein Problem mit der Anwendung des Gesetzes durch unsere Gerichte, die durch die Übertragung der Störerhaftung aus dem BGB ins Internet hier wohl eine Haftungslücke schließen wollten.
Ein lustiges Bild: Eine internationale milliardenschwere Industrie schickt ihre Anwälte reihenweise in Lumpen vor die Amts- und Landgerichte Deutschlands und überzeugt die Richter davon, wie sehr sie finanziell unter den Auswüchsen des Filesharings litten. Und um ihr Geschäftmodell bis auf den letzten Cent durchdrücken zu können, sollen die Gerichte dafür sorgen, dass das Internet vorgeblich kein rechts- oder haftungsfreier Raum mehr sei.
Das gebetsmühlenartige Gejaule dieser Verfechter einer „Haftungslücke“ soll davon ablenken, dass in diesen und anderen gesellschaftlichen Feldern – wenn überhaupt – in zwanzig Prozent aller Haftungsfälle jemand erfolgreich in Regress genommen werden kann.
netzpolitik.org: Das Bundeswirtschaftsministerium behauptet ja in seiner FAQ aus dem Jahr 2015, die jüngsten Entscheidungen der Gerichte seien „nur untergerichtlich“ und daher nicht maßgeblich. Was genau wurde denn in den sogenannten Freifunk-Verfahren entschieden, die hier angesprochen sind?
RAin Hubrig: Es handelte sich um eine Kostenentscheidung, also grob gesprochen beantwortete das Gericht rein summarisch die Erfolgsaussichten der negativen Feststellungsklage eines Freifunkers positiv. Man kann immer solche erstinstanzlichen Entscheidungen als minderwertig abtun, wenn man sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht auseinandersetzen möchte – ich würde sie allerdings nie „untergerichtlich“ nennen.
netzpolitik.org: Was ist eine solche „negative Feststellungsklage“?
RAin Hubrig: Eine Abmahnung setzt eigentlich eine berechtigte Forderung voraus. Da meine Mandaten und ich davon ausgehen, dass sie unberechtigt ist, muss diese Forderung natürlich in einem Antwortschreiben an den Vertreter der Rechteinhaber bestritten werden, verbunden mit einer Aufforderung, die Forderung zurückzunehmen. Freifunker beispielsweise tun dies regelmäßig, auch mit einer zeitnahen Frist.
Geht die Rücknahme der Forderung nicht innerhalb der Frist ein, kann mittels dieser negativen Feststellungsklage vor dem zuständigen Gericht (in Berlin das AG Charlottenburg) festzustellen beantragt werden, dass die ursprüngliche Forderung nicht besteht. Dies schafft Klarheit. Oft hängen die Forderungen der Abmahner bis zur Verjährung (grob drei Jahre) in der Luft, der Abgemahnte könnte in dieser Zeit jederzeit verklagt werden.
Was ist mit den Kosten bei unberechtigter Abmahnung?
netzpolitik.org: Kann ich denn mein WLAN zuhause nach der derzeitigen Rechtslage bedenkenlos meinen Nachbarn oder Passanten zur Verfügung stellen?
RAin Hubrig: Mein klare Rechtsmeinung dazu: ja, aber nicht bedenkenlos. Aber was kann man heute schon noch bedenkenlos machen? Bei mir holen sich selbst Künstler inzwischen im Vorfeld rechtlichen Rat ein.
netzpolitik.org: Wenn die Abmahnung unberechtigt war, werden dann eigentlich meine Anwaltskosten ersetzt?
RAin Hubrig: Es gibt rechtstheoretisch die Möglichkeit, sich bei einer unberechtigten Abmahnung seine eigenen Kosten bei Einschaltung eines eigenen Anwalts ersetzen zu lassen. Nach ständiger Rechtsprechung bei Abmahnungen im gewerblichen Rechtschutz existiert ein Schadensersatzanspruch aus allgemeinem Deliktsrecht, also § 823 BGB. Hier sagt die Rechtsprechung, der Abmahnende hätte sich durch eine gewissenhafte Prüfung und aufgrund vernünftiger und billiger Überlegung die Überzeugung verschaffen müssen, dass sein Schutzrecht rechtlich besteht. Das sind sehr hohe Voraussetzungen, und dass der Abgemahnte dies auch tatsächlich beweisen kann, ist fast ausgeschlossen, da er fast nie Zugang dazu hat, wie der Abmahnende die vorgebliche Rechtsverletzung im Vorfeld prüft. Weiter ist fraglich, ob diese Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtsschutz auch auf das Urheberrecht übertragen werden kann. Für die Übertragung auf das Urheberrecht spricht, dass sich sonst der Abmahner relativ weit mit seinen Abmahnungen bewegen kann, ohne irgendwelchen möglichen Kosten ausgesetzt zu sein, so dass auch Abmahnungen auf gut Glück möglich sind.
netzpolitik.org: Was würden Sie denn betroffenen Bürgern auf den Weg geben?
RAin Hubrig: Ich denke, dass jeder einzelne Betroffene diesen rechtlichen Auswüchsen – diesem Quatsch! – mit Härte begegnen muss. Dazu gehört mindestens, dass den Forderungen deutlich widersprochen wird. Faustregel ist: „Wenn ich es nicht war, bestehen gegen mich auch keine Forderungen.“
Wichtig ist auch, dass die Tatsache als solches benannt wird, nämlich dass dieses Geschäftsmodell der im Industriemaßstab massenhaft abmahnenden Kanzleien auf der Angst vor Anwälten und Gerichtsprozessen beruht. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass durch diese Abmahnpraxis das Ansehen der Juristen erheblich leidet.
netzpolitik.org: Vielen Dank, dass Sie uns für dieses Gespräch zur Verfügung standen.
Beata Hubrig ist Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Datenschutz und Kommunikationsrecht. Sie unterstützt seit Jahren ehrenamtlich Freifunker in ihrem Kampf gegen urheberrechtliche Abmahnungen.
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: Zusammenarbeit der Deutschen Bahn mit Auskunftei Arvato Infoscore (Update)
Kostenloses WLAN soll künftig zum Standard im Regionalverkehr werden, fordert Verkehrsminister Alexander Dobrindt. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/kaffeeeinstein/3886927396/">kaffeeeinstein</a> : Zusammenarbeit der Deutschen Bahn mit Auskunftei Arvato Infoscore (Update) Gestern berichtete die tagesschau über einen Datendeal zwischen der Deutschen Bahn und der Auskunftei Arvato Infoscore, einer Bertelsmann-Tochter, der ohne Wissen der Kunden stattgefunden haben soll. Es ging um die Datenweitergabe von Bahn-Kunden bei Vorfällen von Fahrpreisnachzahlungen, die mehr als eine Million mal pro Jahr eingetrieben werden.
Den Vorwurf, Kundendaten bei Fahrkartenkontrollen an Auskunfteien weiterzugeben, versucht die Deutsche Bahn heute zu entkräften. In einer Pressemeldung mit dem Titel „Deutsche Bahn gibt keine Kundendaten weiter“ räumt sie ein, Kundendaten weiterzugeben, nämlich an Arvato Infoscore („Wir minimieren Ihre Zahlungsausfälle“), die als Dienstleister bei Inkassoverfahren beauftragt sind.
Allerdings erfolge diese Auftragsdatenverarbeitung nach den „strengen Vorgaben“ der DB und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), versichert der Konzern. Dabei soll es bleiben:
Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen gibt es für die DB keinen Anlass, an der vertragsgemäßen und datenschutzkonformen Arbeit von Arvato Infoscore zu zweifeln.
Entgegen der Darstellung des SWR, nach der Kundendaten auch für Scoring-Zwecke missbraucht worden sein sollen, gibt die DB an, dass alle von Arvato Infoscore „im Rahmen der Fahrpreisnacherhebung gespeicherten Daten“ ausschließlich zur Abwicklung der Inkasse-Vorgänge erhoben werden.
Arvato Infoscore gehört zu einer Reihe von Unternehmen der Arvato-Gruppe von Bertelsmann, die mit etwa 33.000 Mitarbeitern 3,8 Milliarden Euro Jahresumsatz erwirtschaftet. Arvato Infoscore hat seinen Sitz in Baden-Baden und arbeitet neben dem Geschäftsfeld Inkasso auch im Bereich Kreditscoring, Risikoprüfung und Direktmarketing. Es hat nicht den besten Leumund, in den letzten Jahren wurde immer wieder über ungenaue oder unrichtige Bonitätsauskünfte berichtet.
Aus der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg hört man entsprechend ganz andere Töne, die durchaus Anlass geben könnten, an der Einschätzung der DB zu zweifeln. Denn nach Angaben der Behörde sei jede zweite Beschwerde gegen Arvato Infoscore berechtigt:
Bei Infoscore hat man den Verdacht, dass alles gespeichert wird, was von Dritten reinkommt, oftmals völlig undifferenziert.
Anders als bei der Bahn ist auf der Website von Arvato Infoscore keine Stellungnahme zu finden. Wir haben daher angerufen und um eine Reaktion gebeten. Die wurde uns schriftlich zwar versprochen, traf aber bis jetzt nicht ein. Wir reichen sie natürlich nach, falls wir sie noch bekommen.
Update: Wir haben die Stellungnahme der arvato infoscore GmbH bekommen. Die „falsche Berichterstattung von tagesschau.de“ wird darin zurückgewiesen, und zwar „entschieden“:
Die infoscore Forderungsmanagement GmbH (IFM), ein Tochterunternehmen von arvato Financial Solutions, und die DB Vertrieb arbeiten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz zusammen. IFM arbeitet auf Weisung und nach Vorgaben der DB Vertrieb. Umfang und Inhalt der Bearbeitung sind im Auftragsdatenverarbeitungsvertrag genaustens festgelegt. Sinn und Zweck einer Auftragsdatenverarbeitung ist es, bestimmte – vorab fest definierte – Tätigkeiten für einen Dritten in dessen Namen auszuführen. […]
Die IFM übernimmt von der Deutschen Bahn die debitorische Verwaltung inkl. kaufmännischem Mahnwesen für die Fahrpreisnacherhebung im Namen der Deutschen Bahn. Dies ist ein übliches Vorgehen, das auch weitere namhafte Unternehmen in Anspruch nehmen. Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die infoscore Forderungsmanagement GmbH als beauftragter Dienstleister nicht als dritte Stelle anzusehen. Alle von der IFM im Rahmen der Fahrpreisnacherhebung gespeicherten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung dieser Vorgänge erhoben. Eine Einmeldung an eine Auskunftei erfolgt nicht.Kürzlich hatte die Deutsche Bahn wegen der Ankündigung der Öffnung einiger ihrer Datensätze in Open-Data-Manier noch Lob geernet, aber vielleicht haben sie das mit „Open Data“ etwas missverstanden.
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: „Ernste Konsequenzen“: Twitter dreht den Geheimdiensten den Datenhahn zu
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/19763431084/">Cord Cutters</a> : „Ernste Konsequenzen“: Twitter dreht den Geheimdiensten den Datenhahn zu Gestern ging die Meldung rum, dass Twitter den US-amerikanischen Geheimdiensten den Datenhahn abgedreht haben soll. Das Wall Street Journal behauptet, das hätten die wie üblich namenlosen „senior U.S. intelligence officials“ bestätigt. Postwendend wurde seitens geheimdienstnaher Kreise von „ernsten Konsequenzen“ gesprochen, die diese Entscheidung haben würde.
Von Twitter selbst ist seit der Veröffentlichung durch das Wall Street Journal kein Kommentar verlautbart, aber das Unternehmen neigt auch in anderen Fällen geheimdienstlicher Aktivitäten dazu, Auskünfte zu verweigern.
Das Unternehmen Twitter Inc. mit Aktien im Allzeit-Tief, einem Zwei-Milliarden-Dollar-Verlust seit 2011 und derzeit etwa 310 Millionen aktiven Nutzern pro Monat erreicht etwa ein Fünftel der Reichweite von Facebook, ist aber wegen der Nachrichtenlastigkeit und wegen der Schnelligkeit der Reaktionen bei aktuellen Ereignissen für die Geheimdienste interessant.
Strategischer Partner des Unternehmens ist die New Yorker Firma Dataminr, das von Beratern, Investoren und Ex-Google-Leuten mit finanzieller Unterstützung von Credit Suisse und Goldman Sachs gegründet wurde und Echtzeitzugriff auf die „Twitter Firehose“ hat, die alle öffentlichen Tweets umfassen. Natürlich sind diese Tweets genau das, nämlich öffentlich und damit für jedermann auswertbar. Dennoch ist die Zusammenarbeit mit Twitter für Dataminr zum einen ein technologischer Vorteil für die Auswertung, zum anderen dürfen die Analysen exklusiv vermarktet werden.
Dataminr gibt als hauptsächliche Kunden die Finanzbranche, den Nachrichtensektor und den „Public Sector“ an, was Strafverfolger und auch Geheimdienste umfassen dürfte. Die Kommentierung der US-Presse interpretiert den Schritt daher als weitere Eskalation zwischen dem kommerziellen Technologiesektor und der US-Administration in Sachen geheimdienstlichen Zugriffen. Im Wall Street Journal (Subscriber only) sagt der Jurist und ehemalige Regierungsberater Peter Swire:
Post-Snowden, American-based information technology companies don’t want to be seen as an arm of the US intelligence community.
Es gibt übrigens von Dataminr ein Video, das ein wenig deren Arbeitsweise erklärt:
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: „Smarte Diktatur“: Machttechnologien und unser Selbstverständnis
: „Smarte Diktatur“: Machttechnologien und unser Selbstverständnis Heute schon nach einem neuen „disruptiven Bett“ oder einer App für den Wasserhahn Ausschau gehalten oder sich vom smarten Gerät am Arm dazu überzeugen lassen, vier Runden um den Block zu laufen? Ob ja oder nein: Es kann nicht schaden, sich Gedanken zu machen über die Digitalkultur, das Effizienzdenken und die Freiheit, die man sich selbst zumuten kann.
Das hat der Sozialwissenschaftler Harald Welzer getan. Anlässlich des Erscheinens seinen neuen Buchs „Die smarte Diktatur. Der Angriff auf unsere Freiheit“ (S. Fischer) hat er in einem Gespräch mit Richard David Precht in Berlin seine Thesen diskutiert und im „Spiegel“ ein Essay veröffentlicht: Die digitale Diktatur. Und wie man sie bekämpft. (Paywall, Print Nr. 17, S. 128f.) Es ist eigentlich kein Essay, mehr eine Mischung aus Polemik und praktischer Lebenshilfe:
Alles, was unseren zivilisatorischen Standard geschaffen hat und sichert, […] hat mit Algorithmen nichts zu tun. Also glauben Sie den ganzen Quatsch nicht. Bitte. Und glauben Sie auch den ganzen anderen Käse nicht, den die Verkäufer der smarten Welt Ihnen andrehen wollen: dass Sie ohne GPS nicht überleben könnten und ohne Netflix keine Filme sehen könnten und ohne App sich nicht die Schuhe zubinden könnten. (Hervorhebung vom Autor)
Wenn man nun annehmen könnte, Welzer sei eine Art Digitalfeind mit Wut im Bauch, überzeugt sein Buch zwar nicht gänzlich vom Gegenteil. Es liefert aber anregende, manchmal anekdotenhafte Einsichten in unsere Digitalkultur, die Sicht auf demokratische Grundwerte unter digitalen Bedingungen, die Radikalisierung des Kapitalismus und den praktischen Konsumismus.
Seine im „Spiegel“ und im neuen Buch dargebotenen Regeln für „Systemstörungen“ und wie man sich dem Datenwust entzieht, stehen am Schluss seiner Ausführungen und sollen politisieren. Denn Welzer geht es explizit um die Politisierung des Themas, die er als Intention für sein Engagement nennt. Wer Welzers frühere Bücher gelesen hat oder ihn kennt, den wird das nicht überraschen.
Seine Ideen zum Widerstand können allerdings nicht durchweg überzeugen, etwa wenn Welzer dem weitverbreiteten Irrglauben anhängt, man müsse nur die „Menge der Daten exponentiell erhöhen“, dann würden die Geheimdienste schon daran ersticken. Dennoch regen seine Ideen zum Nachdenken an, auch wegen der aktuellen EU-Pläne, nach denen Filterung und Überwachung direkt auf den kommerziellen Plattformen durchgeführt und damit privatisiert werden sollen, und wegen der strukturellen Veränderungen im Journalismus.
Precht bemängelte im Gespräch zu Recht, dass ein paar Ideen zum Widerstand noch keine politische Agenda seien. Dem entgegnet Welzer: Das Gemeinwesen sei zwar „in Erosion begriffen“, die sei aber nicht zwangsläufig, denn eine Re-Politisierung sei möglich und jede Gesellschaft veränderbar. Es sei ja nicht so, dass wir irgendwie bedroht würden, wir gezwungen würden, mit unseren Daten hausieren zu gehen. Dass wir sie einfach freiwillig weggeben, findet Welzer „erbärmlich“:
Man sollte sich seine Freiheit nicht abkaufen lassen.
Welzer schreibt darüber, wie wir uns nicht nur die Freiheit, sondern auch die Autonomie abkaufen lassen, um als „dusselige Kleinkinder“ zu enden. Und er benennt auch die Zusammenhänge zu den geheimdienstlichen Schattenwelten:
Natürlich ergibt die Kombination der Überwachungs- und Ausforschungsbedürfnisse von Geheimdiensten mit der uferlosen Datensammelwut von Unternehmen aus kommerziellen Gründen die unheilvollste Allianz, die man sich überhaupt vorstellen kann: Beides zusammen macht die einzelne Bürgerin und den einzelnen Bürger vollkommen wehrlos gegenüber den allfälligen Zugriffsmöglichkeiten auf ihr Inneres von Außen. (S. 35)
Die Freiheit, eine andere Zukunft anzustreben
Dagegen müsse man politische Argumente und vor allem andere Zukunftsentwürfe finden und konkrete Vorstellungen dieser alternativen Zukunft entwickeln. Schließlich biete die Digitalisierung genug Potential für positive Utopien, und die Freiheit, eine andere Zukunft anzustreben, haben wir auch. Oder?
Aber das Problem ist: Diese Freiheit, die Handlungsspielräume eröffnet und zugleich für ihre Verteidigung braucht, ist heute radikal gefährdet – durch ökologischen Stress, durch räuberische Formationen, durch autokratische Regierungsformen, durch Überwachung und durch Hyperkonsum. Das heißt: Es geht schon nicht mehr um die Frage, wie wir, das sind Sie und ich, unsere Freiheit verteidigen und sichern können, sondern wie wir sie zurückerobern können. (S. 111ff.)
Was dieser „Hyperkonsum“ ist und was die Verbindung zur Überwachung herstellt, erklärt Welzer so:
Gesellschaften unseren Typs sind Hyperkonsumgesellschaften – ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind unablässig damit beschäftigt, sich Produkte und Dienstleistungen zur Bewältigung ihres Alltags, zur Gestaltung ihrer Freizeit, zur Ermöglichung von Tauschgeschäften, zur Realisierung von Kommunikation zu kaufen. Wenn die Konsumakte und die damit verbundenen Informationssuchen online stattfinden, fallen exakt jene Daten an, die sowohl wirtschaftlich wie geheimdienstlich zur Durchleuchtung und Überwachung verwendet werden. Das bedeutet nicht nur, dass der aufwendige Schnüffelapparat der früheren Geheimdienstarbeit ersatzlos gestrichen werden kann, es bedeutet vor allem, dass die Überwachung deswegen lebenspraktisch nicht auffällt, weil sie mit positiv empfundenen Handlungen einhergeht, die der Überwachte selbst initiiert und vollzieht. (S. 133.)
Das „Quantifizieren der Humanität“
Welzer beschreibt die dabei laufende „Umformatierung des Sozialen“ und die Änderung der Wertigkeit von Informationsaustausch, die zu einer vollständigen Veränderung beim Verhalten im öffentlichen Raum geführt haben und zugleich nicht nur den digitalen Raum monetarisiert, sondern auch viele private Bereiche ökonomisiert haben. Precht nannte das im Gespräch mit Welzer das „Quantifizieren der Humanität“, das moralisch bedenklich sei.
Wir alle sind permanent sichtbar, also kontrollierbar, sehen aber nicht die, die uns sehen. Und noch etwas: Wir alle sind sichtbar, aber nicht füreinander. Diese Machttechnologie verändert unser Selbstverständnis: Wir verfügen über weniger Wissen über uns selbst als andere, die wir nicht einmal kennen. (S. 56)
Da ist es wohl kein Zufall, dass Welzers Essay im „Spiegel“ mit der Machtfrage endet:
Macht hat immer zwei Seiten: Man kann sie nur ausüben, wenn die Beherrschten zustimmen. Und hier ist dann Ende mit der smarten Diktatur.
Harald Welzer ist Professor für Transformationsdesign und ‑vermittlung an der Universität Flensburg und wirkt im Rat für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung mit. Dem Deutschlandradio Kultur gab er zum Erscheinen des Buchs auch ein hörenswertes Interview.
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: US-Vorwahlkampf: Elektronisches Wählen beerdigt
: US-Vorwahlkampf: Elektronisches Wählen beerdigt Die Republikaner haben sich im aktuellen Vorwahlkampf um das US-Präsidentenamt gegen elektronische Wahlverfahren ausgesprochen, wenn es um die Abstimmungen bei ihrer innerparteilichen National Convention geht. Die Vorstellung, nach Monaten enorm teurer medialer Wahlkampagnen auf ein manipulationsanfälliges Computersystem mit fragwürdigem Ergebnis zu vertrauen, behagt den Parteifunktionären offenbar nicht. Ob die Entscheidung Folgen für andere elektronische Systeme hat, wird sich erst herausstellen.
Bild: DonkeyHotey, Lizenz: Creative Commons BY 2.0.
Bei den Republikanern (GOP), die ihre National Convention in Cleveland abhalten werden, fürchtet man sich vor Softwarefehlern, Sicherheitslücken und vor Hackern.
Senior party officials […] are ruling out a change to convention bylaws that would allow for electronic voting on the ballots.
Das elektronische Abstimmen mache insgesamt mehr Ärger als es Vorteile bringe:
Another [GOP] senior party official lamented that no matter which approach was used for voting, the loser would be primed to call foul. „People are going to call shenanigans. It’s inevitable, whether shenanigans happen or not.“
Es gab bei den Republikanern für verschiedene frühere Conventions bereits Vorschläge für elektronische Abstimmungen, praktisch waren sie aber bisher nicht auf nationaler Ebene umgesetzt worden. Einige elektronische Geräte sind aber bei lokalen Conventions schon in Gebrauch. Dieses Jahr sollte es nun auch für die National Convention soweit sein, hieß es im April noch. Laut Time sollte der Lieferant der Software die Firma Pixl sein. Nach deren Website zu urteilen, weckt die Firma eher Grusel als Vertrauen.
Nun hat man die Idee also beerdigt. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Nutzung von Computern bei der Präsidentenwahl hat, ist schwer abzusehen. Es hat sich in den letzten Jahren ein ganzer Zoo von verschiedenen Abstimmungs- und Scanning-Systemen über die fünfzig US-amerikanischen Bundesstaaten ausgebreitet.
Etwa achtzig Prozent aller Stimmen werden an Wahlcomputern abgegeben. Es gibt Varianten mit und ohne Papierbeleg. In Delaware, Georgia, Louisiana, New Jersey und South Carolina sind vollständig elektronische Verfahren im Einsatz. Problematisch werden sicher auch die sechs sogenannten „swing states“ Florida, North Carolina, Ohio, Michigan, Iowa und Arizona, weil deren Ergebnisse besonderen Einfluss auf das Endergebnis haben werden.
Die Gründe für den Verzicht bei der GOP Convention sind neben der Sicherheit und Manipulationsproblematik übrigens auch Praktikabilitätsüberlegungen, denn bei solch großen Veranstaltungen erweist sich Elektronik nicht immer als bessere Wahl:
[T]hey also will need to come up with a way to distribute the tools to all 2,472 delegates arriving in Cleveland, plus alternates, and also to train everyone on how to use the technology.
Denn nicht jeder Delegierte kann sich problemlos bei der Bedienung von technischen Geräten zurechtfinden. Mit analogen Zetteln dagegen kommt auch ohne Schulung jeder klar.
Bei den Demokraten, die ihre Convention im Juli in Philadelphia, Pennsylvania, abhalten, sind bisher keine Planungen für elektronische Abstimmungsverfahren bekannt.
Wer über die verschiedenen Probleme mit dem E‑Voting noch nicht viel gehört hat: Computerphile hat das in dem Video „Why Electronic Voting is a bad Idea?“ schön zusammengefasst:
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: Claude Shannons 100. Geburtstag: The Man Who Turned Paper Into Pixels
: Claude Shannons 100. Geburtstag: The Man Who Turned Paper Into Pixels Der Mathematiker und Kryptoanalyst Claude Shannon hätte gestern seinen 100. Geburstag gefeiert. Der „New Yorker“ hat anlässlich des Jubiläums ein wunderbares Stück über ihn veröffentlicht:
It’s Shannon whose fingerprints are on every electronic device we own, every computer screen we gaze into, every means of digital communication. He’s one of these people who so transform the world that, after the transformation, the old world is forgotten.
Shannons wichtigstes Werk liefert auf 79 Seiten ein mathematisches Modell der Kommunikation und wurde die Grundlage der Kommunikations- und Informationstheorie: „A mathematical theory of communication“, geschrieben und veröffentlicht 1948 in zwei Ausgaben des „Bell System Technical Journal“. Darin taucht auch das Wort „bit“ (für „binary digit“) zuerst auf.
Der 1916 in den USA geborene Begründer der modernen Informationstheorie war ein Schüler Norbert Wieners und forschte am Massachusetts Institute of Technology (MIT). Nach seiner Promotion („An algebra for theoretical genetics“) arbeitete er ab 1941 mehr als Ingenieur denn als Mathematiker in den AT&T Bell Labs (heute: „Nokia“) in New Jersey, wo eine informative geschichtliche Übersicht mit vielen Dokumenten zu seinem Wirken und dem seiner Kollegen zur Verfügung steht. Die Labore, in denen Shannon arbeitete, sind heute nach ihm benannt.
Shannon hatte übrigens eine Schwäche für Schachautomaten und Roboter aller Art, die er auch humorvoll einsetzte:
Und da steht im Wohnzimmer des Mathematikers Claude Shannon ein schwarzer Kasten mit einem einzigen Schalter: Legt man diesen von „Off“ auf „On“ um, was Shannons Freunde, wenn sie zu Besuch sind, gerne tun, geht ein Deckel auf, eine kleine weiße Automatenhand erscheint, findet den Schalter und stellt ihn zurück auf „Off“.
Sehenswert: das kurze CC-Video The Man Who Turned Paper Into Pixels von Adam Westbrook:
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: Oliver-Stone-Film über Snowden: „Find the terrorist in the internet haystack“
: Oliver-Stone-Film über Snowden: „Find the terrorist in the internet haystack“ Im letzten Jahr wurde bereits bekannt, dass Oliver Stone einen Snowden-Film machen wird. Nun ist am Mittwoch ein Trailer erschienen, der Film soll im September rauskommen. Danach zu urteilen, dürfte der Film durchaus überwachungskritisch ausfallen, obwohl der Trailer kaum ein Klischee auslässt.
Wenn Oliver Stone die Geschichte des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in einen Hollywoodfilm-Thriller packt, dürfte das eine Menge Menschen erreichen. Die Schauspieler sind Joseph Gordon-Levitt als Snowden, der sich auch mit ihm getroffen hat. Außerdem zu sehen: der aus den letzten Star-Trek-Filmen bekannte und beliebte Zachary Quinto als Glenn Greenwald sowie Publikumsmagnet Nicolas Cage als Geheimdienstmann.
Produzenten sind Moritz Borman, Eric Kopeloff und Philip Schulz-Deyle. Das Drehbuch zu dem Film schrieb Stone zusammen mit Kieran Fitzgerald nach der Vorlage von Anatoli Kucherenas „Time of the Octopus“ und Luke Hardings „The Snowden Files“, in dem die Treffen mit Greenwald und die Flucht Snowdens von Hongkong beschrieben ist.
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: BKA-Gesetz-Urteil: De Maizière will gesetzte Grenzen „vollumfänglich ausschöpfen“
: BKA-Gesetz-Urteil: De Maizière will gesetzte Grenzen „vollumfänglich ausschöpfen“ Heute vor einer Woche erging das Urteil zum BKA-Gesetz, zum Staatstrojaner und weiteren Überwachungsmethoden wie dem Lausch- und Spähangriff auf Wohnungen und der Rasterfahndung. Das Gesetz vom 25. Dezember 2008, das der Abwehr von Gefahren des „internationalen Terrorismus“ dienen sollte, ist in Teilen verfassungswidrig. Das Urteil stärkt den grundrechtlichen Schutz gegen Überwachung. Ein Blick auf die Reaktionen zu dem Urteil lohnt sich vor allem wegen der Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
Fällt das Gericht dem Gesetzgeber in den Arm?
Der Minister hatte einige grundsätzliche Anmerkungen zum Grundgesetz, zum Bundesverfassungsgericht und zur Gewaltenteilung gemacht. Insbesondere hatte er verlautbart, das Gericht würde dem Berliner Gesetzgeber in Sachen Sicherheit ständig in den Arm fallen.
Dazu stellte Dieter Wonka der stellvertretenden Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, eine konkrete Nachfrage und erhielt eine denkbar knappe Antwort:
Dieter Wonka: Frau Wirtz, fällt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in Berlin ständig in den Arm?
Christiane Wirtz: Nein.
Wonka richtete an Tobias Plate vom Bundesinnenministerium (BMI) auch eine ganz ähnliche Frage in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung:
Dieter Wonka: Wann ist eigentlich mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zu rechnen? Sehen Sie ein erhöhtes Risiko dafür, dass Karlsruhe dem Gesetzgeber wieder in den Arm fallen wird?
Tobias Plate: Vielleicht erst einmal zu der Frage nach dem Zeitplan: Mir liegt diesbezüglich kein konkreter Zeitplan vor.
Tilo Jung und einige Kollegen stellten gestern (Video aus der Bundespressekonferenz) an Tobias Plate einige weitere Fragen zum Urteil und zur Kommentierung durch den Minister. Plate sagte zum Urteil und zu den Äußerungen von de Maizière:
Die Terrorbekämpfung wird dadurch sicherlich zunächst nicht leichter werden. Das hat der Minister ja wörtlich so auch schon gesagt.
Andererseits ruderte Plate in der Bundespressekonferenz aber auch teilweise zurück und erklärte:
Der Minister hat schon am Tag der Urteilsverkündung gesagt, dass er die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht in allen Details teilt. Bekanntlich ist er selbst in der mündlichen Verhandlung aufgetreten und hat seine Rechtsauffassung gegenüber dem Senat dargestellt. […] Er hat aber auch gesagt, dass er das Urteil des Verfassungsgerichts selbstverständlich respektiert und umsetzt. Das ist völlig klar und steht völlig außer Frage. Weder die Kompetenz noch die Entscheidungsgewalt des Verfassungsgerichts werden dadurch angezweifelt.
Bei der Interpretation und Analyse des Urteils wurde trotz mehrerer Nachfragen keine inhaltliche Aussage gemacht, die Beurteilung sei „noch nicht vollständig abgeschlossen“. Die Nicht-Antworten erweckten den Eindruck, als hätte man mit dem Lesen des Urteils noch gar nicht begonnen.
Thomas de Maizière bestätigte unterdessen seinen Dissens mit dem Gericht und betonte im „Spiegel“, dass er jedenfalls beim Geheimdienst-Datenkarussell seine Linie nach dem Urteil nicht ändern wolle:
Das Verfassungsgericht hat allerdings auch Bedenken geäußert, die ich nicht teile. Bei der Frage des Informationsaustausches mit unseren internationalen Partnern bleibe ich dabei: Der Informationsaustausch ist einer der Schlüssel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Alle Experten erkennen das an. […] Ich werde daher die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten bei der Nacharbeit an dem Gesetz vollumfänglich ausschöpfen.
„Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“, denn ein Grund zum Innehalten scheint das im BMI noch nicht analysierte Urteil jedenfalls nicht zu sein. Verfassungswidriges Gesetz hin oder her, die Devise lautet weiterhin: Hart am Rande des verfassungsrechtlich gerade noch Erlaubten handeln.
Staatstrojaner als Gefahr für Leib und Leben
Das FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung) hat zusammen mit dem Chaos Computer Club in einer Pressemitteilung auf einen Umstand im Urteil hingewiesen, der bisher wenig Beachtung fand:
Im Urteil herrscht eine Vorstellung von informationstechnischen Systemen, die sich auf konkrete technische Geräte, soziale Netzwerke, E‑Mailprovider bis hin zur „Cloud“ bezieht. Doch anzugreifende Systeme mit IP-Adresse sind auch heute schon nicht mehr nur Laptops oder Mobiltelefone: „Das können Autos, Kraftwerke, Notrufsäulen oder Herzschrittmacher sein. Somit könnte also nicht nur Höchstpersönliches abgegriffen werden, sondern tatsächlich Gefahr für Leib und Leben verursacht werden, wenn solche Systeme infiltriert werden. Die im Urteil attestierte ‚geringe Streubreite‘ der Staatstrojaner muss nicht immer gegeben sein“, kommentiert Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.
Aus den Dokumenten von Edward Snowden ist nämlich auch hervorgegangen, dass die NSA und ihre Partner-Geheimdienste weltweit Computer und Mobiltelefone automatisch angreifen. Spionagesoftware und Verwanzungen müssen also nicht zwangsläufig als Angriffswerkzeuge auf bestimmte informationstechnische Systeme gesehen werden, sondern können durchaus eine gewisse Streubreite entfalten.
Das BKA-Gesetz und der Staatstrojaner
Das BKA-Gesetz war im Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatstrojaner am 27. Februar 2008 verabschiedet worden und am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Schon kurz vor dem Urteil und damit auch vor Inkrafttreten des Gesetzes hatte das BKA das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) um technische Unterstützung gebeten. Man brauche Hilfe beim Einsatz von staatlichen Trojanern, deren Zweck die Manipulation des Computers insbesondere zur Umgehung der Verschlüsselung und weiterer Sicherheitsmaßnahmen ist. Das BSI willigte ein. Als eine Art „Übergangslösung“ prüfte das BKA auch kommerzielle Produkte, etwa von fragwürdigen Anbietern wie Elaman und FinFisher.
Seit dem Staatstrojaner-Hack im Jahr 2011 sollen seitens des BKA keine Trojaner mehr im Einsatz sein, die eine sog. „Quellen-TKÜ“ durchführen, also im betroffenen informationstechnischen System ausschließlich laufende Telekommunikation mitlauschen dürfen. Ob sich das mit dem Urteil ändert, werden wir wohl spätestens erfahren, wenn das BKA den Berichtspflichten nachkommt, die das neue Urteil festschreibt.
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: Überwachungskritisches Urteil zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner
Staatstrojaner. : Überwachungskritisches Urteil zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum BKA-Gesetz verkündet und es in Teilen als verfassungswidrig befunden.
Die beiden Beschwerden (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) waren einerseits von Ärzten, Juristen und Journalisten eingereicht worden, besonders im Hinblick auf ihre Rechte als Berufsgeheimnisträger, und andererseits von Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion der vorvergangenen Legislaturperiode. Die Beschwerdeführer und ihre Anwälte Gerhart Baum, Burkhard Hirsch und Sönke Hilbrans können das Urteil als Erfolg verbuchen, ihre Kritik an den erweiterten Überwachungsbefugnissen des BKA, am mangelnden Kernbereichsschutz und am zu wenig beschränkten Datenaustausch fand überwiegend Gehör.
Nur einige der verfassungswidrigen Paragraphen sind allerdings auch sofort nichtig, andere gelten mit einigen Beschränkungen weiterhin, müssen aber bis längstens zum 30. Juni 2018 nachgebessert werden.
Insbesondere die Verhältnismäßigkeit und der Kernbereichsschutz, also der Schutz der höchstpersönlichen Sphäre eines Menschen gemäß Art. 1 Abs 1 GG, der unantastbar bleiben soll, werden im Urteil betont.
Das Urteil ist (ohne die Sondervoten) 118 Seiten lang, hier aber ein erster Überblick zum staatlichen Infiltrieren von informationstechnischen Systemen.
Staatstrojaner
Das Urteil behandelt die Probleme bei der verdeckten Datenerhebung nach § 20k BKA-Gesetz, der „verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme“ erlaubt. Diese Erlaubnis zur sog. „Online-Durchsuchung“ wurde bereits kurze Zeit nach dem Urteil des BVerfG zum Staatstrojaner im Jahr 2008 geschaffen und im Grunde wörtlich aus der Entscheidung in das Gesetz übernommen.
In das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werde laut Urteil „mit besonderer Intensität“ eingegriffen. Daher sei der Eingriff „seinem Gewicht nach mit dem Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung vergleichbar“. Das BKA müsse beim Einsatz eines Trojaners aber aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten, dass „ein offener Zugang auf die Datenbestände einer Zielperson vor einer heimlichen Infiltration grundsätzlich Vorrang“ habe.
Zum § 20k BKA-Gesetz heißt es im Urteil:
Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen […] die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.
Es fehlen insbesondere ausdrückliche „Vorkehrungen“ zum Kernbereichsschutz. Wie bei der Wohnraumüberwachung werde „wegen des spezifischen Charakters des Zugriffs“ dieser Schutz nicht so sehr bei der Erhebung erfolgen, sondern auf die nachgelagerte Auswertung und Verwertung verschoben. Im Urteil heißt es schlicht, dass eben „weitgehend die Alternativen von ganz oder gar nicht“ bestünden.
Trotzdem müsse das Erfassen von Höchstpersönlichem so weit wie möglich unterbleiben. Passiert es aber doch, solle eine „unabhängige Stelle“ eine Sichtung vornehmen und rausfiltern, und zwar durch „von dem Bundeskriminalamt gegenüber unabhängigen Personen“.
Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern, ebenso bei der Aufbewahrung der Löschprotokolle des Trojaners. Eine „übermäßig kurze Dauer“ der Aufbewahrung sei verfassungswidrig.
Eine „Online-Durchsuchung“ sollte laut Gesetz nur dann unterbleiben, wenn dabei „allein“ Informationen aus dem höchstpersönlichen Kernbereich des Betroffenen erlangt werden. Das aber dürfte praktisch so gut wie nie der Fall sein. Dazu wird im Urteil nochmal betont:
Hierbei ist die Vorschrift von Verfassungs wegen allerdings so auszulegen, dass eine Kommunikation nicht schon deshalb aus dem strikt zu schützenden Kernbereich herausfällt, weil sich in ihr höchstvertrauliche mit alltäglichen Informationen vermischen.
Die Weiternutzung und Zweckänderung von durch Trojaner erlangten Informationen werden durch das Urteil beschränkt. Dazu soll der „Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung“ gelten, der sich am Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter oder aufzudeckenden Straftaten orientiert.
Was die Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) nach § 20l Abs. 2 BKA-Gesetz angeht, also der Staatstrojaner, der nur Kommunikationsvorgänge überwachen darf, heißt es im Urteil, dass hier nicht das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme betroffen sei, sondern das Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG. Man hätte keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn wie das technisch hinzubekommen sei, den Trojaner in dieser Weise zu beschränken, sei schließlich nicht das Problem von Juristen:
Ob oder wie sich durch technische Maßnahmen sicherstellen lässt, dass ausschließlich die laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet wird, betrifft die Anwendung der Norm, nicht aber ihre Gültigkeit. Insoweit ist es nicht Aufgabe des vorliegenden Verfahrens, hierüber eine Klärung herbeizuführen. Das Gesetz lässt jedenfalls keinen Zweifel, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur bei einer technisch sichergestellten Begrenzung der Überwachung auf die laufende Telekommunikation erlaubt ist. Andernfalls kommt allein ein Vorgehen auf der Grundlage des § 20k Abs. 1 BKAG in Betracht. Sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese Anforderungen nicht erfüllbar sein, liefe die Vorschrift folglich bis auf weiteres leer.
Ein Vorgehen nach § 20k Abs. 1 BKAG heißt schlicht, dass die weit höheren rechtlichen Anforderungen einer „Online-Durchsuchung“ gelten würden, wenn die Erfassung nicht auf Telekommunikation beschränkt wird.
Fazit
Natürlich stärkt das Urteil diejenigen, die sich gegen immer mehr Überwachungsausweitungen seit Jahren wehren. Es reiht sich ein in viele überwachungskritische Urteile der letzten Dekade. Dennoch wird es wohl zunächst dabei bleiben, dass der Einsatz von Staatstrojanern legal möglich ist.
Mehrfach wird betont, dass es nicht nur um einzelne Überwachungsvorgänge ginge, sondern dass sich Maßnahmen addieren können. Es muss also immer auch eine Gesamtüberwachungsrechnung aufgemacht werden.
Dass das Urteil auch politisch Wirkung zeigen wird, können wir wohl nur hoffen.
Für die Trojaner wie auch für andere heimliche Überwachungsmaßnahmen wird es jedenfalls zukünftig „regelmäßige Berichte des Bundeskriminalamts gegenüber Parlament und Öffentlichkeit“ auf gesetzlicher Grundlage geben. Sie sollen sogar „hinreichend gehaltvoll“ sein, denn sonst sei „eine öffentliche Diskussion über Art und Ausmaß der auf diese Befugnisse gestützten Datenerhebung, einschließlich der Handhabung der Benachrichtigungspflichten und Löschungspflichten“ ja nicht möglich.
Bereits seit Jahren fordern Ermittler in Deutschland und in verschiedenen europäischen Ländern, Trojaner einsetzen zu dürfen, und sie haben sich auch bei den kommerziellen Anbietern solcher Spionagesoftware umgesehen. Der CDU-Bundesvorstand hat sich zuletzt nicht nur für Staatstrojaner ausgesprochen, sondern kürzlich auch die geheimdienstliche Spionage auf Festplatten „mit Nachdruck“ gefordert. Für beide Versionen des Staatstrojaners, also „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“ gedenke man, auch „den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis“ zu erteilen.
Wie das mit dem aktuellen Urteil zu vereinbaren wäre, müssen die Christdemokraten noch begründen.
Full Disclosure: Ich war als technische Sachverständige in der Anhörung zum BKA-Gesetz und habe aus einer ganzen Reihe von Gründen gegen den Einsatz von Staatstrojanern argumentiert (pdf).
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: Gesperrt: Facebook nimmt „The Shade Room“ offline
: Gesperrt: Facebook nimmt „The Shade Room“ offline Wer sich für Prominente interessiert und auf Facebook unterwegs ist, dem ist die Seite vermutlich schon begegnet: The Shade Room. Der Facebook-Konzern nahm sie nun offline, ohne Angabe von Gründen, wie niemanlab berichtet, bestätigte aber die Sperrung.
„The Shade Room“ hatte schon häufiger mit Beschwerden von Prominenten zu kämpfen, denen verständlicherweise die Berichterstattung in Teilen zu weit ging. Andererseits waren so manche C‑Prominente durchaus hinterher, ihre Fotos auf dem Portal zu hinterlassen. Das ebenfalls zum Facebook-Konzern gehörende Instagram hatte der bilderlastigen Seite letztes Jahr schon kurzzeitig den Account gekappt. Nach kurzer Zeit war er wieder online, sogar mit einer Entschuldigung von Instagram.
Nun kann man sich fragen, was eine Celebrity-Bildersammlung für eine Relevanz haben mag, aber Angie Nwandu, die The Shade Room 2014 ins Leben gerufen hat, weiß eine große afro-amerikanische Community und über vier Millionen Facebook-Follower hinter sich und hat neben Klatsch und Tratsch auch eine recht deutliche politische Agenda, etwa bei vieldiskutierten Themen wie #BlackLivesMatter oder der US-Präsidentschaftswahl.
Dass Inhalte entfernt und Accounts ohne Begründung und vorherige Ankündigung gesperrt werden, ist natürlich kein neues Phänomen, auch kein seltenes. Vieles in Zusammenhang mit Nacktheit und Pornographie ist gemäß den Richtlinien von Facebook ein No-go. Das geht vor allem auf den Punkt 3.7 der Facebook-Richtlinien zurück:
Du wirst keine Inhalte posten, die Hassreden enthalten, bedrohlich oder pornografisch sind, zu Gewalt verleiten oder Nacktdarstellungen bzw. grafische sowie sonstige Gewalt enthalten.
Die englische Version der Richtlinien weicht inhaltlich nicht von der deutschen ab. Politische Inhalte fallen in beiden Versionen nicht unter diesen Punkt.
Diskutiert werden Fälle von Sperrungen häufig nur, wenn die Betroffenen eine gewisse Bekanntheit haben. Es traf in Deutschland etwa das Frauenmagazin „Emma“, da ein Ausgaben-Cover Brustwarzen abbildete. Das an sich ist noch nicht unbedingt ein Problem, aber es waren weibliche. Es erwischt auch häufiger Künstler oder Berichterstatter, wie kürzlich Nora Burgard-Arp, deren Account gesperrt wurde wegen Fotos zum Thema Anorexie, die unter dem Titel „Heute sind doch alle magersüchtig“ auch nackte Körper zeigten. Ihr wurde mitgeteilt:
Wenn wir noch einmal Nackedeis posten, werden wir nicht mehr nur gesperrt – sondern komplett gelöscht.
Nacktaufnahmen seien aber nicht der Grund der Sperrung und warum sie im sog. „Facebook Jail“ gelandet sei, sagt „The Shade Room“-Gründerin Nwandu gegenüber niemanlab:
I monitor the page frequently and nothing was posted that violated any rules to my knowledge […] We have been targeted on FB and have been receiving numerous reports over things that don’t violate the terms. The amount of reports have been excessive.
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: Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz
: Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz Seit zu der Suchfunktion als Add-on mit „Cliqz“ auch ein eigenständiger Browser vorgestellt wurde, sind einige Wochen vergangen. Wir haben Marc Al-Hames von der Cliqz GmbH aus München einige Fragen gestellt, uns über hinterlistiges Fingerprinting unterhalten und sprechen außerdem über die Studie „Tracking the trackers“, die jüngst von Cliqz vorgestellt wurde. Die Studie dürfte die bisher größte empirische Untersuchung über das Tracking sein.
Die Ergebnisse zeigen, dass beispielsweise Google etwa fünfzig Prozent aller Aktivitäten eines Nutzers im Web sieht, auch Facebook noch deutlich über zwanzig Prozent. Die Untersuchung weist zudem nach, dass Facebook auch dann trackt, wenn man nicht eingeloggt ist.
Im Ergebnis von „Tracking the trackers“ kommen die Cliqz-Forscher zu dem Schluss, dass Tracking in sehr hohem Ausmaß betrieben wird und dadurch die Privatsphäre der Nutzer gefährdet ist. Der Schutz vor Tracking sei technisch keine einfache Aufgabe und immer auch ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach konsequenter Verhinderung des Trackings und der Benutzbarkeit von Websites.
Cliqz bietet mit seinem Script-zähmenden Browser und mit dem Add-on technische Lösungen, um das Tracking weitgehend zu unterbinden. Tracking bezeichnet die Auswertung von Informationen, die beim Surfen im Netz hinterlassen werden, um eine Wiedererkennung von Website-Besuchern zu ermöglichen: Neben der IP-Adresse des Rechners können beispielsweise Angaben dazu ausgewertet werden, welche Browsereinstellungen und welches Betriebssystem genutzt wurden. Allein die Profilierung eines Browsers kann einen Benutzer verfolgbar machen, auch wenn er keine Cookies im Browser akzeptiert. Daraus kann über den Nutzer nachvollzogen werden, welche Websites er wann und wie oft besucht hat und wohin dort geklickt wurde.
Anti-Tracking-Ansätze, die Blockadelisten nutzen, helfen nicht immer, auch weil sie regelmäßig und zeitnah aktualisiert und gewartet werden müssen. Solche Blockadelisten nutzen zum Filtern meist Domain-Namen. Das aber sei zu grobkörnig, wie in „Tracking the trackers“ an Beispielen untersucht wurde. Statt nur Domain-Namen zu filtern, sollten zusätzlich URLs und reguläre Ausdrücke verwendet werden.
Our empirical evidence shows […] that about 78 % of requests to 3rd parties blocked by Disconnect’s blocklist exhibit a mixed behavior, meaning that sometimes the content should be blocked and sometimes not. Domain name does not offer the proper resolution for an accurate classification. While the 78 % figure is novel, the problem was known. In fact it is the underlying reason why blocklist based systems are evolving to offer a finer resolution control by extending blocklists to accept regular expressions and other case based exceptions.
Dass die Werbeindustrie in Kooperation mit Seitenbetreibern und anderen interessierten Dritten Tracking-Daten millionenfach auswertet, hat sich mittlerweile leider eingebürgert, wie Konark Modi und Josep M. Pujol von Cliqz in Data Collection without Privacy Side-Effects (pdf) schreiben:
The industry modus operandi can be described as collect-all-you-can, and this behavior is not only accepted but encouraged.
Deswegen ist das aber noch kein Naturgesetz. Die Nutzung von Cliqz ist ein einfacher Weg, das Tracking weitgehend zu verhindern. Integriert ist zusätzlich eine Schnell-Suche direkt im Browser.
Das Interview haben wir mit Dr.-Ing. Marc Al-Hames von Cliqz geführt, neben Jost Schwaner und Jean-Paul Schmetz einer der Geschäftsführer. Die Studie „Tracking the trackers“, die von Cliqz erstellt wurde, ist zwar noch nicht in Gänze veröffentlicht, aber die Slides von der WWW-Konferenz in Montreal kann man sich schon ansehen.
Wie viel Nutzer hat denn Cliqz zur Zeit?
Wir haben ja mehrere Produkte: Es gibt den Cliqz-Browser für Windows und Mac und für Linux zum selbst Kompilieren, dazu die Versionen für iOS und Android und nicht zuletzt das Firefox-Add-On, mit dem alles vor zwei Jahren begonnen hat. Über alle diese Produkte sehen wir ca. eine Million monatliche aktive Nutzer.
Und was wird am meisten genutzt?
Historisch bedingt ist natürlich das Add-On am größten. Am schnellsten wachsen jetzt die Browser, weil wir uns darauf auch fokussieren.
Die Mission des Start-ups ist ja nicht eben tiefgestapelt: Der Plan sei die „Umgestaltung des Informationskonsums“. Wie ist das gemeint?
Wir wollen das Internet grundsätzlich verändern.
Mit einem Browser und der Suchfunktion?
Ja. Das sind die beiden Kernfunktionen eines offenen Webs: Die Suche entscheidet häufig, was wir wie schnell zu sehen bekommt. Es lenkt die Nutzerströme. Daneben ist es zum Großteil auch das Geschäftsmodell und finanziert dann wiederum andere Dinge, beispielsweise die meisten Browser. Der Browser ist der Einstiegspunkt.
Deswegen haben wir auch beides verbunden, denn Browser und Suche gehören eigentlich zusammen. Die Suche ist einfach notwendig, um die Nutzer selbstbestimmt lenken zu können und den Browser wirklich intelligent zu machen. Bisher waren die beiden Dinge (bis auf die wirtschaftlichen Verzahnungen) leider getrennt.
Wie funktioniert das Anti-Tracking?
Was den Browser für viele Nutzer sexy macht, dürfte die Anti-Tracking-Technologie sein, die integriert ist und automatisch per Standardeinstellung vorkonfiguriert ist. Wie funktioniert das technisch?
Wir haben dazu gerade auf der WWW-Konferenz in Montreal die wissenschaftliche Grundlage präsentiert : „Tracking the trackers“. Zuerst haben wir gemessen und waren geschockt: Die größten Tracker sehen teilweise zehn, zwanzig, sechzig Prozent des Internetverkehrs– unabhängig davon, ob der Nutzer eingeloggt ist oder nicht. Wir haben dann gemessen, ob dabei persönliche Daten übertragen werden: Cookies natürlich, aber viel weitergehend jede Form von Fingerprinting. Das ist leider meistens der Fall. Damit kann ein Nutzer umfassend und über Websites hinweg von den großen Anbietern identifiziert und letztendlich ein Profil erzeugt werden. Was damit dann passiert, ist Glücksache.
Im zweiten Schritt haben wir überlegt, was man dagegen tun kann. Es gibt teilweise gute technische Möglichkeiten, wie ein sauber konfiguriertes Firefox mit NoScript oder den Tor-Browser. Aber für den normalen Anwender ist das oft zu kompliziert, viele fügen Ausnahmeregeln hinzu – am Ende ist man ungeschützt. Wir haben daher einen Ansatz gewählt, der vollautomatisch ist: Wir schauen auf Basis von k‑Anonymität, welche Werte im Tracker geeignet sind, eine Person zu identifizieren, beispielsweise über eine ungewöhnliche Bildschirmgröße. Wann immer ein Wert potentiell geeignet ist, jemanden zu verfolgen, verändern wir ihn. Unkritische Werte, im Sinne von genügend statistische Größe, um in der Masse zu verschwinden, lassen wir durch. So zerstören wir zwar das Verfolgen, genaugenommen sorgen wir für ziemliche Konfusion bei den Trackern, machen aber andererseits nicht alle Funktionen kaputt und ermöglichen dem Nutzer damit ein möglichst konfigurationsfreies Benutzen.
Vermeidet das jede Art von Fingerprinting?
Das ist unser Anspruch, aber einhundertprozentigen Schutz kann ich nicht garantieren. Wir freuen uns über jedes Feedback, an welchen Stellen wir eventuell nacharbeiten müssten. Letztendlich versuchen wir, die Grenze so zu ziehen, dass eine Identifikation sehr schwer, idealerweise wirklich unmöglich wird, ohne dabei das tägliche Surfen zu kompliziert zu machen.
Wo immer wir können, hauen wir technisch auf jede Form von Fingerprinting drauf.
Und wir meinen das wirklich ernst, über Feedback und Verbesserungsanregungen freuen wir uns sehr!
Gibt es technische Einschränkungen für Cliqz-Nutzer aufgrund der Anti-Tracking-Technologie, also müssen sie etwa damit rechnen, von Website-Betreibern beispielsweise Gegenwehr-Maßnahmen zu erfahren?
Wir haben gemessen, dass wir nur halb so viele ungewollte Seitenfunktionalitäten (beispielsweise Abstürze) hervorrufen wie ein klassischer kompletter Scriptblocker. Das war ja auch das Ziel, es möglichst alltagstauglich zu machen. Bisher sehen wir auch noch keine „technischen“ Gegenreaktionen von Tracking-Betreibern oder den Websites bzw. Performanceverluste für den Nutzer. Aber in einem Horizont-Interview im März hat die Industrie einen Anti-Anti-Tracker angekündigt – was auch immer das heißt.
Ja, da warten wir auch gespannt.
Cliqz vs. Burda?
Wie verteilen sich die Cliqz-Nutzer auf der Welt, aus welchen Ländern kommen sie?
Unsere Nutzer sind überwiegend aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz); unsere Suche ist auch bisher auf diesen Markt optimiert. Die Tracker sind vornehmlich nicht-deutsch: In den Top-10 sind acht US-Firmen und zwei EU-Firmen. In den Top-100 der Tracker, die am meisten Nutzer überwachen, findet sich ein hübscher globaler Mix. Die Europäer spielen da aber nur eine kleinere Rolle.
Wie viele wissen, gehört Cliqz zum Hause Burda. Gibt es Interessenkonflikte, wenn das Tracking blockiert wird?
Ich kann nur für Cliqz sprechen. Aber: Ja, Burda hat teilweise – übrigens gar nicht so viele – Geschäftsmodelle, die Tracking betreiben, wie fast alle im Internet. Da hilft die Dezentralität des Hauses Burda: Wir sind eine eigenständige GmbH, und unser Anspruch ist es eben, ein besseres Netz zu gestalten. Für mich gehört Tracking, sofern es nicht eine klare Funktion für den Nutzer hat, einfach nicht zu einem guten Netz.
Offenbar gibt es aber auf jeden Fall in anderer Hinsicht Interessenkonflikte. Wie ist der Stand der Dinge bei den Abmahnungen, mit denen Cliqz zu kämpfen hatte?
Es gab natürlich aus der Tracking-Industrie Versuche, Druck auf uns auszuüben. Wir sehen das aber als eine sportliche Bestätigung, dass wir wohl das Richtige tun.
Kam es zu tatsächlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen?
Es gab tatsächlich Abmahnungen, wir haben aber natürlich keine Unterlassungen abgegeben und planen das auch nicht.
Das war nicht die Frage.
Nein, keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, nur Abmahnungen.
„Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt.“
Wie kommt es eigentlich zu einem Start-up mit der expliziten Zielsetzung, dieser ganzen Werbeverfolgung ein Schnippchen zu schlagen? Das ist ja nicht unbedingt typisch für Start-ups.
Man muss die Historie sehen: Gegründet worden ist die Firma von Jean-Paul Schmetz als Nachrichtenaggregator und Suche. Ich selbst bin damals mit dem Mehrheitsinvestment von Burda mit an Bord gekommen. Und damals haben wir erstmal gefragt: Wie können wir Suche und Browser eigentlich besser machen? Welches Produkt wollen wir nutzen? Zuerst haben wir ja den Web-Index gebaut, also die eigentliche Suche. Dabei mussten wir selbst viele Daten sammeln, das braucht man einfach, um eine Suche zu bauen. Wir hatten aber von Tag eins den Anspruch, niemals persönliche Daten zu sammeln. Wir haben erhebliche Ressourcen investiert, um es für uns unmöglich zu machen, Nutzer zu identifizieren und trotzdem statistische Informationen zu bekommen.
Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt. Dann ist uns aber bewusst geworden: Jetzt schützen wir den Nutzer zwar vor uns, aber wir ignorieren, wie viel Daten alle anderen im Netz über den Nutzer absaugen. Ganz ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass man, nur weil man eine Nachrichtenseite liest, über einhundert potentiell persönliche Informationen an teilweise über fünfzig verschiedene Firmen weitersendet – ohne dass der Nutzer sich darüber im Klaren ist. Und dann war das für uns eigentlich recht klar: Wenn wir den Nutzer wirklich ernstnehmen, müssen wir das kaputtmachen.
Das ist übrigens auch der Grund, warum wir uns sehr schweren Herzens entschieden haben, derzeit keine Add-Ons zuzulassen. Wir lieben unglaublich viele Funktionalitäten von Add-ons und wollen da auch eine Lösung. Aber wenn man mal sieht, wie viel Daten die potentiell übertragen können, und niemand kann sehen oder prüfen, was dann damit passiert: Das beunruhigt schon sehr. Uns wurden schon ganze Profile von Nutzern im Markt angeboten. Wir wollen da mittelfristig eine Lösung, wie wir sie für uns selbst anwenden: Persönliche Daten, was übrigens auch so etwas Einfaches wie der Verlauf von mehreren Websites sein kann, dürfen einfach nicht im Backend landen.
Reduziert das eigentlich auch den Traffic, etwa auf dem Smartphone?
Unsere iOS- und Android-Entwicklung hinkt derzeit ein paar Wochen hinter dem Desktop her, daher gibt es da noch kein Anti-Tracking. Das kommt aber. Daten spart das aber auf allen Plattformen erst einmal nicht ein. Wir verändern ja tatsächlich nur Parameter, meistens in Javascript.
Whut? Hrm.
Genau das Gleiche sage ich intern auch immer. :)
Also insgesamt reduziert das nicht den Traffic, wenn die Tracker blockiert werden?
So ganz pauschal kann man das nicht beantworten: Natürlich werden zum Teil keine Tracker mehr nachgeladen. Tracker laden sich normal gern selbst wieder ein. Es wird eventuell auch weniger Werbung ausgeliefert, weil man als Nutzer nicht mehr gezielt angesprochen oder identifiziert werden kann und damit weniger „wert“ ist. Aber unser Hauptaugenmerk liegt mit dem Anti-Tracking darauf, den Nutzer für die Tracker zu verschleiern.
2015 wurde von Cliqz ein erstes „proof of concept“ gezeigt: Es wurde ein Verfahren basierend auf k‑Anonymität entwickelt, das Tracker „zerwürfelt“. Cliqz blockiert keine Tracker, die keine persönlichen Daten sammeln, wenn aber ein Tracker individuelle Daten sammelt, erhält er „zerwürfelte“ Resultate zurück. Neben der Entwicklung wurde auch stets Forschung betrieben. „Tracking the trackers“ dürfte die bisher größte Feldstudie zum Tracking sein: 200.000 Cliqz-Nutzer haben das Verhalten aller Tracker beobachtet, die ihnen beim Surfen im Netz unterkamen. Wer weitergehendes Interesse hat, kann sich auch die Demo Privacy Preserving Tracking ansehen, aber: „If your business is to really track users, then move along, nothing to see here.“ :}
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: „Panama Papers“: Das Problem ist nicht die Art der Berichterstattung
: „Panama Papers“: Das Problem ist nicht die Art der Berichterstattung Seit der Veröffentlichung der „Panama Papers“, die von mehreren Dutzend Journalisten aus verschiedenen Ländern bearbeitet wurden, ist eine „Lügenpresse! Lügenpresse!“-Diskussion – auch bei uns in den Kommentaren – darüber entbrannt, wie tendenziös und auch russlandfeindlich die Berichterstattung sei und wie wenig der Fokus auf westlichen Staaten liege. Insbesondere der Geldwäsche-Ring im Umkreis von Wladimir Putin, über den breit berichtet wurde, war Stein des Anstoßes. Dass sich in Island eine Regierungskrise und eine hitzige Diskussion um den Rücktritt von Ministerpräsident Sigmundur Gunnlaugsson entfaltet, ist jedoch auch eine Folge der Veröffentlichungen.
Worüber reden wir denn hier? Es geht um einen internationalen Schwarzmarkt einer schattigen Finanzbranche, durch den allein die Entwicklungsländer in nur einem Jahrzehnt geschätzte 7,8 Billionen Dollar ($ 7.8 trillion) verloren haben sollen. Ohne Zweifel ist dieser Verschiebebahnhof ein lange bekanntes internationales Problem, unabhängig davon, aus welchen der vielen betroffenen Staaten die Finanzakrobaten kommen. Und ohne Zweifel wissen wir durch die Arbeit der Journalisten-Teams nun mehr über die Praktiken und das Ausmaß des Problems.
„This is a world in which people covertly shove back and forth assets worth millions. Here is where they park company shares, a world in which they buy yachts and airplanes“, schreibt Wolfgang Krach für die Süddeutsche Zeitung. Dass sich über die Jachten und Privatjets und das möglichst unauffällige Verschieben der Millionen nunmal kaum ein normal arbeitender Mensch täglich den Kopf zerbricht, braucht man eigentlich nicht zu betonen. Den Vogel schoss dennoch heute Dorothea Siems in der „Welt“ ab, die unter dem Titel „Die Hatz auf die Reichen ist anstößig und illiberal“ nun einen medialen „Generalverdacht gegen alle Reichen“ beklagte.
Informationsquellen
Wer sich gern selbst ein Bild macht, statt vorschnell zu urteilen oder anderen nach dem Mund zu reden, für den haben wir hier einige Informationen zusammengestellt.
Das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) hat eine inhaltsreiche Liste, die auch nach Ländern durchsuchbar ist, sowie Übersichtsgraphiken zusammengestellt. Die beteiligten Geldhäuser sind ebenfalls recherchierbar: Mehr als fünfhundert Banken weltweit haben über fünfzehntausend Briefkastenfirmen erschaffen. Allein die HSBC gründete mit ihren Partnern über zweitausend solcher Tarnentitäten, die UBS oder die Société Générale folgen auf den Plätzen. In mehr als einhundert Staaten, ebenfalls über die ganze Welt verteilt, gab es Partner. Hier führen Hongkong, Großbritannien und die Schweiz die Liste mit den meisten Partnerfirmen an. Die Süddeutsche Zeitung hat ebenfalls Informationen aufbereitet und in einem eigenen Portal zusammengestellt.
In der englischen Wikipedia – in der deutschen Wikipedia wird stattdessen löschdiskutiert – ist eine wachsende Liste der einzelnen Personen entstanden, die namentlich bisher in den „Panama Papers“ Erwähnung finden. Derzeit sind ehemalige oder amtierende Politiker aus über fünfzig Staaten in der Auflistung in der Kategorie Amtsträger/Politik zu finden. Dass in den „Panama Papers“ auch US-Amerikaner zu finden sind, sollte niemanden überraschen.
Außerdem hat die BBC eine praktische Nachrichten-Übersichtsseite, auf der man den halben Tag verbringen kann, und zusätzlich eine Sektion mit oft gestellten Fragen und Antworten.
Versucht man, den Leak und die Bedeutung der „Panama Papers“ zu bewerten, wird man sich nach Lektüre der Informationsseiten wohl weniger über die Art der Berichterstattung als über den Fakt Gedanken machen müssen, wer eigentlich die Verantwortung dafür trägt, dass das seit Jahrzehnten bekannte Problem in einem solchen Ausmaß besteht:
The extent of money laundering and tax evasion demonstrated by the Panama papers is alarming for the entire world.
Das sollte eigentlich eine Lehre aus den Snowden-Leaks sein: Es geht doch nicht um den Überbringer der schlechten Nachrichten.
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: Daten auf Mobiltelefonen: Was dürfen deutsche Ermittler?
: Daten auf Mobiltelefonen: Was dürfen deutsche Ermittler? Alle Welt berichtete in den letzten Wochen über den Streit zwischen dem FBI und der Firma Apple um den Zugang zu Daten auf dem iPhone eines Verbrechers. Das Hickhack um Verschlüsselung auf Mobiltelefonen ist zwar nur ein weiterer Fall in einer schon lange währenden Diskussion, für uns aber Anlass, einen Blick auf die deutsche Rechtslage zu werfen. Wann dürfen hierzulande Computer und Telefone beschlagnahmt und ausgewertet werden, darf die Verschlüsselung umgangen werden?
Für Ermittler ist die Auswertung der Daten aus Mobiltelefonen besonders attraktiv, zum einen weil sie als gerichtsfest gelten, zum anderen weil die Fülle an Informationen wie Anrufdaten, Chat-Protokolle, Fotos und Lokationsangaben eine präzise Profilierung über das Verhalten und den zeitlichen Verlauf der Handlungen von Verdächtigen versprechen. Die Tatsache, dass mehr und mehr Geräte Daten standardmäßig verschlüsselt ablegen, erschwert jedoch Ermittlungen.
Technische Probleme beim Auswerten der Speicher von beschlagnahmten Systemen können wie im Fall von FBI vs. Apple die versehentliche Zerstörung oder Rücksetzung von Passwörtern sein sowie die Sicherung nachweislich unveränderter Beweismittel, um belegen zu können, dass beim Auswerten keine Daten verändert, gelöscht oder manipuliert worden sind.
Grundsätzlich gilt, dass informationstechnische Geräte als potentielle Beweismittel beschlagnahmt oder eingezogen werden dürfen, um digitale Spuren zu sichern, die darauf vorliegen. Man unterscheidet dabei:
- Repressiv, also zur Aufklärung bereits begangener Straftaten: Die Rechtsgrundlagen hierzu sind in der Strafprozessordnung (StPO),
- Präventiv, also zur Abwendung von Gefahren, unter anderem auch Straftaten: Hier gelten die Landespolizeigesetze und das BKA-Gesetz.
Grundrechte
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Staatstrojaner 2008 ausführte, ist die Auswertung solcher beschlagnahmten Geräte ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre des Benutzers:
„Eine staatliche Datenerhebung aus komplexen informationstechnischen Systemen weist ein beträchtliches Potential für die Ausforschung der Persönlichkeit des Betroffenen auf. Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme […]“
Die Begründung ist naheliegend, denn die Fülle an darauf gespeicherten Informationen übertrifft…
„…herkömmliche Informationsquellen an Umfang und Vielfältigkeit bei weitem […] Dies liegt an der Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten, die komplexe informationstechnische Systeme bieten und die mit der Erzeugung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten verbunden sind. Insbesondere werden solche Geräte nach den gegenwärtigen Nutzungsgepflogenheiten typischerweise bewusst zum Speichern auch persönlicher Daten von gesteigerter Sensibilität, etwa in Form privater Text‑, Bild- oder Tondateien, genutzt. Der verfügbare Datenbestand kann detaillierte Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Lebensführung des Betroffenen, die über verschiedene Kommunikationswege geführte private und geschäftliche Korrespondenz oder auch tagebuchartige persönliche Aufzeichnungen umfassen.“
Leider ist nach dem Urteil die Übertragung des Schutzkonzepts, das im Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen dargelegt ist und eigentlich auf alle Systeme mit Massenspeichern zwingend anzuwenden wäre, vom Gesetzgeber nicht umgesetzt worden. Da aber die Vertraulichkeit und Integrität technisch nur durch Verschlüsselung herzustellen ist, wird deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Staatstrojaner kryptographische Methoden explizit als legitimes Mittel zum digitalen Selbstschutz erkannt hat.
Verschlüsselung überwinden oder umgehen
Wenn keine Verschlüsselungsmaßnahmen verwendet wurden, sind die Daten auf den Mobiltelefonen technisch sehr einfach auszulesen, auch zuvor gelöschte Daten können wiederhergestellt werden. Sofern sie dazu technisch in der Lage sind, dürfen Ermittler auf Daten von SIM-Karten zugreifen oder eine Verschlüsselung umgehen oder überwinden, wenn die Beschlagnahme oder Einziehung des Geräts erfolgt ist. Dafür wird eine ganze Reihe von Werkzeugen zur „Password Recovery“ verwendet. Das ist vergleichbar mit dem Vorgehen bei einem Durchsuchungsbeschluss für ein Haus: Ist die Tür verschlossen, kann sich die Polizei mitunter auch mit brachialen Mitteln und unter Zerstörung der Tür Zutritt verschaffen oder auch etwa einen unter der Fußmatte gefundenen Schlüssel zum Öffnen nutzen, ohne den Hausbesitzer zu fragen.
Hersteller von Betriebssystemen und Verschlüsselungssoftware sind in Deutschland jedoch nicht dazu verpflichtet, Hintertüren in ihre Technologien einzubauen, die die Verschlüsselung der Nutzer umgeht.
Ob die Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden eine solche Hintertür überhaupt benötigen würden, steht aber auf einem anderen Blatt. Die Aussagen von Polizisten hinsichtlich ihrer Fähigkeiten bei der Entschlüsselung sind mitunter widersprüchlich. André Schulz, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, führte letztes Jahr über die Verschlüsselungsproblematik beispielsweise aus (Wortprotokoll des Videos):
„Es gibt so gut wie keine Verschlüsselung, die wir nicht knacken könnten – aus verschiedenen Gründen. […] Abgesehen davon du hast ein normales iPhone 6, was ja heute schon verschlüsselt, von sich aus, von der Hardware aus, [das] uns dann schon vor ernste Probleme stellt.“
Grundsätzlich gilt: Jede Beschlagnahme als Beweismittel setzt einen hinreichenden Verdacht voraus und ist bei schweren Straftaten immer möglich. Schließlich dient das der Sicherstellung von Beweismitteln. Die Durchsuchung des beschlagnahmten Geräts muss allerdings richterlich angeordnet werden. Nur in Eilfällen darf ausnahmsweise der Staatsanwalt die Durchsuchung anordnen.
Für Durchsuchungen von beschlagnahmten Geräten gibt es allerdings keinen Katalog an Straftaten wie etwa bei Abhörmaßnahmen. Das entscheidende Kriterium ist die Verhältnismäßigkeit.
Wenn es allerdings zu einer Durchsuchung und Auswertung eines informationstechnischen Systems kommt, die unrechtmäßig war, existiert kein generelles Verwertungsverbot, das es verbieten würde, die erlangten Daten gegen den Gerätbesitzer zu verwenden. Beweisverwertungsverbote greifen auch dann nicht, wenn beispielsweise ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis vorliegt. Ein Verwertungsverbot ist hierzulande nur bei Folterfällen oder vergleichbar schweren Missbräuchen zwingend gegeben.
Massenhafte Beschlagnahmungen
Dass sämtliche elektronische Systeme im Umkreis eines Verdachts einer Straftat einkassiert werden, ist keine Seltenheit. Bei einer einzigen Demonstration in Leipzig waren das etwa hundertfünfzig Mobiltelefone, drei Laptops, sechs SIM-Karten, drei iPods sowie vier SD- und zwei externe Mini-SD-Karten. Denn wer aus dem Polizeikessel in Leipzig raus wollte, musste seine Geräte und Speicherkarten abgeben. Die Verhältnismäßigkeit und damit Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme ist allerdings umstritten.
Was vielen außerdem nicht bewusst ist: Von Mobiltelefonen oder auch Geräten wie Fotokameras mit GSM-Modul, Tablets, eBook-Readern oder Navigationsgeräten kann auch auf Daten zugegriffen werden, die etwa über Cloud-Dienste (oder andere „remote services“) entfernt abgelegt wurden. Solche Dienste werden mittlerweile sehr verbreitet genutzt. Einschlägig ist hier § 110 StPO, Absatz 3:
Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden.
Und in Zukunft?
Natürlich muss immmer abgewogen werden zwischen den Grundrechten von Betroffenen und der jeweiligen Rechtfertigung für die Beschlagnahme und Durchsuchung. Das Beschlagnahmen und die Durchsuchung aller elektronischen Geräte bei Ermittlungen ist aber alltäglich geworden, obwohl mittlerweile jeder von uns sehr persönliche Daten darauf speichert. Es drängt sich zu oft der Eindruck auf, dass die Strafverfolgungsbehörden und auch die Gerichte die Tiefe des Eingriffs nicht ausreichend würdigen und deshalb zu leichtfertig und teilweise formelhaft Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse durchwinken.
Das Urteil zum Staatstrojaner aus dem Jahr 2008, das der Gesetzgeber bisher zu wenig umgesetzt hat, misst dem Kernbereich privater Lebensgestaltung eine hohe Bedeutung bei, wenn es um die Durchsuchung von informationstechnischen Systemen geht – zumal die heimliche. Vielleicht kann das lange erwartete Urteil zum BKA-Gesetz am 20. April, das sich wieder mit diesem „Kernbereich“ und dem Staatstrojaner auseinandersetzt, neue Denkanstöße geben, wie man in Zukunft angemessener mit unseren ausgelagerten Gehirnen umgehen kann.
Bildlizenz:
Polizei-Sperrzone: CC BY 2.0, via flickr/swiss-truth. -
: Mini-Drohnen für die US-Armee
(Symbolbild) Foto: CC-BY-<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">NC-ND-2.0</a> flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/50521389@N08/5221863247/">Melvin E</a> : Mini-Drohnen für die US-Armee Die US-Armee plant nach einem Bericht von Wired die Anschaffung von sehr kleinen Drohnen in großen Stückzahlen. Soldaten sollen sie mit sich führen, sie sollen etwa fünfzehn Minuten lang in der Luft bleiben können. Etwas über einen Kilometer weit soll ihr Flugradius betragen.
Möglichst jedes sogenannte Squad, bestehend aus neun Personen, soll in Zukunft mit den kleinen Flugobjekten ausgestattet werden. Die Mini-Drohnen sollen bei der mitzuführenden Ausrüstung der Soldaten aber kaum ins Gewicht fallen:„[P]ersonal drones must be very light – no more than 150 grams, about the weight of an iPhone 6s – that could be carried in a cargo pocket.“
Innerhalb nur einer Minute sollen sie startklar sein, dann die gewünschten Informationen per Kamera sammeln, in Echtzeit übermitteln und danach zum Soldaten zurückfliegen. Im Abstand von etwa zwanzig Metern („50 to 75 feet“) sollen damit menschengroße Objekte in der Nähe des Soldaten detektierbar werden.
Bildlizenz der 2013 vorgestellten Helicopter-Mini-Drohne „Black Hornet“ der norwegischen Firma Prox Dynamics: CC BY-NC 2.0, via flickr/Defence Images.
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: BKA-Gesetz: Urteil zum Staatstrojaner am 20. April
: BKA-Gesetz: Urteil zum Staatstrojaner am 20. April Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, den 20. April 2016, um zehn Uhr, seine Entscheidung zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner verkünden. Es geht dabei um zwei Verfassungsbeschwerden gegen das BKA-Gesetz, die zum einen von Gerhart Baum und Burkhard Hirsch für verschiedene Beschwerdeführer und zum anderen von Sönke Hilbrans für Mitglieder der grünen Bundestagsfraktion vertreten werden.
Anders als bei einer Telefon- oder Internetüberwachung, wo die Leitung angezapft wird, greift man mit dem Trojaner direkt die informationstechnischen Geräte von Verdächtigen an. Man infiltriert sie hinter dem Rücken des Computerbesitzers mit einer Spionagesoftware. Der Staatstrojaner soll bei einem eingeschränkten Katalog von Delikten zur Anwendung kommen.
Seit der von Behörden in Deutschland verwendete Staatstrojaner vom Chaos Computer Club analysiert worden war und zudem herauskam, dass auch das BSI bei der Entwicklung des Staatstrojaners mitgemischt hat, kam neuer Streit um die technischen Funktionen und rechtlichen Schranken dieser Spionagesoftware auf. In Karlsruhe ging es bei der mündlichen Anhörung vornehmlich darum, was verfassungsrechtlich erlaubt sein soll und was nicht.
Seit die Diskussion um staatliche Spionagesoftware vor zehn Jahren begann, sind für die meisten Menschen ein oder mehrere Computer zum täglichen Begleiter geworden. Der Streit um das heimliche Spionieren auf diesen Geräten dreht sich längst nicht mehr um ein paar Mails, Bilder oder SMS, sondern um eine vielschichtige Spiegelung unseres gesamten digitalen Lebens. Deswegen war die Frage des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der unangetastet zu bleiben hat, ein wesentlicher Streitpunkt während der Anhörung des Gerichts im letzten Sommer.
Wir werden vor Ort sein und berichten.
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: Meldedaten an die Bundeswehr: Widerspruch als öffentlicher Protest
: Meldedaten an die Bundeswehr: Widerspruch als öffentlicher Protest Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. fordert Jugendliche zum Widerspruch und öffentlichen Protest gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr auf. Zwar deckt die Armee ihren Personalbedarf nicht mehr über Wehrpflichtige, denn durch das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG) wurde seit dem Jahr 2011 der Wehrdienst ausgesetzt und kein Mann mehr zur Musterung bestellt. Sofern kein Verteidigungsfall eintritt, bleiben alle 17-jährigen Männer vom Kreiswehrersatzamt unbehelligt. Alte Musterungsakten müssen nach Ende der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden.
Allerdings schicken die Meldeämter dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr seit Oktober 2011 jedes Jahr Meldedaten zur Anwerbung Freiwilliger. Die Bundeswehr verwendet diese Meldedaten, um Werbematerial an junge Leute zu senden. Zeit- und Berufssoldaten und ziviles Personal akquiriert die Bundeswehr seit der Aussetzung der Wehrpflicht über die sogenannten Karriere-Center, darf die von den Meldeämtern erlangten Daten aber nur für den vorgesehenen Zweck verwenden, nämlich das Versenden von Informationsmaterial. Die Daten müssen zwölf Monate nach der Erstspeicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht werden.
Die Meldeämter sind verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Adresse, Familienname und Vorname von allen deutschen Staatsangehörigen zu überlassen, die im Folgejahr volljährig werden. Der Datenübermittlung kann man aber entkommen, wenn man nach dem Bundesmeldegesetz widerspricht. (Das Bundesmeldegesetz trat am 1. November 2015 in Kraft und ersetzt seitdem das Melderechtsrahmengesetz.) Zudem sind die Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jeweils zu löschen, wenn ein Betroffener dies verlangt.
Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. ruft zur friedenspolitischen Aktion gegen die Bundeswehr auf, die im Jahr 2017 übrigens einen Etat von 36.612 Millionen Euro haben soll:
Mit dem Widerspruch können Jugendliche ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden setzen.
Ein Vorschlag ist dabei, daraus auch einen öffentlichen Protest zu machen:
Statt die Widersprüche mit der Post zu schicken, könnten die widersprechenden Jugendlichen die Schreiben gemeinsam persönlich in der zuständigen Behörde abgeben und dies mit einer öffentlichkeitswirksamen Kundgebung vor dem jeweiligen Gebäude verbinden. Das könnten sowohl diejenigen tun, deren 18. Geburtstag bevorsteht, als auch diejenigen, die nachträglich die Löschung ihrer Daten bei der Bundeswehr verlangen.
Man könnte auch eine Demo mit ganzen Familien draus machen:
Eltern bzw. gesetzliche Vertreter [können] für minderjährige Jugendliche den Widerspruch einlegen.
Bitte lasst uns wissen, wenn jemand seinen Widerspruch öffentlichkeitswirksam kundtut. Wer nicht gleich vor den Dienstsitz von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, CDU, ziehen will: Es kann ja auch ein Blogbeitrag sein.
Ehemalige Soldaten sollten auch das Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr in Andernach im Blick haben: Dort werden die Gesundheitsdaten über die Dienstfähigkeit von Soldaten jahrzehntelang zentral gespeichert, bei Wehrpflichtigen bis zur Vollendung des 45. bzw. 60. Lebensjahres, bei Berufssoldaten sogar bis zum Ablauf des 90. Lebensjahres. Wer vor dem 30. Juni 2011 gemustert worden ist, für den gelten außerdem die Aufbewahrungsfristen nach der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige (WPersAV) von 1998. Danach kann die Personalakte von Wehrpflichtigen höchstens bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, aufbewahrt werden. Bei Auskünften hilft der Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr (BfDBw).
Die Liga stellt praktischerweise vorformulierte Schreiben für Widerspruch und Löschung sowie ein Flugblatt (pdf) zur Verfügung.
Widerspruch ist möglich und nötig!
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: Aufzeichnung der Diskussion mit Brandon Bryant
: Aufzeichnung der Diskussion mit Brandon Bryant Wir hatten letzte Woche von einer Diskussion über den Einsatz bewaffneter Drohnen in Berlin berichtet, in der Brandon Bryant über das Drohnenprogramm der US-Regierung berichtete. Der Whistleblower war früher in der US-Armee als Drohnenoperator tätig und gab Einblicke in seine frühere Arbeitsumgebung.
Thema waren insbesondere die Umstände des Einsatzes der bekannten US-amerikanischen Mittelstrecken-Drohnen des Predator- und Reaper-Typs, die mit Hellfire-Raketen bestückt sind. Aber auch die deutsche Mitverantwortung wurde von mehreren Seiten beleuchtet.
Wer nicht nur unsere Zusammenfassung lesen oder sich bei knowdrones.com informieren möchte, kann sich nun die gesamte Aufzeichnung als mp3 runterladen. Nicht nur die Podiumsdiskussionen, sondern auch die einleitende Rede von Sahra Wagenknecht findet sich in der über zweistündigen Audio-Datei.
Vielen Dank an Alexej Stoljarow für die Aufzeichnung!


