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Heute vor einer Woche erging das Urteil zum BKA-Gesetz, zum Staatstrojaner und weiteren Überwachungsmethoden wie dem Lausch- und Spähangriff auf Wohnungen und der Rasterfahndung. Das Gesetz vom 25. Dezember 2008, das der Abwehr von Gefahren des „internationalen Terrorismus“ dienen sollte, ist in Teilen verfassungswidrig. Das Urteil stärkt den grundrechtlichen Schutz gegen Überwachung. Ein Blick auf die Reaktionen zu dem Urteil lohnt sich vor allem wegen der Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
Fällt das Gericht dem Gesetzgeber in den Arm?
Der Minister hatte einige grundsätzliche Anmerkungen zum Grundgesetz, zum Bundesverfassungsgericht und zur Gewaltenteilung gemacht. Insbesondere hatte er verlautbart, das Gericht würde dem Berliner Gesetzgeber in Sachen Sicherheit ständig in den Arm fallen.
Dazu stellte Dieter Wonka der stellvertretenden Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, eine konkrete Nachfrage und erhielt eine denkbar knappe Antwort:
Dieter Wonka: Frau Wirtz, fällt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in Berlin ständig in den Arm?
Christiane Wirtz: Nein.
Wonka richtete an Tobias Plate vom Bundesinnenministerium (BMI) auch eine ganz ähnliche Frage in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung:
Dieter Wonka: Wann ist eigentlich mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zu rechnen? Sehen Sie ein erhöhtes Risiko dafür, dass Karlsruhe dem Gesetzgeber wieder in den Arm fallen wird?
Tobias Plate: Vielleicht erst einmal zu der Frage nach dem Zeitplan: Mir liegt diesbezüglich kein konkreter Zeitplan vor.
Tilo Jung und einige Kollegen stellten gestern (Video aus der Bundespressekonferenz) an Tobias Plate einige weitere Fragen zum Urteil und zur Kommentierung durch den Minister. Plate sagte zum Urteil und zu den Äußerungen von de Maizière:
Die Terrorbekämpfung wird dadurch sicherlich zunächst nicht leichter werden. Das hat der Minister ja wörtlich so auch schon gesagt.
Andererseits ruderte Plate in der Bundespressekonferenz aber auch teilweise zurück und erklärte:
Der Minister hat schon am Tag der Urteilsverkündung gesagt, dass er die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht in allen Details teilt. Bekanntlich ist er selbst in der mündlichen Verhandlung aufgetreten und hat seine Rechtsauffassung gegenüber dem Senat dargestellt. […] Er hat aber auch gesagt, dass er das Urteil des Verfassungsgerichts selbstverständlich respektiert und umsetzt. Das ist völlig klar und steht völlig außer Frage. Weder die Kompetenz noch die Entscheidungsgewalt des Verfassungsgerichts werden dadurch angezweifelt.
Bei der Interpretation und Analyse des Urteils wurde trotz mehrerer Nachfragen keine inhaltliche Aussage gemacht, die Beurteilung sei „noch nicht vollständig abgeschlossen“. Die Nicht-Antworten erweckten den Eindruck, als hätte man mit dem Lesen des Urteils noch gar nicht begonnen.
Thomas de Maizière bestätigte unterdessen seinen Dissens mit dem Gericht und betonte im „Spiegel“, dass er jedenfalls beim Geheimdienst-Datenkarussell seine Linie nach dem Urteil nicht ändern wolle:
Das Verfassungsgericht hat allerdings auch Bedenken geäußert, die ich nicht teile. Bei der Frage des Informationsaustausches mit unseren internationalen Partnern bleibe ich dabei: Der Informationsaustausch ist einer der Schlüssel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Alle Experten erkennen das an. […] Ich werde daher die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten bei der Nacharbeit an dem Gesetz vollumfänglich ausschöpfen.
„Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“, denn ein Grund zum Innehalten scheint das im BMI noch nicht analysierte Urteil jedenfalls nicht zu sein. Verfassungswidriges Gesetz hin oder her, die Devise lautet weiterhin: Hart am Rande des verfassungsrechtlich gerade noch Erlaubten handeln.
Staatstrojaner als Gefahr für Leib und Leben
Das FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung) hat zusammen mit dem Chaos Computer Club in einer Pressemitteilung auf einen Umstand im Urteil hingewiesen, der bisher wenig Beachtung fand:
Im Urteil herrscht eine Vorstellung von informationstechnischen Systemen, die sich auf konkrete technische Geräte, soziale Netzwerke, E‑Mailprovider bis hin zur „Cloud“ bezieht. Doch anzugreifende Systeme mit IP-Adresse sind auch heute schon nicht mehr nur Laptops oder Mobiltelefone: „Das können Autos, Kraftwerke, Notrufsäulen oder Herzschrittmacher sein. Somit könnte also nicht nur Höchstpersönliches abgegriffen werden, sondern tatsächlich Gefahr für Leib und Leben verursacht werden, wenn solche Systeme infiltriert werden. Die im Urteil attestierte ‚geringe Streubreite‘ der Staatstrojaner muss nicht immer gegeben sein“, kommentiert Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.
Aus den Dokumenten von Edward Snowden ist nämlich auch hervorgegangen, dass die NSA und ihre Partner-Geheimdienste weltweit Computer und Mobiltelefone automatisch angreifen. Spionagesoftware und Verwanzungen müssen also nicht zwangsläufig als Angriffswerkzeuge auf bestimmte informationstechnische Systeme gesehen werden, sondern können durchaus eine gewisse Streubreite entfalten.
Das BKA-Gesetz und der Staatstrojaner
Das BKA-Gesetz war im Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatstrojaner am 27. Februar 2008 verabschiedet worden und am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Schon kurz vor dem Urteil und damit auch vor Inkrafttreten des Gesetzes hatte das BKA das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) um technische Unterstützung gebeten. Man brauche Hilfe beim Einsatz von staatlichen Trojanern, deren Zweck die Manipulation des Computers insbesondere zur Umgehung der Verschlüsselung und weiterer Sicherheitsmaßnahmen ist. Das BSI willigte ein. Als eine Art „Übergangslösung“ prüfte das BKA auch kommerzielle Produkte, etwa von fragwürdigen Anbietern wie Elaman und FinFisher.
Seit dem Staatstrojaner-Hack im Jahr 2011 sollen seitens des BKA keine Trojaner mehr im Einsatz sein, die eine sog. „Quellen-TKÜ“ durchführen, also im betroffenen informationstechnischen System ausschließlich laufende Telekommunikation mitlauschen dürfen. Ob sich das mit dem Urteil ändert, werden wir wohl spätestens erfahren, wenn das BKA den Berichtspflichten nachkommt, die das neue Urteil festschreibt.
