Der Jurist Kurt Graulich hatte im November letzten Jahres seinen Bericht über die NSA-Selektoren abgegeben, der klarstellen sollte, ob und wie die NSA mit Hilfe des BND europäische Unternehmen, Institutionen und Politiker ausgeforscht hat. Der Zeitschrift „vorgänge“ gab er nun ein Interview, in dem er über seine Arbeit, den politischen Streit darum und die Ergebnisse des Berichts spricht.
Im Rahmen der geheimdienstlichen Kooperation wurden die NSA-Selektoren in einem automatisierten Verfahren in das technische System des BND in Bad Aibling eingespeist. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht hatte für seine Untersuchung Excel-Listen der Selektoren einsehen dürfen. Diese Ablehnungslisten mit rund 39.000 NSA-Suchbegriffen waren im Zeitraum von 2005 bis 2015 entstanden.
Seine Berichte an das Kanzleramt, an den Bundestag und in gekürzter Version an die Öffentlichkeit führten auch dazu, dass die Bundesregierung in einer Pressemitteilung „technische und organisatorische Defizite“ beim Bundesnachrichtendienst (BND) einräumen musste, die aber inhaltlich nicht spezifiziert wurden. Technische Mängel und auch Rechtsbrüche ließen sich jedenfalls nicht mehr gänzlich vom Tisch wischen.
Graulichs Einsetzung war von politischem Streit begleitet. Er sei „von der Regierung durchgesetzt“ worden, die Große Koalition hätte seine Einsetzung mit ihrer großen Mehrheit im NSA-BND-Ausschuss einfach beschlossen. Im Interview weist er diesen Vorwurf zurück und erklärt, warum er trotz des politischen Streits den Auftrag angenommen habe:
„Die Grundannahme der Frage ist unzutreffend: ‚von der Regierung durchgesetzt‘ stimmt nicht. Ich habe erläutert, dass Verfahren und Auswahl der Sachverständigen Vertrauensperson [Graulich] dem Willen der Ausschussmehrheit folgten; ohne dieses Votum hätte die Bundesregierung anders vorgehen müssen. Im Übrigen gab es keinen von der Opposition benannten Gegenkandidaten. Streit ist im politischen Prozess normal und sollte einen Demokraten nicht irritieren. Auch Gesetze sind zu befolgen, wenn sie nicht einstimmig, sondern nur von einer parlamentarischen Mehrheit beschlossen werden. Fehlende Einstimmigkeit kann deshalb auch für die Übernahme einer solchen Funktion kein beachtlicher Einwand sein. Eher wäre es umgekehrt schwer zu begründen gewesen, wenn dem Beschluss der überwältigenden Mehrheit der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss nicht gefolgt worden wäre.“
Im Ergebnis seines Berichts bleibt festzustellen, dass zahlreiche und systematische Verstöße gegen das Memorandum of Agreement (MoA) nun aktenkundig sind. Die NSA versuchte also entgegen dieser Vereinbarung den deutschen Geheimdienstlern Selektoren unterzuschieben. Graulich fasst sein Ergebnis nochmal zusammen, nämlich dass…
„…4.971 Internet-Selektoren deutscher Grundrechtsträger in Deutschland und 3.269 Internet-Selektoren deutscher Grundrechtsträger im außereuropäischen Ausland herausgenommen wurden. Diese durften von vornherein nicht eingesetzt werden. […] Ein wichtiger Teil der abgelehnten Selektoren war […] systematisch auf allgemeine Bereiche europäischer Politik und Verwaltung gerichtet, welche niemals die Ausnahmevoraussetzungen erfüllten. Das politische Problem dieses Vorgehens liegt darin, dass hier gleichsam aus der Deckung einer Kooperation Aufklärung in befreundetem Gebiet betrieben wird. Darin liegt ein schwerwiegender Verstoß. Aus diesem Grund sind 22.024 Internet-Selektoren herausgenommen worden, die gegen Regierungseinrichtungen und staatliche Stellen von EU-Staaten gerichtet waren.“
Aber noch andere Gründe sprechen laut Graulich für die Rechtswidrigkeit des Vorgehens bei den Selektoren:
„Der BND konnte die Begründungen für gelieferten Selektoren bei der größten Datenbank der NSA nicht lesen. Das war kein Problem der NSA, sondern der unzulänglichen deutschen Software. Unter diesen Umständen war keine Entscheidung über den rechtsförmigen Charakter dieser Selektoren möglich, ihr Einsatz hätte unterbleiben müssen.“
Befragt zum nachfolgenden politischen Streit über sein Gutachten und dessen Inhalte, verweist Graulich darauf, dass die Regierungsfraktionen seinen Bericht ja „begrüßt“ hätten. Kritik aus der Opposition und aus den Medien hätten nur „taktische Bedeutung“, sie hätten auch nur „analytisch geringe Tiefe“. Angesichts der Eikonal-Lücke sowie der Vorwürfe gegen Graulich, als Gutachter direkt vom Bundesnachrichtendienst abgeschrieben zu haben, sind Bemerkungen über analytische Tiefe wohl eher deplaziert.
Zuletzt wiederholt Graulich noch diese erstaunliche geschichtliche Anleihe, die einhergeht mit dem Kosten-Argument:
„Solche [geheimdienstlichen] Kooperationen bestehen aber auch aus finanziellen Gründen, weil sie Kosten sparen. Die Bundesrepublik hat den mit Abstand kleinsten Auslandsnachrichtendienst der deutschen Geschichte. Ohne Kooperationen müsste dafür viel mehr eigenes Geld und Personal aufgewendet werden.“
Noch billiger wäre es allerdings, wenn man auf den Ausbau technisierter Überwachung durch Geheimdienste verzichten würde.
