Constanze
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: Schrecken ohne Ende? Das Leistungsschutzgeld reloaded
: Schrecken ohne Ende? Das Leistungsschutzgeld reloaded Diesen Freitag lädt irights zur Diskussion über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, nämlich am 27. Februar um 12:30 Uhr, in den Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum 400E.
Unter dem Motto „Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?“ soll vor der zweiten Anhörung im Rechtsausschuss (siehe unten) über die Zukunft des gesetzgeberischen Missgriffs diskutiert werden. Das Programm:
12:30 Uhr:
Begrüßung und kurze Einführung durch Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt, Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL)13:00 Uhr:
Wesen, Charakter und Ordnung – das LSR im Spiegel der PraxisImpulsvortrag von Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE)
13:20 Uhr: Wie weiter beim Leistungsschutzrecht? Muss der Gesetzgeber eingreifen?
Diskussion mit
Thomas Jarzombek MdB (CDU)
Christian Flisek MdB (SPD)
Stefan Niggemeier (Journalist)
Justus Haucap (DICE)14:00 Uhr: Empfang
Christoph Keese, einer der Taliban unter den LSR-Verfechtern, flattern offenbar schon die Nerven:
Nächsten Dienstag, am 4. März, von 11:30 Uhr bis ca. 14 Uhr, wird im Bundestag die Anhörung zum Leistungsschutzrecht stattfinden.
Wir werden live aus der Anhörung berichten!
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: Leak: Wie steht es bei der „Digitalen Agenda“?
: Leak: Wie steht es bei der „Digitalen Agenda“? Letzten Sommer hatte die Regierung ihr netzpolitisches Programm „Digitale Agenda“ publikumswirksam mit der Ministertroika ohne Dame vorgestellt. Heute gibt es Antworten auf die Fragen, was bisher passiert und was in naher Zukunft geplant ist.
Die Bundesregierung hat die Parlamentarier jüngst darüber in Kenntnis gesetzt, wie denn der aktuelle Stand bei der Umsetzung der „Digitalen Agenda“ ist. Aus den verschiedenen Ministerien wurden Vorhaben, Gesetzesinitiativen und sonstige Pläne zusammengetragen, die teilweise den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen der Umsetzung der Agenda konkretisieren. Heraus kam ein Papier, das aus mehr als einem Dutzend Ministerien zusammenträgt, was dort in der Mache ist.
Dankenswerterweise ist uns die Datei zugespielt worden. Wir haben uns das hiermit veröffentlichte Papier zu Gemüte geführt, um zu ergründen, welche der Vorhaben, die uns in dieser Legislaturperiode erwarten, besonderer Beobachtung bedürfen.
IT-Sicherheit
Das IT-Sicherheitsgesetz ist ja bereits durchs Kabinett und soll laut dem Papier bis Mitte 2015 das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben. Parallel soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) personell und sachlich besser ausgestattet werden, das Papier liefert aber zu diesem Ausbau weder Zahlen noch genauere Angaben.
Der „Transatlantische Cyber-Dialog“ soll natürlich intensiv fortgeführt werden, inklusive „bi- und multilateraler Regierungskonsultationen“ mit „Schlüsselländern“. Dazu ist laut dem Papier ein Maßnahmenkatalog in Vorbereitung.
Die Anti-NSA-Initiative der „Digitalen Agenda“ wird vermutlich unter dem Begriff „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ geführt, um „Vertrauen und Sicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste“ zu stärken, inklusive einer Hacker-Challenge und Penetrationstests bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das Bundesinnenministerium will bis Ende 2105 Handlungsempfehlungen vorlegen, die dem „Wirtschaftsschutz“ dienen sollen. Es plant außerdem die Einrichtung einer Plattform „Vertrauenswürdige IT“ für das erste Halbjahr 2015, um „deutsche IT-Sicherheitsunternehmen“ zu stärken. Vielleicht könnte im Rahmen dieser Plattform eine praktische Übersicht erstellt werden, welche IT-Sicherheitsunternehmen bisher keine Opfer von NSA-GCHQ-Operationen wurden und noch als vertrauenswürdig gelten können.
Das Bundesinnenministerium möchte außerdem für ein sog. Huge-Crowd-Projekt im Rahmen der „Digitalen Nachbarschaftshilfe“ in drei Jahren sagenhafte „1,75 Millionen Ehrenamtliche“ als „Multiplikatoren für IT-Sicherheit“ gewinnen. (Diese Zahl steht wirklich in dem Papier.)
Für den Hackerparagraphen kündigt das Papier übrigens eine Prüfung einer Strafrechtsänderung an, für die im Jahr 2015 ein Referentenentwurf erarbeitet und vorgelegt werden soll.
Routerzwang
Zum Routerzwang macht das Papier keine inhaltlichen Angaben, kündigt aber eine Anhörung der „Stakeholder“ zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt an. Beim Routerzwang geht es u. a. um die Frage, ob Provider ihre Kunden daran hindern können, eigene Router zu verwenden.
De-Mail
Kaum mehr als zehn Prozent der Deutschen haben sich bis Ende 2014 dazu überreden lassen, ein De-Mail-Konto einzurichten. Das Bundesinnenministerium plant aber unverdrossen die „flächendeckende Einführung von De-Mail“, um dem Erfolgsprojekt auf die Beine zu helfen, indem es bis Ende des Jahres 2015 von Behörden und Einrichtungen des Bundes zur Kommunikation werden genutzt soll. Ansonsten muss man „prioritär voranzutreibende Maßnahmen“ erst noch identifizieren und gründet daher eine Arbeitsgruppe.
Personalausweis und eID
Den elektronischen Personalausweis besaßen Ende 2014 etwa ein Drittel der Bevölkerung. (Es werden demnächst vermutlich einige weniger, da bekanntlich die Bundesregierung Verdächtigen den Ausweis für maximal drei Jahre entziehen möchte.) Weniger als ein Drittel dieser Ausweisbesitzer haben allerdings die heftig beworbene eID-Funktion freischalten lassen, die Besitzer eines ordentlichen Lesegeräts sind statistisch leider nicht messbar: ein teurer Flop.
Die Nutzung der eID soll dennoch innenministeriell gefördert und erweitert werden. Dazu wird bis Ende 2015 eine Änderung des Personalausweisgesetzes angestrebt, die der Wirtschaft und Verwaltung das Bereitstellen von eID-Anwendungen schmackhaft machen soll. Wie genau die Regelungen aussehen sollen, gibt das Papier nicht preis. Für den Juni 2015 kündigt das Bundesinnenministerium eine „Strategie zur Verbreitung [von] eID-Lesegeräten“ an. Wir warten schon gespannt!
Breitband
Beim Thema mobiles Breitband, wo wir ab dem Jahr 2018 laut Bundesregierung flächendeckend 50 Megabit pro Sekunde erwarten dürfen, wird auf das zusätzliche Mobilfunkspektrum und die 700-MHz-Frequenzauktion verwiesen, die durch die Bundesnetzagentur zur Jahresmitte 2015 durchgeführt werden wird, eine dazugehörige Änderung der Frequenzverordnung wird ebenfalls angekündigt.
Intelligente Verkehrssysteme und Automatisiertes Fahren
Vermeldet wird hier die Einrichtung eines Runden Tisch „Automatisiertes Fahren“, der neben einem Zwischenbericht bis September 2015 eine Roadmap erarbeiten soll. Außerdem soll ein Forschungsauftrag über „Hochautomatisiertes Fahren auf Autobahnen“ vergeben werden.
E‑Health-Gesetz
Der Referentenentwurf für das E‑Health-Gesetz liegt ja bereits vor und soll im ersten Halbjahr 2015 vom Kabinett beschlossen werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für das Jahresende geplant.
Die „Strukturen der Gematik“ sollen übrigens verbessert werden, was immer das konkret heißen mag.
Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
Was die digitale Arbeitswelt angeht, verweist die Bundesregierung auf verschiedene nicht näher beschriebene „Plattformen“, die sie einrichten wird. Diese „neuen Plattformen und Foren“, die im Rahmen des IT-Gipfels gebildet werden, sollen sich bei der CeBIT im März erstmals treffen. Es sind folgende im Angebot: „Innovative Digitalisierung der Wirtschaft“, „Digitale Arbeitswelt“ sowie „Industrie 4.0“ (als Dialogplattform mit Leitungsgremium, Lenkungskreis, Forum, wissenschaftlichem Beirat, Arbeitsgruppen und Geschäftsstelle).
Was die Abgrenzung von deren Aufgaben ist, geht aus dem Papier leider nicht hervor. Daneben sollen noch fünf Informations- und Demonstrationszentren eingerichtet werden, die im ersten Halbjahr ausgeschrieben und im Herbst in Betrieb gehen sollen.
Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt und die soziale Sicherungen sollen außerdem in einem Forschungsvorhaben untersucht werden. Zudem plant das Forschungsministerium ein Förderprogramm „Zukunft der Arbeit“.
Misc
Irgendwo hinten im Kleingedruckten des Papiers wird die Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) angekündigt, das bereits im März im Bundesrat und kurz darauf im Bundestag auf der Tagesordnung stehen soll. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die bis zum 18. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Im Papier wird das Inkrafttreten ca. Ende August angepeilt. Das IWG regelt die Weiterverwendung von Datensätzen, die bei Ämtern und Behörden anfallen, und hat im Januar das Kabinett passiert. Die Kritikpunkte sind bereits im letzten Jahr in einer gemeinsamen Stellungnahme formuliert worden.
Das Forschungsministerium plant ein öffentlich gefördertes „Internet-Institut“, das die interdisziplinären Aspekte der Digitalisierung erforschen soll. Intern sollen dazu bereits die Vorbereitungen laufen.
Die 28. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates wird im März unter deutschem Vorsitz stattfinden, was wegen der Freedom Online Coalition interessant sein könnte.
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: Bundespressekonferenz: Zu viele Fragen unerwünscht
Tilo Jung wurde wegen seiner Fragen nach der BPK <a href="https://twitter.com/TiloJung/status/568749249036488705">angeraunzt</a>. : Bundespressekonferenz: Zu viele Fragen unerwünscht Tilo Jung stellt ja in den letzten Monaten vermehrt Fragen in der Bundespressekonferenz (BPK), erfreulicherweise auch öfter zu netz- und technologiepolitischen Entwicklungen, beispielsweise zur Netzneutralität und vielen weiteren aktuellen Themen.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass er heute nach seinen Fragen, die sich auch auf die Pressefreiheit bezogen, eine derbe Kollegenschelte abbekommen hat, die fast zur Handgreiflichkeit mutiert wäre.
Tilo Jung wurde also gerade wegen seiner Fragen ziemlich angeraunzt. Der namentlich nicht benannte Journalist behauptete gar, dass er mit seiner Meinung nicht allein stünde.
Die BPK ist eine seltene Gelegenheit für die Hauptstadtpresse, der Bundesregierung und den Ministerien kritische Fragen zu stellen, Erklärungen und Erläuterungen zu bekommen und einen gewissen Rechtfertigungsdruck zu erzeugen. Wir hoffen, Tilo Jung und auch andere Journalisten lassen sich nicht einschüchtern und setzen ihre Arbeit in der BPK fort.
Update:
Es hat sich herausgestellt, dass nicht ein ARD-Journalist, sondern ein ZDF-Kollege die Äußerungen gegenüber Tilo Jung gemacht hat. Der Name der Person ist der netzpolitik-Redaktion bekannt. -
: Zugang zum Europäischen Polizeikongress: Innenministerium stärkt uns den Rücken!
Der Europäische Polizeikong findet im bcc am Alexanderplatz statt. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/teezeh/">Thomas Cloer</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. : Zugang zum Europäischen Polizeikongress: Innenministerium stärkt uns den Rücken! Wir hatten ja diese Woche berichtet, dass einige unserer Redaktionsmitglieder mit offenkundig gelogenen Ausreden abgespeist wurden, als sie versuchten, sich beim Europäischen Polizeikongress zu akkreditieren. Tilo Jung hat freundlicherweise dazu in der Bundespressekonferenz eine Frage gestellt und bezog sich zunächst auf die Rangliste der Pressefreiheit 2015, die „Reporter ohne Grenzen“ kürzlich veröffentlicht hatte.
Befragt nach der Zufriedenheit der Bundesregierung mit dem Platz 12 in der Rangliste für Deutschland war die lapidare Antwort:
Wir nehmen das zur Kenntnis und verhalten uns so, wie es unserer Überzeugung entspricht.
Auf die Nachfrage, ob die Bundesregierung Defizite bei der Pressefreiheit sähe, werden seitens des Innenministeriums „konkrete Defizite“ derzeit nicht gesehen.
Als Tilo konkret dann nach dem Europäischen Polizeikongress und dessen offenbar selektiver Auswahl der zugelassenen Journalisten fragte, verweist das Innenministerium erwartungsgemäß auf ihre Unzuständigkeit:
Das Bundesinnenministerium ist nicht Mitveranstalter […] Es ist eine Veranstaltung des „Behörden Spiegel“ (sic).
Aber sollte nicht ein freier Zugang für die Presse trotzdem garantiert sein?
Grundsätzlich ist das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass immer bei öffentlichen Veranstaltungen ein freier Zugang für die Presse zu gewährleisten ist. Das erstreckt sich auch natürlich auf den Europäischen Polizeikongress […], und zwar gänzlich unabhängig von der Frage, ob das Bundesinnenministerium selbst dort in tragender oder anderer Rolle als eingeladener Gast auftritt.
Dass uns das Innenminsterium den Rücken stärkt, kommt zwar unerwartet, aber freut uns natürlich. Juristen würden aber vermutlich sagen: Das Wort „grundsätzlich“ ist hier das ausschlaggebende.
Das Video von Tilo ist online, die Fragen zur Pressefreiheit beginnen bei ca. 8.50 min.
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: Ab Werk: NSA-Wanze auf der Festplatte
Logo via <a href="https://www.flickr.com/photos/electronicfrontierfoundation/12225935484/sizes/s/">EFF</a>, CC by-nc-nd 2.0 : Ab Werk: NSA-Wanze auf der Festplatte Nachdem am Wochenende bereits die ersten Gerüchte aufgetaucht waren, dass ein neuer NSA-Leak bevorstünde, hat die IT-Firma Kaspersky Lab gestern Details über das Vorgehen einer Truppe bezahlter Staatshacker über Reuters veröffentlicht, die gezielt die Firmware von Festplatten der großen Hersteller infiltrieren und darüber Daten abgreifen. Konkret wurden zwei Module beschrieben, die zur Manipulation der Festplatten dienten.
Ab Werk sind die Platten zwar nicht infiziert, aber ab Werk verwundbar.
Es ist natürlich keine neue Erkenntnis, dass sich der Spionage- und Überwachungsapparat verselbständigt hat und die Infiltrationsziele der bezahlten Hacker-Truppen breit gestreut sind, aber die Namen der Hersteller werden benannt: Laut Kaspersky sind Platten von Micron, Western Digital, Seagate, Toshiba, Maxtor und Hitachi betroffen. Kaspersky betont, dass die Formatierung der Platten den Spionageprogrammen nichts anhaben kann.
Es gibt sogar eine Art von Bestätigung durch die NSA:
A former NSA employee told Reuters that Kaspersky’s analysis was correct […] Another former intelligence operative confirmed that the NSA had developed the prized technique of concealing spyware in hard drives.
[…] Kaspersky called the authors of the spying program „the Equation group“.
Nun ist ja dem britischen Partner-Geheimdienst und der zugehörigen Regierung kürzlich schriftlich gegeben worden, dass sie auch nicht immer über dem Gesetz stehen, sondern dass Teile der Programme zum Austausch von Daten aus Massenüberwachungsmaßnahmen illegal waren. Nach den neuen Veröffentlichungen bietet es sich an, neben den Überwachungsprogrammen auch die offensiven Maßnahmen der Geheimdienste stärker in den Fokus der juristischen Prüfung zu nehmen. Auch die Überprüfungsgremien müssten sich in Zukunft mehr mit der offensiven Seite der Geheimdienst-Skandale auseinandersetzen.
Mal gucken, ob und was für politische Kommentare die nur mittelbar mit Snowden zusammenhängenden Veröffentlichungen in Deutschland hervorrufen. Bisher war seitens der Politik nichts zu vernehmen, nicht mal mehr solche, die die „Enthüllungen zum alten Hut, zum Staatsgeheimnis oder zum schieren Missverständnis“ (Schirrmacher) erklären.
Aber wir wissen ja: Es geht sicher wieder nur um Terroristen.
Update:
Es gibt eine aktuelle Reaktion der grünen Bundestagsfraktion unter der merkwürdigen Überschrift „Angriff der Nachrichtendienste auf das Internet muss beendet werden“. Mangels Bezug zu den Kaspersky-Veröffentlichungen hier nur ein Auszug der Meldung mit einer Forderung, die seit vielen Monaten sowieso stimmt:Durch ihre Untätigkeit stützt die Bundesregierung das illegal gewachsene Cyberangriffsystem der Geheimdienste. […] Die Bundesregierung muss endlich handeln.
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: Forderung nach Vorratsdatenspeicherung „offensichtlich falsch und nicht tragfähig“
Illustration: Dominik Wagner, <a href="//creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> : Forderung nach Vorratsdatenspeicherung „offensichtlich falsch und nicht tragfähig“ Die „Digitale Gesellschaft“ findet deutliche Worte gegen die nach den Attentaten erneut ventilierte Forderung nach anlassloser Langzeitspeicherung von Telekommunikationsdaten. Das „Narrativ pro VDS“ erweise sich mal wieder als „offensichtlich falsch und nicht tragfähig“. Und sie erklären die Rechtslage in Dänemark:
In Dänemark gab es von 2007 bis 2014 eine besonders weitreichende Form der VDS, bei der im Rahmen des sogenannten „Session Logging“ auch die angewählten IP-Adressen gespeichert wurden. Dem Bericht zufolge waren die von den Providern gelieferten Daten für die Polizei vollkommen nutzlos. Folgerichtig kippte Dänemark das „Session Logging“ Mitte 2014.
Da das Aufhäufen von Milliarden Datensätzen gegen Attentäter mit automatischen Waffen keine Abhilfe verspricht, schlägt die „Digitale Gesellschaft“ vor:
Um Terroranschläge wirksam zu verhindern und Täter gar nicht erst zu Tätern werden zu lassen, wäre es weitaus sinnvoller, den sozialen und politischen Ursachen des religiös-fundamentalistischen Extremismus auf den Grund zu gehen und ihnen entgegenzuwirken.
Was man notorischen VDS-Überzeugungstäter und Innenpolitikern argumentativ sonst noch entgegenhalten kann, hatten wir heute ja schon zusammengetragen.
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: Rechtsfreier Luftraum: US-Drohnen-Gesetze in Planung
via <a href="https://www.flickr.com/photos/myfrozenlife/">myfrozenlife</a>, CC by-nc-nd 2.0 : Rechtsfreier Luftraum: US-Drohnen-Gesetze in Planung Der Prozess, für zivile Drohnen gesetzliche Regeln zu schaffen, kommt in den USA nun in Gang. Michael Huerta, der Behördenchef der US-amerikanischen FAA (Federal Aviation Administration), gab dabei die Parole aus: „We want to maintain today’s outstanding level of aviation safety without placing an undue regulatory burden on an emerging industry.“ („Wir wollen das herausragende Niveau der Flugsicherheit beibehalten, ohne neu entstehenden Wirtschaftszweigen übermäßige regulatorische Hürden aufzubürden.“)
Es geht also vor allem um die Interessen der Wirtschaft, insbesondere um die Frage, welche Regeln die Zivilgesellschaft den nicht-militärischen Drohnenanbietern und ‑piloten auferlegen soll. Das Problem stellt sich in zunehmenden Maße, weil es immer mehr zivile Einsatzgebiete gibt und der Preisverfall anhält. Binnen kurzer Zeit haben sich die billigen Flieger zu einem Werkzeug und/oder Spielzeug für jedermann gemausert, ohne dass es Führerscheine, besondere Flugregeln oder konkrete Regeln für Haftung oder Versicherung gäbe, wie es sich beispielsweise beim Autoverkehr herausgebildet hat. Dass aber Unternehmen wie UPS und Amazon den kommerziellen Einsatz vorbereiten, dürfte der US-Regierung und der FAA erst wirklich Beine gemacht haben.
Elektronische Abhör- und Peilsysteme oder andere Überwachungstechnik stehen übrigens indirekt auch zur Diskussion, aber es werden noch keine konkreten Fragen nach Kommunikationsüberwachung, Bildauswertung oder biometrischen Erkennungssystemen adressiert.
Folgende Bereiche sollen bei der Regulierung diskutiert werden:
- Privacy Protections (Schutz der Privatsphäre),
- Civil Rights and Civil Liberties Protections (Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte),
- Accountability (Haftung),
- Transparency (Transparenzpflichten).
Innerhalb der nächsten drei Jahre sollen die Vorschläge zu gesetzlichen Regeln werden, in 180 Tagen soll der erste Bericht erstellt werden. Mehrere tausend Firmen wären bis zu dem Zeitpunkt verpflichtet, sich als kommerzielle Drohnenanbieter oder ‑piloten jeweils anzumelden. Denn derzeit verbietet die FAA kommerzielle Drohnenflüge, gewährt aber auf Antrag einige Ausnahmen. Bevor die neuen Regeln nicht in Kraft sind, soll das derzeitige Verbot bestehen bleiben.
Bei Amazon dürften am Sonntag keine Sektkorken geknallt haben, denn die FAA-Pläne kommen dem Konzern kaum gelegen. Paul Misener, Vize-Präsident „Global public policy“ bei Amazon, sprach schon vor einigen Wochen eine wenig versteckte Drohung aus: „Without approval of our testing in the United States, we will be forced to continue expanding our Prime Air R&D footprint abroad.“ („Ohne Genehmigung unserer Tests in den Vereinigten Staaten werden wir gezwungen sein, unsere Forschung und Entwicklung für Prime Air weiterhin auswärts auszuweiten.“ Die Tests in Großbritannien sind bei Amazon längst angelaufen.
Wie der Verlauf der Diskussion sein wird und welche Regeln in den USA beschlossen werden, wird die Ausgestaltung europäischer Normen ohne Zweifel beeinflussen. Wir sollten es also aufmerksam beobachten.
Hier das „Presidential Memorandum“ des Weißen Hauses.
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: Cryptowar: Verfassungsschutz fordert ein Ende der „kryptierten Kommunikation“
Hat uns angezeigt, aber will sich nicht im Bundestag rechtfertigen: Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen. : Cryptowar: Verfassungsschutz fordert ein Ende der „kryptierten Kommunikation“ Der Präsident des Verfassungsschutzes hat der taz ein Interview gegeben, in dem er Forderungen äußert, die auf das Aushebeln von Verschlüsselung hinauslaufen. Er benutzt die üblichen Bedrohungsszenarien, die von Polizei und Geheimdiensten immer wieder vorgebracht werden, um neue Befugnisse zu fordern. Maaßen bringt zur Begründung den Vergleich mit den Möglichkeiten der Hausdurchsuchung:
Die Polizei darf mit einem Durchsuchungsbeschluss in eine Wohnung hinein, nach Dingen suchen und einen Panzerschrank aufbrechen. Das ist unbestrittene Rechtslage. Im Internet haben wir diese Möglichkeiten nicht mehr. Was früher im Panzerschrank lag, wird heute kryptiert ins Netz gestellt.
Maaßen wiederholt hier die bereits bekannte Argumentation des Bundesinnenministers. Der Vergleich hinkt natürlich auf vielen Ebenen, schon deshalb, weil eine Wohnungsdurchsuchung eine offene Maßnahme ist, der in der Regel Zeugen beiwohnen, die vor allem aber nicht dauerhafter Natur ist oder gar längere Zeit hinter dem Rücken des Durchsuchten stattfindet.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, warum er als Geheimdienstchef die Wohnungsdurchsuchungen als Argument heranzieht. Denn Geheimdienstler dürfen das aus guten Gründen nicht.
In der digitalen Welt, in der Telekommunikationsanbieter und Internetprovider ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, Überwachungsschnittstellen vorzuhalten und laufend Daten herauszugeben, ist das Fernmeldegeheimnis kaum noch existent. Vergleiche mit der analogen Welt würden bei rationaler Betrachtung eigentlich die Frage aufwerfen, warum man die weitreichenden Befugnisse bei der Überwachung nicht mal grundsätzlich überdenkt und neu justiert, also auf ein sinnvolles Maß zurückschneidet.
Wir haben es mit immer mehr Diensten und Anbietern zu tun, die ihre Produkte zunehmend verschlüsseln. „Dank Snowden“ hat auch die islamistische Szene die Vorteile einer kryptierten Kommunikation begriffen.
Tatsächlich ist ein positiver Nebeneffekt der Snowden-Veröffentlichungen, dass viele der kommerziellen Anbieter ihre Kunden beim Schutz der Privatsphäre nun unterstützen und standardmäßig verschlüsselte Dienste bereitstellen. Dass aber die „islamistische Szene“ erst jetzt begonnen hätte, ihre Kommunikation zu verschlüsseln, ist ein neuerdings gern vorgebrachtes Argument, um sich generell gegen heute notwendige Maßnahmen beim Schutz vor Wirtschaftsspionage und gegen Überwachung bei privater und beruflicher Kommunikation auszusprechen.
Da es aber politisch momentan nicht zu einer auch nur moderaten Beschränkung der technischen Überwachung durch die NSA und ihrer staatlichen und kommerziellen Partner kommt, wird das größte Spionage- und Hackingprogramm, das es je gab, in naher Zukunft wohl weiterbetrieben werden. Entsprechend bleibt Bürgern und Wirtschaft erstmal nur Verschlüsselung als sinnvolle Gegenmaßnahme.
Es mag den Geheimdiensten nicht schmecken, dass Verschlüsselung deutlich an Attraktivität zugelegt hat, aber ihr eigenes Gebaren ist daran nicht ganz unschuldig. Das Wettrüsten haben sie selber ausgelöst, Snowden hat der Öffentlichkeit das nur vor Augen geführt. Aber niemand muss sich grämen, den „Cryptowar 2.0“ werden die Überwachungsradikalen nicht gewinnen können, auch nicht, wenn sie im Grunde nur auf die „Quellen-TKÜ“ hinauswollen, also den Staatstrojaner.
Es gibt außerdem noch folgenden Lichtblick im Interview:
taz: Sie haben bei Ihrem Amtsantritt mehr Transparenz versprochen. Der Bundestag fühlt sich unzulänglich informiert. Der Eindruck ist: Sie übermitteln bestenfalls so viel, wie Sie gesetzlich verpflichtet sind.
Dr. Maaßen: Mein Eindruck von der Wahrnehmung durch die Abgeordneten ist ein anderer. Wenn Sie sagen: Ich gebe ihnen nur das, wozu ich juristisch verpflichtet bin, dann heißt das auch, wozu ich juristisch befugt bin. Manche Informationen darf ich dem Parlament in öffentlicher Sitzung einfach nicht mitteilen.
Der Präsident des Verfassungsschutzes fordert geradezu den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu verbessern, dem Amt mehr Transparenz zu verordnen. :}
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: Kiesewetter im Visier der BND-Vorfeldorganisation
: Kiesewetter im Visier der BND-Vorfeldorganisation
Nachdem die BND-Kontakte zu Reservisten durch die BND-Verstrickungen der Kiesewetter-Affäre (mp3) aktuell diskutiert werden, haben wir mal einen Blick auf die potentiellen BND-Zuträger geworfen, die den MdB Kiesewetter im Arbeitsalltag sonst noch umzingeln. Koalitionär SPD sowie Linke und Grüne möchten ja nun gern wissen, welche Kontakte es zwischen BND und Reservisten noch so gibt. Wir hätten da ein paar Hinweise.Man kann dafür neben seinem Amt im Reservistenverband auch seine Bundestagsarbeit heranziehen. Kiesewetter ist ja nicht nur Mitglied und Obmann im BND-Untersuchungsausschuss, sondern auch im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags. Dort sitzen ausweislich ihrer Viten soviele Reservisten, dass die Quote der potentiellen Kandidaten als Inoffizielle Mitarbeiter des BND erklecklich sein könnte:
- Ingo Gädechens, CDU/CSU, Berufssoldat, Deutscher Bundeswehrverband,
- Dr. Michael Fuchs, CDU/CSU, Stabsapotheker der Reserve,
- Robert Hochbaum, CDU/CSU, Reserveoffizier,
- Wilfried Lorenz, CDU/CSU, Oberstleutnant a. D.,
- Dr. Joachim Pfeiffer, CDU/CSU, Hauptmann der Reserve, Atlantikbrücke e. V., Reserveoffiziersgesellschaft Stuttgart,
- Henning Otte, CDU/CSU, Reserveoffizier,
- Oswin Veith, CDU/CSU, Oberst der Reserve,
- Klaus-Peter Willsch, CDU/CSU, Hauptmann der Reserve,
- Dr. Dr. h.c. Karl A. Lamers, CDU/CSU, seit Mai 2005 Vorsitzender der Gruppe der Konservativen, Christdemokraten und Assoziierten in der NATO PV,
- Peter Beyer, CDU/CSU, selbsternannter Atlantiker.
Muss man sich das eigentlich so vorstellen, dass die Herren bei Beginn der Sitzungen immer erstmal alle die Hacken zusammenklappen und sich gemäß Offiziershierarchie grüßen? Wie dem auch sei, wieviele der Reservisten in ihrer Militärkarriere zum BND abkommandiert wurden, ist bisher nicht bekannt. Wer hier Informationen hat, kann uns gern Hinweise senden.
Kiesewetter ist zudem als Multifunktionär auch Mitglied des Auswärtigen Ausschusses. Die offizielle Begründung für das Ende seines Engagements im BND-Untersuchungsausschuss war insbesondere, dass er sich verstärkt seinen außenpolitischen Pflichten widmen wolle. Wir empfehlen da Vorsicht, denn auch im Auswärtigen Ausschuss könnte der BND mit Dr. Johann Wadephul, CDU/CSU, Major der Reserve, einen potentiellen Verbindungsmann plaziert haben.
Update:
Der Reservistenverband hat sich zu den Verstrickungen in einer Pressemitteilung (pdf) erklärt. Namentlich meldet sich Bernhard Brinkmann, Stellvertreter des Präsidenten Kiesewetter, zu Wort, denn der Präsident ist in dieser Sache vielleicht etwas befangen. Der Verbandschef sieht sich zu folgender Klarstellung genötigt:
Eine Tätigkeit für den BND ist nichts Verwerfliches.
Da auch Fragen danach aufkamen, was der BND im Inland zu suchen hätte, nimmt der Verband wie folgt Stellung:
Fakt ist, dass der BND für die äußere Sicherheit zuständig ist und nicht nach innen wirkt. Die Befürchtung, dass der Reservistenverband vom BND ausgespäht werden könnte, entbehrt jeder Grundlage.
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: NSA: Keine „Reformen“ von Obama
Und wir zählen bald auf zwei Jahre hoch. :/ : NSA: Keine „Reformen“ von Obama Einige werden sich erinnern, dass die US-Regierung schon kurz nach Beginn der NSA-GCHQ-Skandale ein bereits seit dem Jahr 2004 bestehendes Gremium gebeten hatte, einen genaueren Blick auf die Machenschaften der NSA zu werfen: das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB), das als unabhängige Instanz mit fünf Mitgliedern besetzt ist. Dieses Kontrollgremien der Exekutive soll untersuchen, ob die Anti-Terror-Bemühungen der US-Regierung nicht zu stark in grundlegende Freiheitsrechte der Amerikaner eingreifen.
Das PCLOB ist nicht eben das beliebteste Kontrollgremien der Exekutive, wenn es um die Vergabe der Sitze geht: Es blieben mitunter jahrelang Stellen unbesetzt, was die Arbeitsfähigkeit deutlich beschränkte. Der US-Senat brauchte auch für die Besetzung des aktuellen Vorsitzes anderthalb Jahre. Grund ist vor allem das politische Hick-Hack zwischen Republikanern und Demokraten um die Nominierungen passender Personen. Nur wenige Tage nach der Besetzung des jetzigen Vorsitzes mit David Medine am 29. Mai 2013 begannen die NSA-Veröffentlichungen des Guardian, was das öffentliche Interesse an der Arbeit der Mitglieder weckte.
Denn die Mitglieder erhalten „top-secret clearances“ und haben gegenüber den Geheimdiensten das Recht, die Herausgabe von jeglichen Unterlagen an das PCLOB zu fordern. Selbst kommerzielle Partnerfirmen der NSA kann das Gremium mit Hilfe des Justizministers zur Übergabe von Dokumenten zwingen.
Der Missbrauch innerhalb der NSA ist im Laufe der vergangenen Monate mehrfach dokumentiert, etwa beim im August 2013 öffentlich gewordenen LOVEINT-Skandal, bei dem zutage trat, dass NSA-Angestellte frühere und aktuelle Geliebte abgeschnorchelt hatten. Allerdings blieb dieser Missbrauch wohl bisher für die Staatsspione folgenlos.
Im Januar war kurz vor seiner Rede an die Nation noch die Direktive von US-Präsident Barack Obama (Signals Intelligence Activities, PPD-28) ergangen, nebst Bericht. Er betonte dabei die Zusammenarbeit mit dem PCLOB:
I’ve consulted with the Privacy and Civil Liberties Oversight Board.
Da fragt man sich doch: Was empfiehlt angesichts der NSA-Praktiken das PCLOB denn?
Die erste Forderung in ihrem Recommendations Assessment Report (pdf) vom 29. Januar ist ein Ende des „Section 215 program“, da eine ordentliche legalistische Grundlage fehle und außerdem Freiheitsrechte und das Recht auf Privatheit stark bedroht seien.
The Board recommended that the government end the program.
Da haben Obamas Konsultationen wohl nicht gefruchtet, bekanntermaßen hat er es nicht beendet. Und das PCLOB merkt gleich noch an:
The Administration can end the bulk telephone records program at any time, without congressional involvement.
Das PCLOB reibt also nochmal rein, dass die US-Regierung die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation jederzeit beenden könnte, ohne den US-Kongress überhaupt zu involvieren.
Schon zuvor hatte das PCLOB festgehalten, dass die Massendatensammlung der NSA gemäß Sektion 215 in keinem einzigen Fall („no instance“)..
…directly contributed to the discovery of a previously unknown terrorist plot or the disruption of a terrorist attack.
Aber Wirkungslosigkeit taugt offenbar auch nicht als Argument, um Obama zum Einlenken zu bewegen. Ein Jahr ist jetzt vergangen, seit er wenigstens für amerikanische Inländer versprochen hatte, Geheimdienst-„Reformen“ einzuleiten. Die neuen Empfehlungen des PCLOB hin oder her, keine der bisherigen Reformen beschneidet auch nur die Massenüberwachung inner-amerikanischer Kommunikation.
Da kann man sich der EFF nur anschließen, die festhält, Obama sei daran gescheitert, die NSA irgendwie im Zaum zu halten. Das betrifft sowohl die inner-amerikanische Massenüberwachung als auch den Rest der Welt.



