Der Präsident des Verfassungsschutzes hat der taz ein Interview gegeben, in dem er Forderungen äußert, die auf das Aushebeln von Verschlüsselung hinauslaufen. Er benutzt die üblichen Bedrohungsszenarien, die von Polizei und Geheimdiensten immer wieder vorgebracht werden, um neue Befugnisse zu fordern. Maaßen bringt zur Begründung den Vergleich mit den Möglichkeiten der Hausdurchsuchung:
Die Polizei darf mit einem Durchsuchungsbeschluss in eine Wohnung hinein, nach Dingen suchen und einen Panzerschrank aufbrechen. Das ist unbestrittene Rechtslage. Im Internet haben wir diese Möglichkeiten nicht mehr. Was früher im Panzerschrank lag, wird heute kryptiert ins Netz gestellt.
Maaßen wiederholt hier die bereits bekannte Argumentation des Bundesinnenministers. Der Vergleich hinkt natürlich auf vielen Ebenen, schon deshalb, weil eine Wohnungsdurchsuchung eine offene Maßnahme ist, der in der Regel Zeugen beiwohnen, die vor allem aber nicht dauerhafter Natur ist oder gar längere Zeit hinter dem Rücken des Durchsuchten stattfindet.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, warum er als Geheimdienstchef die Wohnungsdurchsuchungen als Argument heranzieht. Denn Geheimdienstler dürfen das aus guten Gründen nicht.
In der digitalen Welt, in der Telekommunikationsanbieter und Internetprovider ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, Überwachungsschnittstellen vorzuhalten und laufend Daten herauszugeben, ist das Fernmeldegeheimnis kaum noch existent. Vergleiche mit der analogen Welt würden bei rationaler Betrachtung eigentlich die Frage aufwerfen, warum man die weitreichenden Befugnisse bei der Überwachung nicht mal grundsätzlich überdenkt und neu justiert, also auf ein sinnvolles Maß zurückschneidet.
Wir haben es mit immer mehr Diensten und Anbietern zu tun, die ihre Produkte zunehmend verschlüsseln. „Dank Snowden“ hat auch die islamistische Szene die Vorteile einer kryptierten Kommunikation begriffen.
Tatsächlich ist ein positiver Nebeneffekt der Snowden-Veröffentlichungen, dass viele der kommerziellen Anbieter ihre Kunden beim Schutz der Privatsphäre nun unterstützen und standardmäßig verschlüsselte Dienste bereitstellen. Dass aber die „islamistische Szene“ erst jetzt begonnen hätte, ihre Kommunikation zu verschlüsseln, ist ein neuerdings gern vorgebrachtes Argument, um sich generell gegen heute notwendige Maßnahmen beim Schutz vor Wirtschaftsspionage und gegen Überwachung bei privater und beruflicher Kommunikation auszusprechen.
Da es aber politisch momentan nicht zu einer auch nur moderaten Beschränkung der technischen Überwachung durch die NSA und ihrer staatlichen und kommerziellen Partner kommt, wird das größte Spionage- und Hackingprogramm, das es je gab, in naher Zukunft wohl weiterbetrieben werden. Entsprechend bleibt Bürgern und Wirtschaft erstmal nur Verschlüsselung als sinnvolle Gegenmaßnahme.
Es mag den Geheimdiensten nicht schmecken, dass Verschlüsselung deutlich an Attraktivität zugelegt hat, aber ihr eigenes Gebaren ist daran nicht ganz unschuldig. Das Wettrüsten haben sie selber ausgelöst, Snowden hat der Öffentlichkeit das nur vor Augen geführt. Aber niemand muss sich grämen, den „Cryptowar 2.0“ werden die Überwachungsradikalen nicht gewinnen können, auch nicht, wenn sie im Grunde nur auf die „Quellen-TKÜ“ hinauswollen, also den Staatstrojaner.
Es gibt außerdem noch folgenden Lichtblick im Interview:
taz: Sie haben bei Ihrem Amtsantritt mehr Transparenz versprochen. Der Bundestag fühlt sich unzulänglich informiert. Der Eindruck ist: Sie übermitteln bestenfalls so viel, wie Sie gesetzlich verpflichtet sind.
Dr. Maaßen: Mein Eindruck von der Wahrnehmung durch die Abgeordneten ist ein anderer. Wenn Sie sagen: Ich gebe ihnen nur das, wozu ich juristisch verpflichtet bin, dann heißt das auch, wozu ich juristisch befugt bin. Manche Informationen darf ich dem Parlament in öffentlicher Sitzung einfach nicht mitteilen.
Der Präsident des Verfassungsschutzes fordert geradezu den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu verbessern, dem Amt mehr Transparenz zu verordnen. :}
