Nachdem heute der rote Justizminister und der schwarze Innenminister einträchtig erklärt haben, wie die Umstände aussehen sollen, unter denen das vollständige Aufzeichnen der Telekommunikationsmetadaten und Standortdaten vollzogen werden soll, sind die Nachfragen und Reaktionen schnell erfolgt. Hier ein Überblick:
Regierung
Welche Sicherheitsverbesserungen sich die Bundesregierung eigentlich von der neuen „Höchstspeicherfrist“ verspricht, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert auf Nachfrage von Tilo Jung in der Bundespressekonferenz so:
Es sei immer die Haltung der Bundesregierung gewesen, dass eine eng begrenzte Speicherungspflicht für Telekommunkationsdaten nötig ist,
um die Aufklärung schwerer Straftaten zu unterstützen und um akute Gefahren abzuwehren.
Regierungssprecher Steffen Seibert. Bild: Gregor Fischer. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.
Die Urteile der beiden hohen Gerichte ließen das auch zu, versicherte Seibert. Es sei „sehr zu begrüßen“, dass sich die beiden Minister geeinigt hätten. Das sei nicht nur gut für „die Sicherheit der Menschen“, sondern auch „gut für den Grundrechtsschutz“, und zwar wegen der eng definierten Voraussetzungen und des „strengen Richtervorbehalts“. Auch in den heute präsentierten Leitlinien zur VDS findet sich häufiger die neue Wendung „strenger Richtervorbehalt“, der offenbar irgendwie besser als ein gewöhnlicher Richtervorbehalt ist. Variiert wird zuweilen auch mit „strikter Richtervorbehalt“ oder „umfassender Richtervorbehalt“.
Tilo Jung fragte auch gleich noch nach, ob es denn nun „schwere“ oder „schwerste“ Straftaten seien, bei denen ein Zugriff auf die Daten erlaubt sei. Die Leitlinien waren da inkonsistent. Die Sprecherin des Justizministeriums erklärt dazu, man habe ja eine Liste der Straftaten im Rahmen eines Katalogs veröffentlicht, deswegen würde sie es Tilo Jung überlassen, einzuschätzen, was das nun für Straftaten seien. Auf weitere Nachfragen hin wollte sie sich nicht festlegen, ob das nun „schwere“ oder „schwerste“ Straftaten, räumte aber ein, dass Drogendelikte darunterfielen. Seibert reagierte noch mit der Bemerkung, er hätte nicht von „Terror“ gesprochen, sondern von „schweren Straftaten“.
Zur Frage von Tilo Jung, wie sich das mit den Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen verhalte, gab die Sprecherin des Justizministeriums an, es „dürfen keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden“. Auf die Nachfrage, ob sie einen Widerspruch darin sehe, die Daten für Bewegungsprofile dennoch vorzuhalten, sagte sie:
Man kann ja vieles, aber nicht alles, was man kann, darf man.
Sie verwies aber mehrfach darauf, dass man hier eben Leitlinien vorliegen habe und die Ausgestaltung erst im Gesetzentwurf nachzulesen sei. Der solle nun „so schnell wie möglich“ vorgelegt werden.
Hier die Fragen und Antworten:
Opposition (mit APO)
Die grüne Bundestagsfraktion kritisierte das weitere Festhalten an der Idee der VDS:
Ganz offenkundig sind Union und SPD weder fähig noch willens, aus den grundrechtlichen Realitäten die gebotenen rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen. Wir haben das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht und behalten uns auch diesmal eine genaue gerichtliche Überprüfung vor.
Man behält sich also eine Verfassungsbeschwerde vor. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird außerdem bezweifelt. Für die Grünen erklärte die Fraktionsvorsitzende, Katrin Göring-Eckardt:
Die Vorratsdatenspeicherung greift tief in unsere Rechte ein, ohne terroristische Anschläge zu verhindern.
Für die Linksfraktion im Deutschen Bundestag wertet Fraktionsvize Jan Korte das Vorhaben des Justizministers so:
Er arbeitet mit Vorsatz an einem grundrechtswidrigen Gesetz, das alle unter Generalverdacht stellt.
Die FDP hat angekündigt, gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen. FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki kommentiert:
Wer glaubt, es gäbe schlüssige und vernünftige Gründe, in die Privatsphäre von 82 Millionen unbescholtenen Bundesbürgern einzugreifen, der stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung rücksichtslos aus.
Gestern, also vor Bekanntwerden des neuen VDS-Vorhabens, hatte sich der FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner unmissverständlich gegen die VDS positioniert. Heute nennt Kubicki die Pläne der Regierung „Verfassungsbruch der übelsten Sorte“.

