Wie das Auswärtige Amt US-Firmen die Spionage in Deutschland erlaubt hat, darf nicht bekannt werden, weil das das Vertrauen der US-Botschaft nachhaltig stören würde. Mit dieser Begründung lehnt das Auswärtige Amt die Herausgabe einer Verbalnote ab. Frontal 21 hatte berichtet, wie unter anderem die Firma Leonie in Stuttgart „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“ betreibt.
Vor zwei Monaten berichtete Frontal 21, dass das Auswärtige Amt 110 US-Firmen die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen in Deutschland gestattet hat. Darin wurde unter anderem die Verbalnote 603 gezeigt, mit dem Text:
In der Vereinbarung zwischen Deutschland und den USA – der Verbalnote – heißt es: Die US-Firma Leonie, betreibe von Stuttgart aus „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“. Dabei werde „deutsches Recht eingehalten“, lässt sich die Bundesregierung von den USA zusichern.
Diese Verbalnote wollten wir haben und haben eine Informationsfreiheits-Anfrage gestellt. Das wurde zunmächst abgelehnt, weil es davon nur einen Entwurf gibt. Also haben wir den Entwurf nochmal angefragt. Jetzt kam diese Ablehnung: eine Auskunft könnte „nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen“ haben.
Durch eine Herausgabe des Entwurfs der Verbalnote im Rahmen eines IFG-Antrags würde das Vertrauen der amerikanischen Botschaft, ihre Korrespondenz mittels Verbalnote werde vom Auswärtigen Amt vertraulich behandelt werden, nachhaltig gestört. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem Dokument um einen bloßen Entwurf handelt, der noch zur internen Abstimmung und Prüfung vorgesehen war. Wenn und falls ausgehend von einem übermittelten Entwurf Einigkeit erzielt werden kann und es zu einem Notenwechsel nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut kommt, wird der Notenwechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist dann für jedermann öffentlich zugänglich. Die Herausgabe des Entwurfs der Verbalnote Nr. 603 würde das im diplomatischen Verkehr anerkannte Vertrauen unterlaufen und dadurch nachteilige Auswirkungen auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als vertrauenswürdigen Partner in den internationalen Beziehungen haben.
Die Allgemeinheit der Ablehnung verwundert:
Es entspricht den diplomatischen Gepflogenheiten, Verbalnoten anderer Staaten sowie insbesondere deren Entwürfe vertraulich zu behandeln und deren Inhalt unbeteiligten Dritten oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen.
Im September haben wir alle Rundnoten des Auswärtigen Amts an alle diplomatischen Vertretungen ebenfalls per IFG erhalten und veröffentlicht. Dass das jetzt nicht geht, heißt nur, dass das politisch einfach nicht gewollt ist.
Kennt jemand die Gehirnschnecken aus Futurama? Die sitzen auf dem Kopf und machen aus dem befallenen Menschen einen der spricht wie wenn an ihm eine Lobotomie ausgeführt wurde. Gehirnschnecken sind Parasiten und steuern Menschen fremd. So ist das mit den USA und den Verbalnoten.
Freiklagen? Zur Not mit Anwaltsteam und Crowdfunding?
Machen wir tatsächlich bei einigen Anfragen. Aber da das sehr aufwändig und teuer ist, nehmen wir nur die, die sowohl inhaltlich wichtig als auch halbwegs Erfolg versprechend sind.
Viel Erfolg wünsche ich. Die Verbalnote 603 könnte man ja auch von Frontal 21 bekommen… wenn die teilen wollen. Urheberrecht dürfte ja nicht gelten.
Oder Amifreunde fragen, ob sie nicht die englische Version besorgen können…
Haben die USA nicht ein weitreichenderes IFG? Damit sollte sich die Verbalnote doch auch direkt von den USA anfordern lassen. Klassifiziert worden und mit entsprechenden Vermerken versehen sollte die Note ja kaum sein, wenn sie einem fremden Staat, hier Deutschland, einfachdiplomatisch gesendet wurde. Falls nur Amerikaner dort anfrageberechtigt sind, findet sich ja vielleicht ein Bekannter, den man bitten kann, eine Anfrage danach zu stellen.
„Amtshilfe“ durch die EFF z.B.
es ist jeder Antrags berechtigt. (Vgl: FOIA-Anfragen bei der NSA)
http://www.foia.gov/faq.html#who
The general rule is that any person – citizen or not – can make a FOIA request. It’s easy to do so. There is no specific form that must be used to make a request. The request simply must be in writing, reasonably describe the information you seek, and comply with specific agency requirements. Most federal agencies now accept FOIA requests electronically, including by web form, e-mail or fax. If you want records on yourself, you will be required to provide proof of your identity in order to protect your privacy and to ensure that private information about you is not disclosed to someone else.
FOIA Contact: To make a FOIA request to Department of State please send request to:
John F. Hackett
Acting Director, Office of Information Programs and Services
Building SA-2
515 22nd Street, NW
Washington, DC 20522-8100
(202) 261-8484 (Telephone)
(202) 261-8579 (Fax)
http://www.foia.gov/report-makerequest.html
http://foia.state.gov/
http://foia.state.gov/Request/Submit.aspx
Gesellschaftswissenschaftliche Bevölkerungsabbildung. Was bitteschön soll das sein? Eine Art soziodynamisches Modell?
Laut Selbstdarstellung macht das Unternehmen Kommunikationsstrategien und auch Intelligence und auch irgendwelche Auswertungen.
Also Propaganda, gepaart mit Trendanalyse durch Schnüffelei. Um zu sehen, ob die Propaganda wirkt.
Und was soll Dein Kommentar sein? Erst auf begriffstutizg machen, hernach eine Frage stellen und diese dann selbst beantworten?
Du weißt schon, daß es hier keine Fleißsternchen für solcherlei Interwebzaufgeblase gibt?