Letzte Woche hatte ich hier zur Verwendung sogenannter „personengebundenen Hinweise“ (PHW) durch Bundes- und Länderpolizeien geschrieben. Zwei Anfragen der Berliner Piraten hatten źutage gefördert, dass derzeit rund 152.000 Menschen in polizeilichen Datenbanken als „BTM-Konsument“ (BTM=Betäubungsmittel) gekennzeichnet sind.
Eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko beim Bundesinnenministerium ergab nun, dass die Zahlen bei Bundesbehörden sogar weit darüber liegen: Insgesamt sind beim Bundeskriminalamt (BKA) rund 1,5 Millionen Personen mit verschiedenen PHW versehen.
„Land/ Stadtstreicher“ und „Fixer“
Mehr als 8.000 Personen gelten als „geisteskrank“, fast 18.000 als „ansteckend“. Gesammelt werden rund 93.000 vermeintliche „Rocker“ sowie rund 245.000 als „gewalttätig“ markierte Personen. Sogar „Land/ Stadtstreicher“ werden geführt. Lediglich zwei gespeicherte „Fixer“ lassen allerdings darauf schließen, dass nicht mehr alle Zuordnungen genutzt werden und inkriminierte Personen fortan in anderen Kategorien landen.
Was passieren muss, um mit solchen „Hinweisen“ getaggt zu werden, ist unbekannt: Entsprechende Handlungsanweisungen für die PolizeibeamtInnen bleiben unter Verschluss. Das ist besonders problematisch, wenn die Zuordnung „Ansteckungsgefahr“ wegen Krankheiten vergeben wird, die kaum infektiös sind. Womöglich werden auch Menschen mit HIV mit dem Hinweis „Ansteckungsgefahr“ versehen. Zu Recht wird die PHW-Datensammlung deshalb von der Deutschen AIDS-Hilfe heftig kritisiert.
Die Betroffenen werden niemals benachrichtigt, ansonsten entfiele der Informationsvorsprung für die Polizei. Denn die Vergabe von PHW hat „taktische Gründe“, um PolizistInnen bei einer Kontrolle vorzuwarnen und dadurch angeblich zu schützen. Eigentlich dürfen die PHW nicht als Grundlage für weitere Polizeimaßnahmen genutzt werden. Es kann aber angenommen werden, dass sie einen willkommenen Hinweis für eine Blutentnahme oder Leibesvisitationen liefern.
Nur 10 „Straftäter rechts“
Die Berliner Fraktion der Piraten erfuhr übrigens auch, dass keine Verurteilung vorliegen muss um in in den entsprechenden Kategorien zu landen. So werden etwa „Straftäter“ auch dann als solche bezeichnet, wenn die Polizei lediglich annimmt dass welche begangen werden könnten.
Wer immer noch nicht überzeugt ist, in welch politisch einseitigem Klima ein „Nationalsozialistischer Untergrund“ entstehen konnte, sei auf die Zahlen zu linken und rechten „Straftätern“ verwiesen. Das BKA findet 3.490 Personen als „Straftäter links“ gefährlich. In der Kategorie „rechts“ finden sich lediglich 10.
Update: Gestern Abend meldete sich das Bundesinnenministerium (BMI) bei den berichtenden Medien, dass „durch ein Büroversehen“ einige falsche Zahlen übermittelt wurden. So seien weit weniger „Rocker“ und „Prostituierte“ gespeichert, dafür mit über 20.000 deutlich mehr als die zuvor mit 10 angegebenen „Straftäter rechts“ (siehe neue Tabelle unten). Dadurch ergebe sich eine andere Einordnung. An der grundsätzlichen Kritik ändern die neuen Zahlen aber gar nix, denn die vielen „Straftäter rechts“ dürften vielmehr eine hektische Reaktion auf das Ende des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) darstellen. Dies legt die Antwort des Landes Berlin nahe: Von 2011 auf 2012 hat sich deren Zahl in polizeilichen Datenbanken mehr als verzehnfacht. Wo kommen die plötzlich her? Das BMI behauptet, keine Zahlen für die vorangegangenen Jahre zu haben. So lässt sich der Anlass für das Verhältnis zwischen „Straftäter rechts“ und „Straftäter links“ auf Bundesebene nicht mehr nachvollziehen. Ohnehin sind polizeiliche Datenbanken kaum eine adäquate Antwort auf rechten Terror, stattdessen sollten die staatlichen Verstrickungen in den NSU schonungslos offengelegt werden.

