Heise meldet:
Die Internetsuchmaschine ixquick.com ist heute in Kiel mit dem ersten Europäischen Datenschutzgütesiegel ausgezeichnet worden. Der Europäische Datenschützer Peter Hustinx und Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, übergaben heute den Preis im Rahmen der Feier zum 30-jährigen Bestehen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein. (…) Ixquick sei eine internationale Suchmaschine mit einer branchenweit führenden Datenschutzstrategie, hieß es. Es sei die erste Suchmaschine, die personenbezogene Daten der Nutzer – einschließlich der IP-Adressen – nach 48 Stunden löscht. Ixquick wird von dem niederländischen Unternehmen Surfboard Holding B.V. betrieben.
Warum eine Suchmaschine überhaupt standardmäßig alle IP-Nummern loggen muss, ist mir nicht klar und wird offensichtlich auch nicht erläutert – zumindest scheinen die Gutachten zur Siegelvergabe nicht öffentlich zu sein.
Die Lobhudelei „Es sei die erste Suchmaschine…“ ist darüber hinaus falsch. Die deutsche Meta-Suchmaschine Metager z.B. speichert gar keine IP-Nummern, und Scroogle sagt den Nutzern schon seit einer Weile direkt auf der Startseite, dass alle Logs nach 48 Stunden gelöscht werden.
Bemerkenswert ist hier, wie unterschiedlich die Standards von den offiziellen Stellen gehandhabt werden. Eine 2-Tage-Speicherfrist für einen niederländischen Web-Anbieter bekommt ein EU-Gütesiegel, während dies in Deutschland noch zu lang und damit verboten ist. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, speichert für seine eigene Behörden-Webseite gar keine IP-Nummern mehr. Für den Internet-Zugang hat er aber ganze 7 Tage pauschale Speicherfrist akzeptiert.
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