Der Anbieter Uberspace darf die Website der Open-Source-Software youtube-dl nicht mehr hosten. Das ist ein Teilsieg für die Musikindustrie im Kampf gegen Programme, mit denen Nutzer:innen Youtube-Videos herunterladen können. Das Mainzer Unternehmen Uberspace habe Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen geleistet, entschied am Freitag das Landgericht Hamburg. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Uberspace wird vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Berufung gehen.
Schon länger ist youtube-dl der Musikindustrie ein Dorn im Auge. Das Programm und sein Quelltext ist auf der zu Microsoft gehörigen Plattform Github verfügbar. Es kann Dateien von diversen Websites herunterladen, unter anderem Youtube. Nach einer DMCA-Anordnung verschwand die Software vor Jahren kurzzeitig, inzwischen ist sie dort wieder online. Hinter DMCA steckt das US-amerikanische Urheberrecht.
In Deutschland gingen die Musiklabels Sony Music, Universal Music und Warner Music gegen den Hoster Uberspace vor. Dieser stellt lediglich die Website des Projekts bereit, der Quelltext und die Software liegen weiterhin bei Github. Dennoch flatterte Uberspace erst eine Abmahnung und schließlich eine Klage ins Haus: Der Anbieter habe dabei mitgeholfen, „wirksame technische Schutzmaßnahmen“ von Youtube zu umgehen, die Downloads unterbinden sollen.
Auch schwacher Kopierschutz ist „wirksam“
Dieser Sicht schließt sich das Gericht nun weitgehend an. Bei der von Youtube eingesetzten rudimentären Verschlüsselungstechnik namens „Rolling Cypher“ handelt es sich laut Gericht um einen wirksamen Kopierschutz, selbst wenn sich der vermeintliche Schutz leicht umgehen lässt. Für die Verbreitung der Software sei Uberspace deshalb als „Teilnehmer im Sinne der Beihilfe“ haftbar, heißt es im Urteil, das der Redaktion vorliegt. Die Veröffentlichung einer geschwärzten Fassung des Urteils auf der Datenbank openjur ist geplant. [Update, 6.4.: Das Urteil ist hier abrufbar.]
Die im Telemediengesetz (TMG) verankerte Haftungsprivilegierung sei mit dem Abmahnschreiben der Klägerseite erloschen, so das Gericht. Spätestens dann habe Uberspace gewusst, dass ein möglicher Rechtsverstoß vorliege und hätte die Website abschalten müssen.
Für Uberspace-Chef Jonas Pasche ist das Urteil „ein Desaster auf vielen Ebenen“. Zum einen sei enttäuschend, dass das Gericht trotz aller Gegenargumente die Rolling Cipher von Youtube als wirksamen Kopierschutz betrachte. Zum anderen ärgert sich Pasche darüber, dass er sich nicht auf das TMG berufen kann. Er sei Hoster und eben gerade kein Jurist. Dennoch solle er beurteilen, ob nach einem solchen Hinweis eine Rechtsverletzung vorliege oder nicht.
Hosting-Provider könnten Chilling Effect spüren
Selbst unter Jurist:innen ist umstritten, ob Youtube mit der Rolling Cypher einen wirksamen Kopierschutz einsetzt. Bezahlinhalte versieht Youtube mit einer weitaus effektiveren DRM-Verschlüsselung. Umstritten ist deshalb auch, ob das Herunterladen von Youtube-Videos illegal ist, zumal es ein Recht auf Privatkopien gibt.
Das hätte aus Sicht von Uberspace mehr als genug belegen müssen, dass „eben keine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt, sondern eben vielleicht nur eine mögliche Rechtsverletzung, und bei der sind wir nicht zu einer Sperrung verpflichtet“, erklärt Pasche. Allerdings hatte das LG Hamburg schon 2017 in einem Eilverfahren entschieden, dass es sich bei der Rolling Cipher um eine „wirksame technische Maßnahme“ handelt.
Das aktuelle Urteil könnte deshalb einen sogenannten Chilling Effect bei Hosting-Anbietern auslösen, ahnt Pasche: „Jeder Hoster, der wegen irgendwas eine Abmahnung bekommt, sollte dann lieber sicherheitshalber schon mal den Kunden loswerden, wenn er ansonsten befürchten muss, auch dann, wenn die Rechtswidrigkeit gar nicht offensichtlich ist, als Mit-Täter in Haftung genommen zu werden.“
Ähnliches befürchtet auch Joschka Selinger. Der Jurist aus der Gesellschafft für Freiheitsrechte (GFF) ist Teil des Anwaltteams, die GFF unterstützt Uberspace bei dem Verfahren. „Es geht hier nicht darum, dass Uberspace eine rechtswidrige Datei hostet, Uberspace muss eine gesamte Webseite löschen, weil sie Links zu eine Software enthält, mit der Dritte Videos von Youtube herunterladen, aber auch 1.000 andere Dinge tun können“, so Selinger zu netzpolitik.org.
Vielseitige Software
Tatsächlich unterstützt youtube-dl das Herunterladen von unzähligen Websites, zudem wird die Software laut Selinger von Beratungsorganisationen wie HateAid, Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und von Journalist:innen eingesetzt – nicht, um im rechtlichen Graubereich Musik herunterzuladen, sondern um Recherchen voranzutreiben und Quellen zu sichern.
Darauf geht auch das Urteil am Rande ein, weist allerdings darauf hin, dass eine Beweissicherung „auch auf andere Weise – zum Beispiel mittels Abfilmen eines Bildschirms, auf dem der Videostream angezeigt wird – möglich“ ist. Augenscheinlich zählt diese Methode nicht als Umgehung eines Kopierschutzes, obwohl sie die Rolling Cypher aushebelt. Selinger spricht deshalb von einer „rechtlich wenig überzeugenden Entscheidung“ und will nicht so weit gehen, das Urteil als einen „bedeutsamen Präzedenzfall“ zur Reichweite des Providerprivilegs zu bewerten.
Musikindustrie will weltweites Vorgehen fortsetzen
Die Industrie sieht sich in ihrer Sicht bestätigt. Das Urteil unterstreiche, dass das Hosten von Stream-Ripping-Software dieser Art illegal sei, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) und seines internationalen Dachverbands IFPI. „Wir arbeiten weiterhin weltweit daran, das Problem des Stream-Rippings anzugehen, das denjenigen Einnahmen entzieht, die in Musik investieren und sie schaffen“, so IFPI-Chef Frances Moore.
Hingegen ist für Uberspace-Chef Pasche klar: „Für die Meinungsfreiheit im Internet ist das ein schwarzer Tag“. Sollte das Urteil auch von weiteren Instanzen bestätigt werden, brauche es dann „nurmehr ein paar kräftige anwaltliche Drohgebährden, um Hoster dazu zu motivieren, Dinge loszuwerden, die möglicherweise überhaupt gar keine Rechtsverletzung darstellen.“
Wegen Rechtsprozessen zum Nachteil unseres Gemeinwohls, habe ich mich entschlossen, Produkte der Marke SONY nicht mehr zu kaufen.
Also müssen wir dann am Ende Urheberrechts Zwangsabgaben zahlen für Privatkopien die wir dann gar nicht mehr erstellen können oder dürfen. Hier zeigt sich mal wieder sehr deutlich das sich die Interessen der Lobbyisten immer weiter durchsetzen und die Bevölkerung am Ende noch für etwas zahlen muss was sie gar nicht darf.
Schade das diese Abzocke in der Mainstream Presse meistens kaum erwähnt wird !!!
Gibt’s beim Rippen keine Lizenzzahlungen?
Alle machen auf Statistik mit KI, möglichst umsonst, nur hier zählt die wilde Extrapolation…
Es is ehrlich gesagt ein Armutszeugnis das solche Entacheidungen ausgerechnet immer aus Hamburg kommen. Die Musikinsustrie versucht, erfolgreich, über Deutschland das Internet so einzuschränken das es für sie ein Traum wirdz aber für alle anderen ein Albtraum. Was mich auch wundert ist wieso hier nicht gegen den Quellcode auf Github vorgegangen wird? Angst?
Naja solange Hamburg sehr, sehr nah an der Musikindustrie scheint (Sony u. Co haben da ebenfalls schöne Sachen erreicht, die anderswo nicht möglich gewesen wären) wird das wohl munter so weitergehen. Eine Befangenheit vom LG Hamburg sollte mal untersucht werden..
> Naja solange Hamburg …
Legal actions targeting stream ripping services have been successful against other sites in Germany as well as in various other jurisdictions, including in Australia, Brazil, Denmark, Ecuador, France, India, Italy, Spain, Malaysia, Peru and the UK.
https://www.ifpi.org/record-companies-in-germany-take-successful-action-against-hosting-provider-of-stream-ripping-software-youtube-dl/
Als Nächstes kommt die Downloadfunktion in den WebBrowsern dran, da bekommt Hamburg auch hin.
oder auch gleich irgendeine komplette Linux-Distro!
Ein guter Artikel, der die Argumente zusammenfasst. Danke.
Was mir dennoch fehlt ist die Erwähnung der fatalen Einschränkung, die das Gericht hier festschreibt: Ich kann mir die Software nicht mehr aussuchen, mit der ich die öffentlichen Protokolle des Internet nutze. Ich kann nicht mehr entscheiden, welche (legale!) Software ich auf meinen Systemen ausführe.
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Der Rest und vor allen Dingen Hintergrund und Begründug fällt hier leider der Einschränkung auf 2000 Zeichen hier zu Opfer. Offensichtlich ist Begründung und eine gründliche Betrachtung bei NP nicht erwünscht und/oder ihr haltet die Leser für unfähig, mehr als ein paar Phrasen zu verstehen. Ich finde, das steht im krassen Widerspruch zu euerer Selbstdarstellung und Agenda. Sehr Schade. Ich schlage euch vor, das gleich nicht zu veröffentlichen um mir unmissverständlich mitzuteilen, hier nicht gewünscht zu sein.
Und dennoch warst Du durchaus im Stande, einen Essay über Zeichenbegrenzung zu verfassen.
@Omk: Nett, meinen Ausdruck eines Ärgers als Essay – einer Textform die IMHO Sir Francis Bacon zugeschrieben wird – zu bezeichnen.
Dennoch konnte ich nicht beschreiben, wieso die Strafbarkeit von Links auf legale Inhalte das WWW in ihren Grundfesten erschüttert. Hat das Urteil Bestand, ist das Internet endgültig kaputt.
Könnt ihr vll. das Aktenzeichen zu dem Urteil veröffentlichen?
Danke für den Hinweis, das habe ich unter den Tisch fallen lassen. Es läuft unter Az.: 310 O 316/21, inzwischen ist das Urteil auch hier abrufbar: https://openjur.de/u/2466945.html
DMCA ist die Abkürzung des US Gesetzes.
Ist das nicht ein Song von den Village People?
So ein Mist. Was ich nicht verstehe, müssten die nicht github verklagen? Die hosten doch den code.
Haha, das wird lustig. Nehmen wir an, das „Unternehmen“ macht einfach dicht. Es gibt keine Verpflichtung, den Code wegzunehmen…
Grüße an Microsoft.
Wozu bezahlt man bei jedem Festplattenkauf GEMA?
Wird demnächst die GH-Page abgemahnt?
In der Tat gehört diese Frage zum Kern des Problems. Weder die AGB von youtube/Google noch die aktuelle Rechstlage können youtube-dl illegal machen. Die AGB gilt nicht, wenn ich mich nicht einlogge oder gar Invidious nutze. Die aktuelle Rechtslage legt darüber hinaus ein Recht auf Privatkopie fest. Und das Grundgesetz garantiert mir, mich aus öffentlich frei zugänglichen (und in dem Fall legalen) Quellen frei zu unterrichten. Die Unschuldsvermutung erklärt, dass erst einmal davon auszugehen ist, dass ich mit diesen Quellen (einem lesbaren Text!) nichts rechtsverletzendes anstelle. Ich kann damit auch (die Programmiersprache) Python lernen oder CC-Inhalte laden.
Doch Links zu verbieten schlägt dem Fass den Boden aus.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein Rolling Cypher einen Kopierschutz darstellt, so müsste youtube klagen. Dann kann man jedoch leicht zeigen, dass ein Download mit den Bordmitteln des Firefox ohne besondere Fähigkeiten durchführbar ist. Wirksam ist da gar nichts.
Ich bin sehr geneigt, youtube-dl in javascript zu übersetzen (leider ein großes Zeitproblem, sonst nix), um einen Download mit einem Klick im Browser auch für die zu ermöglichen, denen die Bordmittel zu umständlich sind. Mag jemand helfen?
Aber man muss den Tower-PC erst noch einschalten, und das NACHDEM man ihn im Wohnzimmer wiedergefunden hat!
Um was zu tun? Komm, Linux läuft auch auf deiner Konsole. Aber ich sehe schon, alles muss man selbst machen ;-)
Wichtiger wäre die Frage, ob eine solche „Browsererweiterung“ für jeden zugänglich die Situation nicht eskalieren würde. Es widerstrebt mir eben, Rechte nur für Nerds durchsetzbar zu machen. Auf der anderen Seite sehe ich durchaus die legitimen Rechte der Urheber.
Mein „Gerade deshalb“, „gerade weil ich auch Urheber bin“ zu begründen wäre nun aber leider etwas länger…
Bei dem Tower geht es um den „wirksamen Schutz“, nicht nur im familiären Kontext, sondern auch bei Demenz z.B.
Die Werkzeuge zu verbieten, macht angesichts Fair Use im Kontext von Scraping auch ein Fass bzgl. Unternehmen auf. Die Musikindustrie schafft sicherlich noch den Urheberrechtschip fürs Hirn zu fordern, da bin ich sicher!
Legetimät sehe ich da ad-hoc nicht zu viel, vor allem weil diese Konstrukte mit „Privatkopie ja, aber nur ohne Werkzeuge“ das Gesetz konkret kaputtmachen. Wir können uns Antilogik nicht wirklich leisten. Diese Vorgehen zerstören Infrastruktur zugunsten von großen Playern im Techbereich, welche durch Lobbying erst Gesetze massiv verzerren, mit Stilblüten wie der EU-Urheberrechtsreform.
Die letzte Version von youtube-dl ist über ein Jahr her und ein gewisser Fork wird viel zuverlässiger aktuell gehalten. Mit ausreichend Glück wird das Original unwichtig und der Sieg gegen Uberspace wertlos.
Ich dachte die gehen in die nächste Instanz mit dem Urteil?
Wann verklagt die „Musikindustrie“ Microsoft weil man mit WASAPI den Audio-Output von Spotify und Amazon Music abgreifen kann? Es ist doch absurd. youtube-dl ist viel mehr als nur Tonspuren von Musik runterzuladen, man kann von wichtigen Zeitdokumenten schnell hochwertige Downloads anfertigen, das nutzen viele Redaktionen mit Bewegtbildproduktion. Besser als über werbeverseuchte undurchsichtige Converter-Seiten gehen zu müssen, die dann alles sinnloserweise nochmal rekodieren oder Meta-Daten verfälschen. Und vom Bildschirm abfilmen ist einfach eine unsaubere Methode. Ich hoffe sehr, dass youtube-dl und seine Forks weiterhin online bleiben und auch darüber hinaus funktionieren werden. Aber ich denke da ich aus die OSS-Community Verlass!