Polizeigesetz NRWBürgerrechtsorganisation erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Paragraf

Ein Paragraf im Polizeigesetz NRW erlaubt die Verknüpfung und Auswertung zahlreicher Datenbestände zur Durchleuchtung von Personen. Dagegen zieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.

Menschen mit Regenschirmen auf einer Kreuzung
Auch Personen, die nie polizeilich erfasst wurden, können laut der GFF ins Raster geraten. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Paul von Stroheim

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat am 6. Oktober Verfassungsbeschwerde gegen einen Paragrafen des NRW Polizeigesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dieser ermögliche die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile durch die automatisierte Auswertung von zahlreichen Datenbeständen. Er verstoße damit gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Bürgerrechtsorganisation fordert in ihrer Verfassungsbeschwerde (PDF) strengere Voraussetzungen und eine zureichende Verfahrenssicherung des Grundrechtseingriffs.

Neben der Möglichkeit, polizeiliche Daten aus der Vorgangsverwaltung und Dokumentation, sowie aus Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung einzubinden, werden laut Innenministerium NRW aktuell auch Daten des Einwohnermeldeamts, Nationalen Waffenregisters, Ausländerzentralregisters und Visa-Informationssystems genutzt. Selbst Daten aus sozialen Netzwerken, wie Facebook und Twitter, lassen sich einbinden. Das ermögliche laut Verfassungsbeschwerde „nahezu einen Rundumblick in alle Lebensbereiche der Betroffenen“.

„Häufig trifft es diskriminierte Gruppen“

Wer betroffen ist, sei außerdem ziemlich offen. Die Befugnis, „zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen herzustellen“ erweitere den potentiellen Personenkreis auch auf Menschen, die nie polizeilich erfasst wurden. Hinzu kommen strukturelle Benachteiligungen: „Menschen können willkürlich ins Visier der Polizei geraten – häufig trifft es diskriminierte Gruppen. Weil sie von der Datenauswertung nichts erfahren, können sie sich nicht einmal zur Wehr setzen“, so Charlotte Baldauf, die zuständige Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. Damit sei auch das Recht auf effektiven Rechtsschutz ausgehebelt.

Bemerkenswert an der Beschwerde ist außerdem, dass explizit auf die Gefahr für Proteste und politischen Aktivismus hingewiesen wird. Mehrere der Beschwerdeführer*innen befürchten, dass sie auf Grund ihres aktivistischen Einsatzes für mehr Klimaschutz ins Visier der Polizei geraten könnten. Diese sei in der Vergangenheit durch ihren „Hardliner-Kurs gegenüber Klimaaktivist*innen“ aufgefallen.

Data-Mining reproduziert Vorurteile

Auf Basis des aktuellen Gesetzes setzt die Polizei in NRW Software des umstrittenen Überwachungsunternehmens Palantir ein. Unter dem Namen „Datenbankübergreifende Analyse und Recherche“ wird die Software „Gotham“ zur Durchleuchtung von Personen in Ermittlungsverfahren sowie zu präventiven Zwecken und Gefahrenabwehr eingesetzt.

Der GFF zufolge ist das Data-Mining. Unter dem Begriff wird die Analyse großer Datenbestände zur Generierung neuen Wissens verstanden. Für Data-Mining gelten jedoch strenge Beschränkungen: nur in Fällen von schwersten Straftaten ist die Zweckentfremdung der Daten zur Generierung neuer Informationen erlaubt. Das Polizeigesetz NRW erlaube die Anwendung jedoch bereits bei minderschweren Straftaten, moniert die GFF.

Software wie die von Palantir geht sogar über Data-Mining hinaus. Häufig unter dem Namen Predictive Policing diskutiert, sollen die Erkenntnisse aus der Datenanalyse genutzt werden, um Kriminalität vorzubeugen. Sowohl Predictive Policing als auch Data-Mining stehen jedoch schon seit Langem in der Kritik, bestehende Ungleichheiten zu verstärken. Die GFF weist diesbezüglich auf das Risiko hin, Algorithmen mit ungeprüften Daten der Polizei zu füttern. Denn so könnten bestehende Vorurteile der Polizeipraxis in den Analysen und Prognosen der Algorithmen reproduziert werden. Eine entsprechende Qualitätssicherung der Daten fehle im Polizeigesetz.

Umstrittene Software

Die Verfassungsbeschwerde steht in engem Zusammenhang mit zwei weiteren Verfahren der GFF. In Hamburg und Hessen gibt es vergleichbare Polizeigesetze, die ebenfalls Data-Mining ermöglichen. In allen Fällen ist es erklärtes Ziel der GFF, den Einsatz von automatisierten Datenanalysen unter strengere Regulierung zu stellen.

Die derzeit auf Grundlage des Polizeigesetzes NRW eingesetzte Software von Palantir steht nicht nur wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit in der Kritik: Zuletzt kam heraus, dass Anschaffung und Implementierung fast dreimal soviel wie geplant kosteten. Fast 40 Millionen hat das Land NRW mittlerweile dafür ausgegeben. Palantir gehört zu großen Teilen dem umstrittenen Investor Peter Thiel, zahlreiche Polizeien und Geheimdienste sind Kunden des Unternehmens.

5 Ergänzungen

  1. Danke für den Beitrag. Leider funktioniert der Link zur Verfassungsbeschwerde nicht …. Bitte ergänzen. Danke C.

  2. „Sowohl Predictive Policing als auch Data-Mining stehen jedoch schon seit Langem in der Kritik, bestehende Ungleichheiten zu verstärken. Die GFF weist diesbezüglich auf das Risiko hin, Algorithmen mit ungeprüften Daten der Polizei zu füttern.“
    Ich denke diese Aussage beschreibt sogar nur einen Teil des Problems. Alleine der Ansatz die potentielle Straftaten, die möglicherweise in der Zukunft begangen werden mit einem großen Vielleicht vorhersagen zu wollen. Es ist einfach nur Kaffesatzleserei mit einem Hauch von vermeintlicher Statistik, die von einem Algorithmus auf der Basis von ungeeigneten Daten erstellt wird.
    Im besten Fall erhält man damit nutzlose Daten, oder auf das Ergebnis wäre man auch mit sorgfältigen Ermittlungen gekommen. Im schlimmsten Fall hat es allerdings Folgen für Personen, die sich zu dem Zeitpunkt noch keiner Straftat schuldig gemacht haben.
    Ich sehe diese Verschiebung weg von real existierenden und hin zu hypothetischen Straftaten sehr kritisch.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.