"Recht auf lahmes Internet"Was das neue Telekommunikationsgesetz bedeutet

Die heute beschlossene Reform des Telekommunikationsgesetzes soll die Weichen für den Breitbandausbau neu stellen. Zudem gelten neue Regeln für Messenger-Dienste. Erweiterte Überwachungsbefugnisse könnten vor dem Verfassungsgericht landen.

Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz soll der Sprung in die Zukunft gelingen, hofft die Bundesregierung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Elena Koycheva

Der Bundestag hat heute die größte Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) seit Jahrzehnten beschlossen. Verabschiedet mit den Stimmen der großen Koalition muss das gut 500 Seiten lange Gesetz noch den Bundesrat passieren, bevor es endgültig unter Dach und Fach ist.

Damit setzt die Regierung mit einiger Verspätung den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation um, den der damalige Digitalkommissar Günther Oettinger auf Schiene gebracht hatte. Grundsätzliches Ziel des EU-weiten Vorhabens ist ein möglichst rascher Ausbau moderner Infrastruktur. Nicht nur Deutschland hat ein Problem mit veralteten Kupferleitungen und Funklöchern, zudem soll der Schutz von Verbraucher:innen harmonisiert und verbessert werden.

„Recht auf lahmes Internet“

In einigen Punkten wollte die Bundesregierung über die EU-Vorgaben hinausgehen, etwa beim verbrieften Recht auf eine schnelle Internetleitung. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag hat sie dann doch nicht eingelöst, geblieben ist lediglich die Umsetzung des Universaldienstes.

Um den wird sicherlich noch heftig und regelmäßig gestritten werden: Künftig soll das Verkehrsministerium, im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Bundestags, jährlich die Mindestbedingungen festlegen beziehungsweise überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind. Dabei soll die „von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite, Uploadrate und Latenz“ berücksichtigt werden.

Ausdrücklich sind in der Gesetzesbegründung 30 MBit/s erwähnt. Damit sollen laut Koalition mindestens Videokonferenzen möglich sein. Insgesamt ist der Spielraum aber weit gefasst und wurde zuletzt noch weiter abgeschwächt: Die festzulegende Uploadrate und Latenz können niedriger liegen, wenn sich nachweisen lässt, dass auch niedrigere Vorgaben reichen. Von dem einst versprochenen Recht auf schnelles Internet bleibe nur ein „Recht auf lahmes Internet“, kritisiert deshalb etwa Anke Domscheit-Berg, die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.

Politischer Streit vorprogrammiert

Letztlich wird es also eine politische Frage bleiben, zumal die genutzte Bandbreite, wie es im Gesetzestext steht, in aller Regel deutlich von der gebuchten Bandbreite abweicht. Der heute vorgestellte Jahresbericht der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung bestätigt einmal mehr: Trotz geringfügiger Verbesserungen im Vergleich zu den Vorjahren erreicht in Deutschland bloß ein Viertel aller Nutzer:innen die gebuchte und bezahlte Internetgeschwindigkeit. Ein Drittel kommt nicht einmal auf die Hälfte der versprochenen Bandbreite.

Domscheit-Berg sieht dies als Eingeständnis des Versagens. „Immer noch wissen Verbraucher:innen nicht, auf welche Bandbreite sie nun einen Rechtsanspruch haben“, kritisiert die Abgeordnete. Und sie erinnert an ein Versprechen von Kanzlerin Angela Merkel aus dem Jahr 2013. Demnach sollte eigentlich das gesamte Bundesgebiet mit mindestens 50 MBit/s versorgt sein, und das seit über zwei Jahren.

Bundestagsabgeordnete der großen Koalition sehen die nun beschlossene Regelung hingegen nicht als das richtige Instrument, um Breitband in die Fläche zu bekommen. Zielführender seien Maßnahmen wie das Bundesförderprogramm, um unterversorgte Gebiete endlich auszubauen. „Der Universaldienst ist ein hoch gehängtes Auffangnetz“, sagt der SPD-Abgeordnete Gustav Herzog, und soll „keine individuellen Probleme lösen“.

Wer zahlt für den Ausbau?

Spannend zu beobachten wird nicht nur sein, ob künftig wirklich Breitbandanbieter gezwungen werden, eine bestimmte Region auszubauen, sondern wer dafür zur Kasse gebeten wird. Ursprünglich hatte die Regierung nur Netzbetreiber am Umlageverfahren beteiligen wollen, das gegebenenfalls den Ausbau finanzieren soll.

In letzter Sekunde hat der Bundestag aber auch Messengerdienste wie Whatsapp oder Signal ins Gesetz geschrieben. So kann die Bundesnetzagentur solche „nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdienste“ verpflichten, in den gemeinsamen Topf einzuzahlen. Die Höhe der Einzahlung würde sich an der Anzahl der monatlich aktiven Nutzer:innen richten, nicht-kommerzielle Anbieter könnte eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen schützen.

Es wäre ein weltweites Novum, sollten sogenannte Over-the-Top-Dienste den Breitbandausbau eines Nationalstaats mitfinanzieren. Die Idee kursiert schon seit langem und wurde etwa bei der Netzneutralitätsdebatte immer wieder auf den Tisch gebracht, letztlich aber verworfen. Sie wurde nun auch nicht vom Bundestag neu aus dem Hut gezaubert, sondern stammt aus dem EU-Kodex.

Dieser macht zugleich die Vorgabe, dass nur solche Anbieter verpflichtet werden können, die im gleichen sachlichen Markt wie Telekommunikationsdienste tätig sind. Dienste wie Videostreaming-Plattformen, die deutlich mehr Bandbreite verbrauchen, können deshalb aufatmen. Vorerst zumindest: Herzog von der SPD wünscht sich eine gesetzliche Änderung auf EU-Ebene und sieht diese auch „in den nächsten Jahren“ kommen.

Mehr Miete für Glasfaser

Den im internationalen Vergleich hinterherhinkenden Glasfaserausbau in Deutschland dürfte dies aber kaum in Schwung bringen. Der soll mit Regulierungserleichterungen selbst für marktmächtige Anbieter gelingen, solange sie beim Errichten der neuen Netze mit Wettbewerbern kooperieren und ihnen einen fairen Zugang ermöglichen.

Helfen soll auch die Umlagefähigkeit solcher Anschlüsse auf die Betriebskosten bei der Miete. Diese jahrzehntelange Praxis hatte die Bundesregierung eigentlich abgeschafft, nun findet sie sich doch wieder im Gesetz. Sie kommt für zwischen 2019 und 2027 neu gelegte Glasfaserleitungen in Frage, ist auf fünf bis neun Jahre Laufzeit beschränkt und in der Regel auf maximal fünf Euro im Monat gedeckelt. Voraussetzung ist zudem der „Open Access“ für solche Anschlüsse, also die freie Anbieterwahl.

Spürbare Verbesserungen für Verbraucher:innen sollten aber einige neue Regeln bringen: So ist nun erstmals ein lange gefordertes Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite vorgesehen. Zudem gelten neue Entstörungsregeln, bei verpassten Technikerterminen winkt eine Entschädigung.

Marktortprinzip für Messenger

Neben dem Fokus auf den Breitbandausbau gleicht das neue Telekommunikationsgesetz die Vorgaben für Dienste an, die sich zunehmend ähneln. Künftig sind die erwähnten „nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdienste“, worunter neben Messengern auch Email-Dienste fallen, klassischen Telekommunikationsdienste wie Telefon und SMS in vielen Punkten gleichgestellt. Zudem gilt für solche Dienste künftig das Marktortprinzip: Sie müssen sich also deutschen Gesetzen unterwerfen, wenn sie hierzulande genutzt werden – und etwa Bestandsdaten an Ermittlungsbehörden herausgeben, sofern sie diese erheben.

Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU wollte diese Änderung als Einfallstor für weit reichende Überwachungsbefugnisse gebrauchen. Aus seiner Wunschliste – so hatte sich das Innenministerium unter anderem eine Ausweispflicht für die Nutzung solcher Dienste gewünscht – ist zwar nur wenig geworden, Anlass für Entwarnung in puncto Überwachung gibt es aber kaum.

Prominent und praktisch unverändert findet sich etwa die Vorratsdatenspeicherung wieder im Gesetz. Die ist zwar nach einschlägigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes derzeit ausgesetzt und dürfte vor Gericht kaum Bestand haben. Dass die Bundesregierung aber weiter auf der anlasslosen Massenüberwachung beharrt, stieß Sachverständigen wie dem Bundesdatenschutzbeauftragten sauer auf.

Mögliche Verfassungsbeschwerden

Auch die Opposition spart nicht mit Kritik. Neben der erneut ins Gesetz geschriebenen Vorratsdatenspeicherung greifen künftig neue Regeln für die Bestandsdatenauskunft. Bei bestimmten, besonders schweren Straftaten können Ermittlungsbehörden von Diensteanbietern sogar die Herausgabe von Passwörtern verlangen. Diese Regelung „samt langer Speicherdauern und weitreichender Zugriffe durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste bleibt verfassungsrechtlich zumindest umstritten“, sagt Konstantin von Notz von den Grünen.

Obwohl die Kritik der Sachverständigen in der Anhörung mehr als deutlich war: davon aufgenommen wurde nur wenig. Darunter fällt die Änderung der Grenze, ab welcher bestimme Auflagen für Betreiber von Maildiensten gelten, etwa zu verpflichtenden Schnittstellen für behördliche Datenabrufe: Die Regierung wollte schon Anbieter erfassen, die von 100.000 Menschen genutzt werden. Nach lautem Protest deutscher Mailanbieter liegt die Schwelle nun bei 100.000 Vertragspartner:innen.

Der chaotische Entstehungsprozess des Gesetzes hat jedenfalls Spuren hinterlassen. Verfassungsrechtlich fragwürdige Regelungen, Änderungen in letzter Sekunde, Begutachtungsfristen von nur wenigen Tagen und ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen der gerissenen Frist schafft nicht unbedingt Vertrauen. „Eine traurige Bilanz eines schleppenden Verfahrens, die der Bedeutung dieser Novelle nicht gerecht wird“, sagt die grüne Infrastrukturexpertin Margit Stumpp.

3 Ergänzungen

  1. Es war zu erwarten, dass Deutschland auch dieses Gesetz nicht hinbekommt!
    Warum tut man sich in diesem Land nur mit allem so verdammt schwer?!!!
    Ein Gesetz wie ein Gummiband! So wie jedes andere auch…
    Und 30 MBit/s…ein Schritt in die falsche Richtung!
    Über Geschwindigkeiten von unter 100 Mbit/s sollte gar nicht mehr nachgedacht werden. Ob jeder die nun sofort braucht, sei dahingestellt!
    Den Wasserhahn reiße ich ja auch nicht immer bis zum Anschlag auf, nur weil der Wasser-Druck anliegt!

  2. Wird endlich Zeit das Internet zum Grundgut wird, mit Preisdeckel und Mindestbandbreite (die jedes Jahr um 50% im Vergleich zum Vorjahr steigen muss).

  3. Kann man sich die Änderung physikalischer Grundlagen von der Ausbreitung von Signalen auf elektrischen Leitungen oder in der Luft einfach herbeiwünschen? Mit dem Abstand nehmen vom Verteiler oder der Mobilfunktation die erreichbaren Übertragungsgeschwindigkeiten ab, weil es keine dämpfungsfreie Übertragung gibt. Anders formuliert- nur nahe an einem Mast oder Verteilungspunkt werden die maximale Geschwindigkeit der Technolgien erreicht und kann auch unter den Usern verteilt werden. Durch Lichtleitung in Glasfasern steigen die Entfernung und Geschwindigkeiten- theoretisch-bis die Technologie überholt war- wir hatten schon mal Glasfaserleitungen in den 90iger- die OPAL-Gebiete.

    Wer auf dem Land wohnt, merkt sehr schnell, wie weit die Orte auseinander liegen und 100Mbit/s kann man natürlich auch an jede Kuhtränke führen, damit beim Saufen ein Stream aus der Sahara übertragen werden kann. Aber irgend jemand muß das bezahlen, gerechter weise alle, aber gleiches Einkommen, gleiche Miete, gleiche Kosten für Mobilität in Stadt und Land …
    Warum sollen netzbelastenden Videoanbieter nicht proportional mit den Volumina zur Kasse gebeten werden, die die Auslastung der Netze treiben?

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