TKG-Novelle
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Recht auf Internet: Bundesnetzagentur legt Grundsätze für bezahlbares Internet fest
Die Grundversorgung mit Internet soll nicht zu teuer werden. Recht auf Internet: Bundesnetzagentur legt Grundsätze für bezahlbares Internet fest Seit vergangenem Jahr gibt es hierzulande das Recht auf einen erschwinglichen Internetzugang. Die Bundesnetzagentur hat jetzt festgelegt, was das genau bedeutet. Verbraucherschützer*innen und Glasfaserunternehmen sind unzufrieden und fordern Nachbesserungen.
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Breitbandmessung: Netzbetreiber liefern weiter nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit
Der Frust ist groß bei Festnetz- und Mobilfunkkund:innen: Nur selten liefern Netzbetreiber die Internetgeschwindigkeit, die sie im Vertrag versprechen. Breitbandmessung: Netzbetreiber liefern weiter nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit Wie jedes Jahr weist die Breitbandmessung nach, dass Netzbetreiber nicht die bezahlte Leistung liefern. Seit neuestem können Kund:innen aber den Vertrag mindern oder außerordentlich kündigen.
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Offene WLANs: Keine Speicherpflicht für Freifunk-Netze
Betreiber:innen von Freifunk-Netzen müssen keine Daten von Nutzenden speichern, bestätigt die Bundesnetzagentur. Offene WLANs: Keine Speicherpflicht für Freifunk-Netze Das Dickicht des Telekommunikationsgesetzes sorgt immer wieder für Verunsicherung. Nun fürchten manche Freifunker:innen, dass sie neuerdings Daten speichern müssen. Die Sorge ist unbegründet, beruhigt die Bundesnetzagentur.
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Falsche Versprechen: Geld sparen bei zu langsamem Internet
Viele Nutzer:innen erhalten nicht die Internetgeschwindigkeit, für die sie bezahlen. Ab Dezember können sie in solchen Fällen ihre Monatsrechnung teils spürbar senken. Falsche Versprechen: Geld sparen bei zu langsamem Internet Häufig liefern Netzbetreiber nicht die Internetgeschwindigkeit, für die Nutzer:innen bezahlen. Ab Dezember lässt sich in solchen Fällen erstmals die Monatsrechnung mindern. Die Verbraucherzentrale hat nun ausgerechnet, wie viel das ausmachen könnte: erstaunlich viel.
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Bundesnetzagentur: Kleinere Rechnung für lahmes Internet
Wer weniger Internet bekommt als bezahlt, kann sich bald dagegen wehren. (Symbolbild) Bundesnetzagentur: Kleinere Rechnung für lahmes Internet Wer nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit erreicht, kann ab Dezember entsprechend weniger dafür bezahlen. Heute hat die Bundesnetzagentur einen ersten Entwurf der Kriterien vorgelegt, Stellungnahmen sind bis Oktober möglich.
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"Recht auf lahmes Internet": Was das neue Telekommunikationsgesetz bedeutet
Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz soll der Sprung in die Zukunft gelingen, hofft die Bundesregierung. "Recht auf lahmes Internet": Was das neue Telekommunikationsgesetz bedeutet Die heute beschlossene Reform des Telekommunikationsgesetzes soll die Weichen für den Breitbandausbau neu stellen. Zudem gelten neue Regeln für Messenger-Dienste. Erweiterte Überwachungsbefugnisse könnten vor dem Verfassungsgericht landen.
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Telekommunikationsgesetz: Messenger-Dienste sollen Breitbandausbau mitbezahlen
Erstmals könnten auch Messengerdienste wie WhatsApp und Signal dazu verpflichtet werden, den deutschen Breitbandausbau mitzufinanzieren. Telekommunikationsgesetz: Messenger-Dienste sollen Breitbandausbau mitbezahlen Künftig könnten Messenger wie WhatsApp oder Signal finanziell am Breitbandausbau in Deutschland beteiligt werden. Darauf hat sich die Regierung beim überarbeiteten Telekommunikationsgesetz verständigt. Das Recht auf schnelles Internet fällt schwach aus. Den Ausbau sollen stattdessen steuerfinanzierte Modelle voranbringen.
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Wochenrückblick KW 13: Der Osterhase bringt den Quellcode
Viel süßer als die Schoko-Version. Wochenrückblick KW 13: Der Osterhase bringt den Quellcode Zack und auf einmal war’s Sommer. Doch die warmen Temperaturen und die strahlende Sonne können uns nicht von den wichtigen Themen ablenken: Desinformation, Kennzeichenscanner und Seehofers „Wunschliste des Grauens“ – wir haben zusammengefasst, was diese Woche so los war und wünschen ein sonniges Osterwochenende.
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Telekommunikationsgesetz: Welche neuen Überwachungsvorhaben Seehofers „Wunschliste des Grauens“ überdeckt
Die Debatte um Seehofers "Wunschliste des Grauens" verdeckt, dass schon die existierende TKG-Novelle mehr Überwachung bringt. Telekommunikationsgesetz: Welche neuen Überwachungsvorhaben Seehofers „Wunschliste des Grauens“ überdeckt Zuletzt sorgte die Forderung des Bundesinnenministeriums für Aufregung, in Zukunft für Nutzer:innen von Messengern eine Ausweispflicht einzuführen. Dabei ist das, was in der TKG-Novelle jetzt schon drin steht, gefährlich genug. Der Bundesrat will sogar einen direkten Zugang zu verschlüsselten Nachrichten.
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TKG-Novelle: Seehofer will Personalausweis-Pflicht für E‑Mail und Messenger einführen
Das Innenministerium will alle Nutzer:innen von Messengern und E-Mail-Diensten mit ihren persönlichen Daten registrieren lassen. (Symbolbild) TKG-Novelle: Seehofer will Personalausweis-Pflicht für E‑Mail und Messenger einführen Das Bundesinnenministerium fordert eine anlasslose Personen-Vorratsdatenspeicherung mit verifizierten Daten aller Bürger:innen, die im Internet über Messenger oder E‑Mail kommunizieren. Wir veröffentlichen den Volltext des Forderungskataloges.
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TKG-Novelle: Neues Gesetz, alter Ärger
Eigentlich hätte die TKG-Novelle bereits letztes Jahr beschlossen werden sollen. Noch liegt sie im Bundestag. (Symbolbild) TKG-Novelle: Neues Gesetz, alter Ärger Das Recht auf schnelles Internet bleibt weiter umstritten. Bei einer Anhörung im Bundestag warfen Sachverständige der großen Koalition vor, mit ihrer Novelle des Telekommunikationsgesetzes nur EU-Mindestvorgaben umzusetzen. In der Kritik standen auch geplante Regelungen zur Überwachung.
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Telekommunikationsgesetz: Wie die Bundesregierung Telegram, Signal & Co regulieren will
Werden Messenger bald genauso abgehört wie Telefone? Telekommunikationsgesetz: Wie die Bundesregierung Telegram, Signal & Co regulieren will Die Bundesregierung will auch Messenger aus Nicht-EU-Ländern mit dem Telekommunikationsgesetz regulieren. Das geht aus der TKG-Novelle hervor, die letzte Woche vom Kabinett beschlossen wurde. Betroffen wäre unter anderem Telegram, das sich bisher gegen staatliche Kontrolle wehrt.