Druck auf Abgeordnete: EU-Parlament soll Uploadfilter rasch auf terroristische Inhalte ausweiten

Erst diese Woche hat das EU-Parlament beschlossen, mit Uploadfiltern gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen. Nun steht ein weiterer Gesetzesentwurf vor der Tür, der diesmal terroristische Inhalte wegfiltern möchte. Die EU-Kommission zeigt sich nicht zimperlich und greift zu untergriffigen Methoden.

Die EU-Kommission schreibt ungewöhnliche Briefe ans EU-Parlament. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Helloquence

Die EU-Kommission übt starken Druck auf das Parlament aus, das geplante Gesetz gegen Terror-Inhalte im Internet noch vor der Europawahl im Mai weitgehend festzuzurren.

In einem an die Verhandler des EU-Parlaments adressierten Brief beklagen der Sicherheitskommissar Julian King und sein Kollege für Inneres, Dimitris Avramopoulos, die in der Sache „verlorene, kostbare Zeit“. Sie fordern den federführenden Abgeordneten Dan Dalton auf, Anfang kommender Woche die entscheidende Abstimmung im Parlament abzuhalten – damit gleich darauf die Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten beginnen können.

Der erst vor sechs Monaten vorgelegte Gesetzentwurf sieht neben Uploadfiltern, die „proaktiv“ Inhalte erkennen und aussieben sollen, auch äußerst kurze Löschfristen für Online-Plattformen vor. Diese müssten ihnen von Behörden gemeldete, mutmaßlich terroristische Inhalte binnen einer Stunde entfernen oder sperren. Halten sie die Vorgaben, die für alle in Europa tätigen Anbieter gelten sollen, nicht ein, drohen ihnen hohe Geldstrafen.

Große Anbieter reagierten schnell – und waren dennoch überfordert

Wie der rechte Terroranschlag im neuseeländischen Christchurch vor zwei Wochen gezeigt habe, schreiben die beiden Kommissare, halte die Bedrohung durch Terrorismus an. „Die Schwierigkeiten, die sich beim Entfernen live gestreamter Inhalte und bei der Verhinderung des Wieder-Auftauchens auf Online-Plattformen aufgetan haben, für viele Stunden nach dem ersten Upload, unterstreicht die Wichtigkeit des Kommissionsvorschlags“, heißt es in dem Brief.

Tatsächlich hat Facebook, wo der Anschlag gestreamt wurde, das Video nur wenige Minuten nach der Meldung durch die neuseeländische Polizei entfernt. Doch da war es schon zu spät: 4.000 Mal wurde es angesehen und weiterverbreitet, bevor es von der Plattform verschwand – nur um in unzähligen Varianten wiederzukommen.

1,2 Millionen Uploads sind in den ersten 24 Stunden in den Filtern hängen geblieben, 300.000 hat das Unternehmen nachträglich gelöscht. Ähnlich überfordert reagierte Youtube. Dort sah man sich schließlich gezwungen, auf vollautomatische Filterung zu setzen, was aber viele unproblematische Inhalte erfasste.

Ein Problem, das Uploadfilter bis auf Weiteres nicht abschütteln können: Sie funktionieren einfach nicht so zuverlässig, wie es sich manche Politiker gern vorstellen.

Motive in Frage gestellt

Das gilt erst recht für Live-Streams. Obwohl sie sich eine „100-prozentige Sicherheit“ wünsche, sagte letzte Woche die EU-Justizkommissarin Věra Jourová in Brüssel, sei es derzeit noch „Science Fiction“, terroristische Inhalte in Echtzeit zu erkennen. Bis zu ihren Kommissionskollegen scheint sich das nicht herumgesprochen zu haben.

„Diese Aufnahmen hätten niemals Online gehen dürfen“, sagte Avramopoulos nur wenige Tage später. King wiederum zweifelte die Redlichkeit der Abgeordneten an, die sich um einen Kompromiss bemühen: „Ich habe einige Schwierigkeiten dabei, die Motivation der Kollegen im EU-Parlament zu verstehen“, berichtet Euractiv. Sie würden versuchen, die Verhandlungen zu verzögern und die Zeit auslaufen zu lassen, unterstellte der Sicherheitskommissar den Abgeordneten. Dies würde nur den Extremisten helfen, sagte King laut Politico.

Uploadfilter bedrohen Meinungsfreiheit

So einfach ist die Geschichte selbstverständlich nicht. Denn die geforderten „proaktiven Maßnahmen“, die aggressiv kurze Löschfrist, schwammige Terrorismus-Definitionen wie auch die mangelnde Transparenz und unzureichende Sicherungsmechanismen gefährden die Meinungs- und Informationsfreiheit, warnen zivilgesellschaftliche Gruppen, Wissenschaftler, UN-Sonderberichterstatter und die Internet-Wirtschaft.

Entsprechend schwierig gestalten sich die Verhandlungen im EU-Parlament. Unter Hochdruck erarbeitete Berichte zweier beratender Ausschüsse liegen bereits vor, einer davon streicht unter anderem die Uploadfilter in Artikel 6 ersatzlos. Etwaige Regelungen müssten zielgerichtet und spezifisch ausfallen sowie keine automatisierten Inhaltefilter oder andere Maßnahmen enthalten, die ein systematisches Monitoring von Nutzerverhalten beinhalten, heißt es im Bericht.

Der Kulturausschuss wiederum lässt die „proaktiven“ Uploadfilter zwar im Gesetzestext stehen, macht deren Einsatz jedoch freiwillig. Zudem entfernt er die einstündige Löschfrist, was insbesondere kleineren Online-Anbietern entgegenkommt. Letztlich entscheidend für die Position des EU-Parlaments ist aber der Bericht aus dem federführenden Innen- und Bürgerrechtsausschuss (LIBE).

Kompromiss zeichnet sich ab

Dort zeichnet sich langsam ein Kompromiss ab, der in eine ähnliche Richtung weist: Dem Vernehmen nach sollen die „proaktiven Maßnahmen“ zu „spezifischen“ werden und zudem stets freiwillig bleiben. Anders als der Vorschlag der Kommission schließt der derzeitige Verhandlungsstand eine Anordnung automatisierter Werkzeuge durch nationale Behörden ausdrücklich aus. Dies gilt auch für das Auferlegen allgemeiner Überwachungspflichten.

Die einstündige Löschfrist hingegen bleibt grundsätzlich bestehen, von einer entsprechenden Entfernungsanordnung betroffene Anbieter sollen beim ersten Mal aber immerhin bis zu zwölf Stunden Zeit haben, um sich auf die Prozedur einstellen zu können.

Überdies streicht der aktuelle Kompromisstext die sogenannten „Meldungen“ aus Artikel 5. Mit diesem Instrument sollen Behörden den Plattformen Inhalte melden, die nicht illegal sind, aber womöglich gegen die AGB der Betreiber verstoßen – ein Wink mit dem Zaunpfahl, unliebsame Inhalte im Zweifel zu löschen. Von einer „bizarre[n] Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips“ spricht die Grün-Abgeordnete Julia Reda, wenn öffentliche Stellen auf die Einhaltung von Regeln privater Plattformen pochen.

In trockenen Tüchern ist der Kompromiss aber noch nicht. Trotz der Drohkulisse der Kommission und der EU-Staaten wurde die Abstimmung über den Bericht zunächst von Ende März auf Anfang April verschoben. Gestern gab Hauptverhandler Dalton bekannt, auf Wunsch aller Fraktionen den Termin noch einmal um eine Woche nach hinten gesetzt zu haben, auf den 8. April.

„Hoch-sensibles Gesetzesvorhaben“

Er hätte sich eine Abstimmung am kommenden Dienstag gewünscht, sagt Dalton gegenüber netzpolitik.org. Doch bei diesem „hoch-sensiblen“ Gesetzesvorhaben sei es wichtig, es nicht „um des Durchpeitschens Willen durchzupeitschen“. Grundsätzlich sei er jedoch zuversichtlich, bis zum Ende des Mandates eine Position des EU-Parlaments auf die Füße stellen zu können – eine Einschätzung, die nicht alle Ausschussmitglieder teilen.

Bislang scheinen die aggressiven Taktiken der EU-Kommission relativ wenig gefruchtet zu haben. Stattdessen macht sich bei vielen Abgeordneten irritiertes Stirnrunzeln breit. Die Kommission müsse ihre Einmischung in den parlamentarischen Prozess beenden, fordert Julia Reda. Dies sei „nicht akzeptabel“, fügte der sozialdemokratische Schattenberichterstatter Josef Weidenholzer hinzu. Jedenfalls sei der jüngst verschickte Brief „nicht business as usual“, sagt die Linke-Politikerin und Schattenberichterstatterin Cornelia Ernst gegenüber netzpolitik.org. „Das ist ungewöhnlich und wurde von mir und anderen auch nicht gut aufgenommen“.

11 Ergänzungen

  1. auf Wunsch aller Fraktionen den Termin noch einmal um eine Woche nach hinten gesetzt zu haben, auf den 8. März.

    soll wohl 8. April meinen.

  2. Und der Gültigkeitsbereich? Nur big five?

    Oder unspezifiziert – wer später Urheberechtsfilterleistung zukaufen muss, bekommt den Terrorfilter gleich umsonst mit dazu? Falls die Verfahren komplex genug sind, wird man wohl zahlen dürfen, das wäre dann eine natürliche Bremse.

    1. Meines Wissens nach betrifft der Entwurf bewusst alle in der EU verfügbaren Internetseiten. Egal wie groß diese sind oder ob diese als kommerziell gelten. Es ist also derzeit auch keine Regelung vorgesehen, die irgendwelche Plattformen ausnimmt, die jünger als drei Jahre sind.

    2. Wie im Artikel erwähnt, erstreckt sich der Geltungsbereich auf alle in Europa tätigen Anbieter, auf deren Diensten Nutzer Inhalte hinterlassen können (oder die sonstwie zum Verbreiten von terroristischer Propaganda gebraucht werden könnten).

  3. „Beim ersten mal 12 Stunden Zeit“ – Ist das schon kaputt, wenn zwei Meldungen gleichzeitig laufen?

    Doofe Frage, aber …

    1. Unwahrscheinlich, aber mal sehen, wie der endgültige Text aussehen wird. Der letzte mir bekannte Verhandlungsstand sieht in dem Punkt so aus:

      If the relevant competent authority has not previously issued a removal order to a hosting service provider it shall attempt to establish contact with the hosting service provider, providing information on procedures and applicable deadlines, at least 12 hours before issuing a removal order.

      (…)

      Hosting service providers shall remove terrorist content or disable access to it as soon as possible and within one hour from receipt of the removal order.

  4. Hallo,
    in einem Nebensatz lese ich eine Neuigkeit: Julia Reda ist jetzt „Grün-Abgeordnete“? Das ist ja eine schon eine wichtige Meldung, dass sie jetzt bei den Grünen eingetreten ist. Könnt Ihr das bitte bestätigen?
    Danke
    Annette Schaper-Herget

    1. Reda ist seit Ewigkeiten stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im EP. Sie als Piratin zu bezeichnen wäre angesichts der News der letzten Wochen nicht angebracht gewesen.

      1. Moment, unter „Grün-Abgeordnete“ verstehe ich ein Mitglied der Grünen, nicht eine Vorsitzende einer Fraktionsgemeinschaft. Die Öffentlichkeit, die Julia Reda in den letzten Monaten genossen hat, ebenso die vielen Demonstrationen, war jedenfalls nicht von den Grünen organisiert. Also, ist sie nun Mitglied oder nicht? Ich bitte um journalistische Exaktheit. Danke!

        1. Reda sitzt in der Grünen-Fraktion und ist Vize-Chefin der Gruppierung. Deshalb ist es aus meiner Sicht legitim, sie als Grün-Abgeordnete zu bezeichnen, anstatt mit „Ex-Piratin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im EU-Parlament“ vom eigentlichen Thema abzulenken.

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