Uploadfilter: Kulturausschuss des EU-Parlaments stimmt „proaktiven Maßnahmen“ zu

Online-Dienste sollen „proaktive Maßnahmen“ ergreifen, um mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Internet zu verbannen. Im EU-Parlament hat sich nun ein zweiter Ausschuss zu einer geplanten Verordnung geäußert, die darin enthaltenen Filtersysteme jedoch beibehalten. Damit drohen Uploadfilter nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen.

Automatisierte Filtersysteme könnten künftig darüber entscheiden, wie wir online die Welt sehen. CC-BY 2.0 Prateek Rungta

Uploadfilter können ein geeignetes Mittel sein, um unliebsame Inhalte aus dem Netz zu fegen. Das hat der Kulturausschuss des EU-Parlaments am Montag beschlossen. Demgegenüber hat der Binnenmarkt-Ausschuss in seinem Bericht über die geplante Verordnung über terroristische Online-Inhalte erst letzte Woche solche „proaktiven Maßnahmen“ abgelehnt.

Der Ausschuss für Kultur und Bildung versucht zwar, den überarbeiteten Artikel mit EU-Recht zu vereinbaren. Schließlich verbietet die E-Commerce-Richtlinie allgemeine Überwachungspflichten für Internet-Anbieter und macht sie erst dann für Inhalte haftbar, wenn sie einem Löschgesuch nicht „unverzüglich“ nachkommen.

Doch selbst mit ausdrücklichen Verweisen auf dieses mittlerweile angezählte Gesetz wie auch die aus dem letzten Jahr stammende Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gelingt es nicht, den Spagat zu schaffen: Wer „proaktiv“ Inhalte erkennen und einschätzen will, muss zuvor in sie hineinschauen.

Immerhin kippt der Kulturausschuss die einstündige Frist, innerhalb der Betreiber auf eine Entfernungsanordnung reagieren müssten, wie EU-Kommission und Mitgliedstaaten fordern. Stattdessen sollen Anbieter „ohne unnötige Verzögerung“ reagieren, was insbesondere kleineren Hostern mehr Spielraum erlaubt.

„Wiederauftauchen verhindern“

Betreiber müssen aber gegebenenfalls zu „proaktiven“ Mitteln greifen und dafür sorgen, „effektiv das Wiederauftauchen von bereits entfernten Inhalten zu adressieren“, beispielsweise, indem sie auf die von IT-Größen wie Microsoft, Facebook und anderen betriebene Datenbank mit digitalen Fingerabdrücken zurückgreifen.

Welche Inhalte in dieser Datenbank liegen, bleibt weiterhin unbekannt. Weder die Kommission noch zuarbeitende Behörden wie Europol haben Zugang, während der Dachverband, das Globale Internetforum zur Terrorismusbekämpfung, Presseanfragen unbeantwortet lässt. Demokratische Kontrolle dieser Zensurinfrastruktur ist somit kaum möglich.

An anderer Stelle versucht der Bericht, dem Kommissionsvorschlag die Giftzähne zu ziehen, jedoch ebenfalls mit geringem Erfolg. Demnach sollen neben „nationalen richterlichen Behörden“ auch „unabhängige administrative Behörden mit relevanter Expertise“ Aufforderungen zum Entfernen von Inhalten verschicken können. Wenn diese nicht von unabhängigen Richtern überprüft werden, öffnet das illegitimen Entfernungsanordnungen Tür und Tor.

Polemische Ansichten bleiben im Graubereich

Die Meinungsfreiheit schützen soll ein neuer Abschnitt, der das „Ausdrücken von radikalen, polemischen oder kontroversen Ansichten“ vom Verdacht einer terroristischen Handlung ausnimmt. Aber ohne Richtervorbehalt bleibt der Graubereich. Nutzer wie Anbieter werden sich künftig nicht sicher sein können, ob bestimmte Protestformen wie Aufrufe zu Straßenblockaden im Internet stehen bleiben dürfen.

Die geplante Verordnung erstreckt sich nicht auf bloß einige große Plattformbetreiber wie Twitter, sondern gilt für sämtliche in Europa tätigen Online-Anbieter, auf denen Nutzer Kommentare oder sonstige Inhalte hinterlassen können. Einzig Video-Sharing-Plattformen wie Youtube nimmt der Kulturausschuss aus. Für diese soll die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gelten, um mit mutmaßlich terroristischen Inhalten umzugehen.

Insgesamt bleibt der neueste Kompromiss enttäuschend – ein Entwurf hatte den umstrittenen Artikel 6 samt proaktiven Maßnahmen noch ersatzlos gestrichen. Nun soll es Schlag auf Schlag gehen.

Die entscheidende Abstimmung im federführenden Innenausschuss ist für den 21. März angesetzt, der dortige Hauptverhandler des EU-Parlaments, der konservative Brite Daniel Dalton, will die Verordnung unbedingt noch vor der Europawahl im Mai unter Dach und Fach bringen, dem Vernehmen nach inklusive Uploadfiltern. Auch Kommission und Mitgliedstaaten pochen auf eine rasche Absegnung,

Zweifel an Kompetenzgrundlage

Ein Rechtsgutachten, an dem der Rechtsausschuss arbeitet, könnte dem einen Strich durch die Rechnung machen. So bestehen „erhebliche Zweifel an einer ausreichenden Kompetenzgrundlage für den Erlass eines derartigen Rechtsaktes in Gestalt einer Verordnung“, teilt etwa der Deutsche Anwaltverein die Einschätzung, dass möglicherweise grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Sollte dies zutreffen, müsste das Gesetz womöglich in eine Richtlinie umgewandelt werden, was den Mitgliedstaaten mehr Freiheiten bei der Umsetzung in nationales Recht geben würde.

Aber die Zeit läuft langsam aus. Regt sich nicht noch breiter Protest aus der Zivilgesellschaft, könnten künftig automatisierte Filtersysteme und eine zunehmend privatisierte Rechtsdurchsetzung darüber entscheiden, wie gesamtgesellschaftliche Debatten in welcher Form im europäischen Internet verlaufen werden.

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