Ronen Steinke ist Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung und Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Heute erscheint sein neues Buch Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen im Berlin Verlag. Wir veröffentlichen das Vorwort mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag. Alle Rechte vorbehalten.
Das zentrale Prinzip, auf dem jede Demokratie beruht, die Meinungsfreiheit, entzweit die Demokratien gerade gewaltig. Die USA auf der einen Seite, Europa auf der anderen.
Im Februar 2025 trat auf der Münchner Sicherheitskonferenz der amerikanische Vizepräsident J. D. Vance in einem Luxushotel auf die Bühne in einem Saal voller europäischer Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter – und schaltete gleich auf Angriff. Europa würge die Meinungsfreiheit ab, behauptete der Amerikaner, dunkler Anzug, blaue Krawatte, ernster Ton. Die größte Bedrohung für Europa heute komme gar nicht mehr aus Russland oder China, sondern „von innen“. Infolge eines, wie Vance es ausdrückte, „Rückzugs Europas von einigen seiner grundlegenden Werte“. Dann belehrte der US-Vizepräsident seine Zuhörer – und besonders seine deutschen Gastgeber – darüber, dass die „Demokratie auf dem heiligen Prinzip ruht, dass die Stimme der Menschen ein Gewicht hat“.
Mit Blick auf die zahlreichen, immer schärfer werdenden europäischen Gesetze gegen sogenannte Hassrede, also solche Dinge wie die staatlichen „Zensurwünsche“ an die Adresse sozialer Medien wie Facebook oder X, die staatlich verordneten Online-Blocker und -Filter, wie sie vor allem Deutschland in den zurückliegenden zehn Jahren stark forciert hat, formulierte der Gast aus den USA: „Firewalls haben da keinen Platz.“ Das Prinzip der Meinungsfreiheit verlange nämlich eine spezielle Fähigkeit von Regierenden: die Fähigkeit, Kritik zu erdulden. „Entweder man hält dieses Prinzip hoch, oder man hält es nicht hoch.“
Entsetzen und Belustigung
Stille herrschte im Saal, europäische Teilnehmer waren für einen Moment sprachlos, und einige erzählten hinterher, wie sie innerlich geschwankt hätten zwischen Gefühlen des Entsetzens, aber auch der Belustigung. Denn, natürlich: Von Leuten wie J. D. Vance, die in ihrer Heimat kritische Journalisten diffamieren, Universitäten unter Druck setzen und Late-Night-Show-Hosts wegmobben, lässt man sich nicht so gern über demokratische Tugenden belehren. Für deutsche Politiker war es ein Leichtes, darauf hinzuweisen, dass der Amerikaner nicht wirklich gut positioniert sei, um über den Respekt vor abweichenden Meinungen zu dozieren.
Immerhin, gerade hatte die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump und seines Vizes Vance die Nachrichtenagentur Associated Press achtkantig aus dem Weißen Haus geworfen, weil die Journalisten sich die Freiheit genommen hatten, den Golf von Mexiko weiterhin als „Golf von Mexiko“ zu bezeichnen, während die Trump-Regierung lieber kindisch von einem „Golf von Amerika“ sprechen wollte. Gleichzeitig hatte in den USA der Kampf gegen unliebsame Stimmen, auch mit drastischen Mitteln wie der Durchsuchung von Handys und sozialen Netzwerken nach kritischen Äußerungen gegen Amerikas Verbündeten Israel, gerade erst begonnen.
Sprachtabus in Deutschland
Aber, schrecklicher Gedanke: Was, wenn der Gast aus Amerika dennoch einen Punkt hatte? Der US-Vizepräsident ist schließlich nicht der Erste, der in Bezug auf Europa etwas bemerkt hat, auch Linksliberale in den USA blicken gegenwärtig mit zunehmend mulmigen Gefühlen auf das, was sich in Europa und besonders in Deutschland vollzieht. Von außen sieht man Dinge vielleicht manchmal klarer als von innen: Schon immer war die Bundesrepublik innerhalb der westlichen Welt das Land mit den meisten Sprachtabus, den schärfsten Strafvorschriften gegen bloße Worte, freedom of speech wird hier traditionell kleiner geschrieben als in den USA. Und: In dem Jahrzehnt zwischen 2015 und 2025, in dem die demokratische Kultur sich beiderseits des Atlantiks als äußerst volatil erwiesen hat und die Demokratie in einen Stresstest geraten ist, hat Deutschland sich entschieden, noch einmal deutlich mehr vom selben zu versuchen.
Das heißt, Deutschland hat darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen sowie auch alte, schon bestehende Gesetze zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken. Der Bundestag hat Strafparagrafen erweitert und vermehrt, der Tatbestand der Volksverhetzung ist gleich in mehrfacher Hinsicht ausgebaut worden, der Tatbestand der öffentlichen Billigung von Straftaten ist so ausgedehnt worden, dass man jetzt schon dafür bestraft werden kann, wenn man Taten „befürwortet“, die allein in der Fantasie spielen. Viele Staatsanwaltschaften haben die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben, sie haben neue, schlagkräftige Teams gegründet, um zu ermitteln und juristische Spielräume auszuschöpfen.
Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben. Wegen reiner Äußerungsdelikte, wie Juristinnen und Juristen sagen. Die Zahlen der Ermittlungen haben sich in diesem Jahrzehnt – je nachdem, welchen Tatbestand man ansieht – teils verdreifacht, vervierfacht, verfünffacht, bei manchen, früher völlig unbekannten Delikten wie der öffentlichen Billigung von Straftaten sogar verhundertfacht, von jährlich knapp 20 auf 2000. Selbst wegen des Uraltdelikts der Blasphemie, „Beschimpfen von Bekenntnissen“, gab es im Jahr 2024 plötzlich 125 Ermittlungen – ein Rekord. Das liegt zum einen sicher daran, dass das Internet nichts vergisst und Äußerungen dort technisch leichter zu dokumentieren sind als im analogen Raum. Zum anderen aber auch daran, dass die Bereitschaft des Staates, auf Worte mit Verboten und Strafen zu reagieren, groß ist wie nie.
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Vulnerable Gruppen schützen
Anfangs ist dies zweifellos aus besten Absichten geschehen. Als es losging mit der härteren Gangart, etwa 2015/16, lautete die Idee, dass man vor allem vulnerable Gruppen besser davor beschützen müsse, niedergebrüllt zu werden. Das ist richtig – ein wichtiger Gedanke. Als etwa die ZDF-Journalistin Dunja Hayali sich im Sommer 2025 zu einem tödlichen Attentat in den USA äußerte, dem Anschlag auf den Rechtsradikalen Charlie Kirk, da prasselten in den sozialen Medien so viele Kommentare auf sie ein, dass einen der Mut zum offenen Wort schon mal verlassen könnte. Hayali hatte unter anderem gesagt, es sei nicht zu rechtfertigen, dass manche Gruppen Kirks Tod feierten – „auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen“. Das genügte schon, um manche zu triggern.
„Sie werden bald für ihre Äußerungen bitter bezahlen“, schrieb @gordons_katzenabenteuer auf Instagram an die Journalistin, „Sie haben nur das allerschlimmste verdient. Schauen sie lieber ab jetzt öfter über ihre Schulter.“ Ein Nutzer namens @nocebo_the_mortem schrieb: „Ich hoffe, sie werden auch vor ihrer Familie erschossen“. @jaroabroad pflichtete bei: „Du bist ein Stück Scheiße sondergleichen und die Drohungen sind völlig gerechtfertigt!“ @juki030 schrieb: „Wir werden dich noch hängen sehen!“ @team.114hrc schrieb: „Heul leise du Dre…… Wirst bald die nächste sein“. @volkersuthoff schrieb: „Hoffentlich erschießt dich einer, du miese dreckslesbe!“
Wenn Täter mit solchen Gewaltdrohungen durchkämen, dann bliebe von der Meinungsfreiheit der Bedrohten nicht viel übrig. Zumal solche Attacken oft strategisch sind. Eine Studie der britischen Zeitung The Guardian ergab, dass von den zehn am häufigsten in Online-Kommentaren beleidigten Autorinnen und Autoren der Zeitung acht Frauen waren, vier von ihnen nicht weiß. Die anderen beiden waren schwarze Männer. In Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so oft von Online-Beschimpfungen betroffen wie andere. Das sind Menschen, die noch nicht sehr lange eine Stimme im politischen Diskurs haben und die aus Sicht der Pöbler wieder „auf ihre Plätze“ verwiesen werden sollen. Dahinter steckt der Wunsch, diese Gruppen gezielt aus dem Diskurs herauszutreiben.
Über Ziel hinausgeschossen
Das ist reaktionär, es ist antidemokratisch. Dagegen braucht es eine Verteidigung. Auch durch den Staat. Aber: Inzwischen ist der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen. Zunehmend geht es nicht erst bei Drohungen los, sondern schon bei viel harmloserem Spott. Wird ein Mensch in Deutschland „dämlich“ oder „Schwachkopf“ genannt, dann ist normalerweise klar, dass das keine Staatsanwaltschaft in Bewegung versetzt. Widerfährt das einem Politiker oder einer Politikerin, dann bilden sich gerade neue Maßstäbe heraus. Ein Bürger in Bayern bekam einen Strafbefehl, weil er die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock als die „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ bezeichnet hatte. Ein Fall für den neuen Strafparagrafen der „Politikerbeleidigung“.
Seit 2021 werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ in einem einzigen Paragrafen zusammengefasst. Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die der Staat auf dieser Grundlage eingeleitet hat, hat sich seither jährlich verdoppelt. 2021 waren es 748, im Jahr darauf schon 1.404. Im Jahr darauf dann 2.598. Und dann, zuletzt, 4.439 Fälle Fälle. Wohlgemerkt: Um Bedrohungen – oder andere Formen von Gewalt – geht es hier nicht.
Wie weit ist zu weit?
Der neue Wind weht scharf: Bis vor zehn Jahren war es noch undenkbar, dass die Polizei im Morgengrauen zu Razzien in Privatwohnungen anrückt, allein weil jemand das juristische Delikt der Beleidigung begangen haben soll, das in der Regel nur zu sehr geringen Strafen führt. Man hätte es für unverhältnismäßig gehalten. Eine Durchsuchung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Heute geschieht dies dagegen laufend, bei „Aktionstagen“ wird gleich an Dutzenden oder gar Hunderten Türen von Tatverdächtigen parallel geklingelt.
Man liest darüber sogar in der New York Times, in Artikeln, deren Autoren allerdings verwundert klingen über die Entwicklung der Meinungsfreiheit auf dem alten Kontinent. „Wie weit kann man gehen, bevor es zu weit geht?“, schrieben zwei Europa-Korrespondenten der Zeitung in einer langen Reportage im September 2022 über die neue Strenge, mit der Deutschland weiter gehe als „jede westliche Demokratie“. How far is too far?
Razzia wegen „Pimmel“
Hausdurchsuchungen erleben nun zunehmend auch Menschen, die im Netz ihre Meinung zu Ereignissen der internationalen Politik äußern. In den aufwühlenden Debatten zum Nahostkonflikt zum Beispiel war dies der Fall. Als ein Mann in München bei Instagram schrieb, dass das Massaker der palästinensischen Terrormiliz Hamas gegen israelische Zivilistinnen und Zivilisten am 7. Oktober 2023 natürlich entsetzlich sei, andererseits aber ein besetztes Volk das „legitime Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“ habe, genehmigte das Amtsgericht die Beschlagnahme seines Handys und anderer „internetfähiger Endgeräte“. Das kam unerwartet. Dass Menschen in Diskussionen solche kruden Aussagen einwerfen, die förmlich danach rufen, dass andere Menschen ihnen in der Diskussion widersprechen und mit Kontext oder Differenzierung antworten, ist nicht neu. Dass dies solche strafrechtlichen Interventionen nach sich zieht, ist durchaus neu.
In den Debatten zur innerdeutschen Politik ist dies ebenso zu beobachten. So hat etwa ein altgedienter Lokalpolitiker der Grünen in München erlebt, dass ihm verboten wurde, dem bayerischen Vizeministerpräsidenten Hubert Aiwanger von den Freien Wählern vorzuwerfen, dessen „Hetze“ gegen die Grünen ähnele in ihrer Sündenbock-Struktur der einstigen antisemitischen Agitation der Nazis. Der Grünen-Lokalpolitiker bekam dafür seinerseits ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung, worüber er sehr staunte, und 2024 sogar schon Schuldsprüche in nicht nur einer, sondern zwei Gerichtsinstanzen; seine politische Karriere ist erledigt. Anderen zur Warnung.
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Als Hamburgs Innensenator während der Corona-Pandemie eine strenge Ermahnung an seine Bürgerinnen und Bürger aussprach, keine Partys zu feiern, dann aber dabei erwischt wurde, wie er selbst eine – illegale – Party mit Dutzenden Gästen zelebrierte, kommentierte der Betreiber einer Punkkneipe aus dem Stadtteil St. Pauli im sozialen Netzwerk X, das damals noch Twitter hieß, diese Heuchelei lakonisch: „Du bist so 1 Pimmel.“ Kurz darauf tauchten vier uniformierte, bewaffnete Beamte vor der Wohnungstür des Gastronomen auf. Sie durchsuchten Räume, beschlagnahmten Geräte. Ein weiteres Verfahren wegen Politikerbeleidigung begann.
Gestern erlaubt, heute verboten
Damit hatte der Hamburger Gastronom nicht gerechnet. Damit hätte aber auch ich, ein ausgebildeter Jurist, der an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt unterrichtet, nicht gerechnet. Selbst wenn man sich sehr anstrengt, im Bilde zu sein, die teils sehr weite neue Interpretation des Strafrechts und von solchen sehr offenen Begriffen wie „Beleidigung“ im Blick zu behalten und politisch informiert zu bleiben, kann man bei diesem Tempo der Entwicklung immer häufiger auch überrascht werden.
Und das ist, meine ich, ein Problem. Damit hat sich in diesem Land etwas verändert. Nicht nur die USA haben ein Problem mit der Meinungsfreiheit, sondern, auf unsere Weise, auch wir. Darum soll es in diesem Buch gehen. Der deutsche Staat definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen. Die Schwelle, von der an Polizei und Justiz hierzulande von strafbarer „Hetze“ ausgehen, ist an etlichen Stellen rapide abgesenkt worden, teils durch Änderungen der Gesetze, teils durch eine Änderung der Gesetzesinterpretation. Gestern noch erlaubt, heute verboten: Das ist ein juristischer Großtrend, den ich darstellen, analysieren und auf den ich auch eine kritische Antwort zu formulieren versuchen möchte.
UN-Sonderberichterstatter entsetzt
Im Frühjahr 2025, als J. D. Vance in München war, war ich, umgekehrt, in den USA. Ich habe in Kalifornien an Universitäten geforscht, die gerade große Not hatten, sich gegen die autoritären Übergriffe der Trump-Regierung zur Wehr zu setzen. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern zusammengesessen, die gerade dabei waren, sich für Proteste gegen diese Trump-Politik zu vernetzen. David Kaye zum Beispiel, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, der mir sein Lieblingscafé in Santa Monica zeigte, vegan und hundefreundlich. Aber so groß ihr Entsetzen über die Trump-Pläne war, so wenig hat das gleichzeitig ihre Sorge über das gemindert, was sie von der anderen Seite des Atlantiks her mitbekamen. „Diese Razzien“, sagte David Kaye.
Als in Kalifornien der Sommer begann, brachte die Sendung 60 Minutes des US-Senders CBS eine Reportage aus – Niedersachsen. Eine amerikanische Reporterin interviewte zwei deutsche Staatsanwälte und eine Staatsanwältin, die auf die Verfolgung von Hatespeech spezialisiert waren. Die Strafverfolger erzählten von den inzwischen üblichen Hausdurchsuchungen wegen Online-Postings und den teils verdutzten Reaktionen der Betroffenen, die oft sagen würden: Sie hätten gar nicht gewusst, dass ihre Äußerungen verboten seien. So erzählte es einer der Staatsanwälte und grinste.
Voraussetzung jeder Freiheit
In Santa Monica sprach mich David Kaye darauf an. Er fand das befremdlich. Staatsanwälte, die sich nichts dabei zu denken schienen, dass sie Menschen überraschten mit der Information, dass etwas neuerdings verboten sei? Was sei das für ein Verständnis von Rechtsstaat? Und er wies mich noch auf einen weiteren Aspekt hin, der ihm Sorgen bereite. „Pimmel“ sei in den USA noch das Mildeste, was man an Spott über den Präsidenten lesen könne. Es geschehe praktisch jeden Tag, dass jemand ihn als „Schwachkopf“ bezeichne, als „dümmsten Präsidenten aller Zeiten“ sowieso. Das ist nach amerikanischem Recht straffrei, zum Glück. Nicht auszudenken, was Donald Trump anstellen könnte, wenn sich die USA mit ihrem Strafrecht ein Beispiel an Deutschland nähmen.
Die Meinungsfreiheit wird in Demokratien traditionell als das wichtigste aller politischen Grundrechte verstanden, weil sie sozusagen die Voraussetzung aller weiteren Freiheiten schafft. Sie ist die Basis, auf der man politisch überhaupt in einen Streit eintreten kann, Forderungen stellen, sich Gehör verschaffen und so weiter. Die Bundesrepublik war noch jung, es war 1952, da schrieben die Richter des Bundesverfassungsgerichts (in diesem Fall waren es sieben Männer und eine Frau) in einem ihrer ersten Urteile, dass die Meinungsfreiheit für eine Demokratie „schlechthin konstituierend“ sei. Sprachlich schöner, auch ein wenig pathetischer: Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, sei „die notwendige Voraussetzung beinahe jeder anderen Form der Freiheit“, so lauten die berühmten Worte des einstigen amerikanischen Supreme-Court-Richters Benjamin Cardozo. Und, ja: Es darf auch polemisch sein. Überspitzt. Oder emotional. Jedenfalls bis hin zu einer Grenze.
Was würde Trump damit tun?
Ich frage mich inzwischen, ob wir uns in Deutschland nicht ganz schön schnell gewöhnt haben an die Alltäglichkeit von Hausdurchsuchungen wegen „Politikerbeleidigung“, an die grassierende Verunsicherung, ob man denn noch von einer „dümmsten Außenministerin der Welt“ sprechen darf, an die Tatsache, dass schwierige zivilgesellschaftliche Debatten eingeengt werden – und ich frage mich auch, ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste, braucht man doch gerade in volatilen Zeiten eher mehr Debatte, nicht weniger. In der amerikanischen Cartoon-Serie „South Park“ taucht derweil der amerikanische Präsident Donald Trump als Sexpartner des Teufels auf, und es werden Zoten gerissen über das kleine Gemächt des Commanders in Chief.
Wenn die USA unter Trump solche Gesetze hätten wie Deutschland, dann würde dies J. D. Vance und Co. noch ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Kritiker einzuschüchtern. Dieses Szenario, in dem ein rechtsautoritärer Regierungschef mit einem fragilen Ego à la Trump oder Vance seine Kritiker wegen krimineller „Beleidigung“ verfolgen lassen könnte: Liberale Amerikaner wie David Kaye sind heilfroh, dass dies gerade nicht ansteht und dass wahrscheinlich auch der amerikanische Supreme Court verhindern würde, dass solche Instrumente diesen Rechtspopulisten in die Hände fielen. In Deutschland, wo die Anklagebehörden in diesem Punkt immer mehr Macht und gesetzlichen Spielraum bekommen haben, ist dieses Szenario vielleicht nur eine Landtagswahl entfernt.

Ich glaube, es war bei abgeordnetenwatch: da habe ich mal auf eine von mir eingereichte Frage an einen Politiker ein „Sie müssen das noch einmal anders formulieren, weil…“ von der Moderation dort zurückbekommen, – ich habe dann anders formuliert, und danach war es immer noch inhaltlich faktisch dieselbe Frage, aber fairer formuliert als vorher.
Ich habe da also Erziehung zum Fairplay genossen, – zum Fairplay aus Artikel 2 GG: die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit hat da ihre Grenzen, wo sie gegen die anderer verstößt – und diese Erziehung hatte keinen Millimeter, gar nichts, an meinem Recht auf Meinungs-/Rede-Freiheit verschlechtert.
—
Unsere Justiz muss für Freiheit UND Fairplay sorgen.
Und ich zum Beispiel brauche manchmal, dass mich jemand am Ärmel zupft, und mir aufzeigt, wo ich mich zu wenig in den anderen hineinversetzt habe, also jemand, der mich (in der Form, nicht im Inhalt) korrigiert, um anständig zu bleiben.
Ja, aber das ist nicht Aufgabe der Justiz. Das kann, wie im geschilderten Fall, die Moderation übernehmen.
Das klingt zunächst einmal gut. „Am Ärmel zupfen” klingt spielerisch, konsequenzlos und aushaltbar.
Wer sich jedoch für den Status quo in Deutschland einsetzt, also etwa für die Methode der im Effekt punitiven Hausdurchsuchungen gegen politische Kritik, der will ganz offensichtlich mehr als nur am Ärmel zupfen.
Ich denke, eine solche Hausdurchsuchung fühlt sich für die Betroffenen eher so an, als wolle man sie einschüchtern und einen weniger kritischen Diskurs herbeiführen.
Außerdem: Hausdurchsuchungen sind ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und gehen längst nicht spurlos an den Betroffenen vorüber. Insofern wirkt die spielerische Metapher des „Ärmel zupfens” an dieser Stelle auf mich sehr zynisch.
Einfach Danke für diesen Beitrag!
Viele haben das „Aushalten“ verlernt. Eine freiheitliche Demokratie ist immer mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden, welche man zu Gunsten der Freiheit in Kauf nimmt. Den Apell dafür hatte Marco Buschmann als Teil der Ampel an die Bevölkerung gemacht. (https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus242984743/Gesellschaft-Stattdessen-greift-eine-immer-groessere-Ambiguitaetsintoleranz-um-sich.html)
Das finde ich sehr Schade, denn leider neigen immer mehr Fachgerichte dazu die Meinungsfreiheit schlicht zu vergessen. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-013.html?nn=68112)
Das Problem ist also eine gesellschaftliche Entwicklung, wo moralisch verwerfliche Aussagen, oder Handlungen prinzipiell immer bestraft und kontrolliert werden müssen. Ein deutsches Problem ist das aber auch nicht, da würde ich dann schon den Amerikanern zugestehen das es sehr europäisch ist. Wir sehen wie die Digitalisierung dazu beigetragen hat dass das „Image“ einer Person heutzutage viel empfindlicher ist, da das Internet nicht vergisst, aber auch weil viele Menschen sich in einer „Bubble“ bewegen und keine gegenteiligen Meinungen hören.
Intimes und Privates sind in solch einem gesellschaftlichen Umfeld sehr anfällig. Ein gutes Beispiel ist ein neues Gesetz aus England, welches gespielte und fiktive Inzestpornographie mit Erwachsenen (=Konsensual) strafrechtlich gleichwertig mit sexuellem Kindesmissbrauch stellt und den bloßen Abruf einen auf die „Sex Offender Registry“ packt. Solche Systeme wandeln sich dann zunehmend in eine bloße Liste zur öffentlichen Bloßstellung von „Perversen“.
Das Wurzel allen Übels ist daher für mich eine fragmentierte Gesellschaft, die aufgrund eines Tribalismus sehr extreme Ansichten und Reaktionen entwickeln kann.
Was gerne vergessen wird ist das solche moralischen Reaktionen im Strafrecht reale Auswirkungen auf ALLE haben. Sei es durch eine immer weitere Verschiebung von Grenzen und damit eine immer größer werdende Betroffenheit („wir bestrafen ja schon X, warum also nicht auch Y“ usw.), oder die Bindung von begrenzten Ressourcen.
Wenn das so weitergeht dann leiden immer mehr Fälle, wo tatsächlich Persönlichkeitsrechte o. Ä. verletzt werden :3
Eine gute Kolumne hierzu von Thomas Fischer, der als ehemaliger BGH-Richter das Sexualstrafrecht aufgrund der vergangenen Reformen und Verschärfungen nicht mehr ernst nehmen kann: https://www.spiegel.de/kultur/sexualstrafrecht-braucht-es-wirklich-wieder-eine-reform-a-03f4a39b-3182-4942-bbda-9ef55bf6a3b6
Ja, die „progressiven“ mit ihrem progressiven Gewaltbegriff und immer weitergehenden Strafrechtsforderungen betreiben das Geschäft, das sie beklagen. Und klagen dann jedesmal, wenn es nach hinten losgeht…
England ist die westliche Nation überhaupt wenn es um Verbote rund um Pornos geht. Gewisse BDSM-Praktiken und jetzt auch Step-Incest mit Erwachsenen ist tatsächlich strafrechtlich genau so schlimm und hart bestraft wie Kindesmissbrauch. Passiert halt wenn man anfängt Fantasien zu verbieten.
„Das Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Technologie (DSIT) erklärte, die Änderung mache Würgeszenen in Pornografie zu einem „vorrangigen Verstoß“ nach dem Online Safety Act. Damit steht die Praxis auf einer Stufe mit Kinderpornografie und Terrorinhalten.“
Quelle: https://www.watson.de/leben/good-news/995460019-uk-erotik-filme-mit-gewalt-sollen-in-grossbritannien-verboten-werden
Wenn das Strafrecht die Debatte ersetzt
Die Zunahme von Ermittlungsverfahren wegen „bloßer Worte“ markiert eine besorgniserregende Zäsur für die digitale Zivilgesellschaft. Während der Schutz vor echter Volksverhetzung unbestritten bleibt, beobachten wir eine schleichende Ausweitung des Strafrechts in den Bereich subjektiver Befindlichkeiten – oft unter dem Deckmantel des Schutzes „politischer Institutionen“.
Besonders kritisch ist die Anwendung des § 188 StGB. Was als Schutz gegen massive Bedrohung gedacht war, entwickelt sich in der Praxis zunehmend zu einem Instrument, das auch überspitzte, gar rüde Kritik an Amtsträgern kriminalisiert. Wenn Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen angeordnet werden, die vor zehn Jahren noch als (unhöfliche) Ausübung der Meinungsfreiheit galten, stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht mehr. Eine Hausdurchsuchung ist einer der schwersten Grundrechtseingriffe; sie als Standardreaktion auf digitale Ehrdelikte einzusetzen, ist rechtsstaatlich hochproblematisch.
Diese Praxis erzeugt einen fatalen „Chilling Effect“: Wenn Bürger damit rechnen müssen, dass eine scharfe Zuspitzung frühmorgens die Polizei vor die Tür führt, ziehen sie sich aus dem Diskurs zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass Politiker auch massive Kritik aushalten müssen – das ist der Preis der Demokratie.
Anstatt die Meinungsfreiheit durch engmaschige Gesetze und proaktive Strafverfolgung einzuhegen, sollte der Staat wieder auf die kommunikative Auseinandersetzung setzen. Eine wehrhafte Demokratie schützt sich nicht durch die Kriminalisierung ihrer Kritiker, sondern durch die Kraft des besseren Arguments. Wir müssen mehr Meinungsfreiheit wagen, gerade wenn es ungemütlich wird. Ansonsten droht die Justiz zum verlängerten Arm einer politischen Empfindsamkeit zu werden, die den offenen Diskurs mehr erstickt als schützt.
Das ist doch der Sinn und Zweck des ganzen.
Das verloren gegangene Vertrauen, in die großen sich als „Volksparteien“ bezeichnenden Fraktionen, sehen Ihren Rückhalt in der Bevölkerung schwinden, die Bevölkerung zeigt Ihr verloren gegangenes Vertrauen, mit den Ihnen Möglichen Maßnahmen, Freier Meinungsäusserung, Versammlungsfreiheit, Demonstrationen und Protest, immer stärker werdende Gruppierungen, welche sich von Ihnen abwenden, diesen an den Wahlurnen auch, mit der Nicht Zustimmung und der Wahl von Anderen, versetzt dem Selbstbildnis: „Volkspartei“ zu sein, einen Schweren Schlag.
Die Angst vor den gravierenden Folgen, Vertrauensverlust mit Entzug der (Zu-) Stimmen, ggf. nicht kontrollieren zu können, löst so scheint es, eine Reaktionäre Panik aus, wo Diskreditieren, Delegitimieren, Vorwurfsvolles Bezeichnen, von anderen Gruppen, als ein abzulehnendes Extrem, die Zustimmungswerte Abgraben soll, diese Reaktion scheint leichter zu fallen, als die Mühen, Kritischen Protest entsprechend aufzunehmen und Vertrauens bindend, dem Unmut in der Bevölkerung, als den Auftrag, in Ihrem politischen Handeln, die Regierungsarbeit anvertraut bekommen zu haben, um eine bessere Politik, als die vorherige zu machen, wie manche Politiker, immer mehr freiheitliche demokratische Errungenschaften und Grundrechte, den besonderen Schutz, wie im GG beschrieben, den besonders zu Schützenden Freiheitsrechten, den Schutz nicht, als besonders Hohe Hürde, vor Eingriffen bewahren mag, ist mit dem Demokratieverständnis, wie ich es lernte und schätze, nicht mit so manchem Demokratieverständnis, von Politikern in Einklang zu bringen, Demokratische Freiheiten so einschränken zu wollen? Das soll Vertrauen zurück gewinnen?
Kritisiert man den Rechtskonservativen Kanzler als Pinoccio dann ermittelt die Polizei. Sagt man etwas was den woken nicht passt kommt die Cancel Culture Keule.
Alles wird dann zu „Hass und Hetze“ deklariert was vor 20 Jahren noch satire oder debatten Position war. Ich frage mich wie wir wieder runter kommen von diesem schlechten Tripp der allseits zu immer mehr Kontrollwut führt.
Vermutlich gar nicht mehr! Es ist schwer davon auszugehen, daß sogar immer mehr kriminalisiert und überwacht wird. Das kann letzlich dazu führen daß niemand mehr Kritik oder Protest an (politischen) Vorhaben üben wird. Hier kann die reale Gefahr der Strafverfolgung von schon angedeuteten non political correct Kommentaren eine erschreckende Realität angenommen haben. Alles deutet darauf hin.
Wobei es schon eine Frage ist, ob man Beleidigungen schon auch angehen muss, wenn auch die Frage sich anschließen müsste, auf welcher Ebene solches dann geschehen sollte. Die Mechanismen sind nicht einfach nur Unzufriedenheit, sondern gelenkte Unzufriedenheit und Desinformation. Breite Teile der Bevölkerung verhalten sich bzgl. Politik wie Automaten, in den USA. Hier vielleicht nur wenn breit, oder ein ungekannter Prozentsatz. Oder es sind immer 10-20%.
Eine große Gefahr wäre solches als Anlass zu nehmen, Kritik zu unterdrücken. Dann gehen Angreifer und Angreifer Hand in Hand.
Vermutlich empfehlen sich Polizei und Staatsanwälte damit für eine Karriere unter einer AfD-Regierung. Als eifriger Untertan muss man ja immer nach oben lecken und nach unten treten.
Danke! Was mir beim Lesen aufgefallen ist: Während das Gesetz eher Richtung Rechtsextremismus gedacht zu sein scheint („Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bek%C3%A4mpfung_des_Rechtsextremismus_und_der_Hasskriminalit%C3%A4), sind im Text eher Beispiele, wo es gegen Linke angewandt wird (ein Grüner, der Aiwanger Nazimethoden vorwirft; der Besitzer einer Punkkneipe; auch das Relativieren des Hamas-Massakers kann ich mir gut im linken Spektrum vorstellen; lediglich bei Annalena Baerbock wäre es recht plausibel (wenn auch nicht zwingend), dass die Beleidigung aus dem rechten Spektrum stammt).
Da sieht man, dass sowas nach hinten losgehen kann. Grundrechtseinschränkungen betreffen am Ende alle, auch wenn sie womöglich mit guten Intentionen eingeführt wurden.
Die Frage ist ob man sich gefallen lassen muss wie z.Bsp die Union gegen ihr eigenes Gebäudeenergiegesetz Stimmung macht und es vehement versuchen Robert Habeck unterschieben. Da sind sich auch Abgeordnete der Union nicht zu fein wissentlich Falschbehauptungen in die Welt zu setzen. Einige Abgeordnete über die Grenze der Meinungsäußerung auch schon überschritten, Beleidigung und Üble Nachrede §185 u. §186 stehen hier schon im Raum. Das von Mitglieder eines Bundestages die doch immer wieder genau jenes für sich beanstanden und sich sogar im Strafrecht eine extra Wurst geschaffen haben greifen zu gleichen Mitteln. Folgen??? Keine! Das ganze Thema ist sogar einen eigenen Artikel wert….
Ich kann die hier produzierte Aufregung nicht so ganz nachvollziehen. Als politisch Engagierte war ich in den 70ern als Schulsprecherin, Mitglied in städtischen Ausschüssen und Jugendorganisationen politisch sehr aktiv, Klar, abends in der Szenekneipe fielen schon mal nach ein paar Bieren beleidigende Begriffe für einzelne Stadtverordnete. Ich hätte aber nie im Leben ein großes Banner an die Front meines Elternhauses gehängt, auf dem „Der Stadtverordnete XYZ ist ein doofer Blödmann.“ stand. Wenn ich das getan hätte, wäre ich keinesfalls verwundert gewesen, wenn relativ bald ein Streifenwagen vor dem Grundstück gehalten hätte und für mich Konsequenzen aus meinem Handeln entstanden wären.
Als Softwareentwicklerin war ich schon früh viel im World Wide Web unterwegs und stellte mit dem Aufkommen der „sozialen Medien“ eine Entwicklung fest, mit der wir damals nie gerechnet hätten: Jede/r Depp/in kann im Netz mal so richtig ausrasten und die Sau rauslassen und aus sich eine Scheinpersönlichkeit mit einem künstlichen Profil schaffen. Im Leben bekommt man nichts hin, aber das WWW bietet tolle Möglichkeiten, sich künstlich aufzuwerten und endlich jemand zu sein, wenn auch nur als Internet-Blase.
Ich empfinde die „sozialen“ Medien als ein Medium zur Beschleunigung der gesellschaftlichen Enthemmung, wo jede/r meint, er/sie könne alles rauströten, was man so im Kopf hat. Die Generationen, die schon als Kinder mit dem Social Mist aufwachsen, tun mir leid.
Erinnerst du dich an Böhmermanns Pseudo-„Gedicht“ über Erdogan? Man war sich hier (zurecht) doch ziemlich einig, dass ein Politiker sowas aushalten können muss. Und das war weit derber als „Pimmel“, „Blödmann“, „Schwachkopf“, „doof“, „dumm“ etc.
Es ist doch ziemlich befremdlich, dass Erdogan das aushalten können muss, die Politiker hierzulande aber nicht.
Danke für diesen Artikel. Ich wünschte alle könnten über eine Person hinwegschauen und sich nur auf dessen Aussage konzentrieren. Auch ein unliebsamer Mann ist in der Lage die Wahrheit anzusprechen, oder anders ausgedrückt; in jeder Kritik lässt sich etwas finden – der Inhalt ändert sich durch den Ton nicht.
Ich teile die Bedenken des Autors zum Gesamtbild vollkommen.
Ein Blick auf die Details wo genau es falsch läuft:
Die Meinungsfreiheit hängt nicht daran, einen Politiker „Pimmel“ nennen zu dürfen. Es trägt auch nichts zur Debatte bei und verschlechter diese sogar.
Die Bezeichnung ist eindeutig eine Beleidigung, die eine Privatperson eindeutig nicht dulden müsste.
Und anders als bei „Pinocchio“ und „kann der bis drei zählen“ gibt es keinen klaren Bezug zum Verhalten des Politikers.
Man kann nun darüber streiten, ob ein Politiker das dennoch aushalten muss, da durch seine Exponiertheit und Macht notwendig Leute auf ihn sauer sein werden.
Das wichtigste ist jedoch, wie kann es dabei zu einer Hausdurchsuchung kommen?
Auch wenn Beleidigungen systematisch verfolgt werden (was schon lange nicht mehr geschieht), liegt hier ein ganz falsches Verständnis bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gesetzgeber, hoffentlich nicht auch den Gerichten vor:
Es besteht ein Verständnis der Ermittlungsbehörden, den Staat und seine Vertreter, mit diesen Methoden vor Kritik abschirmen zu müssen. Regierung und Bundestag scheinen sich hingegen berechtigt zu fühlen, so einen Schutz in Anspruch nehmen zu dürfen.
Und dazu gehört dann auch, dass Ermittlungsbefugnisse (Durchsuchungen, Beschlagnahmungen) als (willkürliche) Strafe missbraucht werden.
Die Politikerbeleidigung im Strafrecht ist Ausdruck und Beschleunigung dieser traurigen Entwicklung. Er geht genau in die falsche Richtung:
Beleidigungen an Politikern sollten grundsätzlich nachrangig gegenüber Beleidigungen an nicht politischen Beamten und Privatpersonen (bei vergleichbaren Äußerungen) behandelt werden, und zwar in Bezug auf
– der Frage, ob sie verfolgt werden
– die Frage, ob Verfahren eingestellt oder Einstellung beantragt werden
– den Ermittlungsmethoden (Durchsuchungen, Beschlagnahmungen)
– dem Strafmaß bzw. der Höhe von Auflagen
– der zeitlichen Priorisierung
Naja, das ganze geht ja bereits weiter und wird fundiert mit der Anahme das es immer ein richtig oder falsch gibt. D.h. weite Teile des Journalismus sind mittlerweile von dem Gedanken getrieben, dass sie dem Publikum die Wahrheit verkünden müssen und die Politik unterfüttert das mit entsprechenden Gesetzen und selbst die Justiz geht diesen Weg mit.
Natürlich hat das begonnen mit diesen Beleidigungsparagrafen, aber ist seit Corona in eine deutlich reaktionäre Richtung gewechselt. Auch dort waren Polizeimassnahmen an der Tagesordnung und wurden den Opfer teilweise selbst anglastet (ich denke z.b. an den Mann der in Leipzig das Grundgesetz vorlas und ohne Vorwarnung daraufhin mit massiver Gewalt festgenommen wurde) und die zahlreichen Hausdurchsuchen für Bagatelldelikte in der Öffentlichkeit hingenommen.
Aber es hat auch eine Debatte begonnen die die „Leugnung des Klimawandels“ als Straftat fordert. Was eine bedenkliche Entwicklung ist. Es werden politische Fragen zu einem Glaubensbekenntnisse.
Der Tonfall in unserer Gesellschaft sollte besser werden. Das Strafrecht ist dazu aber ein eher fragwürdiges Mittel, und man muss sich über die Priorisierung wundern. Wenn jeder Fahrraddiebstahl aufgeklärt ist, möge man gerne durch’s Internet scrollen und Beleidigungen verfolgen. Aber da sind wir leider nicht.
Die neu geschaffenen und neu interpretierten alten Normen mag man für sich noch billigen, aber sie führen leider – wie jede Norm – auch zu Fehlanwendungen. Erwarten wir von den Polizistinnen und Polizisten, dass sie nicht nur perfekte Autofahrer, Schützen, Deeskalationsexperten usw. usf. sind, sondern auch noch die Feinheiten der Abwägung von Meinungsäußerungsfreiheit und Ehrschutz auf der Qualität des Bundesverfassungsgerichts beherrschen?
Solche Normen führen daher notwendigerweise zu Überverfolgung. Diese Überverfolgung betrifft dann oft den politischen Diskurs, und das ist sehr gefährlich für die politische Kultur und Demokratie. Politik und Verwaltung haben Kritik auszuhalten, auch überspitzte oder polemische Kritik. Darauf kann man antworten, aber bitte mit Worten, nicht dem Strafrecht, und erst recht nicht mit Hausdurchsuchungen.
Ich muss zugeben, auch kein besseres, bewährtes Instrument zur Hand zu haben. Die Wahrung des Tonfalls vollständig privaten Akteuren zu überlassen, erscheint mir auch nicht ausreichend, und ein unterbezahlter „Moderator“ wird sich auch nicht immer auf dem Niveau eines Bundesverfassungsgerichts bewegen. Vielleicht braucht es daher staatliche Sanktionen – aber nicht in der gegenwärtigen Form und Anwendung. Bis dazu eine kluge Idee gefunden ist, wird man den unschönen Zustand hinnehmen müssen, um nicht größeren Schaden am politischen System anzurichten.
Eine spannende Thematik!
Wenn ich das als abgebrochener Jurastudi damals richtig verstanden habe, liegt meines Erachtens das Problem hauptsächlich daran, dass dem Bestimmtheitsgebot nicht genüge getan wird.
Ein Strafgesetz muss aus rechtstaatlichen Gründen bestimmt genug sein, damit man halbwegs voraussehen kann, was einen erwartet (nulla poena sine lege stricta, scripta, praevia).
Der § 185 StGB allerdings nennt keine Legaldefinition, was Beleidigung ist – anders als üblich für viele andere Strafnormen, beispielsweise Diebstahl.
Es gibt also keine Begriffsbestimmung, an deren Wörtern man sich beim Subsumieren entlanghangeln kann. Da steht bloß: „Die Beleidigung wird mit … bestraft.“ Das war’s.
Dass das Amtsgericht Traunstein (no offence) das 1955 vielleicht anders interpretiert hat als das Kammergericht Berlin 2025, liegt nahe.
Die höchsten Gerichte (ich glaube, auch der EuGH) haben diese Unbestimmtheit aber für bestimmt genug und damit verfassungsgemäß erklärt, solange es eine „gefestigte Rechtsprechung“ mit Fallgruppen dazu gibt. Die gibt es natürlich (jedenfalls inzwischen). Die Rechtsprechung ersetzt also die Legaldefinition.
Allerdings lautet eine Kernaussage dieser gefestigten deutschen Rechtsprechung zur „Beleidigung“, dass es auf den Kontext des Einzelfalles ankomme.
Das aber heißt paradoxerweise: Was einen erwartet, hängt von der konkreten Wertung des Gerichtes im Einzelfall ab. Die Unbestimmtheit wird damit zu einem Element der gefestigten Rechtsprechung deklariert, die dann – abrakadabra – dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt.
Bitte korrigieren, wo ich das falsch verstanden habe.
(Zum Thema passt auch die beliebte tautologische Null-Aussage: „Man darf doch alles sagen, solange es sich im Rahmen der Gesetze hält.“ In anderen Worten: Was erlaubt ist, ist erlaubt. Was verboten ist, ist verboten.)
Und frei nach dem Motto, ist der Ruf erstmal zerstört, lebt es sich ganz ungeniert!
Die Zivilbevölkerung hat genug von den ehemaligen Volksparteien, Protestiert auf der Strasse, für Klima und Menschenrechte, Wählt im demokratischen Prozess, Ihnen Unliebsam und Entfremdete Parteien und deren Agenda, mit Protest an der Urne nicht, sondern zeigt Ihr verloren gegangenes Vertrauen, auch mit Ihrer demokratischen Freiheit, bei der Wahl, für manchen Politiker wohl unfassbar gar schon unerhört! Wütend und jeder Menge Angst und Scham, wird Reaktionäres Handeln.
Jugend die fürs Klima kämpft, werden zu einer Extremistischen Organisation erklärt, Menschenrechtsaktivisten werden zu Terrorunterstützern, welche die Volle Härte von Staat und Rechtliche Konsequenzen spüren, bei solch scharfen Waffen gegen Protest kann dann so manch ein Politiker nach Atomarer Aufrüstung streben und diesen Wunsch an die Öffentlichkeit heran treten. Die Anwort auf die Protestierenden an der Wahlurne, mehr Uberwachung mehr Autokratie wagen.