Dieser Beitrag erscheint ab 28. Mai 2025 im Grundrechte-Report 2025 beim S. Fischer Verlag. Vorab-Auszug mit freundlicher Genehmigung von Verlag und Herausgeber:innen. Alle Rechte vorbehalten. Athena Möller ist Studentin der Politikwissenschaften am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität zu Berlin und Mitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V.
„Schwachkopf PROFESSIONAL“ – Über diesem Schriftzug war ein Foto des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck zu sehen; auf einem Bild, das ein 64-jähriger Rentner auf der Plattform X gepostet hatte. Das führte am 12 . November 2024 zu einer Durchsuchung seines Hauses.

Eine klitzekleine Beleidigung gegen einen Politiker und sofort dringt der Staat in die Wohnung ein. Das klingt zunächst nicht nach einer Demokratie mit Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG), die Regierungskritik zulässt und die Privatsphäre von Bürger*innen in ihren eigenen vier Wänden vor staatlichen Eingriffen schützt (Artikel 13 Absatz 1 GG). Entsprechend hagelte es nach dem Vorfall heftige Kritik, vor allem aus rechten Kreisen. Habeck gehe auf die Bürger*innen los, die ihm kritisch gegenüberstünden.
Solche Vorwürfe sind in zweierlei Hinsicht falsch. Erstens hat nicht Habeck den Durchsuchungsbeschluss beantragt, sondern die Staatsanwaltschaft, und das Amtsgericht hat ihn erlassen. Zweitens handelte es sich um eine Beleidigung, die eben nichts mit sachlicher Kritik zu tun hat.
Richtig ist hingegen, dass eine Hausdurchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre ist, so dass sich bei einer eher geringfügigen Beleidigung wie „Schwachkopf“ die Frage nach der Verhältnismäßigkeit geradezu aufdrängt.
Schwache Beleidigung, schwerer Eingriff
Es scheint übertrieben, dass diese Äußerung nicht nur als übliche Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB ) eingestuft wird, sondern auch § 188 StGB zur Anwendung kam, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens erfasst und eine schwerere Straftat darstellt. Nicht jede Beleidigung von Politiker*innen fällt automatisch unter § 188 StGB ; vielmehr muss sie sein öffentliches Wirken erheblich erschweren.
Ob eine vielleicht auch nur witzig gemeinte, jedenfalls aber vergleichsweise milde Beleidigung von einem X-Nutzer mit nur 900 Followern tatsächlich die Arbeit von Habeck als Vizekanzler und Bundesminister erheblich erschwert, ist mehr als zweifelhaft. Die Anwendung von § 188 StGB durch die Staatsanwaltschaft dürfte daher der erste Fehler in diesem Fall gewesen sein. Die Anordnung der Hausdurchsuchung durch das Amtsgericht war der zweite.
Übrigens war Letztere auch schon vor Habecks Strafantrag erfolgt: Zwar ist bei Beleidigungen grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich, doch bei Politikerbeleidigungen (§ 188 StGB ) kann die Staatsanwaltschaft bei öffentlichem Interesse (§ 194 StGB ) auch ohne Antrag ermitteln. Die Feststellung des öffentlichen Interesses scheint damit Fehler Nummer drei zu sein.
Nach § 102 Strafprozessordnung sind Hausdurchsuchungen grundsätzlich immer möglich, wenn das Auffinden von Beweismitteln zu vermuten ist. Allerdings stellen sie einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, der stets im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat stehen muss. Folglich müssten sich Durchsuchungsbeschlüsse bei weniger schweren Straftaten ausdrücklich mit der Verhältnismäßigkeit auseinandersetzen und begründen, warum diese trotz Vorliegens eines Bagatelldelikts ausnahmsweise gegeben sein könnte.
In der Praxis jedoch, wie auch in diesem Fall, fehlt es oft an einer solchen expliziten Begründung – ein strukturelles Defizit, das den Eindruck erweckt, dass Staatsanwaltschaften Durchsuchungsbeschlüsse allzu leichtfertig und ohne gründliche Prüfung erlassen.
Zur Klarstellung: Der Angeklagte postete auch ein mutmaßlich antisemitisches Bild, was den Verdacht einer Volksverhetzung nach § 130 StGB begründete. Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss bezog sich jedoch nur auf die Beleidigung von Habeck gemäß § 185 StGB und § 188 StGB . Dass die Durchsuchung am „Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ stattfand und in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft auch möglicher Antisemitismus als Begründung für das öffentliche Interesse erwähnt wird, sorgt für Verwirrung. Rechtlich war nur der „Schwachkopf“-Post Grundlage für die Ermittlungen.
Dass Beleidigungen im Internet oft Hausdurchsuchungen zur Folge haben, ist ein grundsätzliches Problem. Denn ohne beschlagnahmte Endgeräte kann sich die Beweislage als unzureichend erweisen, was in zahlreichen Fällen bereits zu absurden Freisprüchen geführt hat – etwa weil Beschuldigte erfolgreich behaupten konnten, die Posts nicht selbst veröffentlicht zu haben.
Eine naheliegende Lösung wäre, die offiziellen User*innen der jeweiligen Accounts grundsätzlich in Verantwortung zu nehmen. Da das geltende Strafrecht dies nicht zulässt, müssten Beleidigungen zusätzlich als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden – hier wäre eine solche Haftung der Account-Inhaber*innen rechtlich umsetzbar. Damit könnten vermutlich viele der unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe vermieden werden, ohne dabei in gravierenden Fällen Straftaten ungeahndet zu lassen. Bis dahin müssen Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter*innenschaft dringend dafür sensibilisiert werden, wann Maßnahmen unangemessen sind.
Habt ihr sonst nichts zu tun?
Berechtigt ist die Kritik, dass andere unangemessene Inhalte im Netz oft nicht in gleicher Weise verfolgt werden – in vielen Fällen sogar gar nicht. Eine Studie aus dem Februar 2024 zeigt, dass 49 Prozent aller User*innen bereits im Internet beleidigt wurden. Die meisten dieser Fälle bleiben trotz öffentlicher Sichtbarkeit ungestraft.
Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage, inwieweit eine Strafverfolgung noch durchführbar wäre. Würde bei jeder noch so geringfügigen Beleidigung eine Hausdurchsuchung angeordnet, hätte die Polizei wohl kaum noch Kapazitäten für andere Aufgaben. Deswegen aber die Politiker*innen zu mahnen, sie sollten sich mit Strafanzeigen zurückhalten, ist kein besonders rechtsstaatlicher Ansatz.
Es überzeugt nicht, dass die damalige schwarz-rote Koalition 2019 nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ein neue Gesetz zum Schutz von Politiker*innen veranlasste – nämlich eben jenen § 188 StGB – , und die CDU kaum drei Jahre später argumentiert, dieses funktioniere aber nur, wenn die Politiker*innen nicht alles anzeigten. Wenn täglich hunderte
Beleidigungen verübt werden, steht es jede*r Politiker*in zu, jede einzelne zu melden.
Problematischer ist, dass gewöhnliche Bürger*innen kaum Anzeigen erstatten, da ihnen nicht die gleichen Mittel wie Politiker*innen zur Verfügung stehen, um sich gegen Beleidigungen und Hass im Internet zu wehren. Denn sie verfügen weder über Dienstleister, die algorithmisch nach Internetdelikten suchen, noch über Kanzleien, die diese im Rahmen automatisierter Prozesse zur Anzeige bringen – ja, oftmals fehlt ihnen sogar das Wissen, dass Beleidigungen strafbar sind.
Mehr Beleidigung als Meinungsäußerung
In einem ähnlichen Fall, der als „Pimmelgate“-Affäre bekannt wurde, kam es 2021 wegen des Vorwurfs der Beleidigung im Internet gegen den hamburgischen Innensenator Andy Grote ebenfalls zu einer Hausdurchsuchung. Diese wurde jedoch später vom Landgericht Hamburg für rechtswidrig erklärt, da die angezeigte Äußerung im Zusammenhang mit Grotes eigenem Fehlverhalten während der Coronamaßnahmen stand und daher als „unterhalb der Erheblichkeitsschwelle“ eingestuft wurde. Ein derartiger kritischer Bezug fehlte allerdings im Schwachkopf-Post.
Ob es in einer Demokratie erlaubt sein sollte, Politiker*innen kontextlos als „Arschloch“ zu bezeichnen, oder ob diese besseren Schutz als normale Bürger*innen benötigen, darüber lässt sich streiten. Fakt im Fall Habeck ist jedoch: Das Problem liegt nicht im Strafantrag, sondern darin, dass die Strafverfolgung unverhältnismäßig war, da sie zu stark in Grundrechte eingegriffen hat, und dass gleichzeitig die Strafverfolgung anderer Internetdelikte, wie zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung oder Morddrohungen, viel zu kurz kommt. Polizei und Justiz scheinen unzureichende Vorstellungen darüber zu haben, was in der Strafverfolgung zu priorisieren ist.
- Vorstellung des Grundrechte-Reports 2025 beim FIfF.
- Webseite von Grundrechte-Report
„dass Staatsanwaltschaften Durchsuchungsbeschlüsse allzu leichtfertig und ohne gründliche Prüfung erlassen.“
Tun sie nicht.
Warum immer wieder dieses Narrativ aufgerufen wird, wo die Autorin doch gerade vorher festgestellt hat wie es abläuft…
Es erschließt sich mir nicht.
Korrekt, die Richter sind es die es genehmigen. Was aber auch daran liegt das Genehmigen einfacher ist (Unterschrift) als eine Ablehnung (Begründung).
Im Rahmen der Arbeitseffizienz ist es nun mal leichter einfach sein OK zu geben (Akte öffnen, unterschreiben, schließen) als verschiedene Rechte abzuwägen: Akte öffnen, lesen, nachdenken, Abwägung, Ablehnung formulieren, inkl. beliebig langen Diskussions- Ping-Pong mit der StA – und das vor allem nach dem letzten Gespräch mit der Verwaltung / Vorgesetzten das sich der Arbeitsvorrat gefühlt pro Tag verdoppelt und man auch danach bewertet wird wie viel man abarbeitet.
Nur mal so zum Vergleich:
Joschka Fischer hatte seinerzeit (ich glaube in den 80ern) zum damaligen Bundestagspräsidenten Stücklen im Bundestag gesagt: „Mit Verlaub, Herr Präsident, sie sind ein Arschloch.“
Franz-Josef Strauss hatte die Grünen als „Wurzelsepps“ bezeichnet. Herbert Wehner (SPD) galt laut Statistik als größter Beleidiger mit den meisten Ordnungsrufen der damaligen Regierungen und wurde deshalb selbst als „größter Schimpfbold des Bundestags““ tituliert, weil er u. a. den damaligen CDU-Vorsitzenden Kohl als „Düffeldoffel“ bezeichnet hatte.
Anzeigen hatte es meines Wissens keine gegeben.
Wenn das heute so passieren würde, hätten die Staatsanwaltschaften viel zu tun. Alles wird auf die Goldwaage gelegt, jeder fühlt sich bei jeder Kleinigkeit sofort angegriffen und rennt zu Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Frustrationsschwelle ist erheblich gesunken (woran liegt das?). Ein bischen mehr Gelassenheit und Humor ist da imho die weitaus bessere Lösung. Oder wie die Ärzte in einem ihrer Titel singen: „Lasse reden … und hör einfach nicht hin …“.
Kurz nochmal die ersten Absätze lesen.
Bitte.
Dann würdest Du merken, dass Deine Schelte vollkommen unbegründet ist und die falschen, nämlich die die nix gemacht haben, trifft.
Es geht mir nicht darum, irgendjemand zu schelten, sondern um eine allgemeine Feststellung des Status Quo. Dass die Staatsanwaltschaft glaubt, eingreifen zu müssen, ist dasselbe Ergebnis dieses Status Quo wie wenn ein Hamburger Senator glaubt, sie sofort wegen einer durchaus humoristisch zu nehmenden Satire-Bemerkung („Pimmel-Gate“) einschalten zu müssen.
>>“Eine klitzekleine Beleidigung und sofort dringt der Staat in die Wohnung ein.“
Unglaublich! Neutral waren die richter hier aber nicht oder?!
Die unterzeichnen einfach alles was denen auf den Tisch gelegt wird, weil überlastet und der Staatsanwaltschaft vertraut man blind.
Naja, gegen Habeck und die Ampel liefen auch extern finanzierte Kampagnen, nicht nur wütende Investörchen auf Youtube. Da ist es eigentlich doppelt blöd, nicht den bösen Sumpf anzugehen, sondern stattdessen den random Trottel, der unter Aufwendung minimaler Eigenleistung etwas nachplappert. Man gießt hier die Resourcen neben die Kanne.
>> Ob es in einer Demokratie erlaubt sein sollte, Politiker*innen kontextlos als „Arschloch“ zu bezeichnen, oder ob diese besseren Schutz als normale Bürger*innen benötigen, darüber lässt sich streiten. <<
Jemanden der im Fokus der Öffentlichkeit steht kontextuell oder nicht öffentlich als Arschloch zu bezeichnen ist imho wirklich nichts worüber sich streiten lässt. Sowas macht man einfach nicht, ganz egal wie sehr man jemanden nicht leiden kann! Mag sein, dass es Menschen gibt die das einfach so hinnehmen oder denen das völlig egal ist, aber "Arschloch" ist wirklich eine ziemlich derbe Beleidigung. Aber das ist meine persönliche Meinung. Das kann jeder natürlich so sehen wie er will. Interessant ist aber auch was dazu in der Wikipedia steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Arschloch
„Jemanden der im Fokus der Öffentlichkeit steht kontextuell oder nicht öffentlich als Arschloch zu bezeichnen ist imho wirklich nichts worüber sich streiten lässt.“
Ok, dachte ich soweit.
„Sowas macht man einfach nicht, ganz egal wie sehr man jemanden nicht leiden kann! “
Das sehe ich umgekehrt!
Aus dem Umstand, dass es angeblich ok sei, „dass Politik lügen müsse“, dass nicht alle Interessen, vor allem nicht zu jedem Zeitpunkt, übereingebracht werden können einerseits, sowie andererseits allgemein in der Politik selten überhaupt versucht wird gesellschaftlich relevante Interessen überhaupt alle zu berücksichtigen, folgt meiner Meinung nach, dass alle immer Arschlöcher sind. Vor allem die, die politische Verantwortung tragen.
Savvy? ;)…
> „Arschloch“ ist wirklich eine ziemlich derbe Beleidigung
Muttersprachler?
Das ist so die gelegentlichste Allerweltsbeleidigung, die Menschen auch untereinander häufig nutzen, und auch zwischen Kindern, Kindern und Erwachsenen. Gleich nach Idiot, auch beim Sprechen über Politik u.a.
Jetzt so zu tun, als wäre das eine Majestätsbeleidigung besonderer Schwere, muss ich folgerichtig für … halten. Kandidaten:
– debilisierend
– Majestätsverscheißerung (Achtung Kontext: sekuläre Demokratie ohne Königshaus).
– Versuch, Authorität „heiligend“ in Kauf zu nehmen.
Prinzipiell finde ich ja gut, wenn man Kampagnennachplapperer anspricht, ABER:
1. Wie?
– Eher wie eine Gefährderansprache, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es Symptome und Blätter eines größeren Problems sind, dass es zuerst anzugehen gilt.
2. Doch erst die größeren Probleme so angehen?
– Großfamilien jeglicher Herkunft, die offenbar oder hochwahrscheinlich die freundliche Gesetzeslage ausnutzen, um allerlei großen kram zu verschleiern.
– Rentnerabzocker, wo offensichtlich ist, dass man da abhören muss und Finanzströme prüfen sollte, es aber erst darf, wenn die vor der Polizeikamera sagen „ICH BIN DER SOUNDSO UND DAS GELD IST FÜR BETRUG; GIB ES MIR“.
– Sone Kacke first, pls.
3. (Paradigmen für Daten und deren Löschung, keine Verwendung sekundärer Verdachtsmomente bei wenigen schwerwiegendsten Außnahmen, etc. p.p.)
„ICH BIN DER SOUNDSO UND DAS GELD IST FÜR BETRUG; GIB ES MIR“.
Hier musste ich schmunzeln, denn natürlich muss das Geld noch vor laufender Kamera übergeben werden. Fehlt nur noch, dass man jetzt noch nachweisen müsste, dass das Geld nicht doch noch legal verwandt würde…
„Jemanden der im Fokus der Öffentlichkeit steht“
Das ist übrigens etwas allgemein gesetzt. Bundesminister sind schon ein konkreteres Kaliber, deren Aufgabe unter anderem ist, Sachen umzusetzen, die das Leben der Menschen direkt beeinflussen.
Der Wikipediaartikel krankt etwas and der Fokussierung aufs Strafrecht. Ein moralisches Urteil, oder ein zeitgemäßes ist so nicht realistisch möglich. Es geht auch um den Sprachgebrauch, Milieustudien und letztlich auch darum, was die Wortbedeutung für Änderungen erfährt.
„Arschloch“ und „auf andere scheißen“ sind z.B. verwandte Begriffe, aber „Arschloch sein“ kann auch mal benutzt werden, um eine Eigenschaft (möglicherweise scherzhaft) über sich selbst zum ausdruck zu bringen, oder auch um Mitkämpfer zu motivieren, über die Komfortzone hinaus zu agieren (z.B. beim Fussball). Man kann mit Recht sagen, dass das deswegen noch nichts in der Öffentlichkeit bei der Ansprache von Politikern zu tun habe, dennoch ist das ja keine Unterhaltung in dem Sinne, sondern z.B. ein veröffentlichtes Meme. Das ist meiner Meinung nach eher wie ein Kommentar und sogar wie ein Stammtischstatement zu interpretieren. Wohl etwas gefährlicher, ob der Verbreitungsmöglichkeit, aber von Intention und Ansatz here nicht viel mehr. (In aller Regel.)
Aus meiner Sicht wird das im Internetkontext zu weit aufgebauscht.
Schreibe ich zum Twitteraccount von Herrn Habeck, ist das noch mal eine andere Sache. Auch hier ist zu beachten, dass Herr Habeck nicht unbedingt selbst in dem Sinne ein Gesprächspartner ist, sondern der Kontext eher ähnlich einem öffentlichen Vorbeigehen ähnelt, aber im Sinne einer Demonstration oder allgemeiner einer Menschenmenge mit Abgrenzung. Da ruft dann einer.
Da gibt es naturgemäß Abgrenzungen. Z.B. Auflauern nach den Ferien mit Treckern usw., da hätte man so durchgreifen können. Aber irgendwie auf Facebook, meiner Meinung nach nicht nur für den Arsch, demokratieansägend, sondern auch Resourcenverschwendung. Etwas anderes wird es in den Botschwangeren Kommentarspalten, egal ob Mensch oder Bot. Dann ist das vergleichbar zum Bauernmob, der nach dem nächsten „Arschloch“ vielleicht sogar noch handgreiflich wird (eher).
Na klar lässt sich darüber streiten. Es sollte sich über alles geregelt streiten lassen. Solche Begriffe helfen vielleicht nicht bei einer respektvollen Konversation, aber darüber, ob man sie äußern darf oder nicht sollte nachgedacht und diskutiert werden dürfen.
Ich kann das schon verstehen, dass solch ein Wort mal über die Zunge/Fingerkuppen rutscht oder sogar eine gewählter Ausdruck von verlorenem Respekt ist. Aber auch wenn Sie das anders sehen, will ich unbedingt, dass darüber diskutiert werden darf.
„In der Praxis jedoch, wie auch in diesem Fall, fehlt es oft an einer solchen expliziten Begründung – ein strukturelles Defizit, das den Eindruck erweckt, dass Staatsanwaltschaften Durchsuchungsbeschlüsse allzu leichtfertig und ohne gründliche Prüfung erlassen.“
Wenn, dann sind es die Richter die eine Hausdurchsuchung genehmigen. Aber natürlich gibt es den Witz dass ein deutscher Richter auch die Durchsuchung seiner eigenen Wohnung genehmigen würde nicht umsonst, schließlich wird in DE regelmäßig auch für einfache Ordnungswidrigkeiten durchsucht (§ 46 (1) iVm § 53 OWiG).
Dass eine Beleidigung überhaupt eine Straftat darstellt und nicht ausschließlich auf dem Privatklageweg zu ahnden ist, stellt an sich schon eine Lächerlichkeit in sich dar. Aber DE hat schon immer sehr gerne soziale Probleme mit dem Strafrecht und einhergehenden Grundrechtseinschränkungen bekämpft.
Tja und das ist ja auch das Problem der Vorratsdatenspeicherung. Die Hürden sind besonders niedrig und schon fällt alles was 3 Monate gespeichert wurde Ermittlungsbehörden in die Händen. Aus den Daten mit Ziel IP und Ports lässt sich auch gleich prüfen ob nicht weitere Straftaten anhängig sind. Ein Richter ist kein ernsthaftes Hindernis, das liegt nicht an den Richter sondern an dessen Arbeitsbelastung. Die Aktenlage genau zu prüfen und abzuwägen ist nicht drin. Man möchte auch Ermittlungsbehörden nicht im Wege stehen. Die Justiz und dessen Ausstattung ist das Problem wo Grundrechte hinten runter fallen.
Der Unterschied zwischen einer freien Meinungsäßerung und einer persönlichen Beleidigung ist nicht schwer zu verstehen. Wenn ich Herrn Habeck im persönlichen Gespräch von Angesicht zu Angesicht als Vollidioten bezeichne, dann ist das eine Beleidigung, die er sich auch nicht gefallenzulassen braucht und dabei ist es egal ob nun auch Dritte anwesend sind oder nicht. Wenn ich ihn aber in einer Kneipe oder auch hier in einem Leserbrief so bezeichnen würde, ist das eine freie Meinungsäußerung. Wer das nicht versteht, sollte sich klarmachen, daß man sonst niemals niemanden nirgendwo so bezeichnen dürfte und das wäre eine massive Einschränkung, die grundgesetzlich verboten ist. Wenn nun das eine Gericht den Schwachkopf verbietet und ein anderes Gericht den Vollidioten erlaubt, erkennt man, daß nicht mal Gerichte den genannten Unterschied verstehen. Und den habe ich so vor bald 50 Jahren in der Schule gelernt. War witzig: Als Test, ob wir das verstanden hatten, frug der Lehrer:“ Also, Sie dürfen den Kanzler als Idioten bezeichnen, aber was dürfen Sie nicht sagen?“ Ich zeigte auf, wurde drangenommen:“Sie sind ein Idiot.“ Riesengelächter. Diese Steilvorlage hatte ich mir nicht entgehen lassen wollen. Antwort des Lehrers:“Ja, also nein. Sie sind ja wohl ein ganz cleverer, was?“
das für ein so offensichtliches staatliches Fehlverhalten ein so lange Artikel notwendig ist macht mich wütend.
Eine Hausdurchsuchung wegen Beleidigung ist niemals angemessen. Selbst das mühsam nachgereichte Konstrukt des Antisemitismus – der kaum gerichtsfest sein durfte – rechtfertigt kein eindringen in privat Wohnungen, man hat ja das Korpus delicti. solche Massnahmen die lediglich der Bedrohung dienen sind auch und gerade von linker Seite zu kritisieren. Aber so wie es öffentlich diskutiert wird, scheint dies für manche Medien normal zu sein.
Die Bedrohung andersdenkender ist in den köpfen vieler Journalisten ein legitime politische Auseinandersetzung.
Merkwürdiger Artikel. Das Verfahren gegen den Rentner wegen der Beleidigung von Habeck wurde inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt, gleichzeitig bekam er aufgrund schwerwiegenderer Delikte, wie Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, etc. einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen. Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch erhoben, jetzt muss ein Gericht die Sache klären. Die Delikte, die mit dem Strafbefehl sanktioniert wurden, konnten aufgrund der Hausdurchsuchung bewiesen werden. Das sollte man zumindest erwähnen.
Für mich klingt das alles sehr logisch und wenig empörenswert. Offen bleibt nur die Frage, warum für den Antrag für die Hausdurchsuchung das am wenigsten schwerwiegende Delikt verwendet wurde. Hat mal jemand geklärt, wie solche Anträge heute bei Staatsanwaltschaften produziert werden? Was läuft automatisiert, was ist menschliche Handarbeit?
Die millionenfachen Beleidigungen im Netz wird man faktisch nur sanktionieren können, wenn die Verfahren hochgradig automatisiert werden. Meine Frage ist, was schlimmer ist: Die Delikte nicht zu sanktionieren oder sie mit automatisierten Routinen zu sanktionieren?
Irgendwie habe ich hier ein Verständnisproblem. Beim Deutschlandfunk hieß es noch im April, das die Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung noch VOR der Anzeige Robert Habecks beantragt hat:
https://www.deutschlandfunk.de/strafbefehl-nach-hausdurchsuchung-unter-anderem-wegen-schwachkopf-beleidigung-gegen-habeck-100.html
Hier wird nun geschrieben das die Durchsuchung nun doch auf die Beleidigung zurückzuführen sei, was stimmt denn nun?
„Die Delikte, die mit dem Strafbefehl sanktioniert wurden, konnten aufgrund der Hausdurchsuchung bewiesen werden. Das sollte man zumindest erwähnen.“
Ist das so? Das wäre mir neu. Kann man das irgendwo nachlesen?
Unterstellen wir jetzt mal, dass sei korrekt: Das ändert aber am Grundproblem nix: Das Gericht hat den Durchsuchungsbeschluss explizit _nicht_ mit Volksverhetzung o.ä. begründet, der Beschluss hat sich _nur_ auf die Beleidigung bezogen. Wenn man dem Herrn wegen Volksverhetzung beikommen will, spricht ja nix dagegen, aber dann sollte man das auch in den Beschluss schreiben. Hat das Gericht aber nicht.
So bleibt es halt leider dabei: Nenne die falsche Person Schwachkopf und die Polizei steht in deiner Bude. Das ist nicht die Gesellschaftsordnung, die ich will.
„Merkwürdiger Artikel. Das Verfahren gegen den Rentner wegen der Beleidigung von Habeck wurde inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt, gleichzeitig bekam er aufgrund schwerwiegenderer Delikte, wie Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, etc. einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen.“
Nein, nicht merkwürdig. Denn im Durchsuchungsbeschluss war Beleidigung eingetragen.
Und damit Spuren nicht verwischt werden, hat man die digitalen Geräte für eine offensichtliche Geringfügigkeit beschlagnahmt, wie aus Ihrem Text, so der stimmt, offenbar hervorgeht.
Mag sein, dass der Durchsuchungsbeschluss falsch ausgezeichnet war, oder getrickst wurde, weil man keinen Beschluss wegen Volksverhetzung erwirken konnte – beides bedeutet inakzeptablen Riesenmist. Volksverhetzung in Kleinstfällen ist nicht relevant genug, um dafür die Demokratie mit solchen Wieseleien anzusägen.
Der Artikel widerspricht sich selbst. Man kann nicht § 185 StGB und § 188 StGB ständig ausweiten und § 130 StGB immer wieder erweitern und dann die Folgen dieser ganz bewusst und mit voller Absicht durch die Politiker ausgeweiteten Straftatbestände auf den Teil der Rechtspflege schieben, die das dann umsetzt. So ist das nun mal: Wer Strafbarkeiten ausweitet, weitet damit zwingend auch Ermittlungsmethoden dagegen aus, und eben auch Ermittlungsmethoden wie Hausdurchsuchungen.
Von aussen betrachtet ist das ohnehin ein Abgrund. Länder wie Grossbritannien haben unterbunden, dass das Strafrecht in Beleidigungen hineinregiert. Stattdessen kann dort ein sich beleidigt Fühlender eine Zivilklage anstrengen und Schadenersatz für entstandenen Schaden verlangen, wenn denn einer entstanden ist. Aber in reine Wort“verbrechen“ mischt sich der Staat nicht derart ein, wie er es in Deutschland tut, schlimmer denn je, immer eifrig „verschärft“ und „Lücken geschlossen“ und „erweitert“. Man sollte sich sehr genau ansehen, wer das fordert und wer das ablehnt und entsprechend wählen. Das ist der Weg da raus und nicht, sich über die Rechtspflege zu beklagen, weil sie tut was ein anderer Teil der Rechtspflege verordnet.