Polizeichats„So jetzt mal zu Dir Du Hamburger Schlächter“

Während des G20-Gipfels in Hamburg werden Protestierende von Polizist:innen verletzt. Eine Geschädigte erhält Schmerzensgeld, bei den Ermittlungen tauchen Polizeichats auf. Dort prahlt ein Polizist mit Gewalttaten. Ein Auszug aus „Recht gegen rechts – Report 2025“.

Beim G20-Polizeieinsatz nie weit: die mobile Videokamera, hier im Hintergrund. CC-BY-ND 2.0 Konrad Lembcke

Minh Schredle ist seit 2016 Redakteur bei der Kon­text:Wochenzeitung und unterrichtet Journalismus an der Stutt­garter Akademie für Kommunikation. Dieser Beitrag wurde zuerst in „Recht gegen rechts – Report 2025“ veröffentlicht, der am 26. März im S. Fischer Verlag erschienen ist. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlages und der Herausgeber*innen. Alle Rechte vorbehalten.

Zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen aus dem Jahr 2024 und ein seit sieben Jahren verschlepptes Ermittlungsverfahren gegen einen gewalttätigen Polizeibeamten aus Süddeutschland werfen ein Schlaglicht auf den Unwillen der Hamburger Justiz, die zahlreichen Vorfälle von Polizeigewalt im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20 -Gipfel im Juli 2017 in Hamburg strafrechtlich zu verfolgen.

Dabei zeigt die Justiz durchaus anhaltenden Verfolgungseifer – zumindest solange sich die Ermittlungen und Verurteilungen gegen Demonstrant:innen richten. Erst im September 2024, immerhin sieben Jahre nach den massenhaften Protestaktionen gegen das Gipfeltreffen in der damals von Olaf Scholz (SPD) regierten Hansestadt, wurden im „Rondenbarg-Prozess“ erstinstanzliche Urteile gesprochen.

Zwei Demonstrant*innen wurden zu empfindlichen Geldstrafen wegen Landfriedensbruch und Beihilfe zu versuchter Körperverletzung von Polizeibeamten verurteilt.

Cover des Buchs "Recht gegen Rechts - Report 2025"
Der Report „Recht gegen rechts“ analysiert rechte Tendenzen innerhalb von Justiz, Verwaltung und Parlamenten - Alle Rechte vorbehalten S. Fischer Verlag

Ganz anders sieht die Gipfel-Bilanz der Hamburger Justiz aus, wenn es um die – belegbaren – Vorwürfe von massiver Polizeigewalt gegen Demonstrierende geht. Daran hatte auch die Vorsitzende Richterin im „Rondenbarg-Prozess“ keinen Zweifel: „Ich bin sicher, dass es unverhältnismäßige Polizeigewalt gegeben hat. Auch im Rondenbarg“, zitiert die Deutsche Presseagentur Richterin Sonja Boddin anlässlich der Urteilsverkündung.

Zur Erinnerung: Am Morgen des 7. Juli 2017 zogen in Hamburg rund 200 größtenteils vermummte Demonstrant:innen in Richtung Innenstadt und gerieten mit der Polizei aneinander. Dabei kam es zu diversen Knochenbrüchen bei den Demonstrant:innen, nachdem ein Dutzend von ihnen eine etwa drei Meter hohe Mauer hinabstürzte. Oder, wie die Betroffenen es darstellen, hinabgestürzt wurden.

Die Videoaufzeichnung eines polizeilichen Einsatzfahrzeuges dokumentiert, wie ein Beamter das Vorgehen seiner Kolleg:innen kommentiert: „Die haben sie ja schön platt gemacht alle, alter Schwede ey.“

„Platt machen“ bleibt ohne Konsequenzen

Lediglich sechs von 157 eingestellten Ermittlungsverfahren gegen Polizist:innen musste die Staatsanwaltschaft Hamburg nach einer fast fünf Jahre andauernden Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft wieder aufnehmen. In einem der 151 eingestellten Ermittlungsverfahren hat das Verwaltungsgericht Hamburg zumindest die übermäßige Anwendung von Polizeigewalt bestätigt.

Im April 2024 sprach das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Vergleichsverfahren zwischen der Hamburger Polizeibehörde und der globalisierungskritischen Nichtregierungsorganisation Attac einer Aktivistin, die im Rahmen einer gewaltfreien Blockade durch Polizeigewalt unter anderem eine vier Zentimeter lange Platzwunde am Hinterkopf erlitten hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zu. Zwei weiteren ebenfalls verletzten Attac-Aktivist:innen muss die Polizeibehörde der Hansestadt jeweils 400 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie durch den Schlagstockeinsatz so schwer verletzt wurden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Dem Vergleich vorausgegangen waren sieben Jahre verschleppte Ermittlungen und eine für die Geschädigten zermürbende Hinhaltetaktik von Staatsanwaltschaft und Gerichten. Strafrechtliche Ermittlungen müssen die Täter*innen in Uniform in diesem Fall jedenfalls nicht mehr fürchten.

Dies gilt auch für einen zweiten Fall, in dem die Polizeibehörde Hamburg Schmerzensgeld zahlen musste, nachdem es im Juni 2021 vor dem Landgericht Hamburg zu einem Vergleich gekommen war: Die Erzieherin und Flamenco-Tänzerin Lola D. erhielt eine Kompensation in Höhe von insgesamt 4.770 Euro, nachdem ihr ein Polizist bei einem Einsatz am 8. Juli 2017 in Hamburg das Wadenbein gebrochen hatte.

Es war der Tag nach den schweren Krawallen in Hamburg, allmählich hatte sich die Stimmung in der Hansestadt wieder leicht entspannt. Etwa 20 junge Menschen starteten am Pferdemarkt in St. Pauli die friedliche Aktion „Lieber tanz ich als G20“, mit der sie – so gaben es Beteiligte später zu Protokoll – für gute Laune sorgen wollten.

Ein Video, das die Polizei selbst angefertigt hat, zeigte dann, wie mehrere Beamte unvermittelt losrennen und nicht nur die Musikanlage in ihre Einzelteile zerlegen, sondern auch ohne Vorwarnung auf die jungen Leute einschlagen.

Straflosigkeit trotz Schmerzensgeld

Im Fall von Lola D. kann die Geldzahlung der Polizei juristisch als Schuldeingeständnis der Institution ausgelegt werden. Der konkrete Täter wird sich – wenn es nach der Staatsanwaltschaft Hamburg geht – allerdings nie auf einer Anklagebank verantworten müssen. Dabei konnte der Kreis der Verdächtigen stark eingegrenzt werden.

Von den circa 29.000 Polizist:innen, die während des Hamburger G20 -Gipfels im Einsatz waren, kommen nach internen Ermittlungen nur noch drei Beamte als mutmaßliche Täter in Frage. Auf den Videoaufnahmen tragen die Beamten zwar Uniform und Helm, somit sind kaum individuelle körperliche Merkmale zu sehen. Allerdings ist bei dem Schläger in Uniform eindeutig die Kennzeichnung „BFE 1160“ zu erkennen: Hierbei handelt es sich um die Abkürzung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) des Polizeipräsidiums Einsatz aus Baden-Württemberg, Direktion Bruchsal.

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Obwohl der Kreis der Verdächtigen auf diesem Wege schnell eingeschränkt werden konnte, stellte die zuständige Staatsanwaltschaft in Hamburg mehrfach das Verfahren ein, mit der Begründung, dass weitere Ermittlungen aussichtslos seien. Auch das Amtsgericht Hamburg lehnte Hausdurchsuchungen bei den drei mutmaßlichen Tatverdächtigen zunächst „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ ab.

Nachdem auf Beschwerde von Rechtsanwalt Dieter Magsam, der die Geschädigte vertritt, die Staatsanwaltschaft Hamburg gezwungen wurde, die eingestellten Ermittlungen wieder aufzunehmen, entschied das Landgericht Hamburg, dass eine Hausdurchsuchung bei den Verdächtigen sehr wohl verhältnismäßig sei.

Bei den Razzien im Februar 2023 wurden dann tatsächlich auf technischen Geräten neue Indizien zutage gefördert. In einem internen Ermittlungsvermerk schreibt die Hamburger Polizei, dass insbesondere die Chatverläufe des Beamten Christian K. Hinweise lieferten, „die den Verdacht erhärten, dass es sich bei dem Beschuldigten [K.] um den Täter handelt. Zusätzlich wurden als Zufallsfunde diverse Gesprächsinhalte festgestellt, die auf eine hohe Gewaltbereitschaft und menschenverachtendes Verhalten des Beschuldigten [K.] schließen lassen.“

Wenn die Polizei zum Schlagen kommt

So erhielt der Polizeiobermeister K. am 28. Juli 2017 eine Nachricht per Chat – der im Folgenden mitsamt Rechtschreibfehlern auszugsweise wiedergegeben wird: „Wie war es denn in Hamburg?“ will jemand wissen. K., damals 28 Jahre alt, antwortet: „Schlimm. Diese ganze Gewalt und Zerstörung.“ Dann folgt die Aufklärung: „Das war ein Scherz. Es war Mega gut.“ Er habe „ordentlich ausgeteilt“ und „hoffe nur das ich keine Post aus hh bekomme“. Die Post kam – doch offenbar gab es kaum Anlass, sich Sorgen zu machen.

Einige Monate später eröffnet ein Chatpartner von K. die Unterhaltung wenig diskret mit: „So jetzt mal zu dir Du Hamburger Schlächter.“ Der ist sich sicher: „Mich kriegen sie nicht!“ Zwar habe „die Tussi“ Anzeige gestellt. Dass nun Kolleg:innen aus der Hansestadt anreisten, um beim Bruchsaler Präsidium zu ermitteln, sieht K. dennoch gelassen: Er hält das für „mega unnötig“, denn auf dem Video „siehst null Komma null“.

K.s Nachrichtenverläufe offenbaren auch unabhängig von den Vorfällen beim G20-Gipfel, dass der Beamte es genießt, Gewalt anzuwenden. Als ihn ein Freund fragt, ob er aus privatem Interesse im Stadion von Hertha BSC Berlin gelandet sei, entgegnet K.: „Nein ich bin zum schlagen hier.“

Einmal schreibt er einem Kontakt, der als „Mama“ eingespeichert ist: „Heute konnte ich seit langem endlich wieder einen Menschen schlagen“, das sei „richtig befriedigend“ gewesen, aber „Jetzt heim Couch und Bier“.

Aus den Ermittlungsunterlagen geht hervor, dass K. viele Nachrichtenverläufe aus dem Jahr 2017 gelöscht hat. Teils konnten sie rekonstruiert werden, aber nicht mehr überall ist ersichtlich, von welchem Gesprächspartner welche Nachrichten geschrieben wurden. Auch so offenbaren die Chats wie Unterhaltungen unter Polizei-Kameraden ablaufen können.

So äußern zwei Beamte ihr Bedürfnis, mal wieder „Kanaken und [N-Wort] [zu] schlagen“. Einmal wird das Einsatzziel im kollegialen Austausch beschrieben mit: „Du sollst in nrw zecken verprügeln.“ Später schreibt ein Beamter über den Einsatz, er sei mit seiner „persönlichen Bilanz äußerst zufrieden“. „Einer der evtl gegen meinen Trupp gelaufen ist hat am Schluss über den Lautsprecherwagen jemand Gesucht der ihn mit heimnimmt  … er konnte nicht mehr laufen. …  “.

In der gleichen Unterhaltung heißt es dann noch: „Ich kann nicht mehr über meine Vorfälle schreiben, du weist Handyauswertung.“

Einmal schreibt K. einem Kollegen: „Ich zweifel an der Intelligenz jedes Polizeibeamten der kein rassist ist.“ In einem anderen Chatverlauf, der gelöscht worden ist und bei dem nach der Wiederherstellung unklar bleibt, wer von den beiden Gesprächspartnern welchen Beitrag verantwortet, klagen entweder K. Oder ein Kollege: „Um 02 aufgestanden um einen deutsche Flughafen vor einer eselfickenden Fachkraft zu beschützen.“

Sie sind sich einig, dass angesichts der „Zustände im Land eine Enklave“ gut wäre, vielleicht unter dem Namen „Nationalsozialistische Republik neu Deutschland“, ein „Land in dem wir gut und gerne leben“, „irgendwo im Dschungel. Da können wir dann auch das Haus von Mutti Merkel suchen und ihr mal was erzählen.“ – „Oder ganz andere Sachen mit ihr machen.“

„Hochproblematische Dienstauffassung“ und keine Anklage

Bei dem Beamten K. werde eine „aus hiesiger Sicht hoch problematische Dienstauffassung erkennbar“, stellte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg fest. Dieser Satz steht jedoch nicht in einer Anklageschrift, sondern in einem Einstellungsbescheid aus dem Oktober 2023, der die Ermittlungen gegen den Polizisten für beendet erklärt. So habe es bei der Durchsicht von K.s Datenbeständen zwar Hinweise gegeben, „dass dieser im Verlaufe der Hamburger Einsätze Gewalt angewendet und Gefallen hieran gefunden hat“. Doch hätten es die Funde nicht ermöglicht, dem Beschuldigten einen Schlag gegen das Bein von Lola D. „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.

Polizeiintern sind die Lust an der Gewalt und K.s „hoch problematische Dienstauffassung“ bekannt, doch Konsequenzen hatte das bislang keine. Seit April 2024 läuft beim baden-württembergischen Präsidium Einsatz ein Disziplinarverfahren gegen K. Die Prüfung der „sehr umfangreichen Strafakte“ dauere aktuell noch an, teilte ein Polizeisprecher zunächst im September und erneut im Dezember 2024 mit. Im Übrigen, so das Polizeipräsidium Bruchsal, erteile man weder Auskünfte zu Details eines laufenden Disziplinarverfahrens noch zu dessen voraussichtlicher Dauer.

Die Verfahren und Anklagen zum G20-Einsatz der Polizei reißen indes nicht ab: Derweil muss das Oberlandesgericht Hamburg über die Zulassung einer Anklage gegen einen Polizeibeamten entscheiden, gegen den die Staatsanwaltschaft Hamburg im Dezember 2023 – sieben Jahre nach dem G20-Gipfel – Anklage erhoben hat, weil er einem Mann am 7. Juli 2017 am Bismarck-Denkmal in Hamburg während der Proteste massive Hämatome zufügte.

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6 Ergänzungen

  1. Alles bedauerlich Einzelfälle. Ein strukturelles Problem hat unsere Polizei nicht, oder? Diese Problem fängt bei den Innenministern an und zieht sich durch die obersten Führungsschichten bis zu den einzelnen Gewalttätern.

  2. Die unehrenhafte Entlassung ist eine Katastrophe für die Familien der rechten Täter. Gestern noich mit einem Polizisten verheiratet, heute mit einem schwerkriminellen Problemfall. Ich hoffe, der Fall ist nicht zu hart. Augen auf bei der Partnerwahl!

    1. > Augen auf bei der Partnerwahl!

      Polizisten werden gerne von Frauen gedatet, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, weil sie sich bei oder nach einer Trennung Schutz erhoffen. Sie hinterfragen bzw. bemerken selten, warum sie gewaltaffine Männer überhaupt attraktiv finden. Übergangspartnerschaften zu diesen Zweck enden aber auch schnell.

      Andererseits finden Polizist:innen schwer Partnerschaften außerhalb ihres Berufszusammenhangs. Gründe dafür können ein gesteigertes Kontrollbedürfnis sein, aber auch berufsbedingte Gewaltaffinität.

  3. sicher, dass das Oberlandesgericht über die Eröffnung entscheiden muss. meines Wissens nach ist die Anklage beim Amtsgericht erhoben worden, die auch über die Eröffnung entscheiden müssen

  4. Bleibt daran zu erinnern, dass die EU Deutschland in schönster Regelmäßigkeit rügt, keine unabhängige Behörde zur Ermittlung bei Polizeikriminalität (inkl. Polizeigewalt) hat.

    Weiter wird gerügt, dass die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig (genug) sind:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig
    Das bezieht sich auf den Internationalen Haftbefehl – gilt aber natürlich auch für Angelegenheiten „im Inneren“

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