Bezahlkarten für AsylsuchendeDurcheinander bei den Bundesländern

Während die Ausschreibungen für bundesweite Bezahlkarten laufen, sind wesentliche Fragen in den Ländern oftmals noch ungeklärt. Wie viel Bargeld sollen die Asylsuchenden bekommen? Wo können sie einkaufen und wer entscheidet das am Ende? Wir haben nachgefragt.

Eine Hand hält Geldscheine hoch, die von Rissen durchzogen sind
Die Einheitlichkeit hat bereits Risse. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hand mit Geld: Omid Armin, Risse: Joshua Brown

Nachdem sie sich auf einheitliche Mindeststandards geeinigt hatten, starteten 14 Bundesländer am Montag eine gemeinsame Ausschreibung für Bezahlkarten. Bayern schlug bereits im vergangenen Jahr einen eigenen Weg ein und meldete diese Woche, dass der Auftrag an den Zahlungsdiensteanbieter PayCenter ging. Mecklenburg-Vorpommern will sich an den Länderstandards orientieren, veröffentlichte seine Ausschreibung aber selbstständig in der vergangenen Woche.

Mit den Bezahlkarten sollen Asylbewerber:innen künftig Sozialleistungen vorrangig per Debit-Karte statt als Bargeld bekommen. Auch wenn die „bundeseinheitlichen Mindeststandards“ zunächst suggerieren, dass die Bedingungen deutschlandweit ähnlich sein werden, haben die Länder viel Spielraum bei der Umsetzung. Es geht darum, wie restriktiv die Karten ausgestaltet sind. Und damit auch, wie sehr sie die Betroffenen einschränken, in ihre Grundrechte eingreifen und ihnen ein menschenwürdiges Leben erschweren.

Abhebelimit? Regionale Beschränkung? Händlerkategorien?

Gemeinsam wird allen Karten sein, dass sie keine Zahlungen im Ausland ermöglichen. Auch überziehen lassen sich die guthabenbasierten Karten nicht. Nicht einheitlich geregelt ist, in welcher Region die Asylsuchenden einkaufen können, ob Händlerkategorien wie Glücksspiel oder Bars ausgeschlossen werden und wie viel Bargeld die Asylsuchenden mit der Karte am Automaten bekommen.

Ebenso ist nicht definiert, wer die Einschränkungen festlegt: Ist das eine landesweite Entscheidung? Oder soll es möglich sein, dass eine Sachbearbeiterin einem bestimmten Antragsteller ein Abhebelimit auferlegt? Wir haben daher in den Bundesländern nachgefragt, ob und welche Einschränkungen sie planen.

Menschenwürde bleibt im Konjunktiv

Die Hälfte der 14 Länder antwortete zum Erscheinen des Texts auf unsere Anfrage. Demnach steht in den meisten der antwortenden Länder noch nichts Genaues fest. Eine Sprecherin des Justiz- und Migrationsministeriums Baden-Württemberg etwa schrieb: „Ein Termin für die erforderlichen Festlegungen kann noch nicht genannt werden; hier gilt es neben den Änderungen an der Bundesgesetzgebung auch noch den Ausgang des laufenden Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.“

Diese Äußerung verwundert. Im Vergabeverfahren sind die Mindeststandards benannt. Sie besagen, dass es beispielsweise eine Einschränkungsmöglichkeit des Postleitzahlbereiches geben muss. Ob und wie diese dann von den Ländern genutzt wird, sollte nicht von dem Unternehmen abhängig sein, das den Zuschlag bekommt. Auch in den derzeit zwischen Grünen und FDP/SPD kontrovers diskutierten, möglichen Gesetzesänderung geht es weniger um die konkreten Einschränkungen, sondern vor allem um die Bezahlkarte als Leistungsmittel an sich.

Keine klaren Regeln

Aus Thüringen hieß es, es gebe noch Abstimmungsbedarf „zwischen Bund und Ländern, aber auch innerhalb des Landes“. Außerdem müsse man, so ein Sprecher des Landesinnenministeriums, „zurückhaltend mit ausschreibungsrelevanten Sachverhalten sein“.

Eine knappe Absage zu näheren Details erteilten uns auch Bremen und Hessen. Wobei Hessen immerhin mitteilte, dass die Entscheidung bei der dortigen Landesregierung liege: „Unser Ziel ist eine landesweit einheitliche Regelung, die im Anschluss gemeinsam mit den Kommunen, den Leistungsbehörden, vereinbart werden soll“, schrieb ein Sprecher der Landesregierung.

Nicht nach einer einheitlichen Ausgestaltung klingt die Antwort aus Rheinland-Pfalz: „Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und der rechtlichen Möglichkeiten eigenständig, ob sie die Bezahlkarte einführen oder nicht“, heißt es aus dem dortigen Integrationsministerium. Die Kommunen würden vom Land unterstützt, wenn sie eine Bezahlkarte einführen wollen. Nähere Angaben zu „inhaltlichen und technischen Details“ seien derzeit aber nicht möglich. Ähnliches klang aus Nordrhein-Westfalen an, wo man keinen „Anschlusszwang“ für die Kommunen wolle.

Harte Limits in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verweist darauf, dass die Aufnahmeeinrichtungen des Landes bereits auf Sach- statt auf Geldleistungen setzen. Auch bei der Bezahlkarte will man den Asylsuchenden so wenig Bargeld wie möglich zur Verfügung stellen: „Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden.“ In der Landeshauptstadt Magdeburg soll im März ein Test mit 1.000 Bezahlkarten beginnen, „die Bargeldfunktion der Bezahlkarte wird auf 50 Euro begrenzt“.

Einen weniger restriktiven Weg will offenbar Schleswig-Holstein einschlagen. Auch dort ist die konkrete Ausgestaltung noch in Arbeit. Ein Sprecher des Integrationsministeriums schrieb jedoch: „Wichtig ist dabei, dass für Schleswig-Holstein eine praktikable und diskriminierungsfreie Lösung entwickelt wird, die den individuellen Ansprüchen und den Gegebenheiten im Land gerecht wird. Dazu gehört auch, dass Bargeldabhebung weiterhin möglich ist.“

Eine Idee aus den 90ern

Im vorpreschenden Bayern kündigte Markus Söder an, dass die Karte maximale Kontrolle beinhalten soll: Nur in der Nähe der Unterkunft, nur in Geschäften des täglichen Gebrauchs, weder Online-Shopping noch Glücksspiel, Bargeld nur bis 50 Euro im Monat. Wenig konkrete Informationen gibt es bislang aus Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Update, 29. Februar, 8:40 Uhr: Aus Niedersachen heißt es zum Bargeld-Limit: „Bislang wird noch versucht, sich unter den Ländern auf eine möglichst einheitliche Summe zu einigen.“ Auch wenn das nicht gelinge, soll die Summe in Niedersachsen landesweit einheitlich geregelt sein. Eine Beschränkung auf Regionen oder Händlerkategorien werde es dort aber nicht geben.

Das Saarland verweist darauf, dass es „zur flächendeckenden dauerhaften Umsetzung der Bezahlkarte einer bundesgesetzlichen Änderung bedarf“. Vorher könne man keine Aussagen machen.

Kommunen legen bereits los

Während in den Ländern noch viele Fragen offen sind, haben einige Kommunen die Karten längst eingeführt. Sei es mit maximalen Beschränkungen wie im thüringischen Greiz oder einschränkungslos wie in Hannover.

Unterdessen fordern Unterstützungsorganisationen für Migrant:innen und Geflüchtete, die Einführung der beschränkten Karten zu stoppen. Mehrere Berliner Initiativen wandten sich am Mittwoch in einem Brief an die Berliner Landesregierung und das Abgeordnetenhaus: „Das zynische Ziel der Bezahlkarte ist Abschreckung“, schreiben sie. Doch das halte niemanden von einer lebensgefährlichen Flucht ab. „Im Umkehrschluss wird eine Bezahlkarte auch niemanden abschrecken. Es wird die Menschen nur noch mehr entrechten und diese scheibchenweise Entrechtung stärkt am Ende nur rechtspopulistische und rechtsextreme Gruppierungen und Parteien.“

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1 Ergänzungen

  1. Verbesserungsvorschlag für methodisch vergleichbare künftige Artikel: eine simple Tabelle am Artikelende mit je Bundsland dem Antwortstatus und der Kernaussage der Antwort.

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