Ist es legal, dass ich als Nutzer knapp zehn Euro im Monat für Instagram bezahlen muss – oder alternativ Tracking in Kauf nehmen muss? Die Verbraucherschutzorganisation NOYB meint: Nein! Die NGO aus Wien hat deshalb Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingelegt. Die Wahl zwischen personalisierter Werbung und einer monatlichen Gebühr ist aus Sicht von NOYB rechtswidrig und schließt arme Menschen aus.
Damit geht der Kampf zwischen Datenschützer:innen und dem Social-Media-Konzern in die nächste Runde. Es geht um die Frage, ob Metas Geschäftsmodell, also das Sammeln und Zusammenführen von Nutzerdaten für personalisierte Werbung, mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Um personenbezogene Daten für zielgerichtete Werbung verwenden zu dürfen, bedarf es laut DSGVO einer gültigen Rechtsgrundlage.
Begründung wechsel dich
In der Vergangenheit hatte Meta argumentiert, dass personalisierte Werbung eine vertragliche Notwendigkeit sei. Nach einer Klage von NOYB (die Abkürzung steht für „None Of Your Business“) und einer Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) änderte der Konzern seine Begründung und argumentierte ab da mit seinem „berechtigten Interesse“.
Doch auch damit kam Meta nicht durch. Der Europäische Gerichtshof urteilte im Juli 2023, dass Meta die Daten von Nutzer:innen nicht ohne deren explizite Zustimmung sammeln und verarbeiten darf. In einer bindenden Entscheidung hatte der EDSA Ende Oktober die irische Datenschutzbehörde aufgefordert, Meta die Verarbeitung von persönlichen Daten zu verbieten.
Ein Pur-Abo für Facebook und Instagram
Um sein Geschäftsmodell in Europa zu retten, hat Meta im November eine Art „Pur-Abo“ für europäische Instagram- und Facebook-Nutzer eingeführt. Wer die beiden Dienste nutzen will, muss seitdem zahlen – oder weiterhin personalisierte Werbung akzeptieren. Damit folgt der Social-Media-Konzern dem Beispiel vieler Medienhäuser. Auch dort haben die Nutzer:innen die Wahl zwischen einem kostenpflichtigen Angebot und einem mit personalisierter Werbung. Bei Medienhäusern hatte die Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden die Pur-Modelle abgenickt. Ob sich die Begründung in Europa durchsetzt und auch für Soziale Netzwerke gilt, bleibt juristisch eine offene Frage.
NOYB beantwortet sie klar mit nein. Die NGO hat deshalb Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Diese soll nach dem Willen von NOYB in einem Dringlichkeitsverfahren die „illegale Verarbeitung“ von persönlichen Daten stoppen und ein Bußgeld verhängen.
Grundrecht gegen Gebühr?
Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei NOYB sagt: „Das EU-Recht verlangt, dass die Einwilligung den freien Willen der Nutzer:innen darstellt. Im Widerspruch zu diesem Gesetz erhebt Meta eine ‚Datenschutzgebühr’ von bis zu 250 Euro pro Jahr, wenn jemand es wagt, sein Grundrecht auf Datenschutz wahrzunehmen.“
Die von NOYB genannte Summe errechnet sich aus monatlich 12,99 Euro für Facebook und 8 Euro für ein verknüpftes Instagram-Konto. Noch bis März gilt ein abgeschlossenes Abonnement für beide Dienste, dementsprechend fallen die 8 Euro für Instagram erst danach an. Günstiger ist es zudem, wenn das Abo nicht mobil abgeschlossen wird. NOYB argumentiert, dass Meta den Abopreis unverhältnismäßig hoch ansetze und verweist auf Zahlen des Konzerns. Demnach habe Facebook pro europäischem Nutzer „nur“ rund 60 Euro Umsatz im letzten Jahr gemacht – also weit weniger als das Abo im Jahr kostet.
Die soziale Frage
NOYB zitiert eine Umfrage von 2019, nach der nur drei bis zehn Prozent der Befragten wollen, dass ihre persönlichen Daten für gezielte Werbung verwendet werden. Gleichzeitig sagte der CEO eines „Pur-Abo“-Dienstleisters gegenüber Forscher:innen, dass 99,9 Prozent dem Tracking zustimmen würden, wenn sie mit einer Gebühr konfrontiert werden. Diese Diskrepanz ist für den Max Schrems, Vorsitzender von NOYB, ein eindeutiges Zeichen, dass Metas Abo-Lösung rechtswidrig sei: „Wenn nur drei Prozent der Menschen schwimmen wollen, aber 99,9 Prozent im Wasser landen, weiß jedes Kind, dass das keine ‚freie’ Entscheidung war.“ Aus Schrems’ Sicht ist es „erbärmlich“, wie Meta weiterhin EU-Recht ignoriere.
Das Gebührenmodell hat auch eine soziale Schlagseite. „Grundrechte gelten normalerweise für alle“, sagt Schrems und fragt: „Wie viele Menschen würden noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn sie 250 Euro dafür bezahlen müssten? Es gab Zeiten, da waren Grundrechte den Reichen vorbehalten. Es scheint, als wolle Meta uns mehr als hundert Jahre zurückversetzen.“
Aktuell seien mehr als 20 Prozent der EU-Bevölkerung von Armut bedroht. Die Entscheidung zwischen einem „Pur-Abo“ und Nutzung mit Tracking würde „viele Menschen vor die Wahl stellen, die Miete bezahlen zu können oder das Recht auf Datenschutz zu wahren“, fährt Schrems fort. NOYB befürchtet, dass auch andere App-Anbieter nachziehen, wenn Meta mit seinem Ansatz Erfolg habe.
Unsere Presseanfrage zu der NOYB-Beschwerde und dem Vorwurf, Menschen von ihrem Recht auf Datenschutz auszuschließen, hat Meta bis zur Veröffentlichung des Artikels nicht beantwortet.
