Betriebsrat für Content ModerationArbeitgeber will Wahlvorstand nicht ins Büro lassen

Cengiz Haksöz ist ein engagierter Content-Moderator: Er ist im Bundestag aufgetreten, sollte die Wahl eines Betriebsrats organisieren. Jetzt sagt sein Arbeitgeber: Er darf die Firma nicht mehr betreten. Der Fall ist ein Frontalangriff auf die Demokratie. Ein Kommentar.

Zeichnung eines angestellten vor einem Büro-Gebäude. Ein großes Betreten-Verboten-Schild.
Betreten verboten (Symbolbild) – CC0 Motiv: Midjourney („a tiny employee with a briefcase stands in front of a large office building. detailed drawing. blue and grey. –aspect 16:9“); Schild: Pixabay, hpgruesenpi; Montage: netzpolitik.org

Schlechter Lohn für harte Arbeit, auch das gehört zur Wahrheit der reichsten Tech-Konzerne der Welt. Während Facebook-Mutterkonzern Meta Milliarden-Gewinne einstreicht und einen Teil seiner direkten Angestellten fürstlich bezahlt, bekommen weniger privilegierte Beschäftigte vom Kuchen nur Krümel ab.

Content-Moderator*innen schauen sich für Plattformen wie Facebook und Instagram die verstörendsten Inhalte an. Sie tun das, damit wir es nicht tun müssen. Sie halten uns allen den Rücken frei, damit wir im Internet eine möglichst gute Zeit haben. Oft sind sie bei Drittanbieter-Unternehmen beschäftigt, klagen über geringe Bezahlung und unzureichende psychologische Unterstützung.

Ihre Arbeit wird oft unsichtbar gemacht. Die Autor*innen Mary Gray und Siddharth Suri beschreiben das in ihrem gleichnamigen Buch sogar als Ghost Work, Geisterarbeit. Diese Arbeit gilt als gering qualifiziert, dabei ist sie in Wahrheit kognitiv und psychisch anspruchsvoll: Sie erfordert eine enorme Auffassungsgabe und eine Menge Resilienz.

In Deutschland arbeiten insgesamt etwa 5.000 Content-Moderator*innen, wie tagesschau.de berichtet. Einer von ihnen ist Cengiz Haksöz, der in Essen für die Firma Telus International Inhalte moderiert hat. Telus International habe in Essen laut Verdi 1.800 Beschäftigte. Auf Anfrage erklärt ein Verdi-Sprecher: In Deutschland moderiert Telus Essen im Auftrag von Facebook und Instagram Inhalte.

Wahlvorstand darf Firma nicht betreten

Am 14. Juni hat Haksöz bei einem Fachgespräch im Bundestag über seine Arbeitsbedingungen berichtet. Auch mit Journalist*innen hat er gesprochen. „Das Schwierigste ist, dass man wieder und wieder schlimme Dinge sieht – Enthauptungen zum Beispiel oder der Missbrauch von Kindern“, sagte er etwa der ARD.

Zugleich ist Haksöz bei Telus International der gewählte Vorsitzende des Wahlvorstands. Das heißt: Die Angestellten haben ihm mit ihren Stimmen den Auftrag gegeben, die Wahl ihres Betriebsrats zu organisieren. Der Betriebsrat ist die demokratische Interessenvertretung von Arbeitnehmer*innen. Seiner Pflicht als Wahlvorstand kann Haksöz aktuell aber schwerlich nachgehen. Wie das Unternehmen auf Anfrage bestätigt, ist Haksöz bis auf Weiteres von der Arbeit freigestellt und ihm wurde verboten, die Firmenräume zu betreten. Das heißt, auch das Büro des Wahlvorstandes ist für ihn tabu.

Telus International schreibt auf unsere Presseanfrage, all das habe „nichts mit der Betriebsratswahl zu tun“. Die Wahlen hätten „die volle Unterstützung von Telus International und werden wie geplant stattfinden“. Was aber ist dann der Grund für die harten Maßnahmen gegen Haksöz? Hierzu schreibt das Unternehmen, der Angestellte habe Vereinbarungen gebrochen; deshalb habe man eine interne Untersuchung eingeleitet. Die von Haksöz erhobenen Vorwürfe hätten nicht korrekt die Realität des Unternehmens dargestellt, etwa, wie man sich um die Gesundheit der Angestellten kümmere.

Eine Meta-Sprecherin schreibt auf Anfrage: Meta verlange von Sub-Unternehmen, dass sie Angestellte etwa durch geschulte Fachkräfte und Resilienz-Trainings unterstützen. Außerdem „glaube“ Meta, es sei wichtig, dass Sub-Unternehmen das Recht auf die Gründung von Betriebsräten nicht behindern.

Frontalangriff auf die Demokratie

Verdi bezeichnet das Vorgehen von Telus International als Union-Busting. So nennt man es, wenn Arbeitgeber*innen verhindern oder stören, dass Arbeitnehmer*innen ihr Recht auf Interessenvertretung ausüben. Verdi-Vorstandsmitglied Christoph Schmitz nennt das Vorgehen „nicht nur illegal, sondern auch eine Missachtung der Demokratie“. Die Gewerkschaft prüfe rechtliche Schritte, etwa eine Anzeige wegen Behinderung der Betriebsratswahl.

Das Wort „Missachtung“ ist noch zu brav, um die Vorgänge zu beschreiben. Selbst wenn es tatsächlich keinen kausalen Zusammenhang zur Wahl gibt und Haksöz so oder so freigestellt worden wäre: Die Wirkung ist katastrophal.

Einen gewählten Wahlvorstand aus dem eigenen Büro auszusperren, das ist ein Frontalangriff auf die Demokratie. Arbeitnehmer*innen haben ein Recht auf eine Interessenvertretung, genauso wie sie ein Recht auf Urlaub haben. Dieses Recht ist nicht verhandelbar. Es schwächt potenziell alle Arbeitnehmer*innen, wenn Unternehmen Betriebsräte behindern und damit durchkommen. Das sollte niemandem egal sein. Wer als Manager:in auch nur den Eindruck erweckt, Arbeitnehmer*innen-Rechte zu verletzen, sollte um Entschuldigung bitten und sein Verhalten ändern.

Ob das Verhalten von Telus International in Bezug auf Haksöz juristisch einwandfrei ist, lässt sich noch nicht beurteilen. Hier argumentieren das Unternehmen und die Gewerkschaft gegenläufig. Ohne Zweifel sendet das Unternehmen aber ein fatales Signal. Einerseits an die Belegschaft, andererseits an die Öffentlichkeit. Es lautet: Wir wollen nicht, dass Arbeitnehmer*innen ihre Rechte ausüben können.

Betriebsräte machen Unternehmen besser

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Unternehmen mit der Gründung eines Betriebsrats umgehen können: eine geschickte und eine falsche. Wer es geschickt anstellt, lässt seine Angestellten einfach machen und legt damit den Grundstein für eine gute Zusammenarbeit. Jeder Störungsversuch vergiftet den Betriebsfrieden. Es wird Teile der Belegschaft geben, die einem das nie verziehen – und zwar zu Recht. Betriebsräte bringen nicht etwa Chaos und Willkür in ein Unternehmen, im Gegenteil. Ihre Arbeit folgt dem verblüffend Willkür-fernen Betriebsverfassungsgesetz.

Im besten Fall kann der Betriebsrat helfen, dass Angestellte sich gehört fühlen, weil sie auch gehört werden. Unternehmen können davon profitieren. Sie bekommen Unmut in der Belegschaft besser mit. Sie können der Belegschaft selbst unpopuläre Entscheidungen besser vermitteln, wenn der Betriebsrat im Rahmen seiner Rechte involviert war. Denn die Angestellten wissen dann: Hier hat sich jemand für unsere Interessen eingesetzt; mehr ließ sich leider nicht rausholen.

Wer es falsch anstellt, bekämpft einen Betriebsrat wie einen Eindringling. Es ist vor allem die radikale Konfrontation durch den Arbeitgeber, die eine Betriebsrats-Gründung zu einer schlimmen Situation macht. Dem Wahlvorstand den Zugang zur Firma zu verbieten – wie nun im Fall von Telus International geschehen – das erweckt den Eindruck radikaler Konfrontation. So etwas bringt unnötig Stress, Schweiß und schlaflose Nächte für alle Beteiligten.

Enorme Courage und Solidarität

Einen Betriebsrat zu gründen ist immer eine Belastung. Alle Augen im Unternehmen richten sich zunächst auf den Wahlvorstand. Früher war man einfach ein Angestellter, plötzlich steht man im Mittelpunkt. Der Autor dieses Kommentars spricht hier aus eigener Erfahrung und sollte an dieser Stelle offenlegen, selbst Verdi-Mitglied zu sein.

Wer eine Wahl im Wahlvorstand organisiert oder selbst für einen Betriebsrat kandidiert, der wird vermutlich viele Gedanken wälzen. Wird der Arbeitgeber mir künftig das Leben schwer machen? War’s das jetzt mit Beförderungen oder Gehaltserhöhungen? Kann ich noch Karriere machen? Ist es all das wert? Es zeugt von enormer Courage und Solidarität, wenn jemand die Initiative ergreift und sich für die Rechte von Kolleg*innen in einem Unternehmen einsetzt.

Die Maßnahmen von Telus International gegen den Wahlvorstand befeuern nun mit Karacho eine Art Streisand-Effekt. So nennt man es, wenn man versucht, etwas Unliebsames zu unterdrücken, und damit nur noch mehr negative Aufmerksamkeit erzeugt. Die Betriebsratswahl bei Telus International hätte eine Randnotiz bleiben können. Jetzt berichten selbst große Nachrichtenmedien wie die Tagesschau oder das Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). Denn eine mutmaßliche Behinderung von Betriebsratsgründungen hat Nachrichtenwert. Vor allem, wenn ein Wahlvorstand zuvor im Bundestag über seine Erfahrungen in der Branche berichtet hat.

Sogar aus dem Bundestag bekommt Telus International jetzt Gegenwind. „Dass die Stellungnahme in einer Ausschuss­sitzung des Deutschen Bundestages zu beruflichen Nachteilen führt, ist ungeheuerlich“, sagte die Vorsitzende des Digital­ausschusses, Tabea Rößner (Grüne) laut RND. „Wer Erkenntnis­gewinn und Beratungen des höchsten Verfassungs­organs Deutschlands behindert, missachtet die Demokratie“. Sie hat das Unternehmen in einem Schreiben aufgefordert, Stellung zu beziehen.

Diese Menschen arbeiten für uns alle

Kritik an Telus International kommt auch von der gemeinnützigen Organisation Superrr Lab aus Berlin. Verdi zitiert hierzu Geschäftsführerin Julia Kloiber: „Über Jahre wurde im Bereich der Content-Moderation eine Kultur der Angst und Geheimhaltung etabliert“. Der Fall von Cengiz Haksöz zeige: „Die Konzerne halten weiter an dieser Kultur fest und versuchen, Content-Moderator*innen einzuschüchtern und vom Gebrauch ihrer Rechte abzuhalten“. Um den öffentlichen Druck zu erhöhen, haben Verdi, Superrr Lab und Foxglove eine Petition gestartet, die sich an Telus International richtet.

Hier geht es nicht nur um ein Unternehmen, das sich bei der eigenen Betriebsratswahl das Leben unnötig schwer macht. So etwas passiert immer wieder. Auch darüber hinaus ist der Fall von besonderem öffentlichen Interesse. Denn Content-Moderator*innen schaffen nicht nur eine möglichst familienfreundliche Umgebung, damit Tech-Konzerne ihre Werbeanzeigen schalten können.

Sie schaffen zugleich Räume für digitale Öffentlichkeit, Austausch und Teilhabe. Manchmal sind diese Räume trotz Content-Moderation schwer auszuhalten, manchmal sind sie ganz wunderbar. Insofern arbeiten diese Menschen für uns alle. Das Schicksal der Beschäftigten von Telus International sollte uns deshalb auch alle angehen, sie haben unsere Solidarität verdient.

Die Wahl des Betriebsrats bei Telus International soll der Gewerkschaft zufolge im Juli stattfinden.

Update, 23. Juni, 16:30 Uhr: Wir haben das Statement von Meta ergänzt.

Update, 30. Juni, 13:50 Uhr: Wie die Gewerkschaft Verdi mitteilt, darf der betroffene Content-Moderator inzwischen wieder das Büro betreten. Arbeitgeber Telus International hat das per E-Mail bestätigt.

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12 Ergänzungen

  1. Der „Frontalangriff auf die Demokratie“ ist das erklaerte Ziel.

    Wie Peter Thiel so ehrlich sagte: „[meine] Freiheit und Demokratie sind nicht mehr kompatibel“. Seine Freiheit und Menschenrechte natuerlich auch nicht. Und der Mann bekommt Preise vom deutschen Buergertum.

  2. Behinderung der Betriebsratsarbeit ist eine Straftat.
    Aber im Gegensatz zum Leipziger Kessel hat man für solche Straftaten gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gerade keine Beamten frei…

  3. Ein Content-Moderator berichtet von den Arbeitsbedingungen vor einem Ausschuss des Deutschen Bundestags, und wird prompt daraufhin freigestellt. Das war sozusagen ein Realtime Anschauungsbeispiel für die breite Öffentlichkeit, wie Firmen mit Menschen umgehen, die am Rande des Mindestlohns arbeiten müssen.

    Sofort stellt sich die Frage nach dem Rechtsschutz für Zeugen, die in solchen Ausschüssen aussagen. Das sollte in einem guten Whistleblower-Gesetz verankert sein. Aussagende müssen so gestellt werden, dass sie keine finanziellen/arbeitsrechtliche Nachteile zu befürchten haben.

    Doch nun zum Digitalausschuss: Gibt es Reaktionen von den Mitgliedern des Ausschusses zu diesem Vorfall?

    1. Problem ist, das der Chef immer sagen kann, dass durch das Whistleblowing das Vertrauensverhältnis gestört ist.
      Da kann ein Gesetz 10mal sagen, das niemand Nachteile erfahren darf.
      Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist kann ein Gesetz das nicht wieder herstellen.

      1. Das Vertrauen, es werden schon alle Mitarbeiter trotz Missstaenden dicht halten, sollte gerade nicht da sein. Das ist der Sinn des Gesetzes. Eine Omerta ist nicht Sinne der Gesellschaft, auch wenn die Paten das anders sehen.

  4. Da ist der Firma Telus International ein außerordentlicher PR-Coup gelungen.
    Die gesamte Republik inklusive des Bundestags blickt auf Telus.
    Mark Zuckerberg dürfte neidisch werden.

  5. Da kann man nur hoffen, daß sich ein engagierter Staatsanwalt findet, der die Straftat „Behinderung der Betriebsratsarbeit“ verfolgt und ein Richter der ebenso gnadenlos wie bei Schwarzfahrern die Höchststrafe verhängt. Erst wenn der ertse Manager in den Knast geht, wird sich die Einstellung in den Chefetagen ändern. Die Arbeitsgerichte können leider nur die Folgen für die betroffenen lindern und den Unternehmen ganz leichte Nadelstiche zufügen. Wir Bürger können aber allesamt etwas tun, und zwar Mark Zuckerberg und seinen Kumpanen ide kalte Schulter zeigen und seinen Schund meiden wie die Pest.

    1. Zit.: „…genauso gnadenlos wie bei Schwarzfahrern“. Wäre der Gesetzgeber einfach endlich dazu in der Lage, Schwarzfahren als Ordnungsvergehen zu kategorisieren, die Gesetze anzupassen und nicht mit Strafverfahren wegen Erschleichung von Beförderungsentgelt weiterhin die Justiz verwaltungstechnisch zu über-/belasten, hätte ich jetzt nicht zu sagen, dass der Vergleich Ihrerseits kompletten Whataboutism darstellt.

  6. Gem. § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrates behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.
    Eine Wahlnichtigkeit liegt vor, sofern Mängel im Wahlverfahren vorliegen, welche jeglichen Anschein einer demokratischen Wahl vermissen lassen.
    Eine unzulässige Wahlbeeinflussung liegt z. B. vor…
    Bei der Gewährung von Nachteilen, wie Versetzung auf einen schlechteren Arbeitsplatz oder Androhung einer solchen Maßnahme
    Bei der Gewährung von Vorteilen wie Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Versetzungen auf einen bevorzugten Arbeitsplatz, Geschenke und Zuwendungen
    Bei der Sammlung von Stützunterschriften für eine Vorschlagsliste zu den Betriebsratswahlen durch einen leitenden Angestellten
    Gewährung der Einsichtnahme vom Wahlvorstand in die bereits mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste, da dies Wahlberechtigte dem unzulässigen Druck aussetzt, sich dafür rechtfertigen zu müssen, noch nicht gewählt zu haben (BAG vom 06.12.2000, Az.: 7 ABR 34/99)
    Hinweis des Arbeitgebers in einem Schreiben an alle Arbeitnehmer, dass bei Wahl einer Gewerkschaftsliste dem Unternehmen schwerer Schaden zugefügt werde
    Drohung des Arbeitgebers im Rahmen einer Einladung zur Mitarbeiterversammlung mit dem Wegfall liberaler Regelungen
    Finanzielle Unterstützung der Wahlpropaganda einer bestimmten Vorschlagsliste durch den Arbeitgeber oder auch die finanzielle Unterstützung einer bestimmten Vorschlagsliste durch den Arbeitgeber

  7. Dieses Manifest wurde in enger Zusammenarbeit mit Content-Moderator*innen auf dem Content Moderators Summit in Berlin am 9. und 10. März 2023 erstellt. Das Manifest fordert ein Ende der Ausbeutung im Bereich der Social-Media-Content-Moderation.

    Der Summit wurde von den Non-Profit-Organisationen Foxglove, SUPERRR Lab, Aspiration sowie der deutschen Gewerkschaft ver.di organisiert. Das Manifest wurde im Rahmen eines Fachgespräches im Ausschuss für Digitales zu den Arbeitsbedingungen von Content-Moderator*innen am 14. Juni veröffentlicht.

    https://superrr.net/2023/06/14/content-moderators-manifesto.html

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.