US-Milliardenklage gegen GoogleVon wegen privat

Der „Private Mode“ von Browsern ist längst nicht so privat, wie Google es vermittelt. Dem Tracking-Apparat des Unternehmens lässt sich so kaum entkommen, urteilt nun ein US-Gericht und macht den Weg frei für ein potenziell milliardenschweres Verfahren.

Browser Private Mode
Gegen das Online-Tracking im Hintergrund richtet der „Private Mode“ von Browsern nichts aus. – Vereinfachte Pixabay Lizenz Firmbee

Auf Google kommt eine millardenschwere US-Sammelklage zu. Mehrere Kläger:innen werfen dem Werbekonzern vor, selbst dann personenbezogene Daten zu sammeln und zu verwerten, wenn Nutzer:innen den sogenannten „Private Mode“ ihres Browsers verwenden. Dies verletze das Recht auf Privatsphäre, zudem führe Google Nutzer:innen bewusst in die Irre, heißt es in der Klageschrift. Google bestreitet die Vorwürfe.

Das Unternehmen verdient sein Geld in erster Linie mit dem Verkauf digitaler Werbeplätze im Internet. Um Werbeanzeigen besser zu platzieren, sammelt der Konzern in großem Stil Daten. Mit Hilfe von Tools wie Google Analytics oder Google Ad Manager, die viele Webseiten einbauen, lassen sich Nutzer:innen über zahlreiche Dienste hinweg tracken.

Dagegen hilt auch der Private Mode von Browsern nur bedingt. Zwar bleiben dabei etwa Cookies vergangener Browsing-Sessions außen vor, allerdings werden Daten der aktuellen Session, IP-Adressen, Geräteinformationen und andere Informationen übertragen. Mit diesen lassen sich weiterhin einzelne Nutzer:innen identifizieren, ihre Vorlieben und Gewohnheiten landen dann in Profilen, mit denen Google sein Geld verdient.

Nicht gut genug aufgeklärt

Eingereicht wurde die Klage bereits im Vorjahr, Google stellte jedoch einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Diesen hat letzte Woche eine Bundesrichterin im nördlichen Kalifornien abgewiesen und somit den Weg für das Hauptverfahren freigemacht, berichtet Heise. Sollte Google beziehungsweise die Konzernmutter Alphabet das Verfahren verlieren, könnte das Google fünf Milliarden US-Dollar oder mehr kosten.

Google macht unter anderem geltend, in seinen Datenschutzbestimmungen über die Sammelpraxis aufzuklären. Zudem mache der eigene Chrome-Browser beim Wechsel in den „Incognito Mode“ darauf aufmerksam, dass dieser Modus keinen vollständigen Schutz biete.

Aus Sicht der Richterin waren die Einwände nicht gut genug. Basierend auf der Darstellung Googles hätten sich die Kläger:innen darauf verlassen können, dass ihre Daten nicht bei Google landen würden, wenn sie im Private Mode unterwegs sind. Auch seien die Fälle nicht verjährt, beschied die Richterin dem Unternehmen in ihrem Urteil.

Google zunehmend unter Beschuss

Für seine aggressive Datensammelei und das Geschäftsmodell personalisierter Werbung steht Google seit jeher in der Kritik. Wirksamer gesetzlicher Schutz vor dieser Praxis, etwa mit einer starken ePrivacy-Verordnung auf EU-Ebene, lässt zwar weiterhin auf sich warten. Allerdings steigt seit Jahren der gesellschaftliche und politische Druck gegen diese Form der Überwachung und seine negativen Begleiterscheinungen.

Erst jüngst bildete sich etwa im EU-Parlament eine Anti-Tracking-Koalition, die auf eine starke Regulierung des Geschäftsmodells drängt. Die USA begegnen dem Problem bislang auf kartellrechtlicher Ebene. Gegen den Marktführer bei der Online-Werbung sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig, zudem könnten die Demokraten ihre Mehrheit im Kongress für gesetzliche Maßnahmen nutzen.

Reagierend auf das sich wandelnde Klima hat Google kürzlich angekündigt, in seinem Chrome-Browser künftig auf granulares Tracking mittels bestimmter Cookies zu verzichten. Stattdessen sollen die Daten von Nutzer:innen in sogenannte „Kohorten“ eingeteilt werden, was die Identifikation Einzelner erschweren soll. Datenschutzexperten bleiben jedoch skeptisch, zudem könnte der Schritt sogar die Marktmacht Googles weiter stärken. Dagegen dürften wohl weder potenzielle Imageschäden noch Milliardenstrafen helfen, sondern nur der gesetzliche Hebel.

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13 Ergänzungen

  1. Bei aller berechtigten Kritik an Google, aber das ist schon ein bisschen absurd. In Chrome steht dick und fett, dass sowohl Google als auch der Arbeitgeber und ISP durchaus noch sehen könn(t)en was man da macht. Lediglich in der Chronik tauchen die die besuchten Webseiten nicht auf und es werden weniger Cookies gespeichert. Verstehe nicht ganz wie man dann erwarten kann, dass man plötzlich anonym wäre.

    1. In Chrome ja, aber nicht notwendigerweise in anderen Browsern. Das werfen die Kläger:innen Google vor:

      Google has anticipated that consumers are understandably concerned that Google is tracking their personal information and browsing history. To assuage them, Google promises consumers that they can “browse the web privately” and stay in “control of what information [users] share with Google.” To prevent information from being shared with Google, Google recommends that its consumers need only launch a browser such as Google Chrome, Safari, Microsoft Edge, or Firefox in “private browsing mode.” Both statements are untrue.

      Im Urteil von letzter Woche schreibt die Richterin u.a., Teile davon habe ich im Artikel zitiert:

      One, the Incognito Splash Screen omits Google from the list of entities that can view a user’s activity in private browsing mode: “Your activity might still be visible to: Websites you visit[;] Your employer or school[;] Your internet service provider.” FAC ¶ 52. Although the Splash Screen states that websites may be able to see a user’s activity, the Splash Screen does not state that Google sees a user’s activity. Id. Based on the omission of Google from the list of entities that can see a user’s activity, a user might have reasonably concluded that Google would not see his or her activity. Moreover, the omission of Google from the list of entities “obscure[s] Google’s intent to engage in such interceptions.”

      Viele dürften wissen, dass der Private Mode nicht wirklich was bringt, aber noch lange nicht alle. Mal sehen, was das Hauptverfahren bringt.

      1. Vielen Dank für das Zitat, das ist in der Tat dann schon ein bisschen happiger. Google fällt ja auch nicht zum ersten Mal über schwammige Angaben

  2. Es ist hinlänglich bekannt und in allen Browsern so, dass der private Modus nicht vorm Tracking von irgendwelchen Websites schützt, die ihre Tracking-Libraries einbinden. Jetzt so zu tun, als wäre es Googles Sünde halte ich für ignorant oder für eine Geldabsauge-Masche. Umverteilung ist andererseits auch wieder gut, aber es wäre doch toll, wenn es nicht durch Bad-Faith-Unternehmungen geschehen würde.

    1. Naja, hier mal eine Analogie: wenn ich mein Gulasch „vegetarisch“ nenne, dann erwarten normale Leute, dass kein Fleisch drin ist. Jetzt zu argumentieren „Ach, kommt schon, Leute! Jeder weiss doch, dass Gulasch Fleisch enthält! Ihr habt es schließlich beim Schlachter gekauft!“ gilt dann nicht mehr unbedingt als Argument, wenn man doch Speckstreifen und Schinkenwuerfel darin finden kann.

    2. Diese Formulierung „Es ist hinlänglich bekannt“ ärgert mich immer sehr. Steckt dahinter doch die egozentrische Sicht „ich weiß es, also müssen es auch alle anderen wissen“. Tatsächlich haben aber nicht alle Menschen bei allen Themen völlig automatisch immer denselben Kenntnisstand.

    3. @Kim:
      1. „hinlänglich bekannt“? Hans und Franz von der Straße wissen das nicht. Die gehen davon aus, dass „privat“ „privat“ heißt.
      2. Ja, es IST Googles Sünde. Vom gesamten Tracking entfallen mindestens 80% auf Google (Alphabet) samt Töchtern wie doubleclick. Den Rest übernimmt inzwischen F.c.book samt Töchtern, und im Prozent-Bereich spionieren noch ein paar kleine Fische.
      3. „Geldabsauge-Masche“? Keineswegs. Geld ist die einzige Sprache, die US-Firmen verstehen. Über alles andere lachen die.

  3. Am Ende sollte niemand überrascht sein. Die Taktik ist immer die gleiche. Verbraucher und die Konkurrenz werden getäuscht. Wenn nötig, werden Deals mit den größeren Unternehmen eingefädelt (um den Frieden zu wahren).

    Wenn man sich Chrome und solche Vorwürfe anschaut, kann man sich fragen, warum Google jetzt von den Cookies wegkommen will.

    Die Begründung ist: Es geht um den Datenschutz.

    Die Tatsache ist: Man will die bestehende Regulierung noch über andere technische Mittel einseitig umgehen (ergo: vom offenen Standard zum Monopol), was dann gerichtlich geklärt werden muss (Jahre später, Schaden ist angerichtet).

    Die richtige Antwort auf so etwas sollte lauten: Micro-Targeting über persönliche Daten etc. sollte im Voraus für illegal erklärt werden.

    1. Es sollte nicht nur „illegal“ sein (gegen Bussgelder wird sowieso schon fast immer noch vor Gerichten geklagt), sondern es sollte strafbar sein. Wir haben es geschafft ein Gesetz gegen „Feindeslisten“ bzw. „Todeslisten“ von Nazis zu machen, dann kann man es auch als kriminell einstufen, wenn Megakonzerne über massenhaft gesammelte Daten umfassende Persönlichkeitsprofile zum Erwirtschaften von Profit bilden (was bei Google ja dank „Suchmaschine“ alles mögliche über politische und sexuelle Vorlieben, eventuelle Krankheiten, finananzielle Situation, etc enthalten kann!).

  4. Wann erhält der User endlich Geld für seine Daten, dann wären jegliche Diskussionen obsolet.

  5. Bisher habe ich nur im Radio von Netzpolitik.org gehört und bin jetzt für die lebhaften, sachkundigen und nicht mit Fachbegriffen vollgestopften Kommentaren dankbar. Gut auch, dass Gegenstimmen aufgeführt sind.

  6. Wenn jemand einen Browser im „Private Mode“ verwendet, so kann Google diese Intention sehr einfach am HTTP Request Header erkennen. Einige Browser (z.B. Safari) machen dies sogar eindeutig indem das „DNT“ (Do not track) Feld im Request Header auf 1 gesetzt ist. Komischerweise gehört gerade Google’s Chrome nicht zu letzterer Kategorie.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Do_Not_Track_(Software)

    Aus rechtlicher Sicht ist für mich die Sache klar: Google erkennt den Wunsch des Nutzers nicht getrackt zu werden, ignoriert aber diesen Wunsch bewusst. Dementsprechend verletzt Google aktiv das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.