KinderrechteDas Recht mit und über digitale Umgebungen zu lernen

Kinder haben Rechte, aber wie sehen diese Kinderrechte in einer digitalen Welt aus? Ein Allgemeine Bemerkung der Vereinten Nationen zeigt, wie sie in digitalen Umgebungen verwirklicht werden können. Unser Gastautor Torsten Krause erläutert, was dies für digitale Bildung bedeutet.

Ein Kind sitzt an einem Tablet und stützt den Kopf ab
Digitale Bildung ist mehr als alte Konzepte in virtueller Umgebung – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kelly Sikkema

Torsten Krause arbeitet als Politik- und Kinderrechtswissenschaftler in der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerk e. V., als Referent ist er für den Bereich Medienpolitik zuständig.

Die Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 sichert Kindern das Recht auf Medienzugang zu. Das soll gewährleisten, dass Kinder Zugriff auf vielfältige nationale wie internationale Informationen und Materialien haben, welche das kindliche Wohlergehen befördern. Auch werden die Vertragsstaaten aufgefordert, Massenmedien dabei zu unterstützen, kindgerechte Angebote zu unterbreiten und weltweit miteinander zu kooperieren. Ebenso soll die Verbreitung von Kinderbüchern gefördert und der Schutz der Kinder bei all dem berücksichtigt werden.

Digitale Umgebungen hatten die Verfasserinnen und Verfasser des Dokumentes damals nicht im Blick. Zwar existierte das Internet bereits, aber es war weder einer breiten Allgemeinheit zugänglich, noch verfügte es über die heute bekannte Vielzahl und Vielfalt an Möglichkeiten sich zu informieren, miteinander zu kommunizieren oder kulturelle Angebote zu nutzen. Auch waren die Potenziale des Internets sowie digitaler Umgebungen für viele noch nicht vorstellbar. Dies hat sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich geändert und seit geraumer Zeit zeichnete sich ab, dass die digitale Welt nicht nur das Recht auf Medienzugang, sondern alle Kinderrechte berührt. Das Wissen um sowie der Zugang zu digitalen Technologien und dem Internet sind entscheidend für das Aufwachsen und die Teilhabe von Kindern.

Deshalb erläutern die Vereinten Nationen mit der 25. Allgemeinen Bemerkung des Ausschusses für die Rechte des Kindes umfassend, wie Kinderrechte in digitalen Umgebungen respektiert, geschützt und verwirklicht werden können. Das Internet, mobile Technologien und digitale Netzwerke, Inhalte, Dienste sowie Anwendungen, virtuelle und erweiterte Realitäten sowie künstliche Intelligenz und mehr werden in den Blick genommen, um zu klären, wie Kinderrechte durch diese befördert oder beeinträchtigt werden können.

Alle Kinder brauchen Zugang zur digitalen Welt

Es bestehen große Unterschiede darin, wie Kinder den digitalen Raum nutzen und seine Möglichkeiten wahrnehmen können. Die Ausschussmitglieder sind besorgt, dass eine misslingende digitale Inklusion zu einer weiteren Vertiefung dieser bestehenden Ungleichheiten führen wird und heben ebenso hervor, dass neben den Chancen und Potenzialen für Kinder und ihre Rechte ebenfalls Risiken und Gefährdungen bestehen – auch dann, wenn Kinder nicht selbst im Internet aktiv sind.

Anhand der Rolle, die der UN-Ausschuss dem Bildungssystem zuschreibt, wird deutlich, wie diesen Befürchtungen entgegengetreten und den genannten Risiken begegnet werden kann. So sollen die Vertragsstaaten allen Kindern gleichermaßen Zugang zur digitalen Welt eröffnen, in dem sie etwa kostenlose und sichere Internetzugänge an öffentlichen Orten bereitstellen, die von Kindern regelmäßig genutzt werden.

Ein solcher Ort ist unbestritten die Schule. So sind Bund und Länder aufgefordert, weiter in deren technologische Infrastruktur zu investieren, vor allem in ausreichend Endgeräte sowie in leistungsfähige Internet-Verbindungen. Ebenso wichtig sind jedoch auch die Kompetenzen der Lehrkräfte, mit digitalen Bildungstechnologien umzugehen sowie die Instandhaltung der Technik, um das Potenzial digitaler Lernumgebungen für eine hochwertige Bildung der Kinder nutzen zu können. Daneben soll in die Entwicklung, Bekanntmachung und Anwendung vielfältiger und pädagogisch wertvoller digitaler Bildungsmaterialien investiert werden.

Digitaler Unterricht ist mehr als bekannte Konzepte in den virtuellen Raum zu übertragen

Digitale Bildungstechnologien ermöglichen die Teilhabe am Unterricht auch für diejenigen Kinder, die nicht vor Ort in der Schule sein können. Damit das Lernen im digitalen Distanzunterricht auch gelingt, sehen die Vereinten Nationen die Vertragsstaaten in der Verantwortung, Schulen personell wie technisch derart auszustatten, dass sie Eltern auf die Beschulung ihrer Kinder im Home-Schooling vorbereiten und ihnen Unterstützung bei der Anwendung von digitalen Lernumgebungen geben können.

Ziel eines digitalen Unterrichts ist aber nicht allein die Übertragung vorhandener Inhalte und Konzepte in virtuelle Umgebungen. Damit Kinder diese eigenständig und sicher nutzen können, soll die Vermittlung digitaler Kompetenzen in die Lehrpläne aufgenommen werden.

So können junge Menschen lernen, mit verschiedenen digitalen Werkzeugen und Ressourcen umzugehen, das Internet für die Zusammenarbeit mit anderen zu nutzen, eigene Inhalte zu erstellen und sich aktiv in unsere Gesellschaft einzubringen. Teil dieser Medienkompetenzbildung muss auch sein, Inhalte kritisch zu reflektieren, digitale Möglichkeiten für die Realisierung der eigenen Rechte zu nutzen sowie entsprechende Unterstützungssysteme kennenzulernen.

Kinder brauchen sowohl ein Bewusstsein für Risiken, welche durch potenziell schädliche Inhalte, Kontakte und Verhaltensweisen hervorgerufen werden können, als auch für entsprechende Bewältigungsstrategien, damit Verletzungen minimiert und ihre eigene Resilienz gestärkt werden können. Ebenso sollen Kinder hinsichtlich der Funktionsweisen digitaler Umgebungen aufgeklärt werden, um beispielsweise Verständnis für die automatisierte Verarbeitung persönlicher Daten entwickeln zu können.

Bund und Länder sollten den Handlungsbedarf schnell umsetzen

Durch den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht müssen die Rechte der Kinder gestärkt und dürfen nicht verletzt werden. So sollen entsprechende Richtlinien zum Schutz der Daten sowie der Privatsphäre der Kinder erarbeitet und umgesetzt werden.

Bei der Veröffentlichung der Allgemeinen Bemerkung im März 2021 sprachen sowohl die Mitglieder des UN-Kinderrechtsausschusses selbst als auch Forschende und Vertretende der Zivilgesellschaft vom bahnbrechenden, gar revolutionären Charakter der Regelungen. Internationale und europäische Institutionen haben in den vergangenen Wochen die grundlegende Bedeutung des Dokumentes für ihre Arbeit erkannt und anerkannt, obwohl die Allgemeine Bemerkung nicht völkerrechtlich bindend ist. Sie gibt Hinweise und Anleitungen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Diese hat die Bundesrepublik Deutschland 1992 ratifiziert und sich damit verpflichtet, alle Rechte des Kindes zu realisieren. Allein für den Bildungsbereich wird Handlungsbedarf an vielen Stellen aufgezeigt, der von Bund und Ländern zügig umgesetzt werden sollte.

Es hilft dabei nicht, wegzuschauen oder auf ein Ende der Pandemie zu hoffen. Denn die Verpflichtungen werden ebenso wie das Recht mit und über digitale Umgebungen zu lernen bestehen bleiben.

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Eine Ergänzung

  1. Digitale Kinderrechte bedeutet auch:

    Das Eltern diese digitalen (Selbstbestimmungs-) Rechte nicht einfach mit einer Einverständniserklärung ausschalten können. In Fragen der Selbstbestimmung und des Datenschutzes stoßen hier elterliche Rechte klar an ihre Grenzen. Auch Eltern dürfen nicht einfach erlauben, zustimmen oder etwas zulassen!

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