Digitale TeilhabeGeplante Internet-Flatrate für Schüler:innen verfehlt womöglich das Ziel

Bund und Länder wollen allen Schüler:innen einen Zugang zum Internet ermöglichen. Der Zeitplan ist ehrgeizig, das Vorgehen der Bildungsministerin fragwürdig. Ein Tarif der Telekom könnte die anvisierten Ziele zunichte machen.

Schülerinnen am Laptop
Bald sollen alle Schüler:innen an einem eigenen Laptop oder Tablet online lernen können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com John Schnobrich

Fremdwörter nachschlagen, Projekte vorbereiten oder Fotosynthese auf Youtube erklären lassen: Schule ohne Internet funktioniert praktisch nicht mehr. Aber nicht alle haben Zugang dazu: Bildung per Mausklick ist in Deutschland nicht nur vom Breitbandausbau, sondern auch stark vom Einkommen abhängig. Zwar hatten im letzten Jahr laut Statistischem Bundesamt 99,4 Prozent der Haushalte mit Kind(ern) unter 18 Jahren und einem Nettoeinkommen unter 2000 Euro einen Internetanschluss. In fast 20 Prozent dieser Haushalte besitzen Familien keinen Laptop und in fast der Hälfte kein Tablet.

An Computern mangelte es nur in gut zwei Prozent der Haushalte mit schwachen Einkommensverhältnissen. Über den Zustand der Geräte und die Qualität der Netzanbindung sagt die Statistik indes nichts aus, hier liegen aber oft die Probleme. Um Videos zu streamen, Lernmaterial herunterzuladen oder Präsentationen zu erstellen, brauchen Schüler:innen moderne Endgeräte und stabiles Internet. Viele Schüler:innen brauchen hier Hilfen, das hat das durch die Corona-Pandemie erzwungene Homeschooling offengelegt.

Mitte Mai stockte das Bildungsministerium deshalb den Digitalpakt Schule bereits mit 500 Millionen Euro auf, um Laptops für bedürftige Schüler:innen zu kaufen. Der Bund legte Ende August nochmal 500 Millionen Euro oben drauf, um Endgeräte für Lehrkräfte zu finanzieren. Die greifen für die digitale Lehre bislang meist auf ihre privaten Laptops zurück.

Und die Hilfen sollen noch weiter gehen: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek plant kostenlose Internet-Flatrates für bedürftige Schüler:innen. Diese sollen – so das ehrgeizige Ziel – zum Ende der Sommerferien in Baden-Württemberg nächste Woche in allen Bundesländern angeboten werden. Was sinnvoll klingt, sorgte bislang jedoch vor allem für Verwirrung.

Bildungsministerin gibt Telekom und Vodafone einen Vorsprung

Die Deutsche Telekom preschte bereits vor zwei Wochen mit ihrem Angebot einer „Bildungs-Flatrate“ vor. Das Unternehmen bietet Schulen und Schulträgern Verträge mit unbegrenztem Datenvolumen für 10 Euro pro Monat für ausgewählte Bildungsinhalte an. „Unsere SIM-Karten sollen mit den geförderten Endgeräten aus dem Digitalpakt zum Einsatz kommen“, schreibt die Telekom in ihrem Blog. Schüler:innen könnten mit diesem Zugang allerdings nur auf „Bildungsinhalte“ zugreifen, die die Schulen beziehungsweise Schulträger zuvor bestimmen sollen.

Das Angebot der Telekom war jedoch nicht Ergebnis einer offiziellen Ausschreibung durch das Bildungsministerium. Die Bildungsministerin hatte zuvor die Telekom und Vodafone kontaktiert, um entsprechende Angebote einzuholen. Das bestätigte das Ministerium gegenüber netzpolitik.org: „Begleitend zum ‚Sofortprogramm‘ zur Laptop-Ausstattung im Digitalpakt Schule wurde vereinbart, dass Bildungsministerin Karliczek Telekom-Unternehmen um Unterstützung bittet. Sie hat die Vorstandsvorsitzenden von Telekom und Vodafone dazu angeschrieben.“

Die Telekom habe das Ministerium auch vorab über ihr Angebot der sogenannten Bildungs-Flatrate informiert. Vodafone habe „einen Einsteigertarif in ähnlicher Größenordnung“, an dem sich das Unternehmen orientiere. Vodafone gibt gegenüber netzpolitik.org lediglich an, an passenden Angeboten zu arbeiten.

Warum Telefónica/O2 als drittgrößter Netzbetreiber in Deutschland nicht direkt angefragt wurde, konnte ein Sprecher des Ministeriums im Gespräch mit netzpolitik.org zunächst nicht begründen. Laut einem Sprecher von O2 habe das Ministerium ihm gegenüber den Grund angegeben, dass das Unternehmen kein Angebot in passender Größenordnung in seinem Portfolio führe. In der kommenden Woche sollen demnach Gespräche mit allen großen Mobilfunkbetreibern stattfinden.

Was sind die Kriterien für Bildungsinhalte?

Offenbar hat die Telekom mit ihrem Angebot die Gelegenheit genutzt, sich früh in Position zu bringen. Denn letztendlich entscheiden die Länder beziehungsweise Kommunen, ob und welchen Anbieter sie wählen. Dass Ministerin Karliczek der Telekom und Vodafone durch ihre inoffizielle Anfrage diesen Vorsprung einräumt, ist zumindest fragwürdig.

Aber auch das Angebot des Unternehmens an sich lässt viele Fragen offen. Ob die Flatrate nur auf den aus dem Digitalpakt finanzierten Endgeräten zu Verfügung gestellt wird, oder auch darüber hinaus, dazu machten die Telekom und das Bildungsministerium widersprüchliche Angaben. Die Telekom will die Flatrate auf den Endgeräten anbieten, das Ministerium spricht von einem Mobilfunk-Tarif für Schulen, den diese selbst bezahlen.

Zudem ist nicht entschieden, nach welchen Maßstäben die „Bildungsinhalte“ definiert werden, auf die Schüler:innen mit dem Telekom-Tarif zugreifen könnten. Solche Einschränkungen könnten die Ungleichheit bei Bildungschancen verschärfen und den Weg in eine „digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft“ ebnen, befürchtet die ehemalige EU-Abgeordnete Julia Reda.

Dass der Tarif nur eingeschränkten Internet-Zugang bietet, war jedoch offenbar nicht expliziter Wunsch der Bundesbildungsministerin. „Die konkrete Ausgestaltung der Angebote obliegt den Anbietern“, so das Bundesministerium. Zwar überlässt die Telekom die Entscheidung über die Inhalte den Schulträgern. Diese dürfte jedoch vielen schwerfallen. Die anderen Anbieter könnten hier nachbessern und ihre Angebote offener gestalten. Denn auf Plattformen wie Youtube sind zwar viel Unterhaltung, aber auch sinnvolle Bildungsformate zu finden. Die Schulträger müssten entscheiden, ob sie für hilfreiche Inhalte das Risiko eingehen wollen, dass Schüler:innen sich beim Lernen ablenken.

Ahnungslosigkeit in den Bundesländern

„Die Länder haben die Möglichkeit, ihre eigenen Landesangebote für digitale Medien sowie Inhalte von besonders relevanten Anbietern bereit zu stellen“, teilt das Bundesbildungsministerium mit. „Freie und kommunale Schulträger können zusätzlich eigene Medien einbeziehen.“ Die Inhalte würden „die Vielfalt des Bildungsföderalismus“ widerspiegeln. Wer nach welchen Kriterien entscheiden könnte, welche Seiten „relevant“ und damit zugelassen sind, das wissen die Länder bislang nicht.

Wir haben alle 16 Bundesländer gefragt. Elf haben sich zurückgemeldet. Die Antworten sind größtenteils schwammig. Die Kultusministerien verwiesen auf laufende Gespräche zwischen Bund, Ländern und Netzanbietern. Details zu Angeboten und Ausgestaltung seien ihnen noch nicht bekannt. Während Brandenburg Interesse an weiteren Gesprächen signalisiert hat, wissen Thüringen und Baden-Württemberg noch nicht, ob sie das Angebot einer Flatrate für Schüler:innen wahrnehmen.

In Baden-Württemberg befürchtet man „nicht unerhebliche strukturelle Kosten“. Aktuell sei zudem „unklar, auf welcher Ebene (Schule, Klasse, Schulträger, Land) Zugriffsregelungen vorgenommen werden sollen oder können“, teilt das dortige Kultusministerium mit. Plattformen wie Youtube und Twitter seien bei Schüler:innen und Lehrkräften gefragt, stellten aber auch Inhalte zur Verfügung, „die altersbeschränkt und für Kinder nicht geeignet sind.“

Telekom-Angebot gefährdet Netzneutralität

Das Vorhaben von Ministerin Karliczek könnte auch gegen Gesetze verstoßen. Darauf weist auch Julia Reda hin. Würde die Telekom nur den Zugang zu einzelnen Websites erlauben, würde sie damit gegen die Netzneutralität verstoßen. Das Prinzip der Netzneutralität sieht vor, dass Netzbetreibende alle Inhalte gleich behandeln und den Zugang dazu sicherstellen müssen.

Auch wenn die Schulträger die Telekom anweisen würden, welche Seiten sie zulassen darf und welche nicht, würde das gegen die EU-Richtlinien zur Netzneutralität verstoßen. Anbieter dürfen den Datenverkehr nicht ohne Gesetzesgrundlage überwachen.

Würden Inhalte auf den Laptops und Tablets der Schüler:innen gefiltert, wären laut Julia Reda sogenannte Allowlists notwendig. Damit hätten Schüler:innen nur sehr begrenzten Zugriff auf Online-Inhalte, was auch ihre Medienkompetenz einschränken könnte. Und auch das Ziel, allen Schüler:innen den Zugang zum Internet zu ermöglichen, könnte die Bildungsministerin verfehlen. Nämlich dann, wenn Inhalte-Filter auf den aus dem Digitalpakt finanzierten Endgeräten installiert würden, die für viele Schüler:innen das einzige internetfähige Gerät sind. Dann könnten sie auch zu Hause nicht frei im Internet surfen.

Was die Schüler:innen brauchen, sind Laptops und ordentliche Mobilfunktarife, bezahlt vom Staat. Geld ist genug da, es ist nur falsch verteilt. Immerhin ist das Bildungsministerium jetzt offenbar mit allen Beteiligten im Gespräch. Seinen Zeitplan wird es aber kaum einhalten können.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

7 Ergänzungen

    1. „weg mit der Störerhaftung“?

      Das offene/geteilteWLAN liegt nicht im Interesse der Telcos. Denen sind die 10 Euro mtl. lieber als die Null, die sie bekämen, wenn einfach jeder bei jeden mitsurfen dürfte. (DIe AGBs verbieten den Wiederverkauf/Weitergabe an Dritte eh.)
      Die Telco-Loby sorgt seit Jahren dafür das alle Versuche die Störermithaftung abzubauen em, „mißlungen“ „wurden“.

      Dazu noch das Problem mit den Commons:
      Wenn man eh kostenlos beim Nachbarn mitsurfen kann, warum sollte man selbst einen Anschluß bezahlen? Wenn das alle so machen, em, ja…wo surft man dann noch mit?
      Auf den „offenen“ Vodaphone-Hotsspots?
      Wie käme Freifunk noch auf brauchbare Bandbreite, wenn alles
      nur noch per Funk gemacht werden müsste?

  1. In welchen Geräten sollen diese Schul-Filternet-SIM-Karten überhaupt betrieben werden?

    In den oben erwähnten Geräten für bedürftige Schüler und Lehrer?

    M.W. kauft gerade jeder Schulträger irgend etwas von dem Geld, da nur die wenigsten ein Konzept oder eine IT-Abteilung haben, die ein Konzept aufstellen und die Geräte betreuen kann. Vermutlich wird es in der Mehrzahl der Fälle auf Ipads hinauslaufen und das Schul-Filternet müsste dann alle notwendigen Apple-Dienste einschließen.

  2. „Die Schulträger müssten entscheiden, ob sie für hilfreiche Inhalte das Risiko eingehen wollen, dass Schüler:innen sich beim Lernen ablenken.“

    Genau das ist doch eine Aufgabe der „Schulen am Netz“:
    Medienkompetenz bei bringen?
    Sich nicht einlullen/fangen lassen „Nur noch ein Video“

    Wenn ich mein Kind immer mit dem SUV zu Schule fahre, ist die Gefahr groß, das es, wenn ich mal nicht kann, unter einem Wagen landet, weil es das „Selbständig sein“ nie lernen durfte

  3. .„Unsere SIM-Karten sollen mit den geförderten Endgeräten aus dem Digitalpakt zum Einsatz kommen“, schreibt die Telekom “
    “ In der kommenden Woche sollen demnach Gespräche mit allen großen Mobilfunkbetreibern stattfinden.“

    Das soll also nur da gehen, wo es ausreichend dicke Mobilfunk-Verbindungen gibt?
    Also nur in den großen Städten und an den Autobahnen?
    Nur mit 1Mbit/s (o2 hatte ja mal einen solchen Tarif 1Mbit/ flat) oder bekommen die Kids Zeitfenster zugewiesen in denen sie für ihre Hausaufgaben surfen dürfen ohne das Netz zu plätten? Das ist doch ein „shared medium“?
    Und wo Papi/Mami/Omi/Opi sich die die 200Mbit/s Glasfaser leisten kann, darf Kind
    die Video in Full-8K und ohne frustende Wartepause sehen?

  4. Wenn man mal die Medienkompetenz von Schülern und Lehrern vergleicht, frage ich mich wer da wenn was beibringen soll.
    Warum ist den nicht möglich jeden bedürftigen Schüler einen Laptop oder Tablet zur Verfügung gestellt wird, von den Fördermitteln könnte man da einige kaufen und noch was übrig haben um auch mal die Schulen auf einen Stand zu bringen der dem 21. Jahrhundert würdig ist.
    Das es möglich haben uns schon einige andere Länder gezeigt

  5. Klar drüber Reden,aber Faktisch keine Umsetzung.Die SuS die nicht in die Schule gehen dürfen(Corona bedinkt),sollen einen Laptop/ I Patt „ausgeliehen bekommen,habe aber zu hause Kein (oder eingeschränktes)Internetverbindung,was hilft den dan der Laptop/I Patt,wenn dieses das dann „zur verfügung“haben?
    Auch das „Freiwillige“ versichung für die I Patt/Laptop ist ein witz.Eine Hausratversichung sagt,Eigenbeteidigung von 250.-€.Wenn ich schon kein geld für ein solches Gerät habe,soll ich von den nicht vorhanden geld einen ersatzt beschaffen?Die Kids sollen eigenverantwortlich handeln,aber dies Unterschreiben nicht den Ausleihvertrag,sondern die Eltern.Schlussendlich wird es auf die Eltern abgeschoben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.