Wochenrückblick KW32Konzerne, Staat und Strafen in der großen weiten Online-Welt

Individualisierte Werbung gerät in die Schlagzeilen, Berliner Richter:innen zeigen sich bei Überwachungsanträgen von der großzügigen Seite und die Polizei weiß unter Umständen, wo ihr letzte Woche Mittagessen wart. Die Themen der Woche im Überblick.

Eine Biene sitzt auf einer gelben Blume.
Fleißig wie die Bienchen war die Redaktion auch wieder in dieser Woche. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Dmitry Grigoriev

Unsere Zahlen aus dem Juni sind da. Im Transparenzbericht gibt es neben der größten Einzelspende einer Person in der Geschichte von netzpolitik.org sowie vielen Daten und Informationen zur finanziellen Verwendung der Gelder auch lesenswerte Gedanken von unserer Geschäftsführung Stefanie Talaska zur Arbeitswelt bei uns und ganz allgemein.

Wie immer folgen im Wochenbericht gleich eine ganze Reihe Artikel. Wovon unsere Leser:innen im Normalfall nichts mitbekommen, sind all die Geschichten, die scheitern. Denn: Wenn alles schief geht, die Thesen nicht untermauert werden können, die Recherche nichts ergibt, dann gibt es auch keinen Artikel, der in einem illustren Wochenrückblick unter einem niedlichen Tierfoto auftauchen könnte. Ingo Dachwitz, Daniel Laufer und Anna Biselli haben einen Off-The-Record-Podcast aufgenommen zu genau diesem Thema: „Ausflug auf den Recherche-Friedhof“.

Targeted Advertising unter Beobachtung

Google ist auf dem Weg in alle unsere Lebensbereiche. Das befürchtet auch die EU-Kommission und prüft, ob Google das Unternehmen Fitbit, einen Hersteller von Fitness-Trackern, übernehmen darf. Die EU sieht einen Wettbewerbsvorteil für den Datenkonzern bei Online-Werbung, der nie wieder aufzuholen ist, wenn Google jetzt auch noch Gesundheitsdaten zum individualisierten Zuschnitt seiner Werbung verwenden kann.

Für zielgerichtete Werbung verarbeitete der US-Konzern Twitter unerlaubterweise Telefonnummern und Mailadressen. Eigentlich sollten diese nur für die 2-Faktor-Authentifizierung erhoben werden – sagte Twitter gegenüber den Nutzer:innen. Stattdessen kamen die Nummern über Jahre für Werbung zum Einsatz. Twitter muss nun mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Und das, als hätte das Unternehmen nicht schon mit genug negativen Schlagzeilen zu kämpfen, nachdem Mitte Juli zahlreiche Konten von Prominenten gehackt wurden. Immerhin scheint die Aufklärung recht schnell zu gelingen. Diese Woche nahmen die Behörden einen 17-Jährigen fest, der gemeinsam mit zwei weiteren Männern für den Hack verantwortlich sein soll.

Ob das „Targeted advertising“ der großen Konzerne überhaupt eine Zukunft hat, ist ungewiss. Viele Arten des Trackings von Nutzer:innen sind in ihrer jetzigen Form illegal. Dem Rechnung tragen möchte nun ein Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums. Er soll das Geschäftsmodell erhalten, dass in der Vergangenheit immer wieder auf Kriegsfuß mit der DSGVO stand. Es bleibt fraglich, ob die neuen Regelungen den EU-Vorgaben entsprechen.

Große weite Onlinewelt

Doch soziale Netzwerke machen nicht nur Geschäfte mit unseren Daten, sie sind oft auch wichtiges Kommunikationsmittel bei Protesten. So auch in Chile, wo Demonstrierende seit einem Jahr gegen die neoliberale Organisation des Staates antreten, wie Sabine Mehlem in ihrem Gastbetrag schreibt.

Welche Bedrohung soziale Netzwerke für autoritäre Staaten sein können, zeigt sich auch an den restriktiven Gesetzen, die in solchen Staaten erlassen werden, um die Bürger:innen online an die Leine zu nehmen. Ein Gastbeitrag von Jillian York und Svea Windwehr zeigt, wie das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Karriere in der Türkei machte und dort die Internet-Freiheit gezielt einschränken könnte.

Fragen über Fragen

Um die Bürger:innen in Deutschland besser auf die Herausforderungen vorzubereiten, die in „diesem Internet“ und bei „dieser Digitalisierung“ auf sie zukommen, startete Dorothee Bär, Staatsministerin für Digitalisierung, in der vergangenen Woche die „Bundeszentrale für digitale Aufklärung“. Es bleibt aber unklar, was da genau an den Start ging. Die Antworten aus dem Büro der Staatsministerin werfen eigentlich nur noch mehr Fragen auf.

Fragen aufwerfen – das tut auch die Berliner Statistik zur Telefonüberwachung, die sich Andre Meister angeschaut hat. Seit zwölf Jahren wurde kein einziger Überwachungsantrag der Polizei mehr von einem Richter abgelehnt. Wer unter der rot-rot-grünen Regierung auf striktere Datenschutzregeln gehofft hatte, wurde enttäuscht. Auch eine liberalere Drogenpolitik ist nicht in Sicht: Rund ein Viertel der Anträge bezog sich auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Hört bald nicht mehr die Berliner Polizei euer Telefon ab, sondern Europol? Vermutlich nicht, aber die Befugnisse der EU-Polizeiagentur sollen trotzdem deutlich ausgebaut werden. Im Dezember wird ein Vorschlag erwartet, mit dem Europol bei grenzüberschreitenden Straftaten selbst ermitteln und fahnden dürfte, berichtet Matthias Monroy Bislang koordinierte die Behörde nur die Polizeiarbeit der Mitgliedsstaaten.

Corona-Listen für Drogenermittlungen: Nein. Doch. Ooh.

Wenn man Telefone abhören darf, ist es doch bestimmt auch gerechtfertigt, dafür die Corona-Kontaktlisten der Restaurants und Gaststätten einzusammeln. Findet zumindest die bayerische Staatsregierung und verteidigt damit das Vorgehen der Polizei. Diese greift aber eben nicht nur bei Tötungsdelikten auf die Listen zu, sondern auch für Ermittlungen bei Drogen-Delikten.

Das sei aber gar nicht die Schuld der Polizei, stellt Markus Reuter in seinem Kommentar fest. Diese müsse die Listen nutzen, solange es ihnen nicht explizit verboten werde. Die Bundesregierung sei am Zug und müsse ein einheitliches Gesetz schaffen, damit die Menschen nicht aus fehlendem Vertrauen Fantasie-Daten in die Listen eintragen.

Genau das halten die Regierungsparteien aber nicht für notwendig. Während die Opposition ein Begleitgesetz fordert, um eine effektivere Bekämpfung der Pandemie zu gewährleisten, sehen die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD keinen Handlungsbedarf. Beide Parteien halten eine Auswertung der Listen zwar nur im Ausnahmefall für gerechtfertigt, lassen bei ihren Statements aber die polizeiliche Praxis außer acht, dass die Listen bei allen möglichen Straftaten eingesammelt werden.

Wer die Netzpolitik sonst noch so im Auge behält

Unter Verzicht auf eine weitere hanebüchene Überleitung kommen wir nun zum Aktivismus. Bereits Mitte Juli berichteten wir über das rätselhafte Bundesamt für Krisenschutz und Wirtschaftshilfe. Seit dieser Woche ist klar, wer hinter der ganzen Aktion steckt. Das Peng-Kollektiv konnte mit Chefetagen einiger großer Unternehmen über den Kapitalismus und das Ende des Wachstums reden. Was die so zu diesen Themen zu sagen hatten, zeigen die Aktionskünstler in einem Video.

Im Juli kommt auch immer die Zeit der Transparenzberichte aller sozialen Netzwerke, die unter das NetzDG fallen. Facebook, YouTube, Tiktok und Twitter veröffentlichten, wie oft Nutzer:innen Beiträge wegen welcher Straftatbestände gemeldet haben und wie viele Inhalte die Plattformen löschten. Charlotte Pekel hat für netzpolitik.org mit Anna-Lena von Hodenberg von HateAid  über die Wirksamkeit des NetzDG gesprochen.

Open-Hardware-Aktivist Martin Häuer erklärt im netzpolitik.org-Interview mit Leonhard Dobusch wie es zur offiziellen DIN-Norm für offene Hardware kam. Nicht der Quellcode eines Programms ist hier offen zugänglich, sondern der Bauplan eines technischen Geräts. Und auch die Norm an sich ist der erste Standard, der selbst open-source ist und somit frei zugänglich für jedermann.

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.