WettbewerbsrechtEU-Kommission prüft Googles Fitbit-Übernahme

Die EU-Kommission prüft eine mögliche Übernahme von Fitbit durch Google. Der Konzern könnte sich mit den Daten aus Fitness-Trackern und Smartwatches einen Wettbewerbsvorteil bei Online-Werbung verschaffen, der von Konkurrenten fast nicht mehr einzuholen wäre. Kritiker:innen befürchten noch mehr.

Eine Fitbit-Smartwatch zeigt das Google-Logo.
Verschafft sich Google mit der Übernahme von Fitbit bald Zugriff auf unsere Handgelenke? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Morning Brew

Im November 2019 verkündete der US-Konzern Google, das Unternehmen Fitbit übernehmen zu wollen. Fitbit ist ein US-amerikanischer Hersteller von Fitness-Trackern und Smartwatches. Mit der Übernahme bekäme Google Zugriff auf die Gesundheitsdaten von Millionen von Menschen, die der Konzern dann für personalisierte Werbung verwenden könnte.

Die EU-Kommission gab jetzt bekannt, die geplante Übernahme eingehend zu prüfen. Die Kommission befürchtet, „dass die Marktposition von Google auf den Märkten für Online-Werbung weiter gefestigt würde, da die riesige Datenmenge, über die Google bereits verfügt und die es zur Personalisierung der von ihm platzierten und angezeigten Werbeanzeigen nutzen könnte, durch die geplante Übernahme noch weiter wachsen würde“.

Mit dem Datenschatz, der Google im Zuge der Übernahme zur Verfügung stehen würde, wäre es Konkurrenten fast unmöglich, Werbekund:innen einen ähnlichen Service wie Google zur Verfügung zu stellen. Werbeanzeigen könnten passend zum Gesundheitszustand und den Lebensgewohnheiten der Google-Nutzer:innen ausgespielt werden. In der Fitbit-App können Nutzer:innen beispielsweise ihren täglichen Schritte und ihre Schlaf- und Essgewohnheiten festhalten. Die Fitness-Tracker erheben Daten wie den Puls, die Atmung oder den Kalorienverbrauch. Mit persönlich zugeschnittener Werbung macht Google schon jetzt einen Großteil seines Gewinns.

Auswirkungen auf den Gesundheitssektor befürchtet

Google würde bei einer Fusion nicht nur Zugriff auf die Daten selbst erhalten, sondern auch auf die Technologie, mit der der Konzern in Zukunft selbst Daten erheben könnte. Aufgrund der Bedenken der EU-Kommission hatte Google zugesichert, die neu gewonnenen Daten getrennt in einem sogenannten Datensilo zu speichern und nicht für Werbezwecke zu verwenden. Dieses Versprechen reichte aber nicht aus, um die Befürchtungen der Kommission zu zerstreuen, da es nicht alle Daten betreffe, die Google durch die Fusion erhalten würde.

Kritiker:innen wollen verhindern, dass die sensiblen Gesundheitsdaten in die Hände des US-Konzerns fallen. Sie befürchten nicht nur, dass Google alleine den Werbemarkt beherrscht, sondern warnen auch vor den Auswirkungen auf den Gesundheitssektor. Fitbit habe in der Vergangenheit bereits mit Krankenversicherungen zusammengearbeitet, die dann auf Basis der Daten von Kund:innen mit ungesünderem Lebensstil höhere Beiträge verlangen könnten. Die Menschenrechtsorganisation Privacy International befürchtet, dass Google mit der Fitbit-Übernahme auf lange Sicht Sozialleistungen beeinflussen könnte.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager rechnet damit, dass immer mehr Menschen in der EU in den nächsten Jahren Wearables tragen werden und damit auch die Menge an Gesundheitsdaten weiter wachsen wird. Diese Daten erlaubten tiefe Einblicke in das Leben und den Gesundheitszustand der Nutzer:innen, so die EU-Kommissarin. Es müsse sichergestellt werden, dass Google sich mit der Übernahme nicht jetzt schon einen Großteil dieser anfallenden Daten sichere. Die Kommission wird bis spätestens 9. Dezember 2020 entscheiden, ob die Übernahme mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

1 Ergänzungen

  1. Einst entschied man sich den Terms&Trades eines putzigen Startups zuzustimmen, dessen Datenschutzerklärung mit Wattebäuschchen werfenden Kätzchen hinterlegt war. Immerhin es war ja nicht die böse Daten-Krake Google, der ja niemand dem Vernehmen nach niemand mehr seine Daten anvertrauen würde. Huhuhu, meine Gesundheitsdaten sind vor Google sicher, what a feeling!

    Nun freuen sich vierfarbige Datenkraken so sehr darüber, dass andere in Bereichen erfolgreicher sind, als sie selbst, bis zu dem Tag an dem die Krake zubeißt, und sich die fremde Datensammlung genüsslich einverleibt.

    Was kann man als gutgläubiger Kunde tun, damit die wohlwollend anvertrauten Daten seines Watte-werfenden Unternehmens des ultimativen Vertrauens letztlich nicht doch bei der globalen, steuerhinterziehenden, monopolistischen Super-Krake landen?

    Es bedarf der besonderen Mühe, wie immer, wenn es um das Braten von Extrawürsten geht. AGBs lassen sich prächtig ergänzen, wenn man es schafft, der anderen Seite (dem Anbieter) einen Zusatz unterzujubeln, dem nicht widersprochen wird. Sinngemäß etwa so:

    Wird das Unternehmen verkauft oder stellt es seine Tätigkeit ein, erlischt auch dieses Kundenkonto. Das Unternehmen sichert die vollständige Löschung persönlicher und erhobener Daten unwiderruflich zu und verpflichtet sich bei Nichtbeachtung eine Vertragsstrafe von 0,1 Prozent der Umsätze der letzten zwölf Monate zu zahlen. Diese Verpflichtung geht auf jeden Rechtsnachfolger über.

    Sollte ein übereifriger Sachbearbeiter diesen AGB-Trojaner bemerkt haben und bittet um Verständnis dafür, dass man die nicht akzeptieren kann, dann, ja dann hat man es schriftlich, wie das Unternehmen seine eigene Zukunft einschätzt. Wer dann immer noch Kunde sein will, dem kann auch ein nicht existierender Gott nicht mehr helfen.

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