RechtsterrorismusWas Untersuchungsausschüsse gegen rechten Terror bringen

Nach der Mord- und Anschlagsserie des NSU konnten parlamentarische Untersuchungsausschüsse ohne jeden Zweifel belegen, wie sehr Polizeien und Geheimdienste „auf dem rechten Auge blind“ waren und fast ausschließlich gegen die Betroffenen ermittelten. Aber genügen im Falle der aktuellen rechten Terrornetzwerke solche Ausschüsse? Was zu fordern ist, schreibt Gastautorin Caro Keller.

Die Papierberge bei der Übergabe des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses in Thüringen, 2019. CC-BY-NC 2.0 Thüringer Landtag

Dieser Beitrag ist von Caro Keller, die sich bei NSU-Watch engagiert. NSU-Watch ist ein bundesweites antifaschistisches Bündnis, das seit 2012 die Aufarbeitung des NSU-Komplexes und von rechtem Terror kritisch begleitet. Dazu gehört auch der Podcast NSU-Watch: Aufklären & Einmischen.


Nahezu täglich werden neue rechte Vernetzungen in Behörden aufgedeckt – sei es in Form von rassistischen und extrem rechten Chatgruppen, weil Polizist*innen offensichtlich als Datenquellen für Morddrohungen gegen politische Gegner*innen fungieren oder weil aktive und ehemalige Behördenmitarbeiter Teil rechtsterroraffiner oder offen rechtsterroristischer Gruppen sind. Doch ernstzunehmende Bemühungen, diesen Netzwerken grundsätzlich entgegenzutreten oder sie komplett aufzuklären, gibt es von den Ermittlungsbehörden und von Seiten der zuständigen Innenministerien bislang nicht. Auch eine ernsthafte juristische Aufarbeitung lässt auf sich warten.

Für eine strukturierte Aufarbeitung könnten parlamentarische Untersuchungsausschüsse sorgen. Diese wurden auch schon zum NSU-Komplex aktiv, dreizehn dieser Gremien gab es bislang auf Bundes- und Länderebene. Genug Erfahrung also um zu zeigen, ob und wie diese parlamentarische Aufklärung ein sinnvolles Instrument sein kann, um rechte Vernetzungen aufzuklären und zu verhindern.

Die Beschäftigung mit rechtem Terror ist zwangsläufig eine Beschäftigung mit dem Handeln und der Verantwortung von Behörden. Aufgabe von Polizeien und anderen in diesem Bereich tätigen Behörden sollte zumindest sein, Menschen davor zu schützen, in ihren Läden, Gotteshäusern oder auf ihrer Terrasse ermordet zu werden. Und wenn das doch passiert, für Aufklärung zu sorgen. Wir wissen aber, dass sie der Aufgabe, rechten Terror zu verhindern und ihn aufzuklären, nicht nachkommen. Warum das so ist, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber wie diese Unterlassung im Falle des NSU-Komplexes konkret funktioniert hat, können wir dank der mühevollen Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen heute gut umreißen, auch wenn hier längst nicht alle Fragen beantwortet werden konnten.

Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes

Insbesondere die Untersuchungsausschüsse im Bundestag, in Thüringen und in Sachsen zeigten die behördliche Verantwortung im NSU-Komplex auf. Um ein paar Beispiele zu nennen: Als der NSU und sein Umfeld in Thüringen politisch sozialisiert wurden, war die Neonazi-Szene von V-Leuten durchsetzt – also von Neonazis, die meist vom Verfassungsschutz für Informationsweitergabe angeworben und bezahlt werden. Deutlich wurde das beispielsweise anhand von Szene-Treffen, bei denen drei von fünf Teilnehmenden Informationen an die Behörden weitergaben, während die Polizei draußen die Autokennzeichen notierte.

Erinnert sei auch daran, dass V-Leute kontinuierlich neonazistische Materialien, wie Neonazi-Fanzines, in denen rechtsterroristische Konzepte wie Zellenbildung und „Führerloser Widerstand“ diskutiert wurden, an die Behörden weitergaben. Die Untersuchungsausschüsse konnten zeigen: Der oft genutzte Spruch, Behörden seien „auf dem rechten Auge blind“, ist insofern nicht haltbar. Die Behörden konnten vielmehr alle entscheidenden Informationen sammeln, mit denen sie den NSU hätten stoppen können.

Aber während die thüringische Polizei hin und wieder strafverfolgend eingreifen wollte, wurde die Szene von Seiten des Verfassungsschutzes genau davor bewahrt. Die Untersuchungsausschüsse arbeiteten heraus, dass den Behörden der Schutz ihrer Quellen über allem steht. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Neonazi-Fanzines, die von V-Leuten herausgebracht wurden, vor dem Erscheinen von Verfassungsschutzmitarbeitern auf strafrechtlich relevante Inhalte geprüft wurden, damit die Quelle nicht gefährdet wird. So geschehen beim Fanzine „Sonnenbanner“, das Michael See, alias V-Mann Tarif des Bundesamtes für Verfassungsschutz, herausgab. Neonazis, die Informationen weitergaben, wurden immer wieder vor Hausdurchsuchungen gewarnt und konnten so rechtzeitig problematisches Material aus ihren Wohnungen räumen.

Ermittlungen gegen die Betroffenen

Der Tag, an dem Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Richtung Chemnitz verschwinden konnten, wurde sogar fast minutengenau rekonstruiert. Ein leitender Ermittler auf einer Microsoft-Office-Weiterbildung, ein fehlender Haftbefehl, vor allem aber ein Verfassungsschutz, der nicht alle Informationen weitergab, spielten am 26. Januar 1998 eine große Rolle dabei, dass die drei während einer laufenden Durchsuchung, bei der auch Sprengstoff gefunden wurde, einfach wegfahren konnten.

Wirklich weg waren sie danach aus Sicht der Behörden eigentlich nicht – auch dies wissen wir heute. Die Telefonate mit Unterstützer*innen wurden teilweise abgehört, V-Leute meldeten, dass die drei in Chemnitz untergekommen waren, sich bewaffneten und Überfälle begingen. Der Untersuchungsausschuss Sachsen konnte zudem zeigen, dass die Unterstützungsstruktur des NSU in Chemnitz umfänglich observiert wurde. Allein: Festgenommen wurde der NSU nicht. Warum nicht, das konnte bislang nicht abschließend geklärt werden. Trotz der vielen nun bekannten und in den Abschlussberichten der Untersuchungsausschüsse aufgeschriebenen Details hängen heute noch viele Fäden in der Luft und warten darauf, zu Antworten verbunden zu werden.

Bezüglich der Mord- und Anschlagsserie des NSU trifft der Satz „auf dem rechten Auge blind“ jedoch durchaus zu. Die Untersuchungsausschüsse konnten ohne jeden Zweifel belegen, dass vor dem November 2011 fast ausschließlich gegen die Betroffenen ermittelt wurde und dass diese Ermittlungen von rassistischen Vorannahmen getragen waren. Für Ermittlungen zu einem rechten Motiv hätten dagegen die konkreten „Personenhinweise“ und „Anfasser“ gefehlt, werden Ermittler*innen bis heute nicht müde, im Zeug*innenstand von Untersuchungsausschüssen zu betonen.

Im gemeinsamen Abschlussbericht des ersten Bundestags-Untersuchungsausschusses (pdf) wird dennoch nicht von dem institutionellen Rassismus gesprochen, den die Abgeordneten zuvor in der Ausschussarbeit herausgearbeitet hatten. Dabei war mehr als deutlich geworden, wie sehr die Angehörigen und Betroffenen unter den Ermittlungen zu leiden hatten, wie ihr Leben nach den Morden durch die von der Polizei verbreiteten rassistischen Gerüchte ein weiteres Mal zerstört wurde. Zerstört von Beamten, die heute behaupten, nur ihren Job gemacht zu haben, und für die diese Handlungen bis heute keine Konsequenzen haben.

Aufklärung ohne Konsequenzen

Und damit zu einer anderen Seite der Arbeit von Untersuchungsausschüssen: Die Arbeit der Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex zeigt, wenn man sie ernst nimmt, dass die Strukturen von Ermittlungsbehörden verändert werden müssten. Einige Polizeibeamt*innen müssten ihre Posten verlieren, ihre Behörden müssten grundsätzlich neu aufgestellt werden, um rechten Terror und rechten Ideologien innerhalb und außerhalb etwas entgegensetzen zu können. Der Verfassungsschutz müsste abgeschafft werden, nähme man die Ergebnisse der Ausschüsse ernst.

Doch es blieb beim „müssten“. Stattdessen wurden noch nicht einmal die offensichtlichen Lügen von Behördenmitarbeiter*innen geahndet, obwohl vor den Ausschüssen die gleiche Wahrheitspflicht gilt wie vor Gericht. Die von den Ausschüssen erarbeiteten Veränderungsvorschläge wurden nur teilweise umgesetzt. Und so lautet die bisherige Bilanz: Trotz all der erreichten Aufklärung fehlen tiefgreifende Konsequenzen in den Behörden bis heute.

Teile der Gesellschaft aber haben sich das erarbeitete Wissen angeeignet. Viele Initiativen, darunter NSU-Watch, ziehen große Teile ihrer Analysen des NSU-Komplexes aus den Erkenntnissen der Untersuchungsausschüsse. Institutioneller Rassismus, aber auch ganz konkrete persönliche Verantwortlichkeiten können so seit Jahren benannt werden, und auch die Forderung nach der Abschaffung des Verfassungsschutzes findet hier ihre sachliche Grundlage. Die Nebenklage im NSU-Prozess konnte gegen alle Widerstände mit diesem Wissen für Aufklärung im Prozess sorgen, und auch die Angehörigen können hier einige Antworten finden, die ihnen die Behörden eigentlich vorenthalten wollten und die ihnen das Gericht in München verweigerte.

Arbeit mit Voraussetzungen

Klar ist aber auch, dass ein Untersuchungsausschuss allein noch keine Aufklärung bringt, denn die Arbeit – zumindest in den NSU-Untersuchungsausschüssen – ist für die Abgeordneten sehr voraussetzungsreich. Dies beginnt schon beim persönlichen Engagement. Allzu oft wurde und wird für Beobachter*innen deutlich, dass nicht alle Abgeordneten bereit sind, sich ins Thema einzuarbeiten, Akten zu lesen oder auch nur mehr als eine Frage pro Sitzung zu stellen. Aufklärung funktioniert aber nur, wenn Abgeordnete oder ihre Mitarbeiter*innen beim Lesen der Akten auch einordnen können, was sie vor sich sehen.

Im Fall des NSU-Komplexes und allgemein beim Thema rechter Terror und rechte Netzwerke braucht es auf der einen Seite insbesondere Wissen rund um Akteur*innen, Funktionsweise und Ideologie der rechten Szene. Auf der anderen Seite ist ein Verständnis von gesellschaftlichem und institutionellem Rassismus unabdingbar. Ohne diesen Hintergrund können wichtige Details zwischen den Aktendeckeln vergessen werden, die richtigen Fragen werden nicht gestellt. Oft gingen die Erfolge in der mühseligen Ermittlungsarbeit der letzten Jahre letztlich auf das Konto engagierter Einzelpersonen in den Ausschüssen.

Unsere Gastautorin Caro Keller.

Trotzdem reißen die Forderungen nach einem ersten NSU-Untersuchungsausschuss in Hamburg oder nach weiteren Untersuchungsausschüssen in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nicht ab. Aus der Erfahrung mit dem NSU-Untersuchungsausschüssen fordern wir aber inzwischen nicht einfach nur den nächsten Ausschuss. Wir fordern gut arbeitende, informierte Ausschüsse mit Einsicht in alle relevanten Akten.

Die Aufklärung des NSU-Komplexes und von rechten Netzwerken sowie der staatlichen Mitverantwortung muss parlamentarisch weitergeführt werden. Neue Untersuchungsausschüsse hätten auch zum jetzigen Zeitpunkt viele Vorteile. Vorarbeit wurde bereits von anderen Untersuchungsausschüssen, vom NSU-Prozess, der dortigen Nebenklage und durch antifaschistische und journalistische Recherchen geleistet.

Bekannt sind auch die Fallstricke der Arbeit in Untersuchungsausschüssen, beispielsweise lügende, verschweigende oder verharmlosende Verfassungsschutzmitarbeiter*innen und Neonazis, die Blockaden bei der Aktenlieferung, die Schwärzungen in den Akten, die in den Parlamenten ankommen. In diesem Themenfeld müsste nicht noch einmal ganz von vorne angefangen werden. Und diese Erfahrung wäre mit Sicherheit auch ein großer Vorteil bei der – unbedingt notwendigen – parlamentarischen Aufklärung rechter Netzwerke in Behörden.

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5 Ergänzungen

  1. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Strukturen und Straftaten des Rechtsterrors geheim gehalten werden, zumal diese Strukturen offensichtlich weiterbestehen.
    Ohne Die Linke hätte die Öffentlichkeit nie erfahren, dass der sogenannte NSU-Geheimbericht (des Landes Hessen) überhaupt existiert. Neben diesen – ursprünglich für 120 Jahre gesperrten – Akten hat es Hunderte weitere geheime und weitgehend geschwärzten Akten im NSU-Ausschuss sowie zuvor gelöschte Akten des Geheimdienstes gegeben.
    Im Juli dieses Jahres sagte der hessische Linken-Politiker Hermann Schaus (MdL) hierzu: „(…) Ich habe wenig Erwartungen in diesen Innenminister (Anm.: Peter Beuth), der zudem bisher immer sämtliche kritische Nachfragen kleingeredet hat! Die Erfahrung aus dem hessischen NSU-Untersuchungsausschuss zeigt, dass insbesondere seitens der CDU bzw. des CDU-geführten Innenministeriums gemauert und Akten in einem Umfang geschwärzt oder gar nicht freigegeben wurden, dass man nur den Kopf schütteln kann. (…)“

  2. Dass Polizisten in diesen Tagen durch Chats einschlägiger Art auffällig werden, ist den Kommunikationsmitteln unserer Tage geschuldet. Derlei Gesinnungen und Äusserungen waren aber auch schon früher mindestens geduldet. Während gesprochenes Wort sich in Schall und Rauch auflöst, ist heute dank Technologie einiges beweisbar.

    Auch während der Fahndung nach dem mörderischen NSU-Trio und nachfolgender Ermittlungsarbeit gab es „Staatsdiener“ mit „stramm rechter“ Einstellung. Darf man davon ausgehen, dass die alle ihre Arbeit professionell abgearbeitet haben?

    Verschwundene Akten, Asservate und Hinweise. Überdehnte Ermessensspielräume.
    Seltsame und unerwartete Wendungen. Disziplinarverfahren gab es, und Beschwichtigungen zum Zweck der Beruhigung.

    Erkenntnisse zu vorsätzlichem Fehlverhalten durfte es nicht geben, niemals und nirgends. Heute fragt niemand mehr danach, wie der eine oder andere Chat-Buddy damals gearbeitet hat. Selbst dann nicht, wenn er in Heilbronn vor Gericht steht.

  3. Dank an alle Antifaschist:innen, die nicht locker lassen, Einschüchterung und Hass ertragen und sich in Gefahr begeben!

  4. Michael Buback hat jetzt in einem angenehm nüchternen Interview über die Zusammenhänge der Ermordung seines Vaters durch die RAF und die Verstrickung von Geheimdiensten mit der RAF (Verena Becker ..) Parallelen der Nicht-Aufklärung des Mordes an seinem Vater mit der Nicht-Aufklärung der NSU-Verbrechen gezogen.

    Der Moderator wird einige Leute abschrecken. Es lohnt sich aber, über seinen Schatten zu springen und die Fakten aus dem Interview mitzunehmen:

    „Im Gespräch: Michael Buback (“Der General muss weg!”: Siegfried Buback, die RAF und der Staat)“, https://www.youtube.com/watch?v=uLzk2bzbz7M

    1. Tatsächlich ist der Moderator abschreckend. Ich stimme aber zu, dass sich das Interview lohnt. Buback sagt das allerdings wirklich nicht zum ersten Mal.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.