Die Bundesregierung plant, die Steuer-ID als einheitliche Personenkennzahl zu nutzen. Der Entwurf des Innenministeriums für das Registermodernisierungsgesetz soll noch diese Woche vom Kabinett beschlossen werden. Gegen die Einführung dieser Personenkennziffer in Deutschland mehren sich die kritischen Stimmen. Ein neues Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages [PDF] hält dies für problematisch.
Mit dem Gesetz würde es technisch möglich, mehr als 50 unterschiedliche staatliche Datenbanken und Register miteinander zu verknüpfen. Wer diese Daten zusammenführt, erhält ein sehr genaues Bild über die Lebensumstände eines Menschen.
In der Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes heißt es, dass die vorgeschlagene Ausweitung der Nutzung der Steuer-ID als allgemeines oder bereichsübergreifendes Personenkennzeichen „erhebliche Schwierigkeiten“ berge. Für eine umfassende Abwägung der Verfassungskonformität fehle aufgrund des straffen Zeitplans der Bundesregierung die Zeit. Es sei jedoch mindestens als offen anzusehen, ob der Zweck und die geplanten Schutzmaßnahmen ausreichen, um die hohe Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs zu rechtfertigen.
Nutzung durch Privatwirtschaft möglich
Das Gutachten moniert unter anderem, dass nicht ausdrücklich durch eine Regelung ausgeschlossen werden soll, dass die Identifikationsnummer zum Abruf von Informationen aus Registern genutzt wird, die über die eigentlich vorgesehen Basis-Daten hinausgehen.
Das Gutachten sieht in Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung eine weitere Gefahr:
Da die Zweckbindung der Verarbeitung der Identifikationsnummer zudem nicht ausschließlich auf die Identifikation von Personen gegenüber der Verwaltung beschränkt ist, ist die Verarbeitung zu anderen Zwecken bis hin zur Nutzung der Steuer-ID in der Privatwirtschaft rechtlich nicht eindeutig ausgeschlossen.
Da mit der Personenkennziffer künftig auch der letzte Behördenkontakt einer Person gespeichert werden soll, sieht der wissenschaftliche Dienst zudem die Gefahr eines „Tracings“ von Bürger:innen, also der Nachverfolgung ihres Verhaltens.
Schon bei der Einführung der Steuer ID im Jahr 2009 hatte es Kritik gegeben, dass diese später als einheitliche Personenkennziffer genutzt werden könnte. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht – entgegen damaliger Beteuerungen – genau dies jetzt vor. Bürgerrechtler hatten dies schon im Vorfeld kritisiert, auch die Konferenz aller Datenschutzbehörden hält den Vorschlag für verfassungswidrig. Die Innenministerkonferenz hatte am letzten Freitag für das Vorhaben einen Big Brother Award verliehen bekommen.
Karlsruhe gegen Personenkennzahl
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrmals gegen eine solche identifizierende individuelle Nummer ausgesprochen – unter anderem im Volkszählungsurteil von 1983, welches das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung begründete. Die Sorge des Gerichts: Anhand einer zentralen Nummer könnte der Staat sehr einfach Daten zusammenführen und Profile über seine Bürger:innen erstellen.
Dieses Rechtsverständnis ist auch der deutschen Geschichte geschuldet: Die Nationalsozialisten ermordeten Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten in Registern und Verzeichnissen erfassten Gruppen. Das Missbrauchspotenzial staatlicher Datenbanken zeigt sich aber auch heute, wenn Polizist:innen Informationen aus dienstlichen Datenbanken abgreifen, um damit Nachbarn oder Prominente zu durchleuchten oder gar rassistische Drohbriefe wie jene des NSU 2.0 zu versenden.
Klar ist: Je einfacher die Daten von Bürger:innen abgefragt und zusammengeführt werden können, desto größer ist das Risiko und der Schaden eines Missbrauchs.
Alternatives Modell aus Österreich
Aus Perspektive der Grundrechte sind die Pläne der Bundesregierung nicht nachvollziehbar, denn ein datenschutzfreundlicheres Modell liegt auf dem Tisch. In Österreich gibt es seit Jahren so genannte bereichsspezifische Personenkennziffern, die im Gegensatz zu den deutschen Plänen jeweils immer nur eine Behörde nutzen kann. Ein solches Modell verhindert technisch den Missbrauch und erschwert die Zusammenführung der Daten.
Das Modell aus dem Nachbarland könnte die verfassungsmäßigen Bedenken mindestens lindern, wenn nicht gar ausräumen. Dem Bundesinnenministerium ist diese Alternative seit Jahren bekannt. Doch dort hält man den Schutz der Grundrechte für zu teuer und zu komplex. Es brauche doppelt so lange, dieses System einzuführen, heißt es im Gesetzentwurf.
