DSGVO ausgesetztOberste EU-Datenschützerin besorgt über Ungarn

Die ungarische Regierung hat in der Pandemie angekündigt, Teile der Datenschutzgrundverordnung auszusetzen. Andrea Jelinek, die Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, fordert Antworten.

Andrea Jelinek
Andrea Jelinek – Alle Rechte vorbehalten European Union, 2018

Der Europäischen Datenschutzausschuss verlangt Antworten von der ungarischen Regierung wegen deren Ankündigung, in der Corona-Pandemie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) teilweise auszusetzen. Die Vorsitzende des Gremiums aller EU-Datenschutzbehörden, die Österreicherin Andrea Jelinek, ist „persönlich sehr besorgt“ wegen des Schrittes der ungarischen Regierung, sagte sie heute bei der Vorstellung des Jahresberichtes des Ausschusses.

Die ungarische Regierung hat in der Pandemie das Parlament ausgehebelt und regiert gestützt auf Notfalldekrete. Anfang Mai verkündete die Regierung von Premierminister Viktor Orban die Aussetzung der Rechte auf Zugang zu und Löschung persönlicher Daten. Der Start neuer Verfahren wegen Datenschutzverletzungen müsse bis zum Ende des Ausnahmezustands warten.

Die EU-Kommission reagierte verhalten auf die Ankündigung. Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová sagte im EU-Parlament, ihre Behörde beobachte die Lage.

Die Vorsitzende des Datenschutzausschusses betonte heute, ihr Gremium verfolge die Entwicklungen und erhoffe von Ungarn weitere Antworten. Kein anderes EU-Land hat wegen der Pandemie den Datenschutz auf diese Art eingeschränkt.

Jelinek: Vielen Behörden fehlt Personal

Jelinek wiederholte unterdessen ihre frühere Kritik an der schwachen personellen und finanziellen Ausstattung vieler Datenschutzbehörden. Seit Wirksamwerden der DSGVO im Mai 2018 seien zwar die Ressourcen der meisten Behörden aufgestockt worden, es gebe allerdings leider noch Ausnahmen.

Dem Jahresbericht des Ausschuss ist zu entnehmen, dass fünf nationale Behörden von 2018 auf 2019 kein zusätzliches Personal erhielten. Dabei handelt es sich um Italien, Tschechien, Estland, Kroatien und Griechenland, schrieb eine Pressesprecherin des Ausschusses auf Anfrage an netzpolitik.org. Behörden in drei weiteren Ländern – Belgien, Litauen und Lettland – haben sogar weniger Ressourcen als zuvor. Der Bericht soll im Laufe des Tages auf der Website des Datenschutzausschusses veröffentlicht werden.

7 Ergänzungen

  1. Wenn den ungarischen Regierenden das Aussetzen von Rechten so gut gefällt, dann sollten sie auch einen Gefallen daran finden, wenn die Stimmrechte Ungarns in der EU ausgesetzt werden. Sollte das die Ungarn glücklich machen, dann könnte man ja auch mal die EU-Mitgliedschaft Ungarns ganz aussetzten.

    Die EU wäre gut beraten, wenn sie die Auszahlung von EU-Fördergeldern davon abhängig machen würde, dass EU-Recht in den Ländern vollständig umgesetzt wird, das Fördermittel bezieht. Die Entgegennahme von EU-Geldern ist das einzige, was Ungarn in der EU hält und nicht wenig davon fließt direkt in die Taschen von Orbans Familien-Clan.

    Abgesehen von Problemen findet man wenig Beitrage, mit denen Ungarn die EU beglückt hat.

    1. Haben die Ungarn eventuell auch so etwas wie unser Sozialgesetzbuch V, dass die persönlichen Daten besser und seit langer Zeit schützt?

  2. Wie ist die Sachlage in Deutschland? Kann ich der Weitergabe meiner Daten entspr. DSGVO an das Gesundheitsamt widersprechen? Vermutlich nicht!
    Wie ist die Lage in anderen Ländern bzgl. Notfallverordnungen z. B. in Italien, Spanien, Frankreich? Befindet sich Frankreich nach den Terror-Anschlägen eigentlich immer noch im Ausnahmezustand?
    Die Diskussion sollte also nicht nur Ungarn betreffen, sondern die EU-Mitgliedsländern allgemein. Alle Länder haben aufgrund der Pandemie ihren Datenschutz eingeschränkt.

    1. Hans,
      es ist eine Sache, wenn die EU-Staaten die sog. Öffnungsklauseln der DSGVO nutzen, um sie durch eigene Gesetze bzw. Verordnungen zu ergängen. Wie z.B. in Deutschland das BDSG.
      Die DSGVO lässt allerdings in den allermeisten Fällen nur eine „Verschärfung“ (im Sinne einer „Verbesserung für Verbraucher“) zu. Die Staaten dürfen die Öffnungsklauseln nicht nutzen, um die DSGVO zu schwächen.
      Unter Artikel 6 finden sich zudem einige Punkte, die es z.B. möglichen machen, dass die Polizei Deinen Führerschein sehen darf und dass Du Angaben zu Deiner Person machen musst. Genauso darf ein Gesundheitsamt Deine Daten verarbeiten. Platt gesagt: zur Ausübung öffentlicher Gewalt und zu Deinem oder dem Schutz anderer Personen dürfen bzw. müssen Deine Daten verarbeitet werden.

      Eine andere Sache ist es dagegen, wenn EU-Staaten bzw. deren Führrrrrer entscheiden, dass sie keinen Bock auf DSGVO haben oder die DSGVO anders interpretieren wollen. Österreich hat das am Anfang versucht, als man dort erklärte, man wolle keine Bußgelder bzw. Strafen wegen Datenschutzverstöße verhängen. Prompt kam u.a. der Rüffel aus Brüssel. Denn die DSGVO sieht entsprechend angemessene (und für manche recht drakonische) Strafen explizit vor.

      Genau so wird es sich mit Ungarn verhalten: ein „Aussetzen“ der DSGVO ist von der EU und den Mitgliedstaaten nicht vorgesehen. Die DSGVO ist eine Verordnung, die nach dem Trilog zwischen EU-Rat, Kommission und EU-Parlament von allen EU-Staaten akzeptiert und sofort Wirkung entfaltet hat. D.h. die einzelnen Staaten mussten keine extra Gesetze erlassen – die DSGVO wurde zum Gesetz, was alle anderen Gesetze verdrängt (bis auf die mit den Öffnungsklauseln). Ungarn hat dem auch zugestimmt. In EU-Rat, in der Kommission und im EU-Parlament.

      Wenn Ungarn jetzt argumentieren würde, dass man wohl ausgiebig Gebrauch von Artikel 6, Abs. 1 Buchst. d und e machen wolle, dann wäre es weniger verwerflich als einfach mal „Scheiss auf die DSGVO“ rauszuhauen.

      Auch die Ungarn haben in langen Entscheidungsfindungsprozessen – und vor allem bindend – der DSGVO zugestimmt. Die DSGVO basiert auch auf der EU-Menschenrechts-Charta. Da mag ein jeder selbst urteilen, wie man das zu finden hat, wenn sich große Führer dazu ermächtigt sehen, die DSGVO für ihr Land abschaffen zu wollen.

      Persönlich würde ich Orban empfehlen, dass er die EU verlassen kann, wenn sie ihm nicht passt. Er kann sich von den Engländern beraten lassen. Dann kann er sich allerdings Milliarden Fördergelder von der Backe putzen und wird sich wohl dem großen Bruder im Osten zuwenden müssen. Ich weiss nicht, ob seine Wählerschaft es so toll finden wird, wenn Ungarn wieder „Ostblockland“ wird.

      1. Frank,
        deine Ausführungen spiegeln genau das wider, was ich in meinem Beitrag versucht habe, auszudrücken.
        Es wird auf Grund und mit Begründung der Pandemie der Datenschutz „ausgesetzt“. Ob dies durch Klauseln wie im deutschen BDSG oder durch Notfalldekrete einer Regierung geschieht, ist hierbei nicht entscheidend.
        Jeder Mitgliedsstaat der EU hat die DSGVO akzeptiert und mit lokalen Ergänzungen ratifiziert. In Deutschland beruft man sich auf das Gemeinwohl entsprechend BDSG, in Ungarn fehlt eine solche Klausel, da die Regierung vom Volk in Notfällen ermächtigt ist, entsprechende Verordnungen zu erlassen. So hat jeder Staat seine eigene „Hintertür“.

  3. Hallo „Laus im Pelz“ ich bin da vollkommen mit dir einer Meinung das man die Ungarn erstmal auf Eis legt! Wenn die Demokratie wieder umgesetzt wird in Ungarn dann kann man wieder prüfen ob die Beitrittsvoraussetzungen gegeben sind!Es kann auch nicht sein das mit deutschen Steuergeldern eine Regierung unterstützt wird die keine Ahnung von rechtsstaatlichkeit kennt!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.