„Mit der digitalen Einreiseanmeldung beenden wir endlich die Zettelwirtschaft im Reiseverkehr“, kündigt Bundesinnenminister Horst Seehofer Mitte Oktober an. Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, soll dann nicht mehr eine Aussteigekarte auf Papier ausfüllen, die aufwändig gescannt und an die Gesundheitsämter übermittelt werden muss. Die Anmeldung soll im Browser funktionieren, die Informationen direkt digital dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung stehen, sodass es die vorgeschriebene Quarantäne überprüfen kann.
Starten soll das neue Verfahren an diesem Sonntag, doch bis dahin ist nach unseren Recherchen noch einiges zu tun. Wer heute die Seite einreiseanmeldung.de besucht, bekommt noch eine Fehlermeldung. Auch in den etwa 380 deutschen Gesundheitsämtern ist offenbar noch nicht alles startklar.
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) werden alle Gesundheitsämter ab dem 8. November Zugriff auf die erhobenen Daten haben. Technisch sei das System bereits seit dem 15. Oktober betriebsbereit, teilt uns das Bundesinnenministerium mit. Entwickelt wurde es von der Bundesdruckerei für das Robert-Koch-Institut. Die Beratungsfirma Accenture unterstütze das Projekt mit dem Erfahrungswissen aus „prototypischen Vorentwicklungen“, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Technische und rechtliche Voraussetzungen
„Den Gesundheitsämtern werden verschiedene Anbindungsoptionen ermöglicht, die die heterogene IT-Ausstattung der Gesundheitsämter berücksichtigten“, so ein Sprecher der Behörde. Sie könnten sich beispielsweise über ein VPN anbinden. Dafür müssen die Ämter „Zertifikate zur sicheren Ver- und Entschlüsselung der Daten“ installieren.
Auf Nachfrage beim Landesgesundheitsministerium in Brandenburg teilte uns dieses am Mittwoch mit, „dass nähere Einzelheiten und die technischen Anforderungen in dieser Woche übermittelt werden“. Es bleiben den Gesundheitsämtern also nur wenige Tage Zeit, damit alles wie geplant funktioniert.
Nicht nur technisch müssen die Ämter bereit sein. Die Länder müssen vorher neue Quarantäneverordnungen in Kraft setzen. Dafür hat das Bundeskabinett eine Muster-Verordnung vorgestellt. In Brandenburg ist das bereits passiert, die neue Verordnung wird am 9. November in Kraft treten. In den Amtsblättern einiger anderer Bundesländer finden sich die neuen Regeln noch nicht.
Rechtsgrundlagen in Arbeit
„Die Pflicht zur Nutzung der digitalen Einreiseanmeldung wird zunächst durch eine Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eingeführt“, so das BMG. Diese tritt am 8. November in Kraft.
„Konkretisiert“ werden soll die Rechtsgrundlage im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung“. Es soll als Verordnungsermächtigung ausgestaltet werden, „um mehr Rechtssicherheit für dieses wichtige Projekt zu schaffen“.
Danach dürfte das Bundesgesundheitsministerium die Pflicht zur Einreiseanmeldung per Verordnung auch ohne die Zustimmung des Bundesrats festsetzen, wenn der Bundestag eine epidemische Lage mit nationaler Tragweite festgestellt hat. Das Verfahren dafür läuft jedoch aktuell noch, am 12. November ist eine Anhörung im Bundestag geplant.
Die Einreisenden werden in den zunächst erlassenen Quarantäneverordnungen verpflichtet, ihre Daten direkt nach Einreise dem Gesundheitsamt korrekt mitzuteilen. Im digitalen System erhalten die Eingetragenen ein PDF zur Bestätigung. 14 Tage haben die Ämter Zeit, die Daten abzuholen, bevor sie wieder gelöscht werden.
Auf Nachfrage, wie sichergestellt wird, dass Einreisende keine falschen Daten angeben, teilt das Bundesinnenministerium mit, die Bundespolizei werde dafür bei grenzüberschreitendem Verkehr „eine stichprobenartige Kontrolle“ vornehmen können. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld. Technisch dürfte es kaum zu verhindern sein, dass jemand Angela Merkel oder den missliebigen Nachbarn vermeintlich aus einem Risikogebiet einreisen lässt.
Die Deutsche Post als Backup-Lösung
Auch wenn sich die beiden Ministerien zuversichtlich geben, dass alle Gesundheitsämter angeschlossen sein werden, gibt es offenbar Backup-Szenarien. Neben VPN-Verbindungen und gesicherten Laptops sollen die Gesundheitsämter – wie bisher bei den gescannten Papier-Formularen – die Daten direkt von der Deutschen Post abholen können. Dafür würde die Post die Daten der betroffenen Gesundheitsämter bei der Bundesdruckerei abholen, die Gesundheitsämter würden sie dann wiederum per gesicherter FTP-Verbindung von den Post-Servern herunterladen.
„Für einen begrenzten Übergangszeitraum erfolgt eine Übermittlung der Datensätze der Reisenden nicht direkt an das zuständige Gesundheitsamt, sondern zunächst an die Deutsche Post AG. Dies geschieht, weil noch nicht bei jedem Gesundheitsamt die notwendige Hard- und Software vorhanden ist, um eine VPN-Verbindung an die Systeme der Bundesdruckerei aufzubauen“, sagt ein Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf Nachfrage.
In einem Vermerk rät die Datenschutzbehörde dazu, dass diese Zwischenlösung so schnell wie möglich auslaufen sollte, da keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genutzt wird und bei den Gesundheitsämtern keine Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich sei. Außerdem habe in diesem Szenario die Deutsche Post Zugriff auf die Daten der Reisenden, die in den Einzugsbereich von Gesundheitsämtern fallen, die auf dieses Verfahren zurückgreifen.
Für das geplante Verfahren nach der Zwischenlösung kommt der BfDI jedoch zu einem positiven Fazit. Auf Basis der Sicherheitsbetrachtung des Bundesinnenministeriums könne davon ausgegangen werden, dass „die personenbezogenen Daten bei der Digitalen Einreiseanmeldung grundsätzlich datenschutzgemäß und sicher verarbeitet werden“, heißt es in dem Vermerk. Die Datenschutzfolgenabschätzung für die Digitale Einreiseanmeldung soll laut einer Sprecherin des Bundesgesundheitsministerium im Lauf der Woche fertiggestellt sein.
Bei der Corona-Warn-App dauert es weiterhin an, dass die Labore Testergebnisse digital an die App-Nutzenden schicken können. Bisher seien 90 Prozent der niedergelassenen Testkapazitäten an die Anwendung angeschlossen. Ob es mit den Gesundheitsämtern und der Digitalen Einreiseanmeldung schneller geht und ab Sonntag „die Zettelwirtschaft“ beendet ist, bleibt abzuwarten.
Damit dürfte die Zeit des freien, anonymen und spontanen Reisens ein für alle Mal beendet sein. Denn wie die Erfahrung, zuletzt mit der Entfristung des Otto-Katalogs zeigt, werden einmal eingeführte Überwachungspraktiken nicht zurückgenommen, selbst wenn der zu ihrer Einführung gegebene Anlass nicht mehr vorhanden ist und eine Evaluation ihrer Wirksamkeit gar nicht stattfand. Wenn Corona dann vorbei ist, wird es einfach wegen einer Terror-Gefahr, Kriminalität oder Schmuggel ausgeweitet. Ähnliches sehe ich dann auch für den Impfnachweis, der zukünftig durch das Gesetz scheinbar auch verlangt werden darf. Das wird dann um weitere Daten, politische Gesinnung usw. ersetzt werden.
Es ist wie Edward Snowden sagt. Die jetzt errichteten Überwachungsstaaten werden auch nach Corona nicht verschwinden.
And how about people who travel without any digital devices?
And how about people who do not have a „smart“phone?