Wochenrückblick KW 03Der BND kommt ins Schwitzen

Der Auslandsnachrichtendienst muss sich vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen, die EU schafft es immer noch nicht, einheitliche Ladekabel einzuführen und eine neue Studie zeigt, wie beliebte Apps systematisch intime Nutzerdaten weitergeben. Die Themen der Woche im Überblick.

Alles im Blick? Der BND möchte sich gerne weiterhin im Ausland umschauen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Sharon Co Images

Diese Woche haben wir mit einem Beitrag in eigener Sache begonnen, in dem wir unsere Gründe dafür dargelegt haben, warum viele von uns in ihren Artikeln geschlechtergerechte Sprache verwenden. Das hat zu einer regen Diskussion mit unseren Leserinnen und Lesern geführt, aus der wir einige Anregungen mitgenommen haben. In Zukunft werden wir uns deswegen unter anderem nochmal damit auseinandersetzen, wie Vorleseprogramme auf die verschiedenen Schreibweisen reagieren. Insgesamt haben wir uns aber über die mehrheitlich positiven und konstruktiven Diskussionen gefreut.

Eine rege Diskussion gab es ebenfalls zum Beitrag über Handyladekabel und warum die EU es immer noch nicht hinbekommen hat, ein Ladekabel für alle Smartphones durchzusetzen. Durch ein einheitliches Ladegerät könnte viel Müll vermieden werden, doch die Digitalindustrie schafft es bis heute, gesetzliche Standards zu verhindern.

Geheimdienste im Licht der Öffentlichkeit

In dieser Woche musste sich der BND vor dem Bundesverfassungsgericht unliebsame Fragen gefallen lassen. Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen und journalistischen Organisationen hatte vor etwa zwei Jahren mit weiteren Kläger:innen Verfassungsbeschwerde gegen die erweiterten Befugnisse des Dienstes eingereicht. Konkret geht es um die „strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ des Dienstes und seine Argumentation, dass Kommunikation von Ausländern im Ausland nicht durch das deutsche Grundgesetz geschützt sei. Anna Biselli hat für uns die zweitägige Verhandlung in einem Liveblog begleitet und in einem Kommentar ihre Beobachtungen zusammengefasst. Eine Erkenntnis: Vor dem Verfassungsgericht haben der Geheimdienst und die Bundesregierung offenbar deutlich mehr Respekt als vor dem Parlament.

Auch in einem Gastbeitrag ging es um den BND, speziell um seine lückenhafte Kontrolle durch das Parlament. Thorsten Wetzling beschreibt die Nachrichtendienstkontrolle in Deutschland als einen Flickenteppich und sieht in dem Verfahren die große Chance, eine Modernisierung und Neuordnung der Kontrolle zu verordnen. Ansonsten drohe Deutschland auf diesem Gebiet international abgehängt zu werden, so seine Befürchtung.

In einem separaten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wird demnächst über Massenüberwachung durch das britische GCHQ und Sicherheitsbehörden in Belgien und Frankreich entschieden. Auch hier hatten mehrere NGOs den Fall ins Rollen gebracht. In seinem Schlussgutachten kam nun der EU-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona zu dem Schluss, die massenhafte Datensammlung der verschiedenen Dienste sei rechtswidrig. „Mittel und Methoden der Terrorismusbekämpfung müssen den Erfordernissen des Rechtsstaats entsprechen“, so die Begründung.

Transparenz und versteckte Muster

In einem kürzlich veröffentlichten Bericht warnen Expert:innen des Bundestages vor sogenannten Dark Patterns. Darunter werden in der Regel Designmuster verstanden, die Nutzer:innen in ihrem Onlineverhalten manipulieren sollen. So werden etwa datenschutzfreundliche Einstellungsmöglichkeiten versteckt oder Buttons zur Abmeldung von Abonnements besonders klein gehalten, während Verlängerungen automatisch passieren.

Grindr, Tinder, MyDays & Co.: Eine in dieser Woche veröffentlichte Studie des norwegischen Verbraucherrats Forbrukerrådet kommt zu dem Ergebnis, dass viele populäre Apps systematisch Nutzerdaten an die Werbeindustrie weitergeben. In der Untersuchung wurden vielfältige Verstöße gegen die DSGVO festgestellt, weswegen Forbrukerrådet angekündigt hat, formell Beschwerde gegen einige der untersuchten Apps einzureichen.

Die ICANN hat sich nach viel Kritik am geplanten Verkauf der .org-Domain Transparenz verordnet und verschiedene Dokumente zum Deal veröffentlicht. Diese werfen jedoch mehr Fragen auf als sie beantworten, da wichtige Stellen geschwärzt wurden und die zukünftigen Eigentümer der TLD immer noch unbekannt sind. Währenddessen haben sich Internet-Pioniere und Führungskräfte aus dem Nonprofit-Bereich zusammengeschlossen und ein eigenes Angebot für die beliebte Domain abgegeben. Es bleibt also spannend.

Für Fans der Transparenz in der Türkei gibt es ausnahmsweise gute Neuigkeiten: Wikipedia ist zum ersten mal seit zweieinhalb Jahren dort wieder frei im Netz verfügbar. Die Seite war wegen zweier Artikel gesperrt, die von der Türkei als rufschädigend eingestuft worden waren. Gegen die Sperrung hatte Wikimedia vor dem türkischen Verfassungsgericht geklagt und gewonnen.

Staatsgewalt 2.0

In ihrem aktuellen Jahresbericht warnt Human Rights Watch vor dem Einfluss Chinas auf das internationale Menschenrechtssystem, insbesondere vor dem Hintergrund der technischen Überwachung seiner eigenen Bevölkerung. Auch Deutschland findet Erwähnung, insbesondere wegen rechtsextremer Übergriffe, dem bayrischen Polizeigesetz sowie dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG). Insbesondere das NetzDG sei von verschiedenen Staaten als Blaupause genutzt worden, um eigene repressive Maßnahmen zu rechtfertigen.

Das Schengener Informationssystem dient den Sicherheitsbehörden der Schengen-Länder zur automatisierten Personen- und Sachfahndung. Kürzlich wurde ein Upgrade der größten europäischen Fahndungsdatenbank durchgeführt und nun können auch Europol, Eurojust und Frontex darauf zugreifen. Das Upgrade erfolgte im Rahmen der grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken, in deren Zuge sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten unter dem Stichwort „Interoperabilität“ teilweise zusammengelegt werden.

Derweil erwägt die EU, den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum vorerst zu verbieten. Das steht zumindest im Entwurf eines Arbeitspapiers der Kommission zum Umgang mit künstlicher Intelligenz. Es ist jedoch unklar, wie aktuell und konkret die Erwägungen sind. Sollte das Verbot kommen, würde sich Horst Seehofer vorläufig von seinen Plänen verabschieden müssen, 135 Bahnhöfe und 14 Flughäfen mit Echtzeit-Gesichtserkennung zu überwachen.

Deutschland im Neuland

Die Grünen möchten Tempo beim Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur machen. Dazu wollen sie in der kommenden Woche einen Antrag einbringen, mit dem Netzbetreiber zum Ausbau gezwungen werden sollen. Auch im Jahr 2020 ist Deutschland immer noch von Funklöchern durchzogen und selbst bei Erreichen der Versorgungsauflagen, würden Schätzungen zufolge noch knapp zwei Millionen Menschen ohne Handyempfang bleiben.

Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink verabschiedet sich (vorläufig) von Social Media. Er begründet seinen Schritt damit, dass diese Dienste für Behörden nicht DSGVO-konform genutzt werden könnten. Andere Behörden wie beispielsweise die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs sehen das anderes.

Unser Gründer Markus Beckedahl möchte mit der Bahn von Berlin nach Polen und zurück fahren. Doch bereits bei der Buchung der Tickets gab es unerwartete Probleme. Die technische Infrastruktur um eine grenzüberschreitende Bahnfahrt zu buchen, muss bei der Deutschen Bahn wohl erst noch erfunden werden.

Innovationen für alle

Der vielfach gelobte Online-Kurs der Universität Helsinki zu künstlicher Intelligenz ist seit kurzem auch auf deutsch verfügbar. Er erklärt auf anschauliche Weise die Grundlagen der Technologie und richtet sich an Menschen mit und ohne Vorkenntnissen. Bei Abschluss gibt es eine Teilnahmebestätigung im PDF-Format.

Verhindert das Fortbestehen von gedruckten Regionalzeitungen das Entstehen von neuen, unabhängigeren Formen des Lokaljournalismus? Dieser Frage geht Leonhard Dobusch in seinem gestern veröffentlichten Kommentar nach. Er vermutet, dass die Zukunft des Lokalen im Digitalen liegen könnte und hofft auf mehr Förderung für diese Art von Journalismus.

Im letzten Teil unserer Montagsreihe zum ABC der Offenheit haben wir das Konzept der Open Innovation vorgestellt. Es beschreibt die Öffnung des Innova­tionsprozesses durch Unternehmen. Dies soll dazu beitragen, möglichst viele externe Informationsquellen miteinzubeziehen um so Entwicklungsprozesse schneller und kostengünstiger durchführen zu können.

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.