BND-GesetzDie Angst des Geheimdiensts vor dem Gericht

Bei der Verhandlung in Karlsruhe gab sich der Bundesnachrichtendienst längst nicht so selbstbewusst wie sonst. Im Vergleich zum NSA-Untersuchungsausschuss wirkte der Geheimdienst vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu handzahm. Ein Kommentar.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
Der Prozessauftakt – danach waren keine Bilder mehr erlaubt. – Alle Rechte vorbehalten Gesellschaft für Freiheitsrechte/Paul Lovis Wagner

Der Bundesnachrichtendienst ist verunsichert. Dieser Eindruck drängt sich nach zwei Tagen intensiver Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht auf. Im Mittelpunkt standen die Befugnisse des deutschen Geheimdienstes in der strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Hinter dem sperrigen Begriff steht ein gefährlich einfacher Gedanke: Nicht-Deutsche im Ausland sind für den Geheimdienst zum Abhören freigegeben. Mehrere Kläger:innen hatten gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen gegen solche Regelungen im BND-Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht, unterstützt von weiteren Organisationen. Sie rückten vor allem die Gefahren für die Pressefreiheit in den Fokus.

Schon im Vorfeld der Verhandlung meldete sich der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler zu Wort, warnte vor fatalen Auswirkungen, schutzlosen Soldat:innen und sich im Grabe drehenden Grundgesetzvätern.

Ihm sprang aus schon lange andauerndem Ruhestand sein Vor-Vorgänger August Hanning zur Seite. Er verfasste auf Bild.de eine Gastbeitrag mit dem Titel „Absurdistan in Karlsruhe!“. Dass eine solche Überschrift vermutlich eher der Feder der Boulevard-Macher:innen entspringt, mag man zu Hannings Gunsten mutmaßen. Alarmismus zusammengefasst: Bekommt der BND straffere gesetzliche Zügel, sind wir alle in Gefahr. Wird er strenger kontrolliert, will keiner der großen mächtigen ausländischen Partner mehr mit ihm spielen. Wie das Grundschulkind, das zum Abendessen zu Hause sein muss, und deshalb von den älteren Freund:innen noch Jahre später nicht zur Party eingeladen werden wird.

Respektvoller gaben sich die aktuellen Vertreter:innen von BND und seinem Dienstherrn Bundeskanzleramt vor Gericht. Mit einer Entourage von fast 30 Beamt:innen angereist, präsentierten sie sich dem ersten Senat so ganz anders als es geneigte Interessierte aus dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss kannten. Dort dominierten Äußerungen, die im sympathischsten Fall auf ein beharrliches Nicht-Erinnern oder ein Nicht-Sagen-Dürfen verwiesen. Doch auch Respektlosigkeit gegenüber den Abgeordneten und dreist-bockige Weigerungen, banale Begriffe wie „Kurzwelle“ zu erklären, standen auf der Tagesordnung.

Vor Gericht gab es nur wenige Momente, in denen eine Aussage verwehrt wurde. Erstaunlich offen erklärten die Staatsdiener:innen, wie die Ausfilterung von deutscher Kommunikation aus abgefangenen Datenverkehren passiert. Eine solche konsistente Erklärung zu bekommen, hätte im Ausschuss wohl mehrere Wochen gedauert. Kein Aus-der-Nase-Ziehen um herauszufinden, was der pubertäre Teenager angestellt hat. Kein Machtspiel, ob nicht die kleinste Information noch zum Staatsgeheimnis erklärt werden könnte – egal, ob sie schon mehrmals in der Presse stand.

Für wen gelten Grundrechte?

Der BND und die Regierung befürchten wohl, dass die Befugnisse des BND beschnitten werden könnten. Der aktuelle BND-Präsident Bruno Kahl und seine Mitarbeiter:innen betonten, wie wichtig die Fernmeldeaufklärung für den Geheimdienst sei und versuchte, auch die ausländischen Kooperationen in bestem Licht darzustellen. Doch man müsse auch liefern. „Wenn wir selber nichts zu bieten haben, würden wir auch von anderen nichts mehr bekommen“, so Kahl. Von dem anmaßend anmutenden Selbstbewusstsein seiner Vorgänger mit ihren Äußerungen war nichts zu spüren. Handzahm erläuterte man, was in Dienstanweisungen steht und betonte die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kontrollgremien. An Probleme mit schwer kontrollierbaren Abteilungen, die ein Eigenleben führen, will sich hier niemand mehr erinnern.

Ob das reicht? Die Fragen der Richterinnen und Richter waren gründlich, detailliert, kritisch und sachkundig. Vor allem am ersten Tag bewegten sich die Regierungsverteter:innen auf schwierigem Gelände. Es ging lange um die Frage, ob sich ein Ausländer im Ausland auf deutsche Grundrechte berufen könne. Deutschland gewährleiste Grundrechte in Deutschland für das deutsche Volk, argumentierte der Bevollmächtigte der Bundesregierung Joachim Wieland immer wieder. Nicht-Deutsche könnten sich nicht einfach auf jeden Grundgesetz-Artikel berufen.

„Ist es vorstellbar, dass die Menschenwürde für die Auslandstätigkeit des BND nicht anwendbar ist?“, fragte Richter Andreas Paulus daraufhin. Eine Ohrfeige in Wortform, der es der Regierung nicht so recht auszuweichen gelang. Dass Wieland am Ende der mündlichen Verhandlung darum bat, bei der Entscheidung des Gerichts genug Raum für die berechtigten Interessen des Gesetzgebers zu lassen, deutet darauf hin, dass auch die Bundesregierung nicht davon ausgeht, ohne Konsequenzen aus dem Verfahren herauszukommen.

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7 Ergänzungen

  1. Die Ausland-Ausland Bezeichnung ist ein Konstrukt, ähnlich wie das Weltraumrecht auf das man sich in den NSA-Untersuchungsausschüssen berief. Dieses Konstrukt dient der Verschleierung des Problems, das man ausgeleiteten IP-Paketen samt deren Meta-Daten nicht anzusehen ist, ob sie zu einer Kommunikation gehören, an denen ein deutscher Rechtsträger beteiligt ist. Zur Veranschaulichung sei erwähnt, dass Deutsche nicht nur im Ausland auch in Fremdsprachen kommunizieren. Können solche IP-Pakete Deutschen zugeordnet werden, müssen sie juristisch ignoriert werden, ob Erkenntnisgewinne tatsächlich auch ignoriert, werden darf zumindest bezweifelt werden.

    Darüber hinaus ist mindestens seit den NSA-Untersuchungsausschüssen bekannt, dass Dienste der Five-Eyes sich gegenseitig ihre blinden Flecken ausleuchten, also andere das tun, was deutschen Diensten untersagt ist. Bei so einer Arbeitsteilung kann man natürlich behaupten, dass man sich nur mit Ausland-Ausland-Aufklärung befasse.

    Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht so abspeisen lässt, wie damals der NSA-Untersuchungsausschuss. Damals konnte man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass einzelne Behördenmitarbeiter ein ähnlich ignorant-bräsiges Dienst- und Staatsverständnis zu Tage trugen, wie man es zuvor von Angeklagten der Nürnberger Prozessen hören konnte.

  2. Wurden im Verfahren irgendwelche Beispiele abgefragt oder genannt, wo der BND tatsächlich die Verhaftung und Verurteilung von gefährlichen Terroristen erreicht hat? Also solchen, die tatsächlich die freiheitlich-rechtliche Grundordnung oder zumindest unsere Bundesregierung ernsthaft hätten gefährden können?

    Öffentlich bekannt sind bislang nur hypothetische Bedrohungsszenarien – und die RAF, die seit mehreren Jahrzehnten jedoch keine Bedrohung mehr darstellt.

    Wenn der BND nach zwei Jahrzehnten Schwarzmalerei noch keine Ergebnisse vor weisen kann, der Nutzen der ganzen Abhörerei also Null ist, dann geht die Kosten-Nutzen-Rechnung nur auf, wenn man die Kosten, also die Rechte des BND, ebenfalls auf Null reduziert.

    1. Die Beispiele, die in der Anhörung angesprochen wurden, bezogen sich zumeist auf die Bundeswehr und die Abwehr von Anschlägen auf deutsche Soldaten im Ausland. Es wurde aber nicht so konkret, dass über Verhaftungen und Verurteilungen gesprochen wurde (was der BND im Ausland ja auch nur über die dortigen Behörden könnte).

  3. Vor dem NSAUA war halt auch klar, dass die Dienste nichts zu befuerchten hatten: die uebergrosse Mehrheit der Politiker wollten sich entweder nicht selber belasten oder unterstuetzen das Vorgehen, und was sollte einem als Beamten in der Organisation schon passieren koennen? Letztlich ein Totalversagen des Parlaments als Aufsicht der Exekutive und Schuetzerin der Verfassung, bleibt also wieder mal nur das BVerfG in dieser Rolle.

  4. Man kann den Klägern nicht genug danken. Schlimm genug, dass erst einmal zum BVerfG gegangen werden muss, damit überschießender Überwachungs- und Kontrollwut gegenüber sogenannten unbescholtenen Bürger:innen (im In- und Ausland) hoffentlich Einhalt geboten wird. Apropos überschießende Kontroll- und Überwachungsgelüste: Bitte nicht das BSI aus dem Auge verlieren. Hier hat man den Eindruck, dass sich relativ unbeobachtet hinter dem Deckmantel der IT-Sicherheitsbedürfnisse eine, sich mit Allianzen aus der privaten Wirtschaft verwobene Monsterbehörde ohne Rücksicht oder Augenmaß hinsichtlich, betroffener Grundrechte (insbesondere das auf informationeller Selbstbestimmung) entwickelt. Schaut man sich die begehrten Kompetenzen des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 an, so kann einem nur Angst und Bange werden.

  5. Ein Dienst, der tatsächlich in einer Gerichtsverhandlung(!) angibt, dass er nur mit Hilfe von Rechtsbrüchen an nützliche Informationen gelangen kann … Gaga. So einen Laden braucht wirklich kein Mensch.

    Die Täter haben natürlich nichts zu befürchten, da Verfassungsbrüche in Deutschland nicht einmal als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Und ob später irgend jemand ein aus Bürgerrechtssinn positives Urteil ernst nehmen wird, steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Die Überwachungsfanatiker verfügen über ein bestens eingespieltes Netz in Behörden, Politik und Medien. Durchaus möglich, dass alles beim alten bleibt, ganz egal wie das BVerfG entscheidet.

    Aber zumindest könnte am Ende öffentlich dokumentiert sein, dass die Täter genau das sind: Täter.

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