Gerichtsurteil: BND muss Hintergrundgespräche mit Journalisten offenlegen

Der Bundesnachrichtendienst muss offenlegen, welche Pressevertreter an Journalistengesprächen des Geheimdienstes teilnehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Endlich kommt mehr Licht ins Dunkel dieser exklusiven Hintergrundgespräche.

Mauer des Schweigens: BND-Zentrale in Berlin. – Jason Krüger | für netzpolitik.org

Erneute Niederlage für den Bundesnachrichtendienst (BND) vor Gericht: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass der Auslandsgeheimdienst Informationen zu Hintergrundgesprächen mit Journalisten herausgeben muss. Geklagt hatte der Journalist Jost Müller-Neuhof vom Berliner Tagesspiegel. Das Gericht in Leipzig ist in erster und letzter Instanz für den BND zuständig.

Der Geheimdienst darf künftig nicht mehr geheim halten, mit welchen Journalisten sich die Agenten in vertraulichen Runden treffen und wer eine solche bevorzugte Behandlung nicht erhält. Dies könnte auch dazu führen, dass Journalisten vom BND bald gleich behandelt werden müssen.

Vertrauliche Runde, vertrauliche Informationen

Journalisten mit guten Drähten zu Behörden müssen mit mehr Transparenz in Bezug auf ihre Arbeit rechnen. Und auch die Pressearbeit von Geheimdiensten – und möglicherweise bald auch anderen Behörden wie dem Bundeskanzleramt – dürfte dadurch kritischer beleuchtet werden. Bei Hintergrundgesprächen geht es laut Bundesverwaltungsgericht schließlich „um eine besondere Form der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BND, die sich an einen grundsätzlich festen Kreis von Journalisten richtet“.

Besonders die Geheimdienste, die Auskünfte nach Presse- und Informationsfreiheitsrecht nur selten erteilen, nutzen häufig vertrauliche Gesprächsrunden, um Informationen an Journalistinnen herauszugeben. Die Teilnehmer der Hintergrundgespräche sucht der BND selbst aus und adressiert sie persönlich. Sie müssen sich zu Stillschweigen verpflichten und erhalten im Gegenzug Informationen, die anderen Pressevertretern vorenthalten bleiben.

Vor Gericht hat der BND wie üblich argumentiert, die Herausgabe der begehrten Informationen würde die Aufgabenerfüllung des Dienstes gefährden. Die Richter urteilten jedoch, dass der BND dies nicht ausreichend dargelegt hätte. Auch der Schutz personenbezogener Daten von betroffenen Journalisten aus Hintergrundgesprächen rechtfertige nicht die Geheimhaltung der Daten. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Im Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der BND grundsätzlich Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz erteilen muss.

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1 Ergänzungen

  1. Der Ausweg ist ganz klar: man kommuniziert mit den Journalisten nicht mehr, sondern veröffentlicht die Information über unbekannte Blogs, die bedeutungslosen Twitter-Accounts etc. Da bekommt man eventuell den Ping von Behörden, wo es genau liegt und die Selbstzensur sorgt dafür, dass man nur das ans Licht bringt, was ans Licht gebracht werden sollte.

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