Wer mischte mit beim neuen niedersächsischen Polizeigesetz?

Niedersachsen hat heute ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Vor und im Landtag stritten zahlreiche Gruppen ein Jahr lang um den Einsatz von Präventivhaft, Staatstrojaner und elektronischen Fußfesseln. Unmittelbar profitieren werden Unternehmen, die der Polizei nun ihre Produkte verkaufen können.

Demo gegen das niedersächsische Polizeigesetz am 8.9.2018 in Hannover
Demo von #noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz am 8.9.2018 in Hannover CC-BY-SA 2.0 Christian Holze

Heute hat der Landtag in Hannover ein neues niedersächsisches Polizeigesetz beschlossen. Das Polizeigesetz ist ein Prestigeprojekt der rot-schwarzen Landesregierung, mitgeredet haben in den letzten zwölf Monaten dabei Viele: Unternehmen wie der Volkswagen-Konzern, Vertreter von Polizeigewerkschaften, das Bündnis „noNPOG“ und die Jurist*innen des Landtags. Auch wir haben eine netzpolitik.org-Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.

Das Gesetz enthält zahlreiche neue Befugnisse für Polizist*innen. So dürfen sie fortan Personen festnehmen und für bis zu 35 Tage in Präventivhaft festhalten, die weder eine Straftat begangen noch geplant haben. Es reicht aus, lediglich im Verdacht zu stehen, in der nahen Zukunft eine terroristische oder andere schwere Straftat zu verüben.

Zudem gibt das Gesetz Polizist*innen neue Instrumente in die Hand. Dazu zählen die elektronische Fußfessel, mittels der der Aufenthaltsort einer Person überwacht wird, und die Bodycam zum Filmen von Polizeieinsätzen. Außerdem ist künftig der Einsatz von Schadsoftware zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung erlaubt.

Dabei brechen Ermittler*innen mit Staatstrojanern in Computer oder Handys ein, um beispielsweise E-Mails und Messenger-Nachrichten auszuleiten oder um auf abgespeicherte Dateien zuzugreifen. Die dafür eingesetzte Schadsoftware nutzt in der Regel öffentlich unbekannte Sicherheitslücken aus, mitunter eigens eingekauft, die anschließend offen gehalten werden müssen.

Rebellische Jurist*innen und Demos

Zivilgesellschaftlicher Protest begleitete dieses Gesetzgebungsverfahren von Anfang an. Einen ersten Gesetzentwurf veröffentlichte Anfang 2018 das Blog „freiheitsfoo“, kurz darauf erstellten Mitglieder des Braunschweiger Ortsverbands des Vereins „Digitalcourage“ eine Zusammenschau der bisherigen Befugnisse im Vergleich zu den geplanten Befugnissen. In der Sachverständigenanhörung waren Amnesty International, „freiheitsfoo“ und andere zivilgesellschaftliche Vereine vertreten.

Über 100 Gruppen und Einzelpersonen schlossen sich im Bündnis „noNPOG“ zusammen. Auf mehr als 13 Bündnistreffen haben sich Landesverbände von Parteien, Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Hackerspaces und Fußballfans vernetzt. Gemeinsam haben sie in Hannover, Braunschweig und Osnabrück insgesamt sechs Demonstrationen und landesweit 19 Informationsveranstaltungen auf die Beine gestellt. Es wurden Video produziert, darunter eins, dass die einzelnen Maßnahmen erklärt. Zuletzt waren am Samstag über 1500 Menschen in Hannover gegen das Polizeigesetz auf der Straße.

Eine ungewöhnlich klare Haltung nahmen in Niedersachsen die Hausjuristen*innen im Landtag ein. Über einen Zeitraum von fünf Monaten erstellten sie vier juristische Gutachten, die auf die schweren Mängel im Entwurf von der SPD und der CDU hinwiesen. Darin finden sich Formulierungen wie:

Die Erweiterung des Begriffs der terroristischen Straftat gegenüber dem [Bundeskriminalamtgesetz] halten wir […] für verfassungswidrig und überdies in sich widersprüchlich, sodass wir die Streichung der [entsprechenden Paragrafen] aus dem Katalog empfehlen.

Wirtschaft und Polizeigewerkschafter

Zahlreiche Interessengruppen konnten ihr Anliegen zudem im Innenausschuss vortragen. Insgesamt wurden 42 Sachverständige angehört, davon sieben Frauen und 35 Männer. Die Polizei wurde von acht Mitarbeitern vertreten, darunter Polizeipräsidenten und Polizeigewerkschafter. Die vorgetragene Position der geladenen Polizisten war weitestgehend dieselbe: Die neuen Befugnisse begrüßen sie allesamt.

In keinem anderen Bundesland, das in den vergangenen Jahren ein neues Polizeigesetz verabschiedet hat, waren Unternehmen in die Debatte um polizeiliche Befugnisse zur Terrorbekämpfung eingebunden. In Niedersachsen war ein Mitarbeiter des Volkswagen-Konzern als Sachverständiger und ein Mitarbeiter der Videoanalyse-Firma Brainplug im Innenausschuss.

Instrumente gegen Marginalisierte

Grüne und FDP kündigten bereits an, rechtliche Schritte gegen dieses Gesetz einzuleiten. Sie streben eine verfassungsrechtliche Überprüfung beim Staatsgerichtshof in Bückeburg an, allerdings fehlen ihnen dafür die nötigen ein Fünftel der Stimmen im Landtag. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnen beide ab.

Unternehmen, die dem Land Niedersachsen nun ihre Bodycams, elektronischen Fußfesseln und IT-Sicherheitslücken verkaufen können, stehen wohl als die größten Gewinner da. Verlieren dürften hingegen jene, die keine lautstarke Lobby hinter sich stehen haben. In Bayern etwa wurden die neuen polizeilichen Befugnisse zuerst gegen Asylbewerber eingesetzt.

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4 Ergänzungen

  1. „Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnen beide ab.“ Ahja, dann kann das Thema ja nicht so wichtig sein. Also blasen sich die Grünen und die FDP nur mal werbewirksam auf.

    1. Hi Stefan, tatsächlich fehlen bloß fünf Stimmen. Kurz vor der Verabschiedung haben Politiker*innen von Grünen und FDP im Plenum deshalb noch einmal eindringlich darum geworben, dass SPD- oder CDU-Abgeordnete sie bei der Wahrnehmung dieses Minderheitenrechts unterstützen mögen.

      1. Abgeordneten unterliegen dem Fraktionszwang bei SPD und CDU. Die Abgeordneten entscheiden nicht nach ihrem Gewissen. Diese Glaube steht zwar auf dem Papier, könnte aber ersatzlos gestrichen werden.

        1. Es gibt keinen „Fraktionszwang“. Zuletzt haben bei den Abstimmungen zu neuen Polizeigesetzen in Sachsen und Brandenburg sehr wohl einzelne Abgeordnete entgegen ihrer Fraktion abgestimmt. In Sachsen haben zudem über 20 Linksabgeordente und ein CDU-Abgeordneter im Landtag eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgegeben.

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