Mehr Überwachung, geknackte Messenger: Die Forderungen nach dem Anschlag in Halle

Nach dem rechtsextremen Terroranschlag in Halle werden neue Überwachungsmaßnahmen diskutiert, darunter anlasslose Massenüberwachung oder erweiterte Eingriffsmöglichkeiten für Ermittlungsbehörden. Eine Übersicht der Forderungen – und einige mögliche Alternativen.

Bild von Bundesinnenminister Horst Seehofer
Will die Sicherheitsbehörden mit mehr Befugnissen ausstatten: Horst Seehofer CC-BY-SA 2.0 Giorgio Montersino

Die mörderische Tat von Halle war modern durchgeführt: Das erklärte Vorbild des Täters war unter anderem der Anschlag von Christchurch, die Schusswaffen hatte er sich mithilfe eines 3D-Druckers selbst gebaut und auch Anleitungen ins Netz gestellt. Er fand auf Plattformen Gleichgesinnte und streamte seine Tat auf Twitch.

Das eigentliche Problem ist, dass in Teilen unserer Gesellschaft Antisemitismus und Rassismus weiterhin einen Nährboden haben und zu wenig dagegen unternommen wird. Doch stattdessen erleben wir in den vergangenen Tagen Stellvertreterdebatten, in denen Sicherheitsbehörden und Innenpolitiker die Chance nutzen, ihre alten Forderungen nach mehr Überwachung und Kontrolle neu zu verpacken und als Wundermittel und vermeintlich neuen Lösungsansatz zu präsentieren. Wir haben für Euch zusammengetragen, welche Forderungen erhoben werden – und wie eine bessere Antwort aussehen könnte.

Vorhandene Mittel erweitern

Seit Jahren erhalten Ermittlungsbehörden stetig neue Befugnisse. Ob Staatstrojaner für das Bundeskriminalamt, erweiterte Videoüberwachung oder gleich ganze Bündel an Kompetenzen, etwa im Rahmen von Anti-Terror-Paketen, um nur einige Beispiele der letzten Zeit zu nennen: Reflexartig wird oft ein weiterer Ausbau der Befugnisse gefordert, anstatt die Wirksamkeit vorhandener Mittel zu evaluieren.

Zugleich haben die Regierungen, Polizeien und Geheimdienste in der jüngeren Vergangenheit die von rechts kommende Gefahr sträflich unterschätzt. Nach dem Mord am Unions-Politiker Walter Lübcke und dem Terroranschlag von Christchurch hat aber immerhin ein Umdenken eingesetzt: Das BKA soll über 400 neue Stellen und eine teils neue Struktur erhalten, um gezielt gegen rechtsextreme Umtriebe, auch im Internet, vorgehen zu können.

Nicht nur die Befugnisse, auch die Budgets der Sicherheitsbehörden sind in den letzten Jahren drastisch gewachsen. So hat sich der Etat des Verfassungsschutzes von 2015 bis heute beinahe verdoppelt – von 230 Millionen Euro auf 421 Millionen Euro. Das Bundeskriminalamt erhielt 2015 noch 430 Millionen Euro, während es in diesem Jahr bereits 792 Millionen sind.

Auch der BND erhielt 2015 noch 615 Millionen Euro, während im Haushalt für 2020 stattliche 967 Millionen Euro vorgesehen sind. Die Forderung nach erweiterten Kompetenzen stehen im Kontext einer Politik von immer umfangreicheren Überwachungsbefugnissen. Schon die Enthüllungen Edward Snowdens waren für die Bundesregierung eher eine Machbarkeitsstudie denn problematisch. Die Enthüllungen haben zu erheblichen Kompetenzerweiterungen der Geheimdienste geführt, unter anderem mit dem neuen BND-Gesetz.

Der Jurist Ulf Burmeyer und der Cybersicherheitsexperte Sven Herpig schließen sich in einem Gastbeitrag auf Zeit Online deshalb der Idee des Datenschutzbeauftragten Kelber nach einem Moratorium für Sicherheitsgesetze an. Bestehende Gesetze sollten demnach evaluiert werden und „wenn es nicht die fehlenden Befugnisse waren, braucht es auch keine neuen“.

All dies hält jedoch Politiker nicht davon ab, nach Anschlägen wie dem von Halle mit neuen Vorschlägen an die Öffentlichkeit zu preschen. Wir haben die wichtigsten Wortmeldungen der letzten Tage zusammengetragen und bewertet.

Vorratsdatenspeicherung

Öffentlich fordert derzeit nur die Union die Wiedereinführung der derzeit auf Eis liegenden Vorratsdatenspeicherung (VDS). So sei das „Instrument der sogenannten Vorratsdatenspeicherung und -nutzung“ von „größter Bedeutung“, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesvorstandes der CDU. Auf die anfallenden Daten sollen laut CDU sowohl Polizei als auch der Verfassungsschutz zugreifen können. Im darauffolgenden Satz öffnet die Union die Tür zur massenhaften Auswertung dieser Daten, um mit Palantir-artiger Software auf Verbrecherjagd gehen zu können: „Ebenso gehören die Einführung und stetige Weiterentwicklung neuer Software zur Analyse und Auswertung von ‚Big data‘ dazu“, fordert die Union.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Armin Schuster (CDU), pocht ebenfalls auf die Speicherung von Verkehrsdaten, stellte aber gegenüber dem rbb Inforadio ferner in den Raum: „Wir werden nicht umhin kommen, eine ganz andere Funktion von Cyberpolizei beim Bundeskriminalamt oder Verfassungsschutz Gefahren erforschend zu etablieren. Die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit […] wollen wir schon lange führen. Ich gehe davon aus, dass wir da jetzt weiterkommen.“

Was die Union also in Summe zu fordern scheint ist eine anlasslose und massenhafte Speicherung aller Verkehrsdaten, die bei Netzbetreibern, Plattformen und sonstigen Online-Anbietern anfallen. Diese Daten sollen letztlich in einer zentralen Datenbank zusammenfließen und automatisiert ausgewertet werden.

So weit will derzeit niemand sonst gehen. In puncto VDS hält sich der Koalitionspartner SPD bedeckt und bleibt bei der Position, die von Gerichten gekippte anlasslose Massenüberwachung nicht wieder einführen zu wollen. „Natürlich kramen Seehofer und die CDU/CSU die VDS wieder aus der Mottenkiste, und wenn der Anlass noch so unpassend ist“, schrieb die SPD-Bundestagsabgeordnete Saskia Esken auf Twitter und verwies auf die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, die einer Wiedereinführung im Wege stehen.

Staatstrojaner für den Verfassungsschutz

Mehr Aussicht auf Erfolg dürfte eine rasche(re) Verabschiedung der geplanten Novelle der Inlandsgeheimdienst-Gesetzgebung haben. Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) hatte im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Verfassungsschutz neue Instrumente zur Verfügung stellen soll. Dazu gehören unter anderem die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Beides benötigt den Einsatz von Staatstrojanern und bewusst offengelassene Sicherheitslücken, um in die Rechner oder Smartphones von Verdächtigten einzubrechen. Die SPD hat den Gesetzentwurf stark kritisiert, seitdem liegt er im SPD-geführten Bundesjustizministerium.

Schon vor dem Anschlag hat die CDU in einem Papier zum Rechtsextremismus die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes gefordert. Nach dem Anschlag erhöht sie den Druck auf den Koalitionspartner. Im montäglichen CDU-Papier bekräftigt die Union, abzielend auf Polizei und Verfassungsschutz: „Wir brauchen adäquate Möglichkeiten für Ermittlungen der Behörden im Darknet, bei der Überwachung von Messenger-Diensten, der Speicherung und Analyse relevanter Daten sowie bei Online-Durchsuchungen“.

Auch in der Bundespressekonferenz hieß es seitens des Innenministeriums: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei müssen die Quellen-TKÜ durchführen können, damit Terroristen, Extremisten und Kriminelle nicht verdeckt kommunizieren können“. Selbiges gelte für die Online-Durchsuchung.

Der erneute Druck scheint Wirkung zu zeigen: Laut FAZ soll die SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht inzwischen „Gesprächsbereitschaft“ signalisiert haben. Dabei müsse aber auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen geachtet werden, sagt sie im Interview mit der Welt. Sie beruft sich auf den Koalitionsvertrag und will demgemäß eine „maßvolle Kompetenzerweiterung – bei gleichzeitigem Ausbau der parlamentarischen Kontrolle“.

Der Präsident des thüringischen Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, plädiert im Interview mit der Zeit ebenfalls für Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ für seine Behörde. Er sagt aber auch: „Selbst wenn uns Programme auf der Suche nach Schlüsselbegriffen unterstützen, müssen Menschen die Erkenntnisse noch analog bewerten und versuchen, die Urheber zu identifizieren.“ Einen Überwachungsstaat wolle man nicht.

Verschlüsselung umgehen oder aufheben?

Auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger-Dienste sind in der Folge des Anschlags in den Fokus geraten. Die Idee, Verschlüsselung aufzubrechen oder zu umgehen, wird nicht zum ersten Mal diskutiert.

Die entscheidende Frage lautet, wie das konkret umgesetzt werden soll. Viele Optionen lässt der Stand der Technik nicht: Entweder werden Diensteanbieter dazu verpflichtet, Hintertüren in ihre Produkte einzubauen. Da sich dieser Ansatz, trotz immer wiederkehrender Anläufe der Politik, technisch nicht sicher umsetzen lässt, hat sich in den vergangenen Jahren die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung etabliert. Hierbei brechen Ermittler in die Rechner oder Smartphones der Verdächtigten ein, um mit Hilfe von Staatstrojanern die Kommunikationsinhalte abzugreifen, bevor sie verschlüsselt werden.

Das Bundeskriminalamt darf Staatstrojaner zur gezielten Überwachung von Verdächtigten schon seit geraumer Zeit einsetzen – zunächst, um gegen schwere Verbrechen wie internationalen Terrorismus vorzugehen, seit Anfang 2018 auch gegen kleinere Delikte. Der Verfassungsschutz könnte dieses Instrument ebenfalls erhalten, sollte die SPD umfallen und sich den Wünschen des CSU-Bundesinnenministers fügen.

Damit sollte die Debatte, so würde man meinen, wenn schon nicht beendet, so doch zumindest eingegrenzt sein. Trotzdem geht alles drunter und drüber – auch bei Politikern, die es eigentlich besser wissen müssten. So sagte etwa der netzpolitische Sprecher der SPD, Jens Zimmermann, dass er „eine anlasslose Überwachung der Kommunikation in Messengerdiensten“ für „höchst problematisch“ halte – was allerdings, unserem Kenntnisstand nach, niemand ausdrücklich gefordert hat. (Wir wissen offen gesagt auch gar nicht, was Zimmermann eigentlich genau meint. Der diesbezügliche Handelsblatt-Artikel hilft dahingehend auch nicht weiter.).

Zwar ließ Bundesinnenminister Horst Seehofer im vergangenen Mai einen Versuchsballon steigen, um Zugriff auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte von Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal zu erhalten. Um diesen Vorschlag ist es jedoch eigentümlich still geworden, ausdrücklich aufgewärmt hat ihn im Zusammenhang mit dem Anschlag von Halle bislang niemand. In diese Richtung weist aber die Verlautbarung der Bundesregierung, sich der aktuellen Forderung der USA, Großbritannien und Australien anzuschließen, dass Facebook seinen Messenger künftig nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Um die zahlreichen Aussagen von Koalitionspolitikern zusammenzufassen: Im Grunde fordern sie alle, dem Verfassungsschutz die gleichen Befugnisse zu geben, wie sie das BKA bereits hat, nämlich den Einsatz von Quellen-TKÜ (und Online-Durchsuchung).

Das soll nicht bedeuten, dass Hintertüren grundsätzlich vom Tisch sind – die Forderung taucht seit Jahrzehnten regelmäßig auf, und es ist zu erwarten, dass dies bis auf Weiteres so bleibt. Entsprechend zeitlos bleiben die Warnungen, die zuletzt öffentlich geäußert wurden, etwa vom Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Dieser hält ein Einbauen von Hintertüren in verschlüsselte Kommunikation für einen tiefen Eingriff in die „Grundrechte auch von Menschen, die sich überwiegend überhaupt nichts haben zuschulden kommen lassen“. Zudem würden solche Hintertüren so sie denn geschaffen würden, „im Zweifel nicht nur von Sicherheitsbehörden genutzt werden, sie könnten auch ein Einfallstor für Kriminelle sein. Damit würde die Kommunikation insgesamt unsicherer“, sagte Kelber der Welt.

Auch der Digitalverband Bitkom und der Bundesverband Digitale Wirtschaft warnen vor einer Schwächung verschlüsselter Kommunikation.

Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sind sich die Koalitionspartner einig: Es soll zumindest um eine Anzeigepflicht erweitert werden. Laut Bundesjustizministerin Lambrecht sollen Plattformen „verpflichtet werden, ihnen gemeldete Aufrufe zu Mord oder Volksverhetzung an die Ermittlungsbehörden weiterzuleiten“, sagte sie der Welt.

Ähnlich heißt es im CDU-Papier, dass Betreiber „bei strafrechtlich relevanten Fällen proaktiv an die Strafverfolgungsbehörden“ herantreten müssten. Zudem sollten in „besonders schweren Fällen von Verleumdung, Beleidigung oder Bedrohung im Netz“ die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden „auch ohne Anzeige eingeleitet werden können“. Für diese Fälle prüfe die Union die Einordnung als Verbrechenstatbestand, ferner müsse der Strafrahmen und Deliktscharakter für Verleumdung oder Beleidigung im Netz dringend angepasst werden. In der Bundespressekonferenz sagte ein Sprecher des Innenministeriums: „Internetprovider sollen strafbare Inhalte, insbesondere solche, die unter Hasskriminalität fallen, an das Bundeskriminalamt melden müssen. Das Bundeskriminalamt muss im Einzelfall auch die zugehörigen IP-Adressen erhalten“.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, will Online-Plattformen dazu zu verpflichten, Hass-Postings und Informationenen zu ihren Urhebern als mögliche Beweismittel zu speichern. Der SPD-Innenpolitiker Uli Grötsch verlangt eine verpflichtende Weiterleitung strafbarer Inhalte an die Sicherheitsbehörden.

In einem ausführlichen Interview mit dem Deutschlandfunk bezeichnete der CDU-Politiker Patrick Sensburg die Anzeigepflicht als „Selbstverständlichkeit“ und will die Online-Anbieter haftbar machen, wenn sie ihrer „Verantwortung“ nicht nachkommen sollten. Zudem brachte Sensburg Netzsperren ins Spiel, sollten Anbieter nicht mitspielen: „Und wenn eine Plattform das überhaupt nicht leistet – und da rede ich jetzt nicht von 4chan und 8chan; da ist eine große Community dahinter; aber es gibt andere Plattformen –, dann kann man sie auch dementsprechend blockieren“.

Die Opposition übt Kritik an diesen Plänen. Der innenpolitische Sprecher der FDP, Konstantin Kuhle, fordert, es dabei zu belassen, dass erst nach Anzeige ermittelt wird. Opfer sollten aber bessere Auskunftsrechte bekommen. Auf Twitter stellt er sich gegen vorschnelle Vorschläge und mahnt an „Datenschutz, Privatsphäre und IT-Sicherheit nicht als Schwächen“ zu begreifen.

Mögliche Verschärfungen des NetzDG müssen vor dem Kontext struktureller Schwierigkeiten mit dem Gesetz betrachtet werden. Das Gesetz verpflichtet Provider zu einseitiger Regulierung, da es zu laxe Durchsetzung von Maßnahmen gegen „illegale Inhalte“ sanktioniert, aber zu wenig Schutzmaßnahmen für die Meinungsfreiheit enthält. Das führt nach Berichten schonmal dazu, dass rechte Gruppen die Meldemöglichkeiten nach dem NetzDG im großen Stil zu Kampagnen gegen ihre Gegner nutzen.

Gamer:innen-Szene im Visier

Innenminister Seehofer forderte am vergangenen Wochenende, die Gamer:innen-Szene stärker zu überwachen. „Man muss genau hinschauen, ob es noch ein Computerspiel ist, eine Simulation oder eine verdeckte Planung für einen Anschlag. Deshalb müssen wir die Gamer-Szene stärker in den Blick nehmen“, sagte der dem ZDF. Zwar wandelte er die Forderung später leicht ab, doch die Kritik an seinem Vorschlag war immens.

Im Interview mit uns sprach sich Miro Dittrich vom Projekt De:hate bei der Amadeu-Antonio-Stiftung klar gegen diesen Vorschlag. Die Aussage Seehofers sei „die Reduktion eines komplexen Themas“. Es gebe rechtsradikale Gamer:innen, aber niemand werde rechtsradikal, weil er/sie Gamer:in sei. Seine Forderung: „Wir müssen über rechtsradikale Ideologien sprechen und die verschiedenen Orte, an denen sie stattfinden.“

Auch Irene Mihalic, die innenpolitische Sprecherin der Grünen plädiert für den Ausbau der „Analysefähigkeiten unserer Sicherheitsbehörden“ und das Aufdecken von Strukturen der rechten Szene, statt auf die Schnelle neue Gesetze auf den Weg zu bringen.

Die Extremismusforscherin Julia Ebner empfiehlt nach dem Anschlag ebenfalls, rechte Strukturen in den Blick zu nehmen. „Was uns fehlt, wären zum Beispiel Online-Interventionsprogramme. Offline gibt es Programme zur Deradikalisierung von Anhängern. Online findet das noch kaum statt“, sagt sie im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

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Eine Ergänzung

  1. Der Link „rbb Inforadio ferner in den Raum“ führt leider ins leere, könnte ihr den nochmal überprüfen? Dankeschön!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.