Das Bundeskartellamt hat dem dem Datenkonzern Facebook Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook ist im Bereich der sozialen Netzwerke nicht nur marktbeherrschend, es missbraucht diese Stellung auch. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt nach fast dreijähriger Prüfung, wie es heute morgen mitteilte.
Der Datenkonzern missbrauche seine Marktmacht durch Umfang der Sammlung, Verwertung und Zuführung der Daten auf dem Nutzerkonto. Im Kern geht es um die Zusammenführung von Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp und anderen Quellen, etwa Webseiten, die einen Like-Button anbieten. Die Nutzer hätten keine Wahl, ob sie dem zustimmen oder nicht zustimmen, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, auf der Pressekonferenz in Bonn. Die Maßnahmen des Kartellamtes zielten auf eine „innere Entflechtung“ des Konzerns.
Facebook müsse als marktbeherrschendes soziales Netzwerk den Nutzern angemessene Konditionen bieten. Die Bedingungen seien derzeit jedoch nicht angemessen, weil sie gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Nutzer müssten der Zusammenführung der Daten auch widersprechen können – ohne ihre jeweiligen Accounts zu verlieren. Dabei sei auch die Frage der Gestaltung der Einwilligung und des Widerspruches wichtig, betonte der Kartellamtspräsident. Es müsse eine klare, eindeutige, informierte und bewusste Entscheidung möglich sein. Bislang sei in den Einstellungen von Facebook „sehr viel Verwirrung“ zu finden.
95 Prozent Marktanteil in Deutschland
Mit etwa 23 Millionen täglichen und 32 Millionen monatlichen Nutzer:innen verfüge Facebook in Deutschland über einen Marktanteil von täglich rund 95 Prozent und monatlich 80 Prozent. Reichweitenstarke Alternativen sind – trotz offener Nischenprodukte wie Mastodon – nicht in Sicht. Der Wettbewerber Google+ habe unlängst angekündigt, sein soziales Netzwerk bis April 2019 einzustellen. Dienste wie Snapchat, YouTube oder Twitter, aber auch berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing böten jeweils nur einen Ausschnitt der Leistungen eines sozialen Netzwerkes an und seien deshalb nicht in den relevanten Markt einzubeziehen, heißt es in der Pressemitteilung des Kartellamtes.
Wer also das Netzwerk einmal in sein Leben eingebunden hat, kann es kaum noch verlassen, ohne sein Sozialleben massiv einzuschränken. Die Marktmacht von Facebook würde durch Netzwerk- und Lock-In-Effekte befeuert, so Mundt. Es gebe schlichtweg keine Alternativen. Das nutze der Konzern in unzulässiger Weise aus, so die Marktwächter. Kartellamtspräsident Mundt sagt: „Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte.“
Was muss Facebook jetzt tun?
Facebook hat nun, je nach Maßnahme, zwischen vier und zwölf Monaten Zeit, die Auflagen des Bundeskartellamtes umzusetzen. Diese bleiben jedoch unklar, erarbeiten muss sie der US-Konzern zu einem guten Teil selbst: Dafür muss Facebook dem Bundeskartellamt ein Konzept vorlegen, das dieses absegnet. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist zudem noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Bislang zeigte sich Facebook im Verfahren des Bundeskartellamtes nicht kooperativ.
Erst vor wenigen Tages betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt im LTO-Podcast, dass er Bußgelder nicht für entscheidend hält. Wie andere große Konzerne habe auch Facebook „dicke Taschen“ und könne durch Strafzahlungen alleine nicht gebändigt werden. Wichtiger sei es, dass Facebook sein Geschäftsmodell ändere.
Genau darum hatte sich der Datenkonzern sich bisher immer gewunden. Egal, ob unzulässiges Profiling von minderjährigen Nutzer:innen oder der Cambridge-Analytica-Skandal – mehr als Entschuldigungen und kosmetische Maßnahmen folgten selten. Facebooks Geschäftsmodell basiert darauf, gläserne Nutzer:innen zu haben, die selbst im Dunkeln tappen. Diese Informationsasymmetrie ist von Facebook so gewollt, damit Nutzer:innen sich nicht schützen oder anders verhalten können. Nach der Logik der Plattform ist beides nötig, um die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen möglichst zielgenau an Werbekunden verkaufen zu können.
Nachdem der Datenkonzern aller Aufregung zum Trotz halbwegs glimpflich aus dem Skandaljahr 2018 gekommen ist, wird es mit der Entscheidung des Kartellamtes vielleicht jetzt erstmals ernst. Dass die Maßnahmen ausreichen, um Facebooks Marktmacht zu brechen, darf allerdings bezweifelt werden. Weitergehende Auflagen wie verpflichtende Interoperabilitätstandards brauchen einen größeren politischen Willen. Dass die Wettbewerbshüter in dem Verfahren mit Datenschutzbehörden zusammengearbeitet haben ist zumindest ein Zeichen, dass es in die richtige Richtung geht.
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