EU-DatenbankEuropäische Union plant europaweite Abfrage von Gesichtsbildern

Im Vertrag von Prüm ist die polizeiliche Abfrage von biometrischen Daten unter EU-Mitgliedstaaten deutlich vereinfacht. Unter Leitung Österreichs wird jetzt die Erweiterung auf Gesichtserkennung untersucht. Ein entsprechender Ratsbeschluss könnte bereits im nächsten Jahr erfolgen.

Gesichtserkennung im EU-Projekt SMILE.
Gesichtserkennung im EU-Projekt SMILE. – Alle Rechte vorbehalten SMart mobILity at the European land borders

Die Europäische Union will der Polizei den Abgleich biometrischer Daten deutlich erleichtern. Dies betrifft Fahndungsfotos oder Lichtbilder, die nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung in polizeilichen Datenbanken gespeichert sind. Will eine Behörde die Identität einer Person mithilfe eines Fotos ermitteln, muss derzeit jedes einzelne Land einzeln angeschrieben werden. Geplant ist deshalb ein System, mit dem Daten gleichzeitig in jedem EU-Mitgliedstaat abgefragt werden können.

Um die nationalen Polizeidatenbanken zu vernetzen, soll der Vertrag von Prüm herangezogen werden, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal eingestuften Migration regelt. Das Abkommen hatte das deutsche Innenministerium unter Wolfgang Schäuble in 2005 initiiert, unterzeichnet wurde es in Prüm, einer Kleinstadt in der Eifel. Ursprünglich als zwischenstaatliche Regelung einzelner Regierungen eingerichtet, ist der Vertrag 2008 in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt worden.

„Next Generation Prüm“

Mit dem Vertrag können die Behörden aller EU-Mitgliedstaaten grenzüberschreitend DNA-Dateien, Fingerabdrucksysteme und Register mit Kraftfahrzeug- und Halterdaten abfragen. Der Informationsaustausch erfolgt dabei im Treffer-/Kein-Treffer-Verfahren: Die Behörden erfahren, ob ein Treffer vorliegt. Um mehr Informationen zu bekommen, müssen sie ein Ersuchen an die zuständige Behörde stellen – der sogenannte Folgeschriftverkehr.

Im Rahmen der erneuerten EU-Strategie zur Inneren Sicherheit 2015 bis 2020 soll die polizeiliche Prüm-Zusammenarbeit nun erweitert werden. Grundlage sind die Schlussfolgerungen des Rates vom vergangenen Jahr anlässlich des zehnjährigen Bestehens der EU-Prüm-Beschlüsse.

Das Vorhaben firmiert als „Next Generation Prüm“, kurz „Prüm.ng“. Dabei sollen Datenformate, Abfrageverfahren und der Folgeschriftverkehr vereinfacht werden. Möglich wäre beispielsweise, bereits bei der Abfrage durch eine nationale Behörde Personendaten mitzuliefern, die bei der fehlerfreien Suche nach vorhandenen biometrischen Daten helfen könnten. Geplant ist auch der Einsatz einheitlicher Software.

BKA unterstützt Deloitte-Studie

Für den Aufbau des neuen Systems haben die EU-Mitgliedstaaten drei sogenannte Fokusgruppen zu DNA-Daten (Leitung: Deutschland), Fingerabdrücken (Leitung: Österreich) sowie Fahrzeugregisterdaten (noch ohne Leitung) eingerichtet.

Wie die vorhandenen Fähigkeiten weiter ausgebaut werden können, soll in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Dafür hat die Europäische Kommission das Beratungsunternehmen Deloitte beauftragt. Die Delegationen der EU-Mitgliedstaaten sollen hierzu Fragebögen zu Verbesserungsmöglichkeiten beantworten, anschließend folgen gemeinsame Workshops. Die Ergebnisse sollen im September und damit noch vor Antritt der neuen EU-Kommission vorliegen.

Auch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet an der Studie mit. In einem anderen EU-Projekt hat das BKA das Format UMF3+ entwickelt, mit dem der polizeiliche Informationsaustausch in der Europäischen Union erleichtert wird. Die Ergebnisse des Projekts könnten in „Next Generation Prüm“ einfließen.

Forensik-Abteilungen suchen nach geeigneter Technik

Um „Next Generation Prüm“ auf Gesichtserkennung auszuweiten, existiert eine vierte Fokusgruppe unter Leitung Österreichs. An ihr nimmt auch das BKA teil, das dort seine Erfahrungen aus deutschen Projekten einbringen kann: die Gesichtserkennung zur Fahndungsabfrage, im öffentlichen Raum, beim Grenzübertritt oder nach Gipfelprotesten. Das BKA stellt sein eigenes System zum Abgleich von Gesichtern in der INPOL-Fahndungsdatenbank außerdem bald auf ein neues Verfahren um.

Mit einer halben Million Euro finanziert die EU-Kommission bereits Forschungen für das europäische Gesichtserkennungssystem. Unter Leitung des estnischen Justizministeriums prüfen polizeiliche Forensik-Abteilungen aus Finnland, Lettland, Schweden und den Niederlanden im Projekt TELEFI („Towards the European Level Exchange of Facial Images“) mögliche technische Verfahren. Mit einer nur 18-monatigen Laufzeit ist das Projekt vergleichsweise kurz, Ergebnisse sollen bereits im Sommer nächsten Jahres vorliegen.

Die grenzüberschreitende Abfrage von Gesichtsbildern müsste anschließend mit neuen EU-Prüm-Beschlüssen gesetzlich geregelt werden. Würde die Funktion nicht im Rahmen des bestehenden Vertrages umgesetzt, könnte sie auch in einem „Prüm-ähnlichen Gesichtserkennungssystem“ erfolgen.

1 Ergänzungen

  1. Hallo!
    Ich frage mich nur warum es bei Berichten über die EU immer heisst „die Europäische Union / Parlament / Rat / …“ wo es doch genau so Parteien sind (nur eben auf europäischer Ebene), die dahinter stecken.
    Auf länder-ebene würde es ja auch heissen „auf Vorschlag von CDU / ÖVP / ….“

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