Österreichs Regierung will die Anonymität im Internet drastisch einschränken. Nutzer von Nachrichtenseiten, Foren und sozialen Medien müssen künftig ihre Adresse und ihren Klarnamen beim jeweiligen Anbieter hinterlegen, heißt es in einem heute von Medienminister Gernot Blümel im österreichischen Kabinett präsentierten Vorhaben. Das Gesetz wird nun an das Parlament geschickt und könnte schon ab 2020 gelten. Wir veröffentlichen den Gesetzesentwurf und die Erläuterungen im Volltext.
Die österreichische Regierung will mit dem Gesetz gegen Hass im Netz vorgehen. Sie spricht von einem „digitalen Vermummungsverbot“ – ein sprachlicher Querverweis auf das 2002 in Österreich eingeführte Verbot, bei Demonstrationen das eigene Gesicht zu verbergen. „Sich in der Anonymität des Internets verstecken zu können, soll jedenfalls in Fällen, in denen Straftaten begangen werden, nicht mehr möglich sein“, heißt es in einem Begleitschreiben zum Gesetz. „Eine wirksame Authentifizierung zur Bestätigung der Nutzerdaten ist dabei unumgänglich.“
Die Pflicht gilt für alle Dienste, die in Österreich mehr als 100.000 registrierte Nutzer haben oder deren im Vorjahr in Österreich erzielter Umsatz 500.000 Euro übersteigt. Das bedeutet, dass künftig alle Nutzer bei Youtube oder Facebook ihre Adresse und ihren echten Namen angeben müssen. Facebook schreibt bereits bisher in seinen Nutzungsbedingungen vor, dass Nutzer ihren echten Namen angeben. Nun soll der Konzern die rechtliche Auflage dazu bekommen. Facebook wollte den österreichischen Vorstoß auf Anfrage von netzpolitik.org nicht kommentieren.
Das Gesetz könnte auch deutsche Angebote treffen, wenn diese „auf Nutzer in Österreich ausgerichtet“ sind, wie es im Gesetzestext heißt. Die mit dem Vollzug beauftragte Behörde KommAustria kann Strafen von bis zu 500.000 Euro und im Wiederholungsfall einer Million Euro gegen Dienste verteilen, die der Registrierungspflicht nicht nachkommen. Webshops und auf „die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen“ ausgerichtete Plattformen sind hingegen ausgenommen.
Nachrichtenseiten im Visier
Explizit betroffen sind von der Nutzer-Registrierungspflicht die meisten Medien in Österreich. Wer mehr als 50.000 Euro an Presseförderung von der Regierung erhält, muss Nutzerdaten abfragen – das würde fast alle österreichische Tageszeitungen treffen, etwa den Standard und die Presse. Völlig anonymes Posten wird dort unmöglich. Nicht betroffen vom Gesetz wären hingegen wohl rechte Hetzpostillen wie unzensuriert.at. Das Portal erhielt bisher keine Presseförderung und dürfte unter 100.000 österreichische Forennutzer haben.
Wie die Angaben von Nutzern überprüft werden sollen, will die österreichische Regierung den Betreibern selbst überlassen. Dabei könnte etwa Zwei-Faktor-Authentifzierung mit dem Handy zum Einsatz kommen, heißt es in der Erläuterung zum Gesetz. Österreich verbot bereits im Vorjahr als Teil des „Überwachungspakets“ des rechten Innenministers Herbert Kickl den Verkauf anonymer Sim-Karten. Erst vor wenigen Tagen sorgte zudem die Meldung für Aufsehen, dass die österreichische Regierung mit der Einführung einer Digitalsteuer über die Hintertür eine Pflicht zur Speicherung der IP-Adressen von Nutzern schaffen will.
Der Klarnamen-Vorstoß aus Wien sorgt für Irritationen. Die Datenschützer von epicenter.works halten den Vorschlag für eine „schlechte und unverhältnismäßige Idee“ und warnen vor einem „Frontalangriff auf das Mitmach-Internet“. Auch der Branchenverband der Internet-Anbieter (ISPA) übt Kritik. „Eine derartige Vorgehensweise widerspricht den Grundsätzen des gemeinsamen Binnenmarktes, bremst die Digitalisierung Österreichs und senkt damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts“, heißt es in einer Mitteilung von ISPA.
Kritik an dem Entwurf kommt auch von der Opposition. Das Gesetz sei das falsche Mittel zur Bekämpfung von Hass im Netz, sagt Claudia Gamon von den liberalen NEOS. Statt zu weniger Hasspostings führe das „digitale Vermummungsverbot“ stattdessen zu einer Einschränkung der Freiheit im Internet und würde Menschen vom Diskurs ausschließen. Auch die Sozialdemokraten halten das Gesetz für verfehlt, berichtet die Tageszeitung die Presse.
Die Regierung aus der rechtskonservativen ÖVP und der Rechtsaußen-Partei FPÖ hat allerdings im Parlament in Wien eine breite Mehrheit. Das Gesetz könnte – wie bereits bei früheren Überwachungsmaßnahmen – im Eiltempo binnen weniger Wochen beschlossen werden.
Update vom 10. April 2019: Das österreichische Bundeskanzleramt veröffentlichte nach Erscheinen dieses Artikels den offiziellen Gesetzesentwurf.
