DieselfahrverboteBerliner Polizei will Kennzeichenscanner dauerhaft einsetzen

Die Gewerkschaft der Polizei Berlin und die Berliner Polizeipräsidentin fordern Kennzeichenscanner zur Durchsetzung der Dieselfahrverbote. Dagegen gibt es datenschutzrechtliche Bedenken. Außerdem könnten die Scanner schnell auch für andere Zwecke genutzt werden.

Festinstallierte Kameras zur Kennzeichenerkennung (Symbolbild) CC-BY 2.0 Billie Grace Ward

Berlins Polizeipräsidentin und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern die Anschaffung von Systemen zur automatisierten Kennzeichenerkennung um Dieselfahrverbote durchzusetzen. Man habe schlicht nicht genug Personal um eine effektive Kontrolle zu gewährleisten, begründete der Berliner GdP-Vizechef Stephan Kelm die Forderung. Berlins Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr reagierte skeptisch auf den Vorschlag, ihr Sprecher erklärte, dass zuerst datenschutzrechtliche Aspekte überprüft werden müssten, bevor der Vorschlag unterstützt werden könne.

Bereits Anfang November wurden für drei Tage Kennzeichen von Fahrzeugen auf zehn Berliner Straßenabschnitten gescannt. Mit der Aktion wollte der Senat vor herausfinden, welche Kraftfahrzeuge mit welchen Eigenschaften auf Berlins Straßen unterwegs sind. Mögliche Datenschutzbedenken wurden damals mit dem Hinweis beiseite geräumt, dass die Aktion in strenger Absprache mit der Berliner Datenschutzbeauftragten durchgeführt werde.

Der Hauptgrund für die jetzt geforderte Anschaffung von drei Systemen zur automatisierten Kennzeichenerfassung (Kosten jeweils ca. 150.000 bis 200.000 Euro) sei laut Kelm und der Polizeipräsidentin Barbara Slowik die Personaldecke der Polizei. „Unter diesen Voraussetzungen wird es nicht über medienwirksame Großeinsätze hinausgehen“, befürchtet Gewerkschafter Kelm.

Die GdP habe sich früh für eine blaue Plakette oder technische Lösung ausgesprochen, dies sei jedoch auf Bundesebene abgelehnt worden. Die Plakette hätte für die Beamten deutlich weniger Aufwand bei Kontrollen bedeutet und wäre auch aus Datenschutz-Perspektive zu bevorzugen gewesen. Kelm wirft der Politik deshalb vor, dass Problem einfach an die Polizei abgeben zu wollen.

Ungeklärte Fragen beim Datenschutz

Die im November durchgeführte dreitägige Kennzeichenerfassung wurde mit der Notwendigkeit der „Berechnung der verkehrsbedingten Emissionen anhand technischer Fahrzeugdaten“ begründet, da „der Straßenverkehr die wichtigste Ursache von Luftschadstoffen in Berlin“ sei. Dies rechtfertige die Kennzeichenerhebung, da die Verarbeitung der Daten der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben diene.

Kelm und Slowik sehen die nun geforderte Nutzung von Kennzeichenscannern als gerechtfertigt an, da die Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten diene. Eine entsprechende Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde im März diesen Jahres beschlossen, Kritiker:innen sprachen damals von „Diesel-Rasterfahndung“.

Der FDP-Politiker Henner Schmidt bezeichnete den Vorschlag als absolut unverhältnismäßig. „Es würden dabei viele Fahrzeuge erfasst, um einige wenige Verstöße zu ahnden. Aus den gewonnenen Daten könnten Bewegungsbilder abgeleitet werden. Es ist offensichtlich, dass dies ein Fall für die Datenschutzbeauftragte wäre“, zitiert ihn Heise.

Auf eine kurzfristige Anfrage von Netzpolitik.org, wie der Vorschlag von Kelm und Slowik eingeschätzt wird, reagierte die Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten bislang nicht.

Bleibt es beim Diesel-Scanner?

Problematisch an der Anschaffung ist auch, dass einmal angeschaffte Scanner schnell Begehrlichkeiten bei Sicherheitsbehörden wecken könnten. Was zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten aufgestellt wurde, kann technisch auch zur Vollüberwachung des Straßenverkehrs genutzt werden.

Dass Daten aus Kennzeichenerfassungsgeräten auch auf Vorrat gespeichert werden, kam Anfang März dieses Jahres heraus. Die Polizei Brandenburg speichert Kennzeichen aller Autos auf bestimmten Autobahnen. Das hatte die Polizei Berlin öffentlich bestätigt. Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht eine „automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen“ nur unter strengen Auflagen erlaubt.

4 Ergänzungen

  1. Wurde nicht mal gesagt, so was sei nur für schwere und schwerste Straftaten vorgesehen?
    Nun soll es schon für Bußgeldbescheide genutzt werden.
    Als nächstes wird vermutlich kontrolliert ob man richtig angezogen rumläuft. China lässt grüßen.

    PS:
    Ich halte die Fahrverbote im großen und ganzen für sinnvoll. Nur hier wird wieder mal durch die Hintertür versucht Überwachung für alle zu etablieren.

  2. Man wird hoffentlich nicht laenger darum herumkommen, aktuelle Technik zur Durchsetzung von Regeln zum Wohle aller auch endlich einzusetzen. Der Verfolgungsdruck wie auch die Sanktionshoehe fuer Kfz ist zZt vollkommen unzureichend, wie man jeden Tag an ueberhoehter Geschwindigkeit, wildem Parken, etc, pp ueberall sehen kann. Und darunter leiden alle, direkt wie indirekt durch die Aushoehlung des (Un)rechtsbewusstseins bei Regelverstoessen.

    Der Einsatz ist hinreichend transparent und datenschutzkompatibel zu implementieren, klar. Aber das ist moeglich.

  3. Es wurde gesagt, das es bestimmte Handbewegungen sind, die es vermuten lässt das man ein Handy nutzt, wenn ich jetzt aber Raucher bin und eine Zigarettenschachtel in der Hand habe und mein Handy vor mir in der Halterung ist, kann auch eine KI es nicht erkennen, da es nur ein Bruchteil einiger Sekunden ist, die die Kamera sieht. Dadurch wird es nicht möglich sein, es zu unterscheiden.

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